Kurzerklärt - Der Jurapodcast

Erstsemesterfolge: Schwerpunktsetzung und Meinungsstreit in der Klausur | Teil 1

Donnerstag, 29. Oktober 2026 · 20 min

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Shownotes

Willkommen zu einem Doppel in unserer Erstsemester-Reihe! In diesen beiden Folgen geht es um zwei Fähigkeiten, die in jeder Klausur über die Note entscheiden und die eng zusammenhängen: die Darstellung und Lösung von Meinungsstreiten (Teil 1) und die richtige Schwerpunktsetzung (Teil 2).
Im ersten Teil klären wir, was ein Meinungsstreit überhaupt ist und — besonders wichtig — wann ihr ihn ausführen müsst. Die entscheidende Regel: Ein Streit wird nur dann dargestellt und entschieden, wenn die verschiedenen Ansichten im konkreten Fall zu unterschiedlichen Ergebnissen führen. Wir zeigen den sauberen Aufbau — das Problem aus dem Sachverhalt heraus aufwerfen, die vertretenen Ansichten mit ihren Argumenten darstellen (eine Ansicht, andere Ansicht, Rechtsprechung bzw. herrschende Meinung) und erst dann entscheiden, wenn es nötig ist. Dabei geht es um echtes Argumentieren mit den Auslegungsmethoden (Wortlaut, Systematik, Historie, Telos) und darum, dass es in der Klausur auf die vertretbare, gut begründete Lösung ankommt, nicht auf die „richtige”. Ein zentraler Punkt: Streitstände werden immer am Fall abgehandelt, nie als abstrakter Lehrbuchexkurs.
Im zweiten Teil geht es um die Schwerpunktsetzung — die Kunst, zu erkennen, worauf es im konkreten Fall ankommt. Wir zeigen, wie ihr Schwerpunkte identifiziert (Hinweise im Sachverhalt, ungewöhnliche Details, der Bearbeitervermerk), wie ihr eure Zeit und euren Platz entsprechend verteilt und wie ihr die Steuerung zwischen ausführlichem Gutachtenstil für Problematisches und knappem Stil für Unproblematisches beherrscht. Und wir sprechen über die typischen Fehler: Nebenschauplätze ausbreiten, das Hauptproblem übersehen oder alles gleich wichtig behandeln. Zusammen geben euch die beiden Folgen das Werkzeug, um in der Klausur das Wesentliche zu treffen und es überzeugend darzustellen.
Ihr erfahrt,
• was ein Meinungsstreit ist und wann ihr ihn überhaupt darstellen und entscheiden müsst
• wie ihr einen Streit sauber aufbaut — Problem aufwerfen, Ansichten mit Argumenten darstellen, begründet entscheiden
• wie ihr mit den Auslegungsmethoden argumentiert und warum es auf die vertretbare Lösung ankommt
• wie ihr Schwerpunkte im Sachverhalt und im Bearbeitervermerk erkennt und Zeit sowie Platz richtig verteilt
• welche typischen Fehler ihr bei Streitdarstellung und Schwerpunktsetzung vermeidet
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Diese Folge wird euch präsentiert von unserem Kooperationspartner Nommos Verlag. Willkommen zu einer neuen Folge kurz erklärt. Heute sind wir inzwischen bei der siebten Ersti-Folge angelangt und in der schauen wir uns mal an, wie man einen Meinungsstreit aufbaut, was das überhaupt genau ist und wie man eine gute Schwerpunktsetzung in der Klausur beweist.

Ich glaube, das Thema Schwerpunktsetzung ist ein, was einen bis zum Examen hin beschäftigt. Also gehe ich davon aus, dass unter euch Hörerinnen und Hörern auch gerade einige sind, die sich auch in der Examsvorbereitung befinden. Und da sehen auch die Erstis, das ist ein Thema, was immer wichtig ist, was man leider auch nicht pauschal beantworten kann, sondern man muss sehr oft im Einzelfall entscheiden, was ist jetzt Schwerpunkt der Klausur, wo sind hier die Schwerpunkte und wie zeige ich jetzt dem korrektor, dass ich erkannt habe, das ist ein Schwerpunkt und ich behandle gerade hier einen Schwerpunkt.

