
Angriff aufs Grundgesetz: Dietrich Murswiek über Wahlrecht ohne Pass
Montag, 26. Oktober 2026 · 14 min
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Shownotes
Rot-Grün-Rot will in Berlin Ausländer wählen lassen, die seit fünf Jahren in Deutschland leben. Der Verfassungsrechtler Dietrich Murswiek prüft den Plan am Grundgesetz und sagt, wer ihn noch stoppen kann.
SPD, Grüne und Linke haben sich vergangene Woche in ihrem Sondierungspapier für Berlin darauf verständigt, Ausländern nach fünf Jahren in Deutschland das Wahlrecht zu geben. Das sei »ganz eindeutig verfassungswidrig«, sagt der Freiburger Staatsrechtler Dietrich Murswiek im Gespräch mit Vadim Derksen: Zum Volk gehöre, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitze. Kommt das Gesetz, lande es mit großer Wahrscheinlichkeit in Karlsruhe.
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Das neue Bündnis aus Rot-Rot-Grün in Berlin möchte den Ausländer das Wählen erlauben und zwar schon ab fünf Jahren aufenthalt in Deutschland. Sie dürfen mitwählen, unabhängig davon was ihr Status ist – ob sie sogar abgelehnte Asylbewerber sind soll keine Rolle spielen! Was es für uns als Deutsche bedeutet, was es für das Wahlvolk bedeutet und allgemein für das Wahlericht und die Kommunen darüber möchte ich sprechen jetzt mit dem Professor Dr.
Dietrich Musswig Der zugeschaltet ist aus Freiburg. Herzlich willkommen nach Freibug! Guten Tag. Wir wollen mit Ihnen kurz über Berlin Situation sprechen, Rot-Rot-Grün plant Ausländerwahlrecht einzuführen. Ist das überhaupt so möglich? Das ist nicht möglich. Warum? Es ist eine Frage des Demokratieprinzips.
In der Demokratie geht die Staatsgewalt vom Volke aus. So steht es im Grundgesetz und in der Berliner Verfassung ist es nicht anders. Es gibt einen einheitlichen Volksbegriff verfassungsrechtlich, der im Bund durch das Grundgesetz geregelt ist und auch für alle Bundesländer verbindlich ist. Also die Staatsgewalt geht vom Volker aus – das Prinzip der Volkssouveränität.
Und das bedeutet zum Volk in verfassungerechtlichen Sinne gehört Wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt? Ein Ausländerwahlrecht bei Landtags- und Bundestagswahlen ist damit vollständig ausgeschlossen. Das ist ganz eindeutig verfassungswidrig, das hat das Bundesverfassungsgericht auch so entschieden.".
Es gibt natürlich auf Kommunalebene, dass EU Bürger wählen können aber dazu kommen wir gleich noch. Ich finde es spannend, dass es in der Vergangenheit schon immer wieder Versuche gab Ausländern das Wahlrecht zu geben unter anderem in Schleswig-Holstein und in Hamburg. Und zwar... ...darmals hat schon das Bundesverfassungsgericht klargesagt Es ist verfassungswidrig.
Warum kommt die Debatte jetzt wieder hoch? Weil es immer wieder Politiker gibt, die mit dem geltenden Recht nichts Einverstanden sind und in deren Interesse es auch liegt, wenn die Wählerschaft verbreitert wird um Ausländer, die hier nicht wahlberechtigt sind. Es hat sich ja gezeigt bei der letzten Berliner Wahl dass die Linke sehr stark von migrantischem Wählerpotenzial profitiert und sie wollen das jetzt noch erweitern.
Menschen wählen lassen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Aber nach Deutschland emigriert sind in welcher Form auch immer ob als Flüchtlinge oder Arbeitsmigranten. entscheidend ist sie haben nicht die Deutsche Staatsangeheürigkeit und Die Linke vermutet in diesem Kreis der Bevölkerung zusätzliche Wähler.
Es ist also ein Versuch, bessere Wahlergebnisse zu erzielen indem man den Kreis aus dem Ausland stammenden Wähler vergrößert. Aber warum kann man nicht einfach sagen tatsächlich Menschen die hier schon seit zehn zwanzig Jahren leben Steuern zahlen Zumindest auf kommunaler Ebene, also sagen wir auch so bei solchen Stadtstaaten wie Hamburg und Berlin zumindest den Landtag mitwählen können.
