
Dem Tod auf der Spur: Die Jagd nach dem Täter· Folge 189
Er hieß Peter. Als er ermordet wurde, war er „Angelique“
Freitag, 18. September 2026 · 41 min
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Shownotes
Cold Case in Hamburg: Im Jahr 1983 wird in Hamburg eine transsexuelle Prostituierte erschossen. Wer feuerte die drei Kugeln auf „Angelique“? Und warum? Mehr als 40 Jahre später wird ein Verdächtiger ermittelt. Möglich macht es die Gen-Technik. Der Mann, der sich schließlich im Jahr 2026 vor Gericht verantworten muss, ist gehörlos. „Bin ein alter Mensch, brauche meine Ruhe“, sagt der Angeklagte. Welche Spuren zu dem Täter geführt haben, was den Fall besonders macht und wie der Prozess ausging, erläutern Rechtsmediziner Prof. Klaus Püschel und Gerichtsreporterin Bettina Mittelacher in „Dem Tod auf der Spur“, dem True-Crime-Podcast des Hamburger Abendblattes.
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Dem Tod auf der Spur. Spannende Fälle aus der Hamburger Rechtsmedizin. Der Crime-Podcast vom Hamburger Abendblatt. Moin und herzlich willkommen zu dem Tod auf der Spur, dem True Crime-Podcast des Hamburger Abendblattes. Bei uns geht es um ungewöhnliche Schicksale und spannende Details. Und um diese außergewöhnlichen Fälle besonders professionell und aus unterschiedlichen Blickwinkeln betrachten zu können, sind wir wie immer zu zweit.
Ich bin Bettina Mittelacher, Gerichtsreporterin beim Hamburger Abendblatt. Und zu unserem etablierten Duo gehört natürlich wie immer Rechtsmediziner Prof. Klaus Püschel. Er ist der Mann, der die Toten versteht. Hallo Klaus. Moin Bettina und ein herzliches Willkommen an alle unsere Hörer. Nach rund fünf Jahrzehnten als Rechtsmediziner denkt man immer wieder einmal, dass man eigentlich schon alles gesehen und gehört hat.
Und doch zeigt sich, es gibt immer wieder überraschende Fälle, die besonders spannend sind und die meine Neugier total anfachen. Das war doch bestimmt auch bei dem Fall so, um den es heute bei uns gehen soll. Die Tat liegt mittlerweile mehr als 43 Jahre zurück, nämlich die Tötung einer transsexuellen Prostituierten.
Ja, die damals 41-Jährige wurde im Januar 1983, das ist wirklich schon sehr lange her, damals wurde sie durch drei Schüsse umgebracht. Nach Einschätzung der Ermittler war es ein Mord. Und so ein Verbrechen verjährt ja bekanntlich nie. Immer wieder werden bei einem sogenannten Cold Case wie diesem von der Polizei Akten erneut hervorgeholt und durchgeackert.
Immer wieder wird nach neuen Ermittlungsansätzen gesucht. Jetzt gab es in dem Fall einen Durchbruch durch moderne Technologie. Ja, das kann man wohl sagen. Du meinst die DNA-Analyse. Seit einigen Jahren gibt es durch dieses Verfahren, bei dem DNA beispielsweise aus Haaren oder Hautzellen gewonnen werden kann, vielversprechende Ansätze, um einen Verdächtigen zu ermitteln.
Und genauso war es auch bei dem Fall der getöteten 41-Jährigen. Sie wurde auf dem Kiez Angelique genannt, war als Angelique bekannt. Geboren wurde Angelique allerdings als Mann und trug zunächst den Namen Peter, bevor sie den eben änderte. Angelique starb in der Nacht des 11. Januar 1983 und im Umfeld der Leiche konnte damals DNA-fähiges Material gefunden werden aber bis man es wirklich zuordnen konnte und bis man das für weitere Ermittlungen, benutzen konnte, dauerte es noch eine Weile.
DNA-fähiges Material, darum geht es also. Der Begriff klingt etwas sperrig, aber so wird das tatsächlich genannt. Gemeint sind damit schlicht winzige Spuren, wie die von dir genannten Hautschuppen oder Haare. Es kann sich auch um Speichel handeln, zum Beispiel angetrockneten Speichel von Küssen oder Bissen.
Es kann Blut sein und das Wichtigste bei diesen DNA-Spuren ist, dass das Material vorschriftsmäßig asserviert und gelagert wird. Auch kurz zur Erläuterung, dieses Material muss vor allem trocken gelagert werden, nicht feucht und dafür braucht es spezielle Gefäße. Und dann kann man tatsächlich noch nach Jahrzehnten die DNA eindeutig identifizieren.