Das ist auch nicht immer ganz leicht zu beantworten. Deswegen werden wir uns heute in der Folge diesen zwei Dingen widmen und in der nächsten Folge werden wir uns dann mal ein praktisches Beispiel zur Schwerpunktsetzung bzw. zum Aufbau eines Meinungsstreites anschauen. Da habe ich ein praktisches Beispiel dabei mit Formulierungen, dass ihr auch mal hört, wie hört sich sowas an, wie sollte das gegebenenfalls aufgebaut sein.

Zu beachten, jetzt bei der Folge hier zu Beginn, ist erstmal, sofern man einen Meinungsstreit führt, ist man bei einem Schwerpunkt der Klausur angekommen. Also Meinungsstreitigkeiten werden nur bei Schwerpunkten in der Klausur geprüft. Und eine Klausur ist in der Regel auf mehreren Schwerpunkten aufgebaut.

Der Klausur und Korrektor, jetzt zum Beispiel ich in dem Fall, der hat, kommt natürlich auf die Schwierigkeitsgrad der Klausur an, aber ich sage mal in der Regel so drei bis fünf Schwerpunkte. Und da hat er gesehen, ah, dieser Schwerpunkt ist besonders schwer, da gebe ich fünf Notenpunkte drauf. Wenn man also hier alle Argumente bringt und das gut beschreibt, den Schwerpunkt und ähnliches, dann vergebe ich da fünf Notenpunkte drauf.

Das heißt, wenn man nur einen Schwerpunkt richtig behandelt, gibt es fünf Punkte schon. Natürlich muss es auch ausführlich sein und es muss auch gut argumentiert sein. Das ist natürlich logisch. Aber ihr seht, Schwerpunkte zu treffen, ist das, worauf es in der Klausur unter anderem ankommt. Aber diese Schwerpunkte müsst ihr natürlich auch irgendwie entdecken.

Und ihr müsst dem Korrektor zeigen, dass es ein Schwerpunkt ist. Denn der Korrektor bewertet auch, gibt auch Punkte darauf, wie ihr die Schwerpunktsetzung habt. Also behandelt ihr jedes Tatbestandsmerkmal in der gleichen Länge. Das zeigt schon mal, dass ihr keine Schwerpunktsetzung habt. Behandelt ihr alle Sachentscheidungsvoraussetzungen, zum Beispiel bei der Zulässigkeit einer verwaltungsgerichtlichen Klage, alle gleich lang.

Obwohl es bei der stadthaften Klageart zum Beispiel ein Problem gibt, dann zeigt das, dass ihr keine gute Schwerpunktsetzung habt. Auch wenn ihr den Schwerpunkt möglicherweise erkannt habt. Ihr habt erkannt, stadthafte Klageart, Schwerpunkt, da muss ich diskutieren, aber der Schwerpunkt hebt sich nicht von euren anderen Ausführungen ab.

Das muss man also lernen, wie man damit umgeht. Also, wie macht man das deutlich? Wie zeigt man das dem Korrektor? Zunächst einmal natürlich dadurch, was ich gerade schon gesagt habe, dass man den Schwerpunkt besser beschreibt, also dass man mehr beim Schwerpunkt schreibt, mehr argumentiert und dass sich alleine von der Anzahl der geschriebenen Zeilen sich dieser Teil von den anderen Tatbestandsvoraussetzungen oder Sachentscheidungsvoraussetzungen, die keine besondere Rolle spielen, deutlich abhebt.

