Dem Tod auf der Spur: Die Jagd nach dem Täter· Folge 184

Tote im Kleiderschrank: Täter versuchte noch, das Blut wegzuputzen

Freitag, 26. Juni 2026 · 47 min

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Shownotes

Eine 34-jährige Frau verschwindet spurlos. Tage des Bangens vergehen, bis die grausame Gewissheit ans Licht kommt: Ihre Leiche liegt versteckt im eigenen Kleiderschrank. Schnell gerät der Ex-Freund ins Visier der Ermittler. Vor Gericht gesteht er die Tat, spricht von einem Streit, der eskalierte. Er dachte, sie sei sofort tot gewesen. Doch Rechtsmediziner Prof. Klaus Püschel deckt einen fatalen Irrtum auf: „Das war ein Trugschluss. Sie hat noch gelebt.“
Wie die junge Frau wirklich starb und welche Rolle die rätselhaften Blutspuren am Tatort spielten, rekonstruieren Gerichtsreporterin Bettina Mittelacher und Prof. Klaus Püschel in dieser packenden Folge. Jetzt hören!

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Dem Tod auf der Spur. Spannende Fälle aus der Hamburger Rechtsmedizin. Der Crime-Podcast vom Hamburger Abendblatt. Moin und herzlich willkommen zu dem Tod auf der Spur, dem Crime-Podcast des Hamburger Abendblattes. Ich bin Bettina Mittelacher, Gerichtsreporterin beim Hamburger Abendblatt. Ich berichte seit mehr als 30 Jahren über Prozesse um Mord und Totschlag, über Geiselnahmen, Folgenschwere, Verkehrsunfälle und weitere Fälle, bei denen Menschen schwere Schicksalsschläge erlitten haben.

Bei mir ist wie immer bei dem Tod auf der Spur Rechtsmediziner Prof. Klaus Püschel und im Vergleich zu deiner Berufserfahrung, Klaus, sind meine 35 Jahre ja immer noch vergleichsweise wenig. Moin Bettina, auch von mir ein herzliches Moin an unsere Hörer. Und was ich dir Bettina gern sagen möchte, 35 Jahre Berufserfahrung als Gerichtsreporterin sind schon beeindruckend.

Aber du hast recht, ich bin noch um einiges länger in meinem Metier, Metier der Rechtsmedizin, am Werk. Man könnte auch sagen, ich bin ja noch ein paar Jahre älter als du. Also dieses Jahr ist ein halbes Jahrhundert voll. So lange arbeite ich als Experte für Rechtsmedizin. Angefangen habe ich da 1976. Und als Rechtsmediziner sehe ich mich übrigens, vor allem auch als Anwalt der Opfer.

Den Satz habe ich von dir schon mal gehört. Ich finde ihn auch sehr beeindruckend. Und nach meinem Verständnis sagt das genau das aus, wie du dich auch verstehst, was auch ... Der der wesentliche Punkt der Rechtsmedizin ist. Viele der Menschen, mit denen du zu tun hast, leben nicht mehr. Sie sind erstochen worden oder erschossen, stranguliert oder beispielsweise bei Verkehrsunfällen gestorben.

Und du hast mal gesagt, du kannst in den Toten lesen wie in einem Buch. Ja, Bettina, das ist natürlich eine bildliche, etwas blumenreiche Sprache. In gewisser Weise meine ich das aber auch so. Wenn ich einen Leichnam untersuche, kann ich anhand der Verletzungen, die festzustellen sind, sehr viel über den Toten erfahren und auch über die letzten Momente in seinem Leben.

Also wie ist das Opfer zu Tode gekommen? Wann in etwa ist dieser Mensch gestorben? Einen ungefähren Todeszeitpunkt kann man als Rechtsmediziner schon herausfinden, indem man zum Beispiel die sicheren Todeszeichen genau analysiert. Also sichere Todeszeichen, das wären beispielsweise Leichenflecke. Ihr guckt also danach, wie stark sind Leichenflecke ausgebildet?

Klar, wir überprüfen dann auch die sogenannte Wegdrückbarkeit der Leichenflecke. Also ob die Leichenflecke noch ganz frisch sind oder ob sie schon fixiert sind. Und wir prüfen die Leichenstarre. Ja, die Leichenstarre beginnt zwei bis drei Stunden nach dem Todeseintritt. Wir prüfen auch die Körpertemperatur. Der Körper des Menschen kühlt in etwa, ein Grad pro Stunde ab. Ganz grobe Faustregel.

Und dann gibt es noch weitere Anzeichen, auch ein sicheres Todeszeichen, dass nämlich die Verwesung des Körpers begonnen hat. In dem Fall, um den es bei uns im Podcast heute gehen soll, gab es über Tage kein Lebenszeichen einer Frau. Es geht um eine 34-Jährige, die also dann tagelang schon vermisst wurde. Was war geschehen?

War ihr etwas Schlimmes zugestoßen? Schließlich wurde die wirklich grausige Wahrheit bekannt. Denn gut zwei Wochen, nachdem die Hamburgerin zuletzt gesehen worden war, wurde ihr Leichnam entdeckt. Das war seinerzeit Ende November 2024. Ermittlungen ergaben. Die 34-Jährige wurde am 14. November 2024 in ihrer Wohnung sehr wahrscheinlich verletzt.

