KurzerklÀrt - Der Jurapodcast· Staffel 2· Folge 249

SR249 Strafrecht AT | Rechtsfolgen des StGB

Donnerstag, 21. Mai 2026 · 18 min

MP3

Shownotes

📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Juristische Argumentationstheorie (nomosverlag.info/NomosLehrbuch_Jur_Argumentation):
"Wie stehen Methodenlehre und juristische Argumentation zueinander? Was ist juristische Argumentation, was „bloße“ Rhetorik? Das Lehrbuch zur juristischen Argumentationstheorie stellt die Modelle juristischen Argumentierens vor und unterzieht sie einer (kritischen) WĂŒrdigung. Explizit warnt der Band vor einem postmodernen Irrationalismus, der die Regelorientierung juristischen Argumentierens grundsĂ€tzlich in Zweifel zieht. Das Lehrbuch zeigt auf, wie die „Produktion“ von rechtlichen Entscheidungen und subgesetzlichen Regeln rational kontrollierbar und kritisierbar wird. Der zweiten Auflage wurde ein neues Kapitel zu „Argumentationsstandards in Fall-Gutachten (z.B. PrĂŒfungsarbeiten)“ angeschlossen. Darin werden aus den theoretischen Analysen Folgerungen fĂŒr das „Handwerk“ der juristischen Argumentation gezogen."
Folgenbeschreibung:
In dieser Folge verschaffen wir uns anhand des 3. Abschnitts des StGB (§§ 38–76a) einen systematischen Überblick ĂŒber die Rechtsfolgen einer Straftat. Das StGB kennt zwei Arten von Sanktionen: Strafen und Maßregeln der Besserung und Sicherung – die sog. Zweispurigkeit.
Zu den Strafen zĂ€hlen Freiheitsstrafe (§§ 38 f.), Geldstrafe (§§ 40 ff.) und das Fahrverbot als einzige Nebenstrafe (§ 44). Hinzu kommen Nebenfolgen wie der Verlust der AmtsfĂ€higkeit (§ 45). Strafe setzt stets die Schuld des TĂ€ters voraus (§ 46 Abs. 1); sie darf das Schuldmaß nicht ĂŒbersteigen.
Maßregeln der Besserung und Sicherung (§§ 61 ff.) sind dagegen zukunftsgerichtet und prĂ€ventiv – sie können auch bei fehlender Schuld angeordnet werden (vgl. § 63 fĂŒr die Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus). Am Beispiel schuldunfĂ€higer TĂ€ter wird das Zusammenspiel von §§ 20, 63 StGB und das sog. Antragsverfahren erklĂ€rt.
Abgeschlossen wird der Überblick mit den Einziehungsvorschriften (§§ 73 f. StGB).
Support the show (paypal.me/kurzerklaert)
🔗 Links & Ressourcen:
🌐 Unsere Website (jura-kurzerklaert.com)
đŸŽ™ïž Alle Folgen & Infos (buzzsprout.com/1557563)
đŸ—žïžPodcast Recht Aktuell (open.spotify.com/show/3tjLf7n9dyXepDa22VpUgX?s
)
📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:
Alle Folgen Strafrecht (open.spotify.com/playlist/6thDA66T2lZ6zAYvTyne
)
Alle Folgen Öffentliches Recht (open.spotify.com/playlist/2vQeS5UEuCFIH8c3YFJG
)
Alle Folgen Zivilrecht (open.spotify.com/playlist/6s20b3OoKyHfTiUCYYvC
)
Alle Folgen Ersti-Woche (open.spotify.com/playlist/1rKmpNfncHejrzBsQqla
)
đŸ€ UnterstĂŒtze uns:
⭐ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & Apple Podcasts (podcasts.apple.com/de/podcast/kurzerkl%C3%A4rt
)
📱 Empfiehl uns weiter → an deine Kommiliton:innen & Kolleg:innen
đŸ“± Folge uns auf Social Media:
Instagram (instagram.com/kurz.erklaert)
LinkedIn KurzerklÀrt (linkedin.com/company/89246431/admin/page-posts
)
LinkedIn Sebastian Baur (linkedin.com/in/sebastian-baur-6b94771a1)

0:00 / 0:00