BAYRAKTAR + BAYRAKTAR - True Crime and Law· Staffel 1· Folge 25

Der Fall Fabian aus Güstrow – Teil 4: Der 20. Verhandlungstag | Hast du einen Dachschaden!?

Samstag, 8. August 2026 · 26 min

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Shownotes

# 25: 🎙️ "Wir brauchen auch im schlimmsten Fall Gewissheit, um mit der Situation abschließen zu können."
Dieser Satz fiel am 13. Oktober 2025, als der achtjährige Fabian offiziell noch als vermisst galt. Am 20. Verhandlungstag vor dem Landgericht Rostock stand er plötzlich im Mittelpunkt.

In dieser Folge nehmen wir uns denselben Prozesstag aus zwei Blickwinkeln vor: Rechtsanwältin Nurcan Bayraktar vertritt die Sicht der Staatsanwaltschaft, Rechtsanwalt & Strafverteidiger Sayil Bayraktar die Perspektive der Verteidigung – sachlich, fair und ohne Effekthascherei. Wir sprechen über die große BKA-Kommunikationsanalyse, den Förster und das Foto aus dem Wald, den orangefarbenen Pick-up und seine Schwachstellen, die aufsehenerregende Aussage der Schwester und das Campingmesser, das bislang weder Spuren von Fabian noch von der Angeklagten trägt.

Was verdichtet die Indizienkette – und was zerfällt bei genauem Hinsehen?

Zwei Juristen, zwei Lesarten, ein Prozesstag.

Es gilt die Unschuldsvermutung. Alle Angaben beruhen auf den Beweisergebnissen des laufenden Verfahrens; die Angeklagte ist angeklagt, nicht verurteilt.

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Transkriptvom Podcast bereitgestellt · Zeitmarken springen hin

Wir brauchen auch im schlimmsten Fall Gewissheit, um mit der Situation abschließen zu können. Dieser Satz wurde am 13. Oktober 2025 geschrieben, zu einem Zeitpunkt, als der achtjährige Fabian offiziell noch als vermisst galt. Am 20. Verhandlungstag stand genau dieser Satz plötzlich im Mittelpunkt eines Mordprozesses.

Und somit herzlich Willkommen zu einer neuen Podcast Folge von by Doc Dad and by Doc Dad, true Crime and law. Ich bin Rechtsanwalt und Strafverteidiger Sail by Doc Dash. Und ich bin Rechtsanwältin Nojan by Doc Dash. Und bevor wir loslegen, das Wichtigste immer zuerst. So wie in jeder Folge und besonders auch in diesem Fall. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Gina ist angeklagt, aber noch nicht verurteilt. Alles, was wir heute besprechen, sind Beweisergebnisse eines laufenden Verfahrens vor dem landgerät Rostock, keine Feststellungen, kein Urteil, nur das, was an diesem einen Verhandlungstag tatsächlich zur Sprache kam. Ja, und schon überwältigend, wie viele E Mails wir mit der Anfrage bekommen haben, wann wir denn den 20.

Verhandlungstag endlich hier aufnehmen. Und der war ja erst vor kurzem. Gestern. Also. Also innerhalb der. Direkt mehrere E Mails bekommen und natürlich sind wir aber auch da dran gewesen. Wir wissen das interessiert euch und. Ja, wir wollen euch ja auch to Date halten. So sieht es aus. Und obwohl wir eigentlich eine andere Folge für den Samstag geplant haben, nehmen wir jetzt diese Folge auf, damit wir direkt berichten können, was denn jetzt am 20.

Verhandlungstag in dem Mordprozess gegen Gina abgelaufen ist. Ja, und zur Einordnung der 20. Verhandlungstag war am Donnerstag, am 6. August 2026 nach rund vierwöchiger Verhandlungspause. Und der Vorwurf der Staatsanwaltschaft lautet, Gina soll Fabian am 10. Oktober 2025 in der Nähe von Kleinupal getötet und den Leichnam anschließend in Brand gesetzt haben. Auf dem Programm standen an diesem Tag 6 Zeugen, eine große kriminalanalytische Auswertung des Bundeskriminalamts und ein neuer Antrag zu einem Beweismittel. Aber fangen wir ganz von vorne an, und zwar im Wald. Ja, der Förster war der erste Zeuge. Er berichtete, er habe am 10.

