
ORF vor Gericht: Stiftungsrat Christoph Urtz über Posten, Gebühren und Intrigen - Recht und Realität
Dienstag, 3. November 2026 · 28 min
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Shownotes
Am Küniglberg brennt es an allen juristischen Fronten. In der aktuellen Ausgabe von „Recht und Realität“ spricht Juristin Cornelia Haider mit einem absoluten Insider: Universitätsprofessor Dr. Christoph Urtz ist nicht nur renommierter Rechtsanwalt, sondern sitzt selbst im ORF-Stiftungsrat. Gemeinsam mit Peter Westenthaler und rund 360 Gebührenzahlern hat er eine Popularbeschwerde gegen die Bestellung des neuen ORF-Generaldirektors eingebracht. Urtz legt im Gespräch schonungslos offen, warum er die Besetzung für politisch instrumentalisiert hält, weshalb über 70 Bewerbungen im Eiltempo durchgewunken wurden und warum dem ORF im schlimmsten Fall sogar die Rückabwicklung sämtlicher Entscheidungen droht.
Doch auch beim Geld der Steuerzahler spitzt sich die Lage dramatisch zu. Weil der Europäische Gerichtshof die 90 Millionen Euro schwere Vorsteuerkompensation als mögliche verbotene Beihilfe prüft, steht der ORF vor einem massiven Sparzwang. Anstatt jedoch in den eigenen trägen Strukturen aufzuräumen, wurde bereits formal ein Verfahren eingeleitet, das zu einer Erhöhung der Haushaltsabgabe führen könnte. Gleichzeitig wälzt die ÖVP Pläne, die Zwangsgebühr im Verfassungsrang einzuzementieren, um künftige politische Korrekturen – etwa durch eine FPÖ-Regierungsbeteiligung – unmöglich zu machen. Urtz warnt vor einer verfassungsrechtlichen „Büchse der Pandora“, die das gesamte Staatsbudget mit Gleichheitswidrigkeit belasten würde.
Hochbrisant wird es schließlich bei der Causa rund um Ex-Generaldirektor Roland Weißmann. Christoph Urtz gewährt tiefe Einblicke in ein undurchsichtiges Geflecht aus Vorwürfen, Ermittlungen wegen Nötigung und Erpressung sowie einem möglichen Streit um eine 2,4 Millionen Euro schwere Luxuspension für Pius Strobl. Warum Weißmann selbst das wahre Opfer einer Intrige sein könnte und weshalb Urtz nun fordert, die eigene Stiftungsratsspitze bei drohenden Millionen-Schadenersatzforderungen persönlich in die Pflicht zu nehmen, hört ihr in dieser Folge. Hört euch die gesamte Analyse jetzt auf austriafirst.at, direkt in der AUSTRIA FIRST App oder auf allen gängigen Podcast-Kanälen an!
RECHT UND REALITÄT – DAS MAGAZIN FÜR GERECHTIGKEIT hört ihr immer neu am Dienstag von 11 bis 12 Uhr – sowie an den weiteren Sendeterminen am Dienstag von 17 bis 18 Uhr und am Mittwoch von 6 bis 7 Uhr – direkt über die Webseite austriafirst.at oder in der AUSTRIA FIRST App:
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Recht und Realität. Das Aufgabenmagazin für Gerechtigkeit mit Cornelia Heider.
Herzlich willkommen zu einer neuen Ausgabe unseres Magazins für Gerechtigkeit. Ich freue mich, dass ihr dabei seid. Heute widmen wir uns wieder einmal einer Institution, die in Österreich wie kaum eine andere im Zentrum gesellschaftlicher und politischer Debatten steht, dem österreichischen Rundfunk.
Die Entwicklungen der letzten Zeit werfen drängende Fragen auf. Es geht um die rechtliche Zulässigkeit bei der Bestellung der ORF-Spitze. Es geht um umstrittene Vorstöße zur Erhöhung der Haushaltsabgabe. Und es geht um die delikate Chausa Weismann. Um diese komplexen Themen sachlich und fachlich fundiert zu analysieren, habe ich heute einen absoluten Insider und ausgewiesenen Fachmann zu Gast.
Bei mir im Studio ist Universitätsprofessor Dr. Christoph Urz. Er ist Rechtsanwalt, renommierter Experte und sitzt selbst als Mitglied im ORF-Stiftungsrat. Also dranbleiben, gleich wird's spannend.
