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Causa Vincenz: Was im 1’198-seiten Urteil des Bezirksgerichts Zürich seht

Freitag, 3. Juli 2026 · 26 min

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Shownotes

Duri Bonin und Gregor Münch über das erstinstanzliche Urteil des Bezirksgerichts Zürich, Anträge, Dispositiv, Strafzumessung, Kosten, Entschädigungen und die Vorbereitung der Berufungsverhandlung
1’198 Seiten Urteil sind keine Lektüre für zwischendurch. Sie sind ein juristisches Hochgebirge. Wer die Berufungsverhandlung in der Causa Vincenz verstehen will, muss zuerst wissen, wie dieses Hochgebirge aussieht: Wer ist beteiligt? Was verlangte die Staatsanwaltschaft? Was beantragten die Verteidigungen? Wie ist das Urteil aufgebaut? Und was steht im Dispositiv?

Duri Bonin und Gregor Münch machen in dieser Folge genau das: Sie schlagen das Urteil des Bezirksgerichts Zürich vom 11. April 2022 auf – ergänzt durch das Nachtragsurteil vom 22. August 2022 – und verschaffen sich einen ersten Überblick. Nicht als endgültige Analyse der Vorwürfe, sondern als Orientierung vor der Berufungsverhandlung: Aufbau, Anträge, Verfahrensbeteiligte, Strafzumessung, Kosten, Entschädigungen und Fragen, die später vertieft werden müssen.

Darum geht es in dieser Folge

• Warum die Causa Vincenz vor der Berufungsverhandlung wieder stark öffentlich besprochen wird

• Weshalb Duri Bonin und Gregor Münch zuerst das erstinstanzliche Urteil des Bezirksgerichts Zürich anschauen

• Was ein Urteil mit 1’198 Seiten für Verteidigung, Gericht und Öffentlichkeit bedeutet

• Wie viele Beschuldigte, Verteidiger, Privatklägerinnen und weitere Verfahrensbeteiligte im Urteil erscheinen

• Welche Anträge die Staatsanwaltschaft stellte

• Warum ein Strafantrag der Staatsanwaltschaft für Klientinnen und Klienten psychologisch enorm wichtig ist

• Weshalb das Gericht an Strafanträge nicht gebunden ist

• Was die Verteidigungen beantragten

• Warum eine «angemessene Entschädigung» manchmal klüger sein kann als eine offengelegte Honorarnote

• Wie eine symbolische Entschädigung von 1 Franken wirken kann

• Warum ein Inhaltsverzeichnis bei einem solchen Urteil mehr ist als Komfort

• Wie sich Beweiswürdigung, rechtliche Würdigung, Strafzumessung, Einziehungen und Kosten im Urteil verteilen

• Was ein 20-seitiges Urteilsdispositiv mit 65 Ziffern zeigt

• Warum Kosten- und Entschädigungsfolgen im Strafverfahren keine Nebensache sind

• Weshalb Anwaltskosten, Stundenansätze und Entschädigungspraxis rechtsstaatlich heikel werden können

Warum zuerst der Überblick zählt

Die Causa Vincenz wird seit Jahren medial begleitet. Vor der Berufungsverhandlung erscheinen wieder Zusammenfassungen, Einordnungen und Neuigkeiten. Duri und Gregor wählen einen anderen Zugang: zuerst das Urteil selber. Nicht die Schlagzeile, nicht die Empörung, nicht die Abkürzung – sondern die Struktur des Entscheids. Das ist juristisch unspektakulär und gerade deshalb wichtig. Was ist das für ein Entscheid? Wer hat mitgewirkt? Wer war beteiligt? Welche Anträge wurden gestellt? Wie ist das Urteil gegliedert? Wo beginnt die Beweiswürdigung? Wo die rechtliche Würdigung? Was steht im Dispositiv?

Ein Urteil wie ein Buch

Das Urteil des Bezirksgerichts Zürich umfasst 1’198 Seiten. Schon die Verfahrensanlage zeigt die Dimension: mehrere Beschuldigte, zahlreiche Verteidiger, Privatklägerinnen und weitere Verfahrensbeteiligte. Über mehrere Seiten wird festgehalten, wer an den neun Verhandlungstagen anwesend war. Duri und Gregor bleiben zunächst bei diesen scheinbar formalen Punkten. Denn sie erzählen etwas über die Grösse des Verfahrens. Ein Strafurteil dieser Art ist nicht bloss ein Entscheid über Schuld und Strafe. Es ist auch ein Dokument über Verfahrensführung, Beteiligtenrechte, Anträge, Zivilforderungen, Beschlagnahmungen, Einziehungen, Kosten und Entschädigungen. Wer nur auf die Strafhöhe schaut, versteht zu wenig.

