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OstwestFälle - der True-Crime-Podcast der Neuen Westfälischen

"Ich will nur Sex": Ein Balkoneinbruch und seine Folgen

Donnerstag, 24. September 2026 · 33 min

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Shownotes

Eine Frau erlebt in einer warmen Sommernacht den größtmöglichen Horror. Ein junger Mann hält ihr ein Messer an den Hals und droht zuzustechen, wenn sie schreit.
Es ist eine warme Sommernacht im Juli 2001. Nie im Leben hätte eine Bielefelderin gedacht, dass jemand die offene Tür zur Dachterrasse als Einladung verstehen könnte. Doch mitten in der Nacht schreckt sie in ihrem Bett hoch. Neben ihr steht ein fremder Mann, der sie mit einem Messer bedroht und Sex einfordert. Die 49-Jährige kann sich wehren, beißt dem Angreifer in den Finger und kann ihn gemeinsam mit ihrem Partner in die Flucht schlagen. Äußerlich bleiben Kratzer, doch die Tat macht deutlich, welche psychischen Folgen ein Übergriff für die Betroffenen haben kann.

OstwestFälle S05 | E04: "Ich will nur Sex": Ein Balkoneinbruch und seine Folgen

Gast: Ali Senol, Bielefelder Rechtsanwalt & Pflichtverteidiger des Täters
Redaktion: Juri Bürgin
Redaktionsleitung: Pauline Maus

Mehr zur Serie "OWL Crime" findet ihr unter: nw.de/themen/nachrichten/owl-crime

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Äußerlich oberflächlich, aber innerlich kann man sich glaube ich gar nicht vorstellen. Kann man sich gar nicht hineinversetzen in die Geschädigte? Wie es ihr heute geht weiß ich nicht, aber zum damaligen Zeitpunkt wo sie vernommen wurde als Zeugin hat man deutlich natürlich noch gesehen Sie hatte eine psychosoziale Prozessbegleitung und ihr ging sehr schlecht also war auch nicht anders zu erwarten.

Ich hoffe für sie dass ich's heute besser verkraftet habe und sie das einigermaßen verarbeiten konnte. Ostwestfälle der True Crime Podcast der Neuen Westfälischen. Wir sprechen mit Opfern, Zeugen, Richterinnen und Richtern und mit den Berichterstattern und Berichterstattern der NW. Spannend nahe-und made in OWL!

Es ist eine laue Sommernacht im Jahr zwanzig. Weil es in ihrer Dachgeschosswohnung sehr warm ist, schläft die Fraubarke öffnetter Balkontür. Durch irgendetwas wird die nördvierzigjährige geweckt. Als sie die Augen öffnt steht er einen Mann mit einem Messer in der Hand Erhält ihr den Mund zu und flüstert Ich will nur Sex.

Wie dieser Albtraum weitergeht, erfahrt ihr in der Folge der Ostwestfälle. Mein Name ist Birgit Gottwald und bei mir im Studio ist der Strafverteidiger Halli Senol. Hallo, Halli! – Hallo, Birgitt! – Halli, du hast den Täter damals vor Gericht vertreten? War das eine Pflichtverteidingung oder…? Das war eine Pflechtverteigung, genau.

Die kamen über einen anwaltlichen Notdienst, wurde ich angerufen, musste dann zum Polizeipräsidium und so kam es dann zustande. Der Täter Faisal S. oder derjenige, der festgenommen wurde ist zum Tatzeitpunkt einundzwanzig Jahre alt, lebt im Bündnis im Kreis Herford. Was kannst du uns noch über den Mann erzählen?

Eigentlich nicht viel mehr als das weil auch zum damaligen Zeitpunkt nicht vielmehr bekannt war. er hatte da sein Wohnsitz in einer Flüchtlingsunterkunft in der sich aber auch damals schon nicht regelmäßig aufgehalten haben soll sondern eher an anderen brennen Punkten hier rund um Bielefeld. Und viel mehr war über dem Bis dahin nicht bekannt.