Recht und Realität, das Austria First Magazin für Gerechtigkeit mit Cornelia Heider.
Welcome to the UK by Recht und Realität. Heute spreche ich mit Stiftungsrat Dr. Christoph Urtz over the newest entwickling im ORF. Christopher, the Stiftungsrat has a new spitze bestelled. Do you have a jurist not unangefochten? Du hast für Peter Westenthaler and for rundown 360 Gebührenzahler a popularbeschwerde eingebracht.
Bitte erzähl unseren Hörern nochmal, worum es in dieser Popularbeschwerde genau.
Also die Popularbeschwerde, die Peter Westenthaler und ich eingebracht haben, da geht es um die Bestellung von Clemens Pick, dem neuen Generaldirektor des ORF. Und wir haben im Wesentlichen gesagt, dass erstens das eine politisch instrumentalisierte Besetzung war. Es hat ja der Maquetti, damals noch Generalsekretär der ÖVP, gesagt, ja, das ist ein super Kandidat.
Und der Matle aus Tirol, der der große Förderer von Clemens Pick war, hat dann auch gesagt, das ist sein Wunschkandidat, also hat das eigentlich das Machtzentrum der ÖVP gesagt, wir wollen den Clemens Pick, das ist auch in Medienberichten Gott sei Dank sehr schön und sehr klar niedergelegt worden, deswegen konnte man das auch gleich als Beweis anbringen.
Man sieht das zum Beispiel auch daran, zu dem Thema werden wir dann noch kommen, dass die ÖVP will, dass der OF-Beitrag die Haushaltsabgabe verfassungsrechtlich abgesichert wird, dass das ins Budget kommt, in Verfassungsrang. Und der Clemens Pick trommelt das auch. Also wenn der ÖVP-Generalsekretär sagt, wir wollen das so und so, dann kommt der Sprachbrauer Clemens Pick und wiederholt das dann gebetsmüllenartig.
Also da sieht man auch sehr schön, der Clemens Pick ist hier der Mann der ÖVP. Und das zweite, was wir gesagt haben, ist, er ist nicht qualifizierter Clemens Pick, weil er eigentlich keine Erfahrung hat im Fernsehen und auch nicht im Radio. Und da hätten wir jetzt Gegenkandidaten gehabt, wie zum Beispiel den Johannes Lacher, international anerkannter Medienmanager, der hätte das gehabt, oder der Breitenegger, ein anderer Kandidat aus dem Privatmedienbereich, der hätte das auch gehabt.
Und der Clemens Pick, der es letztlich wurde, der hat diese Qualifikation ganz eindeutig nicht. Man sagt dann, also das ist das Argument der ÖVP und der Clemens Pick-Befürworter, naja, er hat seine Videoplattform aufgebaut in seinem vorigen Job, aber das ist einfach nicht vergleichbar. Und da gibt es im ORF-Gesetz auch klar eine Passage, eine Stelle, wo es heißt, ja, die Qualifikation ist eigentlich ausschlaggebend und nach der hat man sich zu richten.
Und gerade im Vergleich zu den Gegenkandidaten zeigt sich, die Qualifikation von Clemens Pick ist nicht vergleichbar gut, weil er eben diese Medienerfahrung, diese Radio- und Fernseherfahrung nicht hat. Und dann haben wir auch Verfahrensfehler geltend gemacht. Also es muss ein transparentes und nicht diskriminierendes Verfahren sein.
Und tatsächlich ist es so, es sind da weit über 70 Bewerbungen eingelangt und die sind in wenigen Werktagen geprüft und durchgewunken worden. Also man kann sich in ein paar Tagen als Stiftungsrat noch dazu, wo es ja ein unbezahlter Nebenjob ist, kann man sich nicht mehr als 70 Bewerbungen qualifiziert anschauen.
Also das ist sicher auch ein Verfahrensfehler gewesen, den wir auch geltend gemacht haben. Der Ball liegt es bei der ComAustria. Ist gerade eine Stellungnahme von Seiten des ORF abgegeben worden, der natürlich die Bestellung von Clemens Pick verteidigt und wir werden darauf auch noch eine Entgegnung einbringen.
