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Studier Jura!

OR Landmark Cases - BGE 112 II 107 - Der Kaiseraugst-Fall

Donnerstag, 1. Oktober 2026 · 15 min

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Shownotes

Ein Millionendeal um Land für ein Atomkraftwerk, ein schwerer Formfehler beim Notar – und ein plötzlicher Sinneswandel. Wann schützt das Gesetz den Wortbruch? 🏗️⚡Rund um das geplante Atomkraftwerk Kaiseraugst geht es um gewaltige Summen und strategisch wichtige Grundstücke. Ein millionenschwerer Landkauf wird vereinbart und von beiden Seiten jahrelang anstandslos vollzogen: Gelder fliessen, das Land wird übergeben. Doch dann platzt das Projekt politisch – und plötzlich erinnert sich eine Partei an ein brisantes Detail: Der Vertrag war damals formell gar nicht korrekt öffentlich beurkundet worden! Der Verkäufer zieht vor Gericht und fordert das gesamte Geschäft für absolut nichtig zu erklären. Sein Argument: Beim Grundstückskauf gilt nach Art. 216 OR der strikte Formzwang der öffentlichen Beurkundung – ohne Notar kein Vertrag!
• Darf man einen jahrelang gelebten Vertrag einfach platzen lassen, nur weil der Notar damals übergangen wurde?
• Wann schlägt das Verbot des Rechtsmissbrauchs (Art. 2 Abs. 2 ZGB) selbst das zwingende Formerfordernis des Gesetzes?
• Welche entscheidende Rolle spielt es, ob beide Parteien den Formmangel kannten und den Vertrag trotzdem freiwillig erfüllt haben?
In dieser Folge rollen wir einen der berühmtesten Meilenstein-Entscheide des Schweizer Zivilrechts auf und erklären das Prinzip von venire contra factum proprium so glasklar, dass du in Prüfungen nie wieder in die Formmangel-Falle tappst.
Jetzt reinhören, das Kaiseraugst-Rätsel lösen und die wichtigste ZGB-2-Dogmatik für deine nächste Klausur mitnehmen! 🚀

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