Dem Tod auf der Spur: Die Jagd nach dem Täter· Folge 182

Im Wachkoma nach Drogenrausch: Hamburger Landgericht verhandelt dramatischen Kriminalfall

Freitag, 12. Juni 2026 · 1 h 02

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Shownotes

Ein neuer, erschütternder Fall bewegt die Hamburger Rechtsmedizin und die Justiz: Im Hamburger True-Crime-Podcast „Dem Tod auf der Spur“ vom Hamburger Abendblatt beleuchten Gerichtsreporterin Bettina Mittelacher und der renommierte Rechtsmediziner Prof. Dr. Klaus Püschel ein menschliches Drama, das im Frühjahr 2026 vor dem Landgericht Hamburg verhandelt wurde.

Im Mittelpunkt steht ein 22-jähriger Untermieter, der unter massivem Drogeneinfluss – darunter Kokain und eine noch kaum bekannte zweite Substanz – seine älteren Vermieterin brutal niederschlägt. Das Opfer liegt seit der Tat im Wachkoma. Gemeinsam mit dem erfahrenen psychiatrischen Sachverständigen Dr. Eine packende Episode über echte Verbrechen, medizinische Rekonstruktion und die psychologische Suche nach Antworten im Kopf des Täters.

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Dem Tod auf der Spur. Spannende Fälle aus der Hamburger Rechtsmedizin. Der Crime-Podcast vom Hamburger Abendblatt. Moin und herzlich willkommen zu dem Tod auf der Spur, dem Crime-Podcast des Hamburger Abendblattes. Ich bin Bettina Mittelacher, Gerichtsreporterin beim Hamburger Abendblatt. Und wie immer in unserem Podcast ist auch Rechtsmediziner Klaus Püschel dabei.

Und Klaus, wenn man deine Arbeit mit einem Satz beschreiben will, kann man doch zutreffend sagen, du liest in den Toten wie in einem Buch, oder? Ja, zuerst einmal wie immer ein positives Moin und dann die Antwort auf deine Frage. Ja, das trifft so durchaus die Sache. Ich will möglichst viel über den Toten erfahren, vor allem natürlich, woran er gestorben ist, also die Todesursache, wann er gestorben ist, die Todeszeit.

Wie er gestorben ist, das ist die Rekonstruktion. Und insbesondere, falls der Mensch gewaltsam ums Leben gekommen ist, geht es darum zu erfahren, ob wir Rechtsmediziner am Leichnam Hinweise auf einen möglichen Täter finden können. In dem Fall, um den es heute bei uns gehen soll, geht es aber nicht vordringlich um eine Todesursache oder eigentlich genau genommen gar nicht um eine Todesursache.

Es stehen zwei Personen im Mittelpunkt dieses Falls, nämlich einerseits eine Frau, die im Wachkoma liegt. Zudem wollen wir über den Mann sprechen, der dafür verantwortlich sein soll, dass die Frau dieses Schicksal erlitten hat. Zwei wirklich sehr spannende Aspekte, finde ich. Der Verdächtige in diesem Fall musste sich im Frühjahr 2026 in einem Prozess vor dem Landgericht hier in Hamburg verantworten.

Er war zu diesem Zeitpunkt 22 Jahre alt und er hatte zur Untermiete in der Wohnung des späteren Opfers gewohnt. Plötzlich soll die Stimmung zwischen dem jungen Mann und der älteren Frau eskaliert sein. Den Ermittlungen zufolge schlug er sie nieder. Zu diesem Zeitpunkt soll er... Sehr stark unter Drogeneinfluss gestanden haben. Ja, laut Ermittlungen hat er unter anderem Kokain konsumiert. Außerdem die Substanz 2Cb.

Auch wenn ich schon eine gefühlte Ewigkeit über Strafprozesse berichte, von 2Cb hatte ich bis dahin noch nicht viel gehört. Um mehr über diese Substanz und andere Besonderheiten dieses Falls zu erfahren, haben wir wieder Dr. Lenk zu uns in den Podcast eingeladen. Herzlich willkommen, Dr. Lenk. Auch von mir ein herzliches Willkommen an unsere Hörer.

Dr. Lenk, wir haben Sie erst vor wenigen Wochen in unserem Podcast als Gast begrüßt. Aber für die Hörer von dem Tod auf der Spur, die Sie noch nicht kennen, möchten wir Sie kurz vorstellen. Sie sind Facharzt für Nervenheilkunde und Facharzt für. Psychotherapie. Entschuldigung, Psychotherapie natürlich. Und Sie sind häufiger als psychiatrische Sachverständige in Strafprozessen dabei, wenn es darum geht, die Psyche eines Verdächtigen zu analysieren.

Ja, ich trete häufiger in Strafprozessen als Gutachter auf. Dabei geht es häufig um die Frage, ob jemand zum Zeitpunkt einer Tat psychisch krank war, ob Drogen oder Alkohol eine Rolle gespielt haben oder ob das die Fähigkeiten beeinflusst hat, das eigene Verhalten zu steuern. Also vereinfacht gesagt, konnte dieser Mensch noch verstehen, was er tut und konnte er sich noch dagegen entscheiden.

Und als Sachverständiger und Mediziner kenne ich mich auch mit der Wirkung von Drogen aus. Allgemein muss man immer wieder feststellen, dass Menschen die Folgen eines Konsums häufig unterschätzen. Manche geraten in einen Zustand, in dem sie kaum noch oder gar nicht mehr Herr ihrer Sinne sind. Und dann kann es richtig gefährlich werden. Für die Konsumenten selbst, aber auch für andere.

Die Folgen dessen, was Sie gerade erwähnt haben, sehen wir als Rechtsmediziner dann nur zu oft. Wenn zum Beispiel jemand an einer Überdosis Drogen verstorben ist. Wir hatten beispielsweise im vergangenen Jahr über 2000 Rauschgifttote. In Deutschland. Ja, in Deutschland. Oder wenn jemand im Rausch einen anderen, verletzt oder sogar getötet hat. Das kommt leider gar nicht so selten vor.

In dem Fall, mit dem wir uns heute befassen, ist ja niemand verstorben. Aber eine Frau liegt im Wachkoma und das schon seit mehr als zwei Jahren. Dr. Lenk, wie muss man sich diesen Zustand vorstellen, also ein Wachkoma? Angehörige oft besonders schwer zu begreifen, weil der Mensch nicht einfach da liegt wie jemand, der schläft.

Die Augen können geöffnet sein, es gibt einen Schlaf-Wach-Rhythmus, manchmal auch laute Bewegungen oder Reaktionen auf Berührung, Stimmen oder Geräusche. Das wirkt dann so, als sei die Person vielleicht doch irgendwie da. Und wie sehen Sie das als Mediziner? Medizinisch ist es so, die Bereiche des Gehirns, die für bewusstes Erleben, Verstehen und gezieltes Handeln wichtig sind, sind schwer geschädigt.

