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Shownotes
Arbeiten trotz Krankschreibung?
Ein kostenloses Probeabo der Zeitschrift »Der Personalrat« ist abrufbar unter: bund-verlag.de/zeitschriften/der-personalrat
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Die neue Teilarbeitsunfähigkeit. Arbeiten-Protzkrankschreibung Der Personalrat Podcast Wichtige Urteile, Gesetzesänderungen und Themen aus der Praxis für die Praxis. Hallo und herzlich willkommen zur heutigen Podcastfolge. Der Personalrad. Mein Name ist Franziska Kowalski Verantwortliche Redakteuren der Zeitschrift Der Personal Rat des Bund Verlags Und mir gegenüber Michael Kröll Fachanwalt für Arbeitsrecht in der Kanzlei Kröll & Weber in Frankfurt am Main.
In dieser Folge schauen wir uns eine arbeits- und sozialrechtlich relevante Neuregelung an, die Teilarbeitsunfähigkeit. Michael diese Regelung ist ein Paradigmenwechsel – warum? Franziska so ist es! Teilarbeitsunfähigkeiten gab es bisher nicht, bislang galt Arbeitsfähige oder Arbeitsunfähige mit anderen Worten ganz oder gar nicht.
Und genau das soll sich ändern. Es lang gibt es nach längerer Arbeitsunfähigkeit vor allem die Stufenweise wie der Eingliederung um Schritt für Schritt an den Arbeitsplatz zurückzukehren. Ab dem ersten Januar, soll nun die Teilarbeitsunfähigkeit hinzukommen. Was bedeutet das konkret? Die Neuregelung in §IVC-SGB V ermöglicht gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bereits während einer ärztlich festgestellten Arbeitsunfähigheit ihre bisherige Tätigkeit teilweise auszuüben.
Die Idee ist eine frühzeitige freiwilliger und flexible Teilhabe am Arbeitsleben. Und welche Voraussetzungen müssen für eine Teilarbeitsunfähigkeit vorliegen? Zunächst ist eine nicht nur geringfügige Erkrankung erforderlich. Nach der gesetzlichen Regelung liegt eine solche vor, wenn die Arbeitsunfähigkeit nach ärztlicher Einschätzung voraussichtlich mehr als vier Wochen andauern wird.
Interessant! In der Gesetzesbegründung werden hierzu beispielsweise psychische Erkankungen genannt bei denen eine schrittweise Steigerung der Belastung therapeutisch sinnvoll sein kann. Auch bei Wirbelsäulenerkrankungen oder onkologischen Erkrankungen kann eine begrenzte Arbeitsfähigkeit bestehen. Damit ist klargestellt, bei geringfügigen kurzzeitigen Erkrankungen unter vier Wochen ist eine Teilarbeitsunfähigkeit unzulässig.
Ein Beispiel hierfür ist eine zweivöschige Erkältung. Hier gelten weiterhin die bisherigen Regeln – Arbeitsunfähigkeiten ganz oder gar nicht! Die Teilarbeitsunfähigung ist zwingend von der behandelnden Ärztin oder dem behandelenden Arzt festzustellen. Dabei ist sowohl die teilweise Leistungsfähigkeit, als auch deren qualitative Umfang zu bestimmen.
Vorgesehen sind nämlich feste Stufen von twenty-fünfzig oder seventy-fünftig Prozent der individuellen wöchentlichen Arbeitszeit. Die Feststellung muss dabei in Absprache mit den betroffenen Arbeitnehmern oder der betroffene Arbeitnehmerin erfolgen. Nehmen wir mal an – die Ärzte stellt eine Teilarbeitsfähigkeit von fünfzig Prozent fest!
Muss der Arbeitgeber dann die betroffene Person automatisch für die Hälfte der normalen Arbeitszeit beschäftigen? Nein, und das ist ein wichtiger Punkt. Die Teilarbeitsunfähigkeit funktioniert nur wenn beide Seiten mitmachen. Für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist sie freiwillig und gleichzeitig muss der Arbeitgäber zustimmen.
