Hinter der Robe - Der Justizpodcast
Der Fall Fabian: Lebenslang oder Freispruch? (Teil 4)
Dienstag, 3. November 2026 · 1 h 11
Kapitelklicken springt direkt hin
Shownotes
Im Prozess gegen Gina H., der vorgeworfen wird, den achtjährigen Fabian aus Güstrow getötet zu haben, steht die Urteilsverkündung bevor.
Die Staatsanwaltschaft fordert eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Die Verteidigung hingegen sieht die Tat nicht als bewiesen an und fordert einen Freispruch. Auch die Nebenklage, die Fabians Mutter vertritt, hat ihre Sicht auf den Fall dargelegt.
Das erwartet euch:
• Welche Indizien hält die Staatsanwaltschaft für besonders belastend?
• Wie begründet die Verteidigung ihre Forderung nach einem Freispruch?
• Wann reichen Indizien für eine strafrechtliche Verurteilung aus?
• Welche Bedeutung hat das letzte Wort der Angeklagten?
• Wie läuft die Urteilsberatung eines Strafgerichts ab?
• Können öffentliche Berichterstattung und gesellschaftlicher Druck ein Strafverfahren beeinflussen?
• Und wie schätzt Sascha den möglichen Ausgang des Verfahrens ein?
Hinweis: Unsere rechtliche Einordnung beruht auf öffentlich zugänglichen Informationen und Presseberichten. Wir haben die Hauptverhandlung nicht selbst verfolgt und verfügen nicht über sämtliche Erkenntnisse der Beweisaufnahme. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für Gina H. die Unschuldsvermutung.
Ihr habt Fragen zur Folge, möchtet uns eure Gedanken zum Fall mitteilen oder habt Anregungen für kommende Folgen? Dann schreibt uns gerne. Ihr findet uns auf Instagram unter @hinterderrobe oder erreicht uns per E-Mail unter hinterderrobe@gmail.com. Wir freuen uns auf eure Nachrichten und den Austausch mit euch.
Musik: Harald Bauch von der Heyde, big [arts]
Transkriptvom Podcast bereitgestellt · Zeitmarken springen hin
Lebenslange Freiheitsstrafe oder Freispruch – zwei Forderungen, die unterschiedlicher kaum sein könnten. Während die Staatsanwaltschaft davon überzeugt ist, dass Gina H für Fabians Tod verantwortlich ist, sieht die Verteidigung und die Schuld von Gina H keineswegs als bewiesen an. Aber welche Argumente haben sie beiden Seiten vorgebracht?
Wie überzeugend ist die Indizienkette tatsächlich? Und welche Fragen sind trotz der umfangreichen Beweisaufnahme noch offen? Schön, dass ihr wieder dabei seid. Heute beschäftigen wir uns bereits im vierten Mal mit dem Mordfall Fabien aus Güstrow. Nach zahlreichen Fahndungstagen, unzähligen Zeugenaussagen und einer umfangreichen Beweisaufnahme steht das Verfahren nun kurz vor seinem Abschluss.
Staatsanwaltschaft, Nebenklage- und Verteidigung haben ihre jeweiligen Schlussfolgerungen gezogen – und dabei zeigt sich wie unterschiedlich die selben Beweisergebnisse bewertet werden können! Ja, bislang ging es ja vor allem darum was die Ermittlungen ergeben haben welche Aussagen vor Gericht gemacht wurden und welche Spuren möglicherweise auf Gina Haar hindeuten.
Jetzt geht es aber um die Frage was sich aus all diesen Erkenntnissen tatsächlich ableiten lässt? Und da beginnen wir auch mit der Staatsanwaltschaft. sie hat in ihrem Plädoyer nicht nur eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert sondern auch die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Wie begründet die Staatsanwaltschaft diese weitreichende Forderung und welche Indizien hält sie für besonders belastend?
Ja, die Staatsaanwaltschaft hat in ihrem Schlussvortrag versucht aus den zahlreichen Einzelindizien ein geschlossenes Gesamtbild zu zeichnen. Und dabei hat sie noch einmal sehr deutlich gemacht dass es aus ihrer Sicht nicht auf einen einzelnen alles entscheidenden Beweis ankommt sondern auf das Zusammenspiel der verschiedenen Umstände.
Wir kennen aus unseren bisherigen Folgen bereits die wesentlichen Punkte. Den Orange Farmen Ford Ranger von Gina H, die Aufnahmen der Überwachungskamera, ihre Handyaktivitäten bzw deren Unterbrechungen, die Zeugenaussagen, die Spuren am mutmaßlichen Tatort und im Fahrzeug sowie die auffälligen Suchanfragen im Internet.
All das hat die Staatsanwaltschaft erneut aufgegriffen und in einen zeitlichen Zusammenhang gestellt. Besonders hervorgehoben hat sie dabei die Video-Aufnahmen vom zehnten Oktober twenty-fünfundzwanzig. Um zehn Uhr dreiundvierzig soll der Fort Ranger in Richtung der Wohnung von Fabian gefahren sein. Neun Minuten später, also um zehn Uhr zweiundfünfzig wurde das Fahrzeug in entgegengesetzter Richtung erfasst und dazwischen nämlich um zehn uhr fünfzig liegt die letzte bekannte Handyaktivität von Fabien.
Hinzu kommt ein Foto, das Gina H um elf Uhr neunzehn aufgenommen haben soll. Nur ca. eins Komma sechs Kilometer vom späteren Fundort entfernt. Drei Minuten danach wurde ihr Mobiltelefon ausgeschaltet – nach Darstellung der Staatsanwaltschaft ein für sie völlig ungewöhnlicher Vorgang. Diese zeitliche Abfolge ist wie Anklage von zentraler Bedeutung, denn aus ihrer Sicht fügt sich hier ein Ereignis in das nächste!
Eine Frage ist dabei aber bisher offen geblieben, nämlich woher soll Gina H. überhaupt gewusst haben das Fabian an diesem Tag zu Hause war? Schließlich war es ja keineswegs selbstverständlich dass sie ihn dort an einem Freitag antreffen würde. hat die Staatsanwaltschaft dafür inzwischen eine Erklärung geliefert?
Die Staatsanwalt schafft jedenfalls eine mögliche Erklärungen aufgezeigt Aber zugleich eingeräumt dass sich diese frage nicht zweifelsfrei klären ließ. Sie hat die Möglichkeit angesprochen, dass Gina Haar bereits am Vortag also am neunten Oktober im Güstdruck gewesen sein und mit Fabian ein Treffen für den nächsten Tag vereinbart haben könnte.
Dafür soll eine Zeugensichtung sprechen – gegen vierzehnhundertreißig sei in einer Nehmestraße von Fabians Wohnung einen Kupferorangefarm der Fort Ranger gesehen worden. Die Staatsanwaltschaft hat außerdem darauf hingewiesen das Fabians Fahrrad vor dem Haus gestanden habe. Daraus hätte Gina H möglicherweise schließen können, dass der Junge zu Hause war.
Und schließlich hat sie den Umstand aufgegriffen das Fabien am zehnten Oktober, also am Tartag offenbar relativ spontan die Wohnung verlassen hatte. Sein Handy und seine üblichen Wohnungschlüsse ließ er zurück. Das alles soll nach der Argumentation der Staatsanwaltschaft dafür sprechen, dass Fabian nicht einfach zu einem gewöhnlichen Ausflug aufgebrochen ist sondern möglicherweise mit einer imbekannten Person mitgegangen sein könnte.
Allerdings muss man hier unterscheiden – das ein Fahrzeug am Vortag gesehen worden seien soll beweist für sich genommen noch keine vorherige Verabredung. Die Staatsanwalt hat insofern also eine mögliche Erklärung angeboten, nicht aber eine lückenlos-nachgewiesene Vorbereitung. Neben diesem zeitlichen Zusammenhängen hat die Staatsanwaltschaft aber auch einzelne Äußerungen von Gina Haar aufgegriffen und da ging es offenbar um Aussagen, aus denen sich nach Auffassung der Anklage ein besonderes Wissen über das Geschehen ableiten lassen könnte.
Was genau hat die Staatsanwaltschaft ihr davor gehalten? die erste Stammt aus einer Vernehmung, in der Gina Ha über den zehnten Oktober-Zweißen-二undzwanzig gesprochen haben soll. Dabei sagte sie sinngemäß Sie wisse nicht wann Fabian verschwunden sei. Sie sei im Wald spazieren gegangen mit dem Lütten und mit dem Hund.
Die Staatsanwaltschaft hat nun darauf hingewiesen dass sich Gina Haas eigener Sohn zu diesem Zeitpunkt nachweislich in der Schule befunden haben soll Und daraus hat sie die Frage abgeleitet wen Gina Ha mit dem lütteln gemeint hagen könnte. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft könnte diese Formulierung darauf hindeuten, dass Gina Haar versehentlich einen Spaziergang mit Fabian angesprochen hat.
Das ist natürlich eine weitreichende Interpretation einer einzelnen Äußerung – für die Anklage gewinnt sie ihre Bedeutung aber gerade dadurch, das sie zu den übrigen zeitlichen Erkenntnissen passen soll! Die zweite Äuzerung betrifft eine Sprachnachricht vom Elf-Noktobr. Fabian war wirklich fett. Die Staatsanwaltschaft hat besonders hervorgehoben, dass sie dabei die Vergangenheitsform verwendete zu einem Zeitpunkt als öffentlich noch nicht bekannt war das Fabian Tod war.
Die Staatsanwaltschaft stellte deshalb die Frage weshalb Sie bereits in der Vergangenheit über Englisch gesprochen habe. auch hier versucht. die Staatsanwalt schafft also aus einer sprachlichen Formulierung auf ein mögliches Wissen von Gina Haar zu schließen. Das sind natürlich auffällige Formulierungen, aber gerade bei solchen Aussagen kommt es doch sehr auf den Zusammenhang an in dem sie gefallen sind.
Aber es waren ja nicht nur diese Äußerung auch die Internetrecherchen von Gina Ha haben im Plädoyer wieder eine Rolle gespielt oder? Ja genau wir hatten bereits darüber gesprochen dass Gina Ha unter anderem nach der Polizei in Güstrow und danach gesucht haben soll ab Wildschweine tote Menschen fressen.