Also allein die Menge macht es schon mal, zu zeigen. Hier argumentiere ich viel, ich weiß, hier ist ein Schwerpunkt. Hierzu mache ich euch mal ein konkretes Beispiel. Also, wenn wir hier eine verwaltungsgerichtliche Klage haben, nehmen wir mal eine Anfechtungsklage gegen einen Verwaltungsakt und ihr euch aber fragt, während der Klausur, während ihr den Sachverhalt lest, ist das hier überhaupt ein Verwaltungsakt?

Vielleicht könnte es irgendwie an der Regelungswirkung fehlen oder ähnliches. Dann müsst ihr natürlich in der stadthaften Klageart das Problem aufmachen, ob es sich hier überhaupt um einen Verwaltungsakt nach ⁇ 35 VWVG handelt. Also müsst ihr erstmal die einzelnen Tatbestandsvoraussetzungen eines Verwaltungsaktes aufdröseln und zeigen, ah, das Tatbestandsmerkmal Behörde liegt klar vor.

Das Tatbestandsmerkmal der Außenwirkung ist auch kein Problem. Natürlich schreibt ihr es nicht so, aber nur mal für eure Gedanken. Und dann kommt ihr zur Regelungswirkung und sagt, ja, das habe ich sofort beim ersten Gefühl im Kopf gehabt, das könnte problematisch sein. Und dann macht ihr hier einen Schwerpunkt auf, wenn ihr denkt, dass es an dieser Stelle angemessen ist.

Und die Ausführungen zur Regelungswirkung müssen sich natürlich jetzt in erheblichem Maße von denen zur Behörde zum Beispiel oder zur Außenwirkung natürlich abheben. Das ist ganz klar. Alleine schon von der Menge. Da habe ich noch nicht über die Qualität der Argumente gesprochen oder sonstiges. Allein die Menge zeigt schon dem Korrektor, ihr wisst, dass hier ein Schwerpunkt gesetzt werden muss.

Das ist natürlich absolut nicht alles. Es kommt natürlich auf die Argumente selbst an, aber nur schon zu zeigen, hier ist ein Schwerpunkt, kann für die Bepunktung nach dem Maß eurer Schwerpunktsetzung schon mal hilfreich sein. Dann erkennt der Klausurenkorrektor natürlich auch an der Struktur eures Gutachtens an dieser Stelle, ob ihr hier einen Schwerpunkt prüft oder ob ihr hier einen Schwerpunkt setzt und dem Korrektor zeigt, ich weiß, hier gibt es ein rechtliches Problem, möglicherweise einen Meinungsstreit, einen klassischen, den wir alle kennen, zum Beispiel Erlaubnis-Tatbestandsirrtum.

Dann müsst ihr also von der Struktur eures Gutachtens zeigen, dass ihr wisst, wie ihr mit einem Schwerpunkt argumentativ umgeht. Und das werden wir uns heute insbesondere anschauen. Darum geht es dann auch. Also natürlich nicht nur um die Mängel, sondern auch um die Struktur, um die Art eurer Argumentation, dass ihr immer schön im Gutachtensstil bleibt.

Und zwar auch in dem Meinungsstreitigkeitsaufbau. Und ich finde, wir sollten hier nochmal kurz differenzieren. Natürlich beinhaltet nicht jeder Schwerpunkt einen klassischen Meinungsstreit, wie ihr ihn möglicherweise im Strafrecht auswendig gelernt habt. Ich nenne jetzt wieder den Edbi. Beim Erlaubnis Tatbestandsirrtum gibt es vier verschiedene Ansichten, die den Erlaubnis Tatbestandsirrtum unterschiedlich lösen.

Dass das ein Schwerpunkt der Klausur ist, ist keine Frage. Aber es gibt auch Schwerpunkte, die eben keine reinen Meinungsstreitigkeiten enthalten. Also da hilft es nicht weiter, wenn ihr irgendwas auswendig gelernt habt, wenn es in diesem Fall nicht gefragt ist. Also müssen wir unterscheiden in einem Schwerpunkt zwischen, aha, ich kann jetzt hier einen auswendig gelernten klassischen Meinungsstreit im Prinzip runterbeten, natürlich auf den Einzelfall Klausurfall angewendet, aber ihr könnt mit auswendig gelerntem Wissen arbeiten.

