Global Taxperts – der Steuerpodcast von ICON
#1 Steueroasen: Steuervorteil oder Steuerfalle? – im Gespräch mit Stefan Bendlinger
Mittwoch, 14. Oktober 2026 · 17 min
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Shownotes
In der ersten Folge von „Global Taxperts“ spricht Theresia Mitterlehner mit Stefan Bendlinger, Senior Partner und Gründungsmitglied bei ICON, über Steueroasen und die Frage, wann Auslandsgesellschaften für Unternehmen tatsächlich sinnvoll sein können und wo steuerliche Risiken lauern.
Sie beleuchten, wo die Grenze zwischen legaler Steueroptimierung und steuerlich problematischen Modellen liegt, warum eine reine Briefkastenfirma nicht ausreicht und welche Rolle tatsächliche Geschäftstätigkeit, Substanz und der Ort der Geschäftsleitung spielen. Außerdem erklärt Stefan Bendlinger, welche typischen Fehler Unternehmen bei der internationalen Steuerplanung machen und welche drei Punkte besonders wichtig sind: eine fundierte Sachverhaltsanalyse, ein realistischer Businessplan und eine steuerliche Prüfung sowohl im In- als auch im Ausland.
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Hallo und herzlich willkommen bei Global Text Ports, dem Steuer-Podcast von ICON. Mein Name ist Theresia Mitterliner. Gemeinsam mit unseren Expertinnen und Experten machen wir internationale Steuerfragen verständlich relevant und umsetzbar. In der heutigen Folge geht es um Steueroasen – sind diese Steuervorteil oder Steuerfalle?
Diese Episode richtet sich an Geschäftsführerinnen und Unternehmerinnen, die bereits international tätig sind oder überlegen, Geschäftsaktivitäten ins Ausland zu verlagern. Das Thema ist aktuell besonders auf Social Media relevant weil immer mehr vermeintliche Expertinnen mit auslandssparenden Steuermodellen werben.
Wir sprechen darüber, wann Auslandsgesellschaften sinnvoll sein können, wo die häufigsten Fehler liegen und worauf Unternehmen achten sollen um steuerliche Risiken zu vermeiden. Dazu begrüße ich Stefan Bendlinger Senior Partner und Gründungsmitglied bei ICON. Hallo Stephan Schön dass du heute bei mir bist Stefan, bevor wir jetzt aber ins Thema so richtig einsteigen.
Du beschäftigst dich schon seit vielen, vielen Jahren mit internationalen Sachverhalten? Welcher Ort im Ausland hat dich persönlich und privat am meisten begeistert? Privat haben wir am meisten begeistert. Barlig auch keine Frage und die Male tief und das sind aber keine Destinationen, in denen man für Steuerplanung verwenden kann.
Im internationalen Umfeld und bei Beratung unserer Mandanten kommen immer die Frage, was ist der günstigste Standort? Den gibt es in dieser Form nicht. Es kommt einfach darauf an, was man tun will! Wenn man in Österreich eine Immobiliengesellschaft hat und dann glaubt über die Fiji Islands sozusagen seine Facility Management Services anzubieten, wird das nicht funktionieren.
Geil also wenig wird es funktionieren wenn noch ein österreichischer Arzt behauptet er behandelt seine österreichischen Patienten von Bali aus und stellt ihnen Rechnungen. Also das sind so Themen die einfach nicht funktionierend. Insofern gibt es natürlich keinen optimalen Steuerstandort sondern es kommt auf die Umstände des Einzelfalles drauf an.
Na da bist du ja schon so richtig in unser Thema eingestiegen. Und dann beginne ich auch gleich einmal mit der ersten Frage, viele Unternehmerinnen hören eben immer wieder das Wort Steueroase und was steckt eigentlich dahinter? Und kann man sich tatsächlich legal irgendwo steuersparen? Das ist definitiv möglich, weil man gewisse Rahmenbedingungen einhält.