Das Gehirn kann bestimmte Grundfunktionen noch aufrechterhalten, aber die Fähigkeit, sich bewusst mitzuteilen, die Umgebung sicher zu erkennen oder gezielt zu handeln, ist massiv eingeschränkt oder aufgehoben. Für die Angehörigen ist das ein schrecklicher Zwischenzustand. Der Mensch lebt, er ist scheinbar anwesend. Aber die vertraute Person, mit der man früher sprechen, lachen, streiten und Pläne machen konnte, ist nicht mehr erreichbar wie früher.

Und Klaus, was ist aus der Perspektive des Rechtsmediziners zum Zustand eines Patienten im Wachkoma zu ergänzen? Ich finde, Herr Lenk hat alle wesentlichen Dinge schon mitgeteilt. Vielleicht noch zwei Schlagwörter dazu. Man spricht manchmal auch von einem appallischen Syndrom. Das heißt also, dass die Hirnrinde schwerst geschädigt oder ausgeschaltet ist.

Die ist ja erforderlich für diese Außenweltkontakte. Während für die Körperreaktionen wie Nahrung verdauen, vielleicht auch Reflexe zeigen, mit den Augen blinzeln, Verdauungsvorgänge eben haben, das sogenannte vegetative Nervensystem zuständig ist. Und das vegetative Nervensystem ist intakt und man spricht dann von einem vegetativen Leben.

Und von meinem Verständnis her ist das allerdings mit einem normalen Leben überhaupt nicht zu vergleichen. Das hat ja Herr Lenk auch deutlich so gesagt. Also die Persönlichkeit ist in diesem Zustand vollständig verloren gegangen. Ein individuelles Leben, eine Reaktion auf die Umwelt ist nicht mehr möglich.

Das, was Sie beide gerade geschildert haben, also diesen Zustand des Wachkomas, das trifft offenbar auf eine Hamburgerin zu, die heute 60-Jährige liegt im Bett, also im Wachkoma seit beinahe zwei Jahren. Die Frau, die wir im Podcast Nadine G. Nennen wollen, die aber in Wirklichkeit anders heißt, zum Schutz wollen wir ihren Namen ändern.

Diese Frau ist rund um die Uhr auf Hilfe angewiesen und die Perspektive für sie unklar. Dieser Zustand, in dem die Frau ist, das ist die Folge von schwersten Kopfverletzungen, die die Frau erlitten hatte. Sie hatte Schädelbrüche, Hirnverletzungen. Ich werde noch später etwas drauf eingehen. Diese schweren Kopfverletzungen nahmen ihr das Bewusstsein Und diese massiven Hirnschädigungen hatten dann das Wachkoma zur Folge.

Man kann jetzt wirklich nur noch hoffen, dass es dieser Frau eines Tages besser gehen wird. Vielleicht darf ich gleich sagen, die Wahrscheinlichkeit ist nicht sehr groß. Es gibt höchst vereinzelte Fälle, dass tatsächlich Menschen aus dem Wachkoma erwacht sind, aber die Wahrscheinlichkeit ist umso geringer, je länger der Zustand dauert, je schwerer die Hirnverletzungen sind und je älter die Person ist, wenn sie das Wachkoma erleidet.

Was war denn jetzt in dem Fall, über den wir heute sprechen, passiert, dass dem Leben dieser bis dahin aktiven Frau eine so dramatische Wendung gab? Laut Anklage, über die in einem Prozess vor einer Jugendkammer des Landgerichts verhandelt wurde, ist ein heute 22 Jahre alter Mann verantwortlich für die Geschehnisse, die das Leben dieser Hamburgerin.

Ich möchte es so nennen, in ein Vorher und ein Nachher teilten. Ein Vorher und ein Nachher. So, wie Sie das gerade formuliert haben, Frau Mittelacher, kann man die Umstände für die Betroffenen wirklich umschreiben. So schildern es beispielsweise auch Angehörige von Wachkoma-Patienten. Hier in unserem Fall kam es doch im Februar 2024 zu einer Eskalation, oder?

Ja, so ist es. Eigentlich hatten sich die Frau, die dann so schwer verletzt wurde, und der Mann, der sie verletzt haben soll, zunächst gut verstanden. Die Frau hat in ihrer Wohnung ein Zimmer untervermietet. Und der 22-Jährige, den wir hier im Podcast Jakob H. Nennen wollen, auch dieser junge Mann heißt eigentlich in Wirklichkeit anders.

Also Jakob H. zog bei ihr ein. Das Verhältnis zwischen den beiden war, wie gesagt, zunächst harmonisch, dann kam es aber zwischen ihnen zu kleineren Streitereien, unter anderem darüber, wie sauber und ordentlich die Wohnung zu sein hat. Naja, das wäre sicher ein Thema, das in vielen Familien und Wohngemeinschaften, eine Rolle spielt und zum Streit führen kann.

Genau, das geht schon damit los. Wer macht den Abwasch? Wann wird endlich wieder Staub gesaugt? Da sind die Bedürfnisse und Ansprüche sicher sehr unterschiedlich. Ebenso unterschiedlich ist oft die Bereitschaft mit anzupacken. Da sagen Sie was. Das habe ich selber auch schon so erlebt und kenne weitere entsprechende Schilderungen aus dem Bekanntenkreis.

Was unseren Fall mit Nadine G. und Jakob H. Betrifft, entwickelte sich deren Zusammenleben offenbar so, es kam zu einem handfesten Streit über den Zustand der Wohnung. Handfester Streit. Ja, das kann man wohl so nennen. Dabei ging es dann allerdings ziemlich brutal zu. Allerdings ja. In der Anklage im Prozess, wo sich später der junge Mitbewohner, also Jakob H., vor dem Landgericht verantworten musste, wurden die Geschehnisse folgendermaßen geschildert.

Im Zuge der Auseinandersetzung schlägt der junge Mann gegen vier Uhr morgens seiner Mitbewohnerin bzw. der Vermieterin auf den Kopf, möglicherweise mit einem stumpfen Gegenstand. Und bei diesem Schlag habe er billigend in Kauf genommen, dass sie tödliche Verletzungen erleiden könnte, heißt es in der Anklage.

Und es war auch noch davon die Rede in der Anklage, dass Jakob H. Unter dem Einfluss von 2CB gestanden habe. Dr. Leng, was ist 2CB und wie wirkt es genau? 2-CB ist eine synthetisch hergestellte Droge, also keine klassische in der Natur vorkommende Droge wie beispielsweise Cannabis, wobei ganz wichtig ist darauf hinzuweisen, dass nur weil es in der Natur vorkommt Cannabis selbstverständlich nicht ungefährlich ist.

2CB gehört chemisch zu den sogenannten Phenethylaminen und wirkt vor allem auf das Gehirn und die Wahrnehmung. Man kann sich die Wirkung grob so vorstellen, die Filter, mit denen unser Gehirn normalerweise Sinneseindrücke sortiert und einordnet, funktionieren nicht mehr zuverlässig. Farben, Geräusche, Körperempfindungen und Stimmungen können sich plötzlich viel stärker, fremder oder auch bedrohlicher anfühlen.

Also das, was Sie gerade geschildert haben, ich habe selber überhaupt keine Erfahrung mit Drogen, aber nach allem, was ich mal mitbekommen habe, klingt das für mich so eine Mischung aus Kokain und LSD? Das ist durchaus zutreffend. Tatsächlich wird es auch als Partydroge konsumiert, weil es euphorisierend wirken kann.