Ein lustiges Detail dazu, in der Stellungnahme des ORF steht drinnen, naja, es stimmt gar nicht, dass es Freundeskreise gibt im ORF, von der ÖVP und von der SPÖ. Und selbst wenn es die geben sollte, dann wären sie nicht organisiert. Und das Lustige ist, dass wir gerade nämlich im Stiftungsrat die Wahl des neuen Vizepräsidenten hatten von der ÖVP und der hat gesagt, er wurde dann auch zum Vorsitzenden des ÖVP-Freundeneskreises gewählt.
Also offenbar hat seine Wahl innerhalb des ÖVP-Freunden des Kreises gegeben. Der OEF hingegen behauptet, die Freundeskreise sind intern gar nicht organisiert. Also man sieht, wie absurd das zum Teil abläuft.
Aber angenommen, diese Beschwerde ist jetzt erfolgreich und die Wahl wird tatsächlich aufgehoben. Was bedeutet das eigentlich rein rechtlich für die Entscheidungen, die Clemens Pick bis zu diesem Zeitpunkt getroffen hat?
Ja, das ist eine juristisch sehr spannende Frage. Also der worst case, der schlimmste Fall für den ORF, wäre, dass man feststellt, die Bestimmung, also die Wahl, die Bestellung ist eigentlich nichtig, dann wäre sie von Anfang an nichtig. Und dann müsste man eigentlich alle Entscheidungen rückabwickeln.
Also das wird man dann sehen, was rauskommt, aber diese Variante, diesen schlimmsten Fall ja nur OF für den ORF, den kann man sicherlich argumentieren. Dann wäre alles eigentlich rückabzuwickeln seit der Bestellung von Clemens Pick. Und das wäre natürlich ein super Grau für den ORF. Vor allem, weil das Verfahren, so schätze ich, die österreichische Gerichtsbarkeit ein, sicherlich noch Jahre dauern kann.
Das ist nicht mein Wunsch, aber die Mühen der Justiz waren ja bekanntlich langsam.
Apropos Verfahren, wie wäre jetzt der Gang des Verfahrens? Wie geht es dann weiter? Und enden wir dann schlussendlich im EuGH?
Also jetzt muss einmal die ComAustria entscheiden als Rundfunkbehörde. Wie die entscheiden wird, werden wir sehen. Also meine persönliche Erwartungshaltung ist die, die ist natürlich jetzt, obwohl formal unabhängig, nicht ganz regierungsferne und wird wahrscheinlich den Clemens Peak halten. Aber wir werden sehen, was rauskommt.
Vielleicht erweist er sich ja als unabhängig, die Com Austria. Danach entscheidet das Bundesverwaltungsgericht. Und nach dem Bundesverwaltungsgericht kann man noch erheben entweder eine Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof or a revision an den Verwaltungsgerichtshof. Der Verfassungs und der Verwaltungsgerichtshof sind die höchstgericht in Österreich.
And that we are also a europarechtliche Materie have that here to be a little bit of the European Gerichtshof gehen.
Spannend will this even. Christopher, we must have the financial spread. Can you forget to hörer what into this steckton and wie es eigentlich weitergeht?
Yeah, this is a total spannende and for me völlig absurde entwickling. Und das ist eben die Haushaltsabgabe, der ORF-Beitrag, den jeder von uns zahlen muss, dass man das verfassungsrechtlich einzementieren will. Und das ist deswegen absurd, weil gerade der ORF jetzt für eine Sparsituation steht. Da werden wir noch drauf zu sprechen kommen, und mindestens 90 Millionen einsparen muss, da kommen dann auch aus anderen Gründen 40 Millionen dazu.
Und das ist für den ORF eine dramatische Erfahrung, dass man einsparen muss. Das kennt der ORF so nicht und das beschäftigt ihn. Und auch aus dem Grund offenbar möchte man den ORF und seine Finanzierung verfassungsrechtlich einzementieren. Wahrscheinlich hat man auch Angst vor einem Wahrsieg der FPÖ, weil die FPÖ könnte ja vielleicht auch noch einen weiteren Sparkurs verfolgen im ORF und das möchte man um jeden Preis verhindern.
Und jetzt soll das einzementiert werden. Und das ist gerade auch, wenn man sich im Verfassungsrecht auskennt, schon eine ganz absurde Idee. Weil, also ich glaube, die Idee ist die, dass man sagt, ja, wenn wir jetzt ins Verfassungsrang heben, dass der OF-Beitrag in der und der Höhe gezahlt werden muss, in der Höhe, wie sie wohl jetzt ist, also darunter wird man nicht gehen, wahrscheinlich geht man eher höher, dann kann das nicht mehr geändert werden und der ORF kriegt sicher sein Geld.
