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Shownotes
Knarrend öffnen sich die Türen zum Sitzungssaal - und damit zur zweiten Folge unserer Reihe zum staatsanwaltschaftlichen Sitzungsdienst. Im Gespräch mit Hennig Barton, Richter am Landgericht und vormals an die Staatsanwaltschaft abgeordnet, knüpft Anna Henrichs, Richterin, an unsere erste Folge an. Hier erfahrt Ihr alles über EURE Rolle als Sitzungsvertreter bis kurz vor dem Plädoyer (das im Mittelpunkt der dritten Folge stehen wird). Bis dahin stellen sich mehr als genug Fragen: Was tun, wenn der Angeklagte nicht kommt? Wie verliest man sie eigentlich, die Anklage (und wie den Strafbefehl nach Einspruch)? Was ist Eure Rolle bei der Beweisaufnahme (und was nicht)? Und ist es eigentlich normal, dass man die geladenen Zeugen dem Tatgeschehen nach (Hand-)Aktenlage häufig gar nicht zuordnen kann? Viel Spaß mit der neuen Folge - wir hören uns in der dritten und letzten Folge!
Kapitelmarken:
Begrüßung
Wo sitzt der Sitzungsvertreter?
Wie geht’s los?
Der Angeklagte kommt nicht - was nun?
Was ist eine Vorführung?
Antrag auf Erlass eines Strafbefehls
Ein Zeuge kommt nicht - und jetzt?
Die Verlesung der Anklageschrift
Wir wird ein Strafbefehl verlesen?
Wie verlese ich verbundene Anklageschriften?
Die Einlassung des Angeklagten zu seinen persönlichen Verhältnissen
Die Rolle des Sitzungsvertreters in der Hauptverhandlung
Die Frage ist gestellt und beantwortet - wie befrage ich richtig?
Die Beweisaufnahme
Verabschiedung
E-Mail: jura.ref.pod@gmail.com
Disclaimer: Der Podcast beinhaltet ausschließlich persönliche Ansichten der Podcasterinnen und Podcaster und insbesondere keine offiziellen Standpunkte der Justizprüfungsämter.