Manche berichten von intensiveren Farben, einem veränderten Körpergefühl, einem Gefühl von Nähe und gesteigerter Energie. Aber das ist nur die eine Seite. Die andere Seite ist, die Wirkung ist schwer vorhersehbar. Aus Euphorie kann Angst werden, aus veränderter Wahrnehmung kann eine Verkennung werden und ein Streit kann in der Wahrnehmung des Berauschten plötzlich viel bedrohlicher erscheinen, als er objektiv ist.

Wichtig ist auch, die Dosis ist für Konsumenten oft schwer einzuschätzen. Und wenn zusätzlich Kokain im Spiel ist, wird es noch mal riskanter. Kokain kann antreiben, enthemmen, reizbarer machen und auch Aggressivität verstärken. 2-CB kann die Wahrnehmung verändern. Zusammen ist dies eine sehr ungünstige Mischung.

Der Betroffene ist innerlich aufgeputscht, nimmt die Umgebung möglicherweise verzerrt wahr und kann zugleich schlechter kontrollieren, was er tut. Genau deshalb sind solche Substanzen in Konfliktsituationen so gefährlich. Also ich würde sagen, was Sie da erzählt haben über die Wirkung der. Ich würde das so zusammenfassen. Unbedingt Hände weg von diesen Drogen.

Was ist die Erfahrung in der Rechtsmedizin, Klaus? Was sagst du dazu? Ja, vielleicht darf ich noch mal kurz sagen, die Wirkung von diesem 2-CB wird manchmal auch mit Mescalin verglichen. Für die, die Mescalin nicht kennen, was magst du dazu sagen? Zwei Sätze vielleicht? Die Wirkung beschrieben, hat der Lenk ja schon sehr ausführlich.

Also vielleicht kann man dieses Schlagwort tatsächlich nochmal betonen. Es kommt zu Halluzinationen, das muss man ganz klar sagen, Realitätsverkennung. Und speziell steigt die Gefahr im Zusammenhang mit Kokain. Aus rechtsmedizinischer Erfahrung wird dieses 2CB relativ häufig zusammen mit anderen Drogen konsumiert, zum Teil auch beigemischt, das kann man schon sagen.

Es ist ziemlich weit verbreitet. Die Substanz gibt es seit etwa 50 Jahren. Sie ist rein theoretisch weltweit, illegal, also die ist nirgendwo akzeptiert. In Deutschland unterliegt das 2CB ganz eindeutig dem Betäubungsmittelgesetz. Es hat ein sehr hohes Missbrauchspotenzial und man kann wirklich nur davor warnen, vor allen Dingen auch vor dem Mischkonsum.

Das ist in meinen Augen ein Teufelszeug. Man kann sagen. Ohne weiteres die Kontrolle verlieren und dann Dinge tun, die man ohne diese Droge nicht tun würde. Darum geht es ja auch in diesem Prozess. Oder darum ist es da gegangen. Hier bestand ein wirklich sehr heftiger, brutaler Angriff mit Niederschlagen der Frau.

Und das passt, das will ich jetzt schon mal sagen, doch sehr gut zu dieser Wirkung von Kokain in Verbindung mit 2CB. Klaus, wenn es heißt, dass die Schläge auf die Frau möglicherweise mit einem stumpfen Gegenstand ausgeführt wurden, dann beruht diese Erkenntnis doch vermutlich auch auf rechtsmedizinische Untersuchungen.

Wie läuft das? Naja, die übliche Verfahrensweise ist, dass diese verletzten Personen bei uns tatsächlich vorstellig werden, wenn sie selber können. Oder sie werden uns von der Polizei tatsächlich zugeführt und dann untersucht. Oder wir untersuchen sie im Krankenhaus im Hinblick auf das Verletzungsmuster.

Und das ist hier routinemäßig auch alles so abgelaufen. Und das Verletzungsmuster, war dann durch die klinischen Befunde und durch uns eindeutig dokumentiert. Im Detail will ich darauf jetzt gar nicht eingehen. Trotzdem gut zu wissen, du hast, glaube ich, schon einen Eindruck vermittelt. Jedenfalls, nachdem auf die Frau eingeschlagen wurde, so hieß es in der Anklage weiter, sei sie mehrfach gestürzt.

Der Mitbewohner, also dieser junge Mann, der 22-Jährige, sei dann aus der Wohnung geflüchtet. Ebenfalls in der Anklage war zu erfahren, dass Nadine G. Offenbar nahe der Wohnungstür bewusstlos liegen blieb. Dann wieder zu Bewusstsein kam, dass sie aufgestanden ist und taumelnd zurück in ihre Wohnung geht.

Dabei sei sie blutüberströmend gewesen, heißt es in der Anklage. Was Sie gerade geschildert haben, Frau Mittelacher, Also dieses Taumeln ist wahrscheinlich darauf zurückzuführen, dass das Gehirn durch die Verletzung massiv beeinträchtigt gewesen ist. Nach schweren Schlägen gegen den Kopf kann es zu Bewusstlosigkeit, Verwirrtheit, Gleichgewichtsstörungen, Übelkeit, Orientierungslosigkeit und eben auch zu einem unsicheren Gang kommen.

Man darf sich das nicht so vorstellen, dass jemand dann wieder normal zu sich kommt. Es kann sein, dass jemand aufsteht und sich bewegt, aber trotzdem schwer verletzt, verwirrt und in einem lebensbedrohlichen Zustand ist. Also genau das kann ich aus der rechtsmedizinischen Erfahrung sagen. Wenn wir in Kooperation mit der Polizei das Geschehen rekonstruieren, das, was Herr Lenk über die Handlungsfähigkeit von derartig schwer verletzten Person gesagt hat, ist genau zutreffend.

In diesem Fall hatte die Frau, das kann man allgemein sagen, eine Fraktur des Schädelknochens erlitten, also einen Schädelbruch. Ferner wurde auch eine sehr lange. Rissquetschwunde am Kopf festgestellt, immerhin 11 Zentimeter. Da ist also zugeschlagen worden mit einem länglichen Gegenstand. Blutansammlungen hatten sich im Bereich des Gehirns ausgebildet und es bestand übrigens auch eine Fraktur des ersten Halswirbels.

Du hast gerade die Fraktur des ersten Halswirbels erwähnt. Auch für die medizinischen Laien ist klar, insgesamt, was du geschildert hast, Schädelverletzung, Hirnverletzung, dieser Halswirbelbruch. Auch als medizinischer Laie weiß ich, das sind allerschwerste Verletzungen. Aber was bedeutet das genau, ein Bruch des ersten Halswirbels? Wie ist das?

Hat das häufig eine Lähmung zufolge? Nun ja, es besteht die Gefahr einer sehr hohen Querschnittslähmung, aber das ist in diesem Fall ja gar nicht eingetreten. Im Vordergrund standen in diesem Fall tatsächlich die sehr schweren Hirnverletzungen mit, der sich von daher entwickelnden Symptomatik eines apallischen Syndroms oder eben eines Wachkomas, die Lähmungen haben in diesem Fall keine relevante Rolle gespielt.

