
Das gewünschteste Wunschkind· Folge 261
Testament, Erbe und Kinder - was Eltern für den Ernstfall regeln sollten
Dienstag, 3. November 2026 · 45 min
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Was passiert eigentlich mit unseren Kindern, wenn uns plötzlich etwas zustößt? Wer entscheidet, wo sie leben, wer ihr Vermögen verwaltet und wer überhaupt erbt? Rechtsanwältin Verena Höllthaler erklärt, was Eltern über Testament, Erbrecht und Vormundschaft wissen sollten, welche Unterschiede es zwischen verheirateten und unverheirateten Paaren gibt und warum es gerade bei Patchworkfamilien schnell kompliziert werden kann. Wir sprechen darüber, was ohne Testament automatisch passiert, welche Regelungen Eltern für ihre Kinder treffen können und wann professionelle rechtliche Beratung sinnvoll ist. +++
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Hallo und herzlich willkommen zu Das gewünschteste Wunschkind, der Podcast mit Daniel Graf und Katja Seide. Es gibt Dinge, die schieben wahrscheinlich sehr, sehr viele von uns ziemlich erfolgreich vor sich her. Den Keller ausmisten, Fotos sortieren, Steuerunterlagen, Verträge kündigen, ihr kennt das bestimmt. Es gibt aber Dinge, die sollte man auf gar keinen Fall vor sich her schieben, zum Beispiel ein Testament zu machen.
Ja, wir tun es trotzdem, weil dann müssen wir über etwas nachdenken, worüber wir überhaupt nicht nachdenken möchten, nämlich was passiert mit meiner Familie, wenn ich vielleicht plötzlich gar nicht mehr da bin? Wer kümmert sich dann um meine oder unsere Kinder? Und sind sie überhaupt finanziell abgesichert?
Und habe ich eigentlich irgendwas davon wirklich so geregelt, wie ich immer dachte, dass es geregelt wäre? Bei vielen Familien lautet die Antwort vermutlich eher nicht. Und da gebe ich auch ganz offen zu, das war auch in meinem Leben sehr, sehr lange ein blinder Fleck. Ich habe 20 Jahre in wilder Ehe mit meinem Mann gelebt und habe immer relativ blauäugig gedacht, naja, das fügt sich im Notfall schon irgendwie alles.
Bis ich dann irgendwann tatsächlich mal anfing, darüber nachzudenken, ob es das dann auch wirklich tun würde. Und das Ende vom Lied ist, wir sind seit dem letzten Jahr verheiratet. Und jetzt natürlich nicht nur wegen der Absicherung, aber die hat am Ende so den letzten Anstoß gegeben, jetzt dann doch endlich mal zur Tat zu streiten.
Und damit ihr möglichst nicht ganz so lange untätig bleibt wie ich, habe ich heute Verena Höllthaler eingeladen. Sie ist Mutter von drei Kindern, Rechtsanwältin und hat sich auf Erbrecht, Testamente und die rechtliche Vorsorge spezialisiert. Sie versucht auf Instagram als die Erbrechtsanwältin Eltern dafür zu sensibilisieren, dass man sich damit besser beschäftigt, solange man all diese Regelungen hoffentlich noch nicht braucht.
Liebe Verena, herzlich willkommen. Hallo. Ich würde ja gerne mal bei diesem wirklich unangenehmen Gefühl anfangen. Also vermutlich denken die meisten Eltern durchaus mal irgendwann, ja, eigentlich müssten wir mal ein Testament machen. Und dann machen sie, wie ich, trotzdem keins. Warum schieben wir denn dieses Thema so hartnäckig vor uns her?
Weil niemand gerne über Krankheit, Unfall und den eigenen Tod nachdenkt. Das ist somit der Hauptgrund. Es ist einfach ein, ich sage mal, unangenehmes Thema, unschön. Und was machen wir mit Themen, die unangenehm und unschön sind? Wir packen sie ganz weit weg, genau. Wir packen sie ganz weit weg, machen die Schublade zu und da ist es dann.
Und das ist auf jeden Fall ein Punkt, warum sich viele das Thema einfach aufschieben. Und viele glauben außerdem, dass ohnehin alles automatisch geregelt sei. Und das Problem ist, das Gesetz hat zwar Regeln, die entsprechen aber oft nicht dem, was Eltern tatsächlich möchten. Und dann sind wir genau an dem Punkt, wenn man was nicht möchte, muss man sich selber darum kümmern, muss selbst aktiv werden und selbst ein Testament verfassen.
Und viele, auch vor allem, ich sehe das immer bei meinen Mandanten, auch vor allem Jüngere natürlich, schieben das Thema auch deswegen gerne auf, weil sie sagen, naja, ich bin ja noch jung, das hat ja noch so lange Zeit und ich kümmere mich dann irgendwann mal später darum. Und wir wissen alle, das Leben ist nicht immer geradlinig und das Leben geht einmal solche Wege und solche Wege.
Und von daher muss man einfach auch das auf dem Schirm haben, wenn eben doch mal was früher oder ich sage mal Krankheit oder Unfall passiert, dass man auch dann abgesichert ist und das Thema nicht. Dass man 90 Jahre vielleicht lebt, das Thema aufschiebt. Dann lass uns doch sofort mal den ersten Fall durchgehen, den niemand gerne durchspielt.
Wir denken uns jetzt eine komplett durchschnittliche Familie, zwei Eltern, zwei minderjährige Kinder, kein Testament und auch keine besonderen Regelungen. Jetzt stirbt ein Elternteil unerwartet. Was passiert ab diesem Moment denn rechtlich eigentlich automatisch? Wer erbt, wenn die Eltern verheiratet sind und Kinder da sind?
Dann greift ganz automatisch die gesetzliche Erbfolge bei verheirateten Eltern mit gemeinsamen Kindern. Dann erbt der überlebende Ehepartner eben nicht automatisch alles alleine, sondern in der Regel erbt der Ehepartner, wir gehen jetzt mal vom, Normalfall, Standardfall aus, man hat keinen Ehevertrag, dann erbt der Ehepartner die Hälfte und die andere Hälfte wird auf die beiden Kinder, in dem Fall zwei Kinder, aufgeteilt.
Das heißt, jedes Kind erbt noch ein Viertel. Und das heißt eben, alle sitzen zusammen, gemeinsam in einem Boot und bilden automatisch eine sogenannte Erbengemeinschaft. Und die sind, ich nenne es auch immer Zwangsgemeinschaft, die sind aneinander gekettet. Ob sie das wollen oder nicht, spielt keine Rolle. Ab diesem Moment, und das ist wirklich der Todesfall, stellt einfach so diese Zäsur dar.