Gina H. hatte für die Suchanfragen andere Erklärungen angeboten, so sollen sich bestimmte Recherchen nach ihrer Darstellung auf ein Unfall bezogen haben – das hält die Staatsanwaltschaft für abwegig! Sie argumentiert, dass man bei Interesse an einem Verkehrsunfall eher nach dem Unfall und dem konkreten Ort suchen würde als nach der Polizei in Güstro.
Besonders belastend wertet sie aber die Suchantfrage vom Morgen des Elften Oktober-Zw. Um sie Uhr morgens soll Gina Ha nach der Frage gesucht haben, ob Wildschweine tote Menschen fressen. Die Staatsanwaltschaft hat dabei ausdrücklich betont dass sie nicht nach verletzten Menschen gesucht habe sondern nach Toten.
The entscheidende Frage lautet als Sicht der Anklage also darum beschäftigte sich Gina Ha bereits mit dem möglichen Verbleib eines toten Menschen obwohl Fabian zu diesem Zeitpunkt offiziell noch als vermisst galt. Und noch eine weitere Äußerung hat die Staatsanwaltschaft hervorgehoben, die bislang weniger im Mittelpunkt unserer Betrachtungsstand.
Am threizendten Oktober-Zweißenvonzwanzig hatten Suchhunde am Inselsee angeschlagen – daraufhin wurde angekündigt, dass dort am folgenden Tag auch Tauche eingesetzt werden sollten. Gina Haer soll daraufhin in einer Sprachnachricht erklärt haben, die Spur sei Zitat totaler Schwachsinn.". Die Hunde hätten ihre Überzeugung nach einen anderen Geruch aufgenommen, jedenfalls nicht den von Fabian.
Die Staatsanwaltschaft hat daraus eine sehr deutliche Schlussfolgerung gezogen – nur die Person, die die Tat begann habe, könne sicher wissen dass sie Suche dort in die falsche Richtung führe. Auch das ist zunächst die Interpretation der Staatsanwalt. Sie sieht darin aber ein weiteres Indiz für ein Wissen, was Gina Ha nach Auffassung der Anklage eigentlich nicht hätte haben dürfen….
Ein besonders wichtiger Punkt war außerdem das Auffinden von Fabians Leiche. Darüber haben wir schon ausführlich gesprochen, gerade weil sich die Darstellung von Gina Haar und den beteiligten Zeugen teilweise erheblich unterscheiden – wie hat die Staatsanwaltschaft diese Widersprücheln nun bewertet? Hier hat die Staatsanwaltschaft sehr klar Position bezogen.
Sie hält die Aussagen von Christian D., Olaf K. und Heike M. für glaubhaft, und die abweichende Erklärungen von Gina H in wesentlichen Punkten finde ich überzeugend. Im Mittelpunkt stand insbesondere die Frage, weshalb Gina Ha am threizehnten Oktober twenty-fünfundzwanzig überhaupt eine Suche in der Gegend von Klein Opal vorgeschlagen hatte?
Gina Ha hatte ihre Suche unter anderem mit Internetvideos und früheren Aufenthalten in der gegente erklärt. Die Staatsanwaltschaft hält diese Erklärungen für widerlegt bzw. lebensfremd. Sie, für wie es beispielsweise auf eine Sprachnachricht in der Gina H gegenüber Christian D erklärt haben soll sie sei dort früher mit den Kindern Schlitten gefahren.
Nach Auffassung der Staatsanwärtschaft passt dieser Erklärung nicht zu den übrigen Erkenntnissen der Beweisaufnahme. Es sei Nicht nachvollziehbar weshalb sie mit den Kindern ausgerechnet in diese abgelegene Gegengefahren sein sollte, obwohl es näher an ihrem Wohnort vergleichbare Möglichkeiten gegeben habe.
Vor allem aber sieht die Staatsanwaltschaft in Gina H. Diejenige Person von der die Initiative zur Suche bei Klein-Opal ausging. Christian D. sei dagegen in seinen Aussagen von Anfang an im Kern konstant geblieben. und dann kommt ein weiterer Punkt hinzu Als Christian D. sich den Tümpel näherte, soll er zunächst nicht erkannt haben was ich dort befand.
Er sprach von einer verbrannten Puppe oder schwarzen Rohren. Gina H. soll dagegen sehr schnell davon ausgegangen sein dass es sich um Fabian handelte. Die Staatsanwaltschaft fragt deshalb warum Gina H., sich nichts selbst näher an den Fundort begeben habe um nachzusehen. und die Antwort der Staatsanwaltschaft lautet weil Gina H bereits gewusst habe was dort lag bzw Werder lag.
Auch die späteren Erklärungen von Gina Hart zu Heike M. hat die Staatsanwaltschaft zurückgewiesen. Gina Hart hatte behauptet, ihre Freundin HeikeM habe vorgeschlagen einen Hundespaziergang vorzutäuschen und entsprechende Spuren zu legen. Die Staatsanwalt schafft sie keinen nachvollziehbaren Grund dafür weshalb Heikem gerade in diesem Punkt die Unwahrheit sagen sollte Und Sie verweist darauf dass die drei Zeugen deren Aussage Gina Hart teilweise wir sprechen nicht in einer Weise miteinander verbunden seien eine gemeinsame Falschdarstellung plausibel erscheinen lasse.
Im Ergebnis ist die Staatsanwaltschaft deshalb davon überzeugt, dass Gina H. die Suche gezielt einen späteren Fundort gelenkt hat. Daneben gab es aber noch die Sachspuren etwa die Schuhabdrücke den Grillanzünder und die Blutspuren im Fahrzeug. Hat die Staatsaanwaltschaft daraus noch neue Schlussfolgerungen gezogen?
Ja sie hat diese Punkte vor allem genutzt um die bisherigen Erklärung von Gina Ha anzugreifen. Bei den Schuhspuren am Tümpel verwies sie darauf, dass Gina H. am zehnten Oktober zwanzig nach den Aufnahmen einer Überwachungskamera in einem Elika-Markt Schuhe der Marke Pemmies getragen haben soll. Nach ihrer Auffassung können die entsprechenden Schuhspuren nicht erst bei einem späteren Aufenthalt am Fundort entstanden sein – auch die Möglichkeit das eine andere Person mit Schuhen derselben Marke die Spuren hinterlassen haben könnte hält die Staatsanwaltschaft für fernliegend.".
Beim Grillanzünder verwies sie darauf, dass auf einer sicher gestellten Flasche ausschließlich Fingerabdrücke von Gina H festgestellt worden seien sollen. Außerdem hätten etwa fünfhundert bis sechshundert Milliliter gefehlt also eine Menge die nach den Ausführungen eines Sachverständigen ausgereicht hätte um einen menschlichen Körper in Brand zu setzen.
Die Erklärung von Gina Ha Sie habe den Grill-Anzünder zum Verbrennen von Pappe verwendet bezeichnete die Staatsanwaltschaft als Demsfremd. Und schließlich ging es noch einmal um die Reinigung des Ford Rangers am Nachmittag des zehnten Oktober-Zweißen-Fundzwanzig. Gina H hatte diese unter anderem damit erklärt, dass Christian D sich über den verschmutzen Zustand des Fahrzeugs lustig gemacht habe.
Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft hat Christian D das aber nicht bestätigt – sie sieht in der Reinigung deshalb den Versuch mögliche Spuren zu beseitigen! Besonders bedeutsam ist dabei die Blutspur auf einer Küchenrolle hinter dem Fahrersitz, die Fabian zugeordnet worden sein soll. Die Staatsanwaltschaft hält es für möglich, dass dieses Blut bei der Reinigung des Fahrzeugs auf die Küchen Rolle gelangte.
Die Staatsanwaltschaft hat in ihrem Plädoyer sinngemäß danach gefragt, wie viele Zufälle eigentlich zusammenkommen müssten wenn Gina H nicht die Täterin wäre. Denn dann müsste es für die verschiedenen Fahrzeugbewegungen, die zeitlichen Zusammenhänge, die Spuren, die Suchanfragen, die Äußerung und die auffinde Situation jeweils andere Erklärungen geben.
Die Staatsaanwaltschaft hält eine solche Häufung von Zufällen für nicht plausibel.". Hinzu kommt aus ihrer Sicht, dass Fabian offenbar freiwillig mit der Person mitgegangen sein muss die ihn aus der Wohnung geholt hat. Sie geht deshalb von einem begrenzten Kreis möglicher Täter aus und sieht bei anderen Personen entweder Alibis oder keine erkennbaren Motive.
Das von der Staatsverwaltschaft angenommenen Motiv hatten wir bereits in unseren früheren Folgen besprochen. Sie geht davon aus, dass Gina Haar einen aus ihrer Sicht unüberbrückbaren Konflikt in der Beziehung zu Matthias R. beseitigen und Fabian zugleich bestrafen wollte. Nach ihrer Überzeugung fasste Gina Haarspätestens am neunten Oktober, den Entschluss, Fabian zu töten.
Damit verbindet die Staatsanwaltschaft die angenommenen persönlichen Hintergründe mit den objektiven Indizien und gelangt zu dem Ergebnis, dass Gina Haar die Tat begangen hat. Und aus dieser Überzeugung hat die Staatsaanwaltschaft schließlich auch eine ganz konkrete Strafforderung abgeleitet. Sie hat nicht nur lebenslange Freiheitsstrafe beantragt sondern darüber hinaus die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld.
Wie hat sie diesen Antrag begründet? Die Staatsanwaltschaft geht von einem Mord aus und sieht dabei, wie wir es auch in unseren früheren Folgen schon besprochen haben zwei Mordmerkmale als Erfüllter. Heimtücke und sonstige niedrige Beweggründe. Erschwerend hat sie außerdem die sogenannte Übertötung angeführt also eine Gewalteinwirkungen über das zuher Beiführung des Tolles erforderliche hinausgeht.
Zu Gunsten von Gina Hart die Staatsanwirtschaft berücksichtigt dass sie bislang strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten ist. Außerdem geht sie offenbar nicht davon aus, dass Gina Ha künftig eine vergleichbare Tat begehen würde. Trotz dieser Gesichtspunkte hält sie die Schuld nach ihrer Bewertung für so schwerwiegend das sie neben der lebenslangen Freitstrafe auch die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld beantragt hat.
