
Dem Tod auf der Spur: Die Jagd nach dem Täter· Folge 181
„Du willst mich wohl verarschen!“ Direkt danach fiel der Schuss
Freitag, 29. Mai 2026 · 38 min
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Shownotes
Zur falschen Zeit am falschen Ort: Ein junger Mann sitzt vor einem Imbiss im Hamburger Stadtteil Sternschanze – da fällt plötzlich ein Schuss. Der 22-Jährige wird schwer am Rücken verletzt. Dann stellt sich heraus: Der Hamburger war eigentlich gar nicht das Ziel des Schützen. Dieser wollte einen anderen Mann niederschießen, mit dem er einen Konflikt hatte. Er verfehlte das avisierte Opfer knapp – und traf stattdessen einen anderen Mann, der ganz in der Nähe saß. Unmittelbar nach diesem Vorfall vom 9. September 2025 flüchtet der mutmaßliche Schütze mit einem Kleinfahrzeug. Dieses konnte die Polizei noch in derselben Nacht sicherstellen. Später wurde ein Mann gefasst, den die Polizei für den Schützen hält. Im True-Crime-Podcast „Dem Tod auf der Spur“ mit Rechtsmediziner Prof. Klaus Püschel und Gerichtsreporterin Bettina Mittelacher erklären die beiden Experten die Hintergründe des Falls und warum das Opfer sehr viel Glück hatte, die Tat zu überleben. „Dem Tod auf der Spur“
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Moin und herzlich willkommen zu unserem Crime-Podcast des Hamburger Abendblattes. Mein Name ist Bettina Mittelacher, ich bin Gerichtsreporterin beim Hamburger Abendblatt. Und gemeinsam mit Rechtsmediziner Prof. Klaus Püschel möchte ich allen Hörern spannende Fälle aus den Hamburger Gerichten nahe bringen.
Rechtsmediziner und Gerichtsreporterin, da ist einiges an Wissen und Erfahrung in unserem Podcast dem Tod auf der Spur versammelt, oder? Hallo Bettina, hallo liebe Hörer. Auch von mir ein herzliches Moin. Wenn es um Erfahrung in meinem Fach geht, kann ich in der Tat einiges aufweisen. Ich bin ein halbes Jahrhundert als Rechtsmediziner in Hamburg tätig.
In diesem Jahr feiere ich eine Art Jubiläum. Dann sind 50 Jahre voll. Die erste Zeit war ich 1976. Erlebt sich damals als Arzt im praktischen Jahr hier in Hamburg in der Gerichtsmedizin. Also dann reden wir ja über ein halbes Jahr, 100 Erfahrungen. Bei diesen langjährigen Erfahrungen, über die du verfügst, hast du ja schon ungefähr so alles erlebt, womit man als Arzt konfrontiert wird und als Rechtsmediziner.
Geht es bei deinen Patienten eher nicht um eine Grippe, um Halsschmerzen oder um einen Magen-Darm-Infekt. Sondern in der Regel befasst du dich mit Menschen, die schwere Verletzungen erlitten haben. Mit Glück haben einige von ihnen diese Verletzung überlebt. Aber andere sind dann daran verstorben. Genauso ist das. In Hamburg haben wir es nicht selten mit Stich- oder Schussverletzungen zu tun und diese sind in der Regel natürlich äußerst gefährlich.
Manchmal lebensbedrohlich und gar nicht so selten auch tödlich. Manchmal wird gezielt jemand angegriffen, etwa aus Eifersucht oder weil jemand meint, bei einem Geschäft übervorteilt worden zu sein. Manchmal auch bei einem Raubüberfall. Aber es gibt auch Geschehnisse. Wo jemand mehr zufällig Opfer eines Angriffs wird.
Dazu von mir ja immer wieder auch der Spruch zur falschen Zeit am falschen Ort. Also diesen Spruch zur falschen Zeit am falschen Ort, den haben wir ja schon in dem einen oder anderen Podcast erwähnt und natürlich immer zu Recht. Und in diesem Zusammenhang fällt mir direkt ein Geschehen in Hamburg vom September 2024 ein, über das viel berichtet und über dessen Hintergründe auch spekuliert wurde.
Konkret ereignete sich die Tat am 9. September 2024, wenn ich mich richtig erinnere. An diesem Tag saß ein 22-Jähriger ganz arglos gemeinsam mit zwei Begleitern vor einem Imbiss am Schulterblatt im Hamburger Schanzenviertel. Ja, uns Rechtsmedizinern hat er erzählt, er war dabei, einen Döner zu essen.
