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Shownotes
Die Vollstreckungsabwehrklage gehört zu DEN examensrelevantesten Rechtsbehelfen überhaupt - und bekommt hier ihre wohlverdiente RefPod-Folge. Richard Ademmer und Christoph Spielmann, beide Richter und AG-Leiter, navigieren Euch in dieser (ersten) Folge über die mit § 767 ZPO verbundenen Fragestellungen durch die Zulässigkeit und Begründetheit der Vollstreckungsabwehrklage (oder heißt es Vollstreckungsgegenklage?!?). Dabei helfen ihnen (und Euch) die DREI GOLDENEN FRAGEN™, die man direkt nach Lektüre des Klageantrags beantworten kann und sollte und die Euch keine wichtige Weichenstellung verpassen lassen. Daneben gibt es obskure Bilder („Pack den roten Anspruch in die blaue Kiste!“) und fragwürdige Wortspiele. Viel Spaß beim Hören!
Siehe zur Prozessführungsbefugnis/Sachbefugnis einerseits BGH, Urt. v. 03.11.2015 – II ZR 446/13 (juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprech…) und andererseits BGH, Ur. v. 09.12.1992 – VIII ZR 218/91 (research.wolterskluwer-online.de/document/01ae…).
RefPod-Folge "# 49 Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung" bei Spotify (open.spotify.com/episode/0Yg4cRnOGJ8zrQewGI5zt…), Apple (podcasts.apple.com/de/podcast/49-voraussetzung…) und YouTube (youtube.com/watch?v=1ITluhOt_FM&t=4s).
Kapitelmarken
Einleitung
Grundlagen der VAK (Rechtsnatur, Ziel, Verfahren)
Prüfungsschema
Statthaftigkeit
Einwendungen
Titel
Geltendmachen der Einwendungen
Nachschieben und Auswechseln von Einwendungen
Zuständigkeit
Zuständigkeit bei notariellen Unterwerfungserklärungen
Zuständigkeitsstreitwert in diesem Fall
Zuständigkeit bei Prozessvergleichen
Rechtsschutzbedürfnis
Begründetheit - Sachbefugnis/Prozessführungsbefugnis
Materiell-rechtliche Einwendung
Präklusion
Nicht rechtskraftfähige Titel
Die drei goldenen Fragen
Präklusion bei Gestaltungsrechten
Präklusion bei VU
Präkludierte Einwendungen und Urteilsstil
Entscheidungsform, Hauptsachetenor, Kosten
Vorläufige Vollstreckbarkeit
Fazit
E-Mail: jura.ref.pod@gmail.com
Disclaimer: Der Podcast beinhaltet ausschließlich persönliche Ansichten der Podcasterinnen und Podcaster und insbesondere keine offiziellen Standpunkte der Justizprüfungsämter.