BAYRAKTAR + BAYRAKTAR - True Crime and Law· Staffel 1· Folge 14

Wenn Kinder Kinder töten: Der Fall Luise und die Grenze des Rechts

Dienstag, 9. Juni 2026 · 28 min

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Shownotes

# 14: đŸŽ™ïž Der Fall Luise – Mord ohne Strafe? Was das Strafrecht schweigt und das Zivilrecht antwortet.

Am 11. MĂ€rz 2023 wird die zwölfjĂ€hrige Luise aus Freudenberg von zwei gleichaltrigen MĂ€dchen in ein WaldstĂŒck gelockt und mit 74 Messerstichen ermordet. Ein Strafprozess findet nie statt. Nicht wegen fehlender Beweise – sondern weil das deutsche Gesetz sagt: zu jung.

In dieser Folge nehmen wir uns als zwei RechtsanwĂ€lte diesen Fall vor und erklĂ€ren, was hinter dieser Entscheidung wirklich steckt. Wir sprechen ĂŒber Paragraf 19 StGB und warum Deutschland seit 1923 an der StrafmĂŒndigkeitsgrenze von 14 Jahren festhĂ€lt. Wir erklĂ€ren, warum das Zivilrecht andere Regeln kennt – und wie das Landgericht Koblenz am 28. Mai 2026 die beiden TĂ€terinnen trotzdem zu ĂŒber 144.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt hat. Und wir diskutieren, ob sich in Deutschland etwas Ă€ndern muss.

FĂŒr alle, die verstehen wollen, wie unser Rechtssystem wirklich funktioniert – verstĂ€ndlich erklĂ€rt, ohne Jurastudium.

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Transkriptvom Podcast bereitgestellt · Zeitmarken springen hin

Stell dir vor, es ist ein ganz normaler Samstag, ein frĂŒher mĂ€rznachmittag 2023. Eine Mutter verabschiedet sich von ihrer zwölfjĂ€hrigen Tochter, die Tochter geht ein paar Straßen weiter zu Freundinnen, wie sie sagt, 2 MĂ€dchen, die sie kennt, mit denen sie aufgewachsen ist. Sie macht sich keinen Kopf, warum auch, es ist hell, es ist eine ruhige Kleinstadt, sie geht nur zu Freundinnen.

Sie kocht und wartet. Irgendwann ruft sie sie an und bekommt keine Antwort. Und somit willkommen zu einer neuen Podcast Folge bei Bidactern Bidacter True Crime and Law. Ich bin Rechtsanwalt und Strafverteidiger Sailor Bidactash. Und ich bin RechtsanwĂ€ltin Nujan Bidactash. Wir sprechen hier ĂŒber echte FĂ€lle und darĂŒber, was strafrechtlich wirklich dahinter steckt.

Aber dieser Podcast ist mehr als True Crime. Wir fĂŒhren gemeinsam auch eine Kanzlei und wir sehen nicht nur das Aktenzeichen. Heute berichten wir ĂŒber einen Fall, der es wirklich in sich hat. Es ist der 11. MĂ€rz 2023 das Ganze passiert in Freudenberg, eine Kleinstadt im Siegerland, Nordrhein Westfalen.

Luise ist 12 Jahre alt, Sie verabredet sich an diesem Tag mit 2 MĂ€dchen aus ihrem Bekanntenkreis, die sind selbst 12 und 13 Jahre alt. Die 3 gehen dann gemeinsam in ein WaldstĂŒck an der Grenze zu Rheinland Pfalz. Was genau dann passiert ist, hat die Staatsanwaltschaft nie vollstĂ€ndig öffentlich gemacht, zum Schutz der minderjĂ€hrigen Beschuldigten, was wir wissen, Luise wird mit 74 Messerstichen getötet die Rechtsmedizin der Uniklinik Mainz.

Stellt spÀter massive Stichwunden fest. Todesursache ist starker Blutverlust und ein Pneumothorax. Das ist eine Luftansammlung im Brustraum, entstanden durch die Stiche. Kurz gesagt, Luise hat einen langen Todeskampf erlitten. Viel spÀter stellt sich heraus, dass Luise mit hoher Wahrscheinlichkeit bis zu 30 Minuten bei Bewusstsein war.

