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Shownotes
Worauf muss man sich im Sitzungsdienst noch einstellen? Na, auf Gespräche rund um die Einstellung! Warum und wann muss ich hier den Ausbilder anrufen, nach welchen Kriterien darf ich eine Einstellung mit und ohne Auflage für opportun halten - und wie behaupte ich mich, wenn ich zur Einstellung gedrängt werde? Herzstück dieser Folge ist aber etwas anderes: Das Plädoyer! Wie spreche ich die Anwesenden an? Wann plädiere ich eher lang, wann eher kurz, wann ist eine Beweiswürdigung geboten, wann eher nicht? Wie gehe ich mit meiner Nervosität um? Diese und viele weiteren Fragen erörterten Henning Barton, Richter am Landgericht, und Anna Henrichs, Richterin, beide AG-Leitende, in dieser dritten und letzten Folge unserer großen Reihe zum staatsanwaltschaftlichen Sitzungsdienst. Wenn ihr alle Folgen aufmerksam gehört habt, habt ihr neben vielen praktischen Tricke wie nebenbei auch noch etwas anderes gelernt: Nämlich mit welcher inneren und äußeren Haltung würdig und zugleich bestimmt unser Rechtsstaat vertreten werden kann. Denn auch das bedeutet Sitzungsvertretung - viel Spaß beim Hören!
Kapitelmarken:
Begrüßung
Zeitpunkt der Einstellungsentscheidung
Einstellung oder Beschränkung?
Was mache ich, wenn ich zur Zustimmung „gedrängt“ werde?
„Vorprüfung“ bei Einstellung nach §§ 153, 153a StPO: Geständnis und Ersttäter
Argumente pro Einstellung
Ruf den Ausbilder an!
Die Beschränkungsmöglichkeiten nach §§ 154, 154a StPO
Das Plädoyer - kurz oder lang?
Der Aufbau des (langen) Plädoyers
Plädieren bitte! Ohne Pause?
Der erste Satz: Die Anrede
Die Sachverhaltsfeststellung
Beweise würdigen
Strafbar oder schuldig gemacht?
Die rechtliche Würdigung
Die Strafzumessung - ein Dreischritt
Basar - Was beantrage ich denn jetzt?
Vielen Dank!
Hennings Tipp gegen‘s Zittern
Das „kurze“ Plädoyer
Vorführung aus der U-Haft - was ist zu beachten?
Anträge nach Paragraph §§ 69, 69a StGB
Anträge auf Einziehung von Gegenständen
Und schon vorbei!
Verabschiedung
E-Mail: jura.ref.pod@gmail.com
Disclaimer: Der Podcast beinhaltet ausschließlich persönliche Ansichten der Podcasterinnen und Podcaster und insbesondere keine offiziellen Standpunkte der Justizprüfungsämter.