In jeder einzelnen Körperzelle eines Menschen ist die gesamte DNA gespeichert. Und mit der richtigen Technologie, die die Polizei heute hat, findet man so Hinweise auf Menschen, die zuletzt in der Nähe des Opfers waren, dort DNA-Spuren hinterlassen haben und damit dann auch als Täter in Frage kommen.
Ja, und genauso war es in dem Fall, dem wir uns heute widmen wollen. Auf Spuren, die seinerzeit am Tatort gefunden worden waren, wurde denn nämlich nach neuerlicher Untersuchung viele, viele Jahre später die DNA eines mittlerweile 62 Jahre alten Mannes gefunden. Wir nennen diesen Mann in unserem Podcast Karl N., er heißt aber ganz anders, wir wollen seine Identität schützen.
Wie wir das üblicherweise auch machen, auch in Berichterstattung von in den Medien wird das üblicherweise so gemacht. Nachdem also dieser Hamburger, unser Karl N., als Verdächtiger im Mordfall Angelique ermittelt wurde, wurde er daraufhin festgenommen und kam in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft ist überzeugt, dass er jener Mann ist, der 43 Jahre zuvor eine Person getötet hat, die als transsexuelle Prostituierte tätig war.
Ja, und diese Person, die starb in der Nähe ihres Wohnwagens, wo sie ihre Freie empfangen hatte. Ja, aus Sicht der Rechtsmedizin. Das Opfer wurde durch Schüsse in den Kopf, in die Brust und in den linken Oberschenkel getroffen. Die transsexuelle Prostituierte verstarb damals noch am Tatort. Also Klaus, wenn ich höre, dass ein Schuss in den Kopf eindrang und einer in die Brust, dann drängt sich ja geradezu auf, dass das verheerende Verletzungen verursacht.
Du sagst es, in der Brust befinden sich ja bekanntermaßen das Herz, die Lunge eines Menschen, beides lebenswichtige Organe. Und dass es bei Kopfschüssen zu Hirnverletzungen und damit zum Tod kommen könnte, dürfte auch völlig klar sein. Ich will gar nicht auf so sehr viele Einzelheiten eingehen. Bei dem Opfer wurden wirklich schwerste Verletzungen festgestellt, aber doch im Einzelnen.
Folgendes war wichtig und interessant. Ja, erstens, von der äußeren Erscheinung her war diese Person eindeutig ein Mann. Dieser hatte aber offensichtlich schon lange Hormone geschluckt und dadurch dann auch deutliche weibliche Brüste entwickelt. Und dann zu den tödlichen Verletzungen. Diese transsexuelle Person hatte insgesamt drei Schussverletzungen, wie bereits gesagt.
Alles waren Durchschüsse am Hals. Durchschüsse bedeutet, dass ein Projektil nicht in seinem Körper gefunden wurde, sondern das irgendwo in der Umgebung eingedrangen war. Ja, das Projektil steckt dann in der Wand des Wohnwagens zum Beispiel oder im nächsten Baum oder in der Erde. Ja, oder es wird vielleicht auch gar nicht gefunden.
Gut, also alles waren Durchschüsse. Am Hals ohne Verletzung größerer Blutgefäße, also insofern nicht unbedingt tödlich. Am linken Oberschenkel auch ohne Verletzung der Schlagader. Dann aber am Brustkorb mit ... Ein Schuss von rechtsseitlich und Ausschuss links am Rücken. Der Schusskanal verlief durch beide. Lungenflügel in der Brusthöhle, 1500 Milliliter Blut, ein Kollaps bei der Lungenflügel und dann sehr ausgeprägte Gasblasenansammlungen unter der Haut am Brustkorb.
Das klingt ja wirklich heftig, auch für jemanden, der medizinisch nicht sonderlich bewandert ist. Wenn ich höre, die Lunge wurde getroffen, das ist ja schon eindeutig oder beziehungsweise drängt sich auf, dass das wirklich sehr, sehr gefährlich ist. Naja, das ist eindeutige Tötungsabsicht, Bettina, da müssen wir ja gar nicht drüber diskutieren. Also der Täter wollte das Opfer umbringen, keine Frage.
Das wäre es gewesen, was ich gerade hätte sagen wollen, nämlich auch die Tatsache, dass drei Schüsse auf das Opfer abgefeuert wurden. Das liegt ja auch nah, dass der Täter entschlossen war, das Opfer außer Gefecht zu setzen. Und so hat das dann später auch die Anklage dargestellt, über die in einem Prozess vor dem Landgericht verhandelt wurde.
