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040 Streng vertraulich: Die Lage in Hamburg· Folge 95

Christina Block und die Kinder: Alles ganz anders?

Freitag, 30. Oktober 2026 · 31 min

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Shownotes

Steht der Block-Prozess kurz vor der entscheidenden Wende? Neue Beweise, beschlagnahmte Podcasts und eine verärgerte Richterin sorgen kurz vor dem Urteil für maximale Spannung. Gerichtsreporter Christoph Rybarczyk ordnet im Gespräch mit Lars Haider die jüngsten Entwicklungen ein, erklärt, warum diese der Angeklagten nützen könnten, und wagt eine überraschende Prognose.

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Willkommen, mein Name ist Lars Haider und diejenigen, die diesen Podcast schon länger hören, kennen das, was wir jetzt machen schon. Denn immer wenn Matthias Icken im Urlaub ist, dann nutze ich die Gelegenheit, um meinen lieben Kollegen Christoph Rebatschik in diesen Podcast reinzuholen. Das liegt daran, dass er ein ausgezeichneter Journalist ist und es liegt im Moment vor allem daran, dass er einer der Journalisten ist, der den Prozess gegen Christina Block von Anfang an begleitet und diese ganzen unglaublichen Zusammenhänge, die sich da ergeben haben, immer sehr gut zusammenfassen kann.

Wir haben das erlebt vor, ah, wann warst du zuletzt hier, Christoph? So vor zwei, drei Monaten. Und das haben so viele Menschen gehört, das hat so viele Leute interessiert. Wir haben gesagt, das ist so, als hätten uns in diesem Gespräch, was wir damals geführt haben, das gesamte Millern-Tor-Stadion zugehört.

Und ich habe jetzt gedacht, Matthias und ich haben uns so viel auch unterhalten über den Blog-Prozess, insbesondere über den Podcast House of Blogs und die Folgen. Und jetzt wollte ich doch mal von einem wissen, der die ganze Zeit dabei war, was das eigentlich bedeutet hat. Christoph, vielleicht kannst du noch einmal sagen, der Prozess gegen Christina Block, wir müssen nicht erklären, warum sie vorgerichtet ist, geht um die mögliche Entführung ihrer Kinder, war eigentlich auf der Zielgerade.

Das ist richtig. Vielen Dank für die Blumen, Lars. Das habe ich, glaube ich, nicht so verdient, sondern alle Kolleginnen und Kollegen, die das mit mir zusammen machen, natürlich ganz genauso. Aber es war tatsächlich so, dass dieser Prozess eigentlich schon hätte zu Ende sein sollen. Wenn ich jetzt ganz vorne anfangen würde, würde ich sagen, das waren mal 37 Verhandlungstagen. Wir sind im Moment bei 83.

Das heißt, es war im Prinzip schon absehbar und die Richterin hat es schon gesagt. Hey, die Beweisaufnahme endet am 28. Oktober. Dann wussten wir, man kann zählen, dann gibt es noch 16, 18 Termine. Da werden ja wohl Plädoyers möglich sein und ein Urteil möglich sein bis Ende des Jahres 2026. Du merkst, ich sage immer das Ja dazu, damit wir wissen, in welchem Jahr der Prozess dann zu Ende sein könnte. Also 2026.

Und danach sieht es im Moment wieder nicht aus. Und dann kam in diese Endphase etwas, was viele überrascht hat. Eine Podcast-Reihe der Kollegen von der Zeit. House of Blog. Es gibt ja, wir reden auch viel in diesem Podcast über die Blogs, es gibt einen eigenen Blog-Podcast. Dieser Podcast war besonders, weil was passierte?

Ja, es ist deshalb ein so besonderer Podcast, weil er ja veröffentlicht wurde mit den Stimmen der Kinder. Und zwar auch der einen Tochter, die entführt worden ist, kurz nach der Entführung. Das heißt, da hatten die Hamburger Polizei und wahrscheinlich die dänische Polizei sie auch noch gar nicht ausgiebig befragen können.

Und dann sind solche Aussagen dann natürlich, ich sage es mal vorsichtig, Beweismittel. Und sollten diese Aussagen, die die Kinder da gemacht haben und die ja zum Teil in dem Podcast zu hören sind, sich widersprechen zu dem, was die Kinder dann später, Monate später bei der Hamburger Polizei ausgesagt haben, dann wäre das ein Problem.

Dann wäre das für das Gericht nämlich ein Problem. Ja, was sollen wir denn nun glauben? Was sollen denn nun die Angeklagten sagen, die sich verzeidigen müssen aufgrund der Aussagen der Kinder, die bei der Polizei gefallen sind und nicht etwa im Gerichtssaal gefallen sind. Denn im Gerichtssaal haben sich die Kinder auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht berufen. Das ist ja auch gut so.

