
Erstsemesterfolge: Schwerpunktsetzung und Meinungsstreit in der Klausur | Teil 2
Freitag, 30. Oktober 2026 · 17 min
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Shownotes
Willkommen zu einem Doppel in unserer Erstsemester-Reihe! In diesen beiden Folgen geht es um zwei Fähigkeiten, die in jeder Klausur über die Note entscheiden und die eng zusammenhängen: die Darstellung und Lösung von Meinungsstreiten (Teil 1) und die richtige Schwerpunktsetzung (Teil 2).
Im ersten Teil klären wir, was ein Meinungsstreit überhaupt ist und — besonders wichtig — wann ihr ihn ausführen müsst. Die entscheidende Regel: Ein Streit wird nur dann dargestellt und entschieden, wenn die verschiedenen Ansichten im konkreten Fall zu unterschiedlichen Ergebnissen führen. Wir zeigen den sauberen Aufbau — das Problem aus dem Sachverhalt heraus aufwerfen, die vertretenen Ansichten mit ihren Argumenten darstellen (eine Ansicht, andere Ansicht, Rechtsprechung bzw. herrschende Meinung) und erst dann entscheiden, wenn es nötig ist. Dabei geht es um echtes Argumentieren mit den Auslegungsmethoden (Wortlaut, Systematik, Historie, Telos) und darum, dass es in der Klausur auf die vertretbare, gut begründete Lösung ankommt, nicht auf die „richtige”. Ein zentraler Punkt: Streitstände werden immer am Fall abgehandelt, nie als abstrakter Lehrbuchexkurs.
Im zweiten Teil geht es um die Schwerpunktsetzung — die Kunst, zu erkennen, worauf es im konkreten Fall ankommt. Wir zeigen, wie ihr Schwerpunkte identifiziert (Hinweise im Sachverhalt, ungewöhnliche Details, der Bearbeitervermerk), wie ihr eure Zeit und euren Platz entsprechend verteilt und wie ihr die Steuerung zwischen ausführlichem Gutachtenstil für Problematisches und knappem Stil für Unproblematisches beherrscht. Und wir sprechen über die typischen Fehler: Nebenschauplätze ausbreiten, das Hauptproblem übersehen oder alles gleich wichtig behandeln. Zusammen geben euch die beiden Folgen das Werkzeug, um in der Klausur das Wesentliche zu treffen und es überzeugend darzustellen.
Ihr erfahrt,
• was ein Meinungsstreit ist und wann ihr ihn überhaupt darstellen und entscheiden müsst
• wie ihr einen Streit sauber aufbaut — Problem aufwerfen, Ansichten mit Argumenten darstellen, begründet entscheiden
• wie ihr mit den Auslegungsmethoden argumentiert und warum es auf die vertretbare Lösung ankommt
• wie ihr Schwerpunkte im Sachverhalt und im Bearbeitervermerk erkennt und Zeit sowie Platz richtig verteilt
• welche typischen Fehler ihr bei Streitdarstellung und Schwerpunktsetzung vermeidet
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Diese Folge wird euch präsentiert von unserem Kooperationspartner Nommos Verlag. Willkommen zu einer neuen Folge kurz erklärt. Heute inzwischen mit der 8.1. Folge. Wir knüpfen daher nahtlos an die letzte Folge an. In der letzten Folge haben wir uns mit der Schwerpunktsetzung und einem Meinungsstreit in der Klausur beschäftigt, wie ihr das darstellt.
Außerdem haben wir besprochen, wie man das an einem praktischen Beispiel festmachen kann und wie man das formuliert. Das werden wir uns heute mal genauer anschauen. Also, wir haben ja folgenden Aufbau, der im Übrigen natürlich kein offizieller ist, aber schon von jedem so eingehalten wird. Und zwar geht dieser Aufbau folgendermaßen.