Die Frau, die zum Zeitpunkt des Angriffs 58 Jahre alt war, sei dann über längere Zeit in einem lebensbedrohlichen Zustand gewesen, hieß es weiter im Prozess. Bis heute habe das Opfer das Bewusstsein nicht vollständig wiedererlangt. Dr. Lenk? Das wäre jedenfalls aus neurologischer und auch aus psychiatrischer Sicht absolut logisch und nachvollziehbar.

Ja, das kann ich aus rechtsmedizinischer Sicht ebenfalls genauso hervorheben. Bettina, du warst ja in der Verhandlung dabei, jedenfalls teilweise, soweit das öffentlich war. Wie ist man damals überhaupt auf den höchst bedrohlichen Zustand der Frau aufmerksam. Geworden? Sie wird ja nicht selber einen Notruf abgesetzt haben angesichts ihrer schweren Verletzungen.

Das ist vollkommen richtig. Offenbar war es so, dass Nachbarn damals, also in jener Februarnacht, einen lauten Streit gehört haben und dann eben die Polizei verständigt haben. Polizeibeamte fanden das Opfer dann schließlich auf. Wenig später wurde Nadine G. von Rettungskräften ins Krankenhaus transportiert.

Parallel dazu hatte die Polizei mit mehreren Streifenwagen nach dem flüchtigen Verdächtigen gesucht. Im Bereich des U-Bahnhofs Kellinghusenstraße, also im Hamburger Stadtteil Eppendorf, wurde er aufgefunden und vorläufig festgenommen. Der Prozess gegen den Angeklagten war ja, wie ich im Hamburger Abendblatt gelesen habe, nur teilweise öffentlich.

Dies geschieht ja in der Regel um die Persönlichkeitsrechte von einzelnen Verfahrensbeteiligten zu schützen. Und auch damit Beschuldigte, die vielleicht emotional besonders betroffen sind, sich nicht noch von Zuschauern im Prozess beobachtet fühlen und dann vielleicht eingeschüchtert sind. Sie, Frau Mittelacher, waren ja als Gerichtsreporterin in dem Prozess zumindest teilweise dabei.

Wie haben Sie den Angeklagten erlebt? Also ich konnte zum Prozessauftakt dabei sein. Und da hatte ich den Eindruck, dass... Dass er im Prozess zu hören bekommt und was ihm vorgeworfen wird. Dass das auch einen Eindruck auf ihn gemacht hat, wie es der Frau heute geht. Und das zu hören, also das waren ja wirklich sehr, sehr erschütternde Schilderungen über den Zustand der Frau.

Das hat den Angeklagten offenbar sehr bedrückt. Er wirkte also besonders belastet? Hat er gezittert, geweint? Ja, also während die Anklage verlesen wurde, konnte ich beobachten, dass zunächst seine Unterlippe bebte, dann flossen auch Tränen. Die Vorsitzende Richterin hat das auch gesehen und hat den Angeklagten angesprochen und zu ihm gesagt, ihnen geht das schon jetzt sehr nahe.

Und der Angeklagte, also Jakob H., der hat dann genickt. Er wird von zwei Verteidigern vertreten, die dann in seinem Namen gesagt haben, dass er sich zumindest zunächst, also an diesem ersten Verhandlungstag, zu den Vorwürfen nicht äußern wolle. Bettina, es gab in dem Fall doch in rechtlicher Hinsicht eine neue Einschätzung, wie dieser Fall nun im Detail anzuklagen ist.

Wie hat sich das dargestellt? Also ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft die Tat als versuchten Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Doch das Gericht ging nach vorläufiger Bewertung davon aus, dass dem Angeklagten vorsätzlicher Vollrausch sowie unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln vorzuwerfen sei.

Dieser Vorwurf, den Sie eben erwähnt haben, nämlich den Vollrausch, sollten wir unseren Hörern erklären, finde ich. Sehr gern. Magst du das kurz übernehmen, Klaus? Eigentlich sollte das ein Jurist tun. Ich kann das mal versuchen. Gerne. Gut, also das ist wirklich ein sehr spezieller Paragraf im Strafgesetzbuch, über den immer wieder einmal diskutiert wird.

Wegen Vollrausches wird dann angeklagt, wenn jemand im Verdacht steht, sich durch Alkohol oder andere berauschende Mittel, so ist die Formulierung im Strafgesetzbuch, in einen Rausch versetzt hat und wenn er dann dadurch schuldunfähig ist. Also das ist für den Laien schwer zu verstehen. Also hier geht es nur darum, dass er sich in den Rausch versetzt hat.

Die Tat selber, für die ist er ja dann nicht mehr verantwortlich, weil er eben schuldunfähig ist. Also wenn ein Mensch in diesem Zustand eine Straftat begeht, dann droht ihm eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Irgendwie muss man sagen nur fünf Jahre. Wie kam es denn zu der Einschätzung, dass Jakob H. schuldunfähig sein könnte?

Dr. Lenk, Sie waren in diesem Prozess kein Sachverständiger, aber Sie haben sicherlich etwas dazu zu sagen, wie es üblicherweise gehandhabt wird. Ganz allgemein kann ich sagen, dass 2CB die Wahrnehmung und das Erleben erheblich verändern kann. Menschen können Farben, Geräusche, Berührung oder auch die Stimmung in einem Raum ganz anders wahrnehmen als im nüchternen Zustand.

Etwas, das objektiv vielleicht harmlos oder nur unangenehm ist, kann dann plötzlich bedrohlich, überwältigend oder verzerrt erscheinen. Es kann, und das hat Herr Püschel ja expresses Verbes gesagt, auch zu Halluzinationen kommen, also dazu, dass jemand etwas sieht, hört oder fühlt, was tatsächlich nicht da ist.

Manchmal sind es aber keine eigentlichen Halluzinationen, sondern sogenannte Verkennungen. Dann ist ein realer Reiz vorhanden, aber er wird falsch gedeutet. Ein Geräusch im Flur, ein Blick, eine Bewegung des Gegenübers kann in der Wahrnehmung des Berauschten eine ganz andere Bedeutung bekommen. Zurück zum Prozess. Ich würde gerne dazu sagen oder dazu was erklären, ob der Angeklagte sich überhaupt in dem Verfahren geäußert hat.

Jedenfalls hat er sich bei einer früheren Gelegenheit geäußert und zwar gegenüber einem Richter. Und da hat er Folgendes gesagt. Es ist das erste Mal, dass ich in Haft bin. Ich gehöre hier nicht hin. Er hatte weiterhin gesagt, er vermisse seine Familie und seine Freundin so sehr. Er habe nie regelmäßig Drogen konsumiert, höchstens gelegentlich Kokain.

Und an dem Abend, an dem er Nadine G. Angegriffen haben soll, habe er Kokain und zwei CB konsumiert. Für die strafrechtliche Beurteilung ist dann entscheidend, war der Betroffene nur berauscht, enthemmt oder vielleicht aggressiver als sonst? Oder war er so schwer beeinträchtigt, dass er die Wirklichkeit nicht mehr richtig erfassen oder sein Verhalten nicht mehr steuern konnte?

