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Ratgeber

Flohmarkt-Käufe: Vertrauen ist (fast) alles

Mittwoch, 7. Oktober 2026 · 5 min

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Shownotes

Auf einem Flohmarkt gilt das Kaufrecht gemäss OR wie in jedem anderen Fall. Allfällige Ansprüche geltend zu machen, ist aber heikel.

Auf dem Flohmarkt gilt «Kaufgegenstand gegen Geld». Ein Rücktrittsrecht vom Kauf gibt es nicht, ausser Verkäuferin und Käufer haben etwas Konkretes vereinbart.

Vor allem wenn es um wertvollere Sachen geht, ist empfohlen, eine Quittung auszustellen.

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