Erstens Obersatz, zweitens Definition, drittens Subsumption, 3a Problemaufriss, 3b Ansicht 1, 3C Ansicht 2, 3D Entscheidung für euch, ob ein Streitentscheid relevant ist und dann 3E Streitentscheid. Viertens Ergebnis. Das ist also euer Aufbau, den ihr in eurem Gutachten einhalten solltet, damit ihr von der Struktur her dem Korrektor zeigt, ich weiß, wie man einen Schwerpunkt prüft, ich weiß, wie man einen Meinungsstreit prüft und hier guckt mal, ich bleibe sogar im Gutachtenstil und dann räumt man auch eigentlich relativ viel Punkte ab.
Heute habe ich euch einen praktischen Fall mitgebracht und ich habe ein bisschen länger überlegt, welchen Meinungsstreit denn wir jetzt darstellen können, damit den auch jeder versteht, weil es hören uns natürlich Erstsemester, aber es hören diese Folgen tatsächlich auch Leute, die schon älter sind und die schon im fortgeschrittenen bzw.
Examenskandidaten sind. Ich vermute einfach deswegen, weil Thema Meinungsstreit und Schwerpunktsetzung auch immer relevant bleibt. Deswegen wollte ich einen Fall wählen, der alle so ein bisschen erreicht, aber den auch gut versteht. Und deswegen habe ich in Anlehnung an unsere Folge ÖR77 das materielle Prüfungsrecht des Bundespräsidenten gewählt, weil das im Staatsorganisationsrecht der bekannteste Streit ist, den man, glaube ich, auch verständlich erklären kann, sodass es jeder kapiert.
Also, ich leite euch jetzt das Problem einmal kurz und verständlich her, damit wir alle auf dem gleichen Stand sind und wissen, wie man den Meinungsstreit dann in einen Gutachtenaufbau integrieren kann. Der Bundespräsident hat viele Aufgaben, unter anderem die legislative Aufgabe, Gesetze zu verkünden und auszufertigen.
Und das Ganze steht in Artikel 82 Grundgesetz. Da jetzt eben am Ende des Gesetzgebungsverfahrens steht, wird sich seit jeher Gedanken darüber gemacht, ob der Bundespräsident das Gesetz einmal formell und dann materiell, also inhaltlich, auf seine Richtigkeit überprüfen darf und auch vielleicht sogar muss.
Das könnte eben deshalb relevant sein, weil er bei seinem Amtsantritt ja unter anderem einen Amtseid leistet, wo er Deutschland vor allen Gefahren schützt und deswegen seiner Funktion nicht entsprechen würde, wenn er sehenden Auges ein Gesetz ausfertigt, was verfassungswidrig ist. Das ist einmal die eine Seite seiner Funktion, aber andererseits wissen wir natürlich auch, wir haben in der Weimarer Republik gelernt, Weimarer Republik, so ist die Betonung richtig, dass der Bundespräsident nicht zu viel Macht haben darf.
Deswegen nimmt er im Grundgesetz eine rein repräsentative Funktion wahr. Und diese beiden Perspektiven streiten jetzt miteinander und auf beiden Seiten stehen bestimmte Meinungen. Und da wird eben einerseits vertreten, ja, ein materielles Prüfungsrecht besteht, also ein inhaltliches Prüfungsrecht des Gesetzes, was er ausfertigen soll.
Und andererseits sagen die, nee, es besteht kein materielles Prüfungsrecht. Das in der Kurzfassung, wer es sich gerne nochmal genauer anhören will, also vor allem für die Examenskandidaten, das war Folge ÖR 77 zum materiellen Prüfungsrecht des Bundespräsidenten. So, gekleidet ist das Ganze in der Klausur in ein sogenanntes Organstreitverfahren, also wenn Verfassungsorgane miteinander über Rechte und Pflichten streiten.
