.jpg)
Kapitelklicken springt direkt hin
Shownotes
Wie heißt es gleich so schön zum Bereicherungsrecht?-"Im Dreipersonenverhältnis verbietet sich jede schematische Betrachtungsweise.“ Anders bei der Einziehungsklage, wo die schematische Betrachtungsweise nicht nur erlaubt, sondern geboten ist! Anna Henrichs und Richard Ademmer, beide Richter und AG-Leitende, sorgen mit ihrer zweiten Folge zum Recht der Forderungspfändung, dass Ihr im Bermuda-Dreieck zwischen Zwangsvollstreckungsgläubiger, Zwangsvollstreckungsschuldner und Drittschuldner nicht die Orientierung verliert, sondern am Ende nachvollziehen könnt, weshalb die Einziehungsklage für das LJPA so - nun ja - anziehend ist, gehen doch hier Zwangsvollstreckungsrecht (Wirksamkeit des PfÜB!), allgemeines Zivilprozessrecht (Prozessführungsbefugnis, Streitverkündung!) und allgemeines Schuldrecht (der ganze Rest!) eine glückliche Verbindung ein. Und apropos glücklich: Viel Spaß beim Hören!
Kapitelmarken:
Begrüßung
Die Konstellation der Einziehungsklage
Statthaftigkeit: Normale Leistungsklage
Zuständigkeit
Prozessführungsbefugnis
Rechtschutzbedürfnis
Muss der Gläubiger dem Schuldner den Streit verkünden nach § 841 ZPO?
Besonderheiten im Urteil, wenn der Streit verkündet wird
Begründetheit: Obersatz
Die Einziehungsberechtigung
Das Bestehen der Forderung
Eigene Einwendungen des Drittschuldners gegen den Gläubiger
Schutzvorschriften und Einwendungen des Drittschuldners im Verhältnis zum Schuldner nach §§ 404 ff BGB
Schutzvorschrift § 836 ZPO
Einwendungen gegen die titulierte Forderung?
Schadensersatzklage nach § 840 Abs. 2 S. 2 ZPO
E-Mail: jura.ref.pod@gmail.com
Disclaimer: Der Podcast beinhaltet ausschließlich persönliche Ansichten der Podcasterinnen und Podcaster und insbesondere keine offiziellen Standpunkte der Justizprüfungsämter.