Erschlagen, ja. Sie wurde mit einer Weinflasche niedergeschlagen. Dann wurde sie bewusstlos durch den Schlag auf den Kopf und erstickte an ihrem eigenen Mageninhalt, den sie dann eingeatmet hat. Der Körper der Toten lag im Kleiderschrank ihrer eigenen Wohnung in Altona. Jemand hatte den leblosen Körper in Tücher eingewickelt und in dem Möbelstück verstaut.

Das war wohl der Täter, oder? Ja, da fragt man sich natürlich, was war denn zuvor passiert, dass es so furchtbar endete? Also tot, in Tücher gewickelt, in einem Kleiderschrank verstaut, also das klingt wirklich nach einem schlimmen Ende. Ja, eine durchaus etwas gruselige Auffindungssituation. Auf jeden Fall.

Untersuchungen durch die Hamburger Rechtsmedizin ergaben, dass diese Frau massive Verletzungen am Kopf erlitten hatte. Sie war niedergeschlagen worden, sehr wahrscheinlich mit einer Weinflasche. Wenn du sagst mit einer Weinflasche, das wurde dann ja sicherlich ermittelt, weil man entsprechende Glasscherben und Glassplitter gefunden hat, vielleicht auch Teile eines Etiketts.

Aber dann stellt sich natürlich die nächste Frage, nämlich wer hat das Opfer niedergeschlagen? Weil die Frau den späteren Täter oft bar freiwillig in die Wohnung gelassen hatte, ermittelte die Polizei im persönlichen Umfeld des Opfers. In den Fokus der Ermittlungen geriet der Ex-Freund der 34-Jährigen.

Es handelt sich um einen 37-Jährigen, den wir hier in unserem Crime-Podcast Daniel G. Nennen wollen. Aber in Wirklichkeit heißt der Mann ganz anders. Dieser 37-Jährige musste sich später in einem Prozess vor dem Landgericht Hamburg wegen Totschlags verantworten. Etliches aus den Erkenntnissen der Rechtsmedizin, floss, ja wie immer, speziell aber tatsächlich auch in diesem Fall, in die Ermittlungsakte ein und dann schließlich in die Anklage der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Hamburg.

Folgendes wurde dem Mann vorgeworfen. Laut dieser Anklage geriet der 37-Jährige am 14. November 2024 mit seiner früheren Freundin in deren Wohnung in einen heftigen Streit. Nun, so die Staatsanwaltschaft weiter, habe er ihr dann letztlich kraftvoll auf den Kopf geschlagen, und zwar mit besagter Weinflasche.

Erzähl doch mal bitte kurz, wie solche Erkenntnisse zustande kommen. Nun, üblicherweise sind die Rechtsmediziner und Experten von der Spurensicherung, nach Entdecken einer Straftat sehr schnell am Geschehensort oder Tatort. Also die Rechtsmediziner sind schon persönlich vor Ort, speziell hier in Hamburg.

Sie helfen dann auch Spuren zu sichern. Hauptsächlich ist das natürlich Aufgabe der Spurensicherer von der Kriminalpolizei. Da geht es beispielsweise um Fasern, von Kleidung, Fingerabdrücke sowieso. Also ganz allgemein geht es um ein Vermessen und Fotografieren am Tatort, möglicherweise auch die jeweilige Tatwaffe betreffend.

Du kennst ja diese Bilder, da werden dann auch Nummerntafeln aufgestellt und natürlich Maßstäbe angehalten. Und die Nummerntafeln sind dafür da, um eine gewisse Ordnung zu halten oder hat das noch einen tieferen Sinn? Ja, genau. Damit man tatsächlich an der Nummer auch wieder erkennt, dass jetzt die gleiche Szenerie zum Beispiel aus einem anderen Gesichtswinkel fotografiert wird. Also die Nummerntafel bleibt dann immer an derselben Stelle stehen.

Aus den Nummern ergibt sich auch eine gewisse Reihenfolge bei der Spurensicherung. Also die Spurensicherer suchen zum Beispiel auch nach Haaren, Hautpartikeln. Aus denen lässt sich dann Genmaterial extrahieren und das kann man dann mit, DNA-Technologie identifizieren. Das führt im besten Fall zum Tatverdächtigen.

Das Opfer in diesem Fall, die 34-Jährige, soll ja erhebliche Verletzungen erlitten haben. Ja genau, die Frau erlitt diverse Schädelverletzungen, unter anderem eine Mehrfachfraktur, im Bereich des Gesichtsschädels, hier im Bereich der Augenhöhle und weitere Schädelbrüche. Aufgrund des doch heftigen Schädel-Hirn-Traumas wurde sie den Ermittlungsergebnissen zufolge dann bewusstlos.

Aber die Schläge auf den Schädel waren nicht die eigentliche Todesursache, oder? Nein, als letzte Todesursache, so hat es die Rechtsmedizin in der Gerichtsverhandlung ausgeführt. Die letzte Todesursache war die Einatmung von Mageninhalt im bewusstlosen Zustand. Einatmen von Mageninhalt, was da genau passiert, darauf kommen wir am besten später nochmal zurück.

Lass uns bitte erstmal darüber sprechen, wie es dazu kam, dass die Tötung entdeckt wurde. Entdeckt wurde die Tote, man muss wohl sagen, erst am 29. November, nachdem aus dieser Wohnung der Frau ein unangenehmer Geruch entströmte. Man fand dann im Schrank den Leichnam, also die Polizei war informiert worden, man hat die Wohnung untersucht.

