
Dem Tod auf der Spur: Die Jagd nach dem Täter· Folge 191
Mord oder natürlicher Tod? Wenn ein Gutachten über Freiheit entscheidet
Freitag, 16. Oktober 2026 · 1 h 01
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Shownotes
Moin und herzlich willkommen zu einer neuen Episode von "Dem Tod auf der Spur", dem True Crime Podcast des Hamburger Abendblattes. Gerichtsreporterin Bettina Mittelacher und Rechtsmediziner Klaus Püschel widmen sich in dieser Folge einem dramatischen und hochkomplexen Fall aus Dresden. Im Zentrum steht ein 75-jähriger Mann, der beschuldigt wurde, seine Ehefrau im Schlaf getötet zu haben – und monatelang in Untersuchungshaft saß. Gemeinsam beleuchten die beiden die schmale Grenze zwischen Gewaltverbrechen und natürlichem Tod, sprechen über die Bedeutung der Unschuldsvermutung und erklären, warum selbst bei einer Sektion nicht immer alles auf den ersten Blick eindeutig ist.
#TrueCrime #Rechtsmedizin #KlausPüschel #HamburgerAbendblatt #DemTodAufDerSpur #Unschuldsvermutung #Justizirrtum #Spurensuche
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Dem Tod auf der Spur. Spannende Fälle aus der Hamburger Rechtsmedizin. Der Crime-Podcast vom Hamburger Abendblatt. Moin und herzlich willkommen zu Dem Tod auf der Spur, dem True-Crime-Podcast des Hamburger Abendblattes. Mein Name ist Bettina Mittelacher, ich bin Gerichtsreporterin beim Hamburger Abendblatt. Und wie immer, wenn es bei uns heißt, dem Tod auf der Spur, ist auch Rechtsmediziner Klaus Püschel dabei. Schön, dass du wieder dabei bist.
Hallo Bettina, immer gerne. Auch von mir ein herzliches Moin an unsere Hörer. Und nochmal ganz herzlich speziell für dich Bettina. Dankeschön. Heute soll es bei uns ja wieder um einen außergewöhnlichen Fall gehen. Ja, das ist normalerweise unser Anspruch. Es soll richtig spannend sein und. Es soll für die Hörer auch möglichst lehrreich sein.
Du weißt ja, dass ich für mein Thema Rechtsmedizin geradezu brenne. Ich finde es wichtig und richtig, über tödliche Unglücksfälle, über Mord und Totschlag sehr offen zu sprechen. Mein Credo, durch Aufklärung verhindern wir, dass so etwas wieder passiert. Das gilt übrigens auch für Fehler, die bei Ermittlungen und auch in der Rechtsmedizin immer wieder mal vorkommen.
Und ich habe es in meinen mehr als 50 Jahren als Rechtsmediziner in Hamburg erlebt. Das ein oder andere Mal erlebt, dass sich ein Szenario am Ende ganz anders darstellt, als es auf den ersten Blick aussah. Ja, sowas kommt gelegentlich vor. Beispielsweise ein tödlicher Verkehrsunfall mit zwei Rasern wird am Ende als Mord verurteilt. Das war ein Fall aus Hamburg.
Oder in einem Fall, in dem ein Jugendlicher durch einen Messerstich ums Leben kommt, wird seine Mutter, die das Messer in der Hand gehalten hatte, freigesprochen. Ins Messer reingelaufen sozusagen, ja? Ja, denn der Messerstich war ein Versehen, hat das Gericht schließlich festgestellt. Und der Sohn war buchstäblich in die Klinge hineingelaufen.
Mit anderen Worten, die Mutter war für die tödlichen Verletzungen nicht verantwortlich. So hat das das Gericht entschieden. Ja, ich erinnere mich sehr gut an diesen Fall, den du gerade angesprochen hast. Aber es gibt wirklich viele sehr bemerkenswerte Konstellationen. Zum Beispiel auch, dass ein Mensch beschuldigt wird. Er habe einen anderen.
Absichtlich gezielt getötet. Aber tatsächlich ist dieser andere Mensch nicht durch Gewalteinwirkung verstorben, sondern aufgrund von Vorerkrankungen. Also ein Mord oder ein Totschlag, der angeblich gar nicht geschehen ist, der tatsächlich ein natürlicher Tod war. Da haben wir doch ein interessantes Beispiel im Petto.
Ja, ich hätte sogar mehrere. Aber dieser Fall ist ein sehr besonderer. Übrigens nicht aus Hamburg, sondern das ist einer von meinen Gutachtenfällen aus einer anderen großen Stadt. Wir kennen den menschlichen Körper sehr genau, speziell auch in der Rechtsmedizin. Wir können in den allermeisten Fällen präzise deuten, wie Verletzungen zustande kamen und was sie für Auswirkungen haben.
Gemeinsam mit anderen Fachleuten, die sich beispielsweise mit der Handhabung von Schusswaffen besonders gut auskennen, können wir Geschehensabläufe genau rekonstruieren und wir kommen meistens auch Lügen auf die Spur. Wir lassen uns nicht in die Irre führen, jedenfalls meistens. Ja, du hast mich neugierig gemacht. Unsere Hörer sind es hoffentlich auch.
So soll es ja bei uns möglichst immer sein. Ich möchte erstmal grundsätzlich werden und über. Die sogenannte Unschuldsvermutung sprechen. Ich fange schon an zu stottern. Ist gar nicht so einfach. Sie ist eine der größten Errungenschaften des modernen Rechtsstaats. Im 18. Jahrhundert wurde sie von César Beccaria, einem sehr bedeutenden Rechtsphilosophen der Aufklärung und Verfechter der Abschaffung der Todesstrafe, explizit formuliert.
Und in seinem, man nennt das Opus Magnum, also seinem großen Werk von den Verbrechen und von den Strafen schreibt er unter anderem folgendes, Zitat. Entweder die Straftat ist sicher oder sie ist ungewiss. Wenn man sicher ist, sollte der Täter nur mit der gesetzlich festgelegten Strafe, bestraft werden. Wenn das Verbrechen ungewiss ist, ist es dann nicht schrecklich, einen Unschuldigen zu quälen?
Denn vor dem Gesetz gilt er als unschuldig, wenn das Verbrechen nicht bewiesen wird. Weise Worte. Ich stelle mir vor, dass es ungeheuer quälend wäre, nämlich wenn man sich wirklich nichts zu Schulden haben lassen kommen hat, also wenn man wirklich nichts verbrochen hat und er oder sie trotzdem zu Gericht gestellt und dann vielleicht sogar verurteilt wird.