Und ab diesem Moment sind die eine Erbengemeinschaft. Okay und an welcher Stelle wird jetzt diese gesetzliche Erbfolge im Familienleben plötzlich problematisch? Also wenn wahrscheinlich ein Haus da ist und die Kinder einen Teil davon erben, dann gehört quasi einem fünfjährigen und einem achtjährigen Kind tatsächlich dann jeweils ein Viertel des Hauses und, kann dann das überlebende Elterteil gar nicht mehr allein darüber entscheiden?
Genau, das Problem ist eben, dass es nicht den minderjährigen Kindern ein Anteil gehört, sondern es gehört alles der Erbengemeinschaft. Also das ist quasi wie so ein großer Topf, muss man sich das vorstellen. Und der gehört allen. Also es hat jetzt nicht jeder irgendwie Anspruch auf den einen Nachlassgegenstand. Ich höre das auch ganz oft in meinen Beratungen, dass sie denken, ja, dann gehört dem das oder das oder ein Anteil daran.
Nein, es gehört rechtlich der Erbengemeinschaft. Und warum das dann so problematisch im Familienalltag wird, ist natürlich zum einen, wenn minderjährige Kinder mit dabei sind, weil dann hat man das Problem, dass eben nicht der. Überlebende Elternteil alleine Entscheidungen treffen darf, sondern Erbengemeinschaft.
Es sitzen alle gemeinsam in einem Boot und das größte Problem der Erbengemeinschaft ist eben, dass wichtige Entscheidungen nur gemeinsam getroffen werden. Und da gehen dann die Probleme eben schon los, wenn wir minderjährige Kinder haben. Da denken viele, ach, das ist ja gar kein Stress. Der überlebende Elternteil ist ja sowieso der gesetzliche Vertreter des Kindes.
Das heißt, er kann automatisch auch die Kinder vertreten. Und das ist eben ein Irrtum, das geht, ich sage jetzt mal, bei alltäglichen Dingen, ja, da geht das auch nach wie vor in der Erbengemeinschaft. Aber wenn es um wichtige Entscheidungen geht und du hast es schon angesprochen mit dem Haus zum Beispiel.
Wenn eine Immobilie im Nachlass ist, dann fangen die Probleme einfach schon an, wenn zum Beispiel der überlebende Elternteil sagt, ich möchte das verkaufen. Oder es muss ein Dach neu gemacht werden, ich brauche Geld für die Sanierung, dann muss ich vielleicht einen Kredit aufnehmen und die Immobilie belasten.
Und diese Entscheidungen, die kann eben der überlebende Elternteil dann nicht alleine treffen, sondern dann hat man auch noch das Familiengericht mit dabei, das wird eingeschaltet. Da wird zum Teil ein Ergänzungspfleger bestellt, es muss eine Genehmigung vom Familiengericht eingeholt werden. Also ziemlich viel bürokratischer Aufwand, der einem dann das Leben schwer macht, vor allem natürlich den überlebenden Elternteil.
Das ist jetzt mal aus der Perspektive, wenn man minderjährige Kinder hat. Hat man jetzt aber volljährige Kinder, viele sagen dann ja, gut, meine Kinder sind ja irgendwann mal volljährig, dann habe ich ja das Problem mit diesen Familiengerichten nicht mehr. Ja, das ist richtig, aber dann hat man wieder andere Probleme, weil die Kinder, ich sage mal, die haben alle ihren eigenen Kopf.
Die haben ihre eigene Meinung, die haben ihre eigene Lebensvorstellung und sind vielleicht manchmal später auch beeinflusst von Partnern. Das weiß man ja alles dann noch nicht. Und von daher wird es dann immer, sage ich mal, nicht leichter, wenn die Kinder volljährig sind, weil dann einfach in dieser Konstellation eben der überlebende Elternteil zusammen mit den beiden volljährigen Kindern eine Entscheidung treffen muss.
Und geht es eben um wichtige Entscheidungen wie der Verkauf einer Immobilie, dann muss das einstimmig entschieden werden. Das heißt, es müssen wirklich alle zustimmen und auch bei der Belastung. Und wenn einer nicht mitmacht, dann klappt das schon nicht mehr und dann haben wir genau das Problem. Dann ist das Ganze einfach unglaublich konfliktanfällig.
Daher sage ich immer, man versucht, Erbengemeinschaften weitestgehend zu vermeiden. Das ist das, was das Gesetz leider automatisch immer entstehen lässt, eine Erbengemeinschaft. Diese Erbengemeinschaften sind eben so hoch konfliktanfällig, weil man sich einfach vorstellen muss, man wirft alle in ein Boot und dann müssen die gucken, wie sie zusammen in eine Richtung rudern.
Und das kann funktionieren. Ich erlebe aber leider sehr häufig in der Praxis, dass es eben nicht funktioniert. Weil irgendeiner sagt, nee, ich will das anders. Und dann sagt vielleicht einer, ich möchte das Haus vermieten. Der andere sagt, ich möchte Cash, wir verkaufen das. Und der überlebende Elternteil sagt vielleicht, na, ich will da drin wohnen bleiben.
Und das ist dann dieser klassische Konflikt, der aufblockt in der Erbengemeinschaft. Und komplizierter wird es ja auch noch, wenn die Eltern nicht verheiratet sind. Also ändern wir mal dieses eine Detail. Also die Eltern sind seit 15 Jahren zusammen, die haben gemeinsame Kinder. Vielleicht haben sie auch gemeinsam ein Haus gekauft, aber sie sind eben nicht verheiratet. Also quasi Daniels Situation von vor ein paar Monaten noch.
Viele würden diese Familie jetzt rechtlich wahrscheinlich kaum anders einschätzen. Aber beim Erben macht das doch einen erheblichen Unterschied, oder? Richtig, es macht einen sehr großen Unterschied sogar, denn in so einer Konstellation, also nicht verheiratetes Ehepaar, da muss man sich ganz klar bewusst machen, was da das Gesetz regelt.
Und das zwar, dass das Gesetz regelt, dass der überlebende Partner ohne Testament einfach komplett leer ausgeht. Der ist einfach nicht berücksichtigt. Das heißt, alle, die jetzt 10, 20, 30 Jahre und noch länger zusammenleben und nicht verheiratet sind. Stehen vor diesem Problem, dass sie vom Gesetz her keine Absicherung haben, weil sie weder in der gesetzlichen Erbfolge vorkommen, noch einen Pflichtteilsanspruch haben.