Dann müssen die Kinder auch nicht vorgeführt werden. Aber jetzt nehmen wir mal an. Da gibt es Widersprüche und diese Widersprüche müssen jetzt nochmal aufgeklärt werden. Da kann ich es sehr gut verstehen, dass das Gericht sagt, oh Mensch, das müssten wir vielleicht nochmal ganz neu in den Prozess einführen.

Um das zu verstehen, muss man sagen, diese Stimmen, die da in dem Podcast zu hören sind, sind relativ unmittelbar, ist das so, unmittelbar. Nach der Tat aufgenommen worden. Es heißt immer, dass den Kollegen von der Zeit, der Kollegin von der Zeit, dass 22 Stunden, das sagt sie glaube ich selber, 22 Stunden, nachdem das passiert ist, kriegte sie einen Kontakt über einen Mittelsmann, der sagte, wir haben da vielleicht eine große Geschichte für sie.

Und dann hat sie offensichtlich sich mit den Betroffenen getroffen und das aufgezeichnet, das aber erst jetzt veröffentlicht. Ist das alles soweit richtig, was ich sage? Das ist richtig, denn es geht tatsächlich nur um einige Stunden Aufzeichnung. In diesen Stunden ist eben das zu hören, was Klara Hänsel, was Klara kurze Zeit nach der Entführung ihr in diesem Podcast oder sagen wir mal in diesen Aufnahmen sagt.

Und diese Aufnahmen sind jetzt veröffentlicht worden in einem größeren Zusammenhang natürlich. Wofür kommen noch viele andere Stimmen, kommen darin vor. Aber es ist entscheidend zu sagen, da hat Klara gesprochen. Vielleicht ist es auch, ich sage es mal, manipuliert worden von der Journalistin. Ist es natürlich nicht, aber das Gericht nimmt solche Dinge an.

Und wie ist gefragt worden und so weiter. Das könnte für die Beweisaufnahme jetzt im Prozess eine Rolle spielen und man fragt sich, warum die Zeit das veröffentlicht hat, bevor der Prozess zu Ende ist. So, das war der Stand, über den wir auch schon ein paar Mal gesprochen haben und nun denkt man sich ja, da gibt es diesen Podcast, den kann sich das Gericht ja anhören und dann als Beweismittel zulassen oder nutzen, nicht zulassen, nutzen.

Das ist dem Gericht aber zu wenig gewesen und das Gericht hat deshalb etwas gemacht, was dann in der Nachfolge, und da haben wir in diesem Podcast noch nicht drüber gesprochen, wegen der Pause, für großes Aufsehen gesorgt hat. Das ist richtig. Es gab einen Durchsuchungsbeschluss. Es gab einen Durchsuchungsbeschluss, den das Gericht sich besorgt hat.

Den hat sich das Gericht besorgt und kann es sozusagen selber unterschreiben. Wir sind jetzt gezwungen, gesetzlich gezwungen, sagt das Gericht, sagt die Frau Hildebrandt, Isabel Hildebrandt, die Vorsitzende Richterin. Wir sind gesetzlich gezwungen, das jetzt alles aufzuklären. Und die Tat, die hier angeklagt ist, nämlich die Entführung.

War es eine Entführung? Wer hat sie beauftragt? Wer hat sie durchgeführt? Diese Entführung komplett aufzuklären. Und dazu gehören die Stimmen der Kinder. Und dann kann sie abzählen, okay, die Kinder haben gesagt, Zeugnisverweigerungsrecht, was mache ich? Ich setze eine Gutachterin ein, eine kinderpsychiatrische Gutachterin, die hat ein Gutachten erstellt über die Kinder.

Tenor, die Kinder sind massiv traumatisiert durch die Entführung. Warum ist das so wichtig? Weil das für das mögliche Strafmaß eine Rolle spielt. Massive Traumatisierung. Aber was haben die Kinder der Gutachterin gesagt? Was haben die Kinder der Polizei gesagt? Ist das in Einklang zu bringen, was sie direkt nach der Entführung, wo sie in einem ganz anderen Kontext waren, gegenüber einer Journalistin gesagt haben?

Ist das etwas anderes? Und kann ich noch die Anklage, die die Staatsanwaltschaft erhoben hat, kann die überhaupt noch in der Form auf das gestützt werden, was die Kinder bei der Polizei gesagt haben? Sind da Widersprüche jetzt plötzlich? Und wenn Widersprüche sind, wir erinnern uns an den alten Satz, in dubio pro reo, im Zweifel für den Angeklagten, dann kann man sich vorstellen, welche Folgen das haben kann.

Dann sind jetzt Ermittlungsbehörden oder die Behörden zu der Reporterin gegangen. Ich war, glaube ich, auch in die Redaktion der Zeit. Die Reporterin hat das Material rausgegeben. Das Material wurde versiegelt. Die Empörung war groß, weil, Stichwort, Angriff auf die Pressefreiheit und Informantenschutz.