Eben genau deshalb ist die Unschuldsvermutung so wichtig. Sie ist auch auf Ebene der Vereinten Nationen in der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und auf europäischer Ebene in der Europäischen Menschenrechtskonvention explizit formuliert. Also wirklich große Worte. Ernes Prinzip der deutschen Strafprozessordnung, genau gesagt niedergeschrieben in § 261 der Strafprozessordnung, ist die freie richterliche Beweiswürdigung.
Und dabei gilt zum Grad der Gewissheit, jedenfalls ist das die Theorie, in dubio pro reo. Ja, also auf Deutsch, im Zweifel für den Angeklagten. Das bedeutet ja, dass jemand, wenn seine Schuld nicht wirklich erwiesen ist, freigesprochen werden muss. Richtig. So einfach ist das aber leider nicht immer. In einem Fall, mit dem ich zu tun hatte, ging es sozusagen um alles. Darüber reden wir jetzt.
Ein 75-jähriger Mann wurde im September 2024 von der Staatsanwaltschaft Dresden wegen des Verdachts angeklagt, seine 71-jährige Ehefrau getötet zu haben. Die Anklage lautete auf Mord. Mord, das bedeutet ja, dass die Staatsanwaltschaft sogenannte Mordmerkmale als gegeben ansieht. Mordmerkmale, da gibt es ja nach deutschem Recht mehrere, nämlich beispielsweise die Heimtücke.
Heimtücke bedeutet, dass man jemanden angreift, der nicht mit einer Attacke rechnet und sich deshalb nicht wehren kann, dass er oder sie beispielsweise von hinten angegriffen wird oder im Schlaf. Genau, ein zweites Mordmerkmal nennt sich zur Befriedigung des Geschlechtstriebs. Also wenn ein Mensch einen anderen tötet zur sexuellen Erregung oder zur Befriedigung, dann gibt es ja auch noch die Mordlust als Mordmerkmal.
Das wiederum bedeutet, dass jemand umgebracht wird allein deshalb, weil der Täter Freude an der Vernichtung eines Menschenlebens hat. Eher häufig wird in Mordprozessen auch noch das Mordmerkmal Habgier genannt. Das bedeutet, dass ein Mensch einen anderen umbringt, um für sich einen finanziellen Vorteil zu erhalten. Ein Beispiel, jemand tötet die Erbtante, weil er früher an das Erbe möchte.
Ja und dann gibt es auch noch die sonstigen sogenannten niedrigen Beweggründe, also Motive, die menschlich auf tiefster Stufe stehen und besonders verwerflich sind. Damit wäre beispielsweise extremer Neid oder Hass oder Eifersucht gemeint. Okay, soviel zum rechtlichen Verständnis. In dem Prozess, über den wir ja reden wollen oder in dem Fall, über den wir reden wollen, geht es ja darum, dass ein 75-jähriger Mann beschuldigt wurde, seine Ehefrau erstickt zu haben.
Konkret wurde ihm vorgeworfen, seine Frau heimtückisch getötet zu haben, indem er sie im Bett erstickt habe. Also aus dem Schlaf heraus. Von einem sogenannten mechanischen Ersticken war die Rede. Mechanisches Ersticken, was kann man sich darunter vorstellen? Oder was soll man sich darunter vorstellen?
Na, kurz bevor ich darauf antworte, möchte ich eins klarstellen. Ich möchte mich auf bestimmte Aspekte beschränken. Nämlich darauf, wie die Befunde am Geschehensort dokumentiert wurden, wie mit dem Beweismittel Leiche, umgegangen wurde und mechanisches Ersticken, um das nochmal zu sagen. Also Ursache für den Erstickungsvorgang ist nicht ein allgemeiner Sauerstoffmangel in der Einatmungsluft, sondern, es wird auf den Körper eingewirkt, zum Beispiel indem der Brustkorb zusammengedrückt wird oder der Hals zusammengedrückt wird und dadurch, die Luft nicht in die Lunge gelangen kann.
Vielen Dank für die Erklärung. Du hast aber eben einen Halbsatz gesagt, der mich doch stutzig werden lässt. Du sprachst nämlich von dem Beweismittel Leiche. Und da überlege ich eine Leiche als Beweismittel. Ich weiß schon, dass man das so nennt, also in der deutschen Justiz. Aber ein Beweismittel wäre, nach meinem Empfinden, beispielsweise eine Blutspur oder eine Faser, die man am Tatort sichergestellt hat.
Und von so etwas, also beispielsweise einer Blutspur oder einer Phase, davon lebt sich eine Leiche doch sehr, sehr deutlich ab. Rechtlich vielleicht nicht, aber es handelt sich ja immerhin um einen toten Menschen und nicht um ein Ding. Das ist natürlich absolut richtig, so sehe ich das genau so. Und um die Umstände zu klären, unter denen dieser Mensch verstorben ist, geht es ja auch in der Rechtsmedizin um.
Um die genaue Untersuchung aller Verletzungen. Ja, und in dem Sinne ist es dann eben doch eine Beweisführung, was da passiert ist. Und das dient dazu, um den Opfern gerecht zu werden, aber natürlich ebenso der verdächtigen Person. Es geht ja nicht immer alles genauso ab, wie es auf den ersten Blick erscheint.
Und um den Tatsachen auf die Spur zu kommen, nehmen Rechtsmediziner diverse Untersuchungen vor? Na klar, das haben wir schon häufig hier so dargestellt. Beispielsweise wird heutzutage fast jeder Tote durch die Computertomographie, geschickt. Also eine Computertomographie wird angefertigt. Dadurch erkennt man schon vieles vor Beginn der eigentlichen Sektion.
Also zum Beispiel alle Knochenbrüche, man kann auch Verletzungskanäle rekonstruieren, zum Beispiel bei Schüssen, aber auch nach Messerstichen. Und man findet im Körper dann natürlich auch. Schattengebende Projektile oder eine Messerspitze. Also die Computertomographie ist heutzutage ein unverzichtbares Hilfsmittel, im Rahmen der modernen Operationstechnik, ist auch richtig, aber ich meine Sektionstechnik.
Also du sprachst eben beispielsweise, dass man Projektile im CT erkennen könnte oder Knochenbrüche. Das sind ja schon sehr, sehr wichtige Erkenntnisse, die man durch dieses CT, durch die Computertomographie hätte. Und schließlich wird in der Rechtsmedizin in bestimmten Fällen ja auch noch eine Sektion vorgenommen.