Sie gehen einfach wirklich leer aus. Und das muss man sich dann mal bewusst machen. Und ich habe dann auch leider eben auch solche Fälle dann vor mir sitzen, die eben dann sagen, ja, das war uns nicht bewusst oder das wusste ich nicht. Sonst hätten wir natürlich ein Testament gemacht. Aber dann ist es halt manchmal schon zu spät. Also das ist wieder der Punkt.
Je früher man sich mit dem Thema beschäftigt, auch wenn es schwerfällt, umso besser. Weil dann kann man sich überlegen, okay, man weiß, der nicht verheiratete Partner ist nicht abgesichert und möchte man das ändern, möchte man, dass der, egal ob finanziell oder was die Immobilie anbelangt, dass der einfach abgesichert ist, da weiter leben und wohnen darf, dann muss man es unbedingt zwingend über ein Testament lösen, weil es sonst eben schnell zu erheblichen Problemen führen kann.
Und der nicht verheiratete Partner dann am Ende wirklich, ich sage es mal ganz hart, vor dem Nichts steht. Das heißt dann quasi, dass wenn die Kinder dann erwachsen sind, um handeln zu können, würde das bedeuten, dass die theoretisch den Auszug des überlebenden Ehepartners verlangen könnten, um über das Haus zu verfügen. Das ist richtig, oder?
Ja, im Worst Case ist das richtig, weil der nicht verheiratete Partner wird einfach nicht bedacht. Das erben dann in dem Fall, wenn zwei Kinder da sind, dann erben die zwei Kinder zu gleichen Teilen Und die bestimmen dann, wer in dem Haus wohnen darf. Der nicht verheiratete Partner hat in dieser Konstellation einfach keinerlei Rechte.
Keinerlei Rechte, in dem Haus wohnen zu bleiben, wenn es nicht abgesichert ist über irgendwie, ich sag mal, ein Eigentum oder ein Wohnungsrecht, ein Niesbrauchsrecht. Und daher ist ein Testament eben gerade auch in so einer Konstellation unglaublich wichtig. Okay, aber so quasi eine Ersatzmaßnahme wäre quasi so ein lebenslanges Niesbrauchsrecht, noch einzutragen, während man lebt. Kannst du kurz erklären, was das heißt?
Genau, also das wäre zum Beispiel eine Möglichkeit oder auch sowas kann man zum Beispiel auch im Testament festlegen. Also das muss jetzt nicht zu Lebzeiten gemacht werden. Wir bilden das sehr häufig eben genau sowas im Testament ab, dass man sagt, Mensch, ich möchte meinen Partner absichern in irgendeiner Weise, dass der da lebenslang wohnen darf. Und dann gibt es eben zwei, ich sage mal, Gestaltungsmöglichkeiten. Das eine ist das Wohnungsrecht.
Das ist einfach weniger, so kann man es sich ganz gut merken. Das heißt, die Person, die darf da lebenslang, je nachdem, wie man das ausgestaltet, aber in der Regel lebenslang darin wohnen. Darf aber zum Beispiel nicht vermieten. Auch das kann ja manchmal vorkommen, dass man sagt, naja, vielleicht will ich mich später mal umorientieren.
Dann habe ich nur das Wohnungsrecht. Wenn man das, sage ich mal, dem Partner noch mehr absichern möchte, auch im Hinblick, dass man sagt, der darf darin wohnen, der darf aber vielleicht auch entscheiden, ob er die Immobilie vermieten möchte und würde auch die Mieteinnahmen bekommen, dann sind wir bei dem umfassenderen Nutzungsrecht, bei einem Niesbrauchsrecht.
Also so kann man sich das immer ganz gut merken. Wohnungsrecht ist weniger und Niesbrauchsrecht ist mehr, ist ein umfassendes Nutzungsrecht. Und so könnte man natürlich seinen nicht verheirateten Partner auch dann entsprechend absichern. Es gibt ja inzwischen sehr, sehr viele Patchwork-Familien. Da gibt es also meine Kinder, deine Kinder und dann vielleicht auch noch gemeinsame Kinder.
Ich kann mir vorstellen, dass da auch Vorstellungen über das Erben gibt, die nicht stimmen. Also wer erbt denn was von wem und wer erbt da nicht und so weiter? Ja, Patchwork ist, ich sage mal, fast das neue klassische Modell. Also immer mehr Patchwork-Familien gibt es einfach. Das ist einfach, ich sage mal, ja, auf unserer Zeit geschuldet.
Das ist einfach, ja, das Leben verändert sich und dadurch entstehen auch immer mehr Patchwork-Familien. Und dadurch natürlich auch kompliziertere Gestaltungen. Und viele glauben immer, dass das Stiefkind, dass die Stiefkinder oder Bonuskinder automatisch miterben. Das stimmt nicht, denn zwischen Stiefeltern und Stiefkind besteht gesetzlich auch wieder kein Erbrecht.
Also erben können immer nur die leiblichen eigenen Kinder oder adoptierte Kinder. Und gerade in Patchwork-Familien sollte man eben dadurch besonders sorgfältig gestalten, wenn man das zum Beispiel anders möchte. Und ich habe immer wieder mal Mandanten, die sagen, für uns sind alle Kinder gleich. Ja, also wir leben in so einem Modell, das sind nicht jetzt deine Kinder oder meine, sondern wir sind eine große Familie.
Und dann ist das Ziel, dass man auch die Stiefkinder absichert. Und wenn man das möchte, muss man eben auch hier wieder wissen, automatisch passiert gar nichts. Automatisch erben immer nur die leiblichen Kinder oder Adoptierte, aber nicht die Stiefkinder. Und dann muss man hier auch Vorsorge treffen, indem man zum Beispiel ein Testament macht und darin auch eben die Stiefkinder als Erben benennt oder ihnen anderweitige Vermögenswerte zukommen lässt.
Wichtig ist einfach zu wissen, dass eben die Stiefkinder in diesem Fall ähnlich wie die nicht verheirateten Partner komplett leer ausgehen. Wenn man sie berücksichtigen möchte, dann muss das zwingend über ein Testament passieren. Ansonsten gibt es gar nichts. Und das Komische ist ja auch hier müsste einfach mal der, ich sage mal, der Gesetzgeber nachjustieren.