Extreme Panik und Todesangst erlebt hat. Und auch Gegenwehr geleistet hat. Das war unter anderem fĂŒr die spĂ€te Berechnung des Schmerzengeldes entscheidend, aber dazu kommen wir gleich. Vielleicht kannst du an dieser Stelle kurz erklĂ€ren, wie die TĂ€terinnen ermittelt wurden. Das war klassische Polizeiarbeit. Die erste Befragung dann beiden MĂ€dchen widersprach den Aussagen anderer Zeugen.

Und bei einer zweiten Vernehmung im Beisein von Erziehungsberechtigten und Psychologen wurden sie mit diesen WidersprĂŒchen dann konfrontiert und letztendlich gestanden beide die Tat. Und was hat die Staatsanwaltschaft dann getan? Ja, sie hat ermittelt und auch geprĂŒft, auf ob strafmĂŒndige Dritte beteiligt waren und Ergebnisse war leider dann so, dass es keinerlei Hinweise gab.

Im September 2023 wurden die Ermittlungen eingestellt. Die Behörden hielten sich mit den Details zum Motiv bewusst zurĂŒck. Der Leitende Oberstaatsanwalt Mario Mannweiler hat das auch öffentlich begrĂŒndet. Schutz der Beschuldigten und noch etwas ist bekannt, etwas, das viele Menschen erschĂŒttert hat, es gibt Berichte, dass die beiden MĂ€dchen sich im Vorfeld im Internet ĂŒber die Altersgrenze informiert haben sollen, ab.

Wann der in Deutschland denn Straffreiheit gilt auch fĂŒr schwere Verbrechen und ChatverlĂ€ufe, zeigen angeblich außerdem, dass sie sich zuvor bereits ĂŒber eine Tötung unterhalten hatten. Das heißt, das war kein Impuls Delikt, das war geplant, und das Macht diesen Fall so besonders erschĂŒtternd und die Rechtsfrage so drĂ€ngend.

Ja, genau, weil es ging letztendlich darum, dass hier kein Strafprozess stattfinden konnte und die Antwort, warum steckt in einem ganz einzigen Satz im deutschen Strafgesetzbuch, nĂ€mlich im Paragraph 19 die SchuldunfĂ€higkeit des Kindes, und wir haben natĂŒrlich extra ein Strafgesetzbuch hier auf dem Tisch liegen.

Magst du mal vorlesen? Gerne. Er lautet wörtlich schuldunfĂ€hig ist, wer bei Begehung der Tat noch nicht 14 Jahre alt ist. Das war es, ein Satz, keine Ausnahme fĂŒr besonders schwere Taten, keine Öffnungsklauseln und keine Möglichkeit fĂŒr den Richter, im Einzelfall eventuell auch anders zu entscheiden. Ja, und das bedeutet fĂŒr alle, die das jetzt hören und vielleicht sich fragen, wie kann das sein, die haben doch gewusst, was sie tun.

Und die Antwort ist das Gesetz fragt das gar nicht, es macht keine EinzelfallprĂŒfung, es sagt pauschal unter 14 keine SchuldfĂ€higkeit, Punkt. Aber warum? Woher kommt das und ist das wirklich klug? Um das zu verstehen, mĂŒssen wir kurz in die Geschichte schauen, im deutschen Kaiserreich lag die StrafmĂŒndigkeitsgrenze bei 12 Jahren, also niedriger als heute mit der EinfĂŒhrung des Jugendgerichtsgesetzes im Jahr 1923.

Wurde sie auf 14 angehoben? Und der Gedanke dahinter geht zurĂŒck auf den Strafjuristen Franz von Liszt. Die Idee, Jugendstrafrecht soll nicht Vergeltung sein, also nicht Rache des Staates an einem Kind. Jugendstrafrecht soll erziehen, der Staat soll helfen, das Kind auf einen besseren Weg zu bringen und ist nicht kriminalisieren. Ja, und dahinter steckt eine Annahme. Kinder unter 14 Jahren haben noch keine vollstĂ€ndig entwickelte geistige und sittliche Reife. Um das volle Unrecht ihrer Handlungen zu erkennen und danach zu handeln.

Das ist keine Aussage darĂŒber, ob ein Kind weiß, dass es etwas Falsches tut, sondern ob es wirklich die moralische und kognitive Tiefe hat, um strafrechtlich verantwortlich gemacht zu werden. Das klingt abstrakt, also machen wir es mal jetzt greifbar, wenn ein SiebenjĂ€hriger aus Wut seine Schwester tritt, weiß er, dass das weh tut, aber er versteht ja wirklich, was es bedeutet, jemanden zu verletzen in all seinen rechtlichen, sozialen, moralischen Dimensionen, natĂŒrlich nicht bei einem ZwölfjĂ€hrigen ist das schon anders, und genau da beginnt eigentlich hier die Debatte.

