
Wer keine ID-App nutzen will, könnte zwangsweise Organspender werden | Von Norbert Häring
Mittwoch, 28. Oktober 2026 · 9 min
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Shownotes
Wenn es nach dem Bundesrat und einer großen Gruppe Abgeordneter des Bundestags geht, muss man künftig nachweisbar dokumentiert haben, dass man kein Organspender ist, um zu vermeiden, dass einem beim Ableben die Organe entnommen werden. Um den Nachweis sicher zu führen, muss man zwingend das Internet und eine Identifikations-App nutzen.
Ein Kommentar von Norbert Häring.
Der Bundesrat hat im Juli 2024 eine Gesetzesinitiative beschlossen (lbbp.nrw.de/einfuehrung-der-widerspruchsloesun…), wonach die Beweislast hinsichtlich der Bereitschaft zum Organspenden umgekehrt wird. Nicht mehr diejenigen, die die Organe eines dem Tode Nahen entnehmen wollen, müssen beweisen, dass er freiwilliger Organspender ist, sondern er muss durch einen Eintrag im Organspende-Register sichergestellt haben, dass die Ärzte dort nachlesen können, dass er kein Organspender ist. Man kann den Widerspruch auch auf anderen Wegen erklären, aber so verlässlich wie das Organspende-Register sind diese nicht. Die Ärzte müssen zuerst dort nachschauen. Wenn dort nichts steht und kein Organspendeausweis und keine Verwandten vor Ort sind, dürfte der Nachforschungseifer begrenzt sein.
Im Bundestag befasst sich derzeit der Gesundheitsausschuss mit dem Thema. Eine Gruppe von 254 Abgeordneten aus CDU/CSU, SPD, Grünen und der Linken hat sich für die Einführung der sogenannten Widerspruchslösung ausgesprochen (beck-aktuell.de/heute-im-recht/rechtspolitik-g…). Eine Entscheidung soll in nächster Zeit getroffen werden.
Ein Leser dieses Blogs wollte sein Veto gegen eine Organentnahme in das Organspende-Register eintragen lassen. Er schrieb an das für das Register zuständige Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte und fügte seinem Brief Kopien des Personalausweises und der Krankenkassenkarte bei. Das Amt antwortete, ein Eintrag in das Register sei ausschließlich persönlich im Internet möglich, entweder über die Netzseite organspende.de oder die App der Krankenversicherung. Das Schreiben liegt mir vor.
Hat man Verbindung zum Internet – was für einige Millionen Deutsche nicht zutrifft – und geht auf organspende.de, so erfährt (organspende-register.de/erklaerendenportal/reg…) man, dass ein Eintrag nur mit dem elektronischen Personalausweis und der Ausweis-App möglich ist.
Das bedeutet, wenn die Widerspruchslösung kommt: Der Staat erklärt nicht nur jeden zum Organspender, der aus Unachtsamkeit und Bequemlichkeit nicht von sich aus aktiv wird. Das ist schon übergriffig genug, denn es gibt gute und einfache Alternativen um eine Entscheidung aller Bürger einzuholen. Es ist aber noch schlimmer. Er erklärt auch alle diejenigen zu Organspendern, die die Mühe scheuen, sich zur Abwehr einen elektronischen Personalausweis und die Ausweis-App zu besorgen, oder die das nicht wollen. Und er erklärt alle diejenigen zu Organspendern, die keinen physischen oder intellektuellen Zugang zum Internet haben.
...apolut.net/wer-keine-id-app-nutzen-will-konnte…