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Datenschutz-Plaudereien· Folge 422

DAT422 EDÖB verbietet Bodycam-Einsatz im öffentlichen Verkehr

Montag, 5. Oktober 2026 · 19 min

MP3

Shownotes

Verfügung vom 29. September 2026 gegen die BLT Baselland Transport AG
Weblinks:

Datenschutz-Festival 2026 der Digitalen Gesellschaft:

• Datenschutz-Festival 2026 – Datenschutz auf der Höhe der Zeit (digitale-gesellschaft.ch/event/datenschutz-fes…) (Digitale Gesellschaft)

• DAT073 Datenschutz-Festival 2022 (podcast.datenschutzpartner.ch/73-datenschutz-f…) (Datenschutz-Plaudereien)

• DAT195 Datenschutz-Konzept und Datenschutz-Festival 2023 (podcast.datenschutzpartner.ch/195-datenschutz-…) (Datenschutz-Plaudereien)

EDÖB verbietet Bodycam-Einsatz im öffentlichen Verkehr:

• Bodycams: EDÖB untersagt der BLT Baselland Transport AG Datenbearbeitung (edoeb.admin.ch/de/bodycams-blt-de) (Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter, EDÖB)

• BLT Baselland Transport AG (blt.ch)

• Grundsatz der Rechtmässigkeit (fedlex.admin.ch/eli/cc/2022/491/de#art_6) (Art. 6 Abs. 1 DSG)

• Automatisierte Datenbearbeitung im Rahmen von Pilotversuchen (fedlex.admin.ch/eli/cc/2022/491/de#art_35) (Art. 35 DSG)

• BGer 1C_354/2024 vom 12. August 2026 (bger.ch/files/live/sites/tfl/files/pdf/de/1c_0…) (Bundesgericht, Medienmitteilung)

• BGE 149 I 218 (bger.li/149-I-218) (Bundesgericht)

BLT Baselland Transport AG beschreitet den Rechtsweg:

• BLT setzt Bodycams weiterhin ein und wird Beschwerde gegen EDÖB-Verfügung erheben (blt.ch/fileadmin/user_upload/blt/PDF_Content/P…) (BLT Baselland Transport AG)

• Videoüberwachung (fedlex.admin.ch/eli/cc/2009/680/de#art_55) (Art. 55 PBG)

• Aufschiebende Wirkung (fedlex.admin.ch/eli/cc/1969/737_757_755/de#art…) (Art. 55 VwVG)

• Prof. Felix Uhlmann (de.wikipedia.org/wiki/Felix_Uhlmann) (Universität Zürich)

• Bundesrat will polizeiliche Sicherheit im öffentlichen Verkehr stärken (uvek.admin.ch/de/newnsb/8j_Z2GA5hzey2O2FHN0gj) (Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, UVEK, 26. August 2026)

• Gewalt im öffentlichen Verkehr: Bund prüft Einsatz von Tasern und Bodycams (nzz.ch/schweiz/gewalt-im-oeffentlichen-verkehr…) (Neue Zürcher Zeitung, NZZ)

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Über die «Datenschutz-Plaudereien»

Rechtsanwalt Martin Steiger (martinsteiger.ch) und Andreas Von Gunten (andreasvongunten.com), Co-Gründer von Datenschutzpartner (datenschutzpartner.ch), plaudern über Aktuelles, Bemerkenswertes und Persönliches rund um den Datenschutz und verwandte Themen.

Impressum: datenschutzpartner.ch/impressum

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Sprecher: Willkommen bei den Datenschutz-Plaudereien. Sprecher: Aktuelles, Bemerkenswertes und Persönliches rund um den Datenschutz und verwandte Themen. Martin Steiger: Guten Tag, Martin Steiger: mein Name ist Martin Steiger. Andreas Von Gunten: Und mein Name ist Andreas Von Gunten. Martin Steiger: Andi, heute möchte ich mit Dir wieder einmal über einen neuen Fall vom EDÖB reden, Martin Steiger: nämlich über Bodycams im öffentlichen Verkehr.

Martin Steiger: Aber Stichwort EDÖB erinnert mich auch daran, Martin Steiger: dass in Kürze wieder das Datenschutz-Festival der Digital-Gesellschaft stattfindet. Martin Steiger: Und zwar ist das am Freitag, 23. Martin Steiger: Oktober 2026, Martin Steiger: ab ungefähr 2 Uhr in Zürich, im Kulturhaus Helferei.

Martin Steiger: Das ist gerade beim Grossmünster. Martin Steiger: Das findet unterdessen jährlich statt. Martin Steiger: Es ist so eine Mischung aus Vorträgen und Workshops. Martin Steiger: Und wir freuen uns sehr bei der Digital-Gesellschaft, dass der EDÖB, also er selbst, Dr. Adrian Lobsiger, wieder als Spezialgast dabei ist.