Soweit ich mich noch erinnere, war er zum damaligen Zeitpunkt allerdings auch noch nicht vorbestraft. Das war noch so eine Info die ich hatte, dass er eigentlich strafrechtlich noch nicht auffällig gewesen war. Was meinst du mit Brennpunkten? Brennpunkte im Biele Feld ... Die Tüte ist glaube ich ein allseits bekannter Brennpunkt Skaterpark am Kesselbrink.

So das waren ja einen Platz Das waren so seine Gegenden, wo er sich aufgehalten haben soll. War Feisal es ein schwieriger Mandant? Äh ... Ja! Ja schon. Er war sehr fordernd, muss ich im Nachgang sagen. Hatte nicht unbedingt den Blick auf die Tatsachen, die sich aus der Akte ergeben haben. Es gibt immer eine Aktenlage.

Es gibts Spuren und Beweise. Beweismittel, die halte ich ihm dann natürlich vor in Gesprächen und sage so sieht es aus. Und da war er relativ wenig empfänglich für, vielleicht würde ich sogar sagen ein bisschen die Augen davor verschlossen. Ja ne, erinnere mich nicht so. Ich meine nicht dass das so gewesen ist.

Das ist dann immer schwierig mit solchen Mandanten, denen dann zu sagen möglicherweise war es aber vielleicht auch so. Weil mehrere Personen das sozusagen die Beweise und Indizien dafür sprechen muss man ein bisschen den Mandanten davon überzeugen sich vielleicht auch richtig daran zu erinnern was passiert ist.

Du hast gerade schon die Akteneinsicht angesprochen. Was stand da drin? Was soll sich denn in der Nacht zum Zwölften, Juli, einundzwanzig genau abgespielt haben? Kannst du uns das Geschehen mal chronologisch beschreiben. Also Feisal S, so wurde er ja in den Medien genannt war bei einem Freund zu Gast, der im selben Haus wohnte wie die spätere Geschädigte nur eine Etage tiefer.

nach eigenen Angaben soll Feisals S da mit seinem Freund Alkohol getrunken und Joints geraucht haben. Gegen circa drei Uhr dreißig, in der Nacht sei er fast nackt und nur mit einer Unterhose bekleidet über eine Glaswand geklettert. Und so auf die Dachterrasse gelangt. Aufgrund der warmen Sommernacht war da dann auch die Terrassentür geöffnet, sodass er sich durch die geöffnete Terrassendür Zugang zu dieser Wohnung verschafft hat.

Wusste er das? die neunvierzigjährige genau da ihr Schlafzimmer hat? Das hat sich so aus der Akte nicht ergeben und ich meine auch mich daran zu erinnern können, dass er das so gezielt nicht wusste. Dass sie dort wohnt. So ihm war es eigentlich egal wer da wohnt... Er wollte dann noch rein! Und was ist denn passiert?

Er war da drin. Er soll dann irgendwann zu dieser Frau, um diese Uhrzeit schlafend im Bett war mit ihrem Lebensgefährten, er soll sie dann geweckt haben Und ihr dann gesagt habt, ich bin kein schlechter Mensch. Ich will nur Sex und er selber gibt allerdings auch in Gesprächen mit gegenüber hat er angegeben dass es nicht sein Ziel gewesen war in eine Wohnung rein zu gehen von der ja eigentlich gar nicht weiß wer dort wohnt.

da hätte hier auch eigentlich Ein Mann wohnen können. Der Lebensgefährte lag ja auch noch daneben? Er hatte nur alleine im Bett liegen können und nicht mit der Geschädigten zusammen. Er sagte, sein Ziel war es eigentlich nach stehlenswertem Gütern zu suchen. Er wollte eigentlich klauen. Er hat dann die Wohnung abgesucht.

Ich weiß gar nicht ob er durch diese Terrassentür direkt in das Schlafzimmer gekommen ist oder nicht. Er ist glaube ich in das Wohnzimmer ist dann ein bisschen in der Wohnung rumgegangen und dann irgendwann auch ins Schlafzimmer. Dort hat er sie dann geweckt, das steht so fest durch rechtskräftiges Urteil des Landgerichts Bielefeld.

