Dem Tod auf der Spur: Die Jagd nach dem Täter· Folge 179

Schmerzen in der Brust, da rief sie den Notarzt. Wenig später war sie tot

Freitag, 15. Mai 2026 · 37 min

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Shownotes

Es ist ein Satz, der für eine 46-jährige Hamburgerin das Todesurteil bedeutet. Als sie nachts über stechende Schmerzen in der Brust klagt, vertraut sie dem ärztlichen Notfalldienst. Doch statt eines Rettungswagens erhält sie nur eine Empfehlung für die Hausapotheke. Wenig später ist sie tot – verstorben an einem Herzinfarkt, der laut Experten „sicher hätte erkannt werden müssen“.
In dieser Folge von „Dem Tod auf der Spur“ blicken wir hinter die Kulissen eines brisanten Gerichtsprozesses. Warum ignorierte der Mediziner alle Warnsignale? Und wie konnte ein vermeintlicher Routineanruf in einer Tragödie enden?
Rechtsmediziner Prof. Klaus Püschel analysiert den Fall und stellt klar: Hier hätten alle Alarmglocken schrillen müssen. Ein Protokoll über fatale Fehleinschätzungen, fahrlässige Tötung und ein Urteil, das die medizinische Welt erschütterte.
Jetzt reinhören: Dem Tod auf der Spur.

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Mein Name ist Bettina Mittelacher. Ich bin Gerichtssupporterin beim Hamburger Abendblatt. Rechtsmediziner Klaus Püschel ist der Zweite im Team für unseren Podcast Dem Tod auf der Spur. Klaus Püschel ist der Experte für Tod und Verbrechen. Moin Bettina, moin auch an alle unsere Hörer. Ja, ich darf mich wohl mit Fug und Recht Experte nennen.

Kommendes Jahr feiere ich eine Art Jubiläum, bin dann seit 50 Jahren als Rechtsmediziner tätig. Ein halbes Jahrhundert, wow. Bei der langjährigen Erfahrung, über die du verfügst, hast du ja sicher schon so ungefähr alles erlebt, womit man als Arzt konfrontiert wird. Oder als jemand, der schwer erkrankt oder verletzt wurde.

Nun stell dir mal vor, jemand ruft bei dir an und klagt über Schmerzen im Brustkorb. Und auf Nachfrage erfährst du, dass dieser Mensch unter Bluthochdruck leidet. Was tust du dann? Echt, Bettina. Bei Brustkorbsschmerzen in Verbindung mit Bluthochdruck denke ich wirklich sofort, dass entschlossenes Handeln notwendig ist. Die Zeit drängt.

Du wärst also alarmiert? Absolut. Denn es spricht einiges dafür, dass dieser Mensch möglicherweise gerade einen Herzinfarkt erleidet bzw. Erlitten hat. Das gilt es unbedingt abzuklären. Also dieser Patient muss sofort mit einem Notarztwagen in eine Fachklinik gebracht werden. Dort muss er genau untersucht und behandelt werden, möglicherweise sogar auf der Intensivstation oder im OP.

Ich bin ja keine Medizinerin, aber das Wenige, was ich über Thema Herzinfarkt und medizinische Notfälle weiß, sagt mir ebenfalls, dass alle Alarmglocken schrillen sollten, wenn jemand über Brustschmerzen und Bluthochdruck klagt. Ein Arzt in Hamburg hat an einem Augusttag des Jahres 2020 aber offenbar anders reagiert.

Also ganz klar, dann war seine Reaktion nicht richtig. Du sprichst sicher über den Fall, der sich in Hamburg zugetragen hat und der jetzt kürzlich zu einem Strafprozess geführt hat. Darüber habe ich gelesen. Ich glaube, das war von dir. Ja, ich war nämlich in dem Prozess als Gerichtsreporterin. In diesem Prozess wurde der zuständige Mediziner angeklagt.

Er musste sich erst vor dem Amtsgericht verantworten und später, nachdem er in Berufung gegen das Urteil gegangen war, gab es auch noch eine zweite Instanz vor dem Landgericht. Der Vorwurf gegen den Mediziner dürfte folgendermaßen gelautet haben, nämlich fahrlässige Tötung durch Unterlassen, oder? Ganz genau.

