Schuldrecht AT - Folge 22: Schuldübernahme, Vertrag zugunsten Dritter und Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte
Montag, 20. April 2026
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Shownotes
Noch § 15 Beteiligung Dritter am Schuldverhältnis: Schuldübernahme: Befreiende (privative) Schuldübernahme (§§ 414 ff BGB): Voraussetzungen und Rechtsfolgen, Erfüllungsübernahme; Kumulative Schuldübernahme oder Schuldbeitritt, Vertragsübernahme; Vertrag zugunsten Dritter (§§ 328 ff BGB); Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte: Voraussetzungen