Und in der Klausur fragt ihr euch dann, ob der Bundespräsident ein Gesetz ausfertigen muss oder ob er dies verweigern darf. Soweit, so gut. Wir kennen jetzt den verkürzten Sachverhalt und ich kann euch jetzt zeigen, wie man diesen Meinungsstreit in ein Gutachten integriert. Zunächst müssen wir im abstrakten Gutachten verorten, wo wir jetzt diesen Meinungsstreit führen.
Mit abstrakten Gutachten meine ich eure gesamte Klausur. Das ist natürlich wichtig, weil ihr natürlich den Schwerpunkt auch an der richtigen Stelle prüfen müsst, wo er eben relevant ist. Das ist jetzt von Klausurstellung zu Klausurstellung natürlich unterschiedlich. Ich kann euch da jetzt kein Patentrezept geben, weil es natürlich mal ein Organstreitverfahren sein kann, aber es kann auch einfach mal nur ein Gutachten sein, ohne Zulässigkeit und Begründetheit und ähnliches.
Deswegen gibt es da leider kein Patentrezept. In unserem Beispiel hat der Bundespräsident die Ausfertigung des Gesetzes verweigert, weil er inhaltlich das Gesetz für verfassungswidrig hält. Eine Fraktion aus dem Bundestag will ihn jetzt aber dazu zwingen, weil die eben das Gesetz eingebracht haben und besonderes Interesse daran haben, dass dieses Gesetz verabschiedet wird.
Und die verklagen ihn jetzt eben vor dem Bundesverfassungsgericht. Und wir überprüfen jetzt aus Sicht des Bundesverfassungsgerichts in unserer Begründetheit, in der sogenannten Begründetheit, ob der Bundespräsident gegen seine Pflichten als Bundespräsident verstoßen hat, indem er das Gesetz, die Verkündung, die Ausfertigung verweigert.
Zunächst müssen wir also einen Obersatz bilden, wenn wir an der richtigen Stelle im Gutachten sind. Der Bundespräsident könnte mit seiner Weigerung, das Gesetz auszufertigen, gegen seine Pflichten als Bundespräsident gemäß Artikel 82 Grundgesetz verstoßen haben. Das ist also euer Obersatz. Kennt ihr schon in eurem Gutachten, muss im Konjunktiv sein und muss praktisch zeigen, was ihr gerade prüft.
Und im besten Fall auch noch die Norm enthalten, denn die kommt jetzt dann in eine Definition. Also jetzt kommt die Definition. Die habe ich jetzt einfach mal pauschal zusammengefasst. Hier heißt es, gemäß Artikel 82 Grundgesetz werden die Gesetze vom Bundespräsidenten ausgefertigt. Gesetze sind solche Gesetze, die nach den Vorschriften dieses Grundgesetzes zustande gekommen sind.
Damit nimmt der Bundespräsident als letzte Instanz im Gesetzgebungsverfahren die abschließende Rolle der Legislative ein. Ein formelles Prüfungsrecht wird allgemein angenommen. So, das habe ich jetzt einfach mal als Definition genommen. Natürlich müsst ihr das nehmen, was ihr auswendig gelernt habt, zum Artikel 82 Grundgesetz.
Man muss dann auch immer so ein bisschen überlegen, was brauche ich denn jetzt hier alles als Information vorab, um hier richtig subsumieren zu können. Deswegen finde ich, das, was ich gesagt habe, ist schon eigentlich ausreichend. Jetzt kommt ihr zur Subsumption. Die Subsumption eröffnet ihr mit dem sogenannten Problemaufriss.
Denn ihr braucht ja jetzt irgendeine Verbindung zwischen Definition, Subsumption und zugleich Hinleitung auf das Problem. Das ist der sogenannte Problemaufriss. Das kann ein Obersatz sein, das würde ich auch euch in der Regel empfehlen, das kann auch ein Vorbringen der Parteien sein, dann nehmt ihr also ein Argument der Parteien oder eine aufgeworfene Frage der Parteien, eben danach, ob jetzt hier ein materielles Prüfungsrecht besteht, ob der Bundespräsident die Ausfertigung verweigern durfte, irgend sowas.