Da habe ich jetzt in der Begründung der Richterin zum Thema Informantenschutz etwas Interessantes gehört. Bin gespannt, wie du das siehst. Die hat gesagt, na ja, also wer die Informanten sind, ist ja all denjenigen klar, die diesen Podcast gehört haben. Denn die tauchen ja da auf. Also der Schutz der Informanten ist.

Und wie sollen die geschützt werden? Es ist klar, dass unter anderem Stefan Hänsel mit der Reporterin gesprochen hat und dass offensichtlich die Tochter mit der Reporterin gesprochen hat, weil man sie hört. Greift da dieses Argument des Informantenschutzes oder hat die Richterin da einen Punkt, dass sie sagt, das ist eben kein Eingriff gegen die Pressefreiheit, weil ja klar ist, woher die Quelle kommt?

Sie hatten einen Punkt, in dem klar wird, dass das deutlich ist, wer die Informanten sind, weil die ja alle im On genannt werden. Da ist der Herr Hänsel, da ist seine Frau Astrid Have, da ist die Tochter Clara Hänsel und die ältere Tochter Johanna, die nichts mit der Entführung zu tun hat, die aber schon seit 2026 freiwillig bei ihrem Vater in Dänemark lebt.

Allerdings, und da greift meiner Meinung nach die Begründung von Frau Hildebrandt ein bisschen zu kurz, Man kann doch nicht irgendwie Material beschlagnahmen und dann findet man etwas darauf, das man dann so mitnimmt als Beifang. Und das ist aber vielleicht gar nicht gedacht gewesen für eine Veröffentlichung.

Und es liegt immer noch in unserer Hand und dazu gehört die Pressefreiheit. Dazu haben wir ein Privileg, glücklicherweise als Journalistinnen und Journalisten, dass wir entscheiden, was veröffentlicht wird und was wir vor allen Dingen weglassen. Und insofern, glaube ich, greift da Ihre Begründung etwas zu kurz und deckt sich nicht mit der Realität und vielleicht auch nicht mit der Realität der Pressefreiheit in Deutschland.

Und das Gericht, kann man so sagen, ist dann schon zurückgerudert. Man muss sagen, das Gericht hat bisher, die beschlagnahmen Sachen sind noch bei Gericht, die Zeit hat sich dagegen gewehrt. Das Gericht hat was jetzt gesagt, was sie auf jeden Fall, sie haben sich selber schon mal ein Stück weit zurückgenommen, das kann man sagen.

Ja, sie haben das sogar zweimal getan. Sie haben sich sogar zweimal zurückgenommen. Das erste Mal ist das Gericht zurückgerudert und hat gesagt, ja, wir werden die Sachen jetzt noch nicht ansehen, sondern das hanseatische Oberlandesgericht muss ja erst entscheiden, ob unser Beschluss zur Durchsuchung überhaupt rechtmäßig gewesen ist.

Nach dem Motto, da könnte noch der Hammer kommen, also werden wir jetzt diesen versiegelten Umschlag, den die Zeit ja nicht freiwillig rausgegeben hat, wir werden diesen versiegelten Umschlag jetzt nicht öffnen und das nicht verwerten. Das war das erste Zurückrudern. Das zweite Zurückrudern war jetzt noch mal, indem das Gericht festgestellt hat, ja, also wir bleiben dabei, wir wollen das Material sehen, aber es hat wohl doch keinen Vertrag gegeben zwischen der Zeit und.

Stefan Hänsel über die Verwertung von Tonaufnahmen etc., was jetzt nicht heißt, dass es nicht andere Verträge gegeben hat. Das möchte ich mal einschieben. Aber es hat nach Auffassung des Gerichts jetzt wohl keinen Vertrag gegeben zwischen den Hänsel und der Zeit. Und deshalb wollen wir das nicht weiterverfolgen und danach wollen wir nicht weitersuchen. Und gleichzeitig wollen wir uns in dem Material, was wir jetzt sichergestellt haben, vorläufig sichergestellt heißt das, Beschlagnahmen muss dann erst noch mal ein extra Beschluss kommen.

Also in dem Material, was wir vorläufig sichergestellt haben, da wollen wir jetzt nur noch zehn Stunden sehen, wo es nur um die Aussage beispielsweise von Clara Hänsel geht. Das heißt also zweimal ist das Gericht zurückgerudert. Trotzdem bleiben sie dabei, dass sie das ganz gerne verwerten. Und das heißt, das Gericht wartet jetzt aber auf die Entscheidung des hanseatischen Oberlandesgerichtes.

Das kann dauern? Das ist genau die Frage. Richter sind, wie Richter sind. Und sie arbeiten, wie sie arbeiten. Und das ist auch gut so. Denn auch sie müssen unabhängig sein. Das muss ja jemand, eine andere Institution in der Justiz muss ja klären, ob das rechtmäßig war. Es kann in diesen Tagen kommen. Es kann jetzt schon in meinem Postfach sein.