Und jemand hatte vor diesen Wandschrank auch noch eine Kommode gestellt. Ich gehe wieder davon aus, das war der Täter. Und jemand hatte angefangen, die Wohnung zu putzen, damit keine Blutspuren mehr zu sehen sind. Auch das schreibe ich dem Täter zu. Ja, das wollte ich gerade sagen. Du hast gesagt, jemand hatte angefangen, die Wohnung zu putzen.

Dieser Jemand war dann ja wahrscheinlich der Mann, der laut Ermittlungen für den Tod der Frau verantwortlich sein soll, also Daniel G., nach den Schlägen mit der Weinflasche gegen seine Freundin und nachdem sie zu Boden gegangen war, hat er offenbar geglaubt, seine Freundin sei verstorben. Wie ist das, wenn jemand eine Wohnung putzt? Kann er dann Blutspuren so gründlich beseitigen, dass keine mehr gefunden werden?

Die die frage wird häufig gestellt. Wir haben tatsächlich extrem selten mal einen tatort, ohne biologische spuren vor allen dingen wenn blut geflossen ist kann man das in der regel später auch noch feststellen, Also es ist fast unmöglich, überhaupt keine Spuren zu hinterlassen. Wir wollen ja hier keine Tricks verraten.

Keine Tricks fürs perfekte Verbrechen, meinst du? Genau, also keine Tricks, um Spuren zu vertuschen und ein Tötungsdelikt dann spurenlos durchzuführen. Also an einem Tatort finden sich in aller Regel auch an solchen Stellen dann Blutrückstände, wo man sie als Täter nicht vermuten würde und wo man sie auch nicht ohne weiteres sieht.

Aber die Experten der Polizei entdecken das dann schon. Und um das auch klar zu sagen, das Blut lässt sich keineswegs so einfach rückstandslos wegputzen, indem man da mit einem Lappen drüber wischt. Vielleicht ist das Blut nach Putzmaßnahmen zunächst nicht mehr sichtbar, aber es gibt in kriminalistischer, kriminalbiologischer Hinsicht Methoden, wie man Blutspuren dann doch nochmal wieder entdecken kann, sichtbar machen kann.

Und wenn man sie sichtbar machen kann, dann kann man sie auch asservieren durch entsprechende Maßnahmen und man kann das Blut analysieren, speziell auch mit der DNA-Technologie. Zurück zu der Tatsache, dass der Leichnam schließlich doch entdeckt wurde. Wir hatten ja schon mehr Fälle, in denen Tote erst Tage oder sogar Wochen oder Monate aufgefunden wurden, nachdem sie verstorben waren.

Und dann war es häufig der Geruch, der von den Toten ausging, der Anlass, weshalb man sie dann letztlich fand. Ja, in der Tat, da handelt es sich um einen sehr charakteristischen Geruch. Ja, der wird ja auch immer wieder beschrieben. Ich finde nicht so sehr süßlich, eher unangenehm, penetrant, sehr intensiv, faulig.

Lass mich ganz kurz nur erinnern an einige Beispiele aus der Hamburger Kriminalgeschichte. Am bekanntesten ist das vom Fall des St. Pauli-Mörders Honka, bei dem entwich tatsächlich sehr intensiver Geruch aus seiner Wohnung, nachdem er da mehrere von ihm getötete Prostituierte in einer Abseite seiner Dachgeschosswohnung verborgen hatte.

Wie lange liegt der Fall jetzt zurück, den du gerade erwähnt hast, Honka? Ja, auch fast genau 50 Jahre. Also das ist ein Fall von 1975. Als ich in der Rechtsmedizin anfing, 1976, da war gerade die Gerichtsverhandlung gegen. Fritz Honka, der vier Altprostituierte ermordet hatte. Okay, jetzt wieder zurück zu dem Fall in Hamburg-Altona. Also wir sind jetzt gedanklich wieder in der Wohnung der Frau, die da getötet wurde.

Ich möchte daran erinnern, sie lag im Kleiderschrank in Tücher eingewickelt und dann hat die Polizei natürlich ermittelt, was man dazu herausfinden kann. Ja, erst mal ganz wichtig, es gab keinerlei Einbruchspuren. Das spätere Opfer, also unsere 34-jährige Frau, die hatte den Täter offenbar freiwillig in die Wohnung hineingelassen.

Deshalb ermittelte die Polizei auch von vornherein im näheren persönlichen Umfeld der 34-Jährigen. So kam man auf die Spur von Daniel G. Dieser war ja mit der Frau liiert, hatte mit ihr auch ein gemeinsames Kind. Bettina, du hast doch den Verdächtigen später im Prozess vor dem Landgericht erlebt. Berichte doch mal, was kann man über den sagen?

Also der Prozess gegen diesen Verdächtigen begann im Frühjahr dieses Jahres, also Frühjahr 2026, grob ein halbes Jahr, nachdem die Tat begangen wurde. Ja, ich erinnere mich an den Angeklagten, als ein Mann, der sehr schlank war, er trug eine Brille, ich erinnere vor allen Dingen auffällige Tattoos an seinem Hals, Und was mir noch auffiel war, dass er relativ still neben seinem Verteidiger saß und als das Gericht dann, wie zu einem Prozess an Beginn üblich, der an die Personalien feststellt, es geht darum, sitzt jetzt auch wirklich der Richtige da auf der Anklagebank, da nickte er, hat aber nicht weiter großartig was gesagt.