Ich hätte jetzt hier zum Beispiel formuliert, neben dem formellen Prüfungsrecht könnte dem Bundespräsidenten ein materielles Prüfungsrecht zustehen. Unter einem materiellen Prüfungsrecht ist das Recht des Bundespräsidenten zu verstehen, ein Gesetz vor Ausfertigung auf seine Verfassungsmäßigkeit hin zu überprüfen.
Sollte dem Bundespräsident ein solches Recht zustehen, käme ihm ein sogenanntes präsidiales Verweigungsrecht zu. Das ist also oder könnte euer Problemaufriss sein. Wichtig ist, ihr habt gehört, was ich gesagt habe, könnte zustehen. Ihr müsst jetzt im Konjunktiv formulieren, weil der Problemaufriss ja die Hinleitung auf euer Problem ist.
Ihr wollt ja noch nicht vorab sagen, wie es ausgeht. Das ist ja gerade kein Gutachten, das wäre ein Urteil. Und im Gutachten müsst ihr eben oben im Obersatz im Konjunktiv formulieren. Und genauso auch hier. Sind wir also jetzt mit 3a fertig, kommen wir zu 3b und 3C. Das sind die zwei Darstellungen der Meinungen.
Also in diesem Fall zwei Meinungen habe ich jetzt einfach mal genommen, Ansicht 1 und Ansicht 2. Das heißt, nach dem Problemaufriss könnt ihr eine Überschrift machen mit Ansicht 1 oder ihr macht einfach einen Absatz. Ich bin immer ein Fan von meiner Überschrift reinzuhauen, damit man einfach mit dem Klausurenkorrektor einfach so ein bisschen eine Hilfe gibt, dass das Ganze leserlicher wird.
Aber es kann jeder so machen, wie er möchte. Ihr müsst jetzt nur folgendes formulieren. Nach einer Ansicht steht dem Bundespräsident kein solches materielles Prüfungsrecht zu. So, das ist der Einleitungssatz für eure Ansicht, für die eine Ansicht. Und dann kommen all diejenigen Argumente, die ihr auswendig gelernt habt für Ansicht 1.
Also könnt ihr sagen, was sagt denn jetzt genau Ansicht 1? Das kommt jetzt alles hier in diesen Block rein. Nachdem ihr das dargestellt habt, was Ansicht 1 dazu sagt, ob der Bundespräsident ein materielles Prüfungsrecht hat oder nicht, ist ganz wichtig. Das ist wirklich ganz entscheidend. Das entscheidet jetzt, was jetzt kommt, entscheidet gute Klausuren von mittelmäßigen Klausuren.
Und zwar kommt jetzt die Anwendung auf den speziellen Fall in der Klausur. Ihr müsst also gucken, was sagt die Ansicht. Aha, die Ansicht sagt, ein materielles Prüfungsrecht besteht grundsätzlich nicht, also kommt dem Bundespräsidenten nicht zu. Und dann müsst ihr gucken, wie wäre denn, wenn ich diese Ansicht auf den Klausurfall anwenden würde, das Ergebnis der Ansicht.
Das könnte folgendermaßen lauten. Folgt man dieser Ansicht, könnte der Bundespräsident in unserem Klausurfall die Ausfertigung des Gesetzes X, das das und das besagt, in diesem Fall nicht verweigern. Ihm stände also in unserem speziellen Klausurfall, natürlich schreibt ihr das nicht so, aber ihr formuliert es ähnlich, kein präsidielles Verweigerungsrecht zu.
Das heißt, wichtig ist jetzt, dass ihr unter 3b, wenn ihr die Erstansicht darstellt, die Ansicht darstellt und dann sagt, wie das Ergebnis dieser Ansicht in Anwendung auf den Klausurfall ausfallen würde. Werbung. Heute haben wir wieder ein ganz besondere Empfehlung und zwar eine in eigener Sache. Denn im neuen Jahr, ab dem 01.01.
wird es eine neue Podcast-Struktur geben, denn wir vergrößern uns enorm. Was bedeutet das? Das bedeutet, dass es drei kurzerklärt Kanäle geben wird. Also es wird ein kurzerklärt öffentliches Recht, kurzerklärt Zivilrecht und kurzerklärt Strafrecht geben, als je eigenen Podcast, wo es sehr viele Formate auf den einzelnen Kanälen geben wird.