Laut Anklage war der Mediziner, den wir unseren Podcast Ali L. Nennen wollen, am 19. August 2020 im Kassenärztlichen Bereitschaftsdienst. Um kurz vor Mitternacht rief eine Hamburgerin an und klagte über Schmerzen im Brustkorb und über Bluthochdruck. In dieser Situation habe der Arzt ihr lediglich die Einnahme von Schmerzmitteln empfohlen.

Und das, obwohl weiteres Handeln erforderlich gewesen wäre, hieß es in der Anklage der Staatsanwaltschaft. Den Ermittlungen zufolge hätte der Mediziner insbesondere den unverzüglichen, durch einen Notarzt begleiteten Transport in eine geeignete Klinik veranlassen müssen. Also im Prinzip genau das, was du gesagt hast.

Ja, und genau das liegt aus ärztlicher Sicht wirklich sehr nah. Es drängt sich geradezu auf. So klang das auch in der Anklage. Da hieß es weiter, wäre der Transport in die Klinik schnell erfolgt, hätte es für die Patientin eine zeitnahe Herzkatheterversorgung geben können. Und durch diese wäre mit großer Wahrscheinlichkeit der Tod der Patientin verhindert worden.

Zu 99,9 Prozent hätte sie demnach zumindest einige Stunden länger gelebt. Für derartige Einschätzungen zieht das Gericht ja üblicherweise Experten hinzu, die dann als Sachverständige ein Geschehen einschätzen und begutachten. Diese Experten kommen meist aus diesem Fachbereich der Herzmedizin. So war das auch in diesem Fall mit der Patientin, die wir in unserem Podcast Sarah M.

Nennen wollen. Ihr richtige Name lautete anders. Kommen wir zunächst dazu, was der angeklagte Mediziner im Prozess gesagt hat. Er sagte nämlich, er sei Arzt geworden, um Leben zu retten. Und er sagte weiter, es tue ihm sehr leid, dass seine Patientin verstorben ist. Allerdings trage er für ihren Tod keine Verantwortung, meinte er.

Na Bettina, dann schildere mir doch mal das Telefonat, das er offenbar mit der Patientin hatte. Wie hat er das in der Gerichtsverhandlung dargestellt? Also er sagte, er habe sehr detaillierend nachgefragt, als er mit Sarah M. Telefonierte. Er habe sich unter anderem erkundigt, ob sie Brustschmerzen oder ein enge Gefühl habe.

Er habe gefragt, ob sie Luftnot verspüre und ob sie Herzmedikamente nehme. All dies und seine Fragen nach weiteren Auffälligkeiten habe die 49-Jährige dann am Telefon aber verneint. Und dann beteuerte Ali El weiter, ich zitiere, beim kleinsten Anzeichen von Herzinfarkt wäre ich hingefahren. Aber leider, Tatsache ist, er ist nicht hingefahren.

Nein, denn er erklärte als Angeklagter weiter, bei den Beschwerden, die die Patientin geschildert hatte, habe er eher an Magendarmbeschwerden gedacht und deshalb zu einem Schmerzmittel geraten. Dieses Schmerzmittel sei Sarah M. offenbar früher schon einmal verschrieben worden. Deshalb habe sie es ohnehin im Hause gehabt und dann habe ich ihr dazu geraten.

Also wie wurde denn das letztlich ermittelt, wie wurde das dargestellt? Gab es irgendeine Möglichkeit exakt nachzuvollziehen, was in diesem Telefonat besprochen wurde? Da kommt es ja wirklich auf jedes Detail an. Also es gibt jedenfalls eine Aufzeichnung eines anderen Telefonates, mit dem sich Sarah M.

An einen Hamburger Rettungsdienst gewandt hatte. Dieser Anruf ging in diesem Augusttag gegen Mitternacht ein und demnach hatte die 49-Jährige in diesem Gespräch ausdrücklich Brustschmerzen und Schmerzen in den Oberarm erwähnt. Ja, damit hätten wir dann ja genau die Symptome, bei denen definitiv die Alarmglocken sofort läuten sollten.

Darauf hat dann auch der Amtsrichter im Prozess Bezug genommen. Der Richter sagte, es wundere ihn, dass die Patientin dem Arzt, auf dessen Nachfrage nichts von diesen Beschwerden mitgeteilt haben solle, weil sie ja vorher gegenüber dem Rettungsdienst diese definitiv erwähnt hatte. Das konnte ja anhand des Telefonates nachvollzogen werden.