Das würde eben bedeuten, dass Gina Ha nach fünfzehn Jahren nicht die Möglichkeit hat vorzeitig entlassen zu werden.". Nach dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft hat auch Rechtsanwältin Christina Habeta das Wort ergriffen. Sie vertritt Fabians Mutter Dorina Lange als Nebenklegerin und ihr Schlussvortrag hatte einen ganz anderen Schwerpunkt, sie wollte nicht noch einmal sämtliche Indizien durchgehen sondern vor allem an Fabian erinnern bevor wir darauf eingehen.
Sascha welche Aufgabe hat eine Nebenklagevertreterin eigentlich in einem solchen Strafprozess? Die Nebenklage gibt bestimmt Verletzten einer Straftat oder, wie hier, ihren nahen Angehörigen die Möglichkeit sich aktiv am Strafverfahren zu beteiligen. Fabians Mutter kann sich durch ihre Rechtsanwältin vertreten lassen, Fragen an Zeugen stellen Beweisanträge stellen und auch am Ende ein eigenes Plädoyer halten.
Die Nebenklage ist dabei keine zweite Staatsanwaltschaft. Sie vertritt die Interessen der Nebenklegerinnen und kann deren Perspektive in das Verfahren einbringen. Genau das hat Christine Habeta getan. Sie hat sinngemäß gesagt, dass im Gerichtssaal noch einmal deutlich werden müsse wer Fabian eigentlich war.
Denn nach all den Fahndungstagen an denen so viel über Gina Haar gesprochen wurde sollte nun bewusste achtjährige Junge im Mittelpunkt stehen um dessen Tod es in diesem Prozess geht. Ja, ich finde es auch unglaublich wichtig dass in einem solchen Verfahren nicht nur über die angeklagt und die möglichen Hintergründe der Zeit gesprochen wird sondern auch darüber wer Fabian eigentlich war.
Denn bislang haben wir vor allem gehört welche Rolle Fabian möglicherweise in ihrem Verhältnis zu seinem Vater gespielt hat. aber Fabian war eben Einfach ein Teil dieser Beziehungsgeschichte. Er war ein achtjähriger Junge mit einer eigenen Persönlichkeit, einer Familie und Menschen die ihn geliebt haben Und deshalb finde ich es besonders wichtig dass auch seine Mutter und die Menschen die ihm nahe standen Mit ihrer Sicht auf Fabian Gehör finden.
Ich merke gerade auch wie emotional du gewürzt. Ich krieg grade auch wirklich Gänsehaut bei dem wie Du's berichtest. Ich wollte dich aber nicht unterbrechen. Ja deswegen jetzt Nur noch die Frage, wie hat Frau Habiter Fabian denn in ihrem Schlussvortrag beschrieben? Sie hat dafür die Erinnerungen verschiedener Menschen aufgegriffen.
Die Fabian kannten. Seine Mutter beschrieb ihn als hilfsbereit liebevoll und zuverlässig. Sie erzählte das Fabien bemerkte wenn es ihr nicht gut ging und abends manchmal noch einmal zu ihr ins Bett kamen zu kuscheln. Sein Vater zum Beispiel erinnerte sich an einen aufgewägten jungen voller Tatendrang Seine Klassen dererinnen beschrieben als herzlich und kontaktfreudig.
Und ein gleichaltriger Mitschüler schilderte ihn auf seine ganz eigene kindliche Weise, als klein etwas dick und manchmal frech. Das sind ganz unterschiedliche Beschreibungen aber gerade dadurch entsteht das Bild eines echten Kindes. Dem stellte die Nebenklage die Sicht gegenüber, die Gina Haar nach ihrer Darstellung auf Fabien gehabt haben soll.
Sie habe ihn vor allem als schwierig und aggressiv wahrgenommen, als jemanden der Streit zwischen den Erwachsenen verursache und ihrer Beziehung zu Matthias eher im Weg stehe. Rechtsanwältin Habeta machte deutlich dass Fabian nicht für die Probleme in Erwachsenden verantwortlich war. er hatte das Recht einfach Kind zu sein und das ist für mich auch ein ganz wichtiger Faktor.
Ja ich finde diesen Gegensatz der jetzt nochmal deutlich geworden ist durch das Plädoyer von Frau Habeta sehr bemerkenswert Denn auf der einen Seite hören wir jetzt wie Fabian von seiner Mutter und den Menschen beschrieben wurde, die ihm nahe standen. Und auf der anderen Seite wurde er durch die Schilderung von Gina Haar und allem was in die Hauptverhandlung als Beweis eingeführt wurde teilweise als richtiges Problem dargestellt – als schwierig und aggressiv.
Und ich denke mir einfach dabei darf man doch nicht vergessen dass Fabian gerade einmal acht Jahre alt war. Wenn ein Kind möglicherweise Konflikte und Spannungen zwischen Erwachsenen mitbekommt, so wie Gina Haas auch geschildert hat dann muss es das doch erst einmal verarbeiten. Und in diesem Alter kann man überhaupt nicht erwarten dass ein Kind mit solchen Situationen genauso umgeht wie ein Erwachsener ist.
möglicherweise kann. natürlich wissen wir nicht was Fabian tatsächlich erlebt hat und ob die Schilderung von Gina Haa überhaupt zutreffen aber selbst wenn ein Kind manchmal schwierig reagiert, sollte man doch auch hinterfragen was möglicherweise dahinter steckt und deshalb finde ich es so wichtig dass Fabian hier nicht nur auf die Rolle reduziert wird die ihm in dieser Beziehungsgeschichte möglicherweise zugeschrieben wurde.
Ich finde das ist ein sehr wichtiger Punkt den du gerade angesprochen hast. Ja, und in diesem Punkt sieht die Nebenklage ja offenbar auch einen wesentlichen Hintergrund der Tat. Zu welchem Ergebnis ist Christina Habeta deshalb in ihrem Pelloyer gekommen? Er setzte sich zur Bewertung der Staatsanwaltschaft angeschlossen.
Nach ihrer Überzeugung wurde Fabian zum Opfer – weil er aus Sicht von Gina H – nicht in das Leben passte, dass diese mit seinem Vater vorgestellt hatte. Die Nebenklage führte die Tat damit auf die Verlustängste und Beziehungskonflikte zurück, die sie bei Gina Haar als anscheinend ansieht. Am Ende beantragte auch Christina Habeta, Gina Hawing-Mordes zu einer lebenslang freies Strafe zu verurteilen und die besondere Schwere der Schuld festzustellen – aber ihr Plädoyer hatte eben noch eine weitere Botschaft.
Bei aller notwendigen Auseinandersetzung mit der Schuldfrage darf Fabian nicht hinter den Akten, den Indizieren und den juristischen Argumenten verschwinden. Und ich kann es nur nochmal wiederholen das war ein wichtiger Moment in diesem Verfahren denn unabhängig davon wie das Gericht am Ende entscheidet bleibt der gewaltsame Tod eines achtjährigen Kindes dass sein ganzes Leben noch vor sich hatte.
Staatsanwaltschaft und Nebenklage sind sich in ihrer Forderung also einig Lebenslange Freiheitsstrafe und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Die Verteidigung sieht das allerdings völlig anders, sie hält die Täterschaft von Gina H nicht für bewiesen und fordert einen Freispruch. Aber wie begründen die Verteiliger diese Forderung?
Und an welchen Stellen sehen Sie die entscheidenden Schwächen in der Indizienkette?". Im Kern sagt die Verteiligung Es gibt zahlreiche Verdachtsmomente aber keinen sicheren Nachweis dafür, dass Gina H. Fabian getötet hat. Sie verweist zunächst darauf das es weder in unmittelbaren Tatzeugen noch eine sicher gestellte Tatwaffe gibt.
Das schließt eine Verurteilung natürlich nicht aus Aber aus Sicht der Verteidigung sind auch die vorhandenen Indiz hier nicht so eindeutig wie die Staatsanwaltschaft behauptet. Die Verteiligung stellt dabei nicht infrage, dass Fabien gewaltsam ums Leben gekommen ist und sein Leichnam an dem Tümpel verbrannt wurde.
Auch die Aufenthalte von Gina Haar an diesem Ort am XIII. und XIV. Oktober-Zw.V. bestreitet sie nichts. Ihr entscheidender Einwand lautet viel mehr – Aus diesen Umständen lässt sich nicht springt ableiten das Gina Haare auch die Täterin ist! Und genau an dieser Stelle setzt sie bei der zeitlichen Rekonstruktion der Staatsanwaltschaft an.
Gerade die zeitliche Abfolge war für die Staatsanwaltschaft ja besonders wichtig, um zehn Uhr fünfzig die letzte Handyaktivität von Fabian und nur zwei Minuten später die Aufnahme des Ford Rangers, der Güstro in Richtung des späteren Fundorts verlässt. auf den ersten Blick scheint das gut zusammen zu passen aber die Verteidigung sieht darin offenbar gerade ein Problem.
warum? bei zwischen diesen beiden Zeitpunkten tatsächlich nur zwei Minuten liegen. Wenn China Haar Fabian aus seiner Wohnung abgeholt haben soll, stellt sich die Frage wie dieser Ablauf im Einzelnen Ausgesehene haben könnte? Wann genau hat Fabian die Wohnung verlassen? Wanne ist er eingestiegen und was sagt seine letzte Handyaktivität überhaupt darüber aus?
Die Verteidigung hält die zeitliche Rekonstruktion jedenfalls für weniger eindeutig als die Staatsanwaltschaft sie darstellt. Hinzu kommt, dass sich der genaue Todeszeitpunkt nach den Ausführungen des Rechtsmediziners nicht sicher eingrenzen. dies. Das ist insbesondere deshalb relevant weil Feldarbeiter Gina H gegen Mittag also zwischen zwölf und zwölfe Fünfzehn in ihrem Fahrzeug gesehen haben wollen.
