
Hinreichend verdächtig· Folge 38
Gewalteskalation im Duisburger Bordell
Donnerstag, 15. Oktober 2026 · 46 min
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Shownotes
In dieser Folge von Hinreichend verdächtig geht es um einen brutalen Angriff in der Nacht zum 22. Juli 2025 in der Vulkanstraße in Duisburg. Ein 20-Jähriger, wir nennen ihn Noah, besucht ein Bordell, wie viele junger Männer in seinem Alter. Er glaubt, sein Handy drinnen vergessen zu haben und geht nach seinem Besuch nochmal hinein. Ein Sicherheitsmitarbeiter des Hauses erlaubt es ihm nicht und aus einer Diskussion wird ein Gewaltexzess, an dessen Ende einer von ihnen mit schweren Verletzungen am Boden liegt.
Noah überlebt nur knapp und leidet bis heute unter den Folgen seiner Verletzungen. Er ist nur noch eine Hülle seiner selbst, hat keinerlei Lebensfreude mehr.
Wie lassen sich Tathergänge rekonstruieren, wenn Zeugen von einer chaotischen Situation mit zwei bis sieben Beteiligten sprechen? Welche Rolle spielen das rechtsmedizinische Gutachten sowie Widersprüche in Aussagen? Und wie kann die Staatsanwaltschaft sicher sein, dass ein Tötungsvorsatz vorlag?
Unsere Gäste sind Melanie Anderhub, Staatsanwältin in Duisburg, und Alexander Triesch, Redakteur der Lokalredaktion Duisburg. Gemeinsam sprechen wir über Ermittlungsarbeit, Vorsatz und Strafzumessung sowie über die Hilfsangebote, die Opfer schwerer Gewalt nach der Tat zur Verfügung stehen.
Im True-Crime-Podcast von Rheinischer Post und Staatsanwaltschaft Duisburg beleuchten wir pro Folge einen abgeschlossenen Kriminalfall aus der Region – mit einem Reporter aus der Lokalredaktion sowie einem Mitglied der Duisburger Staatsanwaltschaft. Gemeinsam zeigen wir, wie Strafverfolgung funktioniert – und was sie mit unserer Gesellschaft macht.
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Diese Episode von hinreichend verdächtig wird präsentiert von Hörgeräte Wasserfuhr in Solingen und der KKL Klimatechnik Vertriebs GmbH. Und ich habe noch nie einen Menschen gesehen, der oder dem durch so eine Tat so viel auch von seinem Menschsein, von seiner ganzen Persönlichkeit genommen wurde wie bei ihm.
Seine Freunde beschrieben ihn zuvor auch als lebensfroher junger Mann, ist gerne ausgegangen, war gerne unter Menschen. All das ist nicht mehr so und das lag nicht nur an den körperlichen Folgen, die ja auch ganz massiv waren, sondern tatsächlich an seinem Gemütszustand, dass er seine Lebensfreude verloren hat.
Hinreichend verdächtig. Der True Crime Podcast der Rheinischen Post und der Staatsanwaltschaft Duisburg. Und damit Hallo zurück bei Hinreichend verdächtig. Mein Name ist Lili Stegner und in diesem Podcast gehen wir nicht nur echten Kriminalfällen auf den Grund, sondern wir tauchen richtig tief ein. Wir beleuchten die Ermittlungen, die zur Anklage geführt haben und wir untersuchen, was die Gesetzestexte dazu sagen.
Dafür habe ich immer zwei Gäste hier bei mir. Einmal aus der Staatsanwaltschaft in Duisburg und einmal einen Gerichtsreporter aus der Lokalredaktion. Die Fälle, die wir hier betrachten, sind immer bereits abgeschlossen und damit rechtskräftig entschieden. Wir analysieren, wie der Fall öffentlich wahrgenommen wurde und wie die Staatsanwaltschaft ermittelt hat, um so am Ende ihre Anklage zu formulieren.
Und quasi ganz nebenbei werden wir so auch die juristischen Fachbegriffe diskutieren, die man vielleicht immer mal wieder hört, aber vielleicht nicht immer so ganz genau versteht, was eigentlich gemeint ist. Wie zum Beispiel auch den Begriff hinreichend verdächtig. Heute hier bei mir Melanie Anderhub, Staatsanwältin hier in Duisburg und Alexander Trisch, Redakteur in unserer Lokalredaktion.
In dem Fall, über den wir heute sprechen, geht es um eine brutale Körperverletzung, die fast tödlich ausging, begangen im Milieu einem Duisburger Bordell. Wir reden über massive Gewalt, über schwere Schädelverletzungen und über einen Mann, dessen Leben bis heute nicht mehr so ist, wie es einmal war. Wenn ihr also Probleme damit habt, von solchen Taten zu hören, dann hört die Folge lieber nicht allein an.
Aber starten wir wie immer erstmal mit der Beschreibung des Falls. Was ist passiert? Es ist die Nacht zum 22. Juli 2025. Duisburg, Vulkanstraße. Ein junger Mann, nennen wir ihn Noah, damals 20 Jahre alt, ist mit ein paar Freunden unterwegs. Sie haben Wein getrunken, nicht so viel, dass er betrunken wäre.
Irgendwann landen drei von ihnen, Noah und zwei weitere Freunde, vor dem Eingang eines Bordells. Ein anderer Freund wartet draußen im Auto. Noah besucht eine Prostituierte. Zimmer 707, erstes Obergeschoss. Als er danach das Zimmer verlässt, stellt er fest, sein Handy ist weg. Er glaubt, es im Zimmer vergessen zu haben, will nochmal rein.
Die Frau lässt ihn aber nicht. Es entsteht eine Diskussion. Was Noah in diesem Moment nicht weiß, sein Handy liegt im Auto draußen. Er hatte es nie mit nach drinnen genommen. Die Prostituierte setzt über die Hausanlage einen Notruf an den Sicherheitsdienst ab. Den nimmt unten im Büro ein Mann entgegen, den wir hier Viktor nennen werden.
