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Shownotes
Wie sagte schon Wilhelm Busch: Man fragt sich in der Anklageschrift, was die Haftfortdauer betrifft. Na gut, Wilhelm Busch war gelogen, aber wahr ist: Der Antrag auf Haftfortdauer kommt in die Anklageschrift, nicht in die Begleitverfügung! Diese und weitere Tipps zum prozessualen Gutachten in der strafrechtlichen Anklageklausur entwickeln Christian Walz, Richter am Landgericht Münster, und Lisa Walter, Staatsanwältin, in dieser dritten Folge zur staatsanwaltschaftlichen Ermittlungklausur, die zugleich die zweite Folge zum prozessualen Gutachten ist. Die in der vergangenen Folge begonnene Urlaubsreise wird hier nun zu einem glorreichen Ende gebracht. Über die besonders examensrelevanten Fragen zur Untersuchungshaft hinaus lernt ihr auch den feinen Unterschied zwischen notwendiger Verteidigung und Pflichtverteidiger kennen und erlebt, welcher Kessel Buntes sich hinter "Sonstiges" verbirgt. Viel Spaß beim hören!
Kapitelmarken:
Einleitung
Notwendige Verteidigung, § 140 StPO
Untersuchungshaft, § 112 StPO
Abschlussverfügung und Anklageschrift bei U-Haft
Formulierungsbeispiel U-Haft
Voraussetzungen für Haftfortdauer idR. (+)!
Mitteilungspflichten, MiStra
Sonstiges / vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis. § 111a StPO
Sicherstellung und Beschlagnahme, §§ 94 ff. StPO
Nebenklage, §§ 395 ff. StPO
Einziehung, §§ 73 ff. StGB
Drei goldene Tipps und Fazit
E-Mail: jura.ref.pod@gmail.com
Disclaimer: Der Podcast beinhaltet ausschließlich persönliche Ansichten der Podcasterinnen und Podcaster und insbesondere keine offiziellen Standpunkte der Justizprüfungsämter.