Oktober gegen 11:00 Uhr im Waldgebiet in Großbresen Fabians Vater, nämlich den Matthias, getroffen. Es sei um eine Einweisung für geplante Holzarbeiten gegangen. Der Vater habe einen Motorsägenschein vorgezeigt und sei von einem jüngeren Mann begleitet worden. Für die Anklage stützt das die Zeitlinie des Vaters für diesen Vormittag aber das eigentlich interessante war ein Foto, ein Foto, das Gina am 10. Oktober bei einem Spaziergang aufgenommen haben soll. Der Förster ordnete den darauf sichtbaren Waldweg aufgrund seiner jahrzehntelangen Ortskenntnis einer Stelle westlich der Richtung der Straße Richtung der Kleinupal zu und er fügte hinzu, Diese Gegend sei für Ortsunkundige nur schwer zu finden.

Auch die Zufahrt in dem Bereich, in dem Fabian nach Anklage getötet worden sein soll, setze eine gewisse Ortskenntnis voraus. Und aus Sicht der Staatsanwaltschaft heißt das räumliche Nähe am Tattag, verbunden mit Ortskenntnis genau dort, wo Fabian getötet worden sein soll. Ja, aber auch hier ist zu erwähnen, das ist alles jetzt ein Indiz, mehr nicht.

Kennt die Gegend ist juristisch etwas völlig anderes als war am Tatort. Und der Förster ordnet einen Waldweg auf einem Foto nach seiner Erinnerung und seinem Ortsgefühl ein. Und das ist eine Schätzung und keine Vermessung, keine Geodaten. Bevor dieses Foto irgendetwas beweist, müssten aber dreierlei Sachen geklärt werden. Erstens, wann genau wurde es aufgenommen, ist es dann technisch belastbar?

Nicht es soll am 10. Oktober irgendwie aufgenommen worden sein. Zweitens, Wo genau stand die Kamera und drittens, und das ist das Entscheidende, wie weit ist diese Stelle vom eigentlichen Fund und Tatort entfernt, solange diese Distanz nicht auf dem Tisch liegt, ist ein Spaziergang im Wald, ein Spaziergang im Wald, viele Menschen kennen weg in ihrer Heimat und dort, ja, ohne dort ein Verbrechen zu begehen und ich finde, na ja, mal schauen, was die Gerichte daraus machen. Aber kommen wir zum Herzstück dieses Verhandlungstages. Ein Fallanalytiker des Bundeskriminalamts hatte umfangreiche Text und Sprachnachrichten von Gina ausgewertet und das Bild, das die Analyse zeichnet, ist für die Anklage aufschlussreich

gewesen. Ihre Kommunikation wird als egozentrisch beschrieben, wenig empathisch, kontrollierend und geprägt von einem hohen Bedürfnis nach Aufmerksamkeit und Bestätigung. Und gerade gegenüber Matthias habe sie immer wieder wissen wollen, wo er sei und was er gerade tue. Aber der eigentliche Punkt für die Staatsanwaltschaft sind die Abweichungen genau im Tatzeitraum. Denn als Matthias am 10.

Oktober schrieb, dass ihn etwas Beunruhige, ohne überhaupt ihr mitzuteilen, dass Fabian verschwunden ist. Habe sie ungewöhnlich intensiv nachgefragt, was los sei und solche Nachfragen nach seinem Befinden habe man in der früheren Kommunikation so nicht gefunden. Und sie kündigte an, am Abend zu ihm zu kommen und ja, und hatte sich auch mehrmals nach Fabian erkundigt und sie fragte nach konkreten Suchmaßnahmen, sogar nach einem Hubschraubereinsatz und Sachinformationen, so der Analyst.

Hätten in ihrer sonstigen Kommunikation regelmäßig eine sehr geringe Rolle gespielt. Und dann jener Satz vom 13. Oktober, man brauche auch im schlimmsten Fall Gewissheit, um abschließen zu können. Und da galt Fabian offiziell noch nur in Anführungsstrichen als vermisst und. Der Analytiker hielt diese Wortwahl für sehr auffällig und für zu früh. Dazu die Bemerkung gegenüber einem bekannten, Fabian werde schon seine Gründe haben, weshalb er weg sei für die Anklage fügt sich das zu einem Bild, jemand, der innerlich abzuschließen scheint, bevor irgendjemand das schlimmste wissen konnte.