Viktor ist zu diesem Zeitpunkt 54 Jahre alt, seit Jahren im Sicherheitsgewerbe, konditioniert auf genau solche Einsätze. Er ist groß, muskulös, betreibt seit vielen Jahren Bodybuilding. Er ruft zwei Kollegen, darunter einen, den wir Markus nennen, und geht mit ihm rauf ins Obergeschoss. Oben angekommen, stellt Viktor den eher schmächtigen jungen Noah zur Rede.
Die Situation eskaliert schnell. Viktor schlägt Noah mit der flachen Hand ins Gesicht. Noah schlägt zurück. Und von diesem Moment an verliert Viktor jede Kontrolle. Er schlägt Noah mit solcher Wucht, dass er zu Boden fällt. Dann schlägt er weiter auf den am Boden liegenden jungen Mann ein. Als Markus versucht einzugreifen, wird auch er weggestoßen, angeschrien.
Viktor nimmt schließlich den Kopf von Noah in beide Hände und schlägt ihn mehrfach kräftig geräuschvoll gegen den Granitboden. Das Geräusch, Zeuge Markus beschreibt es später wie das Aufschlagen eines Holzstückes auf hartem Untergrund, wird ihm noch lange nicht aus dem Kopf gehen. Noah ist zu diesem Zeitpunkt bereits bewusstlos. Er liegt regungslos, die Augen geschlossen.
Viktor aber hört immer noch nicht auf. Er richtet den bewusstlosen jungen Mann auf, lehnt ihn ans Metallgeländer und stößt ihn dann kräftig zur Seite, sodass dieser ungeschützt mit dem Kopf auf den Granitboten aufschlägt. Und dann zieht Viktor sich am Geländer hoch, winkelt die Knie an und springt auf den Brustkorb des Bewusstlosen.
Es ist Markus, der in diesem Moment eingreift. Er tritt auf Viktor zu und sagt, lass es, er hat genug. Und tatsächlich, Victor hört endlich auf. Noah liegt auf dem Boden, bewusstlos, aus den Ohren blutend. Gemeinsam mit einem anderen Kollegen bringt Markus den noch immer bewusstlosen Noah nach draußen.
Ein Gast des Bordells, der die Situation beobachtet hat, bringt ihn in die stabile Seitenlage. Er ruft den Rettungswagen, Victor geht zurück ins Büro. Als der Notarzt eintrifft, hat Noah einen Glasgow Coma Scale Wert von 3. Das ist ein wichtiger Wert zur Bestimmung des Bewusstseinszustandes. Und drei ist hier der geringstmögliche Wert. Lebensgefahr.
Sofortige neurochirurgische Intervention, um ein Blutgerinnsel zwischen den Hirnhäuten zu entlasten. Bruch des rechten Scheitelbeins. Bruch des rechten Schlüsselbeins. Mehrere Tage auf der Intensivstation. Mehrere Tage, an denen niemand weiß, ob er überleben wird. Und doch, er überlebt. Aber sein Leben hat sich massiv verändert.
Er hat Gedächtnisprobleme, ist verschlossener, spricht langsamer als früher. Er kann seinen Beruf als Auslieferungsfahrer nicht mehr ausüben, weil er keine schweren Lasten mehr heben kann. Am Kopf trägt er Narben und er befindet sich bis heute in psychologischer Behandlung. Noch in der Tatnacht werden Viktor und Markus vorläufig festgenommen.
Am 22. Juli 2025 kommen beide in Untersuchungshaft. Der Prozess beginnt im Januar 2026 vor der 5. Großen Strafkammer des Landgerichts Duisburg. Ab wann war der Angeklagte hinreichend verdächtig? Melanie, die Polizei hat Viktoria noch in der Tatnacht festgenommen. Wie lief das ab? Also was habt ihr in den ersten Stunden schon gewusst?
Was war klar, was vielleicht nicht? Die Polizei traf an dem Tatabend fast gleichzeitig mit den Rettungskräften am Tatort ein, nämlich am Hinterausgang der Örtlichkeit. Dort lag der Geschädigte und schwebte in akuter Lebensgefahr. Sie verschafften sich zunächst einen Überblick. Ich erhielt dann auch einen sehr frühen ersten Anruf mit, der Schilderung der Verletzung und bereits zu diesem Zeitpunkt bejahte ich auf dieser Grundlage einen Anfangsverdacht wegen eines versuchten Tötungsdelikts.
Die Lage war dann so, dass es eigentlich jeder hätte gewesen sein können, der sich an der Tat Örtlichkeit befand. Also jeder Mitarbeiter und auch jeder Besucher, sodass sich anordnete, dass sämtliche Personalien von den Personen dort aufgenommen werden. Dann war es im weiteren Verlauf so, dass die ersten Zeugen schon angaben, dass es sich bei den Tätern um Security-Mitarbeiter handelte, die sich dann, also Viktor und Markus jedenfalls, im Eingangsbereich aufhielten.
Warst du denn dann auch direkt vor Ort an dem Abend? Ich war am Tatort, allerdings erst später mit etwas zeitlichem Verzug, weil ich mir einen Überblick über die Örtlichkeit verschaffen wollte. Das war aber ausreichend, da zu einem späteren Zeitpunkt sich das anzuschauen. Und wann hast du den Angeklagten dann zum ersten Mal zu Gesicht bekommen oder die Angeklagte?
Ich habe beide Angeklagte am nachfolgenden Tag zu Gesicht bekommen, nämlich im Rahmen der Haftvorführung, da ich für beide damals noch Beschuldigte Haftbefehlsanträge gestellt hatte, die dann auch antragsgemäß verkündet wurden. Und wie haben die beiden so auf dich gewirkt? Also ich meine, das sind Security-Mitarbeiter gewesen in einem Bordell. Eigentlich sind sie ja dafür zuständig, dass sowas nicht passiert.
Also beide haben zunächst einmal, wie es so häufig der Fall ist, von ihrem Schweigerecht Gebrauch gemacht vor dem Haftrichter. Beide haben einerseits schon beeindruckt von den Maßnahmen gewirkt. Sie wurden auch in Hand- und Fußfesseln vorgeführt. Gleichzeitig wirkten sie aber auch gefasst. Viktor noch ein Stück weit gefasster als Markus.