Richtig. Und was macht der Staat, wenn kein Strafrecht greift? Er ist nicht handlungslos das Jugendamt kommt ins Spiel, das Familiengericht kann eingreifen, es kann Erziehungsmaßnahmenanordnung oder eine Unterbringung in einer in einer Einrichtung, es gibt auch Paragraphen fĂŒr geschlossene Unterbringung zum Schutz des Kindes, aber das ist rechtlich gesehen.

Ja, keine Strafe. Es ist FĂŒrsorge, staatlich erzwungene FĂŒrsorge, aber keine Vergeltung. Und das ist fĂŒr viele Menschen der Kern des Problems. Eine Familie verliert ihr Kind, die TĂ€terinnen kommen mit Erziehungsmaßnahmen davon, das Rechtssystem sagt, dass es korrekt und emotional sagt, ein Großteil der Bevölkerung, das kann nicht richtig sein, ja und? Ich finde, beide Seiten haben eine Logik. Das ist das Schwierige an diesem Fall. Um das Ganze strafrechtlich mal zu beenden. Die Staatsanwaltschaft hat dann letztendlich die Ermittlungen eingestellt, nachdem sie erfahren haben, dass die TĂ€terinnen dieser tat 12 oder 13 Jahre alt waren und weil beide StrafunmĂŒndig sind beziehungsweise schuldunfĂ€hig wurden, die Ermittlungen

letztendlich eingestellt und somit kam es niemals zu einem Strafprozess und die Strafakte wurde damit geschlossen. Vorerst. Das mĂŒsste aber fĂŒr die Familie schon ziemlich schwierig gewesen sein. Die Familie litt natĂŒrlich darunter extrem, und das kam tatsĂ€chlich dann spĂ€ter in dem Zivilverfahren zum Tragen, denn die Familie von Luise hat die 2 TĂ€terinnen auf Schmerzensgeld und Schadensersatz verklagt, und hiermit begann ein Zivilverfahren. Und hier wird das rechtlich spannend, weil viele Menschen gar nicht wissen, dass Strafrecht und Zivilrecht 2 völlig verschiedene Systeme sind, mit verschiedenen Regeln, verschiedenen Zielen und verschiedenen. Konsequenzen genau das Strafrecht fragt. Hat jemand schuldhaft eine

Straftat begangen und wenn ja, welche staatliche Strafe folgt? Das Zivilrecht fragt etwas anderes, hat jemand einen anderen geschĂ€digt und wenn ja, wer muss fĂŒr diesen Schaden geradestehen? Und da kommt Paragraph 828 des BĂŒrgerlichen Gesetzbuchs ins Spiel. Wir vereinfachen das mal fĂŒr alle Zuhörer, die kein Jura studiert haben oder kein Jura studieren.

Das BGB sagt sinngemĂ€ĂŸ, Kinder unter 7 Jahren haften grundsĂ€tzlich nicht fĂŒr SchĂ€den, die sie verursachen, also ab 7 Jahren bis 18 gilt, es kommt auf den Einzelfall an, hat das Kind die Reife, um zu verstehen, dass es fĂŒr sein Handeln verantwortlich ist. Wenn ja, haftet es. Das ist der entscheidende Unterschied zum Strafrecht.

Im Strafrecht gibt es die pauschale Grenze bei 14 Jahren, im Zivilrecht die individuelle PrĂŒfung ab 7 Jahren und das Gericht schaut auf die konkrete Person in der konkreten Situation. Es gibt kein Automatik, nein, wie bei Paragraph 19. Genau, und darĂŒber hatte das Landgericht Koblenz letztendlich zu entscheiden, denn die Familie von Luise hatten, wie bereits schon gesagt, eine Klage erhoben wegen Schadensersatzes, insbesondere wegen Schmerzensgeld und unter anderem fĂŒr die ganzen Bestattungskosten und Anwaltskosten. Und jetzt vor kurzem am 28.