Das ist stark vorgetragen. Das ist natürlich dann auch so bisschen aus Sicht der Staatsanwaltschaft, wie Du das hier wieder gibst. Und ich nehme das mal als Verteidiger auseinander, wenn ich mal darf und ich ja, gehen wir mal durch. Also erstens diese persönlichkeits Anmerkung, dass sie egozentrisch, eifersüchtig, kontrollierend, wenig empathisch sei, das klingt alles sehr unsympathisch, das. Kann man gar nicht irgendwie abstreiten, aber die für die Frage, ob dieser Mensch ein Kind getötet hat, hat es so gut wie keinen spezifischen Beweiswert.

Und das wär meine Frage an diesen Beamten gewesen. Unsympathisch zu sein ist nämlich kein Straftatbestand leider, und das ist für die Verteidigung auch ja die Verteidigungsstrategie, finde ich, die zweite Sache ist. Dieselbe BKA Analyse stellt ausdrücklich fest, dass das Kommunikationsmuster vor und nach Fabians Verschwinden im Wesentlichen gleich geblieben ist.

Das ist wichtig, nämlich wer eine Tat mit auffälligem Nachtatverhalten beweisen will, braucht einen Bruch. Man braucht ein vorher und ein deutlich anderes nachher. Und ausgerechnet diese systematische wissenschaftliche Auswertung. Liefert diesen Bruch nicht und ich finde auch dieselbe Analyse hält fest, dass Gina Selbstsuchmaßnahmen angestoßen beziehungsweise unterstützt haben soll und das passt. Finde ich schlecht zum Bild der kühl abschließenden und dass sich aus den Nachrichten keine besonders enge emotionale Bindung zu Fabian ableiten ließ, das ist ja schon lange kein Motiv, dass es schlicht ein, ja Kind, das nicht ihr eigenes war. Und zu den einzelnen auffälligen Nachrichten, Anführungszeichen, die hier in den Medien

wiedergeben, wiedergeben werden, dass eine Person, die selbst als Kontrollierend beschrieben wird, intensiv nachfragt, als der Mann, um den sie kreist, schreibt, dass ihn etwas beunruhigt. Das ist bei diesem Persönlichkeitsbild nicht der Ausnahmezustand, sondern der Normalzustand. Aber ich habe noch gelesen.

Dass Sie wohl KI genutzt habe, um Nachrichten emotional zu formulieren? Ja, an den Vater von Fabian. So und als Verteidiger würde ich da genau den Finger drauf halten und sagen, Na und was soll das beweisen? Dann hat sie da halt KI genutzt um eine Nachricht um zu formulieren, das macht sie lange zu keine Mörder.

Ja, aber ich glaube, das unterstützt einfach noch mal, dass sie vielleicht emotional eher ja abgestumpft war. Vielleicht. Oder dass sie einfach nicht diese emotionale Fähigkeit hat, solche Nachrichten zu formulieren und einfach sagt, OK, ich muss jetzt irgendwie da einfühlsam mit dem Schreiben, deswegen bin ich ja, brauch ich einfach mal jetzt ne Unterstützung durch NKI Programm und schreibt dann einfach ja, formuliere mal diese.

Nachricht emotionaler. Ja. Weil man vielleicht einfühlsamer wirken wollte. Aber noch mal. Machen ja auch viele. Inzwischen ne. Ja, aber das macht sie immer noch nicht zum Mörder. Die natürliche Intelligenz geht immer weiter zurück. Also ich hab das Gefühl, dass heutzutage keiner mehr irgendwie eigene E Mails schreibt, sondern alles nur noch. Da kannst du ja sowieso von den Mandanten vieles berichten, oder?

Also ich finde, wenn Leute mir eine e Mail schreiben, dann sollte man wenigstens noch. Diesen Prassus entfernen wie alles? Klar, jetzt formuliere ich dir eine saubere e Mail an deinen Anwalt Doppelpunkt und dann kommt lieber Herr Beirak da. Alles klar, ich formuliere es noch mal schärfer. Ja, genau, das war auch schon mal da, alles klar, ich formuliere etwas schärfer, aber das war nicht vom Mandanten. Muss ich an dieser Stelle sagen, das war nämlich von einem Gegner, der meinte, er muss uns.

Anwaltskollege. Schreiben ja, anwaltskollege also das ist dann schon peinlich. Ja, ist schon peinlich. Ja, und wenn man sich nicht mal die Mühe macht zu lesen, was da irgendwie rausgespuckt wurde. Aber das ist eine eine Podcast folge ich. Hatte letztens auch einen Fall, da habe ich einen Schriftsatz bekommen und da waren ja Urteile zitiert und dann habe ich mal geschaut, das waren, glaube ich, um die 34 Urteile und keines dieser Urteile hat je existiert. Natürlich nicht.