Also das ist total veraltet. Das liegt aber auch daran, dass natürlich das Erbrecht zurückgeht auf um das Jahr 1900, als auch, sag ich mal, das BGB eingeführt wurde, das Bürgerliche Gesetzbuch. Und da gab es natürlich ganz andere Familienmodelle als heutzutage. Genau das ist das Problem. Das heißt, wir haben ein veraltetes Erbrecht und wir haben aber neue Familienmodelle.
Also früher war das ja ganz klassisch eher so, ja, diese Großfamilie und die sollte halt abgesichert werden. Und Familie war nur die, die verheiratet waren und nur die, die eigenen Kinder und die nächsten Angehörigen. Aber diese ganzen Modelle mit Stiefkind oder Nichtverheiratet oder gleichgeschlechtliche Ehe, solche Sachen, das gab es ja alles damals noch nicht.
Von daher wäre da eigentlich, sag ich mal, zwingender Bedarf, dass man hier unbedingt mal nachbessert und nachzieht und eben diesen neuen Modellen auch Rechnung trägt. Und ganz komisch ist das nämlich, wenn man zum Beispiel, also im Erbrecht, das habe ich jetzt gerade erklärt, erben die Stiefkinder nichts.
Das heißt, beim Erbrecht sind sie nicht gleichgestellt mit den leiblichen Kindern. Und ganz komisch, Steuer, also Erbschaft steuerlich, sind sie gleichgestellt. Also total verrückt. Das heißt, wenn man sie einsetzen möchte ins Testament, dann kann man das machen. Und das ist dann auch für die Stiefkinder von Vorteil, weil eben da dieser erbschaftsteuerliche Freibetrag gleich gilt wie bei den leiblichen Kindern.
Das heißt, das sind aktuell 400.000 Euro, die die Stiefkinder auch steuerfrei. Vom Stiefelternteil erben können. Und da, sage ich mal, sind sie gleichgestellt. Das passt irgendwie nicht so ganz zusammen. Gott sei Dank ist das schon so, aber da wäre halt auch Handlungsbedarf, dass man das ehrbrechtlich auch vielleicht angeht und sagt, ja auch hier, warum hier keine Gleichstellung, dass die automatisch von Gesetzes wegen berücksichtigt werden.
Ja, da bin ich sehr zuversichtlich. 2711 werden wir bestimmt ein neues Erbschaftsrecht haben, bei der Geschwindigkeit, wie das hierzulande passiert. Lass uns mal über den Worst Case, also wirklich den schlimmsten anzunehmenden, die schlimmste Möglichkeit sprechen, was wahrscheinlich auch die größte Angst der meisten Eltern ist.
Was passiert denn, wenn beide gleichzeitig sterben? Also beispielsweise, wenn man jetzt einen Unfall hat, während man ohne Kinder unterwegs ist. Viele sagen dann, ja, unsere Kinder werden natürlich zu meiner Schwester kommen oder zu den Großeltern. Das ist doch vollkommen klar. Aber ist denn das so klar?
Wer entscheidet denn in einem solchen Fall tatsächlich, wo die Kinder leben und wer für sie verantwortlich ist? Das ist genau einer der größten Irrtümer, der mir auch immer wieder begegnet, dass genau das angenommen wird. Und das ist eben leider nicht so. Also auch hier wieder automatisch passiert gar nichts.
Man würde denken, ja, das macht am meisten Sinn, dass die zu den nächsten Angehörigen kommen. Und ich höre auch immer, die kommen dann automatisch zu den Taufpaten und solche Sachen. Nein, also es gibt keinen Automatismus. Wenn man das möchte, wenn man sagt, man will diesen Fall abbilden, abdecken, Und vorsorgen für diesen Fall, dass wirklich bei den Elternteilen etwas zustoßen sollte.
Und das kann oft mal schneller gehen, als man sich das denkt. Also so unwahrscheinlich ist es nicht. Man sitzt häufig mal zusammen im Auto, und dann passieren solche Dinge. Und dann kann das passieren, dass eben beide Eltern versterben. Und dann muss man wieder hier wieder selbst aktiv werden und Vorsorge treffen und selbst einen Vormund eben bestimmen.
Also man hat, die Eltern haben hier ein Recht, ein großes, ich nenne es jetzt mal Mitbestimmungsrecht. Man kann selbst sagen, wer soll Vormund werden. Also man kann einen Wunsch äußern und das kommt ins Testament. Und bestenfalls schreibt man das aber auch nochmal in eine separate Sorgerechtsverfügung.
Das auch nochmal rein, wer Vormund für die Kinder werden darf. Und vielleicht nochmal kurz zum Einschritt zurück. Das braucht man nur, so ein Dokument, diese Sorgerechtsverfügung. Wenn wirklich dieser Worst-Worst-Case eintritt, beide Elternteile versterben, verstirbt nämlich nur ein Elternteil, dann bekommt automatisch, ich gehe jetzt vom Fall aus, dass die beide verheiratet sind, das gemeinsame Sorgerecht haben, dann bekommt automatisch der andere Elternteil.
Das alleinige Sorgerecht. Also für diesen Fall ist das nicht gedacht in der normalen Konstellation. Aber eben hier auch wieder selbst aktiv werden, einen Vormund benennen. Den man selber auswählt. Und das können natürlich die nächsten Angehörigen sein. Das können die Großeltern sein, falls sie noch nicht so alt sind.
Das können die Geschwister sein. Es muss auch nicht Familie sein. Es kann auch ein befreundetes Paar sein oder eine beste Freundin. Also es kommt dann wirklich darauf an, am Ende des Tages entscheidet das final das Familiengericht. Also das muss man sich wirklich so vorstellen, das ist wirklich ganz am Ende, ist das Familiengericht, das guckt sich diese Situation dann an.
Und das sieht dann eben, ah, hier wurde ein Vormund bestimmt und dieses Mitspracherecht oder dieses Bestimmungsrecht der Eltern, das wiegt sehr stark. Also das Familiengericht kann jetzt nicht einfach sagen, oh, das gefällt mir nicht, ich suche jetzt einen anderen oder es kommt das Jugendamt ins Spiel.
Nein, also wenn so eine Sorgerechtsverfügung da ist, dann wird, ich sage mal, in 99 Prozent der Fälle wird diese Person auch dann als Vormund bestellt, weil das Gericht nicht einfach davon abweichen kann. Das oberste Gebot beim Familiengericht ist einfach das Kindeswohl. Also das Familiengericht muss das Kindeswohl immer berücksichtigen bei seiner Entscheidung.