Sind sie nicht das Volk um es jetzt zugespitzt zu fragen? Nein sind Sie nicht! Also man muss auf jeden Fall mal unterscheiden die kommunale Ebene und die Ebene der politischen Organe. ganz eindeutig ist rechtliche Lage in Bezug auf Landtagswahlen und Bundestagswahl. Das sind keine Kommunalwahlen, auch dann nicht wenn sie in einem Stadtstaat wie in Hamburg Bremen oder eben in Berlin stattfinden.
Berlin ist zwar eine Stadt aber sie ist zugleich ein Bundesland. Berlin isst zugleich einen Bundesland und für das Bundesland gilt eindeutig, dass nur derjenige wahlberechtigt ist. Der zum Volk gehört. und das Volk wie gesagt es ist definiert im Grundgesetz. Zum Volk im Sinne der Verfassung gehört wer die deutsche Staatsangehörigkeit hat.
Das gilt für Länder ganz genauso wie für den Bund selbst. sollte jetzt diese Koalition rot-grün-rot zustande kommen und auch das Auslandswahlrecht eingeführt werden. Wie wahrscheinlich halten Sie es dafür, dass es wieder vor dem Bundesverfassungsgericht landet? Und wie schätzen sie auch die Erfolgsaussichten diesmal ein?
Das wird mit großer Wahrscheinlichkeit vor dem Landesverfassungsgericht landen. Es wird auf jeden Fall ja zu einem Rechtsstreit kommen. ob der in zunächst mal vor das Verfassungsgericht des Landes Berlin geht oder gleich zum Bundesverfassungs- gericht, das hängt davon ab wer die Klage erheben kann. Das hängt ja von der Klageberechtigung ab.
Die AfD beispielsweise, die sicherlich nicht einverstanden ist mit so einer Wahlrechtsänderung hätte allenfalls die Möglichkeit im Organstreit dagegen vorzugehen. Das könnte sie aber nur in Berlin machen, vor dem Berliner Verfassungsgericht während Sie für eine sogenannte abstrakte Normenkontrolle bei der das Wahlgesetz des Landes Berlin, dass jetzt dann von dieser neuen Koalition geändert werden soll.
in diesem Sinne wo dieses Gesetz angefochten wird vor dem Bundesverfassungs-Gericht ist der mögliche Antragsteller ein Viertel, der Mitglieder des Bundestages. So viel hat die AfD nicht aber soviel hat die CDU und ich habe in der Presse gelesen dass die CDU auch beabsichtigt wenn so ein solches Gesetz kommt abstrakte Normenkontrolle zu erheben.
dann ginge die Sache gleich vor das Bundesverfassungsgericht. Und das wäre natürlich auch eine gute Lösung, weil das Bundes- verfassungs- gericht im Unterschied zu einem Landesverfassungsgericht die Maßstäbe dann verbindlich für die ganze Bundesrepublik also auch für andere Bundesländer formulieren kann.
Können Sie für unsere Zuschauer klären warum es für EU Ausländer auf kommunaler Ebene trotzdem möglich ist mitzuwählen? Und warum kann man dieses Wahlrecht nicht einfach auf Nicht-EU Ausländer so ausweiten? Ein Argument ist, dass auf kommunaler Ebene nicht die gleichen Grundsätze gelten würden wie auf Bundesebene.
Das ist in der juristischen Literatur umstritten. Ich selbst vertrete die Auffassung und das es Wahlrechtlich da keinen Unterschied geben darf, weil auch auf kommunaler Ebene Staatsgewalt ausgeübt wird und die muss in der Demokratie vom Volk legitimiert sein und nicht von irgendeiner Bevölkerung. Ich habe aber gesagt das ist umstritten.
es gibt auch etliche Kollegen also andere Staatsrechtler die der Auffassung sind da es auf kommunaler Ebene um Verwaltung geht und nicht um Gesetzgebung, wie auf Landes- oder Bundesebene. Könne man das da anders machen? Und die Vertretung im Stadtrat in der Gemeindevertretung als etwas anderes ansehen als eine demokratische Vertretung des Volkes bei der Ausübung der Politik, sondern als eine Art einfach betroffenen Beteiligung und Betroffen von kommunalen Entscheidungen sind natürlich auch diejenigen Ausländer, die dort leben.