Das heißt, der Leichnam wird eröffnet und untersucht. Na klar, das ist ja der Eingriff, der am meisten mit der Tätigkeit der Rechtsmedizin in Verbindung gebracht wird. Also die Sektion auf Deutsch Innere Leichenschau. Bettina, du weißt ja inzwischen schon ganz gut, wie das so durchgeführt wird. Ja, ich habe ja schon bei zwei Sektionen zugesehen, bei denen durfte ich dabei sein.
Wirklich hochinteressant, also es wird jetzt nicht wirklich ein Hobby für mich, aber es ist wirklich hochinteressant, das gesehen zu haben und das miterlebt zu haben. Und die Vorgehensweise bei so einer Sektion ist immer dieselbe, soweit ich weiß. Aber natürlich ist das, was Rechtsmediziner bei so einer Sektion herausfinden, immer etwas anderes, immer unterschiedlich.
Ja klar, jeder Fall liegt anders. Allgemeine Weisheit. Kurz zunächst zur Vorgehensweise. Also der Leichnam wird natürlich zuerst immer entkleidet. Das wird alles genau protokolliert, auch fotografiert. Dann erfolgt die äußere Leichenschau und danach die, innere Leichenschau. Das gesamte Verfahren ist hochgradig standardisiert.
Alle deutschen rechtsmedizinischen Institute sind für dieses Untersuchungsverfahren die Sektion akkreditiert. Die werden da auch ständig von unabhängigen Sachverständigen überprüft. In der Praxis geht das dann so vor sich, dass wir die Brusthöhle und die Bauchhöhle eröffnen und dann die Schädelhöhle.
Bettina, du hast es ja gesehen, eröffnen der Brusthöhle und der Bauchhöhle. Weißt du noch, wie das geht? Ja, also das geht durch einen Schnitt, den man den Y-Schnitt nennt. Aber ich glaube, dafür gibt es auch andere Namen, wenn ich das richtig erinnere. Ja, es kommt im Grunde darauf an, wie man diesen Schnitt exakt führt.
Einige sprechen auch von einem sogenannten T-Schnitt, also einem waagerechten Schnitt von Schulter zu Schulter und dann einem senkrechten Schnitt vom unteren Hals bis in die Schamregion. Das ist dieser Y-Schnitt oder auch T-Schnitt. Zusätzlich wird dann die Schädelhöhle eröffnet, indem man hier von Ohr zu Ohr schneidet, dann die Kopfhaut abpräpariert und das Schädeldach aufsägt, um an das Gehirn heranzugelangen.
Nochmal zu diesem Y-Schnitt, lass mich kurz fortfahren. Wir wollen vom Y-Schnitt her die Organe der Brusthöhle und der Bauchhöhle untersuchen, und in diesen Körperhöhlen finden wir meistens dann auch die Todesursache. Also ihr findet möglicherweise dann Verletzungen oder Gegenstände, die in den Körper eingedrungen haben und die dann zum Tod desjenigen geführt haben, den ihr da gerade auf dem Obduktionstisch habt.
Genau so ist das. Wir würden alle Verletzungen sehr detailliert in den Körper hinein verfolgen, und dann auch festlegen, welches das Tatwerkzeug war. Natürlich finden wir in vielen Fällen auch eine innere Todesursache, also innere Leiden. Das gehört auch zum Bild der Rechtsmedizin. Wir untersuchen ja beispielsweise auch ärztliche Kunstfehler.
Und bei Kriminalfällen nehmen wir dann in aller Regel auch weitere Untersuchungen vor, um das mal mit Fremdwörtern auszudrücken, trassologische, mikromorphologische und chemisch-toxikologische Folgeuntersuchungen. Also chemisch-toxikologische Folgeuntersuchungen, das ist mir sehr wohl ein Begriff. Also zum Beispiel, ob Alkohol eine Rolle gespielt hat, ob Medikamente eine Rolle gespielt haben. Oder Drogen zum Beispiel.
Aber jetzt muss ich gucken, dass ich nicht stolpere beim Sprechen. Trasologisch, mikromorphologisch. Das wäre schön, wenn du das erklären könntest. Ja, die Mikromorphologie ist die Ergänzung der Makromorphologie. Bei der Makromorphologie werden die Befunde an den inneren Organen beschrieben, so wie man sie mit dem bloßen Auge wahrnimmt.
Kleine Ausschnitte dieser inneren Organe werden dann auch mikroskopisch untersucht. Und das ist die Mikromorphologie, also die starke Vergrößerung im Mikroskop, die dann auch kleinste krankhafte Veränderungen sichtbar macht. Jetzt fehlt noch das Wort Trasologisch. Ja, da geht es um spurenkundliche Untersuchungen, also beispielsweise Blutspuren, Faser, Spermaspuren.
Das ist also das Thema, was wir in Kooperation mit der Kriminalpolizei, der kriminaltechnischen Untersuchungsstelle dann bearbeiten. Vielleicht heben wir uns das Ganze für ein andermal noch auf, um das näher zu erläutern. Und es bedeutet im Prinzip, dass wir eine Reihe von Laboruntersuchungen haben, die die Sektionsbefunde sinnvoll ergänzen.
Bettina, das war eine kleine Vorlesung, jetzt aber zurück zu unserem Fall, also zu der toten 71-jährigen Ehefrau. Also es ging hier beispielsweise um die Frage, ob diese Frau durch mechanisches Ersticken verstarb oder ob ein Tod aus innerer Ursache infolge Rechtsherzversagen vorlag, also ein Tod aus innerer Ursache.
Also du hast den Begriff Rechtherzversagen benutzt. Unter dem Begriff Herzversagen können sich bestimmt die meisten etwas vorstellen. Einfach gesagt, das Herz hört auf zu schlagen. Ja, auch hier will ich jetzt nicht eine ganze Vorlesung machen. Also am Herzen gibt es eben die rechte Kammer und die linke Kammer.
Bei einem Herzinfarkt ist meistens die Muskulatur der linken Herzkammer betroffen. Das Rechtsherzversagen ist in den meisten, Fällen Folge einer chronischen Lungenerkrankung, erkrankung wodurch der druck im kleinen kreislauf erhöht wird also im lungenkreislauf und das herz dann überlastet wird, Das besondere Problem in diesem Fall, über den wir jetzt heute reden, ist, dass eben der Tod durch Ersticken und der Tod aus innerer Ursache in Folge Herzversagen, insbesondere Rechtsherzversagen, nicht in jedem Einzelfall eindeutig unterschieden werden kann.