Ja, kurze Zwischenbemerkung, also auffällige Tattoos am Hals. Das ist ein Befund, den ich persönlich inzwischen gar nicht mehr so auffällig finde. Tattoos sind doch inzwischen sehr weit verbreitet und man sieht sie durchaus, häufig auch oberhalb des Hemdkragens. Also ist es eher die Ausnahme, wenn jemand nicht tätowiert ist?

Nein, so weit geht es. noch nicht. Bettina, wie hat dieser 37-jährige Mann, also der zum Zeitpunkt des Geschehens 37 war, wie hat er da zu den Vorwürfen Stellung genommen? Also zunächst mal schon vor Prozessbeginn hatte es, wie die Vorsitzende Richterin zum Auftrag mitteilte, Gespräche zwischen der zuständigen Kammer, also zwischen dem Gericht, und der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung gegeben.

Es ging um die Frage, ob es zu einer sogenannten Verständigung kommen könne. Dieser Begriff Verständigung fällt ja schon in dem einen oder anderen Prozess, habe ich jedenfalls auch schon wiederholt gehört. Bettina, erzähle unseren Zuhörern doch bitte einmal, jedenfalls so ungefähr, was es damit auf sich hat.

Also korrekt heißt es, wie gesagt, Verständigung. Manchmal wird so etwas auch Deal genannt, aber das ist kein juristischer Begriff. Ein Kampfdeal ist mehr so etwas, wie man das landläufig nennen könnte. Bei einem Deal bzw. einer Verständigung einigen sich die Juristen in einem Strafprozess auf ein ungefähres Strafmaß für den Angeklagten.

Also das passiert jetzt nicht dauernd und nicht in jedem Prozess, aber es kommt gelegentlich vor, dass man vorher sich darüber unterhält. Wir schätzen die Sache so und so ein. Und die Verfahrensbeteiligten, also das Gericht, die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung sagen dann jeweils, was sie sich ungefähr vorstellen, was am Ende dabei herauskommen könnte.

Und wie eine solche Verständigung zustande kommt und welche Voraussetzungen es dafür gibt, das ist sehr genau geregelt und zwar in der Strafprozessordnung. Ziel einer solchen Verständigung ist es immer, langwierige Beweisaufnahmen zu verkürzen und dabei sollen aber rechtsstaatliche Grundsätze auf keinen Fall verletzt werden.

Also es geht dann darum, konkret. Legt ein Angeklagter gegebenenfalls ein Geständnis ab und wie würde man das dann werten. Eine Voraussetzung dafür, dass eine derartige Verständigung zustande kommt, ist ja immer, dass der Angeklagte ein umfassendes und nachvollziehbares, glaubwürdiges Geständnis ablegt.

Genau. Also es reicht nicht, dass er oder sie einfach nur sagt, ja, ich war's. Also es muss schon in gewisser Weise auf Besonderheiten einer Tat eingegangen werden, dass die oder der Angeklagte beispielsweise sagen würde, dass es vor der Tat zum Streit gekommen ist, dass die oder derjenige sagt, wie sich die Tat in etwa ereignet hat.

Also man will schon so ein bisschen etwas drumherum erfahren und nicht einfach nur ein schnödes Ja, das würde den Sinn einer Verständigung oder die Ansprüche einer. Solchen Verständigung nicht erfüllen. Gut, also ganz pauschal geht es nicht. Zu einer Verständigung gehört doch auch, dass das Gericht mitteilt, was für eine Strafe es im Falle eines Geständnisses in etwa für angemessen hält.

Eine ganz konkrete Zahl wird allerdings nicht genannt. Da wird dann beispielsweise gesagt, im Falle eines Geständnisses wäre eine Freiheitsstrafe, zwischen vier und sechs Jahren angemessen. Ja, genau. Es wird also immer nur ein gewisser Rahmen festgelegt. In unserem Fall, also dem mit der getöteten Frau, die dann im Kleiderschrank gefunden wurde, lag dieser sogenannte Strafrahmen etwas anders, als du es jetzt beispielhaft genannt hast.

Also die Obergrenze bzw. die Untergrenze, zwischen der das Urteil am Ende liegen sollte. Das Gericht teilte mit, dass es, wenn der Angeklagte ein umfassendes und glaubwürdiges Geständnis ablegt, ein Urteil zwischen sechseinhalb und achteinhalb Jahren Freiheitsstrafe für angemessen hält. Das hat die Kammer dann zu Prozessbeginn bekannt gegeben.

Aber, Bettina, aber die Staatsanwaltschaft hatte doch andere Vorstellungen, oder? Ja, die Staatsanwaltschaft meinte eher, dass elf Jahre Freiheitsstrafe oder zumindest eine, Zitat, zweistellige Freiheitsstrafe geboten sei. Also mit anderen Worten mindestens zehn Jahre. Eine formelle Verständigung ist zunächst nicht zustande gekommen.

Also eine solche Verständigung kommt dann formell zustande, wenn man sich also auf diese entsprechenden groben Zahlen, auf das grobe Ergebnis einigt und das wird dann in der Regel auch protokolliert. Dazu ist es aber in diesem Fall nicht gekommen. Gut, also steigen wir ein in den Prozess. Was hat der Angeklagte denn nun ausgesagt?