Da hieß es dann, der angeklagte Karl N. habe heimtückisch gehandelt. Und außerdem aus Habgier und in der Absicht, dem Opfer Bargel zu entwenden. Der Täter soll der Prostituierten 200 Mark aus dem Portemonnaie genommen haben. 200 Mark, wir erinnern uns, es handelt sich um einen Fall, der 40 Jahre zurückliegt, wo also noch nicht in Deutschland mit Euro gezahlt wurde.
Und der Prozess gegen den Verdächtigen, der begann dann im April 2026. Ja, also insofern ganz aktuell. Bettina, wie hat sich die Tat laut den Ermittlungsergebnissen der Polizei denn im Einzelnen so abgespielt? Also die Anklage warf Karl N. vor auf die 41-Jährige, zu der in der Nacht des 11. Januar 1983 in den Wohnwagen gestiegen war, drei Schüsse abgefeuert zu haben.
Und zwar wurde als Tatwaffe ein Revolver ermittelt. Es gab in dem Prozess noch einige Besonderheiten. Ja, das liegt ja auf der Hand. Das galt vor allem im Hinblick auf die Tatsache, dass der Mann ja damals 43 Jahre jünger war. Obwohl er zur Zeit des Prozesses jetzt 62 Jahre alt war, galt deswegen für ihn Jugendrecht und die Tat wurde vor einer Jugendkammer verhandelt.
Ja, das mit dem Jugendrecht sollten wir nochmal kurz erklären. In Deutschland gilt für Verdächtige, wenn sie vor Gericht gestellt werden, nicht das aktuelle Alter. Also das wird natürlich so festgestellt, ist aber für den Prozess nicht wirklich relevant. Es gilt das Alter, das der jeweilige Angeklagte zur Tatzeit hatte.
Und Karl N. war eben zu der Zeit, als er den Mord begangen haben soll, erst 19 Jahre alt und damit herabwachsender. Und deshalb galt für ihn in dem Prozess das Jugendrecht. Und das wiederum bedeutet, dass Karl N. Im Falle einer Verurteilung keine lebenslange Freiheitsstrafe droht. Im Jugendrecht gilt üblicherweise eine Höchststrafe von zehn Jahren, auch beim Mord.
Im Ausnahmefall können nach der neueren Gesetzgebung eventuell 15 Jahre Gefängnis drohen. Naja, allein schon damit, dass jetzt eben für einen 62 Jahre alt Mann Jugendrecht angewandt wird, gibt es ja schon Besonderheiten. Außerdem haben wir ja es mit einem Cold Case zu tun. Der Angeklagte ist fast im Rentenalter.
Aber es gab in diesem Prozess auch noch eine weitere Besonderheit, nämlich der Angeklagte ist nahezu gehörlos. Allerdings muss ja jeder Angeklagte einem Prozess mit allen seinen Details folgen können. Und um das jetzt zu gewährleisten, hat das Gericht zwei Gebärdendolmetscherinnen hinzugezogen, die alles, was gesagt wird, für den Angeklagten in die Gebärdensprache übersetzen.
Und umgekehrt natürlich auch das, was er mitteilen möchte, wird dann wiederum in die gesprochene Sprache übersetzt, damit die anderen Verfahrensbeteiligten das wiederum verstehen. Ich finde das ist ein ganz interessanter Aspekt, die Gehörlosigkeit des Mannes. Erzähl doch mal bitte Klaus, wie kann es dazu kommen, dass ein Mensch nicht die Fähigkeit zu hören, das kann doch einerseits angeboren sein, wenn ich das mal richtig aufgeschnappt habe oder es kann auch durch andere Umstände entstehen?
Ja, in der Tat, dafür gibt es eine Reihe von Gründen, von Erklärungen. Das ist allerdings wirklich nicht mein Spezialgebiet. Dafür sind die Hals-Nasen-Ohren-Ärzte dann letztlich zuständig. Eine Besonderheit will ich kurz anführen, das sind Infektionen in der Schwangerschaft, die tatsächlich dann zu einer Gehörlosigkeit führen können.
Einer der Gründe dafür, dass die Schwangeren sich regelmäßig untersuchen und auch impfen lassen sollen. Im Prinzip kann der totale Gehörverlust entweder eine zentrale Ursache haben, das liegt dann also im Bereich des Gehirns. Oder eine mehr periphere Ursache im Bereich des Innenohrs oder des Mittelohrs.
Und ja, das muss dann letztlich eben im Einzelnen klinisch festgestellt und so weit möglich behandelt werden. Kann es nicht sogar auch sein, dass eine Mittelohrentzündung zum Hörverlust führt? Ja, auch solche Fälle gibt es. Das ist aber sehr selten. Die Mittelohrentzündung muss dann natürlich auch beidseits sehr ausgeprägt gewesen sein.
