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Vorsicht, Kunde!

Vorsicht, Kunde! – Eine Beschwerde ist keine Kündigung

Freitag, 25. September 2026 · 34 min

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Shownotes

Der Verbraucherschutz-Podcast der c’t
Beim Wechsel des Stromversorgers kann einiges schief gehen, beispielsweise weil der Anbieter Zählerstände falsch einträgt oder gar nicht annimmt, die Übergabe unsauber abwickelt oder den neuen Vertrag plötzlich wieder kündigt. Die Probleme im Energiemarkt sind ein Dauerbrenner bei Vorsicht, Kunde!

Wir werfen deshalb einen genaueren Blick auf das Vertragsrecht und diskutieren über Rabatte, Kündigungsklauseln und elendig lange AGB.

Eine Kündigung ist rechtlich eine Willenserklärung und grundsätzlich formfrei, erklärt Niklas. Sie kann schriftlich, per E-Mail oder auch mündlich erfolgen, sofern der Vertrag nichts anderes vorsieht. Umgekehrt bedeutet das: Nicht jede unfreundliche Nachricht an den Anbieter ist eine Kündigung. Wer sich über eine Preiserhöhung beschwert, eine Preisgarantie einfordert oder über Konditionen verhandeln will, übt lediglich seine vertraglichen Rechte aus.

Ein Anbieter darf daraus keine Vertragsbeendigung konstruieren. Er muss laut § 133 BGB stattdessen den wirklichen Willen erforschen. § 133 hilft euch deshalb auch, falls ihr den falschen Rechtsbegriff verwendet – er lässt sich aber nicht beliebig dehnen.

Bevor ihr einen Vertrag überhaupt unterzeichnet, solltet ihr ihn euch ganz genau anschauen. So schützen Preisgarantien vor unerwarteten Kostensteigerungen, enthalten jedoch häufig Ausnahmen und bedeuten dann nicht zwingend, dass der Endpreis unverändert bleibt. Auch Willkommensboni oder Rabatte im ersten Jahr können den tatsächlichen Kilowattstundenpreis verschleiern.

Niklas räumt etwas überraschend ein, dass auch er vor Vertragsabschlüssen keine x-seitigen Nutzungsbedingungen liest. Aber er checkt die wichtigsten Bestandteile eines Vertrags: Welche Leistung wird konkret geschuldet und vor allem, was ist ausdrücklich ausgenommen? Und er achtet auf Preisänderungsklauseln? Solche Klauseln finden sich zwar häufig in Laufzeitverträgen, sie sind aber regelmäßig unwirksam ausgestaltet.

Welche Gefahren bei Vorkasse-Angeboten drohen, worauf ihr bei den Angeboten auf Vergleichsportale besonders achten solltet und wann ein Stromanbieter den Vertrag mit euch aufkündigen darf, klären wir im Podcast.

Gesetze und Infoseiten:

§ 133 BGB: Auslegung einer Willenserklärung (gesetze-im-internet.de/bgb/__133.html)

§ 314 BGB: Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund (gesetze-im-internet.de/bgb/__314.html)

§ 40a EnWG: Abrechnung auf Basis einer Schätzung (gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__40a.html)

§ 36 EnWG: Grundversorgungspflicht (gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__36.html)

Bundesnetzagentur: Verbraucherservice Energie (bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Energie/start.…)

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