Anmelden

Studier Jura!

OR Landmark Cases - BGE 115 II 50 - Der Mosaik-Fall

Montag, 28. September 2026 · 26 min

MP3

Shownotes

Darf sich ein Künstler bei massiven Verspätungen einfach auf seine „künstlerische Freiheit“ und das Auftragsrecht berufen – oder schuldet er ein fertiges Werk? 🎨🏫Eine Schweizer Gemeinde beauftragt einen bekannten Kunstmaler, die Fassade des neuen Schulhauses mit einem prächtigen Mosaik aus lokalem Naturstein zu schmücken (Honorar: Fr. 27'000.–). Die Gemeinde bezahlt brav die ersten beiden Vorschuss-Raten von insgesamt Fr. 18'000.–. Doch die Jahre verstreichen – und an der Schulhauswand tut sich rein gar nichts. Als die Gemeinde dem Künstler schliesslich eine letzte dreimonatige Frist setzt und danach entnervt den Rücktritt vom Vertrag erklärt, folgt der Streit ums Geld: Die Gemeinde fordert ihre Vorschüsse zurück. Der Künstler weigert sich jedoch vehement: Die Erschaffung eines Kunstwerks sei eine höchstpersönliche Vertrauenssache und damit ein Auftrag (Art. 394 OR) – er dürfe das Geld für seine Vorarbeiten und Skizzen behalten!
• Ist Kunst rechtlich ein Werkvertrag oder ein Auftrag?
• Schützt die kreative Freiheit vor den harten Konsequenzen des Schuldnerverzugs?
• Muss der Künstler bereits bezahlte Anzahlungen bis auf den letzten Rappen zurückerstatten, wenn er die Nachfrist verstreichen lässt?
Das Bundesgericht musste in diesem Meilenstein-Urteil entscheiden, wo die Grenze zwischen Dienstleistung und Werkvertrag verläuft – und wie streng das Verzugsrecht (Art. 107 / 109 OR) selbst im Atelier eines Künstlers greift.
Jetzt reinhören, das Mosaik-Rätsel lösen und die wichtigste Vertragsqualifikations-Dogmatik für deine nächste Klausur meistern! 🚀

Anmelden oder registrieren

Jetzt

0:00 / 0:00