Und wenn man so das Gefühl hat, man leide an einer Mittelohrentzündung, der Rat wäre unbedingt einen Arzt aussuchen? Ja klar, konsequent behandeln. Antibiotika wirken da übrigens nicht so gut. Entscheidend sind vor allen Dingen Nasentropfen. Aber Bettina, das ist nicht unser heutiges Thema. Im Prinzip gebe ich immer wieder den Hinweis, in einer solchen Situation dringend die Hals-Nasen-Ohren-Ärzte konsultieren.
Ja, du hast eben ganz richtig gesagt, wir sind so ein bisschen von dem eigentlichen Fall abgewichen. Ich würde jetzt gerne was dazu sagen, ob der Angeklagte sich im Prozess zu den Vorwürfen geäußert hat. Die Antwort wäre ja und nein. Wie soll man das verstehen, Bettina? Kannst du das noch mal weiter erläutern? Ja, mache ich gerne.
Also sein Verteidiger, Karl N. hatte natürlich einen Verteidiger an seiner Seite, der sagte, dass der angeklagte Karl N. sich vorerst nicht zur Person oder zur Sache äußern werde. Und der Gebärdendolmetscherin zufolge sagte der Angeklagte selber, ich zitiere, mein Kopf ist eigentlich leer. Und er gab weiter zu verstehen, dieser Karl N., dass er eigentlich nach Hause wolle.
Es gab aber, wie üblicherweise, wenn Angeklagte in Untersuchungshaft sitzen, vorangegangene Gespräche, einen sogenannten Haftprüfungstermin. Bei einem solchen war der 62-Jährige noch mitteilsamer gewesen. Da hatte er zwar auch nicht wirklich was über die angeklagte Tat gesagt, sondern er hatte gesagt, er fühle sich unter Untersuchungshaft einsam.
Also mal theoretisch, in der Untersuchungshaft ist er doch nicht allein, da ist er mit vielen anderen zusammen. Schon, aber anders als die anderen, sagte er, könne er nicht einfach mit anderen reden oder telefonieren. Klar, als gehörloser Mensch ist das natürlich problematisch. Außerdem sagte er, leide ständig unter Kopfschmerzen und Schmerzen an den Füßen.
Und diese Schmerzen an den Füßen, die hätte er vermutlich deshalb, weil er, Zitat, immer im Kreis laufen müsse. Ja, das kennt man ja auch aus entsprechenden Filmen über die Haft, speziell die Untersuchungshaft. Er meint damit wahrscheinlich den Hofgang. Dank. Bettina, hat der Karl sich denn, Karl N., sich zu diesen Vorwürfen mit dem Tötungsverbrechen, irgendwie auch mal konkret geäußert?
Ja, das hat er. Er sagte laut der Übersetzung der Dolmetscher, die das sicherlich sehr zuverlässig gemacht haben, also er sagte, ich habe wirklich einen Schock bekommen, als es hieß 1983. Und er sagte dann weiter, er wolle darauf hinweisen, dass er damals, als die Tat begangen wurde, wie der Zitat, vielleicht im Auto war und vielleicht dort eine Zigarette geraucht habe.
Und als nächstes nannte Karl N. dann den Namen eines weiteren Mannes, der damals mit ihm unterwegs gewesen sei. Er könne sein, dass dieser andere Mann den Mord begangen habe. Dieser andere Mann war übrigens ebenfalls gehörlos und sei auf der Reeperbahn aufgewachsen. Außerdem erwähnte Karl N. auch noch seinen älteren Bruder Rudi und sagte, dass dieser wohl möglich als Täter für den Mord in Frage komme.
Also Bettina, das klingt für mich alles irgendwie ziemlich diffus, ja rätselhaft. Welches Auto, worum geht es, wieso bringt der Angeklagte seinen Bruder mit ins Spiel? Also was lag da zugrunde? Also das hat damals im Gerichtssaal wohl alle irritiert. Das Rätsel zur Lösung war, Karl N. hat offenbar zwei Verbrechen miteinander verwechselt.
Da war also einerseits dieser Mord an der transsexuellen Prostituierten aus dem Jahr 1983, um den es ja heute bei uns geht. Es gab allerdings Mitte der 80er Jahre in Hamburg eine weitere Tötung einer Prostituierten. Die fand auf dem Straßenstrich an der Süderstraße statt, und jetzt im Prozess sagt der Angeklagte, er habe angenommen, es gehe um diesen zweiten Fall, also das Tötungsdelikt an der Süderstraße, dieses Verbrechen von 1986.