Montags wird es immer weiterhin die Arbeitsgemeinschaft geben, die wir jetzt auch gerade hören. Dann wird es mittwochs Karteikarten to go geben zu dem Fach, was wir am Montag besprochen haben. Freitags gibt es ein passendes, aktuelles Urteil zu dem Thema, was wir in der Woche besprochen haben. Und Samstag gibt es in diesem Bereich die große Übung.
Und diese Viererserie gibt es auf allen drei Kanälen. Das heißt, ihr habt jede Woche zwölf Formate, die ihr euch anhören könnt und euch in jedem Bereich perfekt auf die Klausuren vorbereiten könnt. Daneben wird es natürlich weiterhin Folgen geben zu mehr Kaffee als Kommentar, also sowas Examensvorbereitung, Referendariat rund ums Studium.
Und dann wird es auch immer noch natürlich ab und zu Gastbeiträge geben, wenn wir mal irgendwie hinter den Tellerrand blicken wollen. Damit freuen wir uns auf das neue Jahr und auch damit Werbung Ende. Wenn ihr das gemacht habt, kommt ihr zu 3C. Also zu einer möglicherweise neuen Überschrift oder einfach Ansicht 2 und formuliert folgendes.
Nach einer anderen Ansicht steht dem Bundespräsidenten ein solches Prüfungsrecht zu. Und zwar aus den und den Gründen. Dann kommt also Ansicht 2, die ihr auch auswendig gelernt habt. Und dann kommt auch wieder die Anwendung auf den Klausurfall. Folgt man dieser Ansicht, könnte der Bundespräsident die Auswärtigung des Gesetzes X in unserem speziellen Klausurfall verweigern.
Ihm käme also sehr wohl ein präsidielles Verweigerungsrecht zu. Und damit kommt ihr zu 3D und zwar eurer Entscheidung. Muss ich jetzt hier den Streit entscheiden? Und ihr habt dafür schon vorgebaut. Deswegen sage ich, ist das so wichtig, dass ihr die Ansichten schon auf die konkrete Klausur anwendet.
Denn dann wisst ihr, zu welchen Ergebnissen denn die jeweilige Ansicht kommt. Kommen nämlich die jeweiligen Ansichten zum gleichen Ergebnis. Es ist hier falsch, einen Meinungsstreit durchzuführen. Das ist total wichtig, dass ihr euch das merkt. Also wenn ihr Ansicht 1 und Ansicht 2 jeweils am Klausurfall gemessen habt und gesehen habt, aha, die kommen beide zum gleichen Ergebnis, dann sagt ihr, ja, ich muss den Streit hier nicht entscheiden, denn beide Ansichten kommen zum gleichen Ergebnis.
Das ist super, wenn ihr das so macht, weil dann zeigt ihr dem Korrektor, dass ihr Wichtiges von Unwichtigem trennen könnt. Ihr könnt ihm sagen, guck mal, ich laber dich hier jetzt nicht mit überflüssigem voll, weil ich weiß, dass es nicht streitentscheidend ist. So, jetzt ist es aber natürlich so, dass in unserem Fall es so ist, dass die Ansichten zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen.
Und deswegen müsst ihr hier sagen, aha, die Ansichten, das könnt ihr übrigens auch gerne so schreiben, Ansicht 1 und Ansicht 2 kommt zu unterschiedlichen Ergebnissen, daher ist ein Streitsentscheid notwendig. Und dann kommt ihr eben zu 3E zu dem Streitentscheid, was nichts anderes ist als eine Stellungnahme von euch.