Was man aber übersieht bei dem Ganzen, ist, die Regelung über den ORF-Beitrag, über die Haushaltsabgabe ist dann verfassungsrechtlich unanfechtbar. Aber man wirft dann eine Ungleichbehandlung bei anderen Regelungen auf. Dann könnte zum Beispiel die Sozialversicherung sagen, naja, wir sind auch wichtig fürs Land.
Beim ORF sagt man ja, es dient der Abwehr der hybriden Kriegsführung unter Desinformation. Das ist so dieses vorgeschobene Argument. Wobei, wenn man sich den Armin Wolf anschaut, wie er die Eva Schütz beschimpft hat als rassistische Fake-Schleuder, da fragt man sich schon, woher da jetzt die gute Information kommt beim ORF.
Vielleicht ist der OF selber eine Quelle von Desinformation, manchmal zumindest. Aber das ist zumindest das Argument, warum man diese Haushaltsabgabe jetzt verfassungsrechtlich absichern will. Aber wenn man das tut, dann wirft man eben eine Ungleichbehandlung an anderer Stelle auf. Also könnte die Sozialversicherung dann sagen: Moment, wir wollen eigentlich auch die Arbeitnehmer oder Arbeitgeberbeiträge verfassungsrechtlich abgesichert haben, da wird wir uns finanzieren können.
Das wäre ja auch ein sachliches Anliegen. Oder noch schlimmer, wenn, was die ÖVP ja will, dass zwar eine Budgetfinanzierung des ORF kommt, aber dass man dann den Budgetbeitrag verfassungsrechtlich absichert, das ist ja noch dümmer geradezu, weil dann könnte ja auch jede staatliche Stelle kommen und sagen, na Moment einmal, wenn der ORF aus dem Budget jährlich fix 750 Millionen Euro kriegt, dann möchte die Sozialversicherung aber auch eine Mindestfinanzierung, weil die Gesundheit der Österreichinnen und Österreicher ist ja auch wichtig.
Oder es könnte ja die Verteidigministerin sagen, nein, da möchten wir aber auch eine Mindestfinanzierung, weil wenn der ORF der Abwehr der hybriden Kriegsführung dient, dann dient das Bundesheer ja auch der Abwehr der tatsächlichen Kriegsführung und wir sind auch wichtig. Also man macht da die Büchse der Pandora auf.
Also man belastet dann alle anderen mit Materien im Budget mit einer Gleichenswidrigkeit, wenn man den ORF verfassungsrechtlich absichert. Also ich glaube, das haben sich die Politiker oder Juristen der ÖVP und auch der anderen Mitglieder der Koalition noch nicht wirklich durchgedacht, ob das eine verfassungsrechtlich gute Idee ist.
Also ich bin ja sehr gespannt, was da rauskommen wird. Was politisch rauskommt, derzeit weiß man eh nicht. Also nachdem der Medienminister der Genosse Andreas Pabler ja derzeit so ein Mann auf Abruf ist, wird man eh schauen, was überhaupt noch hier in Sachen OEF politisch passieren wird.
Aber apropos Finanzierung. Neben den internen Debatten gerät der ORF ja auch jetzt ein bisschen von außen unter juristischen Beschuss. Das alternative Medium unzensoriert hat eine sogenannte Konkurrentenbeschwerde eingebracht. Es geht dabei um die Frage der Marktverzerrung durch den Ausgleich des sogenannten Vorsteuerschadens.
Christoph, kannst du für unsere Zuhörer bitte nochmal erörtern, was ist dieser Vorsteuerschaden, beziehungsweise was ist diese Vorsteuerkompensation da genau?
Also der Hintergrund ist der, der ORF ist, was mit dem ORF-Beitrag mit der sogenannten Haushaltsabgabe zusammenhängt, der ORF ist nicht mehr zum Vorsteuerabzug berechtigt. Das heißt, wenn der ORF Leistungen einkauft, dann sind die Leistungen brutto für netto, also er kauft um 1.200.000 Euro ein, dann stecken in der 1.200.000 Euro 200.000 Euro Umsatzsteuer drin.