Aus Sicht der Verteidigung lässt sich nicht sicher feststellen ob Fabian zu diesem Zeitpunkt bereits tot war. Außerdem verwies die Verteiligung auf Aussagen kindlicher Zeugen, die Fabian am Nachmittag des zehnten Oktober zwei tausend fünfundzwanzig noch gesehen haben. Diese Aussagen stehen zwar im Widerspruch zu der von der Staatsanwaltschaft angenommenen zeitlichen Abfolge, die Verteidigung meint aber dass man sie bei der Beweiswürdigung nicht einfach ausblenden dürfe.
Und auch die Funkzellen-Daten seien nach den Ausführungen eines Sachverständigen nicht so präzise das sich daraus jeder einzelne Aufenthaltsort sicher bestimmen ließe. Die Verteidigung bestreitet darüber hinaus die Vermutung, Gina Haar könnte sich bereits am Vortag mit Fabien verabredet haben. Sie argumentiert das Gina Haare gar nicht habe wissen können ob Fabian am zehnten Oktober-Zw-Kankeitsbeding zu Hause sein würde.
Außerdem hätte eine solche Verabredung das Risiko mit sich gebracht dass Fabian seiner Mutter davon erzählt. Für die Verteiligung passt deshalb schon die angenommene Vorbereitung der Tat nicht zu den tatsächlichen Umständen. Ein weiterer Schwerpunkt waren die Spuren. Wir haben ja bereits ausführlich über die Fasern im Fahrzeug und an Fabians Kleidung, die Schuhabdrücke am Tümpel und die Blutspur auf der Küchenrolle gesprochen.
Die Staatsanwaltschaft sieht darin wichtige Bausteine ihre Indizienkette. Die Verteidigung hält diese Spuren dagegen für deutlich weniger aussagekräftig – wie begründet sie das? Sie unterscheidet vor allem zwischen einer möglichen Übereinstimmung. Bei den Faserspuren argumentiert sie, dass es sich um Fasern aus industriell hergestellten Kleidungsstücken handele die in großer Zahl verkauft werden.
Das betreffe sowohl die Faseren die im Fahrzeug gefunden wurden als auch eine Faser unter Fabiensfingernagel und eine weitere an seinem Ärmelbündchen. Dass bestimmte Faser mit Kleidungstücken von Gina H übereinstimmen könnten bedeute eben noch nicht das sie tatsächlich von diesen Kleidungen stammen müssten.
Ähnlich argumentiert die Verteidigung bei den Schuhabdrücken am Tümpel. Schuhe der Marke Pemmys seien hunderttausendfach verkauft worden und hätten dasselbe so ein Profil. Eine Übereinstimmung mit diesem Profil sei deshalb aus ihrer Sicht kein eindeutiger Nachweis dafür, was Gina Hardy Spurgen am Tatak hinterlassen hat.
Besonders interessant fand ich aber die Argumentation zur angeblichen Spurenbeseitigung. Die Staatsanwaltschaft geht ja davon aus, dass Gina H ihr Fahrzeug am Nachmittag des zehnten Oktober-Zw.A. gründlich gereinigt habe um Spuren der Tat zu beseitigen. Die Verteidigung fragt dagegen – wenn sie tatsächlich gezielt Beweise vernichten wollte warum ließ sie dann ausgerechnet die Küchenrolle im Fahrzeug zurück auf der später eine Blutspur von Fabian festgestellt wurde?
Und warum bewahrte sie die Flasche mit dem Killanzünder auf statt sie zu entsorgen? Die Verteidiger halten es für widersprüchlich einerseits eine bewusste und gründliche Spurenbeseitigung anzunehmen, andererseits aber davon auszugehen dass Gina H. möglicherweise belastende Gegenstände einfach zurückgelassen hat.
Das ist natürlich kein Beweis wie ihre Unschuld Aber die Verteiligung will damit zeigen das auch die Interpretation der Staatsanwaltschaft Fragen offen lässt. Und dann gibt es noch die Aussagen der sogenannten Tümpelzeugen. Wir haben gerade gehört, dass die Staatsanwaltschaft insbesondere Christian D., Olaf K und Heike M für glaubwürdig hält – Die Verteidigung kommt aber zumindest bei zwei dieser Zeugen zu einer ganz anderen Einschätzung.
Was wirft sie Ihnen vor? Bei Olaf K. geht die Verteidigung davon aus, dass persönliche Enttäuschungen und Konflikte mit Gina H seine Aussagen beeinflusst haben könnten. Es überhauptet Olaf K., habe sich eine Beziehung zu Gina Ha erhofft, die diese nicht gewollt habe. Außerdem soll er ihr Gedroht haben hier alles zu nehmen was ihr lieb sei falls sie wieder mit Matthias eher zusammenkomme.
Vor diesem Hintergrund bezweifelt die Vertragung insbesondere seine Schilderung. Gina Ha benacht dem auffindende Leiche gelacht. Bei Christian D verfolgt die Verteidigung eine etwas andere Argumentationslinie. Sie weiß darauf hin, dass er als Jäger die Gegend um Klein-Opal gut gekannt haben dürfte. Deshalb sei es durchaus denkbar das nicht Gina H sondern Christian D selbst vorgeschlagen habe den dortigen Hochsitz aufzusuchen.
Nach Darstellung der Verteiligungen könnte es ihm dabei weniger um die Suche nach Fabian gegangen sein als viel mehr darum Zeit mit Gina H zu verbringen. Außerdem zweifelt sie seine Aussage an, er habe am Tümpel zunächst nicht erkannt das es sich bei dem verbrannten Gegenstand um einen menschlichen Leichnamen handelte.
Gerade als Jäger und Metzger so die Verteidigung hätte er dies möglicherweise erkennen müssen. Wir sehen also während der Staatsanwaltschaft die Aussagen sehr zeugen Als Bestätigung ihrer Theorie wertet versucht Die Verteiligung aufzuzeigen dass persönliche Interessen Wahrnehmungsfehler oder eigene Motive die Aussagen beeinflusst haben könnten.
Die Verteidigung hat sich aber nicht nur mit den Zeugen und den Spuren beschäftigt, sie hat auch versucht das Bild zu korrigieren dass im Laufe des Prozesses von Gina H entstanden ist denn gerade ihr Verhalten ihre teilweise widersprüchlichen Aussagen und ihr Auftreten im Gerichtssaal wurden immer wieder thematisiert.
Wie hat die Verteiligung das eingeordnet? Sie hat davor gewarnt, aus einem schwierigen oder unsympathischen Auftreten ummittelbar auf eine Täterschaft zu stießen. Nach Darstellung ihrer Verteidiger stehe Gina Haar während des Prozesses unter einem enorm psychischen Druck – die Selbstsicherheit und Lässigkeit, die sie im Gerichtsaal teilweise zeige, sei ihn aus Ihrer Sicht eher eine Fassade.
In persönlichen Gesprächen erlebten sie ihre Mandantin dagegen als traurig, niedergeschlagen, ängstlich und reflektiert.". Auch die Darstellung Gina H verheite sich gegenüber Männern grundsätzlich manipulativ, hat die Verteidigung zurückgewiesen. Und sie verwies darauf das Matthias R trotz der Vorwürfe weiterhin an ihre Unschuld glaube und zu ihr halte.
Vor allem aber bestreitet sie das von der Staatsanwaltschaft angenommenen Tatmotiv. Die Anklage geht ja davon aus dass Gina H Fabien getötet haben soll um einen Konflikt in ihrer Beziehung zu Mathias R zu beseitigen. Die Verteidigung bezeichnet dieses Motiv als konstruiert. Gina Ha habe sich durchaus ein Leben ohne Matthias R vorstellen können, konkrete Belege für ein Rachreplan gebe es nicht – außerdem habe sie Fabia nach Darstellung der Verteiligungen in der Vergangenheit auch gegenüber seinem Vater ins Schutz genommen.
Auch finanzielle Gründe könnten keine Rolle gespielt haben. Das Futter für ihre Pferde würde monatlich zweieinhalb Euro kosten und Gina Ha hätte monatlicht tausend fünfhundert Euro zur Verfügung gehabt. Die Verteidigung hält es deshalb für unzulässig aus diesen Beziehungskonflikten allein auf ein Tötungsentschluss zustießen.
Damit greift die Verteiligung also nicht nur einzelne Indizien an, sondern stellt die gesamte Erklärung der Staatsanwaltschaft für das Tatgeschehen infrage. aber die Vierteiliger müssen ja gar nicht nachweisen wer Fabian stattdessen getötet hat. wie haben sie ihre Argumentation schließlich zusammengeführt?
Genau, die Verteidigung muss weder einen alternativen Täter präsentieren noch die Unschuld ihrer Mandantin also von Gina Haar beweisen. Sie muss viel mehr aufzeigen weshalb die Beweise aus ihrer Sicht nicht ausreichen um das Gericht der Schuld Gina Haars zu überzeugen und das ist auch die zentrale Botschaft ihrer Schlussvorträge.
Die Verteiligungen hält ihr einzelnen Indizien für mehr deutlich – die zeitlichen Abläufe für Nicht-Ausreichen geklärt und wesentliche Zeugenaussagen für Zweifelhaft. Sie verweist auf fehlende unmittelbare Tatbeweise, auf mögliche alternative Erklärungen für die Sachspuren und auf offene Fragen bei der Rekonstruktion des Geschehens.
Auch die von der Staatsanwaltschaft angenommenen Motivlage sieht sie nicht als erwiesen an – damit stehen sich am Ende zwei grundlegend unterschiedliche Bewertung derselben Beweisaufnahme gegenüber. Für die Staatsanwalt schafft ergibt sich aus der Gesamtheit der Indizien ein geschlossenes Bild. Für die Verteidigung bleiben dagegen so viele Unsicherheiten, dass eine Verurteilung aus ihrer Sicht nicht gerechtfertigt wäre.
Nachdem Staatsanwaltschaft Nebenklage und Verteidigung ihre Plädoyés gehalten hatten, bekam auch Gina H. selbst noch einmal die Gelegenheit sich an das Gericht zu wenden – und zwar mit ihrem sogenannten letzten Wort. Und diese Gelegenkeit hat sie genutzt. Sie hat ihre Unschuld erneut beteuert aber auch sehr deutlich auf die Vorwürfe reagiert, die während des Prozesses gegen sie erhoben wurden.