Dass man selber ärglos ist und überhaupt gar nichts Böses im Schilde führt, das muss ja nicht heißen, dass auch alle anderen in friedlicher Stimmung sind und so war es hier. Da hast du allerdings recht. Für diesen 22-Jährigen, den wir übrigens in unserem Podcast Erkan D nennen wollen, er hieß aber eigentlich ganz anders.
Also für diesen 22-Jährigen endete dieser Imbissbesuch äußerst unerfreulich. Ehrlich gesagt, finde ich, das ist noch vorsichtig ausgedrückt. Immerhin wurde in dieser Situation unvermittelt auf ihn geschossen. Eine Kugel traf seinen Rücken und zwar an einer ziemlich gefährlichen Stelle. Wo genau und wieso das so gefährlich war, können wir bestimmt klarstellen.
In ein paar Minuten noch erörtern, aber erst mal möchte ich erzählen, wie es weiterging. Der mutmaßliche Täter flüchtete mit einem Kleinfahrzeug. Dieses konnte die Polizei noch in derselben Nacht sicherstellen. Später wurde ein Mann gefasst, den die Polizei für den Schützen hält. Und dabei handelt es sich um einen 27-Jährigen. Hinweise aus der Bevölkerung hatten auf die Spur des Verdächtigen geführt. Und dieser Mann kam nun in Untersuchungshaft.
Ja, du sprichst von Untersuchungshaft. Damit diese vollstreckt wird, müssen doch bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Dass es beispielsweise einen dringenden Tatverdacht gibt und dass zusätzlich dann auch noch Fluchtgefahr besteht. Diese wird zum Beispiel dann angenommen, wenn der Verdächtige keinen festen Wohnsitz hat oder wenn er z.B.
Seinen Lebensmittelpunkt im Ausland hat oder wenn Gefahr besteht, dass Zeugen beeinflusst werden. Bettina, du bist dran. Diese Sache mit dem festen Wohnsitz soll auf den 27-Jährigen zugetroffen haben, der dann schließlich als Angeklagter vor Gericht kam. Ihm wurde in einem Prozess vor dem Landgericht u.a.
Versuchter Totschlag vorgeworfen, Außerdem gefährliche Körperverletzungen. Bettina, was weiß man denn über diesen 22-Jährigen, der auf ihn geschossen hat? Der Täter? Moment, auf den 22-Jährigen wurde geschossen. Der 27-Jährige soll der Schütze gewesen sein. Genau, ich wollte jetzt etwas über den 22-Jährigen wissen, auf den geschossen wurde.
Es wurde doch damals in Erwägung gezogen, dass Grund für die Schüsse möglicherweise Streitigkeiten im Drogenmilieu seien. Hatte der was damit zu tun? Also das war zumindest eine Theorie. Aber bevor wir über weitere Motive zu spekulieren anfangen, möchte ich zu den Fakten kommen und auf die Verletzungen hinweisen, die dieser Mann erlitten hat.
Eine Kugel traf ihn im oberen Rücken. Der Verletzte wurde dann ins Krankenhaus gebracht. Im Prozess ergab sich durch Zeugenaussagen ein Bild dessen, was sich an diesem Septembertag vor dem Imbiss offenbar ereignet hatte. Bei dem späteren Schützen, den wir hier im Podcast Mehmet H. Nennen wollen, also bei diesem Schützen hatte sich offenbar viel Wut aufgestaut.
Der Mann soll gerufen haben, du willst mich wohl verarschen. Und dann, so haben es Zeugen berichtet, lud er eine Pistole durch und schoss. Doch die Kugel traf nicht den Mann, den der Schütze offenbar hatte treffen wollen und auf den die Waffe aus nur einem Meter Entfernung gerichtet war. Sondern das Projektil verletzte einen anderen Mann, der ganz in der Nähe saß.
Übrigens, um das nochmal zu betonen, der wurde ja später rechtsmedizinisch untersucht im Krankenhaus. Und uns hat er ganz eindeutig gesagt, dass er mit dieser Schießerei überhaupt nichts zu tun hatte. Er hat da ganz harmlos seinen Döner verzehrt und hatte überhaupt gar keine Beziehung zu den streitenden Männern.
Seine Verletzungen, die waren übrigens so schwer, dass dieser 22-Jährige rettungsmedizinisch Notfall versorgt wurde. Er musste dann im Krankenhaus weiter behandelt werden. Man hat seine Schussverletzung revidiert, so heißt das. Was bedeutet das? Ja, man hat den Schusskanal zwischen Einschuss und Ausschuss verfolgt, hat festgestellt, dass hier Muskulatur verletzt war, also Weichteile.
Dann gab es einen Schussbruch im Bereich des Schulterblattes, aber es waren keinerlei kritische Strukturen verletzt. Das heißt, dieser Mann hat sehr, sehr großes Glück gehabt. Kein großes Gefäß wurde verletzt, obwohl hier in der Nähe die große Achselschlagader läuft. Und auch das große Nervengeflecht zum Arm hin, der sogenannte Plexus brachialis, blieb unverletzt.