Das betrifft insbesondere die feinen punktförmigen Blutungen im Kopf- und Halsbereich, die dabei eine große Rolle spielen. Und die Zeichen eines sogenannten Rechtsherzversagens mit einer oberen Einflussstauung, wenn sich das Blut vor dem rechten Herzen staut, das ist beim Ersticken ähnlich. Und beim mechanischen Ersticken.
Ist es extrem wichtig, dass man die Ursache des Erstickens im Detail nachweist. Das kann eine Strangulation sein oder ein Würgen oder eine Brustkoppkompression. Und hier ist es sehr wichtig, dass man eindeutig Merkmale von Gewalteinwirkung feststellt. Wenn zum Beispiel nur die Atemwege zugehalten werden bei alten, schwachen oder erkrankten Personen, dann kann man das möglicherweise gar nicht erkennen, weil eben die äußere Gewalteinwirkung so gering ist.
Man kann das ja auch durchführen mit einem weichen Kissen zum Beispiel, was keine Spuren hinterlässt. Und hier darf ich mal kurz reingrätschen, das hinterlässt doch Spuren. Also wenn man ein weiches Kissen aufs Gesicht drückt, da würde man doch sicher winzige Fasern erkennen. Ihr seid ja wie Detektive.
Ja, stell dir bloß vor, das Kissen hat eine glatte Oberfläche. Nein, mitnichten. Also ein Bedecken der äußeren Atemöffnungen bleibt häufig spurenlos. Das ist wirklich eine sehr, sehr schwere Diagnostik. Und man spricht dann tatsächlich auch von einem Spurenlosen oder Spurenarmen ersticken, dann gibt es immer wieder Gutachterstreit.
Ich wollte gerade sagen, dass es doch bestimmt findige Rechtsmediziner gibt, zu denen du natürlich gehörst, die das dann doch erkennen und einem Täter auf die Spur kommen, also dass der eben nicht straffrei davon kommt. Ja, dafür sind dann übrigens auch weitere Untersuchungen sehr wichtig, chemisch-toxikologische Untersuchungen und vor allen Dingen mikroskopische Untersuchungen, darüber habe ich ja schon gesprochen, Und letztlich kommt es natürlich darauf an, welches Gutachten überzeugend ist, für das Gericht so überzeugend ist.
Dass darauf ein Urteil gegründet wird oder vielleicht auch ein Verfahren gar nicht erst eröffnet wird. Also ich verstehe so, es kann Folgendes passieren, man hat eine Leiche, aber zwei oder sogar mehr Meinungen von Rechtsmedizinern, wie dieser Mensch zu Tode gekommen ist. Also so eine Art Gutachterstreit.
Ja, genau das kommt immer mal wieder einmal vor und so war es auch in diesem Fall. Ja, es kommt darauf an, welches Gutachten mehr Gewicht hat. Und häufig dann ja wohl deins. Du bist ja unglaublich erfahren und sehr genau. Bettina, bitte etwas Zurückhaltung. Danke für die Blumen. Auch bei mir könnte es mal sein, dass ich einen Fehler mache.
So selbstkritisch sollte man immer bleiben. Aber was die Erfahrung im Fach betrifft, immerhin bin ich jetzt schon fünf Jahre lang als Rechtsmediziner tätig und das auch in vielen sehr großen und komplizierten Prozessen. Wenn ich dich dezent korrigieren darf, nicht fünf Jahre, sondern fünf Jahrzehnte.
So war das gemeint. Kleiner Versprecher. Ja klar, aber ich wollte das trotzdem nochmal verdeutlichen. Also mit deinen fünf Jahrzehnten oder mehr als fünf Jahrzehnten Berufserfahrungen bist du ja sehr viel länger im Amt oder in Amt und Würden als viele deiner Kollegen in der Rechtsmedizin. Ja klar, aber Alter schützt vor Torheit nicht, daran sollte man auch immer denken.
Nun jetzt aber wirklich zurück zu unserem Fall aus dem Sommer 2024 in Dresden. Also eine 71-jährige Frau verstirbt in ihrem Bett oder sie wird tot in ihrem Bett aufgefunden, morgens. Und der, der sie auffindet, ist der Ehemann, der einzige, der mit ihr zusammen in dieser Wohnung lebt. Der 75 Jahre alte Ehemann, den wir hier Herrn X nennen, der gibt dann später an, er habe die Ehefrau morgens tot im Bett gefunden. Am Abend vorher sei noch alles unauffällig gewesen.
Und dieser Ehemann beschrieb dann gegenüber seinen Verwandten, er hat sehr schnell mit seinen Kindern telefoniert und auch der hinzugezogenen Hausärztin Todeszeichen, die nicht so ganz klar als sichere Todeszeichen klassifizierbar waren. Und dadurch sind die ersten Fragen entstanden. Du sprachst eben von Todeszeichen, die nicht klar als sicher zu bezeichnen waren.
Also ich weiß, es gibt sichere und unsichere Todeszeichen. Kannst du da nochmal ein paar Worte zu sagen? Ja, kurz und trocken. Also die sicheren Todeszeichen sind Leichenflecke, Leichenstarre und Leichenvollnis. Die Leichenflecke entstehen ungefähr eine halbe Stunde nach Kreislaufstillstand. Die Leichenstarre entsteht zwei bis drei Stunden nach Eintritt des Todes zuerst im Kiefergelenk und die Vollnis nach einigen Tagen.
Zwei dieser sicheren Todeszeichen hat dann die Hausärztin, die hinzugezogen wurde, später doch noch registriert, nämlich Leichenflecke und Leichenstarre. Auffällig waren für die Ärztin zahlreiche punktförmige Blutungen in der Gesichtshaut und im Bereich der Augenbinde heute. Also da werden unsere Zuhörer jetzt sicherlich aufmerken.
Da entsteht der Verdacht auf Gewalteinwirkung am Hals, das muss man schon sagen. Der übrige Körper wurde von der Ärztin äußerlich als unverletzt beschrieben. In der Todesbescheinigung hat die Ärztin dann ihr Kreuzchen bei nicht natürlicher Tod gesetzt. Zusätzlich hat sie auch noch angekreuzt ungeklärt. Eigentlich ein Kreuz zu viel.