Ich gehe davon aus, dass das insbesondere auch daran lag, dass ja beide natürlich durch ihre Tätigkeit regelmäßig auch in Kontakt mit der Polizei waren. Ja, das ist zu vermuten. Und du hast es gerade schon gesagt, es war ein bisschen eine unübersichtliche Situation. Es gab mehrere Zeugen. Es gab den Kollegen Markus, der ja auch als Angeklagter vernommen wurde.
Es gibt weitere Bordellmitarbeiter, die zugegen waren. Ein Gast, der den Rettungswagen rief. Wie einheitlich war denn das Bild? Also du hast gesagt, es hat sich relativ schnell herausgestellt für dich, dass es sich um ein Tötungsdelikt handelt. Aber viel mehr war da ja wahrscheinlich in der ersten Gemengelage noch nicht so richtig zu durchblicken.
Ja, das war auch die Schwierigkeit in dem Verfahren. Es zeigte sich einmal sehr deutlich, dass der Zeugenbeweis zwar das häufigste, aber auch eben das unsicherste Beweismittel ist. Und die Angaben sämtlicher Zeugen divergierten massiv. Das fing an bei der Anzahl der Beteiligten. Einige sagten, es hätten bis zu sieben Personen auf den Geschädigten eingewirkt. Andere sagten, es waren nur zwei.
Also zwischen zwei und sieben war alles dabei. Dann wurden die Tathandlungen völlig unterschiedlich beschrieben, von Schlagen übertreten. Dann war auch ein Zeuge, der angab, dass der Geschädigte mit dem Kopf voran die Treppe heruntergezogen wurde und der Kopf auf jeder Stufe aufschlag. Aber es gab eine Gemeinsamkeit und alle Zeugen sagten aus, dass es sich bei den Tätern um Security-Mitarbeiter handelte.
Verstehe. Und du hast es gerade gesagt, sowohl Markus als auch Viktor haben erstmal von ihrem Zeugnis Verweigerungsrecht Gebrauch gemacht. Hat sich das irgendwann geändert? Es hat sich relativ schnell sogar noch im Ermittlungsverfahren geändert. Markus Verteidiger warnte sich zuerst an mich. Nur wenige Tage nach der Inhaftierung wurde Markus dann sehr ausführlich von, dem Leiter der Mordkommission und mir audiovisuell vernommen.
Er schilderte in eigenen Worten sehr, sehr ausführlich den Tathergang aus seiner Sicht, im Wesentlichen so, wie du ihn eingangs auch vorgestellt hattest. Er stand dabei noch sichtlich unter dem Eindruck des Geschehens. Seine Stimme brach mehrfach. Er weinte auch während der Vernehmung. Also er war wirklich sehr beeindruckt von dem Gewaltexzess seines Kollegen.
Und es war natürlich für uns auch im späteren Verlauf in der Hauptverhandlung sehr, sehr wichtig, diesen Eindruck eben auch noch in die Gerichtsverhandlung einführen zu können. Weil je mehr Zeit vergeht und je öfter man über so eine Tat spricht, umso mehr gehen natürlich diese Emotionen verloren, die aber für uns natürlich ein wichtiges Indiz für die Glaubhaftigkeit der Aussage waren.
Insbesondere die Stelle, wie er uns skizzierte, wie der Kopf immer wieder auf dem Granitboden aufschlug und, welche Geräusche das mit sich brachte und dass eben diese Geräusche waren, die er wortwörtlich, meinte er, nie wieder aus dem Kopf bringen werde. Das sprach natürlich extrem für seine Glaubwürdigkeit.
Demgegenüber wurde auch Viktor vernommen, auch schon im Rahmen des Ermittlungsverfahrens in gleicher Konstellation. Bei ihm war es so, dass er in eigenen Worten zwar ein Sachverhalt schilderte, aber keine Nachfragen zugelassen wurden durch die Staatsanwaltschaft oder die Mordkommission. Und damit war natürlich seine Einlassung grundsätzlich schon mal schwächer zu bewerten vom Beweiswert her.
Und es war uns natürlich auf dieser Grundlage auch nicht so möglich, die Glaubhaftigkeit dieser Einlassung zu überprüfen. Und er hat sich ja auch inhaltlich ein bisschen anders geäußert, hat den ganzen Sachverhalt ja anders dargestellt als sein Kollege, zumindest später im Prozess. Er hat es ja eher so dargestellt, als sei Markus derjenige gewesen, der auf Noah eingetreten habe.
Das Gericht hat das später, ich greife an diesem Punkt mal ein bisschen vor, hat das als Schutzbehauptung gewertet. Wie kam das denn bei euch an? Wie war da so dein Gefühl? Ja genau, also beide haben sich in der Hauptverhandlung dann erneut eingelassen und wenn man das meinerseits schon mal vergleicht, dann war es natürlich so, dass man bei Markus die beiden Einlassungen übereinanderlegen konnte und überprüfen konnte, inwieweit stimmt das überein.
Und bei Markus dadurch, dass das sehr kurz war, was er im Ermittlungsverfahren gesagt hatte, war da natürlich die Belastbarkeit so ein bisschen als geringer einzuschätzen. Viktor hat, wie du es schon eingeleitet hast, so ein bisschen die Hauptschuld eigentlich auf Markus. Abgelegt und er hat das auch so dargestellt, als wäre der Geschädigte der Aggressor gewesen.
Aggressor, das war seine Wortwahl, in der ich mich auch sehr gestört hatte in der Hauptverhandlung. Und dass er ihn ja mit einem gezielten Kniestoß hätte ausknocken müssen, um für die Sicherheit aller letztlich in dem Bordell zu sorgen. Und seine Einlastung für sich genommen, also isoliert betrachtet, wies schon Widersprüchlichkeiten auf oder Auffälligkeiten, die gegen die Glaubhaftigkeit sprachen.
So nannte er im Ermittlungsverfahren die Einwirkung seines Kollegen, also Markus, noch dergestalt, als dass er einmal gegen den Unterbauch getreten habe. In der Hauptverhandlung waren es dann auf einmal mehrere Dritte. Das ist ein klares Zeichen für eine Belastungstendenz und auch ohne die weiteren Beweismittel warft das natürlich schon erste Zweifel auf. Nachvollziehbar.