Es kann aber auch erst nächste Woche kommen. Oder übernächste Woche. Es ist ehrlich gesagt, Lars, ich habe das selten erlebt, es ist mega spannend, weil es den Prozess entscheidend beeinflussen wird und... Bis hin zu seinem Ausgang und der Frage, ob die Anklage zusammenbricht oder ob der ganze Prozess zusammenbricht.

Und zweitens ist es wichtig für unsere Arbeit als Journalisten und auch als Hamburger Abendblatt, was diese Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts bedeutet. Da kommen wir gleich zu, weil wenn man sich damit beschäftigt, es geht sehr ins Detail gleich, aber es lohnt sich, weil es wirklich sein kann, dass diese Podcast-Veröffentlichung all das, was wir in den vergangenen fast zwei Jahren erlebt haben, dreht.

Also nehmen wir an, das Hanseatische Oberlandesgericht trifft hier eine Entscheidung, so oder so, dann muss man davon ausgehen, dass entweder die Richterin, Frau Hildebrandt, dagegen sagt, ich gehe da in die Berufung, macht sie nicht, oder die Zeit, je nachdem, wie es ausgeht, und dann würde es wohin gehen?

Wenn es so ausgehen sollte, dass das Hanseatische Oberlandesgericht sagt, diese Anordnung zur Durchsuchung, die war absolut rechtmäßig und korrekt, dann wird die Zeit sicherlich, ich habe jetzt den Chefredakteur noch nicht gefragt, aber Und dann wird die Zeit sicherlich weitere Rechtsmittel einlegen.

Das haben sie schon angekündigt, alle Rechtsmittel. Das heißt nichts anderes, als sofort zum Bundesverfassungsgericht zu gehen mit einer Eilsache und zu beantragen, dass das Bundesverfassungsgericht das untersucht, ob das mit der grundgesetzlichen Norm der Pressefreiheit in Einklang zu bringen ist. Zweite Möglichkeit ist natürlich die, dass das hanseatische Oberlandesgericht sagt, nee, das war rechtswidrig.

Und das Kuriose ist ja jetzt, dass dann Richterin Hildebrand sagt, Ja gut, das war ja rechtswidrig, weiter zur Tagesordnung. Da fragt man sich natürlich, okay, hätte man das nicht irgendwie anders lösen können? Also das frage ich mich als juristischer Laie. Ich habe aber auch gelesen, da fängt es jetzt an interessant zu werden, dass die Richterin Frau Hildebrandt gesagt hat, naja, wenn wir da keinen Einblick kriegen in das, was da gesagt wurde...

Dann wissen wir ja am Ende nicht ganz genau, was haben die Kinder jetzt gesagt. Und im Zweifel für den Angeklagten kann das dazu führen, und jetzt bin ich gestundert, wie du das erklärst, kann es dazu führen, dass wir sagen müssen, wir können all die Aussagen, die wir bekommen haben, zu dem, was die Kinder gesagt haben, was die Kinder erlebt haben, nicht mehr so ernst nehmen, wie wir es bisher dachten. Ist das so?

Ja, und wenn das passiert, hat natürlich Stefan Hänsel mit der Aktion, also auch die Kinder in Anführungsstrichen zur Verfügung zu stellen. Für einen Ton, wobei er nicht wusste, wann das veröffentlicht wird. Das muss man ihm zugutehalten. Hat er sich natürlich selbst einen Bärendienst erwiesen, weil ihm natürlich daran gelegen ist, dass Christina Block und vielleicht auch die anderen Mitangeklagten verurteilt werden, weil sie möglicherweise eingebunden waren in dieses Kidnapping in der Silvesternacht.

Aber wenn die Richterin jetzt nun sieht, Mensch ... Da gibt es Widersprüche in den Aussagen der Kinder. Wir wissen nicht, wie sie beeinflusst wurden. Was kann ich denn jetzt noch machen. Um das so plausibel zu machen, dass ich auch mit den Aussagen der Kinder ein Urteil treffen kann, das rechtssicher ist und das nach bestem Wissen und Gewissen gefallen ist.

Das heißt, sie wird möglicherweise nochmal die kinderpsychiatrische Gutachterin beauftragen, jetzt nochmal ein Gutachten zu erstellen. Und dann ist immer die Frage, wie lange dauert es noch, was kommt dabei heraus, wie wird das dann wieder kommentiert von den anderen Anwälten und so weiter und von der Staatsanwaltschaft.

Und kann man dann noch diese Dinge, die die Kinder gesagt haben, beispielsweise, dass sie Todesangst erlitten haben im Auto, in dem Fluchtauto, Todesangst im Wald und so weiter, das, was sie dokumentiert haben, auch gegenüber der Hamburger Polizei, kann man darauf dann noch die gesamte Anklage stützen?

Kann man dann noch sagen, ja, das war jetzt wirklich eine schwere Entführung und so weiter, sind traumatisiert? Kann man das dann noch machen? Das muss das Gericht entscheiden. Ich werfe nur die Fragen auf. Aber das muss Frau Hildebrandt dann sehr gut bekommen. Das spielt jetzt auch eine Rolle, dass die Kinder, weiß man, wie kurz nach der Tat die Kinder diese Gespräche gemacht haben?