Und auch in einem Bericht der Einsatzzentrale wird offenbar aufgeführt, dass die 49-Jährige unter Brustschmerzen leide und dass sie solche Schmerzen noch nie zuvor gehabt habe. Und dann irritierte es den Richter, dass sie das also in diesem entscheidenden Telefonat mit dem Arzt dann nicht erwähnt haben soll.

Das sehe ich allerdings auch so, denn solche Informationen werden üblicherweise dem zuständigen Arzt ja mitgeteilt. Und das steht für den Patienten bzw. die Patientin ja auch so im Mittelpunkt, dass sie darüber spricht. Aber der Angeklagte insistierte, er habe nichts davon erfahren, also von diesen Brustschmerzen.

Und ob er sich damals explizit danach erkundigt hat, ob Sarah M. Raucherin ist, daran könne er sich nicht erinnern. Aber er sagte, ich frage immer alles ab. Also nochmal zum Protokoll. Das Telefonat mit dem Notarzt erfolgte kurz nach Mitternacht. Es dauerte immerhin zehn Minuten. Nach dem Telefonat meldete sich der Arzt dann wieder einsatzbereit.

Er ist also nicht zu dieser Patientin hingefahren. Als weitere Zeugin ist dann auch eine Rettungssanitäterin gehört worden, die in jener Nacht bei dem Rettungsdienst tätig war und den Notruf von dieser Sarah M. entgegengenommen hatte. Und laut der Zeugin gab es doch Anzeichen dafür, dass der Patientin zügig geholfen werden müsse, oder Bettina?

Allerdings, die Rettungssanitäterin sagte ebenfalls im Prozess als Zeugin aus. Und zwar erzählte sie, dass Sarah M. am Telefon über Brustschmerzen und Schmerzen in beiden Oberarmen geklagt habe. Das sei dann als, Zitat, höchste Dringlichkeitsstufe eingeschätzt worden. Und die Konsequenz sei, also unter den Ärzten, beziehungsweise unter Rettungssanitätern damals gewesen, dieser Fall muss von einem Arzt abgeklärt werden.

Und daraufhin kontaktierte der Rettungsdienst dann Mediziner Ali L. Ja, nochmal ganz klar, das ist meine Überzeugung. Dieser Arzt hätte dann unbedingt sofort die Untersuchung der Patientin veranlassen bzw. in Angriff nehmen müssen. So hat das auch die medizinische Sachverständige im Prozess dargelegt.

Bei Patienten, die sich nachts melden und über Brustschmerzen klagen, deutet dies auf einen Herzinfarkt hin, sagte die Gutachterin im Prozess. Es gäbe mehrere Risikofaktoren, die zu beachten seien. Sarah M., also die Patientin, sei Raucherin gewesen und habe Mittel gegen Bluthochdruck genommen. Und das seien Hochrisikomerkmale, sagte die Gutachterin.

Und weiterhin sagte sie einen Satz, den ich sehr prägnant finde, man muss bis zum Beweis des Gegenteils an Herzinfarkt denken. Das möchte ich auch als Rechtsmediziner auf jeden Fall bestätigen. Nach meiner Erfahrung hätte es folgendermaßen weitergehen können und müssen, wenn Mediziner Ali El einen Notarzt gerufen hätte, hätte dieser Notarztwagen die Patientin dann sofort in eine Klinik bringen können.

Dort wäre Sarah M. eingehend untersucht worden. Und bei dieser Untersuchung wäre der anlaufende Herzinfarkt auch wirklich ganz sicher erkannt worden. Das wurde er ja nun leider nicht. Die Folge war dann, dass die Patientin zusammenbrach und wenig später starb. Eine Nachbarin hat die Frau dann gefunden, Und was diese Nachbarin erlebt hat, nannte sie als Zeugin im Prozess, ich zitiere, den schlimmsten Tag ihres Lebens.

Na Bettina, du warst ja dabei. Was hat sie denn im Weiteren noch genau erzählt? Also die Zeugin berichtete über den Moment, als sie ihre Freundin leblos in deren Wohnung auffand. Und vorher hatte die Freundin festgestellt, dass Sarah M. Noch kurz vorher online gewesen war. Also offenbar da entweder eine Hilfe gesucht hat oder auf jeden Fall noch aufrecht war.