Und da sagte er, da bin ich spontan auf die Idee gekommen, Sex haben zu wollen. Und soll sie dann auch geweckt haben? Hatte dann einen Messer in der Hand, das hatte er mit sich geführt. Und soll ihr das Messer an den Hals, oder hat ihr das Messer an den hals gehalten? Und halt eben diesen Satz, den ich gerade schon sagte.

Ich bin kein schlechter Mensch! Ich will nur Sex. Sagt haben.". Also ich frag mich warum nimmt der ein Messer mit wenn er irgendwie nur was klauen will? Das ist eine gute Frage. Die habe ich ihm auch gestellt. ne Antwort darauf hab' ich aber auch nicht bekommen. Und er hat ja behauptet getrunken und Joins geraucht zu haben.

Ist dem so? Also ein Alkoholteste-Polizei vor Ort, viel negativ aus. Er sagte aber tatsächlich dass er Alkohl und Cannabis getrunken hat. ich meine mich daran zu ändern daran erinnern zu können das eine geringe Menge Marihuana Konsum also einen konsumenpositiver Befund auf Marihana da war. Aber es waren nicht in einem solchen Bereich, wo man juristisch möglicherweise von einer verminderten Schuldfähigkeit oder gar Schuldunfähigkeit ausgehen würde.

Sondern das hatte für die Schuldfrage keine Bedeutung? Keine Bedeitung! Gut gehen wir jetzt noch mal weiter in dieser Tat Nacht weil du hattest vorhin schon gesagt der Lebensgefährte der neunvierzigjährige liegt auch im Bett richtig und beide wachen jetzt auf. Zunächst erst mal nur die Frau, das muss... Also die Frau erinnere ich mich.

Das war nicht unbedingt vorwurfsvoll gegenüber den Lebensgefährten aber sie sagte, dass hat gefühlt eine Ewigkeit gedauert bis er dann irgendwann wach geworden ist. Sie hatte auch Angst und konnte nicht schreien. Er hätte ja auch den Mund zugehalten. Wie gesagt das Messer am Hals oder dem Mund zu gehalten und wohl auch gesagt haben rufst du die Polizei?

Oder schreist du bringe dich um eine Person, die nachts aus dem Schlaf geweckt wird und sich in so einer Situation befindet. Da ist es völlig normal, dass man dann erst mal aus Schock sicherlich gar nichts sagen kann. Und sie soll sich aber auch ein bisschen gewährt haben, das Messer versucht haben etwas runterzudrücken vom Hals.

Und da wird's dann irgendwann sicher Geräusche gegeben haben, wodurch der Lebensgefährte zuvor oder hat der Angeklagte ihr am Hals und an der Wange, im Ohr in der Region so ein bisschen geleckt. Und tatsächlich ist das... genau! Das trifft schon richtig deine Reaktion. Und soll ihr dann auch mit einer Hand unter Ihr T-Shirt gegriffen haben und an die nackte Brust gefasst haben?

Die Tathandlung, also zum Glück ist es zu mehr. Also ohne das was passiert ist, kann man natürlich nicht schön reden. Ist klar aber zum Glück sind sie zu mehr nicht gekommen. Zu einem wie auch immer gearteten Eindringen irgendwie in den Körper oder so ist es nicht gekommen. Das was ich gesagt habe, dass war die Tathandelung und dabei ist dann irgendwann der Lebensgefährte auch wach geworden Und da gab's eine Rangelai und er ist auf dem Angeklagten drauf.

Der Angeklarter hat sich gewährt Der Lebensgefährte wurde leicht verletzt. Die Geschädigte selber wurde körperlich leicht verledzt, psychisch natürlich dazu kommen wir später wahrscheinlich deutlich schlimmer. Aber körperlos war es beim Lebensgefärten so dass er Verletzungen einer Schulter am Brustkorb und am Knie hatte.

die geschädigter hatte Abschürfung am Handgelenk Und der Täter selber hatte eine relativ tiefe Schnittwunde möglicherweise durch sein eigenes Messerwasser dabei hatte oder durch einen anderen Gegenstand in diesem Schlafzimmer, wodurch er und das wird später noch wichtig eine Blutspur auch hinterlassen hatte.