Martin Steiger: Da können wir ihn wieder mit unseren Fragen löchern. Martin Steiger: Und bei der Digital-Gesellschaft geht es natürlich vor allem um Fragen aus Sicht der betroffenen Personen. Martin Steiger: Das werde ich in den Shownotes verlinken. Martin Steiger: Das Ziel der Digital-Gesellschaft ist, Martin Steiger: dass das eigentlich für alle zugänglich ist.

Martin Steiger: Eben nicht nur irgendwelche juristischen Veranstaltungen oder solche bei Vereinen. Martin Steiger: Also wirklich für ein breites Publikum soll das sein. Martin Steiger: Darum kostet ein reguläres Ticket 35 Franken. Martin Steiger: Mitglieder der Digital-Gesellschaft zahlen 20 Franken.

Martin Steiger: Wer noch nicht Mitglied ist, sehr attraktiv, Martin Steiger: zahlt 75 Franken. Martin Steiger: Das ist nämlich der Jahresbeitrag bei der Digital-Gesellschaft. Martin Steiger: Aber da ist der Eintritt schon inbegriffen. Martin Steiger: Und ich habe mich auch noch erkundigt. Martin Steiger: Man ist dann auch schon 2027 Mitglied.

Martin Steiger: Also bekommt man dann nicht gleich wieder eine Rechnung. Martin Steiger: Für 75 Franken kann man ans Datenschutz-Festival kommen, Martin Steiger: inklusive Apéro, Martin Steiger: ist dann Mitglied 2026 und auch 2027. Martin Steiger: Also eine gute Sache. Martin Steiger: Letztes Jahr waren wir ausgebucht.

Martin Steiger: Von dem her: Wer interessiert ist, herzlich willkommen. Martin Steiger: Bitte so bald wie möglich anmelden. Andreas Von Gunten: Ja, Andreas Von Gunten: das klingt super spannend, und ich kann mich an letztes Jahr, an unsere Ankündigung erinnern. Ich habe im Nachhinein von vielen Seiten gehört, Andreas Von Gunten: dass es gut angekommen ist, auch mit Herrn Lobsiger.

Andreas Von Gunten: Und es ist gut zu sehen, Andreas Von Gunten: dass er wiederkommt, Andreas Von Gunten: finde ich, oder? Das ist ja auch nicht selbstverständlich. Martin Steiger: Ja, genau. Martin Steiger: Ich weiss gar nicht, was ich dazu sagen soll, Martin Steiger: aber ich glaube, Martin Steiger: sie haben es nicht falsch gemacht.

Martin Steiger: Er ist aber auch ein kommunikativer Mensch. Martin Steiger: Er hat auch kein Problem mit Kritik. Martin Steiger: Das ist so mein Eindruck. Martin Steiger: Gleichzeitig ist wirklich das Ziel, Martin Steiger: wie im letzten Jahr, Martin Steiger: dass wir ein informatives, Martin Steiger: wohlwollendes Gespräch führen können.

Martin Steiger: Ich sage ja auch bei anderen Gelegenheiten, Martin Steiger: sage ich es auch noch gerne: Martin Steiger: Hey, es ist nicht Roger Schawinski, Martin Steiger: der mit jemandem redet. Martin Steiger: Es ist kein Krawallformat. Martin Steiger: Es soll ein wohlwollendes, informatives Format sein, Martin Steiger: sei es beim Podiumsgespräch mit dem EDÖB, sei es aber auch bei den ganzen anderen Themen.

Martin Steiger: Eben vor allem den betroffenen Personen etwas mitgeben können. Aber es sind natürlich auch Leute aus der Wissenschaft, Martin Steiger: aus der Wirtschaft, Martin Steiger: von Behörden. Martin Steiger: Also man ist eigentlich querbeet eingeladen. Und ich habe das auch vom letzten Jahr in Erinnerung, dass das ein sehr diverses Publikum war, Martin Steiger: was auch zu einer tollen Veranstaltung beigetragen hat.

Martin Steiger: Das habe ich dann vor allem auch beim Apéro gesehen, Martin Steiger: wo man querbeet über die Grenzen hinweg diskutieren konnte, die einen sonst vielleicht eher trennen. Andreas Von Gunten: Ja, Andreas Von Gunten: wie gesagt, Andreas Von Gunten: es wird sicher spannend. Und ich denke, Andreas Von Gunten: wir haben jetzt gerade einen guten Einstieg zum eigentlichen Thema gehabt, Andreas Von Gunten: Martin.

Martin Steiger: Definitiv. Martin Steiger: Der aktuelle Fall des EDÖB geht auf eine Mitteilung vom 1. Oktober 2026 zurück. Martin Steiger: Titel: «Bodycams». Martin Steiger: «EDÖB untersagt der BLT Baselland Transport AG Datenbearbeitung.» Martin Steiger: Er sagt, Martin Steiger: er habe am 29. Martin Steiger: September 2026 verfügt.