Genau an dieser Stelle wird es für Gutachter und Gericht schwierig, denn man muss rekonstruieren, wie der Zustand zum Zeitpunkt des Geschehens war. Dazu schaut man auf das Gesamtbild. Was wurde konsumiert, in welcher Menge, wie hat sich der Betroffene vorher verhalten, während des Geschehens und danach?

Gab es Panik, Verwirrtheit, Erinnerungslücken, völlig verständliches Verhalten, Halluzination oder Wahnvorstellungen? Was berichteten Zeugen, was sagen Blut- und Urinbefunde und passt das alles zusammen. Erst aus dieser Gesamtschau kann man beurteilen, ob jemand noch schuldfähig war, vermindert schuldfähig war oder im Extremfall schuldunfähig gewesen sein könnte.

Das ist also nie eine automatische Folge nach dem Motto Droge genommen, deshalb nicht verantwortlich. So einfach ist es gerade nicht. Aber bei einer Substanz wie 2-CB, insbesondere in Kombination mit Kokain, muss man diese Möglichkeit ernsthaft prüfen. Ja, dieses, was Sie gerade erklärt haben, klingt wirklich nach einer hochkomplizierten Wissenschaft.

Dafür haben Sie das studiert, dafür haben Sie das gelernt, wie man solche Menschen beobachtet oder beziehungsweise wie man deren Verhalten analysiert, wie man das einschätzt. Ich würde gerne aber nach diesem sehr, sehr wichtigen Schlenker, den Sie da gerade gemacht haben, doch noch mal kurz darauf zurückkommen, was der Angeklagte bei einer früheren Vernehmung gegenüber einem Richter gesagt hat.

Da waren wir vorhin stehen geblieben, dass er nämlich normalerweise nie Drogen konsumiert habe, aber an dem Abend Kokain und 2-CB konsumiert habe. Bettina, wenn ich da mal kurz reingrätsche. Also. Mit Nur und gelegentlich bin ich hier schon sehr skeptisch. Beide Drogen darf man sicherlich überhaupt nicht verniedlichen.

Also wer Kokain konsumiert und dazu auch noch 2CB, der hat mit Sicherheit ein Drogenproblem. Das will ich mal aus meiner rechtsmedizinischen Sicht hier so hervorheben. Und dann, was du gerade zitiert hast, Bettina, das ist ja wohl im Prozess dann auch detailliert thematisiert worden. Was hast du davon mitgekriegt?

Also, dass er eben nie regelmäßig Drogen konsumiert habe, was er eben gegenüber einem Richter gesagt hat, das ist tatsächlich thematisiert worden an diesem ersten Verhandlungstag. Üblicherweise nennt man das in einem Prozess so, das heißt dann, es wird eingeführt, dieses eingeführt bitte in ein Tüdelchen, also, der oder die vorsitzende Richterin oder ein beisitzender Richter verliest einen entsprechenden Vermerk aus der Akte.

Es wurden dann im Prozess ja auch Zeugen gehört. Ich habe gelesen, dass unter anderem ein Polizeibeamter, der mit Kollegen schnell nach der Alarmierung der Polizei an der Wohnung von Nadine G. angekommen war, von seinen Eindrücken berichtet hat. Ja, dieser Polizeibeamte erinnerte sich als Zeuge vor Gericht an eine Blutlache im Treppenhaus.

Wenig später sei er die damals 58-Jährige, die blutüberströmend gewesen sei und eine große Wunde am Hinterkopf gehabt habe. Und über den Zustand der Frau sagte der Polizeibeamte, sie war nicht ansprechbar. Ja, um nochmal Folgendes zu ergänzen. Aus den Medien, speziell aus unserem Hamburger Abendblatt, ergibt sich, dass dieser polizeiliche Zeuge die Zweizimmerwohnung, in der die Frau und ihr verdächtiger Mitbewohner gelebt hatten, als teilweise geradezu chaotisch beschrieben hat.

Allerdings, der Polizeibeamte sagte, unter anderem hätten sie einen kaputten Teller entdeckt, einen Kochtopf, der im Schlafzimmer stand und dazu viele Blutanhaftungen an unterschiedlichen Orten. Und der Toilettendeckel nebst Brille lag im Waschbecken. Und dazu sagte der Beamte, Ich dachte, das war vielleicht das Tatmittel.

Was hast du dazu, Klaus? Du kennst ja die Verletzung, die die Frau erlitten hat. Kann so ein Toilettendeckel, das Tatwerkzeug gewesen sein? Also das ist durchaus denkbar. Die Verletzungen, die später bei dem Opfer festgestellt wurden, lassen auf ein stumpfes Werkzeug schließen, wobei das Wort Werkzeug typisch für uns Gerichtsmediziner ist.

Das muss man natürlich nicht wörtlich nehmen. Es ist also nicht unbedingt gemeint, dass es sich um einen Hammer, eine Zange oder Ähnliches handelt. Ein stumpfes Tatwerkzeug könnte beispielsweise auch ein massives Schneidebrett aus der Küche sein. Baseball-Schläger, ein Stock oder eben ein Toilettendeckel.

Und dann aber noch speziell in diesem Fall der Hinweis, mit dem Toilettendeckel, kann man ja auch so zuschlagen, dass die Kante auftrifft. Und wenn hier eine elf Zentimeter lange Wunde am Kopf entstanden ist, dann ist das denkbar, dass hier tatsächlich dieser Toilettendeckel nicht flach aufgetroffen ist, sondern eben mit seiner Kante.

Was du wiederum aus den Verletzungen schließt, die die Frau erledigen hat. Zurück zu der Aussage des Polizisten. Der hat als Zeuge, weiterberichtet, ihm sei in der Wohnung ein zusammengerollter Geldschein aufgefallen, an dem es, ich zitiere, kristalline Anhaftung gegeben habe. Möglicherweise habe es sich dabei um Kokain gehandelt.

Erst einmal der Hinweis, All dies wird ja tatsächlich genau untersucht. Also zum Beispiel von uns in der Rechtsmedizin. Da wird dann vor allen Dingen vom Täter auch Blut und Urin untersucht, gegebenenfalls auch Haare. Es wird auch untersucht, ob das Opfer eventuell etwas konsumiert hat. Und an dem Geldschein, die Anhaftungen werden dann in der Kriminaltechnik untersucht.

Dass es sich dabei um eine Droge gehandelt hat, hat das natürlich naheliegend, speziell auch Kokain. Wir alle kennen ja diese Szenen, die immer wieder beschrieben werden, dass tatsächlich mit einem zusammengerollten Geldschein sogenannte Straßen, die mit Kokain auf einem glatten Untergrund zum Beispiel auch auf einem Spiegel, gelegt wurden, dass dieses Kokain damit dann in die Nase eingesogen wird.

Und genauso wie du das eben geschildert hast, kenne ich das, also jedenfalls von Fotos. Zurück zu dem Verdächtigen Jakob H. und wie er auf Zeugen gewirkt hat. Auf einen Polizisten hatte der junge Mann in der Tatnacht, nachdem er zunächst weggelaufen war, dann aber gefasst worden war. Also der junge Mann, weggelaufen war und gefasst worden war, der hat auf diesen Polizisten panisch und verängstigt gewirkt, erzählte dieser Beamte als Zeuge.