Mai 2026, hat das Gericht geurteilt. Die beiden MĂ€dchen mĂŒssen insgesamt 144400,00€ Zahlen, aufgeschlĂŒsselt in 125000,00€, Schmerzensgeld, 15000€, Bestattungskosten und rund 4400,00€ Anwaltskosten. Und das Schmerzensgeld? Wie setzt sich das zusammen? Das ist interessant. Das Gericht hat es. Aufgeteilt nĂ€mlich in 85000€ fĂŒr Eltern und Schwester von Luise.

FĂŒr ihr seelisches Leid, ihre Traumata, die langfristigen psychischen SchĂ€den und 40000€ fĂŒr Luise selbst postum. Postum, also nach dem Tod. Wie funktioniert das rechtlich? Luise hat. Vor ihrem Tod nachweislich extreme Panik, Todesangst und körperliche Qualen erlitten. Diese AnsprĂŒche entstehen im Moment des Leidens, also noch zu Lebzeiten, durch den Tod gehen sie auf die Erben ĂŒber, also auf ihre Eltern, und das Gericht hat festgestellt, hier beziehungsweise jetzt kommen wir zu dem Fall, wo ich gesagt habe, die Strafakte blieb vorerst geschlossen, denn man hat hier das Obduktionsbericht herangezogen.

Und diese hatte damals festgestellt, dass Luise bis zu 30 Minuten bei Bewusstsein war und Gegenwehr geleistet hat. Und da sind forensische Spuren entstanden, die hier das Gericht berĂŒcksichtigt hat. Ja, und es stellt sich auch die Frage, das sind ja 2 sehr junge TĂ€terinnen. Wer zahlt denn diese BetrĂ€ge ĂŒberhaupt?

Die Eltern? Das ist eine Frage, die viele Stellen, auch Mandanten selbst, die in solchen Konstellationen sind. Die Antwort ist nein, das Schmerzensgeld zahlen die MÀdchen persönlich, nicht ihre Eltern, das ergibt sich direkt aus Paragraph 828 BGB, es geht um die persönliche Haftung der beiden MÀdchen.

Die Elternhaftung wĂ€re ein anderer Paragraph. Das wĂ€re nĂ€mlich Paragraph 832 BGB, eine Aufsichtsverletzung, aber das war hier nicht Gegenstand der Klage und ja, ja und? Wann wird das vollstreckt? Das sind doch noch Kinder. Das ist auch eine gute Frage, denn die Familie beschĂ€ftigt sich sicherlich mit diesem Thema. Vollstreckt werden kann erst, wenn Vermögen vorhanden ist. Praktisch heißt das.

Wenn sie volljĂ€hrig sind und Einkommen haben, bis dahin laufen Zinsen auf die Schuld. Die gute Nachricht fĂŒr die Familie ist, die Forderung verjĂ€hrt erst nach 30 Jahren und das Urteil ist außerdem noch nicht rechtskrĂ€ftig, Berufung ist möglich, deswegen mĂŒssen wir mal abwarten wie das sich ganze entwickelt. Warum hat die Familie ĂŒberhaupt geklagt? Es geht denen ja sehr, sehr wahrscheinlich nicht ums Geld, oder?

Das ist bei solchen FĂ€llen immer eigentlich ja das, was dahinter steckt. Da ist, es geht nicht um Geld, die Familie hat das selbst sehr klar geĂ€ußert, nach außen hin durch ihren rechtlichen Beistand, es geht der Familie nicht darum, dass dieser Mord nicht einfach spurlos verschwindet, dass irgendwo in irgendeinem Verfahren die Worte stehen, das war ein heimtĂŒckischer Mord, das war Unrecht. Und dafĂŒr gibt es jetzt Konsequenzen. Der Vorsitzende Richter hatte bei der UrteilsverkĂŒndung genau das gesagt.

Er nannte die Tat eine heimtĂŒckische Mordtat aus niedrigen BeweggrĂŒnden und die, dass die die Kammer auch fassungslos machte. Das ist fĂŒr ein Zivilgericht eine strake Sprache. Ja, klingt schon fast wie ein Strafsenat. Aber du hattest doch vor einiger Zeit einen Ă€hnlich gelagerten Fall. TatsĂ€chlich also, man kann schon fast von copy Paste reden.