Und die Unterscheidung zwischen, jetzt stellt mir der Klausurensteller einen Schwerpunkt, wo ich selbst mal überlegen muss, selbst mal argumentieren muss und mich mit den Argumenten aus dem Sachverhalt auseinandersetzen muss. Und zwar in dem Maße, dass ich nicht zurückgreifen kann auf etwas Auswendig Gelerntes wie ein Meinungsstreit, sondern indem ich mich eben selbst mit Argumenten auseinandersetzen muss.

Das heißt, wir definieren jetzt zunächst einmal für uns, was ist ein Meinungsstreit und das ist kein Meinungsstreit. Wenn ich von einem Meinungsstreit spreche, dann meine ich eine Streitigkeit, die in der Literatur und Rechtsprechung schon seit längerer Zeit besteht. Da haben sich verschiedene Meinungen herausgebildet, möglicherweise weil im Gesetz etwas ungenau angelegt wurde oder weil ein Gericht etwas Bestimmtes entschieden hat, wo sich eben Gegenmeinungen in der Literatur gebildet haben.

Und dieser Meinungsstreit, diese Streitigkeit sich so verfestigt hat, dass die Studierenden damit konfrontiert werden. Warum werden die Studierenden jetzt damit konfrontiert, mit einem Meinungsstreit, der möglicherweise in der Literatur mit der Rechtsprechung ausgetragen wird? Na eben deshalb, weil eure Professorinnen und Professoren von der Uni genau diejenigen Literaturstimmen sind, die für einen Meinungsstreit sorgen.

Das heißt, nehmen wir das Beispiel. Die Rechtsprechung hat im Jahr 2000 etwas Bestimmtes entschieden. Und zwar etwas sehr Kontroverses, wo sich dann mehrere Professorinnen und Professoren Gedanken gemacht haben und überlegt haben, ah, das sehe ich aber anders. Das schreibe ich mal in einem Aufsatz nieder oder das war Teil meiner Dissertation oder ich mache irgendeine andere Monografie.

Und dann nach Veröffentlichung dieser Gegenmeinung möglicherweise zu einer bestimmten Rechtsprechung, dann schließen sich öfter mal in der Regel in den ganzen Fachzeitschriften bestimmte andere Rechtswissenschaftler an und sagen, ja, stimmt, sehe ich auch so. Und dann kommt eben mit der Zeit ein Meinungsstreit zustande, den ihr als Studierenden deshalb mitbekommt, weil möglicherweise eure Professorin oder Professor euch diesen aufzeigt und sagt, guckt mal, hier 2000 wurde das entschieden, das sehe ich aber anders.

Das sehen auch viele Kollegen anders, möglicherweise. Oder sie sagen einfach nur, dieser Streit besteht schon seit den 60er Jahren. Dann kennt man natürlich die Professorinnen und Professoren nicht mehr, aber der war eben so relevant, dieser Meinungsstreit, dass er eben bis in die heutige Zeit getragen wird.

Und zwar, weil er immer noch relevant ist. Meinungsstreitigkeiten, die nicht mehr relevant sind, über die wird nicht mehr in den Klausuren geschrieben, sondern Meinungsstreitigkeiten, die immer noch relevant sind. Das als kurze Ausführung, was ist ein Meinungsstreit? Das heißt, ein Meinungsstreit ist ein solcher, den ihr mit euren Unterlagen auswendig lernen könnt.

