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Shownotes
Es ist doch einfach ungerecht: Jahrelang wird einem eingebläut, dass in Gutachten/Urteilen (oder Anklageschriften) alle relevanten Sachverhaltselemente berücksichtigt werden sollen. Und dann das: Es gibt Fälle, in denen das gerade NICHT gelten soll, vielmehr so getan wird (und werden muss!), als wäre etwas tatsächlich Bekanntes nicht ermittelt. Und damit nicht genug: Dadurch wird der Fall zwar sachverhaltsärmer, aber im Gegenzug begründungsintensiver! Genug der kryptischen Andeutungen (Ihr habt die Folgenbeschreibung doch ohnehin bereits gelesen!) – in dieser ersten Folge einer zweiteiligen Reihe geht es um Beweisverwertungsverbote, und zwar in allen drei strafrechtlichen Klausurtypen. Anna Pake und Lisa Walter, beide Richterinnen und AG-Leiterinnen, nehmen Euch in dieser ersten Folge einer mehrteiligen Reihe an die Hand und führen Euch absolut souverän durch relativ bedeutsames Gelände; immer abwägend und sich nie im (Rechts-)Kreis drehend. Mit Euch pflücken sie – Widerspruch ist insoweit zwecklos – die Früchte des verbotenen Baums und verwerten sie manchmal auch dann und dort, wo ihnen die Erhebung nicht gestattet war, aber hypothetisch gestattet gewesen wäre. Na, alle Anspielungen in den beiden letzten Sätzen verstanden? Wenn nein: Folge hören! Wenn ja: trotzdem Folge hören! Viel Spaß!
Kapitelmarken:
Begrüßung & Vorstellung
Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im Strafprozess
Beweiserhebungsverbot vs. Beweisverwertungsverbot
Absolute und relative Beweisverwertungsverbote
Das Prüfungsschema für die Klausur
Absolute Beweisverwertungsverbote
Relative Beweisverwertungsverbote: Rechtskreistheorie & Abwägungslehre
Die wichtigsten Abwägungskriterien
Die Widerspruchslösung
Fernwirkung und Fortwirkung
„Fruit of the Poisonous Tree“ – und die Lösung des BGH
Beweisverwertungsverbote in der Klausur
Die Anklageklausur: Beweisverwertungsverbote im A-Gutachten
Beweisverwertungsverbote in der Urteilsklausur
Beweisverwertungsverbote in der Revisionsklausur
Verabschiedung
E-Mail: jura.ref.pod@gmail.com
Disclaimer: Der Podcast beinhaltet ausschließlich persönliche Ansichten der Podcasterinnen und Podcaster und insbesondere keine offiziellen Standpunkte der Justizprüfungsämter.