Hat er die Vorwürfe eingeräumt? Und falls ja, was sagt er darüber, wie es zu der Tat gekommen ist? Das wurde zunächst nicht bekannt, denn die Einlassung von Daniel G., also das, was er zu den Vorwürfen gesagt hat, erfolgte auf Antrag der Verteidigung unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Die Erklärung dafür ist, laut Gerichtsverfassungsgesetz muss das Interesse der Öffentlichkeit in bestimmten Fällen zurückstehen.

Zurückstehen bedeutet, auch wenn Strafprozesse in Deutschland in der Regel öffentlich sind, also jeder Interessierte zuhören kann, gibt es Ausnahmen und eine Seuche liegt dann vor, wenn im Prozess Details aus dem höchstpersönlichen Lebensbereich des Angeklagten. Und der Beziehung zu der Geschädigten erörtert werden.

Und das war in diesem Fall offenbar so, dass man gesagt hat, das geht hier zu sehr ins Detail, das geht lax gesagt die Öffentlichkeit nichts mehr an. Und deshalb wurde eben für weite Teile des Prozesses die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Okay, und hier im Prozess um das spätere Opfer und den Verdächtigen Daniel G.

Ging es ja um Folgendes. Was genau ist geschehen? Wieso kam es zum Streit? Und was passierte, dass die 34-Jährige dann zu Boden ging und starb? Vielleicht wollte der Mann selbst gar nicht wahrhaben, was da an jenem Novembertag geschehen war. Da lag nun seine Lebensgefährtin auf dem Boden, regungslos und offenbar tödlich verletzt.

Zumindest hatte er offenbar den Eindruck, dass sie tödlich verletzt ist. Ich kann mir vorstellen, dass er sich dann gefragt hat, wie konnte es nur so weit kommen, wie konnte die Situation nur so weit eskalieren. Und was sollte er jetzt tun? Diese Gedanken könnte er sich gemacht haben, nachdem er mit seiner Partnerin in Streit geraten war und sie vermutlich durch Schläge eben die schwerste Kopfverletzung erlitt.

Du hast ja erwähnt, was da passiert ist, welche Verletzungen am Schädel sie davongetragen hatte. Dann im Prozess hat der 37-Jährige schließlich zugegeben, dass er die Frau im Streit niedergeschlagen habe. Bettina, wie hat er denn die Tat geschildert, also im Verlauf der Hauptverhandlung? Wie ist es zu diesem Geschehen gekommen nach seiner Darstellung?

Er gab einen Prozess an, dass er seine Partnerin zu keinem Zeitpunkt habe umbringen wollen. Er beschrieb das, was er gemacht hat, viel mehr als, ich zitiere, Kurzschlussreaktion. Also gemeint ist damit eine Handlung, über die er kein bisschen länger nachgedacht hat. So eine Darstellung, ehrlich gesagt, die erlebt man vor Gericht ja öfter, um nicht zu sagen immer wieder.

Das kann ich bestätigen, dass jemand eine Tat schon länger geplant hat, wird eher selten von Angeklagten erzählt. Hier im Prozess um den Tod der 34-Jährigen war es so, der Angeklagte sagte, zum Tod seiner Freundin sei es auf tragische Weise gekommen. Er und seine frühere Freundin hätten geplant, dass er den gemeinsamen Hund betreuen sollte, damit sie in Ruhe im Homeoffice arbeiten könne.

Daraus hat sich wohl dann leichte Differenzen entwickelt, leichte Wortgefechte und daraus wiederum habe sich ein Streit über die Erziehung des gemeinsames Sohnes entwickelt. Also vom Hund ging es dann über zum Sohn, so verstehe ich das. Also wir haben ja erwähnt, dass Daniel G. und seine Ex-Freundin ein gemeinsames Kind hatten, darum ging es jetzt im engeren Sinne.

Ja, dieser gemeinsame Sohn war zum Zeitpunkt der Tat neun Jahre alt. Zurück zur Aussage des Angeklagten. Er schilderte, seine Ex-Freundin habe ihn erheblich beleidigt, schließlich mit einem Küchenmesser in der Hand vor ihm gestanden. Allerdings habe die Klinge des Messers zu Boden gezeigt, also nicht direkt auf ihn, sondern nach unten.

Trotzdem, so sagte es der Angeklagte, habe er sich bedroht gefühlt und eine Weinflasche ergriffen. Und damit habe er dann zugeschlagen. Er hat berichtet, er müsse wohl mindestens zweimal zugeschlagen. Und nachdem seine Freundin zu Boden gegangen sei und sich nicht mehr gerührt habe, da sei er dann überzeugt gewesen, sie sei tot.

Aber das war ein Trugschluss. Sie war durch die Schläge mit der Weinflasche zwar erheblich verletzt, hat aber zu diesem Zeitpunkt noch gelebt. Das konnten wir in der Rechtsmedizin durch die dort erhobenen Obduktionsergebnisse eindeutig feststellen. Erklär doch bitte, wie man sowas feststellen kann. Ja, um das erst nochmal klarzustellen, festgestellt haben es natürlich meine Kollegen. Ich bin ja selbst inzwischen pensioniert.