Ja, das weiß man. Das war, ich glaube, am 15., 16. Januar 2024, also relativ kurz. Zwei Wochen danach, dass man sagt, okay, wenn die so kurz danach sprechen, kann man daraus irgendwas ableiten? Erste Frage. Zweite Frage und vielleicht die wichtigere, müsste das Team von Christina Block jetzt nicht darauf hoffen, dass das Hansa-Adische Oberlandesgericht entscheidet, das war nicht zulässig, weil dann man.

Die Durchsuchung war nicht zulässig und die Beschlagnahmung, weil dann die Richterin sagen könnte, nein Leute, ich weiß nicht, was die da gesagt haben, das Ganze ist auf tönernden Füßen, deshalb kann ich Christina Block sagen. Nicht verklagen, nicht verurteilen? Das ist möglich, aber da ist sehr viel Hypothese dahinter.

Wichtig ist dabei, dass natürlich die Verteidiger eigentlich alle empört darüber sind, dass dieser Podcast jetzt veröffentlicht wurde. Nicht nur, weil er das Verfahren durcheinander bringt, sondern weil er möglicherweise die Rechte der Kinder auch verletzt, was vielleicht denen, die das veröffentlichen, nicht so ganz klar ist.

Dass es auch übergriffig ist natürlich gegenüber den Kindern. Wir sind in der Verpflichtung, die Kinder zu schützen. Wir sind in der Presseethischen, Medienethischen Verpflichtung, Opfer zu schützen. Und möglicherweise ist die Zeit da nicht ganz dieser Verpflichtung nachgekommen. Auf der anderen Seite ist es so, dass das Verfahren jetzt tatsächlich dadurch beeinflusst werden kann. Ich bin sogar der Meinung, es kann entscheidend beeinflusst werden durch die Entscheidung des asiatischen Oberlandesgerichtes.

Es kann einem tatsächlich da auch noch alles um die Ohren fliegen. Nämlich erzähl mal, warum bist du der Meinung, dass es entscheidend beeinflusst werden kann? Weil wenn die Widersprüche so auftauchen, wie sie aufgetaucht sind, dann kann das Gericht nicht anders, als Teile der Anklage sozusagen in den Orkos zu werfen, die es bislang als gesichert angenommen hat.

Warum sind denn die ganzen Israelis eingeflogen worden? Warum hat man denn sich die Mühe gemacht, eine kinderpsychiatrische Gutachterin zu hören? Warum macht man sich die Mühe, wir gehen mal wieder an den Anfang des Prozesses zurück, da sollte die eine Tochter gegen die andere aussagen. Die hier Greta, die bei Christina Block in Hamburg lebt, sollte Aussagen gegen.

Klara, die entführt wurde. Nach dem Motto, die eine für die Mutter, die andere dagegen. All das ist verhindert worden. Das ist eine Jugendschutzkammer. Die muss Kinder und die Jugendlichen schützen. Das hat sie bislang ganz gut getan. Jetzt entgleitet, Isabel Hildebrandt, dieses Verfahren etwas, das ist bitter, bitter für sie, vielleicht positiv für die Angeklagten, denn man sieht dann, ja Mensch, ein Teil der Anklage kann vielleicht gar nicht mehr so gehalten werden.

Wir müssen die Entwicklung abwarten, vielleicht doch, wir wissen ja nicht, was das Gericht alles sonst noch in der Hinterhand hat. Aber woher leitet das Gericht das denn ab? Also das, was das Gericht schon gehört hat, also das, was veröffentlicht worden ist, daraus leitet das Gericht schon ab. Moment, da könnte noch mehr sein, was für uns in Frage stellt, dass für uns die bisherige Beweiserhebung in Frage stellt?

Ja, genau so ist es. Und genau diese Zweifel und genau diesen Verdacht hat das Gericht, sonst wären sie nicht mit diesem harten Geschütz gegen die Zeit vorgegangen, um das herauszufinden. Da sieht man, wie ernst sie das nehmen und wie ernst sie nehmen, dass da noch Material sein könnte von den Kindern, authentisches Material oder noch weiteres Material, das sie gerne sehen würden.

Und das sie brauchen, um einzuschätzen, sind wir hier auch einer Sache aufgesessen, von der wir dachten, naja, sie ist eigentlich ganz klar mit den Kindern, aber vielleicht ist es doch nicht so klar. Und sie wollen natürlich herausfinden, das ist ja immer das Begehren auch des Gerichts, wird eigentlich mit unserem Prozess hier, wird da eigentlich Geld verdient?

Verdient eigentlich am Ende jemand irgendwie was mit der Verfilmung bei Netflix? Das kommt ja noch hinzu, man merkt ja, aber verbessere mich da, wenn ich da Quatsch erzähle, du bist ja total dicht dran, man merkt dem Gericht, die Genervtheit über die Art und Weise, wie das in den Medien transportiert ist, massiv an, ne?