Martin Steiger: In dieser Verfügung hat er seine Untersuchung gegen die BLT abgeschlossen. Martin Steiger: Und zwar betreffend den Einsatz von Bodycams. Martin Steiger: Andi, Martin Steiger: ÖV-Bodycams, Martin Steiger: sagt Dir das etwas? Andreas Von Gunten: Also, ich war selber noch nie betroffen. Andreas Von Gunten: Ich höre aber immer wieder, Andreas Von Gunten: und es gibt immer wieder Beiträge Andreas Von Gunten: in den Medien, Andreas Von Gunten: dass Andreas Von Gunten: natürlich die Angestellten Andreas Von Gunten: von ÖV-Betrieben Andreas Von Gunten: immer wieder Andreas Von Gunten: schwierigen Situationen Andreas Von Gunten: ausgesetzt sind und den Wunsch Andreas Von Gunten: haben, oder dass immer mehr

Andreas Von Gunten: Betriebe die Idee haben, dass sie mit Bodycams Andreas Von Gunten: solche Situationen filmen können Andreas Von Gunten: und so Beweismaterial haben, Andreas Von Gunten: wenn sie in problematische Situationen kommen. Andreas Von Gunten: Das ist so ein bisschen mein Stand. Andreas Von Gunten: Wer das aber schon einsetzt Andreas Von Gunten: und wer nicht, Andreas Von Gunten: da bin ich nicht auf dem neuesten Stand.

Andreas Von Gunten: In dieser Hinsicht ist das wirklich interessant. Martin Steiger: Der EDÖB hat die erwähnte Verfügung Martin Steiger: bislang nicht veröffentlicht, Martin Steiger: soweit ersichtlich, aber eben diese Mitteilung. Martin Steiger: Und da heisst es: Der EDÖB habe festgestellt, Martin Steiger: dass die BLT, also der ÖV-Betrieb, Martin Steiger: zusätzlich zur bisherigen Überwachung durch stationäre Videokameras mit Bodycams Martin Steiger: bewegte Bilder und Stimmen von Reisenden und Zugbegleitenden aufnimmt.

Martin Steiger: Und er sagt aber, den Einsatz von Bodycams Martin Steiger: könne man mit Blick auf die bundesgerichtlichen Anforderungen an Normstufe und Normdichte Martin Steiger: weder dem Personenbeförderungsgesetz, dem PBG, Martin Steiger: noch den entsprechenden Ausführungsverordnungen oder anderen Bundeserlassen entnehmen.

Martin Steiger: Also, es fehlt an der Rechtsgrundlage. Und er sagt dann auch, der Einsatz dieser Bodycams Martin Steiger: beziehungsweise die entsprechende Bearbeitung von Personendaten Martin Steiger: verstosse gegen den Grundsatz der Rechtmässigkeit im Sinn des DSG. Martin Steiger: Also, Martin Steiger: der EDÖB sagt, Martin Steiger: der ÖV-Betrieb verletze das Gesetz.

Martin Steiger: Er habe keine gesetzliche Grundlage oder keine genügende gesetzliche Grundlage. Martin Steiger: Ja, Martin Steiger: da gilt ja das Legalitätsprinzip bei öffentlichen Organen, letztlich bei Bundesorganen. Martin Steiger: Und der EDÖB hat darum verfügt, Martin Steiger: dass die BLT die Bearbeitung von Personendaten abbrechen Martin Steiger: und alle mit Bodycams beschafften und weiter bearbeiteten Personendaten löschen müsse.

Andreas Von Gunten: Ja, Andreas Von Gunten: das ist nur eine konsequente Haltung. Es hat einen Grund, Andreas Von Gunten: warum wir eine rechtliche Grundlage für Datenbearbeitungen im Staat brauchen. Andreas Von Gunten: Nämlich, dass sie einer demokratischen Kontrolle unterworfen sind. Andreas Von Gunten: Es kann ja durchaus sein, Andreas Von Gunten: dass die Bevölkerung von Basel-Stadt, Andreas Von Gunten: wo der Betrieb seinen Sitz hat, der Meinung ist: Doch, das wollen wir zulassen.

Andreas Von Gunten: Aber sie muss zuerst darüber diskutieren können. Andreas Von Gunten: Das ist der wichtige Punkt. Martin Steiger: Ui, Martin Steiger: Andi, das war jetzt gefährlich. Martin Steiger: Basel-Landschaft, Basel-Stadt. Martin Steiger: Ich bin ja nicht involviert dort, Martin Steiger: aber ich glaube, es ist noch heikel, wer wo ist.

Martin Steiger: Es ist Basel-Landschaft, also BLT Baselland Transport AG. Martin Steiger: Die sagen auch online: Martin Steiger: «Wir machen vorwärts!» Martin Steiger: Die BLT ist ein modernes, Martin Steiger: privatwirtschaftlich geführtes Unternehmen des ÖV, Martin Steiger: und sie betreiben wohl Tramlinien, Buslinien und noch irgendeine Bahnlinie.