Da hat sie noch gelebt, das kann man ja damit dann sagen. Auf jeden Fall. Die Zeugin erzählte weiter, dass sie noch den Notruf tätigte. Und als dieser Notruf dann entgegengenommen wurde, versuchte sie mit fachmännischer Anleitung, also durch den Fachmann, der da an der anderen Seite der Strippe war, versuchte sie also ihre Freundin, die 49-Jährige, wiederzubeleben.

Doch, das war vergeblich, es war offenbar nicht mehr zu retten. Klaus, ich möchte noch mal darauf zurückkommen, was du eben gesagt hast, nämlich, dass bei einer entsprechenden Untersuchung in einer Klinik der Herzinfarkt sicher erkannt worden wäre. Welche Untersuchung bietet sich da konkret an, um einen Herzinfarkt wirklich so sicher zu erkennen?

Gut, richtungweisend ist erstmal die Befragung im Hinblick auf die Symptome. Dann erfolgt sehr schnell eine klinische Untersuchung. Dabei wird zum Beispiel der Blutdruck gemessen. Und bei diesen Maßnahmen kann man gleichzeitig auch schon ein Elektrokardiogramm schreiben, also ein EKG. Und das ist dann fast immer von richtungweisender Bedeutung.

Parallel dazu wird auch noch Blut abgenommen und dieses Blut wird dann sofort im Labor untersucht. Das kann auch jederzeit nachts gemacht werden und es werden dann innerhalb einer sehr kurzen Zeit diverse Laborparameter zurückgemeldet. Dazu vor allen Dingen bestimmte Herzenzyme und Hinweiszeichen auf einen drohenden bzw.

Anlaufenden Herzinfarkt. Diese Marker geben dann das entsprechende Alarmsignal parallel zum EKG. Gibt es noch weitere Untersuchungen, bei denen zuverlässig eine Vorschädigung des Herzens bzw. Der wichtigsten Blutgefäße erkannt wird? Ja, in allen entsprechenden Fachabteilungen wird man jetzt sehr schnell eine Herzkatheteruntersuchung durchführen.

Das Herzkatheterlabor ist ja praktisch immer in Bereitschaft. Und dabei wird dann eine Kontrastmitteldarstellung der Herzkranzgefäße durchgeführt. Und man kann Engstellen oder Verschlüsse diagnostizieren. Und die eingeengten oder verschlossenen Blutgefäße, in denen sich vielleicht auch Thrombosen befinden, die können dann wieder eröffnet werden.

Also die werden erweitert, dilatiert nennt man das. Und sie werden dann dauerhaft mit einem Stent versorgt. Das ist so ein Drahtgeflecht, welches sich im Herzkranzgefäß aufspannt und die Lichtung dann dauerhaft offen hält. Und damit ist dann gesichert, dass die Patientin das auch längerfristig überleben wird.

Kurz übrigens noch zum Sektionsbefund. Der war in dieser Situation ganz klar. Also wir haben die Patientin dann ja in der Rechtsmedizin obduziert. Sie hatte eine wirklich massive Herzkranzschlagaderverkalkung. Sie hatte eine sehr starke Herzvergrößerung. Die Wanddicke der linken Kammer war fast zwei Zentimeter.

Das ist durch ihr Bluthochdruckleiden erklärt. Und sie hatte einen frischen Vorderwandherzinfarkt im Versorgungsgebiet des vorderen absteigenden Astes der linken Herzkranzarterie. Diesen Verschluss hätte man tatsächlich durch eine Herzkatheteruntersuchung und einen Stent wiedereröffnen können. Also mit anderen Worten, sie wäre zu retten gewesen, wenn man rechtzeitig die entsprechenden Maßnahmen ergriffen hätte.

Ganz klar, zumindest muss man sagen, sie hätte auf jeden Fall länger gelebt. Das ist ja für die strafrechtliche Einschätzung von Bedeutung. Da reichen wenige Stunden. Und man muss ja auch sagen, in diesem Fall hätte für alles genug Zeit noch zur Verfügung gestanden. Die Frau hat ja etwa zwischen Mitternacht und 6 Uhr morgens tatsächlich zu Hause überlebt.

