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Shownotes
Einem Vorkaufsberechtigten soll der Inhalt des Kaufvertrags mitgeteilt werden. Der Notar überlegt: Schicke ich eine Ausfertigung oder genügt wegen § 130 Abs. 2 BGB eine beglaubigte Abschrift?
Einem Vorkaufsberechtigten soll der Inhalt des Kaufvertrags mitgeteilt werden. Der Notar überlegt: Schicke ich eine Ausfertigung oder genügt wegen § 130 Abs. 2 BGB eine beglaubigte Abschrift?