Was hat sie dem Gerich zum Abschluss gesagt? Abgesehen davon, dass mir sowieso niemand glaubt. Ich bin unschuldig und ich habe Fabian nichts angezahnt.". Sie widersprach insbesondere der Darstellung, Fabian sei für sie ein Störfaktor gewesen. Sie haben ihn geliebt wie einen eigenen Sohn, für ihn gekocht mit ihm Unternehmungen gemacht und ihn getröstet.
Auch ihr Auftreten im Gerichtssaal versuchte sie zu erklären. Sie habe bewusst wenig Emotion gezeigt weil sie befürchtet habe anfalls als manipulativ wahrgenommen zu werden. Sie beklagte außerdem im Laufe des Verfahrens als Monster dargestellt und ihrer Würde beraubt worden zu sein. Zum Schluss kündigte sie an, weiter für ihre Unschuld zu kämpfen, notfalls bis zum höchsten Gericht.".
Damit hat Gina Haar also bis zuletzt bestritten etwas mit Fabians Tod zu tun zu haben – und sie hatte auch noch einmal ausdrücklich das Motiv zurückgewiesen, dass die Staatsanwaltschaft ihre Anklage zugrunde gelegt hat…. aber welche Bedeutung hat so ein letztes Wort eigentlich für die Richter? Kann es tatsächlich noch etwas an ihrer Entscheidung verändern?
Das letzte Wort kann durchaus Einfluss auf die Entscheidung des Gerichts haben. Allerdings sollte man seine Bedeutung auch nicht überschätzen. Zunächst einmal ist das letzte Wort ein ganz wesentliches Recht der angeklagten Person, also hier von Gina Haar. Ihr muss nach den Schlussvorträgen nochmal Gelegenheit gegeben werden sich persönlich zu äußern und hat einen wichtigen Grund Gina H soll nicht nur Gegenstand des Verfahrens sein, sondern selbst das letzte Wort haben bevor sich das Gericht zur Beratung zurückzieht und über ihre Schuld oder Unschuld entscheidet.
Und wie viel Gewicht es nun tatsächlich hat hängt natürlich davon ab was die angeklagte Person also Gina H sagt. Wenn sie beispielsweise erstmals ein Geständes ablegt – das ist jetzt hypothetisch – neue Tatsachen schädelt oder Angaben macht, die für die Beweiswürdigung von Bedeutung sein können kann als erhebliche Auswirkungen haben.
Unter Umständen muss das Gericht sogar erneut in die Beweisaufnahme eintreten, um diese Angaben zu überprüfen. Wenn sie Vigina Haar hier auch dagegen lediglich ihre bisherige Einlassung wiederholt und erneute ihre Unschuld beteuert wird es für die Beweisfürdigung häufig weniger entscheidend sein. Trotzdem hören Richter natürlich genau hin Denn auch das letzte Wort gehört zudem was das Gerich im Verfahren wahrnimmt und bei seiner Entscheidung berücksichtigen kann.
Was man aber unbedingt vermeiden muss, ist aus dem emotionalen Auftreten vorschnelle Schlüsse zu ziehen. Wenn jemand weint bedeutet das nicht automatisch dass er die Wahrheit sagt und wenn jemand ruhig bleibt oder wenig bis kaum Emotionen zeigt ist es ebenso wenig ein Hinweis auf Schuld. Gerade im Fall von Gina H finde ich diesen Punkt interessant.
Sie hat in ihrem letzten Wort ausdrücklich erklärt, dass sie bewusst wenig Emotionen gezeigt habe weil sie befürchtete anderenfalls als manipulativ wahrgenommen zu werden. Ob diese Erklärung glaubhaft ist können wir anhand der Berichterstattung nicht beurteilen aber sie verdeutlicht wie schwierig es sein kann das Verhalten eines Menschen im Gerichtssaal richtig einzuordnen.
Wenn das Gericht nach der Gesamtbeweisaufnahme von der Schuld überzeugt ist wird eine bloße Unschuldsbetäuerung diese Überzeugung nicht zwanzläufig erschüttern. Ich habe noch eine Frage zur Reihenfolge der Plädoyers, ich weiß während meines Studiums hat der Strafrechtsprofessor einmal gesagt dass es ganz günstig ist für die Staatsanwaltschaft das sie zuerst plädieren darf denn dann setzt sich quasi ein Maßstab.
aber jetzt gerade in diesem Fall denke ich mir auch Gina H. hat ja tatsächlich das allerletzte Wort, bevor sich die Richter zur Beratung zurückziehen. Könnte das nicht einen genauso wichtigen psychologischen Vorteil haben? Schließlich sind das dann ihre Worte, die den Richtern zuletzt im Kopf bleiben.".
Das ist tatsächlich ein interessanter Gedanke! Denn aus psychologischer Sicht kann es durchaus ein Unterschied machen – wir am Ende einer Verhandlung zuletzt spricht's…. Was wir zuletzt gehört haben, kann uns besonders präsent bleiben wenn wir uns anschließend eine Meinung bilden. Letzte Wort hat vor allem eine rechtsstaatliche Funktion.
Die angeklagte Person soll die Möglichkeit haben sich persönlich an das Gericht zu wenden nachdem alle anderen Verfahrensbeteiligten ihre Schlussvorträge gehalten haben. Sie soll auf die gegen sie erhobenen Vorwürfe noch einmal reagieren können ohne dass anschließend die Staatsanwaltschaft oder die Verteidigung das letzte Wort behalten.
Das ist Ausdruck ihres Anspruchs auf rechtliches Gehör und ihrer Stellung als eigenständige Verfahrensbeteiligte.". Dass damit möglicherweise auch ein psychologischer Effekt verbunden ist, lässt sich nicht ausschließen! Wenn Gina Ha ihre Unschuld noch einmal eindringlich beteuert, können diese Worte den Richtern beim Eintritten in die Beratung durchaus noch präsent sein?
Aber daraus folgt nicht, dass sie deshalb einen entscheidenden Vorteil bei der Urteilsfindung erhält. Richter müssen sich bewusst machen das der Zeitpunkt einer Äußerungen nichts über ihren Wahrheitsgehalt aussagt. Ein überzeugend vorgetragenes letztes Wort – und das gibt es häufig – ist nicht automatisch glaubhafter als eine Aussage die mehrere Wochen zuvor gemacht wurde.
Und auch der umgekehrte Fall ist denkbar! Die angeklagte Person könnte sich im letzten Wort widersprechen oder etwas äußern, das ihre bisherige Einlassung infrage stellt. Dann könnte sich die Äußerungen sogar nachteilig auf die Beweiswürdigung auswirken. Deshalb würde ich nichts sagen dass die Strafprozessordnung der Verteidigung hier gezielt einen psychologischen Vorteil verschafft.
Sie sicherheit der angeklackten Personen vielmehr das Recht vor der Entscheidung des Gerichts persönlich das letzte Wort zu haben.". Und das finde ich auch richtig, denn am Ende wird über ein Menschen entschieden. Dem möglicherweise eine langjährige oder wie hier sogar lebenslange Freitstrafe droht. Da sollte dieser Mensch zumindest die Gelegenheit erhalten sich als letzter selbst an das Gericht zu wenden.
Ob diese Worte dann tatsächlich etwas an der überzeugender Richter ändern ist eine völlig andere Frage. Entscheinend bleibt die gesamte Beweisaufnahme und nicht welche Aussage den Richtern zuletzt im Ohr geblieben. Ja, das wirft nochmal einen ganz anderen Blickwinkel auf die Frage, die ich gestellt habe.
Und Gina Haar hat das letzte Wort ja genutzt um die Vorwürfe als Zitat Schwachsinn abzutun und Wirmen zu kämpfen. bestätigt sie damit im Kopf des Richters oder vielmehr der Richter ungewolltes Gutachten dass ihr ja Empathielosigkeit und ein übersteigetes Selbstwertgefühl unterstellt? Das ist tatsächlich eine gewisse Gefahr Und zwar nicht unbedingt weil die Richter bewusst denken würden, jetzt hat sie das Gutachten bestätigt.
Sondern weil wir Menschen dazu neigen neue Informationen so einzuordnen dass sie zu einem Bild passen was wir uns bereits gemacht haben. Wenn ein Sachverständiger einer angeklagten Person wie Gina H beispielsweise mangelnde Empathie oder eine übersteigerte Selbstwertgefühl zuschreibt besteht durchaus die Gefahr, dass bestimmte Verhaltensweisen anschließend durch genau diese Brille betrachtet werden.
Wenn Gina H dann die Vorwürfe vehement zurückweist oder einzelne Aussagen als Zitat Schwachsinn bezeichnet, könnte das bei einem Beobachter unbewusst den Eindruck verstärken, dass sie wenig selbstkritisch oder besonders von sich überzeugt sei – aber genau hier muss man als Richter sehr vorsichtig sein!
Denn dass ein Mensch sich gegen einen Mordvorwurf mit aller Entschiedenheit verteidigt, ist zunächst einmal vollkommen nachvollziehbar. Und zwar unabhängig davon ob dieser Mensch schuldig oder unschuldig ist. Stell dir vor du wärst unschulich und würdest seit Monaten eines Schrecklichen Verbrechens beschuldigt.
Vielleicht würdest du irgendwann ebenfalls wütend werden Vorwürfe als absurd zurückweisen oder erklären das so bis zum Schluss kämpfen wirst. Daraus allein kann man weder auf mangelnde Empathie noch auf ein übersteigertes Selbstwertgefühl stießen. Das ist meine Meinung! Ja, das ist auch vollkommen nachvollziehbar und das erklärt natürlich auch wenn sie die Tat nicht begangen haben sollte dass sie eben auch keine Reue zeigen kann was man vielleicht in einem letzten Wort noch erwarten würde.
aber kann sich so ein Verhalten Trotzdem irgendwie negativ auswirken, kann das später bei der Strafzumessung eine Rolle spielen? Ja da muss man sehr vorsichtig sein. Denn zunächst einmal gilt eine angeklagte Person hat das Recht die Tat zu bestreiten ihre Unschuld zu beteuern und sich auch vehement gegen Vorwürfe zu verteidigen Und dieses Recht darf ihr bei der Zumesserung nicht zum Nachteil gereichen.