Und jetzt eine kurze Pause, vielleicht mit etwas Werbung. Eine entscheidende Rolle spielte ja auch der rechtsmedizinische Sachverständige, der da hinzugezogen wurde. Kannst du uns ein bisschen zusammenfassen, was sein Gutachten an Erkenntnissen gebracht hat? Ja, also das Verfahren grundsätzlich, da kann man sich die Beweismittel eigentlich sehr schön wie so einzelne Puzzleteile vorstellen.
Und Viktor konnte auch dank einiger Zeugenaussagen überführt werden, die so einzelne Puzzleteile darstellten. Der Rechtsmediziner hat im Rahmen seines Gutachtens dann geholfen, die falschen Puzzleteile auszusortieren. Also beispielsweise das, was ich eben erwähnte, dass der Geschädigte mit dem Kopf voran über die Treppe gezogen worden wäre.
Das konnte der Rechtsmediziner so ausschließen, weil korrespondierende Verletzungen hierzu nicht festgestellt werden konnten. Er sagte aber auch klar, dass die Verletzungen sämtlich mit der Einlassung von Markus in Einklang zu bringen sind. Und da erwähnt er beispielsweise, dass die Kopfverletzungen mit einem Schlagen des Kopfes auf einen harten Untergrund zu erklären sind.
Und interessant war insbesondere auch der Bruch des Schlüsselbeins. Das bedurfte nämlich einer ganz erheblichen Einwirkung. Ein einfacher Sturz wäre da nicht ausreichend gewesen, da der geschädigte ja noch eine sehr junge Person war. Dementsprechend verfügt er über weichere, flexiblere Knochen als eine ältere Person und da würden einfache Schläge oder Tritte eben nicht ausreichen.
Was aber wohl ausreichen würde, war diese letzte Gewalteinwirkung, nämlich dieser Sprung mit angewinkelten Knien. Des Angeklagten Viktor auf eben den Oberkörper des Geschädigten. Und so hat sich das dann alles nach und nach zusammengefügt. Genau, zumal eben gerade keine Verletzungen am Bauch oder Unterbauch, wie Viktor es schilderte, festgestellt werden konnten, die Dritte des Mitangelklagten eben nachweisen würde.
Der Vorwurf lautet dann am Ende versuchter Totschlag. Fleißige Hörer wissen, das bedeutet einen bedingten Tötungsvorsatz. Und das ist ja juristisch gar nicht so leicht nachzuweisen. Wie habt ihr denn argumentiert, dass Viktor den Tod von Noah zumindest mal billigend in Kauf genommen hat? Also mindestens bedingter Tötungsvorsatz lag bei dem vorliegenden Verletzungsbild auf der Hand. Deswegen habe ich den auch so schnell bejaht, ohne weitere Kenntnis.
Denn, das sagt auch der BGH, bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen gegen empfindliche Körperregionen, wie vorliegend gegen den Kopf, ist es naheliegend, dass man den Tod zumindest billig in Kauf nimmt. Vorliegend sprach dagegen eigentlich nur, also gegen einen Tötungsvorsatz, dass es sich um eine spontane Tat handelte, ohne erkennbares Motiv.
Das ist ein vorsatzkritisches Kriterium, das wir entsprechend würdigen müssen im Rahmen der Gesamtschau. Aber dass das Geschehen hier nicht tödlich endete, war letztlich nur einem glücklichen Zufall geschuldet. Insbesondere mit Blick auf die massive fortgesetzte Gewalteinwirkung im Kopf, auch noch im Zustand der Bewusstlosigkeit.
Und der Geschädigte war auf diese Weise der vollen Wucht der Gewalteinwirkung schutzlos ausgeliefert. Und man kann als Täter in so einer Situation nicht ernsthaft darauf vertrauen, dass so etwas nicht tödlich ausgeht. Der Tötungsvorsatz war ganz klar zu bejahen. Markus war ja dann am Ende derjenige, der auch eingegriffen hat, der die Gewalt vermutlich gestoppt hat.
Wie bewertet ihr als Staatsanwaltschaft das, wenn jemand so dazwischen geht, bei seinem Kollegen auch noch, die ja den ganzen Tag zusammenarbeiten? Markus selber äußerte mehrfach im Rahmen der Vernehmung, dass er sich gewünscht hätte, mehr für den Geschädigten gemacht zu haben, also vehementer eingegriffen zu haben, eher eingegriffen zu haben.
Und dieser Punkt sprach auch für seine Glaubwürdigkeit, da er uns an der Stelle einen sehr ehrlichen Einblick in seine Gefühlswelt verschafft hat. Und dieser Umstand hat. Dass er nicht mehr gemacht hat, beschäftigte ihn sehr. Alex, dieser Fall, über den wir hier sprechen, der spielt in einem Modell in Duisburg.
Kannst du uns da ein bisschen mitnehmen, wie groß ist dieses Milieu hier in der Stadt? Wie kann man sich das vorstellen? Beschreib das mal so ein bisschen. Also das Milieu in der Stadt ist schon relativ groß. Das ist auch in NRW generell so, weil es natürlich das größte Bundesland ist und damit auch die Zahl an Prostitutionsstätten hier ziemlich hoch ist.
Und in Duisburg gibt es nochmal die spezielle Situation, dass in der Vulkanstraße, relativ zentral noch in der Stadt, einfach die größte Bordellmeile hier in der Region ist. Auch aufgrund der Anbindung an die Autobahnen hat sich das so über die Jahre entwickelt. Da gibt es nach Schätzungen allein dort über 300 Prostituierte, die dort arbeiten.
So genau weiß man das natürlich nicht, weil viele jetzt auch nicht richtig angemeldet sind. Also es gibt dort legale und illegale Prostitution. Und auch den Fall, den wir jetzt gerade gehört haben, das ist zwar in der Ausprägung ziemlich krass, aber jetzt auch nicht so, als würde da nicht ständig was passieren.
Also wir haben da immer mal wieder, dass jemand freier sich streiten. Es kam zu einem Messerangriff kürzlich da auch erst. Es gibt mal Schussabgaben, auch Überfälle. Also das ist jetzt, dass da zu Gewalt kommt, jetzt nicht so selten. Oft überschneidet sich das auch mit der organisierten Kriminalität.