Also ja, manchmal sagt man ja mehr Glück als Verstand. Also auf jeden Fall hat er offenbar, wenn man den Schuss betrachtet und das, was dieser Schuss hätte verursachen können, hat dieser Mann offenbar vergleichsweise noch Glück gehabt. So verstehe ich jedenfalls. Wegen der Schüsse auf diesen 22-Jährigen wurde später in einem Prozess für den Landgericht gegen einen 27-Jährigen verhandelt.
Nämlich eben diesen Schützen. Die Staatsanwaltschaft warf dem Schützen Mann, der die Kugel offenbar abgefeuert hatte, versucht einen Totschlag in zwei Fällen vor. Darüber hinaus war der Mann aus Hamburg auch noch wegen gefährlicher Körperverletzung sowie Verstößen gegen das Waffengesetz angeklagt. In der Anklage wird die Tat doch immer noch einmal genau beschrieben.
Wie soll sich das hier denn genau ereignet haben? Was ergab sich aus der Anklageschrift? Also den Ermittlungen zufolge war es an jenem Abend kurz nach 21 Uhr, als es zu dem Schuss kam. Den Schützen, hatte ich erwähnt, wollen wir ja Mehmet K. Nennen, obwohl er eigentlich ganz anders hieß. Also dieser Mehmet K.
Soll laut Ermittlungen seine Waffe vor den Augen des anvisierten Opfers durchgeladen haben. Dann habe er also eine Kugel aus weniger einem Meter Entfernung abgefeuert. Dabei habe Mehmet K. jedoch nicht den Mann, den er zuvor bedroht hatte, getroffen, sondern einen neben diesem Sitzenden. Und den Ermittlungen zufolge entfernten sich das Opfer und der ursprünglich bedrohte Mann zunächst vom Tatort.
Klaus, dazu habe ich direkt noch mal eine Frage an dich. Ja, ich könnte sagen, schieß los, Bettina. Welche Frage hast du denn? Okay, das Opfer hat doch einen Schuss in den Rücken beziehungsweise in die Schulter abbekommen. Das tut doch sicher sehr, sehr weh. Du hast erzählt, dass das Opfer später sogar rettungsmedizinisch und dann auch stationär versorgt werden musste.
Wie kann es sein, dass er zunächst offenbar noch zügig gehen konnte? Hat er da die Schmerzen noch nicht gespürt? Also erst mal ganz allgemein, die Schmerzen, die durch Schuss- und Stichverletzungen hervorgerufen werden, die sind durchaus unterschiedlich oder die Wahrnehmung ist unterschiedlich. Das hängt auch davon an, wie die Stresssituation ist, wie die Aufmerksamkeit der verletzten Person ist. Vielen Dank.
Also die Handlungsfähigkeit, dass er laufen kann, das hängt natürlich vom Verlauf des Schusskanals ab und der Schuss betraf ja hier die linke Schulter, also gehen konnte er deswegen ohne weiteres. Bettina, dieser Mann hat der Rechtsmedizinerin gegenüber, die ihn dann im Krankenhaus untersucht hat, sogar gesagt, er habe den Schuss selber gar nicht im Sinne eines Schmerzereignisses verspürt, sondern er habe erst beim Weggehen dann bemerkt, dass es da blutete und dass er dann Schmerzen entwickelt hat.
Also das war hier tatsächlich so, dass er erst mal gar nichts gespürt hat. Die Schmerzen sind später gekommen. Und in Bezug auf Schussverletzungen haben wir ja sehr, sehr viele Erfahrungen. Ich kann sagen, dass selbst bei schwersten Verletzungen ja später alle sich fragen, warum konnte der sich noch bewegen und warum hat er sich nicht vor Schmerzen gekrümmt.
Und der Verlauf ist eben einfach sehr, sehr unterschiedlich. Und in diesem Fall hat er erstens wenig gemerkt und zweitens vom Verlauf des Schusskanals her sehr viel Glück gehabt. Danke für die Infos. Aber jetzt nochmal zurück zu dem damaligen Geschehen. Der mutmaßliche Schütze Mehmet K. Habe laut Anklage dann die Waffe entsorgt und sei geflüchtet, Zitat aus der Anklage, ohne sich nochmal umzudrehen.
Durch eine polizeiliche Fahndung wird er dann festgenommen und kam dann im Oktober 2024 in Untersuchungshaft. Ja, ich finde, dass der Verdächtige sofort in Untersuchungshaft kam, drängt sich geradezu auf. Denn hier ist ja der Oberkörper eines Menschen getroffen worden, also der Brustkorb. Da, wo im Brustkorb lebenswichtige Organe liegen, Herz, Lunge, Körper, Hauptschlagader. Also der war tatsächlich im Hinblick auf die Schusslokalisation in höchster Gefahr.