Meine Mandanten beziehungsweise mein Mandant hatte zum GlĂŒck niemanden ermordet, aber auch eine Straftat begangen und als er diese Straftat begangen hat, war er 12 Jahre alt, deswegen konnte man ihn nicht zur Rechenschaft ziehen, er war strafunmĂŒndig. Sozusagen schuldunfĂ€hig gewesen und er dachte, er ist jetzt ganz gut davon gekommen, bis die Gegenseite ihn auf Schadensersatz verklagt hat, und ich kann mich noch ganz genau daran erinnern, wie dieser kleine Junge mit gemeinsam mit seinen Eltern bei mir im Besprechungsraum saß, und ich musste der Familie zunĂ€chst erklĂ€ren, OK, mag ja sein, dass er strafunmĂŒndig war, zur Tatzeit, aber zivilrechtlich sieht das ganz anders aus und.

Ja, denn da war halt die Diskussion, dass man ich ab 7 Jahren hier dazu zur Rechenschaft gezogen werden kann wegen seiner Tat. Wenn er die EinsichtsfÀhigkeit hatte und bei dem Gerichtsprozess ging es dann auch unter anderem wirklich mit SachverstÀndigengutachten und. Ob er die geistige Reife und die moralische Tragweite seines Handelns nachvollziehen konnte? Genau.

Wie der Fall jetzt ausgegangen ist, das lasse ich jetzt mal dahin stehen. Aber er musste fĂŒr sein Handeln gerade stehen und das wichtige vor allem in solchen Angelegenheiten ist, es ist ja auch eine unerlaubte Handlung, die man hier begeht, das heißt, selbst wenn man spĂ€ter Privatinsolvenz machen sollte, werden diese Schulden nicht erloschen, die bleibt ein Leben lang an einem haften.

Und das wird auch jetzt bei den 2 MĂ€dchen wohl der Fall sein, wenn das Urteil einer Berufung standhĂ€lt. Mhm, aber kommen wir zur großen politischen Frage zurĂŒck, die dieser Fall aufgeworfen. Es wurde auch sehr heiß diskutiert, muss die StrafmĂŒndigkeitsgrenze gesenkt werden, ist 14 Jahre noch zeitgemĂ€ĂŸ?

Das ist keine neue Debatte, die wird gefĂŒhlt seit 35 Jahren gefĂŒhrt. Aber sie hat durch mehrere FĂ€lle jetzt kurz hintereinander eine neue SchĂ€rfe noch mal bekommen. Ende 2025 2 dreizehnjĂ€hrige hacken in Dortmund einem Kiosk Mitarbeiter mit einer Machete einen Daumen, ab Januar 26 ein DreizehnjĂ€hriger stĂ¶ĂŸt in Stuttgart ein Kind vor eine einfahrende Straßenbahn, tödlich und natĂŒrlich der Fall Luise 2023. Das sind keine ZufĂ€lle mehr, das ist ein Muster. Und was wird denn politisch gefordert? Also wir haben 3 Lager.

Erstens die CSU, die schlĂ€gt ein sogenanntes Verantwortungsverfahren vor, kein normales Strafverfahren, aber ein gerichtliches Verfahren speziell fĂŒr Kinder ab 12 Jahren mit der Möglichkeit, in AusnahmefĂ€llen auch Freiheitsentzug zu verhĂ€ngen. Das wĂ€re eine neue, sozusagen Zwischenstufe zwischen Familienrecht und Strafrecht, Mhm. Und zweitens.

Die CDU zum Beispiel, die Justizministerin Baden WĂŒrttembergs, Marion Genkes, fordert, die Grenze grundsĂ€tzlich auf den PrĂŒfstand zu stellen und eine Absenkung zu prĂŒfen. Die AFD will schlicht die Grenze auf 12 senken, so wie es im Kaiserreich war. Und drittens die Gegenseite, also SPD und so viele, auch Kriminologen sagen, die Absenkung ist der falsche Weg, das bestehende System mit Jugendhilfe, Familiengerichten, Erziehungsmaßnahmen hat bereits Instrumente und eine Kriminalisierung von ZwölfjĂ€hrigen kann langfristig mehr Schaden anrichten als Gutes tun.

Ja, die Kriminologen sagen ja konkret dagegen, die fĂŒhren ja mehrere Argumente vor, wie ohne ein aufwendiges Gutachten zur EinsichtsfĂ€higkeit wĂ€re eine Verurteilung eines ZwölfjĂ€hrigen in den meisten FĂ€llen ohnehin nicht möglich, das Macht das Verfahren teuer und langsam. Und des weiteren Kinder im Strafvollzug laufen Gefahr, zum Spielball Ă€lterer HĂ€ftlinge zu werden. Das kann kriminelle Karrieren erst. Befeuern, nicht verhindern und auch frĂŒhzeitige Kriminalisierung stigmatisiert dauerhaft. Aber auf der anderen Seite aus unserer Sicht als AnwĂ€lte, ist da auch eine berechtigte Frage.