Ehrlich gesagt, Bettina, ich finde das alles ziemlich merkwürdig. Also zu bedenken ist, auch dieser zweite Mord, 86, drei Jahre nach dem ersten, der wurde dort im Milieu begangen. Im Grunde die gleiche Gegend von Hamburg, ähnliche Begehensweise ausgelöst. Ich erinnere mich noch daran, ich war damals Oberarzt in der Rechtsmedizin.
Auch im Zusammenhang mit diesem zweiten Verbrechen gab es seinerzeit Ermittlungen gegen Karl N. Er kam sogar vor Gericht, wurde dann aber freigesprochen. Ehrlich gesagt, ich frage mich heute noch, warum dieser weitere Mord eigentlich geschehen ist, was dem zugrunde lag und wem der zuzurechnen ist. Der Fall ist immer noch ungeklärt und ungesühnt.
Also genau so war es, wie du es gerade erzählt hast. Und dass es eben diesen zweiten Mord gegeben hat und dass der bis heute nicht geklärt ist, das geht unter anderem auch aus einem Artikel des Nachrichtenmagazins Der Spiegel vom 13. Juli 1986 vor. Aber ich erwähne das deshalb, weil die vorsitzende Richterin in diesem Prozess gegen Karl N., der jetzt vor kurzem stattgefunden hat, aus diesem Spiegelartikel vorgelesen hat.
Und in diesem Artikel in dem Nachrichtenmagazin wurde insbesondere darauf eingegangen, dass das Gericht mit der Beweisführung vor große Herausforderungen gestellt war, weil nämlich nicht nur der Angeklagte gehörlos war, sondern auch zahlreiche Zeugen. Genau, gehörlos wie der jetzige Angeklagte. Und auch damalige Angeklagte waren mehrere seiner Familienmitglieder.
Dass auch nahe Verwandte von Karl N. offenbar gehörlos sind, spricht übrigens nach meiner Überzeugung eindeutig dafür, dass es eine angeborene Erkrankung bei ihm ist. Offenbar. Du hast gerade die Familie von Karl N. erwähnt. Was über seine Familie im Prozess bekannt wurde, er ist unter schwierigen Verhältnissen in einer großen Familie ausgewachsen.
Das ging aus einem Bericht einer Vertreterin der Jugendgerichtshilfe vor, die sich mit der Biografie des Angeklagten auseinandergesetzt hat. Noch kurz für unsere Hörer zur Erklärung. Wir reden ja über einen Mann Anfang 60. Jetzt kommt da die Jugendgerichtshilfe. Aber das ist so üblich, dass eben bei Angeklagten, die nach dem Jugendrecht angeklagt sind, dass da auch immer die Jugendgerichtshilfe involviert wird.
Bettina, was wurde da dann weiter bekannt? Gibt es noch irgendwelche Einzelheiten, aus seinen jüngeren Jahren? Hast du im Gerichtsverfahren was mitgekriegt? Also unter anderem wurde erwähnt, dass Karl N. im Alter von elf Jahren das erste Mal in ein Heim kam. Wenn ich daran denke, das ist sicher für den Jungen keine leichte Zeit gewesen, zumal er sich vermutlich mit den anderen Kindern wegen seiner Gehörlosigkeit, nur schlecht oder gar nicht verständigen konnte.
Sehr wahrscheinlich war das so. Weiter wurde von Karl N. bekannt, dass er im Alter von 14 Jahren das erste Mal in Haft saß und zwar im Jugendgefängnis auf der Elbinsel Hannover Sand. Damals versuchte er von dort zu flüchten, also von dieser Elbinsel, doch das Boot, in dem er auf der Elbe unterwegs war, verunglückte.
Ja, und dann versuchte er wohl, an das andere Ufer zu schwimmen, um eben vom Knast wegzukommen. Aber insgesamt misslang seine Flucht. Ja, auf den ersten Blick klingt das ja einerseits etwas traurig. Andererseits, Bettina, man muss sich doch wirklich fragen, wie gefährlich ist dieser Karl N. eigentlich?
Damals gewesen, mit 14 Jahren schon im Gefängnis, dann Flucht über die Elbe, dann verwickelt in ein Ermittlungsverfahren, ein Tötungsverbrechen. Also wie ging das Ganze dann eigentlich weiter? Naja, also er hat auf jeden Fall mehrere Straftaten begangen, allerdings keine Kapitaldelikte. Also soweit man zu dem Zeitpunkt, als dieser Prozess, über den wir heute reden, verhandelt wurde, waren weitere Kapitaldelikte oder Vorwürfe nicht bekannt.