Potenzielle Lebensgefahr muss man unbedingt hervorheben. Naja und dann, soweit ich das gehört habe, du hast das ja schon erwähnt, der Verdächtige hatte auch keinen festen Wohnsitz. Zur Erläuterung der Justiz ist es wichtig, sicherzustellen, dass ein Prozess dann auch wirklich stattfinden kann und ohne Angeklagten soll natürlich nicht verhandelt werden.
Wenn jemandem ein schweres Delikt vorgeworfen wird, bei dem eine mehrjährige Freiheitsstrafe drohen könnte, könnte es ja sein, dass der oder die Verdächtige lieber vor dem Prozess flüchten möchte, um einer Strafe zu entgehen. Deshalb wird eben in bestimmten Fällen, wie du ja vorhin auch gesagt hast, der Verdächtige in Untersuchungshaft genommen.
Zum Beispiel, auch das hast du gesagt, wenn jemand keinen festen Wohnsitz hat. Ja, die Konsequenz wäre, wenn er dem Verfahren fern bleibt, wäre er dann im Zweifelsfall schwer zu finden. Gut, ja, deswegen Untersuchungshaft. Und wenn er am Prozess nicht teilnehmen kann, weil er vielleicht geflohen ist, dann ist das überhaupt nicht gut.
Wenn jemand einer Straftat beschuldigt wird, dann soll natürlich auch der Prozess ordnungsgemäß stattfinden. Ja, ganz besonders, wenn es um eine Schießerei geht. Und das ist ja eine schwere Straftat. Was mich in diesem Fall aber wundert, die Tat wurde laut Staatsanwaltschaft nicht als versuchter Mord, sondern als versuchter Totschlag angeklagt.
Warum soll es eigentlich kein versuchter Mord gewesen sein, Bettina? Also es hieß, Mordmerkmale seien nicht sicher festzustellen. Mordmerkmale, ja, du und ich, wir beide können mit diesem Prozess etwas anfangen, aber vielleicht nicht alle Hörer. Willst du das erklären? Ja. Ja, kann ich gerne machen. Also eine Tötung eines Menschen wird strafrechtlich dann als Mord bewertet, wenn bestimmte Merkmale vorliegen, also die sogenannten Mordmerkmale und dazu gehört zum Beispiel Habgier.
Ach, also wenn jemand getötet wird, weil der andere sich daran bereichern will. Ja, zum Beispiel auch, wenn er auf diese Art und Weise an eine Erbschaft gelangen will. Genau so ist es. Ein weiteres Mordmerkmal, das das Strafgesetzbuch vorsieht, ist die Heimtücke. Das wiederum bedeutet, dass man jemanden angreift und tötet, der arglos ist.
Oft ist damit ein Angriff beispielsweise von hinten gemeint. Das Opfer sieht nicht, dass man sich ihm mit einer Waffe in der Hand nähert. Ein anderes Beispiel könnte sein, dass man an einer Wohnungstür klingelt und wenn der Bewohner öffnet, wird sofort geschossen. Auch das wäre sicherlich als heimtückisch zu werten.
Es gibt natürlich noch weitere Beispiele, aber das wollen wir nicht alles aufzählen. Bettina, aber vielleicht noch mal kurz zur Erklärung. Also das Opfer, der 22-Jährige, der ist von hinten getroffen worden und der hat nun wirklich nicht damit gerechnet, dass auf ihn geschossen wird. Warum dann nicht Mord? Das soll so gewesen sein, weil es möglicherweise vorher Streitigkeiten gibt und dann eben...
Dass man vielleicht doch damit rechnen kann, dass jemand einen angreifen möchte. Das ist also eine ganz trittige Sache. Gut, also ich würde nur mal sagen, gerade dieser, das Opfer, der war ja wirklich arglos. Aber das Gericht hat wahrscheinlich eben gedacht, dass vielleicht auf diesen Mann gar nicht absichtlich geschossen wurde.
Ja, es gibt dann noch drei weitere Mordmerkmale. Nämlich, wenn jemand zur Befriedigung des Sexualtriebes getötet wird oder um eine andere Strafe zu ermöglichen oder die zu verdecken. Also um dazu ein Beispiel zu nennen, was du gerade gesagt hast, also das Mordmordmal, um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, das könnte zum Beispiel eine Situation sein, man raubt jemanden aus und bringt ihn dann um, weil man fürchtet, er könnte sonst zur Polizei gehen, die Tat anzeigen und eine Täterbeschreibung.