Und da kann sich der ORF die Vorsteuer, das sind um diese 200.000 Euro, nicht mehr zurückholen. Und um diesen Nachteil auszugleichen, gibt es eben diese Vorsteuerkompensation. Die hängt mit dem ORF-Beitrag, mit der Haushaltsabgabe zusammen, die 2024 eingeführt worden ist. Und ich habe immer gesagt, das ist eine verbotene Beihilfe.
Und da ist tatsächlich ein sehr interessantes Verfahren im Laufen. Der Verband der österreichischen Zeitschriften hat nämlich eine Beschwerde an den EuGH Ohm, an den Europäischen Gerichtshof. Und da sind eben diese Vorsteuerkompensation und der OF-Beitrag als Ganzes auf dem Prüfstand, weil sich eben sowohl diese Vorsteuerkompensation als auch der OF-Beitrag insgesamt, die könnten beide eine verbotene Beihilfe sein.
Das Prüfgrad, der Europäische Gerichtshof. Und das ist, glaube ich, der Hintergrund, warum man diese 90 Millionen Euro, das ist diese Höhe der Vorsteuerkompensation, warum man die gestrichen hat. Da hat dann, glaube ich, die Europäische Kommission, der Politik in Österreich, vor allem der ÖVP, zugeflüstert, passt auf, liebe Freunde, der EuGH kippt euch das vielleicht, diese Vorsteuerkompensation, diese 90 Millionen Euro.
Also ist es besser, ihr schafft das ab und dann ist die ÖVP ausgerückt und hat gesagt, wir haben jetzt eine Idee, wir zwingen den ORF zum Sparen und er muss 90 Millionen Euro einsparen, wohlwissend, dass der EuGH es wahrscheinlich ekippen wird. Also das dürfte der Hintergrund sein, warum auch diese Vorsteuerkompensation ab 2027 abgeschafft werden wird.
Das ist auch fix, dass sie abgeschafft wird und das ist eben der große Brocken, wo der ORF sparen muss. Und das ist eben auch der Hintergrund, warum der ORF jetzt ein Verfahren eingeleitet hat, um die Haushaltsabgabe zu erhöhen. Also das droht uns ja noch allen. Dass die OF dann sagt, naja, vielleicht können wir nicht sparen, wir möchten es war, wir können nicht.
Wir haben so träge Strukturen, dass es nicht geht. Und hier ist ein Verfahren eingeleitet worden, das möglicherweise zu einer Erhöhung des OF-Beitrages führt. Also die Frau Turne hat dann gesagt, nein, nein, das möchte sie nicht, das will sie nicht. Nur ist das halt so, sie hat das Verfahren formal eingeleitet, um sich abzusichern.
Also man kann natürlich immer sagen, ja, ich habe jetzt die Weiche gestellt, aber ich möchte nicht, dass der Zug auf das Gleis rollt und an Pfad gewinnt. Aber möglicherweise kommt das raus. Also ausschließen kann man das nicht, dass es noch zu einer Erhöhung des ORF-Beitrags kommt. Das hängt ihm vom Ausgang dieses Verfahrens ab.
Und dahinter steckt ihm diese Einsparung von 90 Millionen Euro.
Vielen Dank für diesen sehr spannenden Aspekt. Wir widmen uns gleich noch dem Skandal des Jahres.
Recht und Realität, das Austria Firstmagazin für Gerechtigkeit.
Zu Gast ist ORF Stiftungsrat und Rechtsanwalt Dr. Christoph Orz. Christoph, we can hear not about the ORF spread, oh that we are a theme aufgreifen, which heuer für massive juristische, but equally medialen wirbel gesorgt had. And so the so genante Krausa Weismann. In Raum stayed offgetauchte Chatnachrichten and sexuelles.
Now Weismann the Stiftungsräten in the Ermittlungsstand der Staatsanwaltschaft angeboten. The Ermittlungen would support the Darstellung bestätigen, said er. And we bewertest du this situation and what is this thing in Stiftungsrat eigentlich aufgenommen worden?
Yeah, the Affäre Weismann or die sogenannte Affäre Weismann is natürlich ein sehr spannendes Thema. Also der Stiftungsrat hält sich da gesamt sehr bedeckt, weil ja die Stiftungsratsspitze, das ist Heinz Lederas Vorsitzende und der mittlerweile zurückgetretene Gregor Schütze, die waren ja sehr eingebunden in den angeblichen Rücktritt von Roland Weismann, wobei die Frage ist, ob der Rücktritt wirklich freiwillig erfolgte.