Aber eben andere Delikte, ich sag mal, welche, wo man vielleicht Geldstrafen bekommen wurde oder geringe Freiheitsstrafen. Übrigens, du fragtest nach seiner Vita, dazu kann ich noch ergänzen, dass Karl N. Unterschiedliche Gehörlosenschulen besucht hat, tatsächlich dann auch seinen Hauptschulabschluss gemacht hat und eine Ausbildung zum Maler absolviert hat und er heiratete auch.
Irgendwie hört sich das insgesamt nach einer vergleichsweise positiven Entwicklung an. Schon, aber die Ehe wurde dann im Jahr 2016 geschieden. Seitdem lebte Karl N. allein. Außerdem verlor er seinen Job. Und vor seiner Verhaftung, jetzt im Zusammenhang mit diesem Mord, der ihm davor geworfen wurde, sagte er, er sei mindestens zehn Jahre lang arbeitslos gewesen und habe von Arbeitslosenunterstützung gelebt.
Außerdem sagte er, er sei depressiv. Und wörtlich sagte der Angeklagte auch noch, so wurde es dann von den Gebärdendolmetschern übersetzt, ich zitiere, ich bin ein alter Mensch, ich brauche meine Ruhe. Du kennst ja einen meiner Wahlsprüche, positiv denken. Also, dass er mit 62 Jahren ein alter Mensch ist, dem möchte ich doch zumindest aus meiner eigenen Sicht energisch widersprechen.
Ich übrigens auch, aber ich nehme an, die Erklärung ist, dass er sich einfach alt gefühlt hat. Genau, das kommt ja auch auf die Lebensgeschichte drauf an, das ist durchaus möglich. Die Wahrnehmung ist da einfach sehr unterschiedlich. Manche Menschen sind mit Mitte 80 noch gut drauf, manche fühlen sich schon mit Mitte 50 eher alt.
Das hängt sicher viel mit dem Gesundheitszustand zusammen und damit, wie aktiv man sein Leben gestalten kann, ob man viele Kontakte hat, in Familie und Freundeskreis eingebunden ist, einen spannenden Beruf hat, den man als erfüllend empfindet und so weiter und so weiter. Ja, und das alles, was du gerade aufgezählt hast und wo ich dir unbedingt zustimmen würde, das war bei Karl N. offenbar nicht der Fall. Also kein intaktes Familienumfeld, kein erfüllender Beruf.
Der Gesundheitszustand war wohl auch nicht zum Besten gestellt. Naja und dann kam es dann also im Jahr 1983 zu diesem fatalen Treffen mit der Prostituierten, die unter dem Namen Angelique arbeitete. Offenbar waren sich die beiden, also Karl N. und Angelique, in der Nacht des 11. Januar 1983 begegnet und hatten verabredet, dass Karl N. an jenem.
Januartag vor 43 Jahren im Wohnwagen der 41-Jährigen dann sexuelle Dienste entgegennehmen könne. Auf jeden Fall kam zu dieser Überzeugung das Gericht, vor dem wegen des Verbrechens der Prozess verhandelt wurde. Und dann ging es doch laut Gerichtsurteil... Folgendermaßen weiter, als sich Angelique seitlich zu Karl N.
Drehte und nicht mit einem Angriff rechnete, schoss der damals 19-Jährige, ich habe ja die Schusskanäle beschrieben, also die Körperposition konnte von uns ganz gut rekonstruiert werden. Ja, zu dieser Überzeugung kam das Gericht dann am Ende der Beweisaufnahme und hat dann KLN tatsächlich auch verurteilt und zwar zu einer Jugendstrafe.
Wir erinnern uns, er wurde ja nach Jugendrecht behandelt, weil er zur Tatzeit 19 Jahre alt gewesen war. Also er hielt eine Jugendstrafe von sechs Jahren und drei Monaten wegen Mordes. Und die vorsitzende Richterin sagte mit Blick auf den Angeklagten, sie waren der Täter, sie waren der Mörder. Die Vorsitzende der Richterin sagte weiterhin, der heute 62-Jährige habe damals heimtückisch gehandelt und die Arglosigkeit des Opfers ausgenutzt, das in diesem Wohnwagen seitlich zu ihm gesessen habe.
Das Gericht ging doch auch davon aus, dass Karl N. Aus Habgier gehandelt hat, also klares Mordmotiv, dass es ihm jetzt, Zitat, um Folgendes gegangen ist, nämlich Gewinnstreben um jeden Preis. Das war die Formulierung des Gerichts. Das ist richtig. Die Richterin sagte außerdem in der Urteilsbegründung an den Angeklagten gewarnt, sie haben einen Menschen getötet, um sich in den Besitz von läppischen 100 Mark zu bringen.