Das bedeutet insbesondere Wer die Tat bestreitet und keine Reue zeigt darf nicht allein deshalb härter bestraft werden. Denn das würde letztlich bedeuten, dass wir von einer angeklagten Person erwarten ein Geständnis abzulegen um eine höhere Strafe zu vermeiden. Natürlich kann ein glaubhaftes Geständness oder auch aufrichtige Reue straffmildern berücksichtigt werden aber daraus darf man nicht einfach den Umkehrschluss ziehen, dass fehlende Reue strap schärfend wirkt.
Anders kann es aussehen, wenn eine angeklagte Person über die bloße Verteidigung hinausgeht und beispielsweise das Opfer gezielt herabwürdigt oder Angehörige massiv beleidigt. Solche Äußerungen können unter Umständen Rückschlüsse auf ihre Einstellung zu tatzulassen – aber auch dabei muss das Gericht sehr genau hinschauen!
Gerade im Fall von Gina H wäre es problematisch, Ihre vehemente Unschuldsbeteuerung als Zeichen fehlender Reue gegen sie zu verwenden Denn solange sie die Tat bestreitet, darf das Gericht von ihren nicht erwarten Reue für etwas zu zeigen, dass sie nach ihrer eigenen Darstellung überhaupt nicht getan hat.
Am Ende muss also sauber getrennt werden – was ist zulässiges Verteidigungsraten und was lässt tatsächlich belastbare Rückschlüsse auf die Schuld oder gegebenenfalls die Strafzumessung zu? Diese Unterscheidung ist für ein faire Strafverfahren ganz entscheidend! Gina Ha hat in ihrem letzten Wort ja auch die Medienberichterstattung deutlich kritisiert und erklärt, dass ihre Menschenwürde dadurch verletzt worden sei.
Spielt so etwas für dich als Richter überhaupt eine Rolle? Für die Frage ob Gina Ha die Tat begangen hat, hat das keine Bedeutung. Natürlich kann eine intensive oder möglicherweise vorverurteilende Berichterstatterung für einen Menschen eine enormen Blastung darstellen. Und auch eine Person, die wegen eines schweren Verbrechens angeklagt ist hat selbstverständlich Persönlichkeitsrechte und ein Anspruch auf Achtung ihrer Menschenwürde.
Aber als Richter muss sich das klar von der Schuldfrage trennen – ob die Presse fair oder unfair über Gina H berichtet hat sagt zunächst einmal nichts darüber aus, ob sie Fabian getötet. Relevant könnte die Berichterstattung allerdings werden, wenn sie zum Beispiel Zeugen beeinflusst hat. Dann müsste das Gericht bei der Beweiswürdigung besonders genau hinschauen.
Aber eine möglicherweise menschenwürde verletzende Berichter-Stattung ist weder ein Beweis für die Unschuld noch ein Grund für einen Freispruch. Die entscheidende Frage bleibt ob die angeklagte Tat nachgewiesen werden kann und diese Entscheidung muss das Gerich unabhängig von öffentlichen Berichtserstattungen treffen.
Aber Gina Ha hat sich in ihrem letzten Wort auch darüber begleitet, dass sie durch die Medien bereits vorverurteilt worden sei. Kann eine solche öffentliche Vorverurteilung eigentlich auch strafmildernd berücksichtigt werden? Also nach dem Gedanken das einer angeklagten Person durch die Berichterstattung möglicherweise schon erhebliche persönlichen Konsequenzen erlitten hat bevor überhaupt ein Urteil gesprochen wurde?
Ja, das ist tatsächlich grundsätzlich möglich allerdings Nicht automatisch. Zunächst einmal muss man unterscheiden, eine mediale Vorverurteilung ist rechtlich keine Strafe. Die Presse kann niemanden im strafrechtlichen Sinne bestrafen Aber eine massive öffentliche Berichterstattung kann für eine angeklagte Person erhebliche Folgen haben Wer niemand beispielsweise über Monate öffentlich an den Pranger gestellt wird Sein Arbeitsplatz verliert oder massiven Anfeindungen ausgesetzt ist, kann das eine außergewöhnliche Belastung darstellen.
Und solche Belastungen können bei der Strafzumessung unter Umständen berücksichtigt werden. Entscheidend ist dabei wie schwerwiegend die konkreten Folgen sind und ob sie über das hinausgehen was mit einem Strafverfahren üblicherweise verbunden ist. Das bedeutet aber nicht dass jemand allein deshalb eine mildere Strafe erhält weil sein Fall in den Medien besonders präsent war.
Gerade bei einem Mordvorwurf ist außerdem wichtig, wenn das Gericht Mord feststellt, ist grundsätzlich eine lebenslange Freiheitsstrafe vorgeschrieben. Die kann man nicht einfach wegen negativer Presseberichterstattung auf eine bestimmte Anzahl von Jahren reduzieren. Eine außergewöhnliche mediale Belastung kann also Strafzumessungsrechtlich relevant sein, sie ist aber kein pauschaler Strafrabatt und schon gar keine vorweggenommene Strafe.
Und im Fall von Gina Ha müsste das Gericht zunächst einmal konkret feststellen welche Belastungen tatsächlich entstanden sind und ob diese rechtlich überhaupt ins Gewicht fallen. Allerdings glaube ich nicht dass Gina Ha sollte sie wegen Mordes verurteilt werden aufgrund der medialen Berichterstattung eine geringere Freistrafe als demslang erhalten würde.
Ja, jetzt haben wir alle Positionen gehört. Die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage fordern eine lebenslange Freiheitsstrafe. Die Verteidigung verlangt einen Freispruch – und Gina Haar selbst beteuert ihre Unschuld! Aber wie geht das Gericht mit diesen völlig unterschiedlichen Darstellungen um? Wann ist eine Indizienkette rechtlich geschlossen und wann hat sie noch lücken, wie das von der Verteiligung ja auch behauptet wird?
Zunächst einmal ist der Begriff der geschlossenen Indizienkette etwas irreführend. Denn rechtlich gibt es keine feste Anzahl von Indizieren, die vorliegen muss und auch keine Voraussetzung dass sich jeder einzelne Schritt des Tatgeschehens lückenlos rekonstruieren lässt. Entscheidend ist vielmehr ob das Gericht aufgrund einer Gesamtwürdigung aller Beweise von Gina Haas schuld überzeugt.
Und das bedeutet, ein einzelnes Indiz kann durchaus mehrere Erklärungen zulassen. Ein Fahrzeug in Tatort Nähe beweist für sich genommen noch keine Täterschafts – eine Faserspur möglicherweise auch nicht. Wenn aber verschiedene voneinander unabhängige Indizien zusammenkommen und sich gegenseitig stützen können sie in ihrer Gesamtheit eine tragfähige Überzeugung begründen.
Umgekehrt wird eine Indiziankette nicht schon deshalb überzeugend weil sie besonders viele Glieder hat. Entscheidend ist die Aussagekraft dieser Indizieren und wie zuverlässig sind Sie tatsächlich festgestellt worden? Und damit kommen es zu den sogenannten Lücken, von denen die Verteidigung spricht. Eine Lücke liegt nicht automatisch schon dann vor wenn wir zum Beispiel nicht wissen bei welcher Tatwaffe Fabian getötet wurde oder was in jeder einzelnen Minute passiert ist.
Solche offenen Fragen können bestehen bleiben ohne dass sie einer Verurteilung entgegenstehen. Problematisch wird es aber, wenn eine ungeklärte Frage für die Täterschaft entscheidend ist – wenn also beispielsweise die gesamte Rekonstruktion auf einer bestimmten zeitlichen Abfolge beruht und sich diese Abfolger nicht hinreichend sicher feststellen lässt?
Dann können erhebliche Zweifel begründet sein! Das Gericht muss deshalb prüfen, ob die von der Verteidigung aufgezeigten Alternativen nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme ernsthaft im Betracht kommen oder ob es sich lediglich um theoretische Möglichkeiten handelt. Eine geschlossene Initienkette bedeutet also nicht dass es überhaupt keine offenen Fragen mehr gibt.
sie bedeutet das die verbleibenden offenen fragen die richterliche Überzeugung von der Schuld nicht erschüttern. und genau darüber wird das gericht im Fall Fabian entscheiden müssen ob die vielen einzelnen Umstände zusammengenommen eine ausreichend sichere Überzeugung von der Täterschaft von Gina H ermöglichen oder ob am Ende vernünftige Zweifel bleiben, die einen Freispruch erforderlich machen.
Wir haben uns jetzt in insgesamt vier Folgen sehr ausführlich mit diesem Fall beschäftigt. wir haben die Indizien. Wir haben die Indizien betrachtet, die Einlassung von Gina Haar besprochen. Das Psychiatrische Gutachten eingeordnet und uns heute mit den Plädoyers auseinandergesetzt. Deshalb möchte ich dich jetzt auch einmal ganz direkt fragen – Sascha wie schätzt du die Beweislage persönlich ein?
Glaubst du das die Indizin für eine Verurteilung ausreichen oder hältst du es für wahrscheinlich ja dass Gina Haars frei gesprochen wird? Ja, das ist eine schwierige Frage und ich möchte bei meiner Antwort zunächst eine ganz wichtige Einschreckung machen. Ich kenne die Ermittlungsakten nicht – ich habe die Hauptfahndung nicht selbst verfolgt also ich war nicht vor Ort, war bei keiner Zeugenvernehmung dabei und konnte mir auch keinen eigenen Eindruck von den Zeugen von Gina Haar und den Sachverständigen verschaffen.
Alles worüber wir hier sprechen beruht auf der öffentlich zugänglichen Berichterstattung über das Verfahren Und die kann naturgemäß immer nur ein Ausschnitt dessen wiedergeben, was tatsächlich im Gerichtssaal stattgefunden hat. Und da muss ich vielleicht auch noch einmal kurz einhaken, denn ich finde das ist ein ganz entscheidender Punkt!
Wir haben uns ja schon für unsere erste Folge zu diesem Fall unglaublich intensiv mit der Berichterstattung beschäftigt, zahlreiche Artikel gelesen und versuch die einzelnen Indizien möglichst vollständig zusammenzutragen. Und trotzdem ist es jetzt so, dass wir im Rahmen der Plädoyés von weiteren Indizien und Umständen erfahren haben.