Kann es sein, dass ein Kind, das sich nachweislich im Vorfeld ĂŒber die StrafmĂŒndigkeitsgrenze informiert hat, wirklich von einem System geschĂŒtzt wird, das fĂŒr Uninformierte, impulsive Kinder gedacht war? Ja, das ist der wundeste Punkt. Das Gesetz kann nicht in die Köpfe schauen, es macht eine pauschale Annahme unter 14 schuldunfĂ€hig Punkt und diese Annahme ist in der Regel auch vernĂŒnftig, aber Ausnahmen, wie dieser Fall sie darstellt, zeigen, dass das System auch an Grenzen stĂ¶ĂŸt. Deswegen finde ich, dass ja hier eine. Differenzierte Verantwortungsverfahren schon diskussionswĂŒrdig ist nicht, weil eine einfache Antwort bereitsteht, sondern weil es einen Mittelweg vielleicht bietet.

Ja, ein Blick ins Ausland hilft da ganz gut. Zur Einordnung, finde ich, denn in England und Frankreich gilt StrafmĂŒndigkeit bereits ab 10 Jahren zum Beispiel. In der Schweiz oft als Vorzeigemodell gelobt, ebenfalls ab 10, aber Freiheitsentzug ist erst ab 15 möglich. Deutschland ist also im europĂ€ischen Vergleich eher am oberen Ende der Altersgrenzen. Schon sehr tolerant, sage ich jetzt. Ja, und ein historischer Hinweis, der wichtig ist. Im Nationalsozialismus wurde die Grenze zeitweise wieder auf 12 gesenkt.

Das macht diese Debatte in Deutschland politisch natĂŒrlich heikel. Weil jede Absenkung schnell in einen falschen historischen Kontext gestellt werden kann. Aber das war, darf kein Argument sein, die Debatte hier zu verweigern, finde ich. Ja, kommen wir zum Schluss. Was nehmen wir aus diesem Fall mit, juristisch und menschlich?

Also juristisch noch mal 3 Kernpunkte. Erstens, Paragraph 19 Strafgesetzbuch ist klar und unmissverstĂ€ndlich unter 14 strafunmĂŒndig, keine Ausnahme, keine EinzelfallprĂŒfung. Das ist nicht eine SchwĂ€che des Gesetzes. Das ist eine bewusste Entscheidung, aber eine, die diskutiert werden kann. Zweitens, Das Zivilrecht funktioniert nach einem anderen Prinzip, Paragraph 828 BGB prĂŒft individuell und das Landgericht Koblenz hat hier am 28. Mai 2026 in einem historischen Urteil entschieden, dass die beiden MĂ€dchen persönlich haften. Und ĂŒber 140000€, eine Summe, die in Deutschland fĂŒr die zivilrechtliche Haftung MinderjĂ€hriger außergewöhnlich hoch ist, entschieden.

Und drittens die politische Debatte ĂŒber die StrafmĂŒndigkeitsgrenze ist neu entfacht. Ob sie in einer GesetzesĂ€nderung endet, ist offen, aber sie ist notwendig, denn ein Rechtssystem, das nicht mehr auf gesellschaftliche RealitĂ€ten eingeht, verliert seine LegitimitĂ€t. Definitiv. 1 möchte ich hier noch heranziehen, nĂ€mlich was ich ganz interessant war, fand in der UrteilsbegrĂŒndung vom Landgericht Koblenz.

Das gilt unter anderem vielleicht an alle Jurastudierende oder Examenskandidaten, die uns vielleicht zuhören. Das Landgericht Koblenz hat sich hier an der Rechtsprechung des BGH zu schockschÀden orientiert. Magst du kurz erlÀutern noch mal, was das war? Ja, gerne. Und zwar hat das Landgericht Koblenz sich bei der Bemessung an der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu sogenannten SchockschÀden orientiert. Der Bundesgerichtshof hat am sechsten. Dezember 22 entschieden, dass auch eine psychische Störung von Krankheitswert eine Gesundheitsverletzung im Sinne von 823 Absatz 1 BGB sein kann, selbst wenn sie nur mittelbar dadurch entsteht, dass sie ein naher Angehöriger getötet oder schwer verletzt wird.