So das ist eine Art, ja wie soll man sagen? Einfach eine Art Mitwirkung ist, die einen anderen Charakter hat demokratische Mitwirkung des Staatsbürgers bei Wahlen. Das ist umstritten. eine materielle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über diese Frage hat es, wenn ich das richtig sehe noch nicht gegeben sondern eine Verfassungsbeschwerde die es gegeben hat als das Kommunalwahlrecht für EU-Ausländer eingeführt wurde als unzulässig angesehen, weil das Bundesverfassungsgericht meinte die Wahlberechtigten, die da geklagt haben, die seien nicht in eigenen Rechten betroffen.
Was ich nicht so recht für einleuchtend halte denn? Die eigene Stimme, die man hat bei der Wahl wird ja sozusagen im Gewicht vermindert wenn unberechtigterweise eine größere Menge anderer Wähler hinzukommen. Eine besondere, mögliche Rechtfertigung für das Kommunalwahlrecht für EU-Ausländer ergibt sich daraus.
Das im EU-Recht dieses Kommunalwaldrechts vorgesehen ist. die EU denkt sich dabei wir haben ja Freizügigkeit Wir haben die Möglichkeit dass alle Unionsbürger in einem anderen Mitgliedstaat der Union sich aufhalten, dort arbeiten können. Dort wohnen, dort leben können und dann sollen sie auch in jedem EU-Staat waalberechtigt sein.".
Und da das EU-Recht Vorrang vor nationalem Recht hat gibt es insofern eine spezielle Rechtfertigung für das Wahlrecht auf kommunaler Ebene für EU Ausländer. Für andere Ausländern gibt es diese EU rechtliche Rechtfertigungen nicht. Dann käme es darauf an, wenn man das erweitern will auf andere Ausländer welche der beiden Auffassungen richtig ist.
Diejenige die ich vertrete nämlich dass es auch auf kommunaler Ebene um demokratische Legitimation geht und nicht um irgendeine Art von Mitbestimmung. oder eben die andere Auffassung die sagt da geht's um Verwaltung und Mitbestimmung bei der Verwaltung Da kann man andere Grundsätze anwenden. Herr Prof.
Mooswig, wenn ein nationales Ausländer-Wahlrecht kommt – ich glaube viele unserer Zuschauer oder die da draußen, die einfachen Bürger verstehen nicht welche Folgen das eigentlich hat für unsere Verfassung und für die Grundfeste unserer Verfassung? Können Sie das einmal erklären was das bedeuten würde?
Es bedeutet praktisch dass der Souverän ausgetauscht wird. Der Souverän ist in der Demokratie das Volk und wenn ich stattdessen eine Bevölkerung wählen lasse, die in der personellen Zusammensetzung etwas anderes ist als dass Volk wie es durch das Grundgesetz definiert wird dann findet ein Wechsel des Souveräns statt.
Das ist eine fundamentale verfassungsrechtliche Änderung meines Erachtens selbst durch eine Verfassungsänderung nicht herbeigeführt werden dürfte, weil der Grundsatz das Volk des jeniger Organes ist. Was von dem die Staatsgewalt ausgeht, von dem alle Staatsgewald legitimiert werden muss dass dieser Grundsat zum Kern der Demokratie gehört und mit keiner Mehrheit abgeändert wird dürfte.
Wer das trotzdem abändern will und abzuendern versucht, handelt verfassungswidrig ja verfassung feindlich.". Also warum darf man dass Volk in seiner Zusammensetzung einfach nicht verändern? Kann man da auch wirklich schon vom Bevölkerungsaustausch sprechen? also das böse Wort was gerade auch gegen die AfD zum Beispiel verwendet wird?
Veränderung oder ein Austausch des Volkes geht es bei dieser Wahlrechtsänderung nicht. Das Volk, das Staatsvolk bleibt dasselbe. nur wenn wir diese Wahlreichtsänderungen kriegen dann entscheidet das Volk nicht mehr über die Zusammensetzung des Parlaments. Die Wahl geht von einem anderen Subjekt aus. Das ist das Problem und das ist nicht zulässig nach der Verfassung.
Vielen Dank für die Einblicke. Professor Moswig zurück nach Freiburg und alle, die uns zuschauen wünsche ich einen schönen Tag abonniert den Kanal. Und wir werden das Thema weiterhin aufmerksam verfolgen und sie oft im laufenden halten.