Also in dieser Straße gab es oft den Fall vor vielen Jahren, dass die Hells Angels und auch die Bandidos und verschiedene andere Rocker-Gruppierungen, sich die Kontrolle über diese Bordells so ein bisschen erlangt haben. Also die sind dann da so als Security aufgetreten und haben gesagt, wir passen jetzt hier auf, dass nichts passiert und da kriegen wir dann, weiß ich nicht, ein paar hundert, ein paar tausend Euro für.
Und dann wurden zum Teil Bordells einfach von so einem unbeschriebenen Blatt, betrieben. Das war dann so ein Geschäftsführer und die Hells Angels haben in Wahrheit eigentlich da die Kontrolle ausgeübt. Ich sehe schon, das ist auch schwierig wahrscheinlich für euch als Reporter. Wie schreibt man über so ein solches Umfeld oder recherchiert, wie ordnet man das ein?
Also das Problem ist natürlich häufig, dass man die Informationen nur von einer Seite bekommt in so einem Fall. Also über kriminelle Machenschaften, die da jetzt passieren, erfahren wir dann natürlich von der Polizei und der Staatsanwaltschaft. Und oft kann man die Gegenseite dazu nicht wirklich befragen.
Also man kann sich da natürlich ein Bild vor Ort machen und vielleicht mit Leuten ins Gespräch kommen, aber so ein genaues Bild bekommt man ja von denen nicht. Also es gibt ja jetzt keine Rockergruppierung, die da einen Pressesprecher hat oder sich irgendwie an die wenden kann. Also das ist schon alles eher schwierig. Dann ist es sowieso auch kompliziert, dort mit den betroffenen Frauen zu sprechen.
Also das machen die dann, wenn auch nur, im Schutz der Anonymität. Und da gab es auch von Kollegen und Kolleginnen so ein paar Reportagen dazu, die da sich mal umgeschaut haben. Ich erinnere mich an einen Fall, dass wir mal versucht haben, in der Pandemie eine Geschichte darüber zu schreiben, wie denn eigentlich die Modells damit umgehen, dass die dann wieder unter Auflagen öffnen durften.
Und dann war ich mit einem Kollegen dort und wir hatten uns vorher jetzt nicht angekündigt, dass wir da hinkommen, aber haben dann versucht, da mit den Betreibern zu sprechen und wurden dann mehr oder weniger freundlich gebeten, da wieder zu verschwinden. Also es ist schon nicht so ganz leicht. Verstehe.
Welche Reaktionen rufen denn diese ganzen Straftaten? Du hast es gerade eben gesagt, es kommt da immer wieder zu Gewaltvorfällen, vielleicht nicht unbedingt in so einer massiven Art wie hier vor. Aber was ruft das bei der Bevölkerung so hervor? Ist das dann eher Mitleid? Ist das Häme? Also ich glaube, das kommt sehr stark darauf an, wer da genau das Opfer wird.
Also in unserem Fall jetzt hier würde ich schon sagen, da überwiegt eher die Häme, dass man sagt, naja gut, wenn man dann da irgendwie. In solche Etablissements geht es in einer Straße, wo man weiß, das ist ja eh alles gefährlich und dann legt man sich da noch mit den Security-Leuten an. Das ist ja total blöd. Also ist man ja irgendwie selber schuld.
Also das gibt es sehr häufig. Bei den Frauen sieht es dann natürlich anders aus, weil das ja oft auch an der Grenze zum Menschenhandel ist. Das ist dann schon eher klarer. Oft haben wir aber auch, was so diese Machenschaften von Rocker-Gruppierungen angeht, so ein bisschen dieses Gefühl so, ja, ist ja uns auch egal, was sie da eigentlich machen.
Also das hatten wir jetzt kürzlich auch, weil es eine größere Razzia gegen die Hells Angels gab. Und da wurden Leute befragt, die dann gesagt haben, naja, also wenn die uns nichts tun, ist das ja egal, was die da machen. Also das kommt schon stark darauf an, wie genau die Geschichte jetzt war. Stützt so ein bisschen das Bild der Parallelgesellschaft.
Und jetzt eine kurze Pause, vielleicht mit etwas Werbung. Was macht das auf? Melanie, Viktor hat ja im Laufe des Verfahrens auch 10.000 Euro Schmerzensgeld an Noah gezahlt und sich über seinen Anwalt, aber auch persönlich entschuldigt. Noah hat das Geld dann angenommen, aber klargestellt, dass das für ihn jetzt keine Wiedergutmachung bedeutet.
Wie bewertest du als Staatsanwältin solche Gesten vor Gericht? Spielt das dann auch am Ende tatsächlich eine echte Rolle in der Strafzumessung oder ist das mehr Augenwischerei? Also ich gehe da ganz sachlich an so eine Fragestellung heran und überlege mir, ob im Rechtssinne ein Täter-Opfer-Ausgleich nach § 46a.
StGB vorliegt, der dem Gericht die Möglichkeit einer besonderen Strafmilderung gibt. Die Voraussetzung hierfür wäre dann, dass ein kommunikativer Prozess zwischen dem Täter und dem Opfer stattgefunden hätte, der auf einen umfassenden, friedensstiftenden Ausgleich der Tatfolgen gerichtet sein muss. Und das Verhalten des Täters müsste dann Ausdruck der Übernahme von Verantwortung sein.
Und bei schweren Gewalttaten gehört dazu, so der BGH, auch regelmäßig ein Geständnis. Und davon kann hier überhaupt nicht die Rede sein. Und so bin ich da auch in die Sache rangegangen. Es mangelte nicht nur an einem Geständnis, sondern darüber hinaus schob der Angeklagte die Mitschuld ja auch noch auf den Geschädigten.
Der bezeichnete ihn ja regelmäßig als Aggressor und nicht nur auf den Geschädigten, sondern auch auf den Mitangeklagten, der seiner Auffassung nach ja hier die Haupttatbeiträge begangen haben soll. Sodass im Ergebnis nicht von der Strafmäterung Gebrauch gemacht wurde und da auch entsprechend meiner rechtlichen Würdigung von der Kammer gefolgt wurde.