Das sind einfach fantasieprodukte gewesen. Es. Gibt ja mittlerweile auch sogar Obergerichtlich eine Entscheidung, wo ein Anwalt gerügt worden ist wegen seinen Zitaten in seinem Schriftsatz, weil es die einfach nicht gibt, weil KI Programme das. Sind auch Urteilszitate und sowas. So kommen wir zum nächsten Zeugen.

Genau der nächste Zeuge. Liefert einen Zeitanker, und zwar der Hochschmied. Matthias W. War am Morgen des 10 Oktober gegen 08:10 Uhr auf der Pferdekoppel von Gina eingetroffen und Beschlug dort einen Schimmel. Anwesend waren Gina, ihre Großmutter und ein weiterer Mann aus dem Ort und gegen 09:45 Uhr verließ er das Gelände. Und ein Detail hielt die Anklageperspektive fest. Aus einer früheren polizeilichen Aussage wurde ihm vorgehalten, Gina habe an diesem Morgen wenig gesprochen und ja, verschlossener gewirkt als sonst. Und daran konnte er sich vor Gericht noch gut erinnern. Ja, okay, aber ich.

Die Verteidigung liest hier zunächst etwas anderes heraus, nämlich für den frühen Vormittag gibt es jetzt einen unabhängigen Zeugen für ihren Aufenthaltsort, und das ist ein handfester Zeitanker bis kurz vor 10 ist sie auf ihrer Koppel mit einem Handwerker und 2 weiteren Personen. Was ich als Verteidiger allerdings ehrlich dazu sagen muss, damit wir sauber bleiben. Ein Alibi für den gesamten nach der Anklage relevanten Zeitraum ist das nicht.

Der Vormittag ist nicht der ganze Tag und verschlossener als sonst. Also das ist eine stimmungsbeschreibung Monate später erinnert und erst durch einen Vorhalt gestützt für Trauer, Streit, Kopfschmerzen oder einen schlechten Morgen gibt es hunderte Erklärungen. Ein Schluss auf einen Tötungsdelikt ist daraus nicht zu ziehen. Punkt.

Fairness halber, muss ich sagen. Ich bin jetzt auch kein fröhlicher morgenmensch, du bist. Überhaupt kein Morgenmensch. Ja, und? Also ja. Am besten gar nicht mal guten Morgen, sagen Leute, ich warne euch. Jetzt nicht so viel preisgeben, wir aber kommen wir zu einem Fahrzeug, das in diesem Verfahren eine Rolle spielt.

Ein orangefarbener Pickup gleich 2 Zeugen sprachen ihn an, zuerst ein Hobbyfotograf, er war am 10 Oktober am Bolzsee unterwegs und sah dort einen orangefarbenen Pickup am Steuer, so seine Schilderung. Eine junge Frau mit schulterlangen blonden Haaren und hellem Oberteil und dann eine Schafhalterin, 55 Jahre alt, die in jenem Zeitraum in der Gegend die Schafe einer Nachbarin versorgte.

Sie hat berichtet, in der Nähe eines Tümpels einen schwarzen SUV und einen orangefarbenen Pickup gesehen zu haben. Und 2 Zeugen haben eben gleichzeitig berichtet, ein auffälliges Fahrzeug in derselben Region gesehen zu haben. Und das ist schon eine Beobachtung, mit der die Anklage arbeitet. So. Und hier wird es für die Verteidigung interessant, denn beide Sichtungen sind bei genauem Hinschauen erheblich weicher als die Schlagzeile klingt. Und wie das auch in den Medien wiedergegeben wird. Aber beginnen wir mal beim Hobbyfotografen, so, er nannte zunächst eine Uhrzeit zwischen 15:35 Uhr und 15:40 Uhr, dann kam allerdings heraus, dass die Zeitzone seiner Kamera falsch eingestellt war.

Die tatsächliche Zeit dürfte etwa eine Stunde früher gelegen haben, also gegen 14:35 Uhr und bis 14:40 Uhr. Eine Beobachtung, deren Uhrzeit man erst über einen Polizeivermerk gerade biegen muss, hat schon seine Präzision verloren. Weiter widersprach er, sich zur Ladefläche des Fahrzeugs und er erkannte den Wagen erst später, als das Fahrzeug von Gina wieder.