Ihr müsst also Argumente für und gegen die jeweilige Ansicht aufführen. Das könnt ihr eigentlich schon relativ leicht, weil ihr diese Argumente in der Regel auch schon auswendig gelernt habt. Ihr habt ja nicht nur die Darstellung der Ansichten auswendig gelernt, sondern auch die Pro- und Kontra-Argumente.
Und die könnt ihr jetzt eben hier im Streiteentscheid bringen. Und das müsst ihr dann halt auch formulieren und euch am Ende für eine Meinung, und zwar sage ich euch für die herrschende Meinung natürlich, das wisst ihr natürlich auch schon, weil ihr es gelernt habt, entscheiden. Wichtig ist, dass ihr bitte niemals, und ich sage niemals der Mindermeinung folgt, außer es sind so spezielle Streitigkeiten, wo klar ist, dass die Mindermeinung die richtige Meinung ist.
Das werdet ihr dann im Examenskurs sehen. Aber bitte glaubt niemals den Leuten, die sagen, man kann auch eine Mindermeinung vertreten. Nein, kann man in der Klausur nicht, weil es immer besser ist, die herrschende Meinung zu vertreten, auch wenn das nicht eure Auffassung ist. Bitte in der Klausur, gerade in Anfängerklausuren, immer der herrschenden Meinung nachplappern.
Das ist ganz wichtig. So. Und damit haben wir uns angeschaut, wie man einen praktischen Fall in so einem Gutachten, in so ein Gutachten baut. Natürlich ist das, was ich jetzt hier gesagt habe, auch alles sehr subjektiv. Das ist so, wie ich das gelernt habe, so wie ich das gemacht habe, so wie ich das mir auch heute wieder immer noch herleite.
Natürlich machen das manche, variieren die so ein bisschen. Da gibt es natürlich auch so einen argumentativen Streitaufbau. Das ist dann gerade in Bezug aufs Examen, kann man das auch mal machen. Was das genau ist, werde ich euch aber jetzt nicht sagen, um euch nicht zu verwirren. Denn es ist am besten, wenn man sich selbst eine Struktur erarbeitet, die natürlich auch allseits vertreten wird.
Also ihr könnt euer Gutachten so aufbauen, wie ihr es halt aufbaut. Das müsst ihr halt natürlich vorher überprüfen. Aber es ist wichtig, dass ihr euch einfach von Anfang an eine Struktur erarbeitet, die ihr von Anfang bis Ende durchzieht. Einfach damit ihr euch nicht selbst verwirrt. Deswegen würde ich euch ans Herz legen, so einen Meinungsaufbau klassisch, wie ich euch das erklärt habe, aufbaut, da macht ihr eigentlich in der Regel nichts falsch.
So, und damit sind wir am Ende der heutigen Folge und ich wünsche euch noch eine schöne nächste Woche. Mal schauen, ob wir dann noch eine erste Folge machen. Das bin ich noch ein bisschen am überlegen. Wenn ihr noch Fragen und Ideen habt, könnt ihr uns die natürlich wie immer über unsere Social-Media-Kanäle oder über unsere Mail, die auch unten in den Shownotes verlinkt ist, zukommen lassen.
Dann kann ich noch sehen, es besteht da noch ein bisschen Bedarf. Ich bin noch am überlegen, ob wir vielleicht nochmal die strafrechtsinhaltlichen Themen ein bisschen darstellen. Also was ist allgemeiner Teil, was besonderer Teil, was ist da so Inhalt, worauf muss man achten. Vielleicht mache ich das auch noch, aber das entscheide ich dann auch je nachdem von euren Zuschriften.
Daher würde ich mich auch über eine Bewertung natürlich freuen vom Podcast. Das hilft uns immer sehr, gesehen zu werden und auch immer so ein Feedback zu bekommen, ob das, was wir machen, für euch auch gut ist. So, und damit hören wir uns in der nächsten Woche. Bis dahin. Tschüss.