Und das hat ja auch das Gericht am Ende so gesehen. Es wurde kein minderschwerer Fall angenommen. Was wäre denn so etwas gewesen, was da die Waagschale deutlich in die andere Richtung geworfen hätte? Du hast gerade gesagt, das Geständnis wäre ein großer Teil gewesen. Gibt es denn sonst noch was, was Viktor da hätte tun können?
Also in jedem Fall wäre das Geständnis der wichtigste Punkt gewesen, die Schuld auf sich zu nehmen, damit die Opferrolle auch anzuerkennen. Also ich bin schuldig, ich habe einen Fehler gemacht und das wäre, glaube ich, auch die schlauste Art gewesen, sich da entsprechend zu verteidigen bei dem Sachverhalt, denn.
Auf der anderen Seite waren natürlich die Folgen der Tat zu berücksichtigen, die extrem strafschärfend ins Gewicht fielen. Ich habe den Geschädigten heute noch vor Augen, wie er den Gerichtssaal betrat. Man hatte so das Gefühl, als hätte jemand eine Zeitlupe angestellt. Er ging wirklich extrem verlangsamt, er war ein junger Mensch und alles, was er machte, war langsam, ob er sprach, ob er ging.
Und das Schlimmste war aber darüber hinaus, dass er nicht mehr in der Lage war, eine Gefühlsregung zu zeigen. Also sein ganzes Verhalten wies keine Mimik und keine Gestik mehr auf und das, obwohl das ja eigentlich ein extrem emotionales Geschehen war, über das wir da sprachen, über das wir verhandelten und ich habe noch nie einen Menschen gesehen, der...
Oder dem durch so eine Tat so viel auch von seinem Menschsein, von seiner ganzen Persönlichkeit genommen wurde, wie bei ihm. Seine Freunde beschrieben ihn zuvor auch als lebensfroher junger Mann. Ist gerne ausgegangen, war gerne unter Menschen. All das ist nicht mehr so. Und das lag nicht nur an den körperlichen Folgen, die ja auch ganz massiv waren.
Sondern tatsächlich an seinem Gemütszustand, dass er seine Lebensfreude verloren hat. Was mich bei dem Fall auch oder was ich bemerkenswert fand bei dem Fall, Viktor war schon jahrelang als Sicherheitskraft tätig, zuletzt eben hier in diesem Modell. Also ein Gewerbe, dessen ureigener Job es ja ist, Gewalt und Eskalation zu verhindern.
Wie schaut die Justiz denn auf solche Menschen, deren Job das eigentlich ist und die dann trotzdem manchmal gewalttätig werden? Gibt es da so eine Art besondere Verantwortung oder ist das wie bei jedem anderen Menschen im Prinzip auch? Ja, das muss man, glaube ich, von zwei Seiten sehen. Auf der einen Seite ist es natürlich so, dass solche Menschen öfter mit kritischen Situationen und gegebenenfalls auch Straftaten in Berührung kommen.
Also es ist ganz natürlich, dass gegen solche Personen sicherlich mehr Strafverfahren anhängig sind als gegen andere Personen, die in einem anderen Bereich arbeiten, dass einerseits, andererseits, ist es aber natürlich auch Strafschärfen zu berücksichtigen, dass jemand, der für die Sicherheit, zuständig ist, diese Position so sehr missbraucht und so eine schwere Gewalttat begeht.
Kannst du dir irgendwie erklären, was Victor in diesem Moment so hat ausrasten lassen? Also in seinem Job, wie du es gerade schon gesagt hast, ist er ja oft in solchen Situationen und sollte eigentlich, naja, gewöhnter daran sein, dass es brenzlige Situationen gibt, die eskalieren können. Ja, also Viktor war eine Erscheinung. Er hatte eine bestimmte Aura.
Wenn er den Raum betrat, hat man ihn wahrgenommen. So eine Person war er und, er wird sich in den vielen Jahren, in denen er diesen Beruf ausübte, auch einen gewissen Ruf erarbeitet haben. Und in dem Milieu ist es ja auch klar, Alex, du hast es auch gerade so anklingen lassen, dass man sich nicht mit Security-Mitarbeitern anlegt.
Ich vermute, dass als der Geschädigte zurückschlug, da äußerte Viktor nämlich, jetzt hast du einen Fehler gemacht. Und meine Vermutung ist daher, dass diese Tat eine Reaktion darauf war, dass der ihm körperlich ja auch so unterlegene Geschädigte, es wagte sich zu wehren, also es wagte und zurückschlug.
Aber du hattest gerade auch das Wort Ausraster benutzt und auch ich habe das das eine oder andere Mal in der Hauptverhandlung in den Mund genommen, aber eigentlich finde ich ist es nicht die richtige Begrifflichkeit, denn es war meines Erachtens eine kontrollierte und eine überlegte Tatausführung. Das schließt sich daraus, dass er, als die Polizei ankam und ihn ansprach, seine Handflächen vorhielt, vorzeigte und äußerte, ich habe doch gar keine Verletzung, ich kann es nicht gewesen sein.
Und zu meiner Überzeugung schlug Viktor ganz bewusst nur mit der flachen Hand, und nutzte den Boden auch als Gegenstück, um die Gewalteinwirkung zu maximieren, ohne gleichzeitig Spuren an seinen Händen durch Faustschläge zu hinterlassen. Und wer so vorgeht, der rastet nicht nur aus. Das war kontrolliert.
Der weiß auch währenddessen noch, was er tut, zumindest zu großen Teilen. Davon bin ich überzeugt, ja. Das Urteil hat auch am Ende eine besondere Vollendungsnähe festgestellt. Kannst du uns das vielleicht nochmal genau erklären, was das juristisch bedeutet und was das für eine Rolle spielt in so einem Gerichtsverfahren?
Ja, Vollendungsnähe bedeutet letztlich nichts anderes als wie knapp war es, dass der Geschädigte überlebt hat und versuchter Totschlag kann letztlich auch in den Fällen bejaht werden, in denen, nach der Tatausführung ein Pflaster angebracht wird und man dann nach Hause fährt ohne weiteres. Hier war der Fall ja aber ganz anders. Und wir hatten alle in der Tatnacht Sorge, dass der Geschädigte nicht überleben wird, dass wir jederzeit den Anruf bekommen, aus dem Operationssaal, dass er verstorben ist.