Das Thema Steuoroasen ist kein neues Thema – es geht zurück! bis ins vorchristliche Zeitalter, wo also schon die Römer gegen die Griechen-Handelskriege geführt haben und zum Beispiel das griechische Rodosdrucken gelegt haben in dem es auf der Insel Dehlos aus dem römischen Reich zuzuordnen war eine Freihandelszone errichtet haben.
Die klassischen karibischen Steueroas gehen eigentlich auf die Piraten zurück wie z.B. den Sir Francis Drake, die hatten ja von ihren – in dem Fall von Großbritannien Britannien einen Kaperbrief und durften feindliche Schiffe überfallen, haben dann ein sogenanntes Priessengeld bekommen. Die beraten also ein Geld dafür dass sie auch darüber freuen haben weil die Beute ja in ihr Heimatland abführen müssen.
und diese Beratendienen wurden dann auch meistens Territorien zugeordnet wo sie Gouverneure waren und die haben dann wieder andere Berater angezogen, haben gelockt damit mit niedrigen Gebühren, mit einem gewissen Geheimnis, haben da unter einer Palme ihr Geld versteckt letztlich diese Steueroasen auf den Inseln entstanden.
Also insofern hat das ein Hintergrund, aber dann waren wir in des zwanzigste Jahrhundert gehen und kamen Die Schweiz mit dem Bankgeheimnis, das war natürlich starbpflichtig immer wichtig, dass sie ihr Vermögen verstecken können. Nicht nur vor den Fiskus sondern generell verstecken. und dieses Steuergeheimniss und dieses Bankgeheimlisses in der Schweiz gab es heute stark aufgeweicht worden ist haben natürlich auch viele andere Staaten übernommen.
Das haben sich dann diese Steueroasen im südostasiatischen Raum wie Hongkong, Singapur entwickelt und später die Vereinigten Arabische Emirate, die dem Grunde nach gewisse Komponenten einer Rechtsordnung, wie sie das Schweiz hat übernommen haben. Zumindest der Beginn der Steuereoasen klingt ja ziemlich wild mit den Piraten.
aber wo ist jetzt eigentlich die Grenze zwischen den legalen Steueroptimierungen und einem Modell, dass steuerlich eher kritisch zu sehen ist? Die Grenze ist immer dort, wo man sozusagen die österreichische Rechtsordnung überschreitet. Uns Remandanten fallen vielfach auf Rechtsmeinungen bzw. Lockangebote im Internet herein.
Also heißt in Österreich Leben in Zypern steuersparen. Wenn man da nur die zyprootische Situation sich anschaut dann wird man wahrscheinlich scheitern. Man muss sich anschauen was der österreichsche Fiskus dazu sagt. also ich kann im Ausland Firmen gründen Ich kann auch ins Ausland übersiedeln, ich kann Vermögenswerte in das Ausland übertragen.
Allerdings hat das alles Grenzen! Es gibt einerseits eine Wegzugsbestauung. Das heißt wenn man einen immateriellen Wert an Kundenstock ins Auslands verlagert, schlägt der österreichische Fiskus zu. Wenn ich glaube von Österreich handeln zu können und nur ein Briefkastenfirma zu gründen wird das nicht funktionieren.
Wen ich glaube dass sie als österreichischer Geschäftsführer einer Steuerasengesellschaft aus Österreich arbeiten Und mir sozusagen Personal im Ausland sparen und mir auch Spare dort physisch zu sein, wird das nicht funktionieren. Also steueroptimierende Gestaltungen haben auch immer zur Folge einen Eingriff in persönliche Lebensverhältnisse.
Das heißt der Einzelunternehmer, der vermeintlich in Malta ein Service-Unternehmen aufbaut muss dort auch tätig sein. Der muss dort physische Anwesen sein. es muss etwas im Auslands passieren. Genereller Grundsatz im internationalen Steuerrecht. Selbst im einundzwanzigsten Jahrhundert, wo wir mit Digitalisierung sozusagen zu tun haben ohne dass man vor Ort etwas tun muss, setzt das Steuerecht voraus, dass ich nur dort steuern zahlen kann, wo ich handle, wo Ich etwas tue, was ich etwas mache und nicht, wo eine Gesellschaft bloß registriert.