Aber natürlich, wenn von den Eltern so ein Dokument schon da ist, wo drin steht, meine Kinder sollen in diesem Fall zu den Großeltern oder zu der Schwester kommen, dann ist das Familiengericht auch unglaublich dankbar, dass es natürlich sowas gibt, weil das liefert einem ja schon so eine Orientierung.
Und das Familiengericht nimmt das dann in der Regel immer an. Außer es sollten jetzt wirklich, wenn man jetzt wirklich zwingende Gründe gegen diese Person sprechen würden. Und das sind schwerwiegende Gründe. Also ich sage jetzt mal, so ganz einfache Sachen reichen da nicht aus, sondern wenn man jetzt jemanden bestimmen würde, ich sage mal, der vorbestraft ist, der gewalttätig ist, der Alkohol- und Drogenprobleme hat, also sowas würde natürlich das Familiengericht dann am Ende ablehnen, das geht nicht.
Aber auch da sollte man wissen, wenn es jemand in der Familie gibt, man kann eben nicht nur bestimmen, wer es sein darf, sondern in manchen Familien gibt es auch eine Person, da wo man selber als Eltern sagt, der oder die auf gar keinen Fall. Und dann gehört auch genau das in die Sorgerechtsverfügung mit rein, dass man wirklich reinschreibt, wer bekommt es nicht.
Und auch dann muss das Gericht das natürlich berücksichtigen. Und deswegen ist das auch ein Ausschlusskriterium, wenn man reinschreibt, diese Person nicht. Dann kann das nicht einfach vom Familiengericht übergangen werden. Aber wie gesagt, letzte Entscheidung trifft immer das Familiengericht, wobei der Wunsch der Eltern da einfach sehr hohe Priorität genießt.
Und was passiert, wenn ich zum Beispiel meine beste Freundin eintrage, tragen lasse als Vormund? Wir haben uns da vor zehn Jahren schon mal drüber unterhalten. Und wenn es dann aber darauf ankommt, dann sagt sie, das kann ich mit drei Kindern gar nicht leisten. Muss die Person, die ich da eintrage, vorher zustimmen?
Und ich nehme an, man sollte solche Verfügungen dann auch regelmäßig überprüfen? Ja, also es würde ich immer empfehlen, dass man das einfach immer mal wieder überprüft. Solange die Kinder minderjährig sind, dass sich einfach das, ab und an, ich sage jetzt mal, weiß ich nicht, alle zwei Jahre vielleicht oder drei Jahre mal rausholt, guckt, ist die Situation noch die gleiche, passt für mich dieser Vormund noch oder hat sich was verändert, ja, auch wenn man vielleicht die Großeltern eingesetzt hat, dass dann ein Großelternteil vielleicht irgendwie eine Krankheit diagnostiziert bekommt, dass man sagt, das passt jetzt nicht mehr, dann muss man das Dokument natürlich anpassen, ja. Und das sollte man auch auf jeden Fall machen.
Und zu deiner Frage eingangs, ob man zustimmen muss. Ja, also natürlich wird die Person dann auch vom Familiengericht gefragt, ob sie einwilligt, ob sie die Vormundschaft annehmen möchte. Und man kann die Vormundschaft auch ablehnen, wenn es einem selber nicht zumutbar ist. Also man kann jetzt nicht einfach sagen, ich habe jetzt keine Lust.
Das ist natürlich schwierig. Wobei natürlich da auch wieder der Punkt ist, kein Familiengericht der Welt würde das Kind jetzt zu einer Person geben, die sagt, ich habe keine Lust. Also das muss man auch mal sagen. Aber ich sage mal, in der Regel sucht man sich ja schon einen Wunsch vorm Mund aus. Wo man weiß, okay, der macht das auch. Also da auch immer mein Rat, einfach vorher mal mit der Person sprechen gerne, dass man sagt, Mensch, wir kümmern uns gerade um unsere rechtliche Vorsorge und wollen das auch abgedeckt haben.
Und könntest du dir das vorstellen, dass du das übernimmst, wenn uns was passiert und du dich um die Kinder kümmerst. Und das ist quasi für mich also immer so die Voraussetzung, dass man einmal mit der Person spricht. Und ich habe es jetzt eigentlich immer erlebt, dass die Person dann auch gesagt hat, Ja, natürlich, also du kannst uns da eintragen.
Und ich würde auch immer empfehlen, zusätzlich zu eurem Wunschvormund würde ich immer noch eine Ersatzperson bestimmen, weil es immer mal sein kann, eben was du jetzt gerade angesprochen hast, dass eine Person sagt, ach. Jetzt ist bei mir gerade familiär ganz schlecht oder ich habe irgendwie noch einen Elternteil, den ich pflegen muss oder ich habe drei eigene Kinder und eins ist vielleicht behindert, braucht mehr Pflege und solche Dinge.
Oder eben, dass man sagt, Mensch, es geht beruflich nicht. Also das ist der Punkt, es muss zumutbar sein. Wenn man das nicht leisten kann, kann man die Vormundschaft dann auch ablehnen, eben mit der Begründung, es ist mir nicht zumutbar aus persönlichen, familiären oder beruflichen Gründen. Also keiner wird dann letzten Endes gezwungen, eine Vormundschaft zu übernehmen und von daher ist immer die Empfehlung, auch noch ein Bett abzubestimmen, eine Ersatzperson, Dass man sagt, wenn die Person nicht kann oder nicht möchte, dann bitte bestimme ich noch eine zweite Person sozusagen aus Sicherheitsnetz, dass man einfach da noch ein Backup hätte für den Fall der Fälle.
Haben denn die Kinder ein Mitspracherecht? Also ich kann mir vorstellen, ab einem gewissen Alter würden die da durchaus gerne mitsprechen. Also kann zum Beispiel ein 15-Jähriger sagen, nee, also bei der Person, die meine Eltern da bestimmt haben, will ich auf gar keinen Fall leben? Ja, natürlich. Also je älter die Kinder werden und je reifer ein Kind ist, desto stärker wird natürlich seine Meinung auch berücksichtigt.
Und vom Gesetzeswegen her ist es so, dass ab 14 Jahren wird man vom Gericht, werden die Kinder auch angehört und haben auch ein eigenes Mitspracherecht, das auch, sage ich mal, schon ein erhebliches Gewicht dann beim Gericht hat. Also auch das muss dann einfließen natürlich. Auch da sind wir wieder am Punkt.