Ja, wir sind sehr theoretisch, das wäre eine Tötung, um eine andere Straftat zu verdecken, in diesem Beispielsfall den Raub. Und wenn man in so einer Konstellation jemanden umbringt, wird dies als Mord angeklagt. Aber das war hier alles nicht der Fall, oder? Nein, aber wir wollten ja dem Hörer noch ein bisschen erklären, was es nur mit diesen Mordmerkmalen auf sich hat.
Also der Unterschied zwischen Totschlag und Mord, das beschäftigt die Gerichte ja immer wieder. So, nach diesem kleinen rechtlichen Exkurs, den wir jetzt gerade gemacht haben, möchte ich gerne zurück zu unserem Fall kommen. Wie gesagt, wurde die Tat von der Staatsanwaltschaft so dann letztlich doch eingeschätzt, dass Mordmerkmale wohl eben doch nicht eindeutig nachzuweisen seien.
Und jetzt zurück zu deiner Frage. Dies gelte unter anderem für die Heimtücke, denn die Waffe sei schon einige Zeit, bevor der Schuss abgegeben wurde, für das Opfer sichtbar gewesen. In dem Prozess musste sich Mehmet K. Dann also wegen versuchten Totschlags, gefährlicher Körperverletzung und Verstößen gegen das Waffengesetz verantworten.
Und du, Bettina, warst wie immer dabei. Erzähl mal, wie es losging bitte. Was ist dir aufgefallen? Also im Prozess war es so unmittelbar bevor die Verhandlung gegen den 28-Jährigen begann, hatte Mehmet K., also unser Angeklagter, ein Kleidungsstück über sich ausgebreitet. Das war sicherlich dafür gedacht, dass er auf Fotos, die dann gemacht werden, nicht erkennbar ist.
Also das erlebe ich immer wieder, dass Angeklagte sich in irgendeiner Form ihr Gesicht verdecken wollen, dass sie sich beispielsweise eine Akte vors Gesicht halten oder dass sie eben ein Kleidungsstück vors Gesicht halten. Denn manchmal legt dein Verteidiger auch die Robe über diese Angeklagten, damit sie auch zum Beispiel deren Kleidung nicht mehr zu erkennen ist.
Also da wird immer wieder viel getan und so war es in diesem Fall eben auch, dass der Angeklagte selber eben ein Kleidungsstück über sich ausgebreitet hat. Und wenig später, also nach Prozessbeginn, teilte der Verteidiger mit, dass sein Mandant sich zu den Vorwürfen äußern werde, aber an einem folgenden Verhandlungstag werde dies erst geschehen.
Und als dann die Vorsitzende sich nach seinem Befinden erkundigte, da sagte Mehmet K., es gehe ihm sehr gut. Bettina, der Angeklagte, hat dann ja später noch etwas zu den Vorwürfen gesagt. Was denn? Also der Angeklagte hat im Verfahren gesagt, dass er den Schuss nicht willentlich und absichtlich abgegeben habe, sondern dass sich dieser versehentlich gelöst habe.
Ehrlich gesagt, das hören wir nun relativ häufig, das... Das Ganze ein dummer Zufall gewesen ist und gar nicht beabsichtigt war. Wie ist es denn nach den Worten des Angeklagten dazu gekommen? Also nach seiner Schilderung soll sich der Tatabend im September 2024 folgendermaßen ereignet haben. Der angeklagte Mehmet K., also der spätere angeklagte Mehmet K.
Fährt mit dem Auto seines Bruders in die Sternschanze in Hamburg, parkt dort an der Straße Schulterblatt. Dort sieht er dann einen Mann im Außenbereich eines Lokals sitzen. Und Mehmet K. geht nun davon aus, dass dieser Mann jemand ist, der eine Auseinandersetzung mit seinem Bruder gehabt hat. Und deshalb ist er wütend auf den Mann, will ihn irgendwie bestrafen oder ihn zur Rede stellen.
Worum ging es denn? Also offenbar hat er gemeint, er müsse da irgendwas klären im Namen seines Bruders. So hat jedenfalls Mehmet K. die Situation weiter geschildert. Nach seinen Worten steigt er dann also aus dem Wagen aus, lädt eine 9-Millimeter-Waffe durch und richtet sie mit den Worten, du willst mich wohl verarschen auf den Kopf dieses Mannes.
Dann schießt er aber nicht, sondern schlägt mit der Waffe zu und zwar auf den Hinterkopf seines Rivalen. Und dadurch, durch diesen Schlag, hat sich dann nach den Worten des Angeklagten ein Schuss gelöst und diesen Unbeteiligten getroffen, der mit dem Rücken zu Mehmet Kahrs Rivalen sitzt. Was an dieser Geschichte auf jeden Fall stimmt, ist, dass ein Schuss abgefeuert wurde.