In dieser Wohnung. Also es kommt zu dieser Rangelei und Feiseil flüchtet? Wo flüchtete er hin? In die Wohnung seines Freundes. Ah ja! Da wo er vorher schon war. Und ist da auch festgenommen worden? Dort ist er festgenommen geworden. der Zugriff erfolgte circa gegen Kurz vor sieben Uhr morgens erfolgte dann der Zugriff in der Wohnung des Freundes, wo er dann alleine also unter Zuhilfenahme oder unter dem Einsatz eines Spezialeinsatzkommandos auch.

Und die aufhinde Situation war. ich glaube er lag nur in Unterhose bekleidet oberkörperfrei und auch sonst nicht irgendwie begleitet auf dem Boden im Wohnzimmer glaube ich sogar schlafend. So wurde er aufgetroffen und dann auch festgenommen. Also er hat sich widerstandslos festnehmen lassen? Es gab genau, es gab glaube ich keinen Widerstand.

Okay Ali im Dezember ein zwanzig beginnt der Prozess gegen Faisal S. wie hat sich da einen Mandant vor Gericht gegeben? Hat er eine Aussage gemacht? Zunächst nicht. zunächst hat er geschwiegen. in Gesprächen mit mir wollte oder konnte er sich nicht erinnern an das was passiert ist. die Erinnerungen kamen möglicherweise immer so ein bisschen pö-a-pö, nachdem ich ihm auch die Akte vorgehalten habe und gesagt hab, das soll passiert sein.

Das wird vorgeworfen, die Beweise gibt es dafür. Und dann kamen so pö a pö immer mehr des Erinnerungsvermögen wieder. Wie habt ihr kommuniziert? Wir hatten immer einen Dolmetscher. Also kurze... Ja, relativ klare unwichtige Sachen hätte ich vielleicht auch in einem eins zu eins Gespräch mit ihm. Mit ein bisschen Händen und Füßen hätten wir uns da vielleicht schon verstanden.

aber wenn es dann danach geht dass wir die Akte vorbereiten müssen Die Verteidigungslinie eine Einlassung also eine Stellungnahme irgendwann später da braucht man natürlich einen Dollmatcher Und das wird dann immer übersetzt Wie ist in so nem Fall deine Verteiligung Strategie? Hängt, das kann ich auf diesen Fall konkret jetzt, es kann man nicht mal pauschal sagen.

Es kommt immer auf, dass sagen Juristen immer, es kommt immer drauf an. Das ist so ein Standardspruch für Juristen. Es ist tatsächlich auch immer so. wirklich, es kommen immer darauf an. Erstens der Mandant muss er auch mitmachen. Ich kann ja nicht alleine klagen, gebe ich irgendwie eine Linie vor und meine so, das wäre so möglicherweise die Linie, die man fahren könnte.

Aber letztlich entscheidet irgendwie schon der Mandant. Es geht um seine Freiheit möglicherweise, eine langjährige Freiheitsstrafe oder nicht. und da kann ich nicht ausschließlich gegen seinen Willen für ihn bestimmen und sagen so machen wir das. in diesem Fall war es so dass die Aktenlage pö apö schlechter geworden ist für den Angeklagten, weil dann mehr Beweise auch irgendwann hinzugekommen sind.

Unter anderem wurde die Blutspur im Schlafzimmer ausgewertet und von ihm eine Probe genommen. Es gab ja noch zwei Zeugen? Ja, aber das muss man sagen nicht wiedererkannt haben. Ach! Die haben mich nicht wieder erkannt. Wieso das?! Das lag sicherlich daran, dass das erst mal so ein Schockzustand war. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die geschädigte permanenten Blickkontakt zu ihm gesucht hat um möglicherweise ihn später bei einer Gegenüberstellung wiedererkennen zu können.

Ich glaube, das hatte sie zu dem Zeitpunkt nicht primär als Gedanken sondern sie hat da wahrscheinlich auch Todusangst gehabt wenn der eine einen Messer an ihren Hals hält und Es war zur Nachtzeit. Sie wurde aus dem Schlaf geweckt, das ist auch noch mal so. ein zusätzlicher Faktor, wo Kanda jetzt nicht sich konzentriert und da bin ich mir ziemlich sicher sie war Brillenträgerin.