Er sagte wörtlich, ich glaube, er hatte Todesangst. Dieser junge Mann, Jakob H., sei damals nackt auf der Straße gewesen, nachdem er offenbar fluchtartig die Wohnung verlassen hatte, in der ja nun die schwer verletzte 58-Jährige lag. Der Begriff der Todesangst, den kennen wir von Menschen, die psychotisch sind und unter Halluzinationen stehen und sich tatsächlich auch bedroht fühlen.

Es ist aber auch nachvollziehbar, wenn er konfus und verängstigt gewirkt hätte. Denn nach alledem, was wir mittlerweile über das Geschehen wissen, hat er ja eine zutiefst aufwühlende Situation erlebt, Erlebt, wenngleich er sie selbst herbeigeführt hat, einen heftigen Streit mit einer anderen Person und schwerste Folgen für die Geschädigte.

Ja, also ich kann mir auch vorstellen, dass das eine zutiefst aufwühlende Situation ist, wahrscheinlich für jedermann oder für die allermeisten würde es so wirken. Zurück zu dem, was Zeugen im Prozess berichtet haben. Polizisten berichteten ebenfalls im Prozess, dass Jakob H. Wiederholt einen Frauennamen gerufen habe und betont habe, dass er diese Frau liebe.

Zudem habe er, also der damals 20-Jährige, immer wieder gesagt, dass er Schmerzen habe und keine Luft bekomme. Und dass er befürchtet, dass er stirbt. Hier möchte ich wieder eine Frage an Sie beide, also die beiden medizinischen Experten richten. Wie ist das einzuschätzen, dass Jakob H. oft über Schmerzen klagte und das Gefühl hatte, keine Luft zu bekommen? Klaus, vielleicht zuerst du?

Also ich glaube, Herr Lenk kann das noch besser beschreiben. Aus meiner Sicht vielleicht dazu zwei Hinweise. Dass er sich irgendwie vital bedroht fühlte. Das hängt tatsächlich auch mit der Drogenwirkung zusammen und dazu kennen einige unserer Zuhörer vielleicht dieses Schlagwort eines sogenannten Horror-Trips.

Trips verbindet man eher mit Cannabis, aber das waren bei diesem Täter, über den wir heute sprechen, Wahnhafte Wahrnehmungen, Verkennungen der Situation und tatsächlich verbunden mit dem Gefühl einer eigenen Bedrohung. Und das ist ja auch wichtig für die Einschätzung durch das Gericht und dann vielleicht sogar der Vorstellung, er müsse sich versuchen, aus dieser Situation zu befreien und zu verteidigen.

Aus psychiatrischer Sicht passt eine solche Schilderung sehr gut zu einem massiven Angst- oder Panikzustand. Wer unter dem Einfluss einer halluzinogenen oder stimulierenden Drogen steht, kann körperliche Empfindungen extrem bedrohlich erleben. Herzklopfen, Atemnot, Druckgefühl, Schmerzen oder das Gefühl, gleich sterben zu müssen, können dann Teil dieser sogenannten Panikreaktion sein.

Das heißt aber nicht automatisch, dass körperlich nichts war. Das muss man immer medizinisch prüfen. Aber psychiatrisch kann sich Todesangst in solchen Zuständen sehr real anfühlen. Für den Betroffenen ist es dann nicht gespielt, sondern in diesem Moment eine überwältigende Erfahrung. Also mit anderen Worten, er hat wirklich Todesangst, er hat wirklich Schmerzen und also empfindet das zumindest so, auch wenn es jetzt dafür, also wenn er jetzt nicht irgendwie eine Verletzung hat, wo man sagen würde, ein gebrochenes Bein, daher rühren die Schmerzen objektiv.

Genauso ist es. Okay. Im Prozess gab es noch eine Zeugenaussage, die mich sehr berührt hat. Und zwar von einer Frau, die eine langjährige Freundin von Nadine G. Ist. Also von der Frau, die da niedergeschlagen wurde. Die Frau, die als Zeugin auftrat. Und Nadine G., die kennen einander seit 40 Jahren. Und diese Freundin ist auch heute noch die gesetzliche Betreuerin von Nadine G., regelt also für sie unter anderem rechtliche Angelegenheiten.

Die Zeugin, die hat doch berichtet, wie sie Nadine G. In deren Wachkoma dann erlebt bzw. erlebt hat. Was hat sie denn so berichtet? Also die Nadine G., wir haben vorhin gesagt, sie war zur Tatzeit 58, heute ist sie zwei Jahre älter, also 60. Ja, die Zeugin hat von ihr erzählt, dass sie sich nicht bewegen kann. Nadine G.

Kann laut Schilderung dieser Zeugin auch nicht selbstständig schlucken. Aber manchmal, so scheint es, regt sich doch ihre Mimik. Und das erkennt man aber laut der Schilderung ihrer Freundin nur, wenn man sehr genau hinsieht, weil es sich nämlich um minimale Veränderungen in der Mimik handelt. Ja, das kommt genau so im Wachkoma vor.

Die mimische Muskulatur wird also nicht bewusst betätigt. Das ist keine Reaktion auf Umweltreize, sondern das Ganze geschieht unwillkürlich. Das sind also keine bewussten Bewegungen, sondern Abläufe, die sich im vegetativen Nervensystem herausgebildet haben. Wir Mediziner kennen das auch von anderen Krankheitsbildern, beispielsweise bei schweren Hirnschädigungen oder auch bei weit fortgeschrittenen neurologischen Erkrankungen kann es Bewegungen geben, die für Angehörige wie eine bewusste Reaktion aussehen.

Manchmal ist es das vielleicht auch, manchmal aber eben nicht. Genauso das macht es so schwer. Eine minimale Veränderung im Gesicht, ein Blinzeln, eine Bewegung der Lippen, das kann eine Reaktion sein. Es kann aber auch ein Reflex oder eine unwillkürliche Bewegung sein. Und man muss auch sagen, Angehörige wünschen sich natürlich, dass da noch eine bewusste Antwort kommt.

Auch Pflegekräfte, die einen Menschen lange begleiten, können solche kleinen Zeichen sehr aufmerksam wahrnehmen. Das ist zutiefst menschlich. In einer solchen Situation sucht man nach Zeichen, nach Kontakt, nach Hoffnung. Deshalb besteht immer auch die Gefahr, dass man kleine Veränderungen überinterpretiert.

Nicht aus Naivität, sondern weil man mit dieser kaum erträglichen Situation irgendwie umgehen muss. Erzählen Sie bitte mal, Frau Mittelacher, wie hat die Zeugin denn über Nadine G. erzählt? Wie hat sie ihre Freundin erlebt, bevor diese schwer verletzt wurde? Also die Zeugin machte deutlich, was für einen Unterschied der Zustand, in dem Nadine G.