Nachdem er das Fahrzeug bei Aktenzeichen XY gesehen hat, und das ist eine nachträgliche Wiedererkennung über Medienbilder und das ist ganz wichtig, es findet sich kein erkanntes Kennzeichen, keine sichere Identifizierung von Gina als Fahrerin, das sie hat. Er hat gesagt er hat nur eine junge blonde Frau in einem orangenen Pickup gesehen und das ist ja keine Person, das ist nur eine Beschreibung und wenn ich zur Schafhalterin zurückkomme. Da wird es ja fast noch dünner, nämlich sie sah den Pickup nicht am 10.

Oktober, also, sprich am Tattag, hat sie nichts Auffälliges festgestellt, sondern erst am 13. Oktober, also sprich 3 Tage später und auch ihre Erinnerung an dieses Fahrzeug kam erst nach einem Pressefoto des sichergestellten Wagens und sie nannt zunächst eine Uhrzeit gegen 09:00 Uhr, bis der Vorsitzende.

Ihr ein Weidezahnprotokoll vorgehalten hat, das ihren Aufenthalt erst gegen 11:30 Uhr dokumentiert. So und daraufhin relativierte sie die Aussage und wir haben hier eine nachträgliche Wiedererkennung über ein Pressebild plus eine Objektiv widerlegte Uhrzeit plus ein der falsche Tag und das würde ich als Verteidiger hier auseinandernehmen. Ja und ihre Aussage hat einen Gewicht. Von einem vom Bruchteil dessen, was hier in den Medien mit Pickup am Tümpel auf den ersten.

Blick, aber ich muss dir auch widersprechen, denn Zeugen, deren Uhrzeiten korrigiert werden, sind bei Gericht Alltag. Ja und nicht die Ausnahme. Menschen schätzen Zeiten schlecht ein, Kameras können auch falsch eingestellt sein, das Entscheidende ist die Kernbeobachtung, ein auffälliges Seltenes. Fahrzeug in genau dieser Region und wahrgenommen von mehreren Personen gleichzeitig.

Ja und dann gibt es auch noch die Schwester von China und zwar am Nachmittag betrat die jüngere Schwester den Zeugenstand, obwohl sie als Angehörige ein Zeugnisverweigerungsrecht gehabt hätte und die beiden seit Jahren kaum noch Kontakt hatten. Wollte sie hier aussagen, hat sie auch getan. Und das war nicht unbedingt positiv.

Eigentlich also zumindest im sportlichen, menschlichen Sinne. Ja, sie zeichnete nämlich ein ausgesprochen kritisches Persönlichkeitsbild. Gina könne liebevoll sein, werde aber schnell aufbrausend und beleidigend, hat sie gesagt. Und wenn etwas nicht nach ihren Vorstellungen laufe, dann könnte es auch schnell kippen und schon als Kind habe sie gelogen, um sich in ein besseres Licht zu rücken, um an erster Stelle zu stehen, und es kam zu einer Szene, die den Gerichtssaal elektrisierte. Denn als die Schwester sagte, Gina habe früh versucht, ohne Arbeit durchs Leben zu kommen, rief die Angeklagte ihr zu. Hast du einen Dachschaden und der Vorsitzende musste einschreiten und weitere Zwischenrufe unterbinden? Ja, aber ganz offen für die.

Eigentliche Tatfrage ist das natürlich nicht ergiebig. Ja, es ist ein Persönlichkeitsbild und kein Tatnachweis. Ja, eben. Ich finde auch diese Aussage ist medial ein Ereignis, aber juristisch gesehen ist es nur ein Randbaustein, ein Wutausbruch im Gerichtssaal beweist zwar Temperament, vielleicht aber immer noch kein Mord, und hier muss die Verteidigung noch einen Schritt weiter gehen bei einer Belastungszeugin. Zwischen der und der Angeklagten seit Jahren ein tiefer familiärer Konflikt und eine echte Entfremdung bestehen, muss das Gericht die mögliche Belastungstendenz hier natürlich mitdenken.

Die Aussage selbst liefert den Kontext dafür natürlich frei Haus, eine erkrankte Mutter, Kinder bei den Großeltern, eine Großmutter, die den Kindern vermittelt haben soll, die Mutter wolle sie nicht mehr zurück haben. Was nicht stimmte und eine Schwester, die sich über Jahre zurückgesetzt fühlte, und das Macht ihre Aussage zwar nicht wertlos, aber es verlangt sie mit Vorsicht zu wiegen und ein negatives Charakterbild aus einer zerrütteten Geschwisterbeziehung ist kein Beweis dafür, was am 10.