Das ist ja ein spannendes Thema. Peter Westenthaler und ich haben ja auch hier eine Beschwerde eingebracht an die Com Austria, an die Rundfunkbehörde. Weil wir der Meinung sind, dass hier die Spitze des Stiftungsrats den Stiftungsrat insgesamt nicht eingebunden hat. Also der Heinz Lederer and the zurückgetretene Gregor Schütze haben da im Alleingang mit dem Weismann Gespräche geführt.
And Roland Weismann selber sagt, er ist zum Rücktritt nicht genötigt worden. Das sind so seine Worte und die Worte seiner Anwälte. Und Peter Westendal und ich haben das Ganze immer sehr kritisch und aufklärungsbedürftig gesehen. Wir halten es schon für plausibel, dass in Wirklichkeit nicht die Lebensgefährtin von Roland Weismann ist, die hier das Opfer ist, sondern es ist der Roland Weismann das Opfer, weil er hier hineingelegt worden ist.
Also das ist zumindest ein Verdacht, der im Raum steht. Es wird ja gegen diese Dame, die das Ganze aufgebracht hat, auch ermittelt wegen Nötigung und Erpressung. Und es wird auch gegen den Pio Strobel ermittelt, wegen Nötigung und Erpressung. Und da muss man jetzt wissen, dass die Dame, die den Roland Weismann des sexuellen Fehlverhaltens beschuldigt hat, angeblich die Lebensgefährte von Pio Strobel ist.
Und davor hat sie, zumindest hat der Roland Weismann das immer so gesagt, mit ihm auch eine sexuelle Beziehung gehabt. Also das ist überhaupt ein sehr undurchsichtiges Geflecht von Beziehungen, das da vorherrscht. Aber Faktum ist auch, dass man ja diese Dame, die den Roland Weismann beschuldigt hat, vorladen wollte zur Einvernahme und sie hat sich nicht gemeldet, dann hat man das Handy geortet.
Und siehe da, man hat das Handy geortet vor der Wohnung von Pius Strobel. Also das ist schon alles eine ganz wilde Geschichte. Man weiß jetzt nicht wirklich, wer das Opfer ist. Ist die Dame das Opfer oder ist nicht Dochter Roland Weismann ein Opfer, weil er eine Intrige zum Opfer gefallen ist. Dahinter dürfte nämlich die Luxuspension von Pio Strobel stehen, von insgesamt 2,4 Millionen Euro.
Und das ist ja doch ein gestandender Betrag, vor allem in Zeiten wie diesen, wo es allen immer schlechter geht. Weil Pio Strobel wollte den Roland Weismann dazu bringen, diese Luxuspension zur Auszahlung zu bringen. Und der Roland Weismann hat gesagt, das macht er nicht. Der glaubt nicht, dass der Anspruch zu Recht besteht.
Das ist übrigens auch der Weg, den die Ingrid Tourn her gehen wird. Also man verweigert dem Pio Strobel die Auszahlung dieser Pension, weil sie unter fragwürdigen Umständen zustande gekommen ist. Gewährt wurde diese Luxuspension durch den Herrn Wrabetz, der mittlerweile ein ganz wichtiger KI-Beauftragter bei der Gemeinde Wien ist.
Der wollte damals offenbar dem Pio Strobel diesen Vorteil zuschanzen, ob der zu Recht besteht oder nicht, werden auch die Gerichte klären. Also der OF wird sich gegen die Austeilung der Luxuspension wehren. Das halte ich auch sehr, sehr gut als Stiftungsrat. Aber das steckt hier möglicherweise dahinter hinter dieser ganzen Sache, dass eben das eine Intrige ist, die von Pio Strobel gesponnen wurde, um den Weismann unter Druck zu setzen.
Und da weiß man angeblich, so wird erzählt, wollte dem eh schon zustimmen und dann hat das ganze Füße bekommen und ist an die Medien gelangt, weil nämlich der Heinz Lederer und der zurückgetretene Gregor Schütz seine Presseaussendung gemacht haben. Und wo man den Weismann dann dieses Fehlverhaltens bezichtigt hat.
