Data Science Deep Dive· Folge 106

#103: EU AI Act: Risikostufen, Pflichten und Watermarking mit SynthID

Donnerstag, 24. September 2026 · 47 min

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Shownotes

In dieser Folge sprechen wir über den EU AI Act: was er unter einem KI-System versteht, welche Risikostufen er unterscheidet und welche Regeln bereits gelten. Wir gehen auf die kurzfristigen Änderungen durch den EU AI Omnibus ein, unter anderem die verschobenen Fristen für Hochrisiko-Systeme. Außerdem erklären wir, welche Pflichten für Anbieter von General-Purpose-AI-Modellen gelten und welche Rolle der Code of Practice dabei spielt. Im Deep Dive zur Transparenzpflicht geht es darum, wie sich KI-generierte Inhalte kennzeichnen lassen und wie Text-Watermarking mit SynthID technisch funktioniert. Zum Schluss ordnen wir ein, was die Regulierung für Data-Science-Projekte in der Praxis bedeutet.

**Zusammenfassung**

• Stand der Umsetzung: Verbotene Praktiken und die Pflicht zur KI-Kompetenz gelten seit dem 2.2.2025, die Transparenzpflichten seit dem 2.8.2026.

• EU AI Omnibus: Die Fristen für Hochrisiko-Systeme wurden auf den 2.12.2026 (Stand-alone) bzw. 2.12.2027 (eingebettet) verschoben, zudem kam ein Verbot nicht einvernehmlicher sexualisierter Deepfakes hinzu.

• Definition von KI: Der AI Act beschreibt KI-Systeme als maschinengestützte Systeme mit unterschiedlichem Autonomiegrad, die aus Eingaben ableiten, wie sie Vorhersagen, Inhalte, Empfehlungen oder Entscheidungen erzeugen.

• Risikostufen: Unterschieden werden verbotene Praktiken (z. B. Manipulation, Social Scoring), Hochrisiko-Anwendungen (z. B. kritische Infrastruktur, Gesundheit, Bildung, Justiz) und die Restkategorie mit geringem Risiko.

• General-Purpose-AI: Große Foundation-Modelle unterliegen Dokumentations- und Informationspflichten, etwa zu Trainingsdaten und Urheberrecht; ab 10^25 FLOPs Trainingsaufwand wird ein systemisches Risiko vermutet.

• Code of Practice: Anbieter*innen können Compliance über den Code of Practice mit den Kapiteln Transparenz, Urheberrecht sowie Sicherheit und Gefahrenabwehr nachweisen.

• Kennzeichnung von KI-Inhalten: Bilder, Videos und Audio lassen sich per Wasserzeichen oder Metadaten (C2PA) markieren, Texte über eine subtile Beeinflussung der Token-Auswahl wie bei SynthID – beide Ansätze haben aber klare Grenzen bei Erkennung und Manipulationssicherheit.

• Bedeutung für die Praxis: Wichtig sind die Risikoeinordnung eines Projekts, eingebaute Transparenzmechanismen etwa bei Chatbots und dokumentierte Maßnahmen zur KI-Kompetenz – vieles davon entspricht ohnehin guter Praxis.

**Links**

• Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act) auf EUR-Lex: eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/oj

Bundesnetzagentur – KI-Verordnung, Zeitplan und Überblick (deutsch): bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Digitales/K…

• EU-Kommission – Safer and more transparent AI (2.8.2026): commission.europa.eu/news-and-media/news/safer…

• Rat der EU – Final green light für den AI Omnibus: consilium.europa.eu/en/press/press-releases/20…

• technology.org – What actually applies on 2 August 2026: technology.org/2026/07/17/eu-ai-act-what-actua…

• Nature-Paper zu SynthID-Text: nature.com/articles/s41586-024-08025-4

• Google DeepMind – Watermarking mit SynthID: deepmind.google/blog/watermarking-ai-generated…

• C2PA – Standard für Herkunftsnachweise von Inhalten: c2pa.org

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