Bevor wir darauf eingehen, wie man den Meinungsstreit in eurem Gutachten darstellt, möchte ich euch nochmal kurz erklären, wie ihr jetzt mit den anderen Schwerpunkten umgeht. Also Schwerpunkte, die jetzt möglicherweise nicht einen klassischen Meinungsstreit enthalten, sondern in denen von euch verlangt wird, dass ihr möglicherweise selbst mit einem bestimmten Problem umgeht, das jetzt von der Rechtsprechung, von der Literatur noch gar nicht entschieden wurde, weil es entweder zu aktuell ist oder sich der Klausurensteller irgendwas Spezielles ausgedacht hat.

Und hier kann ich euch natürlich jetzt nur, ich sage jetzt mal, sehr abstrakte Tipps geben, weil natürlich ihr im Einzelfall in eurer Klausur entscheiden müsst, wie argumentiere ich jetzt hier, was sind die Argumente, die im Sachverhalt genannt werden. Das kann ich euch natürlich so nicht sagen, aber ich kann euch sagen, wie ihr mit so einer Klausur umgeht.

Also, wenn ihr merkt, ich habe hier einen Schwerpunkt gefunden, es geht nicht um einen klassischen Meinungsstreit, beziehungsweise ihr erinnert euch vielleicht nicht mehr, vielleicht gibt es einen Meinungsstreit, aber ihr wisst es nicht, dann geht ihr folgendermaßen vor. Ihr nehmt euch den Sachverhalt und unterstreicht euch jedes Argument, das im Sachverhalt steht.

Denn das A und O in einer Klausur ist die Arbeit und das Auseinandersetzen mit dem Sachverhalt. Ihr glaubt es nicht, aber es ist immer sinnvoll, die Argumente, die im Sachverstehen, in eure Klausur abzuschreiben, werdet ihr gleich sehen, wie ihr das macht. Und dann euch mit diesem Argument auseinanderzusetzen, und zwar mit euren Gedanken.

Also, ihr unterstreicht euch die Argumente und nummeriert sie durch, damit ihr keins vergesst. Dann nehmt ihr die Argumente und packt sie in eure Subsumption. Das bedeutet, ihr schreibt das Argument aus dem Sachverhalt im Konjunktiv ab. In etwa so. Der A führt an, dass die Verfügung ein Verwaltungsakt sei, aus dem und dem Grund.

Dann setzt ihr euch mit dem Argument auseinander, also macht euch wirklich mal eigene Gedanken. In etwa so. Für die Ansicht des A könnte sprechen, dass die Verfügung ein Verwaltungsakt ist aus dem und dem Grund. Dagegen könnte jedoch angeführt werden, dass so und so. Also ihr bringt das Argument aus dem Sachverhalt und setzt euch damit schriftlich auseinander.

Und hier gebe ich euch noch einen Tipp: Bleibt langweilig, sachlich und neutral. Wenn ihr denkt, das Argument, das zieht auf jeden Fall nicht, was für ein Quatsch-Argument, das interessiert den Klausurensteller ja jetzt gar nicht, das ist ja gar nicht so wichtig. Bleibt langweilig, nehmt euch das Argument, schreibt das auf, schreibt eure Meinung dazu und dann gibt es auch viele Punkte.

Denn jedes Argument steht auch in der Lösungsskizze natürlich drin und der Klausurensteller erwartet, dass ihr euch auch mit noch so einem blöden Argument, das aber eben im Sachverhalt steht, euch auseinandersetzt. Also was hier jetzt nicht angebracht ist, sind irgendwelche sprachlichen Kunststücke. Blödsinn.

Einfach, ruhig, sachlich, kurze Sätze, objektiv, neutral, das sind eure Randmarken, an denen ihr euch orientiert. So bearbeitet ihr also generell die Schwerpunkte, die keine klassischen Meinungsstreitigkeiten sind. Aber auch dann, wenn ihr merkt, ach Mist, ich habe einen Meinungsstreit vergessen, möglicherweise wieder beim Erlaubnis Tatbestandsirtum, oh, die ganzen Ansichten fallen mir gar nicht mehr ein.