Und damit ist der ganze Skandal aufgepoppt und öffentlich geworden. Und Roland Weismann wehrt sich jetzt verständlicherweise gegen diese Vorwürfe. Wir werden schauen, was rauskommt. Also ich halte zumindest den Standpunkt von Roland Weismann durchaus für plausibel, dass er das wahre Opfer ist. Was dann tatsächlich rauskommt, werden die Gerichte entscheiden, dass wir die Gerichte noch länger beschäftigen und wird auch den ORF noch länger beschäftigen.
Aber apropos, wenn jetzt Weismann dieses Verfahren gewinnt, dann reden wir auch von sehr hohen Entschädigungssummen. Flapsek gefragt, hätte der ORF das Geld überhaupt?
Naja, der ORF muss ja Eisern sparen, was ihnen für große Problemen stellt. Also der ORF muss diese 90 Millionen Euro Vorsteuerkompensation einsparen. Da sagte immer, das kam so plötzlich, dass die gestrichen worden sind, das wussten wir nicht. Aber da es ja nach meiner Ansicht eine verbotene Beihilfe ist, was gerade der OGH prüft, wusste man das eigentlich schon vorher, weil diese Bedenken schon for the year 2024 geäußert worden sind.
Also es war eigentlich sehr, sehr lange im ORF bekannt, dass die Summe vielleicht nicht halten wird. Da muss man noch weitere 40 Millionen Euro ein. einsparen, weil der ORF-Beitrag nicht erhöht wird die nächsten Jahre. Das wusste man auch schon länger. Also eigentlich sind das alles Einsparmaßnahmen, die schon länger bekannt waren, auch wenn der ORF das jetzt nicht so darstellt.
Und eigentlich müsste er das Geld haben, weil er kriegt ja ca. 730 Millionen Euro jährlich allein aus den Gebühren, aus der Haushaltsabgabe, die jeder Österreicher und jede Österreicherin zahlen muss. Also er kassiert ja genug und müsste das Geld ja nicht aufbringen, aber daran natürlich jetzt auch sparen muss, wird es natürlich dann schwer, das irgendwie zu budgetieren.
Es wird natürlich wieder eine Herausforderung für den ÖF wären, die aber in dem Fall möglicherweise durch die eigenen Organe wie durch die Stiftungsratsspitze Heinz Lederer Gregor Schütze verschuldet wurde. Weil vielleicht hätte man die Affäre Weißmann auch anders lösen können. Also das sind dann circa 3 Millionen Euro, die Weißmann da geltend macht.
Mir ist das die Zahl, die ich jetzt aus dem Medienbericht im Kopf habe. Ja, und da wird man natürlich sehen, ob der ORF da verurteilt wird zur Zahlung dieses Schadenersatzes. Ich habe auch schon intern angeregt, man möge dann die Weichen dafür stellen, die Stiftungsratsspitze Heinz Lederer, Gregor Schütze in die Pflicht zu nehmen und die dann zum Schadenersatz heranzuziehen.
Das hat für wilde Debatten gesorgt, aber rechtlich ist das natürlich die gebotene Vorgehensweise. Also man darf gespannt sein, was daraus kommt. Wie ich schon gesagt habe, der OEF wird für die nächsten Jahre sicher die Gerichte beschäftigen auf zahlreichen Fronten.
Es bleibt jedenfalls spannend am Königelberg. Liebe Zuhörer, gleich wagen wir noch einen Ausblick in die Zukunft.
Recht und Realität und das Austria First Magazin für Gerechtigkeit mit Cornelia Heider.
Zurück im Studio bei Recht und Realität. Wir biegen in die Zielgerade unseres heutigen Gesprächs mit Stiftungsrat Dr. Christoph Urzein. Nach all den juristischen Baustellen von Beschwerden gegen die Generaldirection über Verfassungsgesetze bis hin zu Verfahren for the Arbeitsgericht, stellt sich unweigerlich auch die Frage wie es mit der Medienanstalt ORF weitergeht.
A starkest politische Signal aus der Bevölkerung is here that von der FPÖ initiated Volksbegehren zum ORF. But, Christoph, ganz grundlegend. What is the ORF in the common monument structurell an realistischen Entwicklungen to erwarten?