Sie war kurzsichtig und hatte eine relativ hohe Dioktrien. Okay, dann sieht man wirklich nichts? Ja ja. Und dann wurde er Das vielleicht auch noch, das war so der Staat des Ermittlungsverfahrens. Ich werde ja von einer Polizei angerufen, komme dann dahin und der Kriminalen Hauptkommissar, ich frage ihnen was ist da Vorwurf?

Worum geht's?". Und dann wird mir der Vorwurf unterbreitet, der dem Mandanten dann halt gemacht wird. Da war es so weil sie ihn nicht wieder erkannt hat. wie ihr das Blutergebnis in dieser kurzen Zeit logischerweise noch nicht haben konnten gab es eigentlich Es ist ja mehr Parteien aus. Also es hätte auch aus jeder anderen Wohnung einer sein können, die Frau konnte hier nicht sagen er ist genau in diese Wohnung gegangen das hat sie ja gar nicht gesehen und Er hat bestritten Das gemacht zu haben hatte halt diese frische Verletzung am bein Die hätte er sich das muss man erstmal so sagen.

also es gilt erst mal die unschutz vermutung so Schwer, dass vielleicht auch manchen fällt das sich daran nochmal zu erinnern. Dass es diese Unschuldsvermutung gibt nun mal was auch gut ist. erstmal so war er nur in der Wohnung und hatte eine blutende Wunde oder hat eine relativ frische Wunde und die Frau konnte ihn nicht erkennen.

wir hatten keinen Ergebnis über die Blutprobe sodass man da. ich hatte damals beantragt den Haftbefehl aufzuheben oder erst gar nicht zu erlassen, meine ich bei der Vorführung. Weil ich gesagt habe es besteht kein dringender Tatverdacht. Der dringende Tatverdat ist quasi dass eher dieser Tat halt verdächtig ist, dringend verdäichtig ist.

dafür brauche es Beweise oder Gewichtige induzieren. Und die wären nicht da gewesen? Die waren zum damaligen Zeitpunkt finde ich nicht so klar da wie sie sich dann später doch herausgestellt haben und zum Damaligenzeitpunkt finde hätte der Haftbefehl nicht erlassen werden dürfen. Das war, das erlaube ich mir zu sagen so ein bisschen auch Ergebnis orientiert weil die gesagt haben dass ist einer der einigermaßen auf die Beschreibung passt.

Der hat irgendwie eine frische Wunde. wir haben zwar merken nicht in der Hand aber den können wir nicht laufen lassen. Der wird es möglicherweise gewesen sein. Hat sich dann auch so herausgestellt läuft Jura normalerweise nicht, finde ich. Aber so war es in der Wohnung. Mit den Ergebnissen der DNA-Untersuchung war klar, nein das ist er.

Das war zumindest seine Blutspur und damit war klar er war in der Wohnung genau. Da jetzt keine andere Person in die Wohnung war und da jetzt nicht drei Personen rein und raus gegangen sind musste man dann nur noch einzulein zusammenzählen und dann war's so. Ich muss gerade an das Opfer denken an die Frau.

also was muss das ... für ein Horror gewesen sein. Du wachst auf und dann steht da ein, hält den Messer einen Hals. Weißt du wie die das verarbeitet hat? Hat sie das verarbeitet? Weil du hast ja selber gesagt äußerlich waren... Die wurden nicht wirklich doll aber innerlich. Genau, äuzerlich oberflächlich, aber innerlig kann man sich glaube ich gar nicht vorstellen.

Kann man sich gar nicht hineinversetzen in die Geschädigte ist dann auch immer schwierig. wenn man da sitzt als Verteidiger und seine Arbeit macht, seinen Job macht muss man ja auch mal Fragen stellen die möglicherweise auch manchmal unangenehm wehken können. Gerade in solchen Verfahren ist man auch oft dann irgendwo der Booman.

wie kann man bloß? Wie kann man den denn irgendwie verteidigen? also weit ich... Also wie es ihr heute geht weiß ich nicht. dafür ist das jetzt so lange her. aber zum damaligen Zeitpunkt wo sie vernommen wurde als Zeugin hat man deutlich natürlich noch gesehen, sie hatte eine psychosoziale Prozessbegleitung nennt sich das.