Und die akute Lebensgefahr bestand ja auch trotz dieser Notoperation noch über mehrere Tage fort. Er befand sich über Wochen im Krankenhaus und wurde auch mehrfach operiert. Und das zeigt die Spannbreite des Versuchsstadiums, also vom Pflaster bis zur Notoperation, ist da eben alles drin und letzteres fällt dann im Ergebnis strafschärfend ins Gewicht und das meint die Vollendungsnähe.
Alex, welche Rolle spielt denn der Ort des Geschehens für die öffentliche Wahrnehmung? Wir haben es eben schon so ein bisschen angesprochen. Was glaubst du, wie wäre die Berichterstattung anders verlaufen, wenn dieselbe Tat auf der Straße oder vielleicht vor einer Diskothek oder so passiert wäre? Ja, ich glaube ganz eindeutig ja. Letztendlich ist der Fall ganz am Anfang nur, ja sehr rudimentär über die Medien gelaufen und ich glaube, es ist ganz entscheidend für die öffentliche Empörung, wo Straftaten eigentlich passieren, weil sich die Menschen und die Leser auch die Frage stellen, hätte mir das jetzt auch passieren können?
Und dann wäre es total was anderes gewesen, wenn der Noah jetzt auf offener Straße dem Victor begegnet wäre, am besten noch in einem etwas gut betuchteren Viertel, die hätten sich gestritten und dann hätte er ihn verprügelt. Also dann hätte es auf jeden Fall eine andere Berichterstattung gegeben. Weil man dann auch weiß, ja okay, das hätte ich sein können, das hätte mein Sohn sein können, dann ist so diese Straftat ganz nah plötzlich an jemandem dran.
Es ist aber auch nicht immer so. Also wir sehen das auch bei Straftaten, die so ganz spektakulär aufgeladen sind, schon so fast so filmig irgendwie wirken. Also alles, was mit der Mafia oder Rockern oder anderen kriminellen Organisationen zu tun hat, da würde ich jetzt sagen, haben so die allermeisten Menschen nichts mit zu tun, kriegen das auch nicht mit, sind da gar nicht involviert.
Es wird aber trotzdem total viel gelesen und es gibt ein hohes Interesse. Also es ist nicht immer so, dass das jetzt total uninteressant für die Leute ist, wenn das in so einem Milieu passiert. Melanie hat es auch gerade gesagt, es gab eigentlich nicht so richtig ein Motiv am Anfang dieses Falls. Also es gab keine Vorgeschichte. Es ging eher um einen, ja, zeitlich zumindest, relativ kurzen Moment, ohne lange Vorbereitung, ohne komplexe Strukturen dahinter, aber eben um eine extreme Gewalt in diesem kurzen Moment.
Wie erlebt ihr den Umgang mit solchen Fällen, die ja wirklich nicht jeden Tag, Gott sei Dank, vorfallen? Also das ist auf jeden Fall viel schwieriger, sich journalistisch damit zu beschäftigen und das aufzuschreiben, weil man irgendwie gar keine richtige narrative Struktur daraus ableiten kann. Weil wir stellen uns halt häufig die Frage, warum ist eine Tat passiert?
Wie kam es dazu? Wie können wir das erzählen? Und wenn die Antwort jetzt ist, ja, wir wissen nicht, warum das passiert ist und so genau kann man das auch gar nicht sagen, dann ist das natürlich erstmal schlecht. Und dann geht es dann ganz häufig darum nur noch, ja was steht denn eigentlich in den medizinischen Gutachten, ist das jetzt wirklich Totschlag oder gibt es vielleicht noch einen Anwalt, der das irgendwie auf gefährliche Körperverletzungen runter verhandeln kann und, dann zerfasert so eine Berichterstattung, obwohl das am Anfang eigentlich, ich sag mal in Anführungszeichen, interessant klang.
Kommt man dann nicht so wahnsinnig viel weiter, weil einfach dieses Motiv gar nicht da ist. Stimmt. Melanie hat es gerade sehr eindeutig geschildert, Noah, das Opfer hier in dem Fall, ist schwerst gezeichnet von dieser ganzen Tat. Er hat seinen Beruf verloren, er kämpft psychisch mit den Folgen. Und gerade solche Langzeitfolgen finden manchmal nicht ganz so viel Beachtung wie die Unmittelbaren und die Tat selbst.
Welche Hilfsangebote gibt es denn da auch langfristig gesehen für Opfer von solcher Gewalt? Also erstmal muss man natürlich sagen, dass der Noah ja zivilrechtliche Ansprüche wahrscheinlich hatte. Also er hat ja dann Schadensersatz bekommen in Höhe von 10.000 Euro. Wahrscheinlich, wenn man das richtig durchgesetzt hätte, wäre vielleicht auch noch mehr möglich gewesen.
Es gibt Möglichkeiten zur Berufsunfähigkeit, dass man sich da versichern kann. Und wahrscheinlich das Allerwichtigste in dem Fall, was viele auch nicht wissen, ist, dass es so eine Opferentschädigung gibt, die auch staatlich garantiert ist, dass wenn man Opfer einer psychischen oder körperlichen Gewalttat wird, dass man Anspruch auf soziale Entschädigung hat.
Und man kann dann medizinische Behandlungen oder Therapien darüber bezahlen. Man kann sich im schlimmsten Fall monatliche Renten auszahlen. Und ganz viel Hilfe gibt da auch der weiße Ring. Also die helfen einem dabei, wie man das alles beantragt, wie man diese ganzen. Dokumente bei den Behörden einreicht und einfach weiß, wie man vorgehen muss. Dankeschön.
Wie geht es aus? Melanie, wie lautete denn am Ende das Urteil? Viktor wurde wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren und sechs Monaten verurteilt. Und Markus wurde antragsgemäß vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung freigesprochen.