Entscheidend ist also nicht mehr, ob die psychische Reaktion noch stĂ€rker ist als das, was man bei einem solchen Verlust ohnehin erwarten wĂŒrde. Entscheidend ist, ob eine krankheitswertige psychische BeeintrĂ€chtigung vorliegt. Ja, genau, weil frĂŒher verlangte der BGH bei SchockschĂ€den nah Angehöriger zusĂ€tzlich, dass die psychische BeeintrĂ€chtigung ĂŒber das hinausgeht, was bei Tod oder schwerer Verletzung eines nahen Angehörigen gewöhnlich zu erwarten ist.

Diese zusĂ€tzliche EinschrĂ€nkung hat aber der BGH mit Urteil vom 6.12.2022 nunmehr aufgegeben. Ja deswegen vielleicht auch an dieser Stelle eine gewisse Examensrelevanz vielleicht fĂŒr die Examenskandidaten. Definitiv ja. Und an dieser Stelle kommen wir noch mal darauf zurĂŒck, was wir menschlich aus diesem Fall mitnehmen.

Ich sage es ganz direkt, was dieser Familie passiert ist, ist. Nicht in Worte zu fassen das Recht kann einen Mord nicht ungeschehen machen. Auch die 144000€, die der Familie letztlich zugesprochen wurden, kein Geld der Welt ersetzt ein Kind, und was das Gericht und das Verfahren wenigstens geleistet haben, es steht jetzt schwarz auf weiß in einem Urteil, dass das eine heimtĂŒckische Mordtat war. Dass jemand zur Verantwortung gezogen wurde, auch wenn es nicht das Strafrecht war, und das ist manchmal das Einzige, was ein Rechtssystem geben kann.

Anerkennung, das Unrecht Unrecht war und dass niemand, der das getan hat, einfach unbehelligt weiterleben kann, zumindest nicht ohne eine lebenslange Schuld auch im rechtlichen Sinne zu tragen. Ja, ob ein solches Zivilurteil jetzt Rechtsfrieden wirklich schaffen kann, finde ich auch. Das ist ne schwierige Frage. Der Anwalt der Familie erklÀrte nach dem Prozess öffentlich, die Familie sei voll und ganz zufrieden mit dem Urteil, die Eltern und die Schwester seien zwar traumatisiert und befÀnden sich in Behandlung.

Er sagt aber sinngemĂ€ĂŸ auch, dass es fĂŒr die Familie immens wichtig gewesen sei, weil sie zunĂ€chst völlig verzweifelt gewesen sind, als es hieß, die TĂ€terinnen sind nicht strafmĂŒndig und man kann nichts tun. Und genau hier liegt die Bedeutung dieses Urteils, wie du es sagst, strafrechtlich. Konnte man hier nichts tun?

Das stimmt, aber zivilrechtlich konnte man sehr wohl etwas tun. Sie sind zumindest nicht davon gekommen, sag ich jetzt. Mal ja. Das Zivilrecht ersetzt zwar keinen Strafprozess, aber es verhĂ€ngt keine Strafe. Aber es bringt auch niemanden ins GefĂ€ngnis. Aber ja, es kann Verantwortung feststellen, wie in diesem Fall, und es kann der Familie zeigen, der Rechtsstaat ist nicht völlig handlungsunfĂ€hig. Ein zivilrechtliches Urteil dieser GrĂ¶ĂŸenordnung gegen GewalttĂ€terinnen unter 14 Jahren ist in Deutschland bisher offenbar nicht bekannt geworden.

Das macht den Fall hier auch juristisch außergewöhnlich. Ja, und damit sind wir auch schon am Ende. Danke fĂŒrs Zuhören, wenn diese Folge etwas in euch ausgelöst hat, Nachdenklichkeit vielleicht fragen, vielleicht auch Widerspruch, dann hat sie ihren Zweck erfĂŒllt. Abonniert uns gerne, teilt diese Folge mit Menschen, die solche Themen beschĂ€ftigen und schreibt uns gerne eure Meinung.

Ja gerne in die Kommentare. Wir sehen uns in der nÀchsten Folge. Bleibt bis dahin vorsichtig und achtsam. Auf Wiederhören. By

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