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Shownotes
Wildbrethygiene beginnt vor dem Schuss und endet auf dem Teller. Diese Episode erklärt, was Jäger wissen müssen, wenn sie Wild abgeben oder selbst verzehren wollen.
Themen sind die Lebendbeschau als erster hygienischer Schritt, Schussdisziplin, Aufbrechen und Kühlung, die verschiedenen Vermarktungswege mit ihren jeweiligen Pflichten sowie die Trichinenuntersuchung – inklusive einer wichtigen Änderung: Die Nutria ist seit Juni 2020 nicht mehr untersuchungspflichtig, ältere Gesetzestexte im Netz sind insoweit überholt.
Ein Schwerpunkt liegt auf häufigen Fehlern in der Praxis: die Verwechslung der Stichtage für „kundige Person" und „ausreichend geschulte Person", die 100-km-Grenze bei der Abgabe an den lokalen Einzelhandel, die Registrierungspflicht als Lebensmittelunternehmer und die Tatsache, dass Schulung allein zur Trichinenprobenahme nicht berechtigt – es braucht zusätzlich die explizite Beauftragung durch das Veterinäramt.
Wer gegen die Trichinenuntersuchungspflicht verstößt, begeht eine Straftat mit gesetzlicher Mindeststrafe von sechs Monaten Freiheitsstrafe in schweren Fällen.
Rechtsgrundlagen: VO (EG) 852/2004, VO (EG) 853/2004, Tier-LMHV, VO (EU) 2015/1375, BGBl. I Nr. 30 vom 29.06.2020.
Hinweis: In einer früheren Version gab es einen Misch-Fehler. Ich habe die Audio-Datei ausgetauscht.Vielen Dank für Eure Hinweise!