Die uns vorher so gar nicht bekannt waren oder über die zumindest nicht in dieser Ausführlichkeit berichtet wurde wie sie jetzt in den Plädoys eben zugrunde gelegt wurden. Das zeigt eben das man – wie du es gerade gesagt hast – nicht diesen vollständigen Einblick in ein solches Verfahren bekommen trotz intensiver Recherche, denn ein Journalist setzt natürlich ganz andere Schwerpunkte als einen Richter.
Was für die Berichterstattung besonders interessant erscheint muss nicht unbedingt das sein was für die juristische Beweiswürdigung entscheidend ist und umgekehrt können Details in einem Zeitungsartikel kaum Erwähnung finden für das Gericht eine ganz erhebliche Bedeutung haben Und was man durch einen Artikel natürlich auch nicht bekommt ist dieser Unmittelbare Eindruck aus dem Gerichtssaal.
Wie hat eine Zeugin auf Nachfragen reagiert? Wie wurden Widersprüche erklärt, was hat sich vielleicht erst im Laufe einer längeren Vernehmung ergeben? All das können wir aus der Presseberichterstattung nur sehr eingeschränkt beurteilen. Deshalb finde ich es wichtig dass wir auch deine Einschätzung gleich genau unter diesem Vorbehalt eben betrachten.
Genau und Genau aus diesem Grund wäre es unseriös jetzt zu behaupten, ich wüsste wie das Gericht am zehnten November entscheiden wird. Und genauso wenig kann ich auf dieser Grundlage selbst zur einer sicheren Überzeugung von der Schuld oder Unschuld von Gina Ha gelangen. aber um auf deine Ausgangsfrage zurückzukommen Wenn du mich nach meiner vorsichtigen Einschätzung fragst dann würde ich sagen Nach dem was wir aus der Berichterstattung kennen erscheint mir eine Verurteilung eher wahrscheinlich als ein Freispruch.
Und zwar nicht deshalb weil ich eines der Indizien für sich genommen als eindeutig ansehen würde, gerade das ist ja das Besondere an diesem Verfahren. Wir haben keine Tatwaffe die sich Gina H unmittelbar zuordnen lässt kein Augenzeugen der Tötung und auch kein Geständnis. Auch bei den Faser und Schuhspuren gibt es Grenzen der Aussagekraft.
Die Verteidigung hat da durchaus Punkte angesprochen, mit denen sich das Gericht sorgfältig auseinandersetzen muss. Was aber aus meiner Sicht für die Argumentation der Staatsanwaltschaft spricht ist dass Zusammentreffen sehr unterschiedliche Umstände. Da ist zunächst die zeitliche Abfolge am Vormittag des zehnten Oktober zwanzig fünfundzwanzig.
Fabians letzte Handyaktivität und das Foto, dass Gina Haar später in der Nähe des Fundortes aufgenommen haben soll. Dann kommen die Zeugensichtungen hinzu – die Phaserspuren, die Blutspur im Fahrzeug und die Frage, weshalb das Auto noch am selben Nachmittag gereinigt wurde? Und schließlich haben wir das Verhalten nach Fabiens verschwinden!
Die Internetrecherchen, einzelne auffällige Äußerung vor allem die Umstände unter denen Gina H. die Suche in der Gegend von Klein-Opal angeregt haben soll. Jeder einzelne dieser Punkte lässt sich hinterfragen und es hat die Verteidigung auch getan, aber für mich liegt die Stärke der Argumentation der Staatsanwaltschaft darin dass sich diese Umständen nicht alle auf dieselbe Art und Weise erklären lassen.
Es geht eben nicht nur um mehrere ähnliche Zeugenaussagen oder mehrere vergleichbare Spuren, sondern um ganz unterschiedliche Erkenntnisse die nach Darstellung der Anklage in dieselbe Richtung weisen. Besonders bedeutsam finde ich dabei die auffinde Situation. Wenn das Gericht tatsächlich zu der Überzeugung gelangt dass Gina Haar die Suche gezielt an den Fundort gelenkt hat und ihre Klärungen dafür nicht glaubhaft sind wäre das aus meiner Sicht ein erhebliches Belastungsindiz.
Aber genau da liegt auch eine der entscheidenden Unsicherheiten meiner Einschätzung. Ich kann nicht beurteilen, wie glaubhaft Christian D., Olaf K oder Heike M bei ihren Vernehmungen tatsächlich gewirkt haben – ich kenne ihre vollständigen Aussagen nicht und weiß nicht welche Widersprüche sich möglicherweise im Laufe der Beweisaufnahme aufgeklärt haben oder neu entstanden sind.
Das selbe gilt für die zeitliche Rekonstruktion. Die Verteidigung hat zu Recht darauf hingewiesen, dass die letzte Handyaktivität von Fabian nicht automatisch den Zeitpunkt seines Verlassens der Wohnung belegt. Auch der genaue Todeszeitpunkt ließ sich offenbar nichts sicher bestimmen. Das sind Fragen, die das Gericht beantworten bzw.
in seine Gesamtwürdigung einbeziehen muss. Ich würde deshalb auch nicht sagen, dass hier keine ernstzunehmenden Argumente vorgebracht haben. durchaus Schwachstellen aufgezeigt und alternative Erklärungen angeboten. Nur ist für mich auf Grundlage der veröffentlichten Informationen bislang nicht erkennbar, dass diese Einwände das gesamte von der Staatsanwaltschaft gezeichnete Bild gleichermaßen erschüttern.
Und deshalb neige ich mit aller gebotenen Zurückhaltung eher zu der Einschätzung, dass das Gericht zu einer Verurteilung gelangen könnte. wegen Mordes zu einer lebenslangen Freitstrafe verurteilt werden und das Gericht würde aus meiner Sicht zusätzlich die besondere Schwere der Schuld feststellen. Das ist aber ausdrücklich keine Feststellung, dass Gina Hart je Tat begangen hat.
Es ist lediglich meine vorläufige Einschätzung dazu wie die öffentlich bekannt gewordenen Beweisergebnisse möglicherweise gewürdigt werden könnten.". Am Ende ist deshalb entscheidend, was die Richter aus der gesamten Hauptfahndung mitgenommen haben und nicht welchen Eindruck wir aus den Presseberichten gewonnen haben.
Und wie kommen die Richtern jetzt zu dieser Entscheidung? Was passiert in der Zwischenzeit hinter verschlossenen Türen? Wie muss man sich so eine richterliche Beratung vorstellen? Nachdem Gina H ihr letztes Wort gesprochen hat zieht sich das Gericht zur Beratungen zurück. Und ab diesem Moment sind die Richten unter sich – keine Staatsanwaltschaft!
keine Verteidigung und keine Öffentlichkeit. In der Beratung wird dann noch einmal die gesamte Beweisaufnahme ausgewertet, welche Indizien sprechen für die Täterschaft? Welche dagegen? Wie glaubhaft waren die Zeugenaussagen? Und welche Zweifel sind möglicherweise geblieben? Dabei kann es durchaus zu intensiven Diskussionen kommen – vielleicht bewertet Einrichter eine Zeugeraussage anders als sein Kollege oder ein Schäfer hat einen Widerspruch wahrgenommen dem die anderen zunächst weniger Bedeutungen beigemessen haben.".
Genau deshalb ist es wichtig, dass mehrere Richter gemeinsam entscheiden. Jeder bringt seine eigene Wahrnehmung ein und am Ende muss das Gericht zu einer Entscheidung kommen. Gerade bei einem umfangreichen Initienprozess wie diesem kann eine solche Beratung mehr Stunden oder Tage dauern. Und einen Punkt ist auch interessant – wir werden niemals erfahren, wie diese Diskussion tatsächlich verlaufen sind denn die richterliche Beratungen unterliegt der Geheimhaltung.
Niemand darf später erzählen, welcher Richter welche Auffassung vertreten hat oder ob es innerhalb der Kammer unterschiedliche Meinungen gab. Wir erfahren also am Ende nur das Ergebnis und die Begründung des Urteils – und das ist auch richtig so! Denn jeder Richter muss in der Beratung vollkommen frei seine Meinung äußern können ohne sich Gedanken darüber machen zu müssen wie seine persönliche Einschätzung später in der Öffentlichkeit aufgenommen wird….
Jetzt kann ich mir aber vorstellen, dass die Richter bei einem so umfangreichen Verfahren nicht immer alle derselben Meinung sind. Vielleicht ist der eine von der Schuld von Gina H überzeugt während ein anderer noch erhebliche Zweifel hat? Wie geht man denn mit solchen unterschiedlichen Einschätzungen um?
Versucht man so lange miteinander zu diskutieren, bis alle zu einer gemeinsamen Entscheidung kommen oder wird irgendwann einfach abgestimmt und die Mehrheit entscheidet? So wie man das aus amerikanischen Filmen bei der Jury kennt. Also in der Praxis versucht man natürlich zunächst zu einer gemeinsam möglichst einstimmigen Entscheidung zu kommen.
dafür wird in der Beratung auch intensiv diskutiert. Jeder Richter und Schöffe bringt seine Einschätzung ein, man hinterfragt gegenseitig die Argumente und setzt sich mit unterschiedlichen Sichtweisen auseinander. Und das kann durchaus mehrere Stunden dauern. Dabei geht es aber nicht darum irgend einen Kompromiss zu finden sondern darum sich gegenseitung mit sachlichen Argumenten zu überzeugen.
Aus meiner Erfahrung ist es auch eher selten dass am Ende tatsächlich unterschiedliche Auffassungen bestehen bleiben und eine ja förmliche Abstimmung notwendig wird. Die Abstimmung ist also gewissermaßen das letzte Mittel, wenn sich trotz aller Diskussion keine gemeinsame Überzeugung finden lässt. Und wenn es dazu kommt entscheidet natürlich die gesetzlich vorgeschriebene Mehrheit – erforderlich ist dann immer eine Zweidrittel-Mehrheit.
Niemand muss seine persönliche Überzeugungen aufgeben nur damit am Ende Einstimmigkeit herrscht.". Das Urteil soll am zehnten November im Jahr für die USA verkündet werden. Warum braucht das Gericht nach den Plädoyers noch über eine Woche Zeit für das Urteil, steht es Ergebnis nicht eigentlich schon fest?