Ja, und es ist gar nicht so die Genervtheit über die Medien, sondern es ist die Genervtheit über die Verteidiger, über die Angeklagten, über die Nebenschauplätze und über all das, was veranstaltet wurde drumherum. Dagegen war das Gericht immun. Isabel Hildebrand war immun über Monate gegen das, was außerhalb ihres Saals passierte.

Da kam der August Hanning, dann kamen die Israelis, die bei der Staatsanwaltschaft ausgesagt hatten, ohne dass sie es wusste. Das muss man sich mal vorstellen. Ja, dann hat sie es ein paar Tage später erfahren. Ja, schön, wir hatten es im Hamburger Abendblatt schon ein paar Tage vorher berichtet. Und gegen all diese Sachen war sie immun.

Anträge auf Befangenheit und so weiter, ich weiß nicht, 12, 15 Befangenheitsanträge, da war sie komplett immun. Aber jetzt passieren diese Dinge, die sie nicht mehr kontrollieren kann außerhalb. Das hat nicht nur mit dem Podcast zu tun, das hat mit anderen Dingen zu tun, eben wie der möglichen Verwertbarkeit dieser ganzen Geschichte.

Das passt ihr nicht und dagegen wehrt sie sich. Ja. Man muss abwarten, bis das Oberlandesgericht entscheidet. Deshalb auch hat die Gerichterin schon mal im vorausschauender Planung gesagt, das Ganze könnte jetzt bis, wir erinnern uns, wir hätten mal gesagt, wir könnten Ende August mehr oder weniger fertig sein mit der Beweisaufnahme.

Es gibt tatsächlich jetzt schon vorsorgliche Termine. Schöffen sind gefragt worden, ob sie bis Ende Februar Zeit hätten für bestimmte Themen. Anwälte, ja, also wir wissen zumindest von Anwälten, die gefragt worden sind, das Gericht hat das noch nicht bestätigt, aber wir wissen von Anwälten, die gefragt worden sind, bitte haltet euch, könntet ihr euch vorstellen, Termine auch schon mal im Januar, Februar 2027 freizuhalten.

Und da haben die gesagt, ja, das werden wir dann wohl machen müssen, um einzuschätzen, ob dieser Prozess von 2025 bis 2027 läuft. Zahlt es sich jetzt für Christina Block aus, dass ihre Seite ab einem bestimmten Punkt dieses Spiel, diese mit der medialen, Inszenierung, sie haben dann Bela Ander zugenommen als jemand, der das Ganze so ein bisschen begleitet, Ingo Bott hat sich aber relativ zurückgenommen, hat jetzt bei uns einmal ein, zwei Interviews gegeben.

Ansonsten aber nicht viel, könnte sich das auszahlen, dass Christina Block dieses Spiel ab einem bestimmten Punkt nicht mehr mitgespielt hat? Das ist sehr schwierig zu beurteilen, denn es stehen ja immer noch die schweren Vorwürfe gegen sie im Raum. Sie hat dementiert, an einer Organisation der Entführung irgendwie beteiligt gewesen zu sein.

Aber es könnten ihr manche Dinge jetzt tatsächlich in die Karten spielen oder ihrer Verteidigung nützen. Oder sie würde natürlich sagen, es nützt sowieso meiner Argumentation, weil ich daran nicht beteiligt war. Aber das ist jetzt möglich. Es gibt einen extrem, extrem interessanten Aspekt, den wir noch aufgreifen sollten.

Und zwar hatte die Richterin Isabel Hildebrandt mal so zwischendurch einen rechtlichen Hinweis gegeben, dass die, Angeklagten in diesem Verfahren über Gebühr belastet sein könnten aufgrund der Medienberichterstattung der öffentlichen Aufmerksamkeit, die da ist. Und das könnte sich auf die Strafzumessung auswirken. Das heißt nichts anderes, entweder wird es schlimmer oder es wird weniger schlimm.

Aber in dem Zusammenhang würde man sagen, es wird natürlich. Also das ist ja die Frage, nee, du hast recht, für die Angeklagten würde es ja eher weniger schlimm werden, oder? Ja, es ist so. Also wenn man jetzt vorgehabt hätte, den Angeklagten XY, den würde man jetzt zu zwei Jahren, verurteilen und man sagt dann, ah, der hat aber auch wirklich jetzt schon gelitten durch zwei Jahre Prozess oder im Moment sind es 15 Monate, Prozess, hat er gelitten wegen der besonderen öffentlichen Aufmerksamkeit, dann kriegt er nur anderthalb Jahre oder irgendwie sowas und dann auf Bewährung oder so. Man kann aber auch sagen, Dieser angeklagte XY, der war noch irgendwie der Blasebalk am Medienfeuer.