Martin Steiger: Kann man nachschauen; das werde ich auch in den Shownotes verlinken. Martin Steiger: Andi, was Du erwähnt hast, den ÖV im Allgemeinen: Dazu äussert sich auch der EDÖB. Martin Steiger: Er sagt aber zuerst noch, das geltend gemachte Interesse, Reisende, Mitarbeitende und die eigene Infrastruktur zu schützen, das anerkenne er auch.

Martin Steiger: Aber sie könnten eben nicht beliebige neue Zusatzmassnahmen ergreifen und damit in die Grund- und Persönlichkeitsrechte von Millionen täglich betroffener Reisender und Zugbegleitender eingreifen. Martin Steiger: Sondern da gehe es um eine grundsätzliche Abwägung, Martin Steiger: also um den Nutzen der Zusatzmassnahme bei dieser Überwachung.

Martin Steiger: Das ist ja aus meiner Sicht eine Massenüberwachung, letztlich auch ohne Anlass und Verdacht. Martin Steiger: Also werden ja immer alle überwacht und nicht nur die paar wenigen, Martin Steiger: die vielleicht gewalttätig werden oder sich danebenbenehmen. Martin Steiger: Jedenfalls obliege das dem Gesetz- und Verordnungsgeber Martin Steiger: und dürfe nicht den Transportunternehmen überlassen werden.

Martin Steiger: Eben auch vor dem Hintergrund: Es gibt ja über 130 Transportunternehmen mit einer Bundeskonzession. Martin Steiger: Und wenn die da alle in eigenem Ermessen mit irgendwelchen Zusatzmassnahmen Martin Steiger: das beliebig regeln würden, dann gäbe es einen intransparenten Flickenteppich Martin Steiger: von Reglementen und Überwachungspraktiken, Martin Steiger: was der Rechtssicherheit abträglich wäre, Martin Steiger: und auch das Recht der Reisenden auf informationelle Selbstbestimmung würde untergraben.

Martin Steiger: Und da sieht man auch: Der EDÖB ist nicht per se ein Gegner dieser Bodycams, Martin Steiger: sondern er begrüsst die laufenden Arbeiten des Bundesrats, Martin Steiger: dass man das mit diesen neuen Überwachungsmöglichkeiten vorübergehend regeln will. Martin Steiger: Und der EDÖB verweist auch ausdrücklich auf das DSG, Martin Steiger: wo auch Pilotversuche vorgesehen sind, Artikel 35 DSG.

Martin Steiger: Das ist die automatisierte Datenbearbeitung im Rahmen von Pilotversuchen. Martin Steiger: Dort kann der Bundesrat unter gewissen Bedingungen Pilotversuche genehmigen. Andreas Von Gunten: Ja, Andreas Von Gunten: nochmals, Andreas Von Gunten: ich glaube, Andreas Von Gunten: seine Argumentation leuchtet mir ziemlich ein.

Andreas Von Gunten: Was mir dazu durch den Kopf geht, ist der Zug, in dem ich zum Beispiel viel von Kölliken nach Lenzburg oder Zofingen sitze. Andreas Von Gunten: Dort hat es aber in jedem Wagen mehrere Kameras an der Decke. Also ich fühle mich dort eigentlich immer beobachtet und gefilmt. Andreas Von Gunten: Und ich frage mich jetzt natürlich: Andreas Von Gunten: Ist das bei den basellandschaftlichen Transportmitteln nicht auch so?

Andreas Von Gunten: Brauchen sie wirklich noch zusätzliche Kameras? Andreas Von Gunten: Also hat man das nicht schon eigentlich gelöst, sodass man die Züge permanent überwachen kann? Martin Steiger: Ja, das ist ein wichtiger Punkt. Martin Steiger: Der EDÖB sagt auch, es gebe schon die Überwachung durch stationäre Videokameras.

Martin Steiger: Und wir alle, die den ÖV nutzen und uns ein bisschen umschauen: Kameras hat es übrigens überall, Martin Steiger: also in den Fahrzeugen und bei den Stationen. Martin Steiger: Man könnte eigentlich meinen, da sei man eh schon total überwacht. Martin Steiger: Da sehe ich übrigens zum Teil auch ein Risiko für die Datensicherheit.

Martin Steiger: Also wenn man seine IT nutzt, Martin Steiger: oder zum Beispiel ein Passwort eingibt, wird man dabei gefilmt. Martin Steiger: Ich glaube, Martin Steiger: im Normalfall ist das keine Echtzeit-Live-Überwachung, bei der jemand zuschauen kann. Martin Steiger: Aber am Ende des Tages, früher oder später, Martin Steiger: ist das Echtzeit-Live-Überwachung, die irgendwo hingeht, was auch immer damit gemacht wird.