Ja und es gibt der Name quasi schon her die sitzt dann daneben und er passt auch ein bisschen auf und begleitet und ihr ging sehr schlecht also war auch nicht anders zu erwarten. ich hoffe für Sie dass sie's heute besser verkraftet hat vor allem mit einer Info zu der wir vielleicht am Schluss gleich noch kommen was dann mit dem angeklackten später passiert ist.

Ich hoffe, dass es ihr heute besser geht und sie das einigermaßen verarbeiten konnte natürlich. War der Lebensgefährte auch mit im Gerichtssaal? Der war auch mit dem Gerichtssaal genau. Den mussten wir aber als Zeugen glaube ich nicht mehr hören weil wir dann irgendwann auch eine Stellungnahme einer Einlassungen abgegeben haben.

Ich weiß ich erinnere mich gar nicht mehr glaube ich ob wir den gehört haben oder nicht. Das weiß ich gerade nicht mehr wirklicherweise Gut, und ich komme jetzt zum Urteil. Welche Strafe hat Faisal-S erhalten? Faisals-S hat eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten erhalten. Dazu muss man sagen dass die Staatsanwaltschaft meiner Erinnerung nach eine Freiheit strafe von über fünf Jahren beantragt hatte.

Deswegen damit zusammen das war so ne juristische Auseinandersetzung tatsächlich ob wir einen minderschweren Fall annehmen können oder nicht, weil über die Vorschrift des Paragrafen Hundertseben-Siebzig das Strafgesetzbuch sich fährt jetzt nicht zu theoretisch werden. Aber kommt man über gewisse Absätze, über mehrere Qualifikationen zu einem, ich mein Absatz acht muss es gewesen sein in diesem Fall der dann dieses Tatgeschehen und diesen Vorwurf mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren belegt?

Und wenn man keinen minderschweren Fall annimmt, da gibt es auch noch eine Möglichkeit. Ein minderschwerer Fall ist, wenn dieser Fall so erheblich vom Durchschnitt gleichgelagter oder ähnlich gelagter Fälle abweicht, sodass der Meinung ist – auch dann das Gericht natürlich der Meinung – dass man sagt, das kann man nicht unter diesen Absatz packen weil das jetzt nicht der Durchschnitt der Fälle ist und damit das Wollte der Gesetzgeber wahrscheinlich nicht unter diesem Tatbestand packen und nimmt dann einen minder schweren Fall an.

Hintergrund war vielleicht noch in zwei, drei Sätzen das ist dann schwierig als Verteidiger das so zu kommunizieren aber dass dieser Fall über diese Qualifikation ja auch Fälle erfasst wo es dann tatsächlich zu einer Vergewaltigung kommt zu erzwungenem Oralverkehr und dergleichen unter Gewaltanwendung.

Er hatte hier das Messer am Hals. deswegen kommt man erst überhaupt in diesen Absatz das gefährliche Werkzeug oder die Waffe dann auch verwendet hat. Aber dieses Wort nur auszusprechen im Gerichtssaal, wenn man verhandelt ist ... Dann wird man immer ganz böse angeguckt und man muss es aber sagen, wenn er seinen Job einfach macht und machen möchte, vernünftig machen möchte.

Er gesagt hat ja, es war halt auch nur ein Lecken am Hals, am Ohr. was für die betroffene Person, dass vielleicht gar nicht abstreiten sehr unangenehm ist und halt auch nur das Fassen an die Brust. Damit war die Tat erledigt, und das war meine Argumentation. Deswegen habe ich gesagt, dass dieser Fall vom Durchschnitt der Fälle, die normalerweise abgeurteilt werden bei diesem Absatz ... dass der erheblich abweicht und man deswegen diesen minderschweren Fall annehmen muss.