Das heißt ich muss mir schon anschauen, wo ist die Firma? Ich muss mich da auch ansiedeln. Ich muss mit dem ganzen Beschäftigen nicht nur einfach irgendwo einen Briefkasten aufstellen. oder steckt wesentlich mehr dahinter dass man in Malta oder in Lichtenstein oder sonstigen Ländern auch wirklich Steuern sparen kann.
und welche Fehler würdest du jetzt sagen machen Unternehmen dabei am häufigsten? Die Fehler die Unternehmen mache ist das sie sich schon ein Konzept entwickeln lassen wie Sie ganz konkret auf ihre persönliche Situation beziehungsweise ihr Unternehmen starr optimieren können, aber sie scheitern dann manchmal an der Umsetzung.
Ein ganz wesentlicher Punkt ist das es nicht nur um die Registrierung geht sondern dass ich auch Personal brauche. Bleiben wir zum Beispiel bei dem Beispiel für einigte arabische Emiratete. sehr attraktiv sind mit. Die hat sich schon in meinem Körperschaftssteuersatz von neun bzw. für große Konzerne fünfzehn Prozent, aber für natürliche Personen ist immer noch eine Nullbesteuerung.
Ich brauche dort der Büro und ich brauche da Substanz, ich brache dort Mitarbeiter. Ich muss dort die Leistungen, die ich auch dort versteuern will – und aus der österreichischen Messungsgrundlage rauskriegen will, muss ich dort tatsächlich erbringen! Ich darf nicht einfach ein Steuerberater der Rechtsanwalt als Geschäftsführer einsetzen.
Das wird kein Mensch glauben.". Wir haben immer wieder Fälle, wo bestehende Gestaltungen bei uns aufschlagen, weil wir sie finanziell rechtlich verteidigen müssen. Und dann googlen wir den Geschäftsführer und kommen darauf, dass dieser Geschäftsführer ein Treuhind ist – und bis siebenunddreißig anderen Gesellschaften auch Geschäftsfuhrer sind!
Und möglicherweise – das kann man ja online abrufen – auch in dem Panama Papers genannt ist? Du weißt, es ist der Datenglauer, der da verviel ... von einigen Jahren stattgefunden hat, wo dann doch namhafte Unternehmen Persönlichkeit politisch exponierte Personen an dem Pranger gestellt worden sind. Und die Menschen, die auf diesem Plan am Alpeper sich finden, das sind häufig Treuhänder auch, die da aufscheinen und waren natürlich auf Finanzverhalten.
entdeckt dass Nämens Eikon-Limited im Ausland, einen Geschäftsführer hat der bei den Fünfzig anderen Gesellschaften ein Geschäftsfuhr ist. Dann wird man davon ausgehen können dass nicht mehr die Person ist, die Geschäfte betreibt. Also schon langsam frage ich mich wirklich gibt es denn perfekten Standort mit weniger Steuern überhaupt?
Den perfeksten Standort in dem Sinne gibt das wahrscheinlich nicht. Es gibt gute Standorte also in Europa. wenn wir wirklich über standorte reden muss man natürlich sagen dass die Schweiz durchaus nach wie vor attraktiv ist wobei man da auch vorsichtig sein muss. Die Schweiz liegt mitten in der Europäischen Union, die Union schießt natürlich scharf und schaut sich ganz genau an was ich in der Schweiz tue – also beispielsweise eine Finanzierungsgesellschaft in der Schweizer Gründe kann nicht tun.
