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Wissenschaft

MOUNT ERBRECHT

von Christian Rabl & Andreas Tschugguel

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Der Tod bringt Trauer. Manche macht er reich.

Wer wieviel vom Vermögen des Verstorbenen erhält, bestimmen die Regeln des Erbrechts. Sie wurden zwar im Jahre 2015 neu gefasst, doch wurde die Hoffnung auf ein für den Interessierten verständliches Recht in einer modernen Sprache enttäuscht.

Beschäftigt man sich mit den Bestimmungen genauer, entpuppen sie sich häufig als rätselhaft, jedenfalls aber voll von Überraschungen, Lücken und Tücken. Ihnen nachzuspüren, lohnt sich zumindest für jene, die darauf hoffen, durch eine Erbschaft ihre Lebensverhältnisse spürbar zu verändern.

Christian Rabl gehört zu den führenden Experten auf dem Gebiet des Erbrechts. Er ist Universitätsprofessor für Zivilrecht an der Universität Wien und als Rechtsanwalt tätig. Sein Gesprächspartner ist Andreas Tschugguel, öffentlicher Notar in Wien, der nicht nur die Perspektive des im Erbrecht bedeutsamen Notariats, sondern auch seine eigene hervorragende wissenschaftliche Expertise in die Diskussion einbringt.

Folgen

  1. #58 Liegenschaftsübertragung: Das müssen Sie vor der Schenkung wissen

    Welche erbrechtlichen Folgen hat die Übergabe einer Liegenschaft zu Lebzeiten, wenn sich die Übergeber bestimmte Rechte vorbehalten oder die Übernehmer Pflegeleistungen versprechen? In dieser Folge von Mount Erbrecht besprechen Christian Ra

  2. #57 Mount Erbrecht Live revisited: Der Entscheidungs-Rap

    65 Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs in nur rund zehn Monaten: Beim ersten Mount Erbrecht Live Seminar haben Christian Rabl und Andreas Tschugguel gemeinsam mit Senatspräsident Gottfried Musger die aktuelle Rechtsprechung zum Erbrech

  3. #56 Wer erbt, wenn zwei Menschen gleichzeitig sterben?

    Was passiert erbrechtlich, wenn zwei Menschen gleichzeitig sterben – oder sich nicht feststellen lässt, wer wen überlebt hat? Christian Rabl und Andreas Tschugguel widmen sich diesmal einer grundlegenden Voraussetzung des Erbrechts: Wer erb

  4. #55 Lass uns scheiden, aber bleib mein Erbe / die Gefahren des § 725 ABGB

    Die Ehe oder Lebensgemeinschaft endet, das Testament zugunsten des Ex soll aber aufrecht bleiben. Achtung: Handlungsbedarf! Christian Rabl und Andreas Tschugguel setzen ihre Auseinandersetzung mit § 725 ABGB fort und besprechen weitere Ents

  5. #54 Testamentswiderruf mit Scheidung oder Trennung

    Ist die Erbseinsetzung des Ehegatten oder Lebensgefährten automatisch wirkungslos, wenn die Beziehung endet? In dieser Folge sprechen Christian Rabl und Andreas Tschugguel ausführlich über die mit dem Erbrechtsänderungsgesetz 2015 neu gesch

  6. #53 Wenn sich der letzte Wille ändert: Irrtum & geänderte Verhältnisse

    Was passiert, wenn ein Testament errichtet wurde, sich danach aber die Lebensumstände oder persönlichen Beziehungen wesentlich verändern? In dieser Folge sprechen Christian Rabl und Andreas Tschugguel darüber, welche Auswirkungen geänderte

  7. #52 Mount Erbrecht glossiert: 2 Ob 2/26x (Pflichtteilsminderung); 2 Ob 182/25s (k Haftung des Beschenkten für PflegeV)

    In dieser Folge startet ein neues Format bei Mount Erbrecht: Mount Erbrecht glossiert! In regelmäßigen Abständen besprechen Christian Rabl und Andreas Tschugguel zwei aktuelle Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs zum Erbrecht. Dieses Ma

  8. #51 Der unverzichtbare Gerichtskommissär

    In dieser Folge von Mount Erbrecht widmen sich Christian Rabl und Andreas Tschugguel jener Person, die das Verlassenschaftsverfahren tatsächlich führt: dem Notar/der Notarin als Gerichtskommissär. Dabei geht es unter anderem um die Fragen:

  9. #50 Der passive Berechtigte und der Kampf ums Erbrecht

    Nicht jede Verlassenschaft verläuft konfliktfrei. Treffen mehrere Erbantrittserklärungen aufeinander, entsteht ein Streit über das Erbrecht, der verfahrensrechtlich besondere Fragen aufwirft. In dieser Folge sprechen wir darüber, ● Dass Mou

  10. #49 Mount Erbrecht LIVE 2026 – Eine Ankündigung

    Nach zwei Jahren und 50 Folgen „geht Mount Erbrecht live“. 📅 Dienstag, 6. Oktober 2026 🕘 09:00–17:00 Uhr 📍 Juridicum Wien – Dachgeschoß Alle Informationen sowie die Anmeldung finden Sie unter: www.mounterbrecht.com Gemeinsam mit Senatspr

  11. #48 Die Erbschaft ausschlagen oder besser die Arme still halten?