Am Ende entscheidet das Familiengericht unter, wie wir Juristen immer so schön sagen, Unterwürdigung aller Umstände. Das heißt, auch hier würde dann das Kind angehört, möchtest du das oder möchtest du das auf keinen Fall und das Familiengericht muss dann eben eine entsprechende Entscheidung treffen. Ich würde gerne mal auf getrennte Eltern schauen. Nehmen wir jetzt mal an, ein Kind lebt fast ausschließlich bei seiner Mutter und beide Eltern haben aber das gemeinsame Sorgerecht und die Mutter stirbt.
Kann sie festlegen, dass das Kind anschließend bei ihrer Schwester leben soll, obwohl der Vater noch lebt oder geht das nicht? Nein, also bei Getrenntlebenden, aber mit gemeinsamen Sorgerecht, da geht das nicht. Da erhält automatisch der überlebende Elternteil das alleinige Sorgerecht. Also das heißt, in so einer Konstellation würde auch eine Sorgerechtsverfügung ins Leere laufen.
Das heißt, man kann das schon schreiben, aber es hilft halt nichts. Das heißt, es ist wirkungslos. Das ist genau das Problem an solchen Stellen. Aber wenn die Konstellation natürlich eine andere ist, wie wenn jetzt ein Elternteil das alleinige Sorgerecht hat, dann verändert sich die Situation. Und da kann man sehr wohl dann was tun, weil da kann dann wirklich der Elternteil, der das alleinige Sorgerecht hat, der kann eine Sorgerechtsverfügung schreiben und darin jemanden bestimmen.
Und auch im Testament natürlich, indem er jemanden bestimmt, der der Vormund des Kindes dann werden darf. Jetzt haben wir ganz viel darüber gesprochen, wer sich um das Kind kümmert, aber es gibt ja noch eine zweite Ebene. Wer kümmert sich dann um das Geld des Kindes? Also wenn jetzt ein minderjähriges Kind beispielsweise 100.000 Euro erbt oder sogar eine Immobilie, wer verwaltet denn dieses Vermögen dann?
Grundsätzlich die sorgeberechtigten Eltern, also der überlebende Elternteil. Das heißt, solange das Kind unter 18 ist, macht das der überlebende Elternteil. Aber wenn man jetzt eben die Konstellation noch ein bisschen mehr Worst-Case-Szenario macht, wenn jetzt beide Elternteile sterben und das Kind. Oder die Kinder sind noch unter 18 oder sind vielleicht noch in einem Alter, wo man sagt, so zwischen 18 und 25 ist ja auch nochmal so eine Prägungsphase, Auch da kann man Vorsorge treffen und kann quasi bestimmen, wer sich um dieses geerbte Vermögen der Kinder kümmern darf, wer das verwalten darf.
Man kann also sozusagen im Testament so eine Art Treuhänder einsetzen, eine Person, die man selbst bestimmt. Das nennt sich Testamentsvollstrecker, hört sich unglaublich altbacken an, aber das nennt sich so. Und diese Person kann man eben selber bestimmen. Also natürlich kann man da auch jetzt, ich sage mal, wenn ein Nachlass komplexer ist oder viele Vermögenswerte existieren, dann macht das Sinn, wenn ein Testamentsvollstrecker, wenn das jemand macht, der, sage ich mal, fachlich dazu in der Lage ist.
Das heißt, das übernehmen dann ganz oft Rechtsanwälte oder Steuerberater. Aber ich sage jetzt mal, die ganz normale Familie, da reicht das aus, wenn man einen Testamentsvollstrecker bestimmt und das eine Person ist, der man vertraut. Also aus dem eigenen Umfeld. Es muss nicht Familie sein, aber einfach eine Person, der man vertraut und man sagt, wenn wir nicht mehr da sind als Eltern, dann soll diese Person sich um die Verwaltung des geerbten Vermögens der Kinder kümmern.
Und das wiederum muss eben zwingend ins Testament rein, weil sonst endet das automatisch, wenn die Kinder 18 sind. Also wenn jetzt in dem Fall, dass eben nur ein Elternteil verstirbt, dann dürfen die auch selber über das geerbte Vermögen dann verfügen. Und das wollen ja die Eltern häufig nicht. Oder die sagen, ja, 18 ist vielleicht noch ein bisschen früh.
Man will das irgendwie noch ein bisschen länger, bis das Kind einfach eine bestimmte Reife und auch ein bestimmtes Verantwortungsbewusstsein erreicht hat. Da kann man ganz flexibel das anpassen, wie man das für sich selber für richtig hält. Ich sage mal, so Altersstufen sind 21. Lebensjahr, 23., 25. Lebensjahr.
Und dann kann man eben bestimmen, dass so lange eben wirklich dieser Testamentsvollstrecker sozusagen die Hand auf dem Nachlass hat. Und rein rechtlich gehört es den Kindern. Da gibt es gar nichts zu rütteln. Aber der Testamentsvollstecker kümmert sich eben dann um die Verwaltung des Vermögens. Wird das angelegt, das Geld, wo wird es angelegt?
Wann bekommt das Kind, wenn es 18 ist, sagt es vielleicht, ich möchte mir ein Auto kaufen? Und dafür ist der Testamentsvollstecker einfach immer zwischengeschaltet. Der muss zustimmen. Der muss zustimmen. Das heißt, es wäre gut, wenn man da einfach eine Person nimmt, der man wirklich vertraut. Und man sagt, der hat auch, sage ich mal, ein bisschen so einen wirtschaftlichen Blick.
Also das ist jetzt auch nicht eine Person, die total verantwortungslos ist. Ich sage mal, das wäre nicht die richtige Person für den Testamentsvollstecker, sondern man sagt wirklich, wenn wir Eltern das nicht mehr machen können, weil wir nicht mehr da sind, dann soll diese Person an unserer Stelle rücken, genauso wie sie jetzt auch ist.
Die Kinder sagen, ich möchte bitte Geld für eine neue Playstation, was auch immer. Dann sind wir Eltern natürlich diejenigen, die sagen, ja, kriegst du oder kriegst du nicht. Und genau so muss man sich ein bisschen den Testamentsvollstrecker vorstellen, der dann auch, sage ich mal, ja. Das Geld freigibt oder eben auch sagt, nein, ich halte das jetzt für nicht richtig, das kriegst du nicht, das Auto brauchst du jetzt nicht oder das ist zu teuer oder solche Dinge.
