Anmelden

KurzerklÀrt - Der Jurapodcast· Staffel 9· Folge 138

ZR138 Schuldrecht AT | Wahlschuld und Ersetzungsbefugnis

Montag, 14. September 2026 · 23 min

MP3

Shownotes

📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Taschendefinitionen (nomosverlag.info/NomosLehrbuch_Taschen-Definit
)
"Der Band versammelt die gĂ€ngigen Definitionen unbestimmter Rechtsbegriffe aus der Methodenlehre, dem Zivilrecht, dem Strafrecht, dem öffentlichen Recht und dem Völkerrecht. Das kompakte Format macht die Taschendefinitionen zum idealen Begleiter und ermöglicht es den Nutzer:innen, sich fast ĂŒberall und im Grunde jederzeit mit dem Inhalt der Rechtsbegriffe vertraut zu machen. Das kleine Werk hilft beim ersten Zugang zu einem neuen Rechtsgebiet, indem es die wichtigsten Begriffe vorstellt. Es ist zudem ein idealer Begleiter in der Zeit der PrĂŒfungsvorbereitung.

Folgenvorbereitung:
Was genau schuldet der Schuldner eigentlich? Nachdem wir zwischen StĂŒck- und Gattungsschuld unterschieden, uns die Konkretisierung nach § 243 Abs. 2 BGB angeschaut und ĂŒber Geldschulden gesprochen haben, geht es in dieser Folge um einen Fall, in dem bei Entstehung des SchuldverhĂ€ltnisses noch gar nicht feststeht, welche von mehreren Leistungen erbracht werden soll: die Wahlschuld der §§ 262 bis 265 BGB.
Wir klĂ€ren zunĂ€chst, was eine Wahlschuld ĂŒberhaupt ist, und grenzen sie sauber von der Gattungsschuld ab — denn der entscheidende Unterschied liegt darin, ob von Anfang an nur eine Leistung geschuldet ist oder tatsĂ€chlich mehrere verschiedene. Danach schauen wir uns an, wer das Wahlrecht hat (Vereinbarung der Parteien, im Zweifel der Schuldner nach § 262 BGB), wie es ausgeĂŒbt wird (§ 263 BGB: einseitige empfangsbedĂŒrftige WillenserklĂ€rung, Gestaltungsrecht mit RĂŒckwirkung) und was passiert, wenn niemand wĂ€hlt (§ 264 BGB). Zum Schluss trifft die Wahlschuld auf das Leistungsstörungsrecht: Wird eine der Leistungen unmöglich, greift § 265 BGB — mit der wichtigen Ausnahme in Satz 2, wenn der nicht wahlberechtigte Teil die Unmöglichkeit zu vertreten hat.
Im Anschluss an diese Folge widmen wir uns einer Konstruktion, die der Wahlschuld auf den ersten Blick Àhnelt, dogmatisch aber ganz anders funktioniert: der Ersetzungsbefugnis.
Ihr erfahrt,
‱ was eine Wahlschuld ist und wie sie sich von der Gattungsschuld unterscheidet
‱ wer das Wahlrecht hat und was die Zweifelsregel des § 262 BGB anordnet
‱ wie das Wahlrecht ausgeĂŒbt wird und warum es ein Gestaltungsrecht mit RĂŒckwirkung ist (§ 263 BGB)
‱ was gilt, wenn der wahlberechtigte Schuldner bzw. GlĂ€ubiger nicht wĂ€hlt (§ 264 BGB)
‱ wie sich die Unmöglichkeit einer der Leistungen auswirkt — vor und nach AusĂŒbung des Wahlrechts — und was die Ausnahme des § 265 Satz 2 BGB bedeutet

Support the show (paypal.me/kurzerklaert)
🔗 Links & Ressourcen:
🌐 Unsere Website (jura-kurzerklaert.com)
đŸŽ™ïž Alle Folgen & Infos (buzzsprout.com/1557563)
đŸ—žïžPodcast Recht Aktuell (open.spotify.com/show/3tjLf7n9dyXepDa22VpUgX?s
)
📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:
Alle Folgen Strafrecht (open.spotify.com/playlist/6thDA66T2lZ6zAYvTyne
)
Alle Folgen Öffentliches Recht (open.spotify.com/playlist/2vQeS5UEuCFIH8c3YFJG
)
Alle Folgen Zivilrecht (open.spotify.com/playlist/6s20b3OoKyHfTiUCYYvC
)
Alle Folgen Ersti-Woche (open.spotify.com/playlist/1rKmpNfncHejrzBsQqla
)
đŸ€ UnterstĂŒtze uns:
⭐ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & Apple Podcasts (podcasts.apple.com/de/podcast/kurzerkl%C3%A4rt
)
📱 Empfiehl uns weiter → an deine Kommiliton:innen & Kolleg:innen
đŸ“± Folge uns auf Social Media:
Instagram (instagram.com/kurz.erklaert)
LinkedIn KurzerklÀrt (linkedin.com/company/89246431/admin/page-posts
)
LinkedIn Sebastian Baur (linkedin.com/in/sebastian-baur-6b94771a1)

Anmelden oder registrieren

0:00 / 0:00