Anträge, Erwartungen und Klientenrealität

Die Staatsanwaltschaft beantragte für Pierin Vincenz und Beat Stocker je sechs Jahre Freiheitsstrafe. Für weitere Beschuldigte wurden deutlich tiefere Sanktionen beantragt. Duri und Gregor sprechen darüber, was solche Anträge für die anwaltliche Beratung bedeuten. Für Juristinnen und Juristen ist klar: Ein Antrag ist kein Urteil. Für eine beschuldigte Person ist die erste Frage aber oft viel unmittelbarer: Muss ich ins Gefängnis? Diese Differenz ist zentral. Die Staatsanwaltschaft setzt mit ihrem Strafantrag einen Anker. Das Gericht entscheidet selbständig, aber der Antrag prägt Wahrnehmung, Erwartung und Angst. Gerade bei nicht vorbestraften Personen muss Verteidigung nicht nur rechtlich erklären, sondern auch psychologisch stabilisieren: Panik verhindert kein schlechtes Ergebnis, sie erschwert nur die Vorbereitung.

Verteidigungsanträge und die Frage der Entschädigung

Die Verteidigungen von Pierin Vincenz und Beat Stocker beantragten Freisprüche und eine angemessene Entschädigung. Beat Stocker verlangte zusätzlich eine symbolische Entschädigung von 1 Franken für wirtschaftliche Einbussen. Duri und Gregor lesen diese Anträge nicht eindimensional. Eine symbolische Entschädigung kann verschieden wirken: pragmatisch, zurückhaltend, strategisch, vielleicht auch missverständlich. Besonders interessant ist die Frage, weshalb eine Verteidigung nicht einfach eine detaillierte Honorarnote offenlegt. Duri erklärt den praktischen Punkt: Eine Honorarnote kann Informationen preisgeben, die man nicht offenlegen will. Gleichzeitig ist der Aufwand, wirtschaftliche Einbussen im Detail zu belegen, oft unverhältnismässig. Das Strafverfahren ist ohnehin belastend genug. Nicht jede Entschädigungsfrage lässt sich sauber in Belege und Excel-Tabellen pressen.

Das Inhaltsverzeichnis als Landkarte

Auf Seite 37 beginnt das Inhaltsverzeichnis. Acht Seiten lang. Für Duri ist das kein Luxus, sondern ein Dienst an den Lesenden. Gerade bei einem Urteil dieser Dimension braucht es eine Landkarte. Der Aufbau ist eindrücklich: Verfahren, Anklage, Formelles, Sachverhalt, rechtliche Würdigung, Strafvollzug, Widerruf, Zivilbegehren, Beschlagnahmungen und Einziehungen, Kosten und Entschädigungsfolgen. Das eigentliche Prunkstück ist die Beweiswürdigung: rund 525 Seiten. Die rechtliche Würdigung umfasst rund 200 Seiten, die Strafzumessung rund 70 Seiten, Beschlagnahmungen und Einziehungen ebenfalls rund 70 Seiten. Diese Zahlen zeigen, wo die Arbeit des Gerichts lag und wo die Berufungsverhandlung später ansetzen könnte.

Das Dispositiv: Dort wird es konkret

Am Ende springen Duri und Gregor zum Urteilsdispositiv. Es umfasst rund 20 Seiten und 65 Dispositiv-Ziffern. Dort wird sichtbar, was das Urteil konkret anordnet: Schuldsprüche, Freisprüche, Einstellungen, Strafen, Kosten, Entschädigungen, Beschlagnahmungen, Einziehungen. Pierin Vincenz und Beat Stocker wurden erstinstanzlich teilweise schuldig und teilweise frei gesprochen. Bei Pierin Vincenz fällt Duri die Strafhöhe von dreieinviertel Jahren Freiheitsstrafe auf – gerade weil sie knapp über der Grenze liegt, bis zu der ein teilbedingter Vollzug noch möglich ist. Bei Beat Stocker steht eine Freiheitsstrafe von vier Jahren im Dispositiv. Duri und Gregor halten fest: Diese Punkte verdienen später eine genauere inhaltliche Analyse.

Kosten, Entschädigungen und Anwaltsarbeit

Besonders lebhaft wird die Diskussion bei den Kosten- und Entschädigungsfolgen. Das Urteil enthält hohe Gebühren und Auslagen: Gerichtsgebühr, Untersuchungsgebühr, Barauslagen, Entschädigungsverfahren. Die Kosten werden nach Obsiegen und Unterliegen verteilt; gleichzeitig erhalten Pierin Vincenz und Beat Stocker reduzierte Entschädigungen für ihre Verteidigung. Das führt zur naheliegenden Laienfrage: Warum erhält jemand eine Entschädigung für Anwaltskosten, obwohl er teilweise schuldig gesprochen wurde? Die Antwort liegt im Teilfreispruch. Wer teilweise freigesprochen wird oder in bestimmten Punkten obsiegt, kann Anspruch auf eine entsprechende Entschädigung haben. Genau dort zeigt sich, dass Strafverfahren nicht binär funktionieren. Schuld und Freispruch können im selben Urteil nebeneinanderstehen und die Kostenfolgen müssen diese Differenz abbilden.

Stundenansätze und rechtsstaatliche …

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