Aber du kannst sagen, wie da sowas grundsätzlich abläuft. Na klar, das habe ich ja häufig genug selber auch untersucht. Genau. Also die Frau hatte durch die Schläge mit der Weinflasche eine große Kopfplatzwunde, aus der es einerseits heftig geblutet hat. Übrigens nochmal zum Thema Weinflasche. Die Flasche war ja zum Schluss zersplittert, aber es kann durchaus sein, dass er mehrfach zugeschlagen hat. Die ist vielleicht noch nicht beim ersten Schlag kaputt gegangen. Okay.

Gut, also die Frau hatte einen gewissen Blutverlust. Außerdem hat sie dann in diesem Zustand nach den Schlägen auf den Kopf auch noch erbrochen. Das kommt relativ häufig vor, vor allen Dingen, wenn man den Magen ganz gut gefüllt hat. Also dann wird tatsächlich Mageninhalt hochgewirkt. Manchmal geht das auch im Schwall und das kann man dann nach außen erbrechen. Aber speziell, wenn man am Boden liegt und nicht in stabiler Seitenlage ist.

Und wenn man bewusstlos ist, dann gibt es die große Gefahr, dass man diesen Mageninhalt in die Luftwege bekommt und tief in die Lunge einatmet. Das ist ein Prozess, der dauert eine gewisse Zeit lang. Und in dieser Zeit könnte man der sterbenden Person durchaus noch helfen. Ja, das wäre jetzt meine Frage gewesen, wenn die Frau durch Einatmen von Mageninhalt verstorben ist, wie das dann in der Rechtsmedizin festgestellt wurde, und nicht schon durch die Schläge auf den Kopf, dann hätte doch, wenn der Verdächtige das erkannt hätte, möglicherweise noch Rettungsmaßnahmen einleiten können, also Notruf wählen, vielleicht selber noch versuchen, Wiederbelebungsmaßnahmen zu.

Herr Bettina, ich kann das nur ganz allgemein sagen, möglicherweise ja. Also die einfachste Sofortmaßnahme, die Person nicht auf dem Rücken liegen lassen, sondern stabile Seitenlage und Kopf tatsächlich zur Seite, sodass das Erbrochen herausfließen kann. Wenn in dieser Situation der Täter nach den Schlägen auf den Kopf der 34-Jährigen sofort den Notruf getätigt hätte und, Rettungsmediziner schnell zum Geschehensort gekommen wären dann hätte es möglicherweise durchaus eine Chance gegeben sie auch noch notfallmedizinisch zu versorgen, Inwieweit sie dann nicht vielleicht trotzdem verstorben wäre oder ob sie nicht eventuell dann schon einen hypoxischen Hirnschaden gehabt hätte, darüber will ich jetzt nicht weiter spekulieren.

Also sicher war die Rettung nicht. Und ja, ein Pflegefall im bewusstlosen Zustand, so nach Art eines Wachkoma. Das ist ja auch wirklich keine schöne Situation, wenn man sich das vorstellt. Aber rein spekulativ. Das wollte ich gerade fragen. Du hast gerade hypoxischer Hirnschaden erwähnt. Vielleicht übersetzt du das nochmal für unsere Hörer? Naja, das ist eine Sauerstoffmangelschädigung des Gehirns, die dadurch entsteht, dass es da ein Trauma gibt, also Schläge auf den Kopf, zusätzlichen Blutverlust und dann vor allen Dingen auch ein Abfall des Blutsauerstoffs durch die Einatmung von Mageninhalt.

Also die Frau war hier schon in einer hochproblematischen Situation und die Spekulation über Rettung, die führt zu keinem klaren Ergebnis. Ja, das ist genau etwas, was ja auch im Prozess zur Sprache kam. Die Kopfverletzungen, die die Frau erlitten hatte, waren ja erheblich. Ich erinnere mich, dass im Prozess unter anderem von einer Mehrfachfraktur der Augenhöhle und von Brüchen des Schädelknochens die Rede war.

Außerdem, du hast es eben angedeutet, hatte die 34-Jährige einen Schädel-Hirn-Trauma davon getragen. Genauso war das. Das sind alles erhebliche Verletzungen. Also neben Knochenbrüchen, Blutungen und Verletzungen am Gehirn. Und die können auch für sich alleine genommen, also auch ohne die Einatmung von Mageninhalt, doch unter Umständen zum Tod führen.

Außerdem muss bei der Tat, über die wir heute reden, einiges an Blut geflossen sein. Es wurde auch eine Rechtsmedizinerin im Prozess gehört, die aussagte, dass vor allem im Badezimmer der Wohnung Blutspuren zu finden gewesen seien. Die Expertin sagte dazu, dass das Badezimmer, also wegen dieser vielen Blutspuren, der Tatort sein könnte. Nein, umgekehrt.

Der Schluss, dass das Badezimmer der Tatort gewesen ist, liege daran, dass da besonders viele Blutspuren gefunden sind. So sollte ich es korrekter formulieren. Unter anderem hätten Experten im Heizkörper und unterhalb des Waschbeckens Blutanhaftungen entdeckt. Einige der Blutspuren seien verwischt gewesen, sagte die Rechtsmedizinerin.

Weil offenbar zuvor jemand versucht habe, die Spuren zu beseitigen. Doch mithilfe von Luminol, das ist eine spezielle chemische Verbindung, die Blut sichtbar macht, mithilfe also dieses Luminol sein, die Wischspuren und auch Bluttropfen und Spritzer zu erkennen gewesen. Klaus von Luminol liest man ja beispielsweise in Krimis öfter.