Michael welche Pflichten treffen den Arbeitgebers? Zunächst müssen Beschäftigten ihren Wunsch nach einer teilweise Arbeitsleistung dem Arbeitgebe anzeigen. Der Arbeitgeber hat dann innerhalb von sieben Kalendertagen zu prüfen, ob der konkrete Arbeitsplatz für die Tätigkeit im Rahmen der festgestellten Teilarbeitsunfähigkeit – und wenn der Arbeitgebers ablehnt?
Das gilt auch, wenn sich der Arbeitgeber innerhalb des sieben Tagefrist nicht äußert oder die Teilarbeitsunfähigkeit vorzeitig beendet wird. Franziska – kann die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer verlangen dass der Arbeitsplatz an die teilweise Beschäftigung angepasst wird? Nein! Die Neuregelung begründet ausdrücklich keinen Anspruch auf Einrichtung oder Anpassung eines Arbeitsplatzes zur teilweise Ausübung der bisherigen Tätigkeit.
und Michael ganz wichtig Wie ist die Vergütung während der Teilarbeitsunfähigkeit geregelt? In den ersten sechs Wochen einer Arbeitsunfähigkeit ändert sich finanziell erst mal nichts. Unabhängig davon, ob teilweise gearbeitet wird oder nicht bleibt es bei der vollen Endgeldverzahlung durch die Arbeitgeber gemäß Paragraftrei Endgeld-Verzahlungsgesetz.
Danach teilen sich Arbeitgebe und Krankenkasselie Kosten für die tatsächlich geleistete Arbeitszeit schulde der Arbeitgebirn anteiliges Arbeitsendgeld wie beispielsweise einer Teilzeitbeschäftigung. Und daneben gibt es beim Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen eben noch teilweise Krakengeld. Was bedeutet die Neuregelung zur Teilarbeitsunfähigkeit zusammengefasst für die arbeitsrechtliche Praxis?
Die Teilarbeiterunfähigheit schafft eine zusätzliche Möglichkeit zwischen vollständiger Arbeitsunfähigkeiten und vollständige Wiederaufnahme der Tätigkeit, entscheidend sind erstens die ärztliche Feststellung Zweitens die Freiwilligkeit der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers und drittens die Zustimmung des Arbeitgebers.
Dann halten wir also fest, ab dem ersten Januar, zw.A. soll die Teilarbeitsunfähigkeit einen neuen Weg zwischen vollständiger Arbeitsunfähigkeit und vollständige Rückkehr an den Arbeitsplatz eröffnen. Ob das in der Praxis tatsächlich funktioniert wird sich dann zeigen. Das Gesetz sieht eine Evaluation vor.
Untersucht werden sollen Die Auswirkungen auf Arbeitnehmern und Arbeitnehmer und auch die Arbeitgeber, die tatsächlichen Anspruchnahme sowie die Folge auf die Dauer der Arbeitsunfähigkeit. Eine erste Bilanz wird ein Jahr – die abschließende Bilanz dann fünf Jahre nach in Kraftreden in der Neuregelung gezogen.
Auch wenn die Betroffene Beschäftigten kein Anspruch haben können Personalräte gemeinsam mit dem Arbeitgebe über die Anpassung eines Arbeitsplatzes zur teilweise Tätigkeitsausübung verhandeln Und die Teilarbeitsunfähigkeit ist eine weitere Möglichkeit, um im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements die Arbeitsunfähigkeit zu überwinden.
Das sollten die Personarete beachten und in den BEM-Verfahren ins Gespräch bringen. Apropos Personalrat Franziska was gibt es der Neues in der aktuellen Ausgabe von Der Personalrat? Du hast das Betriebliche Einglierungsmanagement gerade schon kurz erwähnt und auch an der Doppelausgabe August September werden wir uns dem Thema BEM widmen ganz konkret im Zusammenhang mit psychischen Erkrankungen, denn das ist ein besonders sensibles Thema bei dem es einige Besonderheiten zu beachten gibt.
Und falls Sie noch kein Abonnent unserer Zeitschrift der Personalrat sind finden sie auch dazu in den Show-Notes alle wichtigen Informationen! Das war's für diese Ausgabe. ich danke Ihnen für Ihr Interesse und Dir Michael für Deine Hinweise Franziska. wie immer sehr gerne, aber ich danke fürs Zuhören bis zum nächsten Mal.