Jetzt ist, zu früher bedeutete. Die Zeugin sagte über Nadine G., ich zitiere, sie war sehr lebensfroh, sie war aktiv, sie hatte ganz viele Ideen und Interessen. Wenn sie ihre Freunde beschreiben soll, fallende Hamburgerin, vor allen Dingen der Frohsinn und der Optimismus von Nadine G. Ein, Die Zeugin sagte, ich zitiere wieder, ich kenne sie seit 40 Jahren, wir waren immer Haudraufkapelle.

Mit anderen Worten, Nadine G. war offenbar ein lebensfroher, optimistischer, energischer und zupackender Mensch. Ja, so habe ich das auch verstanden. Aber dieses optimistische und zupackende ist vorbei. Und zwar seit Nadine G. angegriffen und schwer verletzt wurde. Und eben seit sie im Wachkoma liegt.

Die Zeugin hatte außerdem noch gesagt, sie war immer positiv. Das war ihr Charakter. Und diese Freundin, die besucht die Patientin regelmäßig. Seit diese erst ins Krankenhaus kam und nun seit Längerem in einer anderen Klinik auf einer Station für Wachkummer-Patienten untergebracht ist. Zunächst war Nadine G. noch ansprechbar gewesen, später aber nicht mehr, erzählte die Zeugin. Es hatte sich herausgestellt, dass die Hirnverletzung noch gravierender war als zunächst angenommen.

Man könne den Eindruck gewinnen, sagte die Zeugin über den Zustand von Nadine G. Oder allgemein über Wachkoma-Patienten. Man könne den Eindruck gewinnen, dass die Leute schlafen. Es ist gut möglich, dass man das als Beobachterin oder Beobachter so empfindet. Tatsächlich muss man aber sagen, dass es sich um einen Zustand handelt und das hat Herr Püschel ja ganz am Anfang sehr deutlich, dargestellt, wo sich im Endeffekt das Großhirn und die basalen Hirnfunktionen voneinander entkoppelt haben.

Das heißt, es ist eine schwere Störung des Bewusstseins ohne reproduzierbare Phasen. Es wurde auch noch eine weitere langjährige Freundin als Zeugin gehört, ebenfalls eine Frau, die Nadine G. Ebenfalls bis heute regelmäßig besucht. Und diese Freundin berichtete, dass nach ihrer Warnung die Patientin, ich zatiere, etwas mitkriegt, wenn jemand ins Zimmer kommt, wenn der Fernseher an ist, wenn die Sonne scheint, sagte diese Zeugin.

Sie erzählte auch, dass es ganz in der Nähe des Pflegeheimnisses einen Kindergarten gäbe, da auch das, nämlich diese Kindernehme Nadine G. offenbar war. Und die Zeugin berichtete weiter, dass die Pfleger der Patientin erzählten, dass diese auch mit Blinzeln Ja oder Nein sage. Dazu sagte die Zeugin aber, das habe ich selber noch nicht festgestellt.

Das ist ja im Prinzip das, was Sie schon ausgeführt haben, Dr. Leck. Genau, so ist es. Und tatsächlich ist es sehr wichtig zu differenzieren, ob das so ist oder ob das nicht so ist. Weil man ein Krankheitsbild, das wir als Locked-in-Syndrom bezeichnen, nicht übersehen dürfen. Nämlich ein erhaltenes Bewusstsein, ohne die Möglichkeit, sich nach außen auszudrücken.

Aber das scheint hier nicht der Fall zu sein. Also ich möchte dazu jetzt schon nochmal sehr realistisch wieder sagen, bei Freunden, Angehörigen, da steckt dann manchmal auch so der Wunsch dahinter, so etwas wahrzunehmen. Der Wunsch ist Vater der Gedanken oder der Wahrnehmung. Also es gibt tatsächlich Reaktionen im Gesicht.

Die Gesichtszüge werden verzogen, die Lippen werden bewegt, alle diese Dinge. Man muss allerdings deutlich sagen, dass das keine gerichteten Reaktionen auf Umweltreize sind, sondern dass das Ganze mehr unwillkürlich abläuft und dass es in der Regel beim, Wachkoma tatsächlich keine Kontaktaufnahme gibt, bei der eben eine bewusste Reaktion stattfindet, auch dieser Hinweis mit Nicken oder Nichtnicken oder Blinzeln.

Das ist unrealistisch. Und wenn man das ganze medizinisch untersucht, stellt man eben dann doch fest, dass diese Patienten leider zu keinen vernünftigen Reaktionen imstande sind. Also das sind jetzt alles die medizinischen Einschätzungen, die ja doch offenbar von der Wahrnehmung von Angehörigen oder anderen nahestehenden Personen abweichen.

Jetzt aber wieder zu dem zurück, was wirklich ist und unstreitbar ist, nämlich die Zeugin berichtete vor Gericht weiter, dass sie und Nadine G. Einander eine Patientenvollmacht ausgestellt hätten. Dabei sei es auch darum gegangen, eine Entscheidung zu treffen, was im Falle eines Wachkommers geschehen solle.

Also das hatten die sozusagen schon zumindest theoretisch mit einkalkuliert oder absichern wollen. Damals hätten diese beiden Frauen festgelegt, also die Zeugin und Nadine G., dass zwei Jahre nach Eintreten des Wachkommers eine Entscheidung über das Sterben gefällt werden. Und diese Zeugin sagte dann weiter, als sie erfuhr, dass genau dies ihrer Freundin widerfahren war, also dass sie im Wachkoma liegt, da habe sie nur gedacht, bitte nicht.

Menschlich ganz verständlich, aber genau für diesen Fall wurde diese Patientenverfügung aufgestellt. Zwei Jahre, so lange liegt die Tat doch jetzt in etwa zurück. Übrigens nochmal aus medizinischer Sicht, das ist auch realistisch sinnvoll. Es hat sich eben gezeigt, dass die Prognose bei Wachkoma-Patienten sehr davon abhängt, wie lange das Koma gedauert hat schon.

Und gerade bei einem durch ein schweres Schädel-Hirntrauma vorgerufenen Wachkoma geht man davon aus, dass, relevante Veränderungen des Zustands sich innerhalb des ersten Jahres nach Erleiden dieser Hirnverletzungen darstellen. Also diese Zeit ist hier dann deutlich überschritten. Wir reden ja über zwei Jahre, liegt die Tat zurück?

Gut, und wie gesagt, medizinisch ist dann die Prognose absehbar und es gibt eigentlich nur noch fast... Wunder, die gelegentlich berichtet werden über Veränderungen eines Wachkomas nach Ablauf dieser Zeit. Aber auf ein Wunder darf man ja immer noch hoffen. Bettina, das ist eine Diskussion, die wir hier heute, glaube ich, nicht weiterführen wollen.

Die Entscheidung darüber, ob die lebenserhaltenden Maßnahmen für Nadine G. Aufrechterhalten werden, die sollte meines Erachtens demnächst getroffen werden. Das ist eine Situation, die ist ja ausdrücklich auch mit dieser Patientenvollmacht, in den Raum gestellt worden. Und ich kann natürlich andererseits verstehen, dass diese Entscheidung für Angehörige, beziehungsweise für die Menschen, die laut Patientenvollmacht diese Entscheidung treffen sollen, dass die dann sehr schwierig ist. Ich glaube, da sind wir uns einig.