Lass uns bitte weiter darüber sprechen, wie es im Prozess mit dem angeklagten Arzt weiterging. Wie gesagt, erläuterte die medizinische Sachverständige, dass die Patientin mit mehr als 90-prozentiger Wahrscheinlichkeit heute noch am Leben wäre, wenn der Mediziner am Notfalltelefon richtig gehandelt hätte.

Daraufhin fragte der Verteidiger nach, als diese Gutachterin diese Aussage getroffen hat. Also hätte alles nach einem Herzinfarkt geschrien, so hat er das formuliert. Und die Antwort der Sachverständigen war kurzbündig und wirklich eindeutig. Sie sagte nämlich aus ärztlicher Sicht, ja, also mit anderen Worten, es hätte alles nach einem Herzinfarkt geschrien.

Auch dies möchte ich unbedingt bestätigen. So viel verstehe ich davon auch als Rechtsmediziner. Und im Hinblick auf die Überlebenschancen, zumindest für einige Stunden, muss man sicher sagen, dass die Frau mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, also das sind dann sogar 99,9 Prozent. Länger überlebt hätte.

Ich war ja schon häufiger dabei, wenn medizinische Sachverständige in Strafprozessen ihr Gutachten erstattet haben. Oft erlebe ich es, dass die Experten sich eher vorsichtig ausdrücken. So eher nach dem Motto, es ist wahrscheinlich, dass sie überlebt hätte. Oder es ist überwiegend wahrscheinlich, dass die Patientin überlebt hätte.

Mein Eindruck ist, dass man sich meistens nicht zu eindeutig festlegen wolle. Aber diesmal war es ja offenbar anders. Ja, das hat hier auch einen absolut nachvollziehbaren Grund in der Befundlage bei dieser Patientin, auch im zeitlichen Ablauf. Ansonsten allgemein muss man sagen, in der Medizin sichere Vorhersagen zu treffen ist in vielen Fällen schwierig.

Das liegt daran, dass der medizinische Verlauf wirklich nicht so genau vorherzusagen ist. Auch bei Herzinfarkten muss man sagen, dass diese nicht selten tödlich verlaufen, auch wenn notärztliche Maßnahmen stattfinden. Aber in dieser Situation konnte man zumindest sagen, dass die Patientin deutlich länger gelebt hätte, als das hier der Fall war.

Bettina, ich denke, das gilt umso mehr für Fälle, in denen der Arzt den Patienten nicht selber gesehen und untersucht hat, wenn dann also lediglich eine Befragung und Beratung am Telefon stattfindet. Und hierauf sollte man vielleicht nochmal besonders hinweisen, die Situation der Telefonbehandlung ist hochproblematisch und man darf das eigentlich gar nicht in den Mund nehmen, so ein Wort, Telefonbehandlung gibt es ja gar nicht.

Und hier war das auch ganz eindeutig, dass dem Angeklagten durch den Bericht der Rettungsleitstelle alle Informationen vorlagen, nämlich dass diese Sarah M. Schmerzen in Brust und Oberarmen hatte. Ebenfalls, das sagte der Staatsanwalt so, habe er die Information erhalten, dass sie Medikamente einnahm, die nahelegen, dass sie unter chronischem Bluthochdruck litt.

Und weil der Arzt dann trotzdem keine medizinische Versorgung veranlasst hat, da habe er sich eben der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen schuldig gemacht. Also fahrlässige Tötung durch Unterlassen, ich finde, das sollten wir erklären, was das heißt. Fängst du an? Naja. Zur fahrlässigen Tötung will ich nicht zu viele Ausführungen machen. Ich bin ja kein Jurist.

Aber man muss allgemein sagen, dass eine fahrlässige Tötung durch Unterlassen dadurch möglich ist, dass der Täter... Handlungen unterlässt, die eigentlich unbedingt erforderlich gewesen wären und zu denen er rechtlich verpflichtet war, insbesondere wenn er eine sogenannte Garantenstellung hat. Und das ist bei einem Arzt im Notdienst unbedingt der Fall.

Moment, du hast gerade Garantenstellung genannt, das Wort Garant schon wieder so ein juristischer Ausdruck, den wir erklären sollten? Ja, das ist diese besondere Situation, zum Beispiel beim Hausarzt oder auch beim Notarzt, der sich dann unbedingt um diesen Patienten kümmern muss. Dazu ist er verpflichtet. Er ist ja in einer solchen Bereitschaftssituation und das Ganze ist geregelt in den Paragrafen 222 und in Paragraf 13 des Strafgesetzbuches.