Immerhin ein Grund für die Polizei, da hinzugezogen zu werden. Die Hausärztin hat dann auch noch Vorkrankheiten notiert, nämlich ein Bluthochdruckleiden, den Hypertonus und ein cerebrovaskuläres Leiden mit einem Hirninfarkt. Cerebro-Vaskuläres Leiden, das heißt was auf Deutsch? Ja, die Frau hatte also Durchblutungsstörungen im Bereich des Gehirns.
Ganz einfach auf Deutsch, Hinweiszeichen für einen Schlaganfall, auch schon einen abgelaufenen Schlaganfall. So, weiter in unserem Fall, dann kommt doch sicher die Kriminalpolizei, wenn da ein Tote liegt und dann? Ja, also die kriminalpolizeiliche Leichenschau hat ebenfalls keine äußeren Verletzungen konstatiert.
Immerhin hat man dann aber, als man dann nochmal nachgeschaut, hat doch eine Unterblutung am rechten Unterarm bemerkt. Also ein Hämatom am rechten Unterarm, das wäre, soweit ich das verstehe und soweit ich mich auskenne, ganz kleines bisschen der Rechtsmedizin inzwischen, so ein Hämatom am rechten Unterarm wäre deshalb verdächtig, weil es bedeuten könnte, dass die Frau dort sehr kräftig angefasst bzw. festgehalten wurde?
Ja, das kann das bedeuten. Es kann aber auch bedeuten, dass der Leichnam transportiert wurde und an den Armen angepackt wurde oder dass der Leichnam zum Umwenden, um den Rücken zu untersuchen, kräftig am Unterarm angepackt wurde im Rahmen der Leichenschau. Man muss ein solches Hämatom natürlich unbedingt beachten.
Die Kriminalbeamtin, die hier vor Ort tätig war, hat jetzt dann auch sofort Kontakt mit der Staatsanwaltschaft aufgenommen. Also das Verhalten des Ehemanns kam ihr merkwürdig vor und diese punktförmigen Blutungen. Und der Leichnam wurde dann von der Polizei für Beschlagnahmt erklärt. Die Angehörigen durften nicht mehr an die tote Frau heran. Sie konnten keinen Abschied nehmen. Das war dann tatsächlich auch, so wie ich das später gehört habe, eine erhebliche Belastung für die Familie.
Und das traf insbesondere die Tochter an. Und dann gab es andererseits im Bereich von Polizei und Staatsanwaltschaft so wie bei der Rechtsmedizin Abläufe, die für mich persönlich schwer nachvollziehbar sind. Der Leichnam wurde aus dem relativ engen Schlafzimmer in dem Haus des Ehepaars, von dem Bestattungsunternehmen abtransportiert, ohne dass die Polizei zugegen war.
Also die haben sich nicht davon überzeugt, dass mit dem Körper schonend umgegangen wird und der Leichnam, wurde dann in ein Krematorium verbracht, zunächst dann nochmals aufgebahrt und die gerichtliche Sektion erfolgte erst eine Woche nach dem Tod. Also ein sehr langer Ablauf, den ich nicht nachvollziehen kann.
Ja, ich wollte gerade nachfragen. Eine Woche später, das ist nicht üblich, oder? Also normalerweise passiert das noch am selben Tag oder einen Tag später? Naja, so ist jedenfalls die Verfahrensweise bei uns in Hamburg. Und ich denke, das ist auch klar. Allgemein gilt ja, wenn man ein Tötungsdelikt nicht sofort diagnostiziert, dann ist es viel schwerer, dem Täter das Ganze nachzuweisen.
Und hier stand ja ein Tötungsverbrechen im Raum und dann eine ganze Woche mit der Sektion zu warten das kann ich nicht nachvollziehen. Und ja, auch dass die Polizei nicht auf einen sehr, sehr vorsichtigen Transport geachtet wird, bei dem dem Leichnam keine weiteren Verletzungen zugefügt werden konnten, das kann ich auch nicht verstehen.
Es gab dann ja aber schließlich doch eine Sektion. Was waren denn die wesentlichen Ergebnisse dieser Sektion? Ja, ich habe später das Protokoll bekommen. Die wesentlichen Ergebnisse waren im Protokoll wie folgt zusammengefasst. Nämlich, Zitat, bei der Sektion ergaben sich Hinweise auf ein gewaltsames Ersticken in Form von zahlreichen flohstichartigen Einblutungen, sogenannten Petechien, in der Gesichtshaut, in der Haut beider Augenober- und Unterlider, in den Augenbinderhäuten, in der Haut hinter dem linken Ohr und gering auch in der Mundschleimhaut im Mundvorraum.
Bis hin zum Hals. Und diese punktförmigen Einblutungen sind dann ja offenbar Hinweise auf ein gewaltsames Ersticken? Es können tatsächlich Hinweise sein. Die Befunde sind wirklich sehr wichtig, die müssen sehr sorgfältig dokumentiert werden. Verletzungen der Halshaut, der Halsweichtrelle und der Halsorgane oder des Kehlkopfgerüstes fanden sich ansonsten bei der Präparation nicht.
Also, es gab diese punktförmigen Blutungen, aber keine Zeichen eines direkten, Gewalteingriffs am Hals. Keine komprimierende Gewalteinwirkung im Sinne einer Strangulation. Es gab dann weitere Befunde, die von den Kollegen aus Dresden als Ursache für den Erstickungsmechanismus benannt wurden. Sie fanden nämlich bei der umfangreichen Präparation des Rückens und der Arme der verstorbenen Frau Folgen von Gewalt, so haben die das ausgedrückt, gegen die Arme in Form von Unterblutung der Haut und des Unterhaltfettgewebes.
Außerdem fanden sie massive, frische Unterblutung in der Rückenmuskulatur. Andererseits, auch das muss man betonen, fanden sie diverse, inneren Erkrankungen, Zum Beispiel eine durch Bluthochdruck hervorgerufene allgemeine Herzvergrößerung, eine Herzmuskelmassenzunahme mit einem Herzgewicht nahe dem sogenannten kritischen Herzgewicht.
Also 460 Gramm Herzgewicht bei einem Körpergewicht von nur 72 Kilogramm. Das Herz war also viel zu groß. Und insofern muss man schon überlegen, ob da nicht tatsächlich auch eine innere Krankheitsursache im Raum stand. Du hast gerade das Herzgewicht genannt, in diesem Fall 456 Gramm zum Verständnis für medizinische Laien.
