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Shownotes
Wer gibt die Zustimmungserklärung ab, wenn der nach § 1365 BGB zur Mitwirkung berufene Ehegatte insolvent ist? Der Ehegatte selbst oder dessen Insolvenzverwalter?
Wer gibt die Zustimmungserklärung ab, wenn der nach § 1365 BGB zur Mitwirkung berufene Ehegatte insolvent ist? Der Ehegatte selbst oder dessen Insolvenzverwalter?