Martin Steiger: Solche Systeme können auch immer von Dritten unbefugt genutzt werden. Auch das weiss man, dass das passiert. Martin Steiger: Also für mich ist es relativ krass, wenn der EDÖB recht hat und sagt, da gebe es nicht einmal eine Rechtsgrundlage. Martin Steiger: Aber es ist natürlich auch eine Frage der Verhältnismässigkeit.

Martin Steiger: Videoüberwachung ist zu Recht umstritten, weil sie Auswirkungen hat. Sie hat den «Chilling Effect». Martin Steiger: Man verhält sich vielleicht anders. Martin Steiger: Jetzt könnten ÖV-Betriebe sagen: Martin Steiger: Ja genau, das andere Verhalten ist erwünscht. Martin Steiger: Aber es ist eben nicht nur, Martin Steiger: dass man dann Verhalten unterlässt, Martin Steiger: das eben verboten ist, natürlich.

Martin Steiger: Und ich frage mich auch, Martin Steiger: ob der typische Passagier oder die typische Passagierin, Martin Steiger: der oder die im ÖV randaliert, Martin Steiger: das Personal beschimpft, angeht oder gewalttätig ist, Martin Steiger: sich beeindrucken lässt, wenn dann gefilmt wird. Martin Steiger: Und gerade bei den Bodycams ist ein Thema: Martin Steiger: Wann wird denn was gefilmt?

Martin Steiger: Bodycams gibt es ja zum Teil schon im Einsatz, und dann ist immer die grosse Frage: Martin Steiger: Wie ist denn das genau? Martin Steiger: Also eben, da gibt es sicher Regelungsbedarf. Martin Steiger: Wobei, was ich eben auch noch wichtig finde: Martin Steiger: Da müssen wir Juristinnen und Juristen immer aufpassen.

Martin Steiger: Wir sind darauf trainiert, zu sagen: Martin Steiger: Ja, es hat eine Rechtsgrundlage oder nicht. Martin Steiger: Der EDÖB erwähnt aber zu Recht: Martin Steiger: Es gibt unterdessen auch Rechtsprechung des Bundesgerichts zur Massenüberwachung, auch im Polizeibereich zum Beispiel. Martin Steiger: Die ist vergleichsweise streng, und es reicht eben nicht, die Rechtsgrundlage zu schaffen.

Martin Steiger: Also die muss dann auch passen. Martin Steiger: Nur weil Du irgendeine Rechtsgrundlage hast, Martin Steiger: verhebt Dich das natürlich auch noch nicht. Martin Steiger: Also das ist einfach die Selbstverständlichkeit in einem Rechtsstaat, dass Du eine Rechtsgrundlage hast. Martin Steiger: Aber die Verhältnismässigkeit läuft natürlich auch immer mit, und dort ist häufig so ein bisschen der kritische Punkt.

Andreas Von Gunten: Genau das wäre jetzt noch meine Frage oder mein Hinweis. Andreas Von Gunten: Ich habe irgendwie das Gefühl, Andreas Von Gunten: dass da wirklich die Verhältnismässigkeit fraglich ist, wenn man permanent alles überwacht, Andreas Von Gunten: um die paar Fälle, die durchaus tragisch sein können – versteh mich nicht falsch –, Andreas Von Gunten: um diese paar Fälle zu capturen, im besten Fall.

Andreas Von Gunten: Und dort denke ich mir vielleicht noch schnell: Andreas Von Gunten: Bodycams könnten vielleicht sogar noch spannend sein, Andreas Von Gunten: wenn man sie so einrichten kann, dass man sie quasi einfach per Knopfdruck aktivieren kann, Andreas Von Gunten: wenn wirklich ein Problem ist.

Andreas Von Gunten: So schlecht finde ich das nicht. Andreas Von Gunten: Vielleicht ist das sogar eine Möglichkeit, Andreas Von Gunten: weil ich mir vorstelle, dass die Kameras in den Zügen, Andreas Von Gunten: wenn die jetzt von aussen aktiviert werden müssten, Andreas Von Gunten: müsste es ja jemanden geben, Andreas Von Gunten: der die Überwachung immer sieht: Andreas Von Gunten: Da ist ein Problem, Andreas Von Gunten: das nehmen wir auf.

Andreas Von Gunten: Aber bei einer Bodycam könnte man ja sogar sagen, Andreas Von Gunten: es gibt vielleicht eine Möglichkeit, Andreas Von Gunten: diese zu aktivieren, wenn es problematisch wird. Martin Steiger: Gut, Martin Steiger: das ist aber genau ein Problem, Martin Steiger: Andi. Martin Steiger: Oder dass sie dann aktiviert wird, wenn es im Sinn der Überwachenden ist.