Für einen Unterlassen kann ein Täter nun in der Realität auch nur dann haftbar gemacht werden, wenn er Garant ist. Das gilt nicht für irgendeinen Arzt, der irgendwelche Symptome von irgendeinem Patienten hört. Aber für den Hausarzt und für den im Notdienst tätigen Arzt ist das eine klare Regelung. Aber wenn wir von Garantenstellung und fahrlässiger Tötung durch Unterlassen sprechen, damit ist auf jeden Fall nicht gemeint, dass der sogenannte Garant auch wollte, dass es zu einer Körperverletzung oder sogar Schlimmerem, also dem Tod eines Patienten kommt.

Und so sah das im Prozess gegen den Mediziner Ali L. Auch die Staatsanwältin, die hat nämlich gesagt, natürlich wollte er nicht, dass es sich so entwickelt. Der Arzt habe natürlich auch nicht gewollt, dass die Patientin stirbt. Allerdings, so sagte die Staatsanwältin weiter, müsse von einem gravierenden Verstoß gegen ärztliche Pflichten ausgegangen werden.

Und die Anklägerin forderte deshalb für den Angeklagten sechs Monate Freiheitsstrafe. Diese könnten aber zur Bewährung ausgesetzt werden, meinte die Staatsanwältin weiter. Ali Els Verteidiger hatte andere Vorstellungen, was bei diesem Prozess herauskommen sollte als Urteil. Er plädierte nämlich auf Freispruch.

Also aus meiner Sicht ist das unrealistisch gewesen. Einen Freispruch hat es ja auch nicht gegeben. Der Richter folgte doch, wenn ich das richtig verfolgt habe, dem Antrag der Staatsanwaltschaft und er hat den Angeklagten zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten verurteilt, oder? Genauso war es. Der Richter betonte, Ali L., also der angeklagte Mediziner, hätte abklären müssen, was der Grund für die Beschwerden war, unter denen die Patientin litt.

Das ist nicht erfolgt, sagte der Richter an die Adresse des Mediziners. Sie haben einen Fehler gemacht. Infolgedessen ist jemand gestorben. Zum weiteren Verlauf, Bettina. Ja, gegen das Urteil ging der Mediziner doch in die Berufung. Der Fall wurde daraufhin noch mal verhandelt, in dieser zweiten Instanz dann vor dem Landgericht.

Genau so war es. Und erneut hieß es in der Anklage, der Mediziner hätte den unverzüglichen, durch einen Notarzt begleiteten Transport in eine geeignete Klinik veranlassen müssen, nachdem halt dieser Anruf kam. Dass es der Patient in Schlecht gehe und die genannten Symptome berichtet wurden. Es wurde darauf hingewiesen, dass der Tod der Frau durch eine zeitnahe Herzkatheterversorgung hätte verhindert werden können.

Und in der Berufungsverhandlung verdeutlichte der Angeklagte, dass er zwar das Urteil als solches anfechte, also dass er ein geringeres Urteil haben möchte. Aber dass es ihm nicht darum gehe, den Schuldspruch als solchen anzufechten. Äh, nicht. Also insoweit war er dann doch immerhin einsichtig. Es ging ihm nicht darum, einen Freispruch zu bekommen.

Er wollte allerdings eine niedrigere Strafe als in der ersten Instanz. Da ging es ihm wohl um die Geldstrafe, oder? Ja, nochmal kurz zur Erinnerung. Beim Amtsgericht hat er sechs Monate mit Bewährung bekommen, also sechs Monate Freiheitsstrafe mit Bewährung. Und der Verteidiger hatte ja einen Freispruch beantragt, aber mit der Beschränkung der Berufung auf der Strafpass, jetzt in der zweiten Instanz, signalisierte der Angeklagte, dass er die Vorwürfe aus der Anklage als solche nicht mehr bestreitet.

Und das wiederum impliziert, so kann man das verstehen, dass er schon eine Verantwortung für die Tat übernimmt. Da es dem Angeklagten um eine niedrigere Strafe ging, dann also vermutlich diese Geldstrafe bzw. Den Ersatz der Freiheitsstrafe durch Geld. Da sollten wir mal erklären, wie das in Deutschland mit den Geldstrafen funktioniert. Gut, einverstanden.

