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Shownotes
Die Schweiz ist nicht verpflichtet, EU-Recht zu übernehmen, ausserhalb von bilateralen Abkommen. Trotzdem tut sie dies in vielen Bereichen freiwillig und in grossem Umfang. Der autonome Nachvollzug reicht weit über einzelne Gesetze hinaus. Er beeinflusst Rechtsprechung und Gesetzessystematik, ja sogar die Sprache des Schweizer Rechts.
Wir besprechen, warum sich die Schweiz so häufig am EU-Recht orientiert, obwohl sie an dessen Entstehung nicht beteiligt ist, wie Bundesrat und Parlament die Europakompatibilität neuer Erlasse prüfen und welche Rolle Schweizer Gerichte spielen. Zudem schauen wir, wann aus freiwilliger Angleichung faktisch ein wirtschaftlicher Zwang zu werden droht und wo die demokratiepolitischen Herausforderungen liegen.