Du hast es gerade gesagt, zu hoch. Was wäre dann normal? Und welche Schlüsse würde man als Rechtsmediziner aus diesem erhöhten oder zu niedrigen Herzgewicht schließen? Ja, normal sind etwa 5% vom Körpergewicht in diesem Fall, also zum Beispiel etwa 350 Gramm. Oder sind ja 456 doch erheblich zu viel. Ja, also man muss hier klar eine Herzvergrößerung diagnostizieren.
Ein vergrößertes Herz neigt eher zum plötzlichen Herzversagen, zum Beispiel in Form eines Herzinfarktes oder auch eines Rechtsherzversagens. Aber nochmal zurück zu den Befunden der Obduktion. Man hat auch noch Folgen einer chronischen Lungenerkrankung festgestellt. Und. Ganz allgemein muss man sagen, neben den unsicheren Hinweiszeichen für ein gewaltsames, Ersticken gab es eben auch schwerwiegende inneren Erkrankungen.
Die Dresdner Kollegen haben aber hier ganz eindeutig den Schluss gezogen, dass Todesursache ein Erstickungsmechanismus gewesen sein soll, nämlich durch eine Brustkorbkompression von hinten und einen Verschluss von Mund und Nase, ja im Grunde im Bett, im Kissen. Du hast gerade gesagt Brustkorbkompression und dann wurde der Ehemann festgenommen bzw. verhaftet, weil man annahm, dass derjenige das gemacht hat?
Genauso war das. Er war ja ganz alleine mit ihr in dieser Wohnung. Das rechtsmedizinische Gutachten mit der Diagnose des Erstickens war jetzt die Grundlage für die Staatsanwaltschaft, dass der Ehemann. Dieser Herr X, unverzüglich dann dem Haftrichter vorgeführt wurde. Der Mann kam in Untersuchungshaft, wo er immerhin fünf Monate lang verblieb.
Und ich habe später mit ihm gesprochen. Zu den Vernehmungen durch Polizei und Staatsanwaltschaft hat er Folgendes kommentiert. Zitat, außer dass ich vor dem Haftrichter sagen konnte, ich bin unschuldig, haben die Ermittler nie mit mir direkt das Gespräch gesucht. Aber es wurde ja Anklage gegen den Mann erhoben.
Genau so war das. Die Staatsanwaltschaft erhob gegen den Angeschuldigten Anklage zum Schwurgericht wegen Mordes. Sie legte ihm zur Last, seine Ehefrau durch gewaltsames Ersticken im Schlaf getötet zu haben. Hierzu habe er sich auf deren Oberkörper gesetzt oder gekniet, und zwar von hinten, und sie dann durch Verschluss von Mund und Nase mittels, eines weichen Gegenstandes, also z.B.
Des Kopfkissens, getötet. Und wie war das, als die Hauptverhandlung dann terminiert war? Da ist doch auch was Besonderes passiert, was man nicht alle Tage erlebt. Ja, genau so war das. Und also kurz bevor es zum. Festlegen der Hauptverhandlung kam, hat der Rechtsanwalt dieses 75-jährigen Mannes dann ein weiteres rechtsmedizinisches Gutachten in Auftrag gegeben, nämlich bei mir.
Und ich habe dann wirklich im Schnelldurchgang sämtliche Akten sorgfältig studiert, alle Bildmappen, alle spurenkundlichen Befunde und ich kam dann zu folgendem Ergebnis, nämlich, diese 71-jährige Frau erlag einem Tod aus innerer Ursache. Also diametral entgegensetzt zu dem, was die Kollegen in Dresden gesagt haben.
Es handelte sich um einen plötzlichen Herztod mit führendem Rechtsherzversagen. Beim Rechtsherzversagen kommt es eben auch zur Ausbildung von punktförmigen Stauungsblutungen. Durch eine sogenannte obere Einflussstauung, wenn das rechte Herz versagt, staut sich das Blut im Kopf und das erklärt dieses Befundmuster und die ausgedehnten Muskelblutungen im Rückenbereich im Zusammenhang mit einem Rechtsherzversagen.
Habe ich auch schon in der wissenschaftlichen Literatur der Rechtsmedizin früher beschrieben. Derartige Einblutungen in die Muskulatur können zustande kommen, wenn Atemstörungen vorliegen und neben der üblichen, Atemmuskulatur auch die Atemhilfsmuskulatur am Rücken krampfhaft eingesetzt wird und es dabei zu Einblutungen kommt wegen dieser Atemstörung beim Sterben.
Und was war mit diesen Verletzungen an den Armen der Frau? Dazu hast du doch sicher auch eine Meinung. Können die unverdächtig sein? Ganz klar, derartige Unterblutungen können auch einmal zustande kommen bei Manipulationen am Leichnam im Rahmen der äußeren Leichenschau. Insbesondere wenn es sehr eng ist oder die Person tatsächlich gegen Widerstand gedreht werden muss.
Es kann auch beim Transport, wenn der Körper sehr kräftig an den Armen angepackt wird und der Leichnam noch frisch ist, also der Tod gerade eingetreten ist, zu Einblutungen kommen, an den Unterarmen oder wenn man an den Oberarmen anpackt, auch an den Oberarmen. Das sind dann nach dem tode entstandene einblutungen, die können begünstigt werden durch spezielle medikamente die waren in diesem fall tatsächlich von der polizei nicht von der polizei sondern von der frau auch eingenommen worden weil sie im herz krank war und.
Deswegen kam also meine Einschätzung zustande, das Ganze ist hier in dem Fall nicht äußere Gewalteinwirkung gewesen, sondern ein Herztod. Also ich formuliere es jetzt nochmal dezent anders, alle Befunde, die bei ihr betroffen wurden, können ganz unverdächtige Gründe haben. Ja Bettina, noch einmal kurz und bündig.
Ich habe einen Tod aus unserer Ursache diagnostiziert, nachdem die Kollegen vorher mechanisches Ersticken diagnostiziert haben. Das zuständige Landgericht hat diesen Angeklagten dann zunächst auf freien Fuß gesetzt. Das heißt, man hat, das finde ich auch richtig, noch ein weiteres rechtsmedizinisches Gutachten in Auftrag gegeben, also jetzt ein drittes Gutachten, ein sogenanntes Obergutachten, und dieses kam dann nach einigen Wochen zu folgender zusammenfassender Beurteilung, ich zitiere noch einmal.