Und so kann man eben das noch länger, sage ich mal. Ja, das Kind oder vor allem das Vermögen schützen, dass nicht das Kind mit 18 sagt, so super, ich nehme jetzt mal das Geld und geh erstmal nicht arbeiten, sondern mach mir einfach ein schönes Leben. Das ist von den meisten Eltern nicht gewünscht, sondern die meisten Eltern sagen, die sollen eine bestimmte Reife haben und dann auch wirklich verantwortungsbewusst mit dem umzugehen, was sie geerbt haben.
Genau, dafür ist der Testamentsvollstrecker. Okay, dann lass uns jetzt mal über das Testament selbst sprechen. Also wenn man da googelt, dann landet man ja sofort bei Begriffen wie Berliner Testament, Erbvertrag, Pflichtanteil, Vermächtnis, Testamentsvollstreckung. Also ich kann mir vorstellen, dass da viele jetzt irgendwie am Podcast sind, und denken, okay, hier steige ich aus, das ist mir jetzt alles zu viel.
Lass uns das mal kurz halten. Was braucht denn so eine durchschnittliche Familie eigentlich nur? Am Ende ist es, also ich verstehe das, das höre ich auch ganz oft, dass gesagt wird, es erschlägt mich einfach. Es sind so viele Themen und wo fange ich denn an und sehen den Wald von lauter Bäumen nicht. Und da ist es wirklich so, dass ich sage, also man braucht einfach ein vernünftig formuliertes Testament.
Darin kann man quasi genau diese Punkte mit Erbvertrag oder Pflichtteilvermächtnis, Testamentverschreck, das sind alles inhaltliche Punkte, die man vielleicht ins Testament mit aufnehmen kann. Das richtet sich dann immer danach, wo man eben sagt, Mensch, ist es ein Bedarf da, dass ich so eine Regelung mit aufnehme.
Aber am Ende des Tages braucht es einfach ein vernünftiges Testament. Und darin muss man eben dann, sage ich mal, wenn man minderjährige Kinder hat, zum Beispiel noch einen Vormund benennen. Man sollte sich überlegen. Testamentsvollstrecker einzusetzen. Und genau, wichtig ist, dass man es einfach wirklich, dass jede Familie ist da individuell.
Und es gibt nicht immer die Pauschallösungen. Auch das Berliner Testament, ich weiß, dass viele immer denken, ja, das ist das. Ich sage mal kurz was dazu. Das Berliner Testament ist einfach eine der mit am häufigsten gestalteten Testamentsformen bei uns in Deutschland. Und zu der wird halt oft auch zu schnell gegriffen.
Also die passt schon bei vielen Konstellationen, aber es ist vor sich geboten. Beim Berliner Testament, das hat nicht nur Vorteile, sondern auch ganz erhebliche Nachteile. Und da ist es auch wieder so, das muss man einfach wissen. Und viele Eltern sagen, ach, ich nehme jetzt einfach das Berliner Testament.
Das heißt übrigens, um da mal alle abzuholen, das heißt, die Ehepartner oder die Eltern setzen sich gegenseitig als Alleinerben ein für den ersten Todesfall. Und für den zweiten Todesfall, also wenn beide verstorben sind, wird geregelt, dass die Kinder als Schluss erben, alles erben, was dann noch da ist, zu gleichen Teilen.
Das ist das Berliner Testament und das passt sehr häufig. Aber zum Beispiel bei vielen Patchwork-Familien ist das eben gerade nicht das Richtige zu wählen. Ich sage mal, das ist jetzt bei einer ganz klassischen Familie und selbst da muss man schon immer mit Ergänzungen arbeiten, weil das Berliner Testament vor allem einen ganz gravierenden Nachteil hat.
Und zwar ist das ein steuerlicher, weil nämlich das Berliner Testament einfach steuerlich nicht optimiert ist. Man wirft sozusagen die Freibeträge, die die Kinder auch haben, gegenüber dem erstversterbenden Elternteil, die steuerlichen Freibeträge, die wirft man in die Tonne. Und das kann dann dazu führen, dass der überlebende Elternteil zwar Alleinerbe wird und man auch das gewünschte Ziel hat, dass man keine Erbengemeinschaft ist. Aber dann hat man wieder ein anderes Problem.
Und zwar heißt das Problem dann manchmal Erbschaftssteuer. Und da muss man eben rangehen. Und da lohnt sich dann natürlich auch eine individuelle Beratung, dass man sagt, Mensch, ja, was mache ich denn? Oder in welche Richtung geht das? Brauche ich hier irgendwie steueroptimiert oder nicht? Und dann wird das quasi immer individuell angepasst.
Aber es gibt es nicht so. Und wenn man sagt, ach, dieses Modell passt immer und eben auch beim Berliner Testament, wenn man das mal hört oder wenn man auch mal nachliest, wirklich immer Vorsicht walten lassen, das passt nicht immer und vor allem in der Regel wird es immer ergänzt, weil wenn man es einfach so übernimmt, dann ist das an vielen Stellen einfach.
Nachteilhaft. Okay, weil die Leute das einfach abschreiben, was so als Vorlage vorliegt oder wie meinst du das? Genau, also du musst dir vorstellen, ich sage jetzt mal so ein Laientestament, also das ist ein ganz einfacher einer Schreib, der jetzt da juristisch nicht vorgebildet ist in dem Punkt. Dann sieht das meistens so aus, ich sehe das ganz häufig, weil das viele mir dann mitschicken, die vielleicht sogar schon eins gemacht haben und sagen, ja wir haben da schon mal was gemacht.
Und dann ist das, ich sage mal, oft eine DIN-A4-Seite vielleicht. Mehr ist das nicht. Und da muss man einfach wissen, da ist natürlich viel zu wenig geregelt. Und viel zu wenig Fälle sind auch berücksichtigt, was passieren kann. Und das ist denen geschuldet, weil du die Probleme gar nicht kennst. Weil du nicht weißt, was passiert denn jetzt eigentlich, wenn ich das und das reinschreibe.
Und das ist genau das große Problem eben. Und im Vergleich dazu ist zum Beispiel jetzt ein Testament, das du mit dem Notar oder mit dem Anwalt erstellst, hat natürlich deutlich mehr Seiten. Also da ist man, ich sage mal, bei fünf, sechs Seiten aufwärts wahrscheinlich. Das kommt immer darauf an, wie viel man regelt.