Martin Steiger: Oder das ist dann vielleicht auch sehr selektiv. Martin Steiger: Also: Wo wird aufgenommen, wo nicht? Martin Steiger: In anderen Teilen der Welt sind Bodycams schon länger im Einsatz. Martin Steiger: In den USA, wo alles etwas transparenter ist, hat man diese Diskussionen. Martin Steiger: Wo man eben auch sieht, dass zum Beispiel Polizistinnen und Polizisten Martin Steiger: wählen können, wann sie filmen.

Martin Steiger: Natürlich werden vielleicht gewisse Situationen gefilmt, andere nicht. Martin Steiger: Also das ist schon noch ein heikles Thema. Martin Steiger: Aber ich finde das vom Grundsatz her richtig. Martin Steiger: Also wenn schon, Martin Steiger: wie immer, muss das demokratisch und rechtsstaatlich beschlossen werden.

Martin Steiger: Man muss nichts übereilen. Martin Steiger: Wir haben schon mehr als genug Überwachung im ÖV. Martin Steiger: Und trotz dieser eigentlich flächendeckenden Überwachung Martin Steiger: gibt es offenbar diese Probleme, Martin Steiger: diese angeblichen Gewaltprobleme. Martin Steiger: Ich meine, Martin Steiger: auch sonst im ÖV: Martin Steiger: Littering ist ein riesiges Problem, Martin Steiger: finde ich, auch sonst die Verdreckung und so.

Martin Steiger: Es ist relativ sichtbar, dass die immer mehr Kameras, die man heute schon hat, das nicht lösen. Martin Steiger: Ja. Martin Steiger: Andi, was denkst Du zur BLT? Wie haben sie reagiert? Andreas Von Gunten: Ja, Andreas Von Gunten: also gut, das ist ein staatlicher Betrieb. Andreas Von Gunten: Gut, das ist zwar, glaube ich, wie haben sie gesagt, ein wirtschaftlicher Betrieb, eine Aktiengesellschaft.

Andreas Von Gunten: Aber ja, Andreas Von Gunten: ich kann mir jetzt einmal vorstellen, Andreas Von Gunten: dass sie sich gesagt haben: Gut, Andreas Von Gunten: schaffen wir uns die Rechtsgrundlage zuerst und stellen das wieder ab. Andreas Von Gunten: Also im Sinn von: Andreas Von Gunten: Wie soll ich sagen? Gehorsam haben sie reagiert.

Andreas Von Gunten: Das wäre meine Überlegung gewesen. Andreas Von Gunten: Also als staatlicher Betrieb. Martin Steiger: Oh, Martin Steiger: Andi, Martin Steiger: Du liegst ziemlich daneben. Martin Steiger: Sie haben noch am gleichen Tag eine Medienmitteilung veröffentlicht. Martin Steiger: Titel: «BLT setzt Bodycams weiterhin ein und wird Beschwerde gegen EDÖB-Verfügung erheben.» Martin Steiger: Sie haben gesagt, sie seien mit wesentlichen Teilen der Verfügung des EDÖB nicht einverstanden Martin Steiger: und würden darum Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erheben.

Martin Steiger: Das könnte also noch spannend werden, wie das Bundesverwaltungsgericht das sieht. Martin Steiger: Sie hätten den gezielten Einsatz von Bodycams rechtlich sorgfältig geprüft und seien überzeugt, dass der Einsatz verantwortungsvoll und rechtmässig sei. Martin Steiger: Sie sagen auch, Martin Steiger: sie hätten hier ein Gutachten, Martin Steiger: und zwar von Prof.

Martin Steiger: Dr. Martin Steiger: Felix Uhlmann von der Uni Zürich. Martin Steiger: Das sei ein unabhängiges externes Rechtsgutachten. Martin Steiger: Ich muss gerade etwas schmunzeln, Martin Steiger: weil, wenn Du ein Rechtsgutachten in Auftrag gibst, ist es zwar extern, Martin Steiger: aber nicht wirklich unabhängig.

Martin Steiger: Das heisst nicht, dass der Inhalt schlecht oder falsch ist. Aber ich meine: Martin Steiger: Wenn Du Bodycams einsetzen willst, gibst Du ein Rechtsgutachten in Auftrag und berufst Dich darauf, wenn es so herauskommt, wie Du willst. Martin Steiger: Das müssen wir einfach ganz ehrlich sagen, Martin Steiger: ohne jemanden anzugreifen.

Martin Steiger: Und dann ist auch interessant: Martin Steiger: Das Gutachten käme zum Ergebnis, Martin Steiger: das geltende Recht Martin Steiger: erwähne Bodycams zwar nicht ausdrücklich, Martin Steiger: der Einsatz aber nach dem Wortlaut Martin Steiger: und Zweck der bestehenden Bestimmungen Martin Steiger: zulässig sei.