Dann nehmt ihr trotzdem wieder, wie ich es euch eben erklärt habe, die Argumente im Sachverhalt und setzt euch damit auseinander. Denn in der Klausur stehen auch in der Regel bei einem klassischen Meinungsstreit natürlich die Argumente der jeweiligen Literatur- oder Rechtsprechungsansicht drin. Werbung.

Heute haben wir wieder eine ganz besondere Empfehlung und zwar eine in eigener Sache. Denn im neuen Jahr, ab dem 01.01. wird es eine neue Podcast-Struktur geben, denn wir vergrößern uns enorm. Was bedeutet das? Das bedeutet, dass es drei kurzerklärt Kanäle geben wird. Also es wird ein kurzerklärt öffentliches Recht, kurzerklärt Zivilrecht und kurz erklärt Strafrecht geben, als je eigenen Podcast, wo es sehr viele Formate auf den einzelnen Kanälen geben wird.

Montags wird es immer weiterhin die Arbeitsgemeinschaft geben, die wir jetzt auch gerade hören. Dann wird es mittwochs Karteikarten to-Go geben zu dem Fach, was wir am Montag besprochen haben. Freitags gibt es ein passendes, aktuelles Urteil zu dem Thema, was wir in der Woche besprochen haben. Und Samstag gibt es in diesem Bereich die große Übung.

Und diese Viererserie gibt es auf allen drei Kanälen. Das heißt, ihr habt jede Woche zwölf Formate, die ihr euch anhören könnt und euch in jedem Bereich perfekt auf die Klausuren vorbereiten könnt. Daneben wird es natürlich weiterhin Folgen geben zu mehr Kaffee als Kommentar, also sowas, Exams, Vorbereitung, Referendariat rund ums Studium.

Und dann wird es auch immer noch natürlich ab und zu Gastbeiträge geben, wenn wir mal irgendwie hinter den Tellerrand blicken wollen. Damit freuen wir uns auf das neue Jahr und auch damit Werbung Ende. Das erkennt ihr an folgendem Gedanken, den ihr vielleicht auch mal haben werdet in der Klausur. Ihr habt euch Strafrecht 1 auf den allgemeinen Teil super gut vorbereitet.

Ihr kennt jeden Meinungsstreit komplett auswendig, habt jedes Argument auf dem Kasten. Dann kommt wirklich eine Klausur dran, Erlaubnis-Tatbestandsirrtum. Ihr merkt schon in den ersten Sachverhaltsangaben, ah, es geht um Erlaubnis-Tatbestandum. Super, kenne ich ja alle Ansichten auswendig. Und dann merkt ihr, dass im Sachverhalt die Parteien jeweils auch nochmal die Argumente vortragen, die praktisch die Ansichten einleiten zum Erlaubnis-Tatbestandsirrtum.

Also während ihr lest, denkt ihr die ganze Zeit, ey, jetzt helf doch den anderen Kommilitoninnen und Kommilitonen nicht, indem du hier die ganzen Argumente bringst. Ich habe es doch auswendig gelernt. Wenn ihr diesen Gedanken habt, dann wisst ihr, auch wenn ihr den Meinungsstreit nicht gewusst hättet oder vergessen hättet, zum Teil, könnt ihr trotzdem eine Klausur ganz gut schreiben.

Natürlich stehen dann in der Regel nicht alle Argumente drin. Bei einem klassischen Meinungsstreit ist es so, dass ihr da schon einiges auswendig gelernt haben müsst, um da eine gute Note zu schreiben. Aber trotzdem, die Meinungsstreitigkeiten, die lest ihr ja auch aus dem Sachverhalt heraus. Okay, wir wissen jetzt, wie man mit Schwerpunkten umgeht.