Erklärst du bitte, was es damit auf sich hat? Ja, also wir reden jetzt von dieser Luminol-Probe. Die wird entweder von Kriminalbeamten, praktiziert oder auch von Rechtsmedizinern in Zusammenarbeit mit der Polizei. Noch einmal, Luminol ist ein schwachgelbes, kristallines Pulver. Das ist in Wasser nicht löslich.

Auflösen kann man das in Lösungsmitteln und speziell in alkalischen, wässrigen Lösungen. Dann kann man dieses Luminol tatsächlich auch versprühen und das ist das, was in der Praxis geschieht. Es wird so ein feiner Luminolnebel erzeugt. Das Ganze in Räumlichkeiten, die dann abgedunkelt sein müssen. Das Ergebnis besteht letztlich darin, dass diese Mischung, also Luminol in alkalischer Lösung vernebelt.

Das dazu führt, dass Blutspuren bläulich schimmern. Um das noch mal etwas wissenschaftlich auszudrücken, man spricht von einer sogenannten Chemilumineszenz. Also durch chemische Maßnahmen wird ein Leuchten hervorgerufen, das ist das worum es geht, dieses bläuliche Aufleuchten. In den Bereichen, in denen es bläulich aufleuchtet, ist Blut, weil Blut vor allen Dingen im Bereich des roten Blutfarbstoffs, Schwermetallionen enthält, Eisen und das führt dazu, dass dieses Luminol dann aufleuchtet.

In den Bereichen, in denen es leuchtet, wird mit feinen Tupfern dann Spurenmaterial genommen und das Ganze wird mit DNA-Technologie untersucht und letztlich kommt man dann zur Identifizierung weiter. Von Blut entweder des Opfers, wie in diesem Fall reichlich Blut des Opfers, oder unter Umständen auch mal zum Nachweis von Blut eines Täters.

Die Rechtsmedizinerin sagte zu dieser Methode, wie man das Blut sichtbar macht im Prozess, wir haben selten so. Einen leuchtenden Ereignisort, so formulierte sie es wörtlich. Die Expertin bezog das auf die Wohnung, in der der Leichnam gefunden wurde. Nachdem Ermittler insbesondere im Badezimmer als mutmaßlichen Tatort dieses Luminol eingesetzt hatten, um Blutspuren, sichtbar zu machen, habe die Badewanne, jetzt wieder Zitat, sehr, sehr hell geleuchtet, berichtete die Expertin.

Auch andere Bereiche des Badezimmers wie Armaturen, Dusche und Waschbecken hätten geleuchtet. Ja, wir haben da wirklich in der Rechtsmedizin ein sehr gut eingespieltes Spurensicherungsteam, das auch mit der Kripo sehr gut zusammenarbeitet. In einem solchen Fall wie hier spricht sehr viel dafür, dass dieser Raum, also das Badezimmer, auch der Tatort war.

Aber ich habe ja schon gesagt, die dann sichtbar gemachten Blutspuren werden, letztlich mit DNA-Technologie eindeutig zugeordnet. Also in diesem Falle war das alles Blut des Opfers. Und aus dem Bericht der Rechtsmedizin war dann auch noch Folgendes zu entnehmen. Die Verteilung der Blutspuren, also nicht nur die Wischspuren, Spritspuren, sprach dann dafür, dass es mehrere Schläge gegen das Opfer gegeben haben muss.

Sonst wäre es nicht zu diesem bizarren Spurenbild gekommen, das in der Wohnung festgestellt wurde. Also zwei Schläge auf den Kopf ist da schon das Mindestmaß. Bettina, es kam doch dann nach relativ wenigen Verhandlungstagen schon zum Urteil, das ja inzwischen auch rechtskräftig ist. Erzähl doch mal, wie das Gericht letztlich entschieden hat.

Also Daniel G., der Angeklagte, wurde wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt. Laut Gericht handelte es sich, um einen besonders tragischen Fall, so hat die Vorsitzende Richterin das dann gesagt. Ja, das kann ich aus meiner Sicht vielleicht nachvollziehen. Tragisch, weil die ja mal ein gutes Verhältnis miteinander hatten und sich eigentlich über ihr Kind unterhalten haben. Und das Ganze ist dann tatsächlich völlig entgleist.

Bettina, vor diesen tödlichen Schlägen hat es zwischen dem 37-Jährigen und der Frau doch eigentlich einen ganz harmlosen Streit gegeben. Kannst du darüber noch mehr erzählen? Ja, dazu sagte die Richterin, dass dieser relativ harmlose Streit, so formulierte sie das, dieser gleichwohl, und jetzt wieder ein Zitat, das fast zum Überlaufen gebracht habe, Sie sagte weiter, es sei unbegreiflich, dass sie an diesem Tag ausgetickt sind.

Und damit meinte sie den Angeklagten mit diesem, es sei unbegreiflich, dass sie an diesem Tag ausgetickt sind. Es handelte sich aber bei dieser Tat, die der Angeklagte begangen hat, nach Überzeugung des Gerichts nicht um eine Affekttat, sondern, die Kammer kam zu der Überzeugung, der Angeklagte sei zur Tatzeit voll schuldfähig gewesen.