Martin Steiger: Also, Martin Steiger: man sieht da: Martin Steiger: Da gibt es wohl schon ein Problem. Andreas Von Gunten: Ja, genau. Andreas Von Gunten: Aber ich denke, Andreas Von Gunten: das ist gut. Andreas Von Gunten: Dafür haben wir ja genau den Instanzenweg. Dann schauen wir uns das von verschiedenen Seiten an.

Andreas Von Gunten: Ich finde interessant, Andreas Von Gunten: dass sie das machen, und ich kann mir auch vorstellen, Andreas Von Gunten: dass sie damit beim einen oder anderen Punkt durchkommen werden. Andreas Von Gunten: Und vielleicht auch wegen des Gutachtens. Andreas Von Gunten: Ich meine, es ist ein bisschen wie mit ChatGPT.

Andreas Von Gunten: Es ist halt ein bisschen die Frage, ob Du den Auftrag gibst, Andreas Von Gunten: sie sollen Dich wirklich challengen. Andreas Von Gunten: Oder ob Du sagst, Andreas Von Gunten: Du willst ein Gutachten haben, Andreas Von Gunten: das möglichst Deine These oder Deinen Einsatz stützt. Martin Steiger: Ja, ja.

Martin Steiger: Ist auch interessant. Martin Steiger: Ich werde die Medienmitteilung natürlich auch in den Shownotes verlinken. Martin Steiger: Fast schon weinerlich: Martin Steiger: Die BLT habe dem EDÖB mehrfach angeboten, Martin Steiger: den Kontrolldienst zu begleiten Martin Steiger: und den praktischen Einsatz vor Ort kennenzulernen.

Martin Steiger: Der EDÖB habe das Angebot aber nicht angenommen. Martin Steiger: Aus ihrer Sicht hätte so ein Austausch dazu beitragen können, Martin Steiger: die konkrete Anwendung und die unterschiedlichen Martin Steiger: rechtlichen Einschätzungen besser einzuordnen. Martin Steiger: Das ist schon PR-Sprache.

Martin Steiger: Sie sagen dann auch, Martin Steiger: sie begrüssten die geplante Klärung und brächten ihre praktischen Erfahrungen gerne in die nationale Diskussion ein. Martin Steiger: Da beziehen sie sich aber eben auch auf die Bemühungen des Bundes, die es schon gibt. Martin Steiger: Also da geht es nicht um Bodycams, sondern um den Einsatz von Tasern und so.

Martin Steiger: Also da kommt noch einiges. Martin Steiger: Ja, Martin Steiger: ich meine für mich generell das Thema dieser Aufrüstung im ÖV. Martin Steiger: Ich meine, Martin Steiger: der ÖV in der Schweiz ist eine heilige Kuh. Martin Steiger: Aber wenn man sieht, Martin Steiger: was die Behörden eigentlich sagen, was notwendig ist, Martin Steiger: dann musst Du letztlich überlegen: Soll ich den ÖV überhaupt noch nutzen?

Martin Steiger: Der ist ja offenbar schon gefährlich. Martin Steiger: Also, Martin Steiger: wenn Du herumläufst, gibt es ja diese Leute mit Leuchtwesten von unterschiedlichen Martin Steiger: Polizei- und Sicherheitsgruppen, wo angeschrieben ist: Martin Steiger: «Sicherheit», Martin Steiger: «Security».

Martin Steiger: Und bei mir erhöht das nicht unbedingt das Sicherheitsgefühl, Martin Steiger: sondern ich denke dann: Martin Steiger: Okay, Martin Steiger: braucht es die jetzt wirklich? Andreas Von Gunten: Ja, Andreas Von Gunten: ich sehe beide Seiten. Andreas Von Gunten: Ich bin sehr oft alleine im Zug.

Andreas Von Gunten: Es kommt einfach auf die Region an, Andreas Von Gunten: in der man unterwegs ist. Andreas Von Gunten: Bei uns ist es sehr oft so, dass man alleine im Zug ist. Und gerade in der Nacht ist es schon manchmal so, Andreas Von Gunten: dass ich es toll finde, Andreas Von Gunten: wenn es die Kontrolleure gibt, die zwischendurch durchlaufen und wenigstens ein bisschen Präsenz markieren.

Andreas Von Gunten: Und ich hätte jetzt eben gesagt: Die Antwort, die der ÖV darauf geben müsste, Andreas Von Gunten: ist eben nicht: mit Kameras und Bodycams und noch mehr Überwachung, Andreas Von Gunten: sondern mit mehr Präsenz. Andreas Von Gunten: Die muss nicht unbedingt gerade mit Vollmontur und Bewaffnung daherkommen, Andreas Von Gunten: aber vielleicht halt mehr Leute einstellen, die zu zweit durch die Züge gehen, Andreas Von Gunten: an neuralgischen Orten und zu neuralgischen Zeiten.

Andreas Von Gunten: Und ich denke, das wäre vielleicht eine gute Antwort darauf. Andreas Von Gunten: Das ist mir noch so durch den Sinn gekommen, vielleicht noch schnell Andreas Von Gunten: zu dem Punkt des Gesprächs. Andreas Von Gunten: Es könnte ja schon sein, dass sie ganz ehrlich gedacht haben: Andreas Von Gunten: Wir können uns ja einmal zusammensetzen.

Andreas Von Gunten: Ich weiss ja nicht, wie das in so einem Fall läuft. Andreas Von Gunten: Aber ich könnte mir schon vorstellen, Andreas Von Gunten: dass sie, sage ich jetzt, für den Laien bürokratisch sind. Andreas Von Gunten: Oder man bekommt so eine Verfügung vom EDÖB. Andreas Von Gunten: Vielleicht schreibt er vorher einmal, und dann würde man wahrscheinlich als Laie sagen: Andreas Von Gunten: Ja komm, Andreas Von Gunten: wir setzen uns einmal zusammen und erklären, Andreas Von Gunten: wie das geht.

Andreas Von Gunten: Und das passiert dann wahrscheinlich nicht. Andreas Von Gunten: Dann bekommt man einfach die Verfügung, Andreas Von Gunten: muss wieder schriftlich antworten, und irgendwann muss man halt weiterziehen oder nicht. Andreas Von Gunten: Und ich könnte mir vorstellen, dass sie das schon ernsthaft wollten: Andreas Von Gunten: einfach einmal zusammensitzen und erklären, was sie eigentlich machen.

Andreas Von Gunten: Wie sie der Meinung sind, sie machten es richtig. Martin Steiger: Ja, Martin Steiger: also da hat sicher ein Austausch stattgefunden. Martin Steiger: Das rechtliche Gehör wird da gewährt. Martin Steiger: Ja, Martin Steiger: aber eben, Martin Steiger: es ist halt so ein bisschen weinerlich.

Martin Steiger: Ich glaube, ein Problem ist auch, dass es von der Reihenfolge her so angefangen hat: Martin Steiger: Dann ist es in die Medien gekommen. Dadurch ist der EDÖB darauf angesprochen worden, Martin Steiger: und aufgrund dessen hat er dann das Verfahren geführt. Martin Steiger: Und eigentlich ist das nicht die Reihenfolge mit den Aufsichtsbehörden.

Martin Steiger: Also bei den Aufsichtsbehörden einfach einmal so etwas auszurollen, Martin Steiger: auch mit Blick auf die gesetzlichen Grundlagen wie das Legalitätsprinzip. Martin Steiger: Die Idee ist schon, Martin Steiger: dass Du zuerst solche Sachen diskutierst, anschauen lässt und so weiter und nicht versuchst, Tatsachen zu schaffen.

Martin Steiger: Ich meine, Martin Steiger: die BLT schreibt auch noch, Martin Steiger: es habe da keine aufschiebende Wirkung. Martin Steiger: Also, Martin Steiger: aufschiebende Wirkung. Martin Steiger: Mit der Beschwerde gibt es die aufschiebende Wirkung. Martin Steiger: Die müsste aber, Martin Steiger: oder ja, könnte Martin Steiger: entzogen werden, aus meiner Sicht.

Martin Steiger: Das hat der EDÖB bislang Martin Steiger: im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht nicht Martin Steiger: beantragt. Martin Steiger: Wäre dann ein spannendes Thema, Martin Steiger: ob er das jetzt in diesem Fall macht. Martin Steiger: Ja, also ich bin gespannt, Martin Steiger: was da Martin Steiger: herauskommt.

Martin Steiger: oder? Weil Martin Steiger: wir haben es auch schon diskutiert: Martin Steiger: Es gibt Martin Steiger: eigentlich zu wenige Verfahren, Martin Steiger: finde ich, Martin Steiger: gemäss Martin Steiger: DSG, in denen solche Fragen geklärt werden, Martin Steiger: wo eben auch getestet wird, wie belastbar Martin Steiger: das ist, was der EDÖB dann auch Martin Steiger: tatsächlich sagt.

Martin Steiger: Das kann ja in Martin Steiger: beide Richtungen gehen. Martin Steiger: So gefühlt Martin Steiger: ist das Bundesverwaltungsgericht in den Martin Steiger: wenigen Fällen, die es gemäss DSG gibt, Martin Steiger: also jetzt zum neuen DSG, Martin Steiger: im Normalfall Martin Steiger: weitgehend gefolgt, wenn auch zum Teil Martin Steiger: mit kritischen Nebenbemerkungen.

Martin Steiger: Aber von der Linie her Martin Steiger: ist es ihm eigentlich immer gefolgt. Andreas Von Gunten: Ja, es wird spannend, wie Du sagst. Andreas Von Gunten: Bleib mal dran. Andreas Von Gunten: Du wirst uns sicher wieder berichten können, Andreas Von Gunten: wenn dann etwas dazu herauskommt, Andreas Von Gunten: kann ich mir vorstellen.

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