Nein. Das Ergebnis musste diesem Zeitpunkt auch überhaupt nicht verstehen! Natürlich haben sich die Richter im Lauch für der Hauptfahndung bereits einen Eindruck von dem Beweisen verschafft – aber eine endgültige Entscheidung darf erst nach Abschluss der Gesapptenfahnderungen getroffen werden. und gerade bei einem umfangreichen Initienprozess wie diesem gibt es unglaublich viel zu besprechen.
Das Gericht muss sämtliche Beweise noch einmal in ihrer Gesamtheit würdigen, die Argumente der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung gegen einen Abwägen und sich mit möglichen Zweifeln auseinandersetzen. Dabei können sich auch unterschiedliche Auffassungen innerhalb der Kammer ergeben über die intensiv diskutiert werden muss.
Und selbst wenn sich die Richter über die Schuldfrage einig sind ist damit nicht alles entschieden – bei einer Verurteilung müssen zum Beispiel auch die rechtliche Einordnung und gegebenenfalls die besondere Schwere der Schuld geprüft werden. Hinzu kommt, dass die Urteilsverkündung vorbereitet werden muss.
Gerade bei einem solchen Verfahren ist die mündliche Urteitsbegründung anspruchsvoll weil das Gericht nachvollziehbar erklären muss welche Beweise er es überzeugt haben und weshalb es mögliche Zweifel für ausgeräumt hält oder eben nicht. Dass zwischen den Plädoyers und der Urteilsverkündung mehr als eine Woche liegt, ist deshalb weder ein Hinweis auf eine bevorstehende Verurteilung noch auf einen Freispruch.
Es zeigt zunächst einmal nur dass sich das Gericht Zeit für seine Entscheidungen nimmt – und angesichts dessen was für Gina Haar und Fabians Angehörige auf dem Spiel steht, ist das auch unbedingt notwendig! Was ist, wenn die Richter nach der gesamten Beweisaufnahme zwar viele Punkte feststellen, die gegen Gina Haar sprechen, am Ende aber trotzdem Zweiflern ihrer Schuld verbleiben?
Wie geht man als Richter damit um jemanden möglicherweise freisprechen zu müssen, obwohl man selbst vermutet dass die Personität begangen haben könnte. Ich glaube das ist tatsächlich eine der schwierigsten Situationen in denen man als richter geraten kann Denn natürlich möchte man gerade bei einem so schrecklichen Verbrechen wie dem an Fabian, dass die verantwortliche Person zur Rechenschaft gezogen wird.
Aber als Richter muss sich zwischen zwei Dingen ganz klar unterscheiden – zwischen einem Verdacht den ich persönlich für nahe liegend halte und einer Überzeugung auf Grundlage der Beweisaufnahme gewinnen kann. Es kann durchaus sein das ich nach einer Hauptfahndung denke. Ja, vieles spricht dafür das die angeklagte Person die Tat begangen hat.
Vielleicht halte ich ihre Täterschaft sogar für Wahrscheinlichkeit ihrer Unschuld – aber dass alleine reicht für eine Verurteilung ihm nicht aus! Und genau hier liegt die Bedeutung des Grundsatzes in Dubio Pro Reo. Wer nach einer sorgfältigen Würdigung aller Beweise vernünftige, nicht überwindbare Zweifel an der Schuld bleiben muss sich freisprechen.
Auch dann wenn ich persönlich einen erheblichen Verdacht habe…. Das kann emotional sehr belastend sein, insbesondere dann wenn man die Angehörigen des Opfers während des gesamten Verfahrens erlebt hat und auch weiß welche Hoffnungen sie mit dem Prozess verbinden. Aber ein Strafverfahren hat mich die Aufgabe um jeden Preis eine Verurteilung herbeizuführen.
Seine Aufgabe ist es festzustellen ob einem bestimmten Menschen eine konkrete Straftat nachgewiesen werden kann. Ich finde, man muss sich als Richter immer wieder bewusst machen was die Alternative wäre. Würden wir Menschen allein deshalb verurteilen? Weil wie ihre Schuld für wahrscheinlich halten würden wir zwangsläufig auch unschuldige bestrafen und es hätte ja auch zur Folge dass der wahre Täter noch frei herumläuft.
Genau das stimmt. Das ist der Grund weshalb unser Rechtsstaat diese hohen Anforderungen an eine Verurteilung stellt Was mir dabei persönlich wichtig ist Ein Freispruch aus Mangel an Beweisen bedeutet nicht, dass das Gericht die Tat verharmlost oder das Leid der Angehörigen nicht ernst nimmt. Es bedeutet auch nicht zwangsläufig, dass es Gericht von der Unschuld der angeklagten Person überzeugt ist – es bedeutet zunächst nur, dass ihre Schuld nicht mit dafür eine Verurteilung erforderlichen Gewissheit festgestellt werden konnte und das muss man als Richter aushalten können.
Denn unsere Verantwortung besteht nicht darin das Ergebnis zu finden, dass sich emotional richtig anfühlt. Sondern darin auf Grundlage der Beweise und des Gesetzes eine gerechte Entscheidung zu treffen. Gerade in einem solchen Verfahren zeigt sich deshalb wie wichtig die Unschuldsvermutung tatsächlich ist – nicht in den einfachen Fällen sondern gerade dann wenn es schwer fällt sie konsequent anzuwenden.".
Hat ein Richter denn im Hinterkopf das einen Freispruch jetzt in diesem konkreten Fall gerade? in der Bevölkerung einen kollektiven Aufschrei, der Entrüstung auslösen würde. Also wie schwer ist es sich von dem Gefühl frei zu machen dass die Gesellschaft teilweise von dir die Höchststrafe fordert weil sie Gina H bereits für schuldig befunden hat?
Ich glaube man muss da zwischen zwei Dingen unterscheiden ob einem Richter bewusst ist welche gesellschaftlichen Reaktionen ein Urteil auslüsen könnte und ob diese möglichen Reaktionen seine Entscheidung beeinflussen dürfen. Natürlich bekommt man als Richter mit, wenn ein Strafverfahren eine enorme öffentliche Aufmerksamkeit erfährt.
Gerade bei einem Fall wie dem von Fabian der so viele Menschen bewegt ist einem bewusst das ein möglicher Freispruch bei vielen Menschen auf Unverständnis oder sogar Empörung stoßen könnte. und ich würde auch nicht behaupten dass Richter gegenüber solchen Erwartungen vollkommen unempfindlich sind. Wir sind schließlich auch nur Menschen.
Wir lesen Nachrichten, nehmen gesellschaftliche Stimmung wahr und wissen dass unsere Entscheidungen gerade in solchen Verfahren sehr kritisch betrachtet werden. Aber genau deshalb ist die richterliche Unabhängigkeit so wichtig. Als Richter darf ich mich bei meiner Entscheidung nicht davon leiten lassen was die Öffentlichkeit erwartet oder welches Urteil möglicherweise besser akzeptiert würde.
Maßgeblich sind ausschließlich die Beweise die in der Hauptfahndung erhoben wurden und den gesetzlichen Vorgaben. Und dabei muss man sich eines klarmachen, Die Öffentlichkeit kennt in aller Regel nur Ausschritte eine Strafverfahrens. Sie liest Presseberichte, sieht einzelne Aufnahmen oder hört von besonders belastenden Zeugen aussagen.
Das Gericht entgegen kennt den gesamten Aktenenheit hat die gesamte Beweisaufnahme erlebt, konnte Zeugen unmittelbar befragen muss ich auch mit den entlastenden Umständen auseinandersetzen. Deshalb kann es durchaus passieren, dass ein Urteil für Außenstehende schwer nachvollziehbar erscheint obwohl es nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung rechtlich geboten ist.
Ich glaube die eigentliche Herausforderung besteht darin sich von diesem äußeren Druck innerlich frei zu machen. Denn wenn ich jemandem verurteile – obwohl ich nicht ausreichend von seiner Schuld überzeugt bin Nur weil ich einen öffentlichen Aufschrei vermeiden möchte, dann würde ich meine Aufgabe als Richter verfehlen.
Und umgekehrt darf ich natürlich auch nicht aus Angst vor Kritik davor zurückschrecken jemandem zu verurteilen wenn die Schuld nach meiner Überzeugung bewiesen ist. Die richterliche Unabhängigkeit zeigt sich gerade darin dass man auch Entscheidungen treffen können muss die in der Öffentlichkeit unpopulär sind.
und noch etwas finde ich wichtig Ein Freispruch bedeutet nicht, dass das Gerichts auf der Seite der angeklagten Person steht. Genau so wenig bedeutet eine Verurteilung, dass es auf Seiten der Angehörigen steht – das Gericht hat keine Seite! Es hat die Aufgabe, eine rechtsstaatliche Entscheidung zu treffen und wenn am Ende ein Freispruch stehen sollte weil die Beweise für eine Veruerteilung nicht ausreichen dann muss ein Richter diese Entscheidung auch gegen den möglicherweise erheblichen öffentlichen Druck vertreten können.
Dann über Schuld und Unschuld entscheidet in unserem Rechtsstaat nicht die öffentliche Meinung, sondern das unabhängige Gericht. würde uns interessieren, wie ihr die Argumente der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung bewertet. Und ob es vielleicht noch Fragen zum Verfahren gibt, die euch besonders beschäftigen?
Und natürlich werden wir auch die weitere Entwicklung um Fallfabien verfolgen. Sobald das Urteil verkündet ist, werden wir schauen welche rechtlichen Fragen sich daraus ergeben und ob wir diese noch einmal in einer Folge aufgreifen. Bis dahin geht natürlich weiterhin die Unschulsvermutung – und wir sollten bei aller Betroffenheit nicht vergessen dass es bei diesem Verfahren vor allem um den gewaltsamen Tod eines achtjährigen Jungen geht.
Ganz genau! Vielen Dank, dass ihr uns heute wieder zugehört habt. Wenn euch die Folge gefallen haben sollte, würden wir uns über eine fünf Sterne Bewertung freuen. Ja und wir freuen uns natürlich wenn ihr das nächste Mal wieder mit dabei seid!