Naja und dadurch ergibt sich eben ein weiteres sogenanntes Mordmerkmal. Wir haben vorhin Heimtücke und Happige genannt, aber es gibt eben ein drittes, Mordmerkmal, nämlich die Tötung eines Menschen, um eine andere Tat, Straftat zu ermöglichen. Nämlich in diesem Fall den Diebstahl von diesen 100 Mark. Also drei Mordmerkmale hat das Gericht im Ergebnis festgestellt.
Wir haben ja schon darüber gesprochen. Jugendrecht, Jugendstrafrecht wurde deshalb, angewandt, weil der Schütze zur Tatzeit erst 19 Jahre alt war. Mit dem Strafmaß folgte das Gericht ja in etwa dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die in ihrem Plädoyer beantragt hatte, eine Jugendstrafe von sieben Jahren zu verhängen.
Naja, und die Verteidigung, die hatte auf Freispruch plädiert in diesem Prozess. Und offenbar hatte Karl N. ebenfalls mit einem Freispruch gerechnet. Das machte er zum Ende der Urteilsbegründung deutlich. Er sagte sofort, er wird gegen das Urteil Revision einlegen. Also da war er sofort wild entschlossen.
Ja, aber für das Gericht bestand kein Zweifel, dass Karl N. für den Mord an Angelique verantwortlich war. Da gab es doch damals am Tatort Genmaterial. Das haben wir schon eingangs gesagt. Genmaterial, das sichergestellt werden konnte und dann offensichtlich auch vorschriftsmäßig gelagert war. Und solche Indizien, die auf DNA beruhen, sind häufig sehr aussagekräftig.
Allerdings wird alleine im Zusammenhang mit DNA-Material in Deutschland natürlich niemand verurteilt. Es sind immer weitere Indizien, die für eine Schuld des Angeklagten sprechen, notwendig. Also in Bezug auf dieses Genmaterial, das muss für die Geschehensrekonstruktion maßgeblich sein. Also es geht zum Beispiel um Genmaterial auf der Haut des Opfers im Zusammenhang mit Gewalteinwirkung, wie Festhalten oder ich habe ja schon sowas genannt, Bissspuren, Blutspuren.
Haare des Täters. Und sehr wichtig sind natürlich zusätzliche Zeugenaussagen. Nach 43 Jahren nicht ganz einfach, aber trotzdem, Zeugenaussagen sind sehr relevant. Man kann sich als Polizei, als Ermittler natürlich immer noch darum bemühen. Ja, und man muss natürlich vor allen Dingen auch in den Akten nochmal nachlesen, was damals gesagt wurde und inwieweit die Zeugen noch am Leben sind.
Bei den weiteren Spuren erinnere ich nur an solche Dinge wie Fasern oder auch, Schmauchspuren oder Nachweis einer bestimmten Waffe. Also es gibt sehr viele weitere Möglichkeiten, ein Tötungsdelikt nachzuweisen. Also um nochmal auf die Genspuren zurückzukommen, dass diese von dem Angeklagten stammen, dazu wurde ein Experte gehört, der das dann erläutert hat, dieses DNA-Gutachten.
Und in diesem hieß es, dass es laut einem Experten 30 Milliarden mal wahrscheinlicher ist. Dass sie von dem Angeklagten stammt, diese Genspur, als dass irgendjemand anders seine DNA dort am Tatort oder auch an der Leiche hinterlassen habe. Ja, 30 Milliarden mal wahrscheinlicher, das ist schon eine sehr, sehr hohe Zahl.
Immerhin leben auf der Erde ja nur 8,3 Milliarden Menschen. Von daher könnte man das in einer kurzen Formel so sagen, also das ist ein individueller Nachweis. Diese DNA muss vom Täter stammen und damit ist dann auch klar, dass Karl N. Der Täter war im Zusammenhang mit anderen Beweisbeweisungen. Dingen. Und es kann dann jemand anders gewesen sein. Also jemand anders kommt dann nicht in Betracht.
Zumindest nicht allein wegen der DNA. Ja, das haben wir ja schon eben ausdrücklich gesagt. Die anderen Dinge kommen dazu. Weitere Indizien führen dann zur Verurteilung des Angeklagten. Bettina, was war das im Einzelnen? Ist da bei der Gerichtsverhandlung etwas detailliert dargestellt worden? Also der damals 19-jährige Karl N. war in der Zeit, als dieser Mord begangen wurde, im Besitz eines Revolvers.
Und so ein Revolver war Gutachtern zufolge nämlich auch die Tatwaffe. Das spricht natürlich auch dafür, dass Karl N. Dann der Täter war, also ein weiteres Indiz. Außerdem, es gab Zeugen, die nach den Schüssen damals geschildert hatten, dass jemand in auffälliger Kleidung vom Tatort geflüchtet sei. Und diese Zeugen hatten insbesondere beschrieben, dass der mutmaßliche Täter, der da vom Tatort weggerannt war, eine Jacke mit einem prägnanten Muster getragen habe.