Ich habe gelesen, dass das Geständnis des Angeklagten nach Überzeugung des Gerichts, die Beweisaufnahme und damit den Prozess erheblich verkürzt hat. Also ich erinnere jetzt nochmal an die Verständigung, über die man am Anfang schon mal gesprochen hatte. Ja, ansonsten hätte man sehr wahrscheinlich einen langwierigen Indizienprozess gehabt, der möglicherweise vielleicht sogar ein ganzes Jahr hätte dauern können.

So wurde hier das Urteil schon am 6. Verhandlungstag verkündet. Nach knapp zwei Monaten Verhandlungsdauer. Das nenne ich tatsächlich sehr sparsam, rational durch. Verhandelt. Ja, der Angeklagte hatte ja in seinem Geständnis erzählt, dass er und seine frühere Freundin am Tag tat, geplant hatten, dass er den Hund betreuen sollte, damit sie in Ruhe im Homeoffice arbeiten könne.

Dann habe es sich daraus der Streit um die Erziehung des gemeinsamen Sohnes entwickelt. Das haben wir vorhin erwähnt. Und dieser Streit sei dann so weit eskaliert, dass er schließlich mit der Weinflasche zuschlug. Davon, dass die Frau später durch das Einatmen von Mageninhalt verstorben ist, habe der Mann vermutlich nichts mitbekommen.

So hat das Gericht das dann für sich die Rückschlüsse gezogen aus der Beweisaufnahme. Allerdings, hieß es in der Urteilsbegründung, habe Daniel G. Erkannt, dass die Schläge mit der Weinflasche auf den Kopf des Opfers lebensgefährlich waren. Dies habe er auch billigend in Kauf genommen. Nach der Tat sei der 37-Jährige, Zitat, erschrocken gewesen über das, was er seiner früheren Freundin, dieser 34-Jährigen angetan hatte und zudem sei er auch noch in Panik gewesen.

Ja, das ist in gewisser Weise nachvollziehbar. Aber andererseits muss man natürlich auch berücksichtigen, er hat sie dann im Schrank versteckt. Ja, den Schrank hat er tatsächlich auch unbegiebar gemacht, danach was da vorgestellt und er hat auch Blutspuren versucht wegzuwischen. Und gut, offenbar hat er die Frau eindeutig für tot gehalten. Das ist schon klar.

Was im Einzelnen passiert war, hat er offensichtlich nicht erkannt. Bettina, wie hat der Angeklagte letztlich auf das Urteil reagiert? Hat er überhaupt eine erkennbare Reaktion gezeigt? Also während der Urteilsverkündung zeichnete der 37-Jährige zumindest, soweit ich das beobachten konnte, keine Regung. Er saß still auf seinem Stuhl und schaute ins Leere. So wirkte das auf mich.

Die Vorsitzende Richterin sagte weiter, strafschärfend sei zu bewerten, dass die Tat in der Wohnung des Opfers verübt wurde und damit in einem besonders geschützten Raum. Aber wirklich schwer wiegen natürlich vor allem die Folgen für den gemeinsamen Sohn des früheren Paares. Die Mutter ist tot, der Vater in Haft, der Junge lebt mittlerweile im Jugendheim.

Also hat diese Tat auch für den Sohn allerschwerste Folgen. Die Mutter ist tot, Vater im Gefängnis, wirklich tragisch. Lass mich diesen Aspekt noch mal ganz kurz hervorheben. Das ist schon sehr wichtig. Ja, wir wollen ja auch immer auf die weiteren Opfer hinweisen. Das eine Opfer ist tot, die Mutter, aber es gibt hier, Natürlich als weiteres Opfer mindestens noch den Sohn, sicherlich auch noch viele andere.

Also gemeint sind die Angehörigen, die Freunde, die Nachbarn und so weiter. Die haben unter dieser sehr speziellen, tragischen Geschichte, denk auch daran, Leichnam im Schrank, längere Zeit verschwunden, ja, dann im stark vollnisverändernden Zustand aufgefunden. Alle Menschen grübeln natürlich über die Abläufe.

Und zumindest der Junge hat sein Leben lang darunter zu leiden. Der hat lebenslänglich. Und auch die anderen Opfer haben sicherlich schwer dran zu tragen. Das finde ich sehr wichtig, was du eben noch mal zusammenfassend gesagt hast. Ich glaube, das trifft auf sehr, sehr viele, wahrscheinlich die allermeisten Fälle zu, bei denen jemand verstorben ist, gewaltsam verstorben ist.

Es gibt eben dieses eine Opfer, aber es gibt eben auch viele andere, die davon betroffen sind. Und das ist immer eine sehr, sehr traurige Geschichte. Wir haben ja auch gelegentlich mit Menschen gesprochen, Klaus, du und ich. Die Angehörige von Opfern waren und dann uns auch erzählt haben, wie es ihnen ergangen ist, dass das Leben durch so eine Gewalttat, auch ihr eigenes Leben, sich dramatisch verändert hat.

Also auch die Angehörigen sind mit Opfer und das ist doch etwas, was mich zumindest auch immer sehr bewegt. Ja, wir kommen zum Ende dieses Falles. Vielen, vielen Dank, dass du wieder bei uns im Podcaststudio gewesen bist und mit mir gemeinsam über diesen Fall gesprochen hast und, dann sehen wir uns ein nächstes Mal, wenn es wieder an diesem Ort heißt, dem Tod auf der Spur.

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