Und das Gericht ist dann diese Argumentation auch gefolgt, und nur so konnten wir auch unter diese fünf Jahre kommen, weil es ja die Mindeststrafe anruhen gewesen war, sodass es dann drei Jahre, acht Monate gab. Feisal S hat seine Strafe inzwischen abgesessen. im Februar, zwanzig ist er entlassen worden.

aber damit ist die Geschichte nicht zu Ende denn die Behörden ordnen nach der Entlassung eine engmaschige Überwachung an. Warum? Es ist richtig, dass er im Februar entlassen wurde. Nach seiner Entlassung wurde er als erheblich rückfallgefährdet eingestuft? Eine Frage noch! Hat der vor Gericht oder dir gegenüber Reue gezeigt?

Vor Gericht ja ausgesprochen Ja ob es tatsächlich so war weiß ich nicht. Also er gilt als Rückfall gefährdet. Das heißt dann? Ja, er kann ja nicht über die... also er hat glaube ich seine Endstrafe abgesessen. Also voll die drei Jahre acht Monate. Es gab keine Vorzeit hier Entlassung. Er gilt als erheblich Rückfall gefährdet weil es da auch keine Therapie gab.

Solche Leute müssen ja die sowas machen irgendwie auch eigentlich therapiert werden um mal zu verstehen, warum das so nicht geht. Warum man sowas nicht machen sollte. Die hatte er nicht und deswegen wurde ... Hatte er sie nicht? Weil er die nicht wollte oder weil sie nicht angeboten wurde? Ich kann mir nicht vorstellen, dass sie nicht angeboten wurde.

Vielleicht war er... Also ich hatte das. dazu muss ich sagen, so nach dem Strafverfahren ist dann irgendwann auch im Fall für mich auch abgeschlossen. Das wäre quasi ein neues zusätzliches Mandat ihn in der straffvollen Streckung zu betreuen und zu beraten. Dieses Mandat hatte ich nicht. Sicher war nur für den Straf- verfahren zuständig mit der Rechtskraft des Urteils.

sodass sich viele Sachen, die jetzt danach seiner Entlassung geschehen sind auch selber aus Presseberichterstattungen weiß und zurück quasi wiedergeben kann. Also er wurde engmaschig überwacht weil eine lückenlose Überwachung ist natürlich nicht möglich. so viele Polizeikräfte haben halt nicht dass da vierundzwanzig Stunden überwagt wird.

aber er konnte halt auch nicht über die drei Jahre acht Monate hinaus im Gefängnis behalten werden weil es da irgendwann vorbei ist mit der Freiheitsstrafe, die ihr bekommen habt. Die hat dann abgesetzt. Okay also diese Sorge besteht dass er rückfällig wird und dieser Sorge war offensichtlich so groß das sich sogar NRW Innenminister Reul und das Bundesamt für Migrationen- und Flüchtlinge einmischt.

Es geht um die Abschiebung deines zu dem Zeitpunkt ehemaligen Mandanten. Das Ganze geht auch fett durch die Medien. Wie hast du das damals wahrgenommen? Wie war der die Stimmung? und du kanntest ja diesen Mann, um dem es da geht. Ich nehme mal den Aufhänger Deine Ausführung fett durch die Medien. tatsächlich ging es sehr stark durch die medien.

ich habe tatsächlich auch von seiner Entlassung Und von dem Ganzen was dann hinterher kam diese Einstufung als Rückfall gefährdet und Überwachung habe ich auch durch die Presse mitbekommen. Ich hatte zahlreiche Presseanfragen, also diverse örtliche und also regionale und auch überregionale Zeitungen haben mich angerufen angeschrieben.

Den hab' ich gesagt kann ich nichts zu sagen, habe keinen Kontakt zu. Ich weiß aber dass er aus Afghanistan stammt, im Jahr ist es eine Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland bekommen hatte. Der Kreis Herford wollte diese nach der Strafzeit jedoch nicht verlängern, der Kreis Herrford war für ihn zuständig.

Eine Abschiebung war nach dem Gerichtsprozess allerdings nicht möglich da zum Damalingszeitpunkt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge einen Abschieben stoppen hatte. Und der Kreise Herford bemühte sich aber nach wie vor sehr vehement um eine Abschiefung des Angeklagten. Im April, zwanzig wurde das Abschiebeverbot dann aber aufgehoben.

man munkelt dass da auch ja das auch erheblicher Druck aufgebaut wurde dieses abschiebeverbot irgendwie nochmal zu überdenken? Ich weiß es nicht. Also von höherer politischer Ebene? So ist das politisch korrekt ausgedrückt, richtig! Genau. und dann wurde das Verbot aufgehoben. gegen dieses Verbot oder gegen die Aufhebung dieses Verbots soll sich der ja verurteilte inzwischen in einem Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht minden gewährt haben.