Übrigens 9 Millimeter, das ist ja ein großes Kaliber, also eine ziemliche Wumme, sagt man so im Jargon. Das Opfer erlitt dadurch einen Durchschuss am linken Schulterblatt. Die Kugel trat dann eben wieder aus und zum Glück wurden keine kritischen Strukturen verletzt. Ja, das war offenbar wirklich Glück. Du hast es ja vorhin erklärt.
Grundsätzlich finde ich und sicherlich auch unsere Hörer, dass ein Schuss, der beim Schulterblatt eindringt und dann am Rücken wieder ausdringt, dass das extrem gefährlich klingt. Ein Schuss durch den Oberkörper. Wir wollen noch aus dem Biologieunterricht wissen, also auf jeden Fall trifft das auf mich zu, ist da ja auch noch das Herz, die Lunge, da sind auch noch weitere Organe wie die Leber.
Genau, also lauter wichtige, sensible Bereiche des menschlichen Körpers. In der Nähe liegen eben auch große Blutgefäße und Nervenstrukturen. Auch nicht zu vergessen die Wirbelsäule mit dem Rückenmark Und wenn das verletzt würde, wäre derjenige sehr wahrscheinlich querschnittsgelähmt. Ja, genauso hat das auch später die Vorsitzende Richterin in der Urteilsbegründung gesagt.
Sie mahnte nämlich an den Angeklagten gewandt, dass Opfer hätte, Zitat, querschnittgelähmt oder tot sein können. Ja, dem kann ich nur zustimmen. In dieser Region im weiteren Sinne Schulterblatt, Oberer Rücken, da liegen wirklich wichtige Strukturen. Ja, wenn das Rückenmark selbst verletzt wird, dann fallen damit alle Nerven aus, die die untere Körperhälfte und die Beine versorgen.
Also das kann schwerste, ja sogar allerschwerste Folgen haben. Und hier hat der getroffene 22-Jährige, das habe ich ja schon gesagt, echt Glück gehabt. Wie hat der Angeklagte denn auf diese mahnenden Worte der Richterin reagiert, Bettina? Also mir ist aufgefallen, dass er dann nach unten schaute. Und ich meine, dass ich auch ein Nicken wahrgenommen habe, mit dem er offenbar den Worten der Richterin zugestimmt hat.
Diese deutlich mahnenden Worte der Richterin fielen doch im Rahmen der Urteilsbegründung vor allem. Also als der Prozess zu Ende ging. Mehmet K. wurde dann aber, ich würde sagen, nur zu vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. und. Ich glaube, das lag daran, dass der Vorwurf des versuchten Totschlags in zwei Fällen dann letztlich fallen gelassen wurde. Stimmt das so, Bettina?
Genau, das hast du vollkommen richtig rückgeschlossen. Wir erinnern uns, Mehmet Kawa wegen versuchten Totschlags, aber auch wegen gefährlicher Körperverletzung und Verstoßen gegen das Waffengesetz angeklagt. Wenn der Vorwurf des versuchten Totschlags fallen gelassen wurde, also aufgrund des Ergebnisses der Beweisaufnahme muss das dann ja passiert sein und nicht einfach nur, weil man den Angeklagten so nett ist, sondern das hat dann rechtliche Gründe.
Dann blieben also noch gefährliche Körperverletzungen und der Verstoß gegen das Waffengesetz übrig. Vier Jahre Freiheitsstrafe lautete das Urteil, haben wir schon gesagt. Wie hat der Angeklagte darauf reagiert? Also der hat ziemlich heftig reagiert. Ich erlebe das häufig, dass Angeklagte, also ich sag mal kaum bemerkbar reagieren, dass sie dann sitzen und das auf sich einwirken lassen, sehr beherrscht.
So war es in diesem Fall aber nicht. Der Angeklagte fiel seiner Verteidigerin regelrecht um den Hals und umarmte sie, küsste sie dann auch noch mehrfach auf die Wange. Also er war offenbar sehr erleichtert und froh, dass er keine höhere Strafe als diese vier Jahre erhalten hatte. Also wirklich kaum zu glauben.
Umarmungen und Küsse für die Verteidigerin, das erlebt man sicher nicht oft im Gerichtssaal. Bettina? Nein, ich habe vorher sowas noch nie beobachtet und die Anwältin sah auch für einen Moment so aus, als wäre ihr diese ungewöhnliche Nähe zumindest ein bisschen peinlich. Bis zum nächsten Mal. Ja, also jetzt konzentriert zurück zum Urteil.
