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Shownotes
Muss man bei der Bewilligung der Belastung eines Grundstücks mit einer Grundschuld stets den Sitz der Gläubigerin angeben? Und wird dieser stets in das Grundbuch eingetragen?
Muss man bei der Bewilligung der Belastung eines Grundstücks mit einer Grundschuld stets den Sitz der Gläubigerin angeben? Und wird dieser stets in das Grundbuch eingetragen?