Der Personalrat· Folge 58

Handyverbot am Arbeitsplatz

Dienstag, 13. Februar 2024 · 6 min

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Shownotes

Mit oder ohne Personalrat?
BAG 17.10.2023 – 1 ABR 24/22 (vorgehend LAG Niedersachsen vom 13.10.2022 – 3 TaBV 24/22)

BAG 14.1.1986 – 1 ABR 75/83 (Mitbestimmung beim Verbot des Radiohörens während der Arbeitszeit)

Der Personalrat bestimmt nach § 80 Abs. 1 Nr. 18 BPersVG und den entsprechenden Vorschriften der Landespersonalvertretungsgesetze mit, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, über Regelung der Ordnung in der Dienststelle und des Verhaltens der Beschäftigten.

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