Ja, da prallen natürlich zwei Welten aufeinander. Das FPÖ Volksbegehren möchte einen schlankeren Rundfunk, einen sogenannten Grundfunk. That is the centrale Kernanliegen, und auch eine objektive, ausgewogene Berichterstattung. Also nochmal um das Thema Armin Wolf zurückzukommen, der die Eva Schütze da als rassistische Fake-Schleuder bezeichnet hat.
Also der ORF berichtet ja nachgewiesenerweise nicht immer objektiv. Also das ist natürlich ein ganz wichtiges Anliegen, da Dr. Clemens Pik gesagt, der wird sich dafür einsetzen. Das werden wir dann natürlich sehen, wie weit das wirklich passiert. Also das ist, glaube ich, ein unverhandelbarer Punkt, dass der ORF wirklich mehr an Objektivität zurückgewinnen muss.
Und dafür kämpfe ich auch natürlich am Stiftungsrat, wenn mir das persönlich auch ein Riesenanliegen ist. Der zweite Punkt ist, soll der OF schlanker werden? Also das ist das Anliegen des FPÖ-Volksbegehrens, dass er das soll. Ich glaube, der ORF selber sieht das nicht so, sondern wenn man die aktuelle Diskussion verfolgt, da will er eigentlich wachsen.
Er will zumindest nach außen eine Bedeutung gewinnen, was natürlich zwangsläufig, das ist so meine Befürchtung, zu einer Erhöhung der Haushaltsabgabe führen muss. Weil der OF möchte natürlich seine Möglichkeiten erweitern, er möchte die blauen Seiten erweitern, was von den anderen Medien Österreich sehr kritisch beäugt wird, weil das natürlich eine Art Zeitungsberichterstattung ist, die er da macht.
Da möchte er sicherlich wachsen, er möchte ganz allgemein in den sozialen Medien stärker auftreten. Und das natürlich wird auch natürlich mit Kosten verbunden sein. Es sei denn, man lässt alles die KI machen, was ich mir jetzt auch nicht vorstellen kann, dass die flächendeckend den ORF überfluten wird, das werden wir dann sehen.
Aber der ORF möchte natürlich an Bedeutung gewinnen, wohl wissend, dass von der jungen Generation nur noch eine Handvoll der ORF überhaupt konsumiert, nicht weil die alle im Internet sind. Also man möchte der ORF natürlich auch ins Internet und das wird wahrscheinlich möglich kosten.
Apropos der OF ins Internet und KI, was glaubst du zum Abschluss? Wird der ORF es überhaupt organisatorisch schaffen, in den nächsten Jahren eine Form zu finden, am Markt überhaupt zu überleben?
Ja, das wird spannend, das wird die Zukunft weisen. Also in meinen Augen ist der Zug ja abgefahren. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten werden gegenüber den sozialen Medien, gegenüber dem Internet, um es vereinfacht zu sagen, natürlich massiv an den Boden verlieren. Dass der OF das nicht will, kann ich irgendwo nachvollziehen.
Aber er wird natürlich Geld brauchen, um das umzusetzen. Ob er das Geld bekommen wird, das steht, glaube ich, in den Sternen. Und natürlich wird der Widerstand der übrigen Medienlandschaft in Österreich natürlich auch da sein, weil die natürlich eine Konkurrenz in einem starken OF sind.
Ja, Christoph, vielen herzlichen Dank für deinen Besuch im Studio. Vielen herzlichen Dank für die interessanten Ausführungen. Und bei euch wird es auch nie langweilig.
Das stimmt. Ich glaube, das kann man sagen. Also in den zwei Jahren, fast, wo ich jetzt im Stiftungsrat bin, hat sich mehr getan als in den letzten zehn Jahren davor. Und ja, ich finde das eine total spannende, herausfordernde Aufgabe, die ich nie bereut habe. Es wird einem, wie du richtig sagst, nie langweilig dort.
Und es ist natürlich auch ein gutes Gefühl, sozusagen etwas zu bewegen für die Österreicherinnen und Österreicher. Und ich glaube, da haben wir die Regierungskoalition, die den ORF dominiert, schon über weite Strecken vor uns hergetrieben mit unseren Forderungen und mit unserer kritischen Kontrolle.
Recht und Realität, das Austria First Magazin für Gerechtigkeit mit Cornelia Heider. Immer neu am Dienstag von elf bis zwölf auf AustriaFirst. Und zum Nachhören auf AustriaFirst.at.