Die sind dieses Verbot oder diese Aufhebung quasi angegriffen, und das Verwaltungsgericht bestätigte am achtentzwanzigsten Juni, zweitelsundfünfundzwanziger nach vorlöffige Einschätzung die Ausreisepflicht und setzte die Hauptverhandlung für Ende August an. Es gibt ein vorläufiges Verfahren wo man dann so... also ich mache jetzt kein Verwaltungstrecht aber vielleicht ganz grobe Grundzüge dass die Hauptverhandlung wurde allerdings für Ende August, also für eine endgültige Entscheidung sollte Ende August.

Jetzt war es in den fünfundzwanzig Fallen. Wobei die Haupt Verhandlungen Ende August für den Verwaltungsakt der Behörde das er jetzt ausreisen muss keine aufschiebende Wirkung hat. Warum gibt's das dann überhaupt? Ja gut dafür bin ich ja und ist so. Und er durfte dann bzw. wurde sofort abgeschoben, zur Begründung soll der Richter der dritten Kammer des Verwaltungsgerichts aufgeführt haben dass das bei der Tat gezeigte Verhalten eine mangelnde Integrationsfähigkeit in das deutsche Rechts- und Gesellschaftssystem belege.

Am achtzehnten Juli also noch vor dieser Hauptverhandlung wurde er nach Afghanistan abgeschoben. Gemeinsam in einer Maschine mit achtzig weiteren Afghanen muss er dann nach Kabul fliegen. Jetzt werden viele sagen recht so, also wer sich nicht integriert, Straftaten verübt und sich nicht therapieren lässt soll gehen.

ist das immer so einfach? wie siehst du das? Es ist nicht immer so easy die Leute die die Straftate begehen und die sich nicht terapieren lassen wollen einfach abzuschieben, dass es aber richtig ist das zu machen. Das sehe ich auch. also wenn Menschen hier hinkommen hier Hilfe und Schutz suchen auch bekommen auch viele Möglichkeiten bekommen sich ein anderes Leben aufzubauen sich zu integrieren.

dafür muss man nun mal auch proaktiv selber irgendwo hingehen um Kurse wahrzunehmen. vor allem muss man die Sprache lernen. als auch hier war seit junger Mann in seinem Alter, finde ich sollte schon die Sprache relativ schnell versuchen zu erlernen um sich eben zu integrieren. Sonst ist das ja eigentlich möglich und wenn es Leute gibt, die so sind wie er sich so verhalten dann ist das nur konsequent dass sie dann auch meine Meinung nach natürlich hier in Deutschland nicht viel verloren haben.

Mit einem Messer in der Hand dringt ein Mann in das Schlafzimmer einer Bielefelderin ein und will sie vergewaltigen. Doch die Frau wehrt sich und kann den Eindringling gemeinsam mit ihrem Partner, der neben ihr im Bett liegt, in die Flucht schlagen. Äußerlich ist die neunvierzigjährige nur leicht verletzt doch die inneren Wunden sind tief.

Der eineinundzwanzigjähriger Täter wird zu drei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt und nach Verbüssen seiner Strafe nach Afghanistan abgeschoben. Und es war's für heute mit dem True Crime Podcast der neuen westfälischen Redaktion hatte Yuri Und zu Gast war der Strafverteidiger Ali Senol. Vielen Dank, Ali!

Danke für wieder hier gewesen sein. Weitere packende Kriminalfälle aus unserer Region auch jederzeit auf nw.de und in der NW-Plus App, in der Serie OVL Crime. Wir freuen uns über Fragen Anregungen und Kritik zu diesem Podcast Und natürlich über Wünsche welche Ostwestfälle wir demnächst für euch besprechen sollen.

Schreibt uns eine E-Mail an. podcasts at nwe.de. Mein Name ist Begitt Gottwald Bis bald.

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