Die Zeugin wurde im Prozess gefragt, ob sie glaube, dass ihre Freundin Nadine G. Den Wunsch hätte zu sterben und daraufhin antwortete die Zeugin sehr entschieden und zwar mit nein, und sie ergänzte noch, ich zitiere, ich glaube nicht, dass sie einen Todeswunsch hat. Das ist tatsächlich schwer einzuordnen, weil die Patientenverfügung ja genau für diesen Fall.

Eingerichtet worden ist und das, was Herr Büschel gesagt hat, genau auf diese Zwei-Jahres-Frist abhebt. Also das heißt, es hat sich jemand sehr gut informiert darüber, was passieren kann und was nicht und wann die Prognose dann nicht mehr gut ist. Aber davon abgesehen habe ich in der Berichterstattung über den Prozess gelesen, dass die Zeugin auch gefragt wurde, was ihrer Einschätzung nach Nadine G.

Jetzt zu dem Angeklagten sagen würde. Ja, diese Frage wurde tatsächlich der Zeugin gestellt. Und sie antwortete, Nadine G. Würde den Angeklagten fragen, ob er, Zitat, eigentlich bescheuert ist. Und als Beobachterin quasi von außen würde die 60-Jährige nach Einschätzung der Freundin überlegen, tragisch, dass so etwas passiert.

Ja, wenn ich hier mal gefühlsmäßig. Und meine Wahrnehmung äußern darf. Ich bin ja sonst immer sehr kühl, aber dem kann ich hier wirklich nur beipflichten. Ich tatsächlich auch. Aber eine Sache habe ich tatsächlich noch. Der Prozess ist doch mittlerweile zu Ende. Meines Wissens nach gab es ein Urteil. Wie lautet das?

Also das Urteil lautet so, der Angeklagte ist des vorsätzlichen Vollrausches Vollrausches, eine Tateinheit mit Besitz von Betäubungsmitteln schuldig. Also wir haben ja vorhin erklärt, was vorsätzlicher Vollrausch bedeutet. Aus juristischer Hinsicht. Und. In dem Prozess wird er als Heranwachsender geführt. Das Jugendrecht wird wahrscheinlich angewendet werden.

Und das bedeutet, dass eine Entscheidung, ob eine Jugendstrafe verhängt wird, jetzt noch nicht sofort getroffen werden muss, sondern diese Entscheidung wird zunächst zur Bewährung ausgesetzt. Das sollten wir ebenfalls noch mal zu erklären versuchen. Im deutschen Jugendstrafrecht ist der Schuldspruch eine besondere gerichtliche Entscheidung, also wirklich eine Sondersituation. Das Gericht stellt die Schuld des Jugendlichen bzw.

Des Heranwachsenden fest, ganz eindeutig. Aber das Gericht verzichtet vorläufig auf die Verhängung einer Jugendstrafe. Stattdessen wird zunächst eine Bewährungszeit mit diversen Auflagen erteilt. Also hinter dem, was du gerade erklärt hast, die Sache mit dem Schuldspruch und einer vorläufigen Verhängung der Jugendstrafe, dahinter steht der Gedanke, es soll geklärt werden, ob die Tat auf eine tiefsitzende sogenannte schädliche Neigung zurückzuführen ist und ob eine Jugendstrafe zwingend erforderlich ist.

Der Begriff schädliche Neigung ist nicht moralisch zu verstehen. Sondern das ist ein juristischer Terminus, der ausdrücken soll, ob sich eine Verhaltensweise bei jemandem verfestigt hat. Oder, Dr. Lenk? Ja, so ist es. Aber in der Regel gibt es doch zusammen mit einem Schuldspruch Auflagen. Das haben Sie auch schon erwähnt. Wie war es im Fall von Jakob H.?

Also die Bewährungszeit wurde auf zwei Jahre ab Rechtskraft des Urteils bestimmt. Für diese Zeit untersteht der junge Mann der Bewährungshilfe. Es wurden auch Auflagen bestimmt, also das etwas, was er erfüllen muss. Unter anderem muss er an einer Schuldner- und einer Suchtberatung teilnehmen. Dann muss er sich alle zwei Wochen im Wechsel Urin- bzw.

Blutkontrollen unterziehen. Der Hintergrund ist natürlich, ob er weiter Rauschmittel konsumiert. Das würde man ja bei Blut- bzw. Urinuntersuchungen feststellen. Und er muss psychotherapeutisch Gespräche führen. Ja, bei diesen. Blutkontrollen und Urinkontrollen, da ist die Rechtsmedizin dann wieder im Spiel.

Das wird bei uns im Arbeitsbereich Toxikologie durchgeführt. Ich hoffe sehr, dass die vom Gericht angeordneten Maßnahmen greifen, insbesondere, dass der junge Mann natürlich jetzt 100 Prozent die Finger von den Drogen lässt und dass er wirklich sicher abstinent wird. Das stimmt, das bleibt wirklich zu hoffen. Denn das Ziel im Jugendrecht ist ja, dass die jungen Menschen, die wegen einer Straftat vor Gericht stehen, sich in Zukunft möglichst nichts mehr zu Schulden kommen lassen.

Die Entscheidung des Gerichts soll so ausfallen, dass die Chancen für ein zukünftiges straffreies Leben möglichst hoch sind. Genau, also im besten Falle festigt er sich, er oder sie festigt sich. Er lernt dann vielleicht auch einen Beruf. Und geht tragfeste soziale Bindungen ein und verzichtet vor allem auf den Konsum von illegalen Drogen?

Ein sozial adäquates, erfülltes Leben also, das wäre die Theorie, so sollte es möglich sein. Ebenso hoffen wir natürlich sehr, dass sich die Situation für Nadine G., also die schwer verletzte Frau, positiv entwickelt. Dass sie eventuell doch noch aus dem Wachkoma herauskommt und gesundet. Ehrlich gesagt, als Gerichtsmediziner und.

Als jemand, der mit solchen Situationen gewisse Erfahrungen hat, glaube ich das nicht. Das muss ich so deutlich sagen. Ja, aber du hast gesagt, wir hoffen es. Und ich finde, diese Hoffnung, die eben an das Gesunden dieser Frau gerichtet ist oder sich damit befasst, das würde ich natürlich auch so sehen.

Ich kenne sie nicht, aber mich hat dieser Fall auch sehr berührt. Und deshalb finde ich, was du gesagt hast, also die Hoffnung, dass sich die Situation für sie, möglichst gut entwickelt, das finde ich, ist ein gutes Schlusswort zu unserem, Podcast. Die Hoffnung stirbt zuletzt, meinst du? Ja, also kann man so sehen, auf jeden Fall.

Ich danke Ihnen beiden dafür, dass Sie hier bei uns im Podcaststudio waren und mit mir über diesen wirklich hochdramatischen Fall gesprochen haben. Und ich freue mich auf ein nächstes Treffen zu einem weiteren Fall, wenn es dann wieder bei uns heißt, dem Tod auf der Spur. Vielen Dank. Herzlichen Dank für die Einladung. Und tschüss.

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