Wie würdest du das einordnen? Der Strafrahmen war angelegt von zwei Jahren bis maximal elf Jahren, drei Monate. Das Urteil findet sich damit in der Strafhöhe am oberen Rand ein und das achte ich als sehr angemessen und die Kammer ist auch nur sehr geringfügig unter meinem Antrag geblieben. Das Gericht hat in seiner Würdigung auch betont, dass die Tat nur durch einen glücklichen Zufall, also das Einschreiten und das Hinzukommen des Gastes, nicht tödlich geändert hat.
Welche Bedeutung hatte das denn für die Strafzumessung? Damit ist im Ergebnis auch wieder die sogenannte Vollendungsnähe gemeint, die sich strafschärfend ausgewirkt hat. Außerdem hat das Gericht eine Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung angenommen, also das Merkmal der das Leben gefährdenden Behandlung.
Kannst du uns nochmal erklären, was das genau bedeutet und warum das hier angewendet wurde? Ja, also versuchter Totschlag ist ja auch möglich, ohne dass jemand überhaupt verletzt wird. Wenn jemand beispielsweise auf jemanden schießt, in der Absicht, diese Person zu töten, das Ziel aber verfehlt, handelt es sich trotzdem um einen versuchten Totschlag.
Die tateinheitlich hier angenommene gefährliche Körperverletzung verdeutlicht, dass hier nicht nur ein Tatbestand versucht wurde, also der Totschlag, sondern ein weiterer eben auch vollendet wurde. Nur so wird das hier verwirklichte Unrecht auch deutlich und gefährlich ist die ausgeurteilte Körperverletzung, weil es sich nicht um eine einfache Körperverletzung handelt, sondern weil hier auch akute Lebensgefahr bestand, wobei zur Verwirklichung dieses Tatbestandsmerkmals, also eines lebensgefährten Behandlungs, auch bereits eine, potenzielle Lebensgefahr ausreichend gewesen wäre.
Auch immer relevant und auch darüber haben wir in vergangenen Folgen schon gesprochen, ist ja hier auch ein möglicher Rücktritt vom Versuch, der ein Thema sein könnte. Das Gericht hat den hier abgelehnt. Ich frage jetzt mal so ketzerisch, warum? Victor hat ja irgendwann aufgehört. Das ist richtig und auch Gott sei Dank hat er aufgehört, aber bloßes Aufhören war hier eben nicht mehr ausreichend, weil er bereits alles zur Vollendung Erforderliche getan hat.
Juristisch spricht man in diesen Fällen von dem beendeten Versuch in Abgrenzung zum unbeendeten Versuch. Und es war eine Frage der Zeit, bis der Geschädigte hier an Ort und Stelle verstorben wäre, nämlich ohne geeignete Rettungsmaßnahmen. Um das zu verdeutlichen, nachdem der Geschädigte vor der Tür abgelegt wurde, musste er sich übergeben im Zustand der Bewusstlosigkeit.
Hätte also der Zeuge, der Ersthelfer ihn nicht in die stabile Seitenlage gebracht, kann sich jeder vorstellen, was passiert wäre. Der Geschädigte wäre dort bereits erstickt, jedenfalls mit hoher Wahrscheinlichkeit. Es war einfach unheimlich knapp und Viktor hätte aktiv Rettungsbemühungen unternehmen müssen.
Was er zwar behauptete, was aber im Ergebnis widerlegt werden konnte. Weil er zum Beispiel weder den Rettungswagen alarmiert hat, noch irgendwie sichergestellt hat, dass Noah überleben könnte. Richtig. Alex, wie wurde denn das Urteil in der Öffentlichkeit aufgenommen? Gab es überhaupt Reaktionen darauf? Du hast schon gesagt, gerade am Anfang wurde nicht sonderlich viel über diesen Fall bekannt.
Also es gab dazu ehrlich gesagt wenig Reaktionen. Es gab halt diesen Klassiker, dass das Urteil eigentlich zu lasch sei, weil man könnte theoretisch auch 15 Jahre, glaube ich, gehen und dass das nicht genug wäre. So ein bisschen gemischt mit etwas Victim-Blaming. Der Mann hat sich da ja selber irgendwie in diese Streiterei geworfen mit dem Viktor und dazu vielleicht auch noch, was ich ein bisschen erschreckend fand.
Das hatten wir jetzt gar nicht thematisiert, aber der Noah ist ukrainischer Staatsbürger. Das wurde natürlich auch direkt aufgegriffen, obwohl er jetzt natürlich damals einer Arbeit nachgegangen ist. Hieß es dann direkt, naja, jetzt gehen die Ukrainer noch mit unserem Geld ins Bordell quasi. Also das fand ich ein bisschen sehr merkwürdig. Also ja, da hat man sich eigentlich, wenig konstruktiv geäußert. Also alles übel aus der Kommentarspalte hier zusammengeführt.
Was eigentlich, vielleicht kann ich dazu was sagen, was eigentlich auch so schlimm ist, denn ein Detail, das vielleicht noch mit entscheidend ist, wie es überhaupt zu dem Bordellbesuch kam. Sie waren mit mehreren Freunden vor Ort. Können mir nicht viele männliche Mitbürger erzählen, dass sie das in ihrer Jugend im jungen Erwachsenenalter nicht auch mal gemacht hätten sie haben dann Schnick Schnack Schnuck gespielt haben zusammengelegt 50 Euro und, er war eben derjenige, der dieses Spiel gewonnen hat und so kam es zu dem Besuch, das macht die ganze Sache besonders tragisch am Ende.
Ich danke euch beiden für die Einblicke in diesen wirklich bemerkenswerten Fall, und auch ein Dankeschön an euch zu Hause, an unsere Zuhörer, für eure Aufmerksamkeit an dieser Stelle. Wenn ihr Gedanken habt zu unseren Folgen, zu unserem Podcast, dann könnt ihr die sehr gerne mit uns teilen und zwar unter podcasts.reinische-post.de, oder in den Kommentaren auf der Podcast-App eures Vertrauens.
Ich bin Lili Stegner und ich freue mich, wenn ihr auch beim nächsten Mal wieder dabei seid, wenn wir neue Fälle aufklären. Bis dahin. Tschüss. hinreichend verdächtig.