Wie wurde das Strafmaß begründet? Es wurde deutlich gemacht von Seiten des Gerichtes, dass die Kammer Zweifel an der Einlassung des Angeklagten hatte, also an dem, wie er die Tat dargestellt hat. Insbesondere ging es darum, dass sich dieser Schuss versehentlich gelöst habe. Das stieß doch bei dem Gericht auf deutliche Zweifel.
Aber dafür, dass das Gericht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon ausgeht, dass es sich dabei um eine Schutzbehauptung des Angeklagten handelt, das reiche dann eben nicht für eine Verurteilung wegen Versuch und Totschlag, sagte die Richterin in der Urteilsbegründung. Sie sagte aber auch, die Darstellung des Angeklagten, dass sich der Schuss versehentlich löste.
Zitat, das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. Naja, fällt mir spontan dazu ein zu sagen, im Zweifelsfalle für den Angeklagten, also hier ... Haben die Richter das offensichtlich sehr zu seinen Gunsten ausgelegt und eine relativ geringe Strafe ausgerufen. Aus meiner Sicht finde ich diese Ablaufschilderung auch wenig glaubhaft.
Nur so nebenher, Bertina, man fragt sich ja auch mal wieder, warum hat er überhaupt die Schusswaffe dabei und woher hat er eine 9-Millimeter-Pistole? Das kann doch kein Zufall sein. Also die Gedanken kann man sich natürlich machen. Ich finde das durchaus plausibel, dass man sich diese Gedanken macht.
Aber die Richterin hat ja auch gesagt, dass sich dieser Schuss versehentlich löse, das müsste man sich auf der Zunge zergehen lassen. Also mit anderen Worten, es ist wenig glaubhaft. Und dieser Spruch, den der damalige Schütze seinem Opfer entgegengerufen hatte, nämlich dieses, du willst mich wohl verarschen.
Das könnte laut Richterin sich auch auf Revierkämpfe oder Geschäfte mit Betäugungsmitteln bezogen haben. Also, dass es da durchaus schon irgendwelche Konkurrenzdenken zwischen dem Angeklagten und dem späteren Opfer gegeben habe. Bettina, der spätere Opfer, der Angeschossene, hatte damit gar nichts zu tun.
Wollen wir doch nochmal betonen. Das ist richtig. Ich meinte natürlich den Mann, auf den offenbar ursprünglich gezielt wurde. Vielen Dank, dass du das richtig gestellt hast. Naja, vorhin war es umgekehrt. Ja. Gut. Wie gut, dass wir aufeinander aufpassen. Gut, und man muss ... Eben sagen, dass wir waren ganz offensichtlich ein Zufallsopfer.
Das will ich später nochmal betonen. Also jedenfalls konnte man in diesem Prozess offensichtlich dem Angeklagten nicht nachweisen, dass das Ganze ein Totschlag war. Ein Mord schon gar nicht, das hatten wir anfangs schon gesagt und die Beweislage war problematisch. Ja, auf jeden Fall war die Beweislage nicht einfach.
Das liegt daran, dass es mehrere Zeugen gegeben hatte, die aber von recht unterschiedlichen Beobachtungen berichteten. Jedenfalls kam das Gericht nach, am Ende der Beweisaufnahme zu dem Schluss, dass man darauf nichts wirklich stützen könne. Aber, und jetzt wieder ein Zitat, das müssen Sie selbst einsehen, sagte die Vorsitzende an den Angeklagten gewandt, und jetzt zitiere ich weiter, dass das haarscharf an einer Verurteilung wegen Versuch und Totschlags vorbeigegangen ist.
Und wenn man ihn wegen Versuch und Totschlags verurteilt hätte, dann, so wurde es ihm gesagt, hätte er möglicherweise nicht für vier Jahre, sondern vielleicht für siebeneinhalb oder Jahre oder etwas in dieser Größenordnung hinter Ginter wandern müssen. Gut, also der ist mit den vier Jahren Freiheitsstrafe, die er tatsächlich erhalten hat, vergleichsweise gut weggekommen, wäre die Schlussfolgerung. Auf jeden Fall.
Das Gericht hält es für plausibel, dass der spätere Schütze die Waffe vor Ort geladen habe, um eine Drohgebärde aufzubauen. Er hat aus einem Meter Entfernung geschossen, wollte bewusst daneben schießen, habe dann aber den anderen Mann getroffen, sagte die Richterin. Das ist jedenfalls das, was das Gericht für eine Drohgebärde aufzubauen.
Wahrscheinliche Variante hält. Na gut, also diese Version konnte die Kammer aber nicht beweisen. Nein, das ist eben das Problem. Es reicht ja nicht, wenn man irgendwelche Zweifel hat oder wenn man als Gericht etwas annimmt oder wenn man es einfach nicht glaubt, sondern man muss einem Angeklagten eine Tat nachweisen und dann kann man ihn dafür verurteilen.