Es gibt ungefähr zwei verschiedene Arten von Schwerpunkten, wie ich gesagt habe. Klassischer Meinungsstreit oder ihr müsst euch mit eigenen Gedanken mit etwas auseinandersetzen. Jetzt schauen wir uns an, wie man einen Meinungsstreit in euer Gutachten integriert. Nochmal zu merken. Ich rede jetzt über einen Meinungsstreit, den man auswendig lernen kann, weil er schon in der Literatur seit Jahren diskutiert wird.

Aber natürlich müsst ihr diesen Meinungsstreit nochmal auf den Klausurfall anwenden. Ihr könnt jetzt nicht einfach nur runterschreiben, was die unterschiedlichen Ansichten sind, sondern ihr müsst innerhalb der Ansichten immer nochmal Bezug nehmen auf den Klausurfall und sagen, was wäre denn das Ergebnis im Klausurfall, wenn man dieser Ansicht folgt.

Wir kommen also zu unserem Gutachtenaufbaut, der geht folgendermaßen, hatten wir ja gesagt, wir haben ein bestimmtes Tatbestandsmerkmal und das möchten wir jetzt gutachterlich prüfen. Deswegen machen wir erstens einen Obersatz, zweitens schreiben die Definition auf, drittens subsumieren, viertens schreiben das Ergebnis auf.

Wenn wir einen Meinungsstreit finden, wissen, ah, hier war doch der Edby entscheidend, gibt es vier Ansichten, wo kommt das jetzt rein? Der Meinungsstreit findet in Schritt 3 statt, und zwar in der Subsumption. Und auch nicht sofort, sondern ihr müsst zu dem Meinungsstreit hinführen. Was bedeutet das?

Das bedeutet, in Schritt 3 müsst ihr auf einen eigenen Aufbau achten. Wenn ihr so wollt, ist das dann ein Unteraufbau in der Subsumption. Und zwar ist dieser Unteraufbau A Problemaufriss, B Ansicht 1, C, Ansicht 2, D, Ansicht 3 und so weiter, je nachdem wie viele Ansichten kommen. Dann kommt in meinem Fall jetzt D, und das ist eher ein Punkt, den ihr in eurem Kopf behalten solltet und nur gegebenenfalls hinschreiben solltet.

Und zwar ist das die Entscheidung, die ihr treffen müsst nach der Darstellung der Ansichten, ob ein Streitentscheid relevant ist. Muss ich also jetzt weiterprüfen oder bin ich fertig? Wenn ich mich dafür entscheide, ich muss den Streit zwischen Ansicht 1 und Ansicht 2 entscheiden, dann kommt die Stellungnahme bzw.

der Streitentscheid. Und dann müsst ihr mit euren Argumenten sagen, das spricht für Ansicht 1, das spricht für Ansicht 2, das spricht gegen Ansicht 1, das spricht gegen Ansicht 2. Und letztlich müsst ihr euch für die besseren Argumente entscheiden und sagen, gut, die besseren Argumente sprechen für Ansicht 2, deswegen folgen wir Ansicht 2.

So, das ist der Streitentscheid, die Stellungnahme. Also habt ihr jetzt folgenden Aufbau im Gutachten insgesamt, wenn ihr einen Schwerpunkt gefunden habt, bei dem es sich um einen klassischen, bekannten Meinungsstreit handelt. Erstens Obersatz, zweitens Definition, drittens Subsumption, 3a Problemaufriss, 3b Ansicht 1, 3C Ansicht 2, 3 D Entscheidung, ob Streitentscheid relevant ist, 3E Streitentscheid.

Und dann viertens Ergebnis. Das ist also euer Aufbau, den ihr euch merken solltet. In der nächsten Folge machen wir jetzt mal einen ganz praktischen Fall. Und ich zeige euch, wie man da mit den Argumenten umgeht und wie man, wenn wir ein bestimmtes Problem haben, das ich euch dann erklären werde, wie man dieses Problem in einem Meinungsstreit in eurem Gutachten darstellt.

Und wieder die Formulierungen sein könnten. Das dann in der nächsten Folge. Bis dahin. Tschüss!

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