
Kurzerklärt - Der Jurapodcast· Staffel 5· Folge 166
ÖR151 Polizei- und Ordnungsrecht | Gesetzliche Grenzen des Ermessens nach § 40 VwVfG (Teil 2): Ermessensüberschreitung, Ermessensnichtgebrauch, sonstige Gesetze
Dienstag, 23. Juni 2026 · 15 min
Kapitelklicken springt direkt hin
Shownotes
Unsere Podcast-Empfehlung: Gerechtigkeit & Loseblatt (open.spotify.com/show/4jFmjWxMBcF3VWL7UuqIoZ?s…)
Bei: Apple Podcast (podcasts.apple.com/de/podcast/gerechtigkeit-lo…)
Website (beck-aktuell.de/magazin/podcast)
Was ist Gerechtigkeit und Loseblatt?
Im wöchentlichen Podcast Gerechtigkeit & Loseblatt – Die Woche im Recht besprechen Beck-aktuell-Chefredakteurin Pia Lorenz, Strategieberater und Kolumnist Dr. Hendrik Wieduwilt und Beck-aktuell-Redakteur Dr. Maximilian Amos, was diese Woche wichtig war in Recht, Rechtspolitik, Rechtsmarkt und Justiz.
Thema: ÖR151 – Gesetzliche Grenzen des Ermessens nach § 40 VwVfG (Teil 2): Ermessensüberschreitung, Ermessensnichtgebrauch, sonstige Gesetze
In dieser Folge schließen wir die Ermessensprüfung nach § 40 VwVfG ab. Während Teil 1 den Ermessensfehlgebrauch behandelt hat, geht es heute um den zweiten Block: die gesetzlichen Grenzen des Ermessens.
Zu unterscheiden sind zwei Bereiche. Erstens Verstöße gegen die Ermächtigungsnorm selbst: Die Ermessensüberschreitung liegt vor, wenn der äußere Rahmen der Ermächtigungsnorm überschritten wird – etwa durch Verhängung einer Rechtsfolge, die das gesetzliche Höchstmaß übersteigt, oder durch Ermessensausübung, obwohl das Entschließungsermessen tatsächlich auf Null reduziert war. Der Ermessensnichtgebrauch liegt vor, wenn die Behörde von einem eingeräumten Ermessen überhaupt keinen Gebrauch macht – etwa weil sie irrig von gebundener Verwaltung ausgeht oder wesentliche Gesichtspunkte (z. B. Abschiebungshindernisse) unberücksichtigt lässt.
Zweitens bilden sonstige Gesetze Grenzen des Ermessens: Durch die Ermessensentscheidung darf kein Rechtsverstoß bewirkt werden. Besonders relevant sind verfassungsrechtliche Vorgaben – insbesondere der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (Übermaßverbot) und die Grundrechte. Am Saarheimer Höhlen-Fall wird gezeigt, wie das Entschließungs- und Auswahlermessen bei reiner Selbstgefährdung im Licht von Art. 2 Abs. 1 GG (Handlungsfreiheit) und Art. 2 Abs. 2 GG (Leben, körperliche Unversehrtheit) zu prüfen ist.
Support the show (paypal.me/kurzerklaert)
🔗 Links & Ressourcen:
🌐 Unsere Website (jura-kurzerklaert.com)
🎙️ Alle Folgen & Infos (buzzsprout.com/1557563)
🗞️Podcast Recht Aktuell (open.spotify.com/show/3tjLf7n9dyXepDa22VpUgX?s…)
📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:
Alle Folgen Strafrecht (open.spotify.com/playlist/6thDA66T2lZ6zAYvTyne…)
Alle Folgen Öffentliches Recht (open.spotify.com/playlist/2vQeS5UEuCFIH8c3YFJG…)
Alle Folgen Zivilrecht (open.spotify.com/playlist/6s20b3OoKyHfTiUCYYvC…)
Alle Folgen Ersti-Woche (open.spotify.com/playlist/1rKmpNfncHejrzBsQqla…)
🤝 Unterstütze uns:
⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & Apple Podcasts (podcasts.apple.com/de/podcast/kurzerkl%C3%A4rt…)
📢 Empfiehl uns weiter → an deine Kommiliton:innen & Kolleg:innen
📱 Folge uns auf Social Media:
Instagram (instagram.com/kurz.erklaert)
LinkedIn Kurzerklärt (linkedin.com/company/89246431/admin/page-posts…)
LinkedIn Sebastian Baur (linkedin.com/in/sebastian-baur-6b94771a1)