Also eine Geldstrafe setzt sich aus der Anzahl der Tagessätze und der Höhe eines Einzelntagessatzes zusammen. Also würde so eine Geldstrafe dann beispielsweise sagen, seien 90 Tagessätze zu 60 Euro. Dabei soll die Anzahl der Tagessätze das Ausmaß der Schuld widerspiegeln und die Höhe der Tagessätze, die orientiert sich an dem Betrag, der dem jeweiligen Angeklagten pro Monat zum Leben zur Verfügung steht.

Diese Staffelung soll bedeuten, dass, wenn man jetzt sagen würde, grundsätzlich eine Strafe 50.000 Euro Geldstrafe, also bei einer Straftat werden 50.000 Euro Geldstrafe fällig, das würde jemand, der sehr, sehr gut verdient, natürlich gewissermaßen aus der Portokasse bezahlen können. Ein anderer, der vielleicht von Sozialleistungen lebt, der müsste Monate oder vielleicht Jahre daran abzahlen und damit da eine gewisse Gerechtigkeit entsteht, also dass eine Geldstrafe den jeweiligen Angeklagten in seiner persönlichen Situation angemessen trifft und dass sie eben in etwa fair ist, sowohl für reichere Menschen als auch für solche, die nicht so viel Geld zur Verfügung haben.

Deshalb gibt es eben diese Aufzahlung in Anzahl der Tagessätze und dann die Höhe der Tagessätze. Ja Bettina, ich merke schon, du bist sozial eingestellt. Zum Rechnen, zum Kalkulieren dann vielleicht auch nochmal der Hinweis. Also ein Monat Gefängnis bedeutet dann 30 Tagessätze, sechs Monate wären dann 180 Tagessätze, drei Monate 90 Tagessätze und so weiter.

Wie war es denn jetzt in der Situation mit diesem angeklagten Mediziner? Was ist da rausgekommen? Also der Verteidiger des Angeklagten sagte, sein Mandant habe ein eher geringes Einkommen jeden Monat zur Verfügung. Außerdem habe er erhebliche Fixkosten jeden Monat, unter anderem wegen eines Darlehens, das er für den Kauf seiner Praxis aufgenommen habe.

Außerdem habe er drei Kinder, die Schüler bzw. Studenten sind, für die also der Angeklagte auch noch sorgen muss. Gut, der Verteidiger hat doch nun einiges erwähnt, was für seinen Mandanten spricht. Z.B., dass der Mediziner aus dem Geschehen mit dem verstorbenen Patienten gelernt hat. Er hat nicht nur über Geld gesprochen, sondern auch über Einsicht.

Er habe sich jetzt vorgenommen, um in seinem Beruf noch vorsichtiger zu sein. Ja, das hat der Verteidiger bei seinem Mondanten auf jeden Fall gesagt. Und ich meine mich zu erinnern, dass der Angeklagte auch genickt hat, also dass er das durchaus auch so sieht. Der Verteidiger sagte weiter, dem Angeklagten tue es sehr, sehr leid, dass ein Mensch gestorben ist.

Er weiß, er hätte mehr aufpassen müssen. Und aus Sicht der Verteidigung sei eine Bewährungsstrafe von drei Monaten ausreichend. Wie gesagt, wir sind ja jetzt beim Prozess in der zweiten Instanz beim Landgericht. Ursprünglich hatte es ja sechs Monate gegeben. Ich habe gelesen, dass der Staatsanwalt unterdessen deutlich darauf hinwies, dass das Schlimmste passiert ist, was passieren kann, nämlich, dass ein Mensch zu Tode gekommen ist. Das ist sicher richtig.

Ich sehe das ganz genauso. Der Staatsanwalt sagte weiter, die Patientin habe eigentlich alles richtig gemacht. Sie hat sich dann auf die Auskunft des Arztes verlassen, sie hat ihm vertraut und das hat ihr das Leben gekostet. Ich kann aus voller Überzeugung sagen, diese Patientin hatte sicher eine bessere Chance verdient.

Absolut, also wenn sie jetzt auf den Auskunft des Arztes vertraut hat, dafür holt man sich ja als medizinische Laie den Reit eines Arztes. So würde es mir jedenfalls gehen, wenn ich unsicher bin, was ist jetzt los, ich habe Schmerzen, irgendwas ist mit mir nicht in Ordnung, ganz und gar nicht in Ordnung, dann frage ich natürlich einen Arzt.