Oktober geschehen ist. Ja, bleibt der letzte große Punkt des Tages. Und der ist ehrlicherweise offen. Zu Beginn wurde ein ergänzendes DNA Gutachten zu einem Campingmesser eingeführt, das bei einem mit Gina befreundeten Nachbarn sichergestellt worden ist und das Ergebnis bisher DNA Spuren dieses Nachbarn, aber keine Spuren von Gina und keine Spuren von Fabian und auf Antrag der Nebenklage ordnete das Gericht nun eine weitere Untersuchung durch das Landeskriminalamt an.

Und da werden geprüft, unter anderem, ob sich Rückstände von Reinigungsmitteln feststellen lassen. Ja, und bemerkenswert ist an dieser Stelle, dass die Staatsanwaltschaft eine weitere Untersuchung zunächst nicht für erforderlich gehalten hatte. Und aus Verteidigersicht sage ich das mal jetzt ganz klar. In diesem Moment ist das Messer kein Belastungsbeweis, im Gegenteil.

Wenn sich kein einziger Abrieb von Fabian und auch kein einziger von Gina hier feststellen lässt. Deshalb hat sich die Verteidigung dem Antrag auf weitere Untersuchungen sogar angeschlossen mit dem Argument, dass eine gründliche Analyse Gina auch entlasten kann. Und das ist kein Zeichen von Nervosität, das ist eher Selbstvertrauen dann im Prozess, wer nichts zu befürchten hat, fürchtet auch das Labor nicht. Ich muss aber ehrlich bleiben, weil die Frage nach Reinigungsmittelrückständen ist ein zweischneidiges Schwert. Wenn das LKA nichts findet, stützt das natürlich die Verteidigung, aber wenn es etwas finden sollte, muss man das natürlich komplett neu bewerten und deshalb ist das Messer heute genau das, was es ist, wie du es

gesagt hast. Es ist ein offener Befund und einen offenen Befund darf niemand vorschnell zu Lasten der Angeklagten deuten. Ja, ziehen wir mal eine Bilanz aus Sicht der Staatsanwaltschaft hat der 20. Handlungstag die Indizienkette an mehreren Stellen verdichtet, und zwar die räumliche Nähe und Ortskenntnis durch den Förster, ein auffälliges Fahrzeug, das mehrere Menschen in der Region wahrgenommen haben und vor allem eine Kommunikation, die im entscheidenden Zeitfenster Abweichungen zeigt.

Bis hinzu jenem Wort abschließen, dass viel als offiziell noch niemand das Schlimmste wusste und kein einzelner Beweis trägt die Anklage allein. Ja, deswegen ist das ja auch ein Indizienbeweis, weshalb die Anklage letztlich vom Zusammenschluss dieser Indizien leben wird. Ja, und aus Sicht der Verteidigung. Würde ich sagen, dieser Tag hat keinen Smoking Gun gebracht, keinen einzigen Beweis, der die Tür zuschlägt, im Gegenteil, an mehreren Stellen hat es gezeigt, wie Interpretationsbedürftig die Indizien doch sind.

Die systematische BKA Analyse liefert gerade keinen Verhaltensbruch nach der Tat, die beiden Pickup zeugen sind nach korrigierten Uhrzeiten nachträglicher Wiedererkennung über Medienbilder und einen falschen Tag. Längst nicht so hart wie ihre Schlagzeile und das Messer trägt bislang weder Fabians noch ginas Spuren.

Ein Indizienprozess wird nicht dadurch stark, dass man viele schwache Fäden bündelt, er wird stark, wenn die Fäden einzeln halten, und genau das ist am Tag 20 offen geblieben. Ja und ja, ich will kurz sagen, wir haben jetzt versucht, diesen Tag so fair und. Ja, nüchtern wie möglich vorzutragen. Wie es weitergeht, entscheidet sich in den kommenden Verhandlungstagen, und wir werden wieder berichten. Und deshalb noch einmal ganz wichtig zum Schluss wie zu Beginn.

Es gibt die Unschuldsvermutung, was heute belastend klingt, kann morgen natürlich zerfallen oder umgekehrt, wir bleiben für euch dran und fassen noch mal natürlich insbesondere den Verhandlungstag zusammen, an dem Gina sprechen wird, Mhm. Und dann würde ich sagen, das war's auch schon von meiner Seite. Ich sag schon mal Tschüss.

Dann würde ich mich hier auch verabschieden. Wie immer. Passt auf euch auf, bleibt vorsichtig und achtsam tschü und vergiss bitte nicht zu kommentieren und zu liken, danke.

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