Der Personalrat· Folge 137

»Risiken im Datenschutz« in 100 Sekunden

Donnerstag, 22. Oktober 2026 · 2 min

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Shownotes

Personalräte überwachen den Datenschutz in der Dienststelle, verarbeiten gleichzeitig aber auch selbst personenbezogene Daten. Welche Folgen können Datenschutzverstöße im Gremium haben? Wer haftet, wenn Beschäftigte durch unsachgemäßen Umgang mit ihren Daten beeinträchtigt werden? Die Ausgabe 10/2026 von »Der Personalrat« nimmt Risiken und Verantwortlichkeiten unter die Lupe.

Transkriptvom Podcast bereitgestellt · Zeitmarken springen hin

Namen, Fehlzeiten, Krankheitsdaten oder Gehälter. Personalräte haben regelmäßig mit sensiblen personenbezogenen Daten von Beschäftigten zu tun. Verarbeiten dürfen Sie diese aber nur wenn sie für Ihre gesetzlichen Aufgaben benötigt werden. um die Einhaltung von zum Beispiel Arbeitszeitregelungen zu überwachen braucht der Personalrat nicht unbedingt Namen.

Reichen anonymisierte Arbeitszeit-Listen aus dürfen keine personen bezogenen Listen herausgegeben werden. Andernfalls kann eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts der Betroffenen Beschäftigten vorliegen. Doch wer trägt die Verantwortung, wenn Datenschutzverstöße passieren? Nach dem Datenschutzrecht ist grundsätzlich die Dienststelle verantwortlich.

Sie muss gegenüber Beschäftigten und anderen Betroffenenen für Verstöse gerade stehen – zum Beispiel bei Auskunfts-, Löschungs- oder Schadenersatzansprüchen. Der Personalrat als Gremium kann nicht haften. Das bedeutet aber nicht das Verstösse ohne Folgen bleiben! In schwerwiegenden Fällen kann die Auflösung des Gremiums oder der Ausschluss einzelner Mitglieder drohen.

Und die einzelnen Mitglieder können unter bestimmten Voraussetzungen sehr wohl persönlich haften, oder sich sogar strafbar machen. Datenschutzverstöße sind deshalb keine Kleinigkeit! Missachtet der Personalrat datenschutzvorgaben riskiert er nicht nur rechtliche Konsequenzen sondern verspielt auch das Vertrauen der Belegschaft.

Alles Wichtige zu den drei typischen Fehlerquellen im Datenschutz und zur Haftungsfragen finden Sie in der Oktoberausgabe von Der Personalrat.

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