Der Staatsanwalt sagte übrigens in seinem Plädoyer weiter, die Frau habe in dem Telefonat mit Dr. Ali T. Typische Anzeichen für einen bevorstehenden Herzinfarkt geschildert. Und diese nicht zu erkennen bzw. Lediglich Schmerzmittel zu empfehlen, spreche in diesem Fall für eine gewisse Leichtfertigkeit des Mediziners. dass ein Mediziner Leichtfertigkeit vorzuwerfen ist, glaube ich, ziemlich heftig.

Also ich meine jetzt nicht aus Sicht des Staatsanwaltes, sondern ich glaube, das sagt einiges über den Arzt aus. Ja, man spricht ja allerdings auch von Fahrlässigkeit und von fahrlässiger Tötung. Leichtfertigkeit ist ein hartes Wort. Der Staatsanwalt sagte übrigens weiter, dass der Angeklagte dadurch, dass er die Berufung auf das Strafmaß beschränkt hat, eine gewisse Unrechtseinsicht und deshalb sei jetzt also eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu 100 Euro angemessen, so hat die Anklage das gewertet.

Okay, und im Ergebnis, dass der Angeklagte sich einigermaßen einsichtig gezeigt hat, wurde in der zweiten Instanz dann tatsächlich im Strafmaß berücksichtigt. War das so? Ja, das Gericht verhängte eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 100 Euro, also insgesamt 12.000 Euro. Also vorher waren es ja sechs Monate mit Bewährung gewesen.

Allerdings machte der Richter noch mal ganz deutlich in seiner Urteilsbegründung, dass der angeklagte Arzt einen Fehler gemacht hatte. Der Richter sagte, kein Geld dieser Welt könne, Zitat, aufwiegen, was passiert ist, was generell zu sagen sei. Das Vertrauen in die Ärzteschaft sei riesengroß, es handelte sich um einen Beruf mit hohem Ansehen. Und dann sagte der Richter wörtlich weiter, was hier passiert ist, ist eine Erschütterung dieses Vertrauens.

Es sei etwas geschehen, was nie hätte passieren dürfen. Bettina erlaubt mir noch folgenden Hinweis. Das ist in der Tat ein vergleichsweise häufiges Problem, was wir in der Rechtsmedizin zu begutachten haben. Also die Fehleinschätzung der Herzinfarktsymptomatik kommt immer wieder vor und hat dann leider unter Umständen tödliche Folgen.

Ich habe das einmal im Rahmen einer Doktorarbeit untersuchen lassen, hier bei uns an der Uni. Und diese Arbeit hat übrigens meine eigene Tochter, die ist ja auch Medizinerin. Die hat diese Doktorarbeit gemacht. Ich finde, die Arbeit ist sehr gut geworden und hat gezeigt, dass dieses Problem der Fehleinschätzungen, der Symptomatik eines Herzinfarktes.

Ja, leider immer wieder vorkommt, auch heute noch. Und das geht eben zulasten der Patienten. Und das führt nicht selten zu vermeidbaren Todesfällen. Und deswegen müssen wir auch als Hochschullehrer immer wieder auf diese spezielle Problematik hinweisen, um den Patienten besser zu helfen. Also vielleicht hat unser Podcast ja heute ein bisschen dazu beigetragen, dass insgesamt bei solchen Symptomen, ich möchte auch sagen Warnsignalen, sensibler reagierter wird.

Also wenn jemand über Brustschmerzen klagt, Schmerzen in den Armen, wenn er dann vielleicht auch noch sagt, ich habe Bluthochdruck, dass dann schneller die Alarmglocken klingen und dass dann im Idealfall durch das, was wir heute hier geschildert haben. Vielleicht jemand besser reagiert und dass dadurch das ein oder andere Leben gerettet werden.

Das wäre ja auf jeden Fall eine tolle Konsequenz, ein frommer Wunsch von mir und wer weiß, vielleicht klappt das ja. Ja, und du weißt ja, wir untersuchen die Toten insbesondere deswegen, damit wir für die Lebenden etwas lernen und dieser Fall zeigt das ganz deutlich. Gut, dann danke ich dir sehr und freue mich auf einen nächsten Fall, wenn es dann wieder heißt, dem Tod auf der Spur.

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