    Nicht jede Erbschaft ist willkommen. Droht eine Überschuldung wirkt sie gar bedrohlich. Doch haben Sie keine Angst. Zur Gefahrenvermeidung bedarf es keiner Ausschlagung der Erbschaft. In dieser Folge von Mount Erbrecht beschäftigen sich Chr

  12. #47 Wer bekommt den Hund nach dem Tod

    In dieser Folge von Mount Erbrecht sprechen Christian Rabl und Andreas Tschugguel über praktische und rechtliche Fragen rund um Haustiere nach dem Todesfall. Im Mittelpunkt stehen insbesondere: ● die Frage, wer sich unmittelbar nach dem Tod

  13. #46 Der Kakadu als Erbe? Wie man für den treuesten Freund von Todes wegen vorsorgt.

    In dieser Folge von Mount Erbrecht sprechen Christian Rabl und Andreas Tschugguel über Haustiere im österreichischen Erbrecht. Im Mittelpunkt stehen insbesondere: ● die Frage, ob Tiere Erben oder Vermächtnisnehmer sein können ● praktische P

  14. #45 Der Ersatzerbe – unverzichtbare und herausfordernde Anordnung

    In dieser Folge von Mount Erbrecht sprechen Christian Rabl und Andreas Tschugguel über die Ersatzerbschaft im österreichischen Erbrecht. Im Mittelpunkt stehen: ● die Auslegung von Ersatz-Erbeinsetzungen ● die gesetzliche Zweifelsregel des §

  15. #44 Dekanin Univ.-Prof. Dr. Zöchling-Jud im Gespräch

    Die Dekanim der Rechtswissenschaftlichen Fakultät spricht mit uns über die Bedeutung der Wissenschaft im Erbrecht.

  16. #43 Die Auflage in einem Testament – häufig verwendet, nicht selten verkannt

    Wann liegt eine verbindliche Verpflichtung vor, wann lediglich ein Wunsch? Und welche Konsequenzen kann die Nichterfüllung tatsächlich haben? In dieser Folge von Mount Erbrecht besprechen wir die Auflage im österreichischen Erbrecht und zei

  17. #42 Lebensversicherung: Wem steht der Anspruch im Todesfall zu? (2)

    Die zweite Folge sucht nach Verbesserungen auf dem Weg zu mehr Rechtssicherheit.

  18. #41 Lebensversicherung: Wem steht der Anspruch im Todesfall zu? (1)

    Der Anspruch aus einer Lebensversicherung kann, muss aber nicht Teil der Verlassenschaft sein. Es stellen sich Fragen über Fragen.

  19. #40 Gemeinnützig, sittlich - und pflichtteilsfrei?

    Moral, Mathematik und Pflichtteilsrecht - und ein Paragraph, der in der Praxis mehr Sprengkraft entfaltet, als sein Wortlaut vermuten lässt.

  20. #39 Schenkungen aus dem laufenden Einkommen vermeiden die Pflichtteilslast

    § 784 ABGB regelt die Ausnahmen, aber vielleicht auch die Grundlagen der Hinzu- und Anrechnung von Schenkungen auf den Pflichtteil

  21. #38 Die Erbschleicher

    Mythos oder Problem

  22. #37 Der Pflichtteilsverzicht (2)

    In der zweiten Folge wird es ein wenig komplizierter - eine Faschingsfolge !

  23. #36 Der Pflichtteilsverzicht (1)

    Dieses bedeutsame Rechtsgeschäft verlangt von allen Beteiligten besondere Umsicht und Vorsicht

  24. #35 Der Erbverzicht

    Jeder kennt ihn oder kennt ihn wirklich jeder? Jeder kennt ihn oder kennt ihn wirklich jeder?

  25. #34 Die Einigung über das umstrittene Erbrecht

    Text: Der Rückblick auf den 2. österreichischen Erbrechtstag führt uns zum Vortrag von Senatspräsidenten Musger. Es zeigt sich: Sogar ein Vergleich ist im Bereich des Erbrechts besonders kompliziert

  26. #33 Der Leichnam

    Spät aber doch widmen wir uns dem Ausgang aller Überlegungen.

  27. #32 Der Schattenwert - zu 2 Ob 53/25w

    Das Bestandrecht im Erb- und Pflichtteilsrecht - hier lohnt weiteres Nachdenken.

  28. #31 Die nicht genehmigte Zinshausschenkung - zu 4 Ob 5/25a (leicht beschädigt)

    In dieser leicht beschädigten Folge geht es um die Schwierigkeiten, einem Minderjährigen/einer Minderjährigen ein Zinshaus zu schenken oder zu vermachen.

  29. #30 Der erbunfähige Verfasser

    Mit § 591 ABGB hat der Gesetzgeber dem Verfasser des fremdhändigen Testaments die Möglichkeit genommen, auf Grundlage dieses Testaments zu erben. Das ist eine bemerkenswerte Abweichung vom alten Recht, deren Bedeutung bisher noch nicht real

  30. #29 Senatspräsident Dr. Musger im Gespräch

    Der Vorsitzende des Erbrechtssenats spricht mit uns über das Höchstgericht

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