Aus dem Aktenstudium und hier insbesondere nach Auswertung der rechtsmedizinischen, naturwissenschaftlich-kriminalistischen und kurativ-ärztlichen Befundberichte, ergibt sich keine eindeutige beweisbare Todesursache bei dieser Frau. Die rechtsmedizinischen Befunde ergeben sowohl Hinweise auf einen natürlichen Tod im Zusammenhang mit einem kardialen Ereignis, als auch Hinweise auf einen nicht natürlichen Tod.
Keiner der Befundkomplexe ist jedoch so ausgeprägt, dass sich mit eindeutiger Klarheit und Sicherheit Todesursache und Todesart feststellen ließen. Soweit der Gutachter, das war in diesem Falle Professor Rothschild, der Direktor des Instituts für Rechtsmedizin in Köln. Also mit anderen Worten, auch Professor Rothschild kam zu dem Schluss, dass eine eindeutige Klärung der Todesursache schlicht nicht möglich sei.
Es könnte auch ein natürlicher Tod gewesen sein, also im Prinzip das, was du vorher auch schon festgestellt hast. Ja, es gibt im vorliegenden Fall Befunde, die einen Tod aus innerer Ursache nahelegen, zugleich aber nicht ohne weiteres erklären können, warum sich unterschiedliche Verletzungsbefunde doch gefunden haben.
Es zeigten sich ja schon Befunde, die an eine von außen kommende Gewalteinwirkung denken lassen, an den Armen und am Rücken. Aber zusammenfassend, das kann in der Gesamtheit und Ausprägung der Befunde rechtsmedizinisch nicht hinreichend einen gewaltsamen Todeseintritt belegen. Magst du das mit Beispiel erläutern?
Ja nochmal, gegen das gewaltsame Ersticken der Frau durch einen auf dem Rücken sitzenden und knieenden Täter spricht zum Beispiel auch das Fehlen von Rippenbrüchen, und das Fehlen von jeglichen Blutunterlaufungen. Am Rücken, in den Rückenweichteilen. In der Haut, über den Unterblutungen in der Muskulatur, gegen eine Gewalteinwirkung im Bereich von Mund und Nase, spricht auch das Fehlen von allen Verletzungen der Mundschleimhaut.
Also für mich nochmal eher, die Blutungen sind durch verstärkte Atembewegungen entstanden und durch Transport und nicht durch Gewalteinwirkung durch einen Täter. An einer Stelle möchte ich gerne noch mal einhaken. Du sprachst eben von dem Fehlen von Rippenbrüchen. Also Rippenbrüche, die zustande hätten kommen können, wenn jemand auf ihr gesessen oder gekniet hätte, so verstehe ich das.
Und das wiederum erinnert mich an den sogenannten Oma-Mörder. Den Fall kennen wir ja auch beide. Ja, Rippenbrüche entstehen übrigens besonders leicht bei älteren Frauen, die ja dann häufig deutliche Osteoporose haben. So war das auch hier, also eine Frau mit viel Osteoporose, aber ohne Rippenbrüche. Und zum Oma-Mörder, genau, so wurde ja ein Altenpfleger aus dem Raum Bremerhaven genannt, nachdem er in Verdacht geraten war.
Im Jahr 2001 fünf betagte Frauen getötet zu haben, innerhalb von acht Tagen, also ein Serienmörder, wie er im Buche steht. Er hatte diese Rentnerinnen erstickt, alle über 80 Jahre alt, indem er sich auf sie gekniet hat, ihre Atemwege verschlossen hat und. Kopf und Gesicht in Kissen gedrückt hat. Und bei diesen Frauen, ich habe den Fall damals aufmerksam verfolgt, bei diesen Frauen wurden Rippen-Serienbrüche festgestellt, die eben durch das Knien des Mannes auf den Oberkörpern seiner Opfer entstanden waren.
Ich erinnere mich sehr genau an den Fall. Wir haben ihn ja auch in einem unserer Bücher beschrieben, Nämlich in dem Buch Tote schweigen nicht. Darin schildern wir mehrere wahre Fälle, unter anderem eben den des sogenannten Oma-Mörders. Ja, dieser Fall war wirklich sehr, sehr speziell. Ich kann mich noch sehr gut darin erinnern.
Aber wieder zurück zu der 71-jährigen Frau. Der Fall, der heute bei uns im Mittelpunkt steht. Aus rechtsmedizinischer Sicht war also letztlich nicht mit ausreichender Sicherheit differenzierbar, ob es sich um einen natürlichen oder einen nicht natürlichen Tod handelt. Ich wiederhole mich insofern, ja, das Gewicht der Entscheidungsfindung, musste dann hier auch in den übrigen Ermittlungsergebnissen liegen und dafür war das Gericht zuständig.
Wie ging es denn in dem Fall weiter? Nach Vorliegen des dritten rechtsmedizinischen Gutachtens hat das Schwurgericht die Eröffnung des Hauptverfahrens dann endgültig abgelehnt. Dass so eine Entscheidung möglich ist, das ist in der Strafprozessordnung geregelt, auch wenn die Anklage von der Staatsanwaltschaft erhoben wurde.
Das Gericht, das sich ja mit dieser Anklage sehr detailliert auseinandergesetzt hat, auch ein drittes Gutachten angefordert hat. Hielt den 75-jährigen Ehemann bei Würdigung aller Umstände nicht für hinreichend verdächtig, der Tat, die ihm die Staatsanwaltschaft zur Last gelegt hatte. Und wie hat das Gericht diese Entscheidung begründet, also eben das Verfahren nicht zu eröffnen?
Ja, letztlich hat man gesagt, es sind keinerlei Indizien ersichtlich, die einen hinreichenden Tatverdacht zu begründen vermögen. Und nach insgesamt fünf Monaten Untersuchungshaft war der Angeklagte damit endgültig frei. Also er hatte aber fünf Monate in Untersuchungshaft gesessen. Das ist eine lange Zeit.
Aber es dauerte ja auch seine Zeit, bis alle rechtsmedizinischen Gutachten vorlagen. So was geht ja nicht mal eben so, dass man das sozusagen aus dem Ärmel schüttelt. Eben, gut, Ding will Weiler haben, Gutachten und Aktenstudium. Das sind ja zumindest mal mehrere Hundert Seiten Akten, manchmal sogar mehr als tausend Seiten, das dauert zu seiner Zeit.