Der hat noch Interviews gegeben, der hat noch dies gemacht, der hat noch jenes gemacht. Das wird jetzt schlimmer für den und nicht besser. Aber da muss man ja sagen, Christina Block war ja dieser Blasebalk nicht, weil tatsächlich hat sie das offensichtlich ja nicht versucht. Hat auch Ingo Bott ein, zwei Interviews gegeben und sich dann zurückgenommen.

Muss nicht am Ende auch noch mal irgendwann aufgeklärt werden, weil das ist ja so ein Nebenkriegsschauplatz. Wie sind bestimmte Informationen an die Medien gekommen? Weil auch das ist ja strafrechtlich relevant gewesen, was da passiert ist. Offensichtlich haben Menschen Einblicke oder haben Menschen Zugang zu diesen Akten bekommen, die sie nicht hätten haben dürfen.

Und da rede ich jetzt gar nicht unbedingt über Medienmenschen, sondern über Menschen, die, also wird das noch aufgearbeitet werden müssen, auch wenn der Prozess zu Ende ist. Eigentlich ist das da oder dort, könnte die Weitergabe von vertraulichen Gerichtsunterlagen, könnte sogar eine Straftat sein. Aber in vielen Fällen wird das nicht verfolgt, weil man sagt, ja, finden wir das jetzt raus oder finden wir es nicht raus und wer wird da beschuldigt?

Und das wird meistens, wenn das überhaupt mal verfolgt wird, wird das meistens eingestellt. Aber interessant, also ich höre jetzt bei dir mehr so daraus, dass wahrscheinlich diese Bemerkung von Isabel Hildebrandt, was das mediale Interesse anbelangt, durchaus Christina Block nutzen könnte mit all dem, was jetzt passiert ist. Dann kam noch etwas hinzu.

Die Beweisaufnahme ist abgeschlossen am 28. Oktober und kurz vor dem 28. Oktober kam, das habt ihr dann berichtet, ein Schriftsatz von 840 Seiten rein, das zuckt man erst, du wirst gleich erklären, warum es eigentlich nur um 50 Seiten ging und der Rest waren so Anhänge, von Ingo Bott, der Christina Block entlasten soll.

Und ich habe es ein paar Mal jetzt versucht zu verstehen, ich verstehe es nicht, deshalb wirst du es mir jetzt erklären können. Was genau? Es geht irgendwie um Handyortung, es geht darum, wo sie in der entsprechenden Nacht gewesen ist und das soll beweisen, dass sie nicht da gewesen sein kann, wo sie nach Aussage der Israelis etc. gewesen ist.

Was hat er da reingebracht, was verspricht sich Ingo Bott davon? Ja, das ist wirklich extrem interessant, weil wir ja alle Handys haben und weil wir alle wissen, dass wir praktisch an jedem Ort in Hamburg oder in Deutschland da mit telefonieren können. Es gibt ganz wenige Funklöcher. Ingo Bord hat einen Beweisantrag gestellt, der in etwa so aussieht, meine Mandantin Christina Block, sie kann gar nicht an dem von den Israelis behaupteten Zeitpunkt im Hotel Grand Elysee gewesen sein, weil sie nämlich ganz woanders war.

Und da denkt man sich, naja, wie will man das denn jetzt beweisen? Und seine Beweisführung geht so. Ihr Handy, das sie immer dabei hatte, im Übrigen auch dabei hatte, als sie im Hotel war an dem Tag, aber das Hotel dann wieder verlassen hat. Und das ist aufgrund der Funkzellen, ist das nachweisbar. Das heißt, du kannst mit deinem Handy zur Bundesnetzagentur gehen und kannst sagen, hey, liebe Bundesnetzagentur, sag mir doch mal, wo ich die ganze Zeit mit meinem Handy war, wo war mein Handy überall eingeloggt.

So, und dann könntest du nachvollziehen, ich bin nach München gefahren, ich bin dahin gefahren, ich bin ins Fitnessstudio gewahren, mein Auto habe ich weggebracht und da bin ich mit dem Zug von Hamburg. Und das kann man über Jahre... Man kann das noch nachvollziehen, wenn man sich diese Daten der jeweiligen Funkmasten holt.

Weil wir sehen, dass ganz Deutschland ist glücklicherweise verkabelt, Funkmasten etc. Und da loggen sich dann die jeweiligen Handys ein, weil sie ja eine Verbindung brauchen, um einen Telefonat zu führen, um Daten abzusenden oder zu empfangen. Und das hat Ingo Bott für das Handy von Christina Block getan.

Sie hat auch mehrere Handys, deshalb muss man da ein bisschen vorsichtig sein, hat das für das Handy von Christina Block getan. Und der Israeli, der Entführerchef, David B. hat gesagt, also wir waren am 28. Dezember um 19 Uhr im Besprechungsraum im Hotel Grand-Elysée. Da haben wir besprochen, so und so läuft die Rückholaktion ab.