Aber das sieht man schon vom Umfang her, kann natürlich auf einer Seite nicht das alles abgedeckt sein, was man eigentlich bräuchte. Also es kommt auch immer darauf an, wenn man jetzt gar keine Vermögenswerte hat oder ich sage jetzt mal auch, was es halt schon immer schwieriger macht, also wenn man darauf raus will, wann brauche ich denn eine Beratung oder wann nicht.
Also ich sage mal immer, wenn es ein bisschen komplexer ist, wenn man in einer Patchwork-Familie lebt, dann ist es auf jeden Fall sinnvoll, sich vorher zumindest mal beraten zu lassen. Man muss ja dann nicht den Weg mit einem Anwalt oder mit einem Notar gehen, aber zumindest mal beraten lassen. Dann, wenn Immobilieneigentum im Hintergrund ist, weil das es immer löst, an vielen Stellen eben auch Probleme aus, die man vielleicht selber nicht auf dem Schirm hat.
Oder wenn weitere Vermögenswerte da sind, dann sollte man sich wirklich vielleicht einfach mal sagen, man gönnt sich jetzt da mal eine individuelle Beratung. Und wenn jetzt gar nicht viel da ist und auch keine Immobilie da ist. Dann kann man sagen, gut, ich mache das jetzt einfach selber, so wie ich das meine.
Man muss halt dann auch immer wirklich mit den Konsequenzen leben. Das heißt, ist das dann rechtssicher genug, weiß man dann natürlich nicht. Also das ist dann selbst gemacht und das kann gut gehen, wenn jetzt keine großen Vermögenswerte da sind, keine Immobilie da ist, kein Patchwork. Wenn es wirklich eine ganz, ganz einfache Konstellation ist, aber ich sage mal ganz, sogar bei den klassischen, ich sage jetzt mal, bei den alten klassischen Familienmodellen verheiratet, ein Kind oder zwei Kinder, bestenfalls gemeinsame Kinder, selbst da ist es eben sinnvoll, eben auch aufgrund dieser steuerlichen Thematik.
Wenn man eine Immobilie hat, dann, ja, die Immobilie schlägt halt schon immer vom Wert her auch zu Buche und dann kann es schnell eben sein, dass Freibeträge nicht ausreichen und solche Dinge. Und da sollte man sich dann einfach, sag ich mal, nochmal Unterstützung an die Seite holen, wenn man sagt, Mensch, ich will das jetzt aber einmal irgendwie sauber aufsetzen und sauber durchziehen und ich will auch, dass es rechtssicher ist.
Wenn, dann kann man es natürlich auch selber machen. Auch das ist eine Möglichkeit. Aber da muss man natürlich auch mit den Konsequenzen leben, wenn es hinterher dann eben doch nicht so gut geregelt ist. Und das sind halt auch die Fälle, die ich leider dann auch immer wieder bekomme, wenn halt ein Testament selbst geschrieben wurde und dann diese klassischen Fehler aufploppen, wie das zum Beispiel...
Einfach Begriffe falsch verwendet wurden, also ganz einfache Dinge oder man drückt sich missverständlich aus oder was ich auch immer wieder erlebe, es werden dann nur einzelne Nachlassgegenstände verteilt. Der bekommt das Haus, der bekommt den Schmuck und es wird kein Erbe eingesetzt. Also so ganz elementare Dinge, die dann einfach falsch sind und dann geht eben das große Rätselraten los, weil wenn das unklar ist zum Testament oder missverständlich, dann muss das ausgelegt werden.
Und das ist dann eben die große Schwierigkeit, die dann besteht und wo man sich natürlich auch unglaublich darüber streiten kann, was hatte der Erblasser denn eigentlich gewollt, was war sein Wille und dann fangen halt immer diese ganzen Konflikte an und das zieht sich halt dann und ist einfach, ich sag mal, schon sehr belastend und führt halt auch in vielen Familien wirklich, zum Bruch und wirklich zu großen Konflikten und das kann man besser machen, wenn man sagt, Mensch, wir kümmern uns da ordentlich drum und.
Wenn man sich das selber nicht zutraut und auch oft ist es sinnvoll, dass man sich zumindest eine Beratung gönnt und dann kann man immer noch abwägen und man sagt, gut, wir machen das jetzt ganz alleine oder wir machen es mit Unterstützung eines Anwalts, der dann einen Entwurf erstellt, zusammen mit einem und den Entwurf muss man dann auch handschriftlich abschreiben.
Also das ist vielleicht auch ein ganz wichtiger Punkt zum Thematestament. Der Entwurf muss wirklich randschriftlich abgeschrieben werden, wenn das auch mit Unterstützung des Anwalts erfolgt. Das ist ganz ein zentraler Punkt. Nur Ausnahme beim Lothar, da ist es am PC geschrieben und man muss nur noch unterschreiben. Das ist vielleicht zu viel mal vorweg zu den Formalitäten.
Ja, und das unterschreibe ich vollumfänglich. Ich bin ja ein großer Freund vom Selbermachen. Also ich fuchse mich gerne in Themen ein und bin juristisch auch nicht ganz unbewandert. Und bei diesem Thema bin ich wirklich irgendwann zu der Erkenntnis gekommen, dass es so viele Fallstricke und Besonderheiten gibt, dass ich das tatsächlich auch nicht mehr alleine machen möchte und an der Stelle wirklich empfehlen kann, sich Hilfe zu holen.
Ja, und da möchte ich auch nochmal wirklich appellieren. Ich weiß, das ist ein Thema, bei dem denkt man wahnsinnig lange. Darum kümmere ich mich später. Aber der Vorteil ist, wenn man es dann einmal geregelt hat, muss man nicht mehr ständig daran denken. Vielen Dank, liebe Verena, dass du uns durch dieses total unangenehme, aber gleichzeitig doch so wichtige Gedankenexperiment geführt hast.
Wenn ihr mehr zum Thema wissen wollt, schaut unbedingt bei Verena auf Insta vorbei. Ihr findet sie dort unter die Erbrechtsanwältin. Vielen Dank, Verena. Vielen Dank euch und vielen Dank für die Einladung. Ja, gerne. Sehr gerne. Und euch vielen Dank fürs Zuhören. Wir freuen uns, wenn ihr nächste Woche wieder mit dabei seid. Dann haben wir auch wieder eine ganz neue, spannende Folge für euch.
Für heute sagen wir aber erst einmal Tschüss. Das war der Podcast vom gewünschtesten Wunschkind.