So sieht das ist das deutsche Recht vor. Aber was die Vorsitzende in der Urteilsbegründung noch mal mit aller Deutlichkeit sagte, Mehmet K., also der Schütze, sei, wieder ein Zitat, in der Öffentlichkeit bei bestem Wetter mit einer geladenen Waffe rumgelaufen. Und das Gefährlichkeitspotenzial sei extrem erhöht gewesen, sagte die Richterin.
Das Verhalten des Angeklagten bezeichnet sie als mehr als Dummheit. Er habe sich ein eigenes Rechtssystem erschaffen und Menschen gefährdet. Das Verfahren hatte sich übrigens über Monate hingezogen. Alle Zeugen hätten von Anfang an nach dem Eindruck des Gerichtes gemauert, sagte die Vorsitzende auch noch weiter.
Und jetzt noch ein letztes Zitat von der Richterin. Hintergrund sind Drogendelikte, da muss man sich nichts vormachen. Also Bettina, zum Schluss will ich schon nochmal ein paar persönliche Erfahrungen mitteilen. Das sind Weisheiten, die die Zuhörer sicherlich auch mit uns teilen. Wir reden ja, wir haben es eingangs gesagt, über jemanden mit 50 Jahren rechtsmedizinische Erfahrung.
Da durfst du also durchaus ein bisschen aus dem Nähkästchen plaudern und hast sicher auch ein gutes Gefühl für Straftaten entwickelt. Kurz auch zur öffentlichen Diskussion. Also natürlich muss man sagen, wenn jemand mit einer geladenen 9mm Pistole herumläuft, dann spricht das auch dafür, dass er bereit ist, auf andere zu schießen und mit so einer Waffe...
Kann man ohne weiteres den Tod eines Menschen verursachen. Das ist also eine höchst gefährliche, höchst problematische Situation, völlig unakzeptabel. Du weißt ja, es gibt diese uralte Diskussion über die Verbreitung von Schusswaffen, über den Erwerb, den Waffenschein, die Illegalität und jetzt auch wieder laut der Kriminalstatistik den zunehmenden Schusswaffengebrauch, trotz restriktiver Regelungen im Waffengesetz.
Das ist eine unendliche Geschichte. Ich finde, Schusswaffen sollte es bei uns nur für Personen geben. Die Waffen beruflich tragen und auch einsetzen. Alle anderen dürfen natürlich keine Schusswaffen haben. Und Ähnliches gilt meines Erachtens auch für das Mitführen von Messern. Darüber wird ja auch immer wieder diskutiert.
Den Hinweis, sich damit ja eigentlich nur verteidigen zu wollen. Den habe ich inzwischen schon unendlich häufig gehört. Das Ergebnis war dann aber zumeist eine gefährliche Körperverletzung. Durch den Täter, der das Messer eben bei sich hatte, oder ein Toter. Und manchmal war das übrigens auch der Messerträger selbst. Das ist also gefährlich, solche Waffen mit sich herumzutragen.
Ich bin ganz eindeutig für ein striktes Verbot von Messern und natürlich Schusswaffen aller Art in der Öffentlichkeit. Das muss schon mal gesagt werden. Ich finde es auch gut, dass du das in dieser Deutlichkeit gesagt hast. Wie gesagt, du sprichst ja auch aus Erfahrung. Vielleicht hören ja auch Leute, die in Hamburg politisch was zu sagen haben, unseren Podcast und hören da eine sehr entschiedene Meinung.
Und vielleicht gibt denen das ja zu denken, es wäre wünschenswert. Es wäre besser, die Leute aus dem Milieu würden dem folgen. Auch das, aber es geht ja auch natürlich, es geht ja auch darum, wie dann Gesetze gemacht werden und also wenn die Gesetze vielleicht nochmal weiter verschärft werden und wenn insbesondere natürlich auch die Leute, die vielleicht mit Waffen in Berührung kommen wollen, weil sie es cool finden oder weil sie es notwendig finden, Wenn diese dann wissen, wie stark oder massiv solche Straftaten dann bestraft werden, das würde passieren.
Vielleicht unsere Stadt ein bisschen sicherer machen. Das wäre jedenfalls wünschenswert. Ich finde deine Anregungen sehr, sehr gut. Und ja, vielen Dank, dass wir das hier so deutlich sagen konnten und dass wir über diesen, ja, wie ich finde, schon dramatischen, spannenden Fall reden konnten. Nächstes Mal geht es wieder um eine ganz andere Geschichte, wenn es dann bei uns im Podcast wieder heißt, dem Tod auf der Spur. Vielen Dank, Klaus. Tschüss.
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