Christina Block war dabei, sie hat das und das gesagt, da waren maskierte Männer dabei. Es war klar, sie hat zu uns gesprochen, sie wusste alles und so weiter. Sie sagt, ich war nicht da. Ich war nicht dabei, das hat es nicht gegeben. So, das ist der Kernkonflikt, das ist der Kernpunkt, um ihr nachzuweisen, sie wusste von der Entführung oder sie wusste nicht.

Und jetzt geht es darum, dass die Funkzellen Abfrage ihres Handys ergeben, ja, sie war an den Tag in dem Hotel, aber nicht mehr um 19 Uhr. Da war sie nämlich schon beim Sport und da ist ihr Handy auch eingeloggt gewesen. So, und am nächsten Tag, weil der eine Israeli sagt, das war am 28., Der Nächste sagt, das war am 29. Der Dritte sagt, ich weiß es gar nicht mehr.

So, und am 29. war sie gar nicht im Hotel. Das zeigen zumindest die Funkzellen abfragen. Das heißt, wenn nachgewiesen werden könnte, dass sie gar nicht da im Hotel war, dann kann sie ja auch in dieser Besprechung nicht teilgenommen haben und all das, was die Israelis sagen, würde dann nicht stimmen und es würde sie extrem entlasten. Ob es noch andere Dinge gibt, die sie belasten, weiß ich nicht.

Jetzt müssen wir nur eins bedenken, das Telefon kann natürlich auch von jemand anders benutzt worden sein, durch Hamburg gefahren worden sein, was auch immer. Aber das ist immerhin ein Beweisantrag, den man sich sehr genau ansehen sollte. Und da muss man ja sagen, wenn es denn so gewesen wäre, dass die so schlau gewesen wäre, Menschliches, jetzt mal ein normaler menschlicher Verstand.

Das so vorzubereiten, dann hätte ich das Ganze ein bisschen früher eingebracht und nicht auf den letzten Drücker, oder? Das scheint mir auch so zu sein, denn das ist ja eine extrem entscheidende Frage, ob sie beteiligt gewesen sein könnte an dieser Besprechung oder nicht. Und das könnte dem Prozess eine ganz neue Würze geben.

Also das ist interessant, weil während es in den vergangenen Wochen und Monaten so aussah, als würde es eigentlich auf eine sehr, sehr klare, scharfe Verurteilung von Christina Block hinausgehen, wenn dich jetzt an deiner Einschätzung interessiert, tatsächlich geht es in die andere Richtung. Und das wäre natürlich eine Ironie des Schicksals, wie man so sagt, wenn es ausgerechnet mit einem Podcast, in dem ja der.

Hauptinformant, kann man jetzt ja so sagen, weil das ist die Familie Hänsel ist, wenn dieser Podcast dazu führt, dass das Strafmaß von Christina Block ein anderes wäre, und zwar gleich doppelt. Einerseits wegen der vielleicht nicht klaren Aussagen oder der Aussagen, die nicht vorliegen, andererseits wegen der damit noch extremen Zuspitzung der medialen Berichterstattung.

Ist das deine Einschätzung oder sagst du, es ist alles völlig offen nach wie vor? Ja, nein, die Einschätzung ist schon richtig. Wir sehen immer Trends in diesem Verfahren. Wir sehen Wellen darin. Ich kann natürlich überhaupt nicht seriös sagen, ob das Gericht jetzt schon einer Meinung wäre, ob Christina Block darin verwickelt ist oder ob sie darin nicht verwickelt ist. oder Gerd Delling oder die anderen Angeklagten.

Der Einzige, der es ja gestanden hat, ist der Israelital-S gewesen. Aber ich kann auch nicht sagen, ob Christina Block nun beteiligt war oder ob sie nicht beteiligt war oder ob sie dafür verurteilt wird oder freigesprochen wird. Das ist nicht seriös zu sagen. Aber wir sehen in jedem Fall Trends, die entlastend für die Angeklagten wirken oder belastend für die Angeklagten wirken.

Im Moment ist dieser Hustle um die Kinder und um die Aussagen der Kinder so verworren, dass ich mir vorstellen kann, dass das Gericht da so große Zweifel hat, dass es zugunsten von Christina Bloch ausschlagen könnte. Christoph, hochinteressant und wegen der immer von dir so erklärt, dass man es auch verstanden hat, hoffentlich an alle.

Ich bin mir sicher, dass du nicht das letzte Mal in diesem Podcast warst und, auch wenn Matthias Icken jetzt erstmal gar nicht mehr in den Urlaub fährt, Aber spätestens, wenn der Prozess zu Ende ist, nehmen wir dich dazu. Auch da eine Einschätzung von dir. Werden wir das noch dieses Jahr erleben? Ich glaube, es wird sich noch bis ins nächste Jahr ziehen. Bis 2027.

Vielen Dank. Vielen Dank fürs Zuhören. Nächste Woche dann wieder eine reguläre Folge von 040 Hamburg streng vertraulich. Tschüss.

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