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Shownotes
Das Grundbuchamt trägt den Erwerber (viel) zu früh als Eigentümer ein. Was bedeutet das für die weitere Abwicklung des Kaufvertrags? Kann man den Kaufpreis einfach fällig stellen?
Das Grundbuchamt trägt den Erwerber (viel) zu früh als Eigentümer ein. Was bedeutet das für die weitere Abwicklung des Kaufvertrags? Kann man den Kaufpreis einfach fällig stellen?