Immerhin der bis dahin völlig unbeschuldene Mann, der hatte noch nie irgendwelche Konflikte mit der Justiz, der saß jetzt ganz plötzlich von einem Moment auf den anderen fünf Monate in Untersuchungshaft. Das ist schon eine geraume Zeit. Ich habe ja auch schon im Zusammenhang mit unterschiedlichen anderen Verfahren, bei denen ein Angeklagter z.B.
Im Rahmen eines Wiederaufnahmeverfahrens freigesprochen wurde, die Frage aufgeworfen, ob es nicht angebracht sei, dass sich Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht, für Fehler und Versäumnisse im Strafverfahren nachvollziehbar öffentlich entschuldigen. Meine eigene Wahrnehmung bis heute ist, dass dies nur sehr selten geschieht.
Also in rechtlicher Hinsicht ist das ja eigentlich auch nicht wirklich vorgesehen, wäre natürlich menschlich vielleicht wünschenswert, aber es gehört jetzt rechtlich nicht unbedingt dazu. Das weiß ich, immerhin gibt es in so Wahrheit löbliche Ausnahmen. Beispiel der Fall Genditzki, Das ist der Hausmeister, der wegen erwiesener Unschuld freigesprochen wurde.
Ein Fall aus München? Genau, man hatte ihm vorgeworfen, dass er eine alte Frau in der Badewanne ertränkt haben soll. Später hat man ihn eben wegen erwiesener Unschuld freigesprochen. Da hatte er aber schon über 13 Jahre in Strafhaft gesessen. In diesem Fall hat sich die zuständige vorsitzende Richterin, die das Wiederaufnahmeverfahren, an dem ich da auch maßgeblich beteiligt war, geleitet hat, die hat sich persönlich sehr eindringlich bei Genditzki entschuldigt.
Sie hat gesagt, man möge der Justiz das erlittene Unrecht, also Genditzki möge das erlittene Unrecht entschuldigen. Und sie hat ihn um Verzeihung gebeten. Ja, also auch dieser Fall ist mir geläufig. Er wurde ja beschuldigt, du hast es erwähnt, eine 87 Jahre alte Rentnerin ermordet zu haben, die tot in ihrer Badewanne aufgefunden wurde.
Der Verdacht war, dass er sie niedergeschlagen und ertränkt habe, um an ihr Geld zu gelangen. Aber in Wirklichkeit war es ganz anders und das habt ihr wiederum in der Rechtsmedizin auch herausgefunden. Jana, ja, das Gericht hat in diesem Fall dargestellt, dass die in ihrer Badewanne sehr wahrscheinlich ihre verschmutzte Wäsche einweichen wollte.
Wegen hirndurchblutungsstörung also hier eine gewisse parallele zu unserem heutigen fall ist sie dann ins wasser gestürzt also sie hat einen kleinen schlaganfall erlitten und, sie ist dann noch mit dem kopf angeschlagen am badewannenrand sie war dann benommen bis bewusstlos und im wasser ist sie. Ertrunken und dafür hat eben ein mann der nahestand also der, ja ein guter bekannter von ihr war der war dann des mordes verdächtig und hatte ja wir haben es erwähnt 13 jahre lang in haft gesessen für eine tat die er nicht begangen hatte ja so viel zu gendicki bettina, ja du kennst ja noch den fall von wolfgang silaf, Ja, auch das ist ein Fall, bei dem jemand lange unter Verdacht stand, jemanden getötet zu haben.
Du hast eben den Namen erwähnt, Wolfgang Sielerf, das ist der frühere stellvertretende Hamburger Polizeipräsident. Seine Schwester verschwand plötzlich und 28 Jahre lang, ich wiederhole, 28 Jahre lang, konnte nicht geklärt werden, was mit ihr passiert war. Die Familie der Frau geriet in Verdacht, für ihr Verschwinden verantwortlich zu sein, aber es war in Wirklichkeit ganz anders.
Tatsächlich war sie Opfer eines Serienmörders geworden, der in der Nähe der Familie als Friedhofsgärtner gearbeitet hatte. Ja, man muss hier nochmal betonen, du hast gesagt, Familie, vor allen Dingen der Ehemann, stand jahrelang unter Verdacht und eine sehr problematische Situation, weil die Tochter in dieser Situation denken musste, der, Vater habe die Mutter umgebracht, was mitnichten der Fall war.
Ja, in dem Fall haben sich Polizei und Staatsanwaltschaft übrigens auch niemals bei der Familie entschuldigt. Mit Wolfgang Silaf habe ich vielfach darüber gesprochen, und eine entsprechende Anfrage der Grünen im niedersächsischen Landtag führte zu der lapidaren Antwort, die Polizei habe keine Fehler gemacht.
Das sehe ich allerdings ganz anders. Also ich kenne den Fall ja auch ziemlich gut, nicht so gut wie du, da gehört es ja damals zu einem Team, das sich da sehr verdient gemacht hat, den Fall aufzuklären, aber auch soweit ich den Fall beurteilen kann, würde ich auch denken, dass da durchaus an der einen oder anderen Stelle möglicherweise Fehler gemacht wurden.
Gut, zurück zu unserem heutigen Fall, eine Anmerkung noch. Meiner Einschätzung nach ist davon auszugehen, dass der angeklagte 75-jährige Mann, ein Diplomingenieur, ohne die weiteren rechtsmedizinischen Gutachten im hier dargestellten Fall wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden wäre.
Oh, wenn ich jetzt mal rechne, er war ja damals 75 Jahre alt. Das heißt, er wäre bei Verbüßung einer lebenslangen Freiheitsstrafe, die in Deutschland häufig etwa 15 Jahre dauert, möglicherweise dann im Gefängnis gestorben. Davon gehe ich aus. Eine kleine Ergänzung noch am Rande. Aus der Untersuchungshaft heraus durfte der Angeklagte nicht einmal am Begräbnis der Ehefrau teilnehmen.
Und er ist auch nie aus der Untersuchungshaft ausgeführt worden, um das Grab der Frau zu besuchen. Aufgrund der Berichterstattung in lokalen Medien, Onlineportalen, Fernsehen und ja auch Lokalsendern. Und wegen der doch sehr intensiven polizeilichen Ermittlungen konnte vor Ort die Anonymität des Seniors nicht gewahrt werden.
Und das hat natürlich auch sehr negative Folgen gehabt für sein soziales Umfeld. Und trotzdem hat die Polizei, regelmäßig lapidar Folgendes gesagt, wir gehen natürlich von der Unschuldsvermutung aus, aber alle ermittelten