RefPod

# 95 Die Einziehungsklage

Dienstag, 31. März 2026 · 1 h 20

MP3

Shownotes

Wie heißt es gleich so schön zum Bereicherungsrecht?-"Im Dreipersonenverhältnis verbietet sich jede schematische Betrachtungsweise.“ Anders bei der Einziehungsklage, wo die schematische Betrachtungsweise nicht nur erlaubt, sondern geboten ist! Anna Henrichs und Richard Ademmer, beide Richter und AG-Leitende, sorgen mit ihrer zweiten Folge zum Recht der Forderungspfändung, dass Ihr im Bermuda-Dreieck zwischen Zwangsvollstreckungsgläubiger, Zwangsvollstreckungsschuldner und Drittschuldner nicht die Orientierung verliert, sondern am Ende nachvollziehen könnt, weshalb die Einziehungsklage für das LJPA so - nun ja - anziehend ist, gehen doch hier Zwangsvollstreckungsrecht (Wirksamkeit des PfÜB!), allgemeines Zivilprozessrecht (Prozessführungsbefugnis, Streitverkündung!) und allgemeines Schuldrecht (der ganze Rest!) eine glückliche Verbindung ein. Und apropos glücklich: Viel Spaß beim Hören!

Kapitelmarken:

Begrüßung

Die Konstellation der Einziehungsklage

Statthaftigkeit: Normale Leistungsklage

Zuständigkeit

Prozessführungsbefugnis

Rechtschutzbedürfnis

Muss der Gläubiger dem Schuldner den Streit verkünden nach § 841 ZPO?

Besonderheiten im Urteil, wenn der Streit verkündet wird

Begründetheit: Obersatz

Die Einziehungsberechtigung

Das Bestehen der Forderung

Eigene Einwendungen des Drittschuldners gegen den Gläubiger

Schutzvorschriften und Einwendungen des Drittschuldners im Verhältnis zum Schuldner nach §§ 404 ff BGB

Schutzvorschrift § 836 ZPO

Einwendungen gegen die titulierte Forderung?

Schadensersatzklage nach § 840 Abs. 2 S. 2 ZPO

refpod.de

instagram.com/ref.pod

E-Mail: jura.ref.pod@gmail.com

Disclaimer: Der Podcast beinhaltet ausschließlich persönliche Ansichten der Podcasterinnen und Podcaster und insbesondere keine offiziellen Standpunkte der Justizprüfungsämter.

0:00 / 0:00