Ja, und Karl N. hatte genau eine solche Jacke. Für mich klingt das alles danach, dass es sich bei KLN wirklich um den Täter handelt. Das war ja dann wohl auch eindeutig die Überzeugung des Gerichts. Ja, also die waren da sich wirklich sicher und deshalb kam es eben auch zu der entsprechenden Verurteilung.
Aber es gibt ja noch weitere Aspekte, die die Überzeugung des Gerichtes bestärkt haben. Unter anderem hieß es, die Persönlichkeit des Angeklagten passe zu der Tat. Gut, vielleicht fasst du das nochmal zusammen. Wir haben ja schon gesagt, dass der eine doch ziemlich ausgeprägte kriminelle Karriere hatte.
Ja, also nochmal zusammengefasst, Karl N. ist vielfach vorbestraft, unter anderem wegen Diebstählen, Gewalt gegen Personen, gefährliche Körperverletzung und versuchten Raubes. Und jetzt in der mündlichen Urteilsbegründung wurde dann auch gesagt, er habe vielfach gezeigt, eben durch seine vorangegangenen Straftaten, dass er bereit sei, sich einfach zu nehmen, was ihm seiner Meinung nach zustand.
Und das Gericht sagte außerdem, der Mord passe, Zitat, in eine zeitliche Lücke zwischen den Straftaten, die er damals begangen hat, also natürlich, zwischen den anderen Straftaten, die er damals begangen hat. Ja, für mich klingt das Ganze so, dass dieses ein typischer Indizienprozess war, das muss man ja vielleicht nochmal sagen.
Und zu dieser zeitlichen Lücke, gemeint ist damals also eine Zeitspanne, in der er jedenfalls nicht in Haft saß, so verstehe ich das jedenfalls. Ich auch. Eins noch. Die Vorsitzende Richterin kritisierte in der Urteilsbegründung, dass es bei der Ermittlung in dem Mordfall Versäumnisse gegeben habe. Also Versäumnisse ist ein Zitat.
Sie sagte weiterhin, es sei, wieder Zitat, unverständlich, warum man sich 2004, als nämlich erstmals ein DNA-Treffer an einem Zigarettenstummel vorlag, nicht schon wirklich bemüht habe, die Ermittlungen zu einem Abschluss zu bringen. Wow, 2004 war das schon und zum Prozess kam es erst 2026. Das muss man nochmal sacken lassen. Also der Tatzeitpunkt lag schon 43 Jahre zurück und die erste DNA-Spur, ja, dann allerdings, als es zum Prozess kam, auch schon mehr als 20 Jahre.
Das hat alles wirklich sehr lange gedauert. Aber vielleicht gab es bei den Ermittlungen ja auch gewisse Hindernisse, die die polizeiliche Arbeit erschwert haben. Oder der Angeklagte hat vielleicht längere Zeit im Ausland gelebt oder ja, er war irgendwie nicht zu ermitteln. Jedenfalls irgendwie ist das schon toll und gut, dass dieser Cold Case letztlich dann doch noch aufgeklärt wurde.
Bettina, aus meiner Sicht zu verdanken haben wir dies vor allem der Spezialabteilung in der Hamburger Polizei beim Landeskriminalamt. Diese Spezialabteilung, die sich mit Cold Cases befasst, die gibt es ja auch erst seit einigen Jahren. Das sind die Kriminalisten, die wirklich nie aufgeben, denn Mord verjährt ja nicht.
Meines Wissens nach ist dies der Hamburger Mordfall, der bisher am längsten zurücklag, als schließlich der Täter verurteilt wurde. Cold Case, 43 Jahre immerhin. Der Fall hat insofern also durchaus eine historische. Kriminalpolizeiliche Dimension. Ja, und ich glaube, man kann auch daraus lernen, die Polizei gibt nie auf, die Polizei ermittelt weiter, bleibt an den Verdächtigen dran.
Es wird alles getan, um einen Fall doch noch zum Abschluss zu bringen, beziehungsweise dann den richtigen Verdächtigen, die richtigen Schuldigen vor Gericht zu bringen und insofern Gerechtigkeit walten zu lassen. Ja, und du sprachst eben von einer historischen Dimension, die dieser Fall habe. Ich finde, das kann man wirklich genau so sehen. Ja, und insgesamt möchte ich mich auch jetzt heute für, deine Zeit bedanken, dass du wieder deine Expertise beigesteuert hast.
Und ja, ich freue mich, wenn es das nächste Mal wieder heißt, dem Tod auf der Spur.