Jedoch Kanton habe ja Starbelastung von maximal fünfzehn Prozent. In Österreich haben wir einen Körperschaftsstaussatz von dreiundzwanzig Prozent bzw. ob zweitausend. von vierundzwanzig Prozent ob einer Million Euro gewinnt. Also das heißt, wenn ich dann eine Steuerarbitrage habe von zehn Prozentpunkten oder knapp zehn Prozentpunkten oder vielleicht sogar mehr, dann schaut sich die Finanzwaltung wirklich an was dort passiert und was ich dort mache Ob wirklich die Hand und Personen Trashers sind, die sie mit Finanzierungen auskennen.
Ob diese Zinsmarsch, die ich dort hängen lasse auch tatsächlich dort besteuert werden darf oder ob das nicht eigentlich noch Österreich gehört? Da gibt es einen ganzen wichtigen Begriff im Steuerrecht das Ort der Geschäftsleitung. Der österreichische Fiskus schlägt zu, wenn eine ausländische Gesellschaft ihren Sitz im Ausland hat aber der Ort tatsächlich wie ein Geschäfts- leitung also dort wo die handelnden Personen die Geschicke der außenländischen Gesellschaft steuern ansieße sind.
und dann habe ich so meine Schweizerische Gesellschaft. Die haben in Österreich wie jede andere Körperschaft unbeschränkt staubpflichtig ist Und da sollte natürlich nicht passieren. So eine richtige Oase ist es irgendwie scheinbar nicht. Das hört sich zumindest nicht so für mich an, aber Stefan bevor wir jetzt dann bald zum Ende kommen welche drei Empfehlungen würdest du Unternehmerinnen mitgeben die über internationale Steuerplanung oder eine Auslandsgesellschaft nachdenken?
Es gibt mehr Empfehnungen. wie haben Anzich Ein Programm, das nennen Sie die zehn Gebote internationaler Steuerplanung. Ich nehme aber jetzt drei wichtige Gebote heraus. Das erste ist einfach immer die Sachverhaltsanalyse. Ich muss mir die Frage stellen was kann ich ins Ausland verlagern? Verlagere ich etwas oder baue ich im Ausland etwas Neues auf?
Wer soll die Aktivitäten im Auslands vornehmen und Welche Umfang soll dieses Volumen haben, das ich im Ausland mache? Also ganz ein einfaches Beispiel. Ich hatte einmal eine Gespräche mit einem Reisebüro mit Sitz in Österreich, die eben vorgehabt haben ihren Vertrieb jetzt in der Schweiz aufzubauen und wir haben das alles besprochen, dass hätte alles funktioniert so wie wir das konzipiert haben.
Und ganz zum Schluss zum Gespräch, wo wir eigentlich dann nur noch Kaffee getrunken haben, habe ich gesagt So, und jetzt wer wird denn dann in der schweiz den Vertrieb machen? hat die Vertriebsschäge gesagt, ja ich. Und dann übersiedeln sie mit ihrer Familie noch Zug in die Schweiz, weil das ist ein sehr günstiger Standort und sagt sich, naja jetzt sind Kinder, die gehen an Österreich in die Schule, es machen für Österreich aus.
Das geht nicht! Also Sachfaltsanalyse. Der zweite Punkt ist Businessplan. Mal anschauen welche Umsätze erwarte ich, die ich im Ausland versteuern kann? Mit welchen Kosten ist das verbunden? Da muss ich berücksichtigen Beratungskosten. Ich muss die Kosteninfrastruktur im Ausland berücksichten, ich muss berücksichtig sein dass ich Mitarbeiter brauche und dass ich Substanz aufbauen muss, damit sie dort hinreisen muss.
Und bei Start-ups ist das natürlich ein Thema weil es geht ordentlich in Scaling. In Startup heißt ja, ich bin erst am Aufbau meines Unternehmens gleichzeitig sollte ich aber rechtzeitig meine Strukturen setzen um langfristig wirklich steueroptimierend tätig sein zu können. Im Businessplan hast du ganz einfach einmal eine Vergleichsrechnung machen.
Was habe ich umsetzen, was habe ich kosten? Was ist die Starrabitrage und was ist die Differenz zwischen österreichischer Starrbelastung oder ausländische Starr belastet? Und dann kommt manchmal raus dass es sich nicht auszahlt! Und wenn man dann noch das finanzstrafrechtliche Risiko mit berücksichtigt, dann ja sollte man's vielleicht lassen Denn wenn man jeden Tag schlecht schläft, weil man nicht weiß ob die Finanzbehörde einen nicht angreiftern ist.
Das ist also auch kein schönes unternehmerisches Leben! Es geht ja gar nicht so sehr um Steuerrecht sondern es geht einfach einmal am Sachverhaltsermitteln. und der dritte Punkt ist... ...das was man konzipiert hat natürlich nach österreichischem Steuerecht zu bürgetigen. Nach ausländischem Steuerrecht und auf Grundlage des Unionsrechts, beziehungsweise natürlich der Doppelbesteuerungsaabkommen.
Doppelpesteuerungsabkommens sind abgekommen die Besteuerungsgüter aufteilen für einen österreichischen Steuerflüchtling auch an gewissen Schutz bieten. aber man muss das berücksichtigen. also Warnungen davor ins Internet zu gehen um sich anzuschauen was so ein Cayman Islands Berater oder ein Maldesischer Berater sagt der nichts dazu sorgt was in Österreich passiert.
Er weiß es ja normalerweise auch nicht, aber er muss zumindest empfehlen gegen so einen österreichischen internationalen versierten Berater damit er ihnen sagt welche Konsequenzen der Sageschwein im Ausland im Heimatstadt hat. Den muss ich ernst dazu sagen? Es ist für den Unternehmern nicht immer ganz so leicht Österreich zu verlassen.
Warum? Wir haben eine sehr hohe Lebensqualität. wir wollen im Atausse schwimmen am Aubergschiff angehen wie ihn in die Oper gehen. Es ist schön ausfaltierte Straßen benutzt, wo man hundertdreißig auf der Autobahn fahren kann. Aber man möchte seine Steuern halt nicht in Österreich zahlen und das funktioniert nicht!
Also wenn ich A sagen und sage ich gehe ins Ausland muss sich auch B sagen und meine Lebensverhältnisse wie schon erwähnt habe auch entsprechend anpasst. Ich fasse deine Punkte noch einmal ganz kurz zusammen. Erstens, man soll nicht mit dem Steuersatz beginnen sondern mit dem Geschäftsmodell. Zweitens, Man soll immer prüfen ob sich das Modell wirtschaftlich tatsächlich lohnt.
und drittens die Struktur muss auch in der Praxis gelebt werden können. Ganz ein wichtiger Punkt. also. nach diesen drei Punkten muss ich natürlich dass auch so leben! Ich habe da einen Begriff den ich jetzt auch noch erwähnen möchte. Viele kennen den von mir, das ist die S-Punkt A Punkt U Krankheit.
Das ist also kein neuer Coronavirus sondern der steht für Scheitern am Umsetzen Denn jede noch so schön konstruierte Gestaltung. Ist es Papier nicht wert wenn's der Unternehmer nicht richtig umsetzt? Ja vielen Dank Stefan! Für diesen wirklich spannenden Einblick in die Steueroasen Wenn man sie überhaupt Steueroaßen nennen kann.
Ich bedanke mich fürs Gespräch. Wenn ihr euch noch intensiver mit dem heutigen Thema beschäftigen möchtet, wir planen dazu ein Webinar mit dem gleichen Titel wie diese Podcastfolge Steueroasen, Steuervorteil oder Steuerfalle. Sobald der Termin feststeht informieren wir euch darüber auf unserer Webseite und über unseren Newsletter.
Damit bleibt ihr auch zwischen den Episoden bei internationalen Steuerfragen auf dem Laufenden. Die Links findet ihr in den Shownotes. In der nächsten Folge sprechen wir über E-Autos als Firmenwagen.