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Shownotes
Der Geschäftsführer möchte das Kapital der GmbH erhöhen. Die Satzung enthält eine entsprechende Ermächtigung. Doch leider erfolgt die Eintragung im Register erst nach Ablauf der Ermächtigungsfrist. Was sind die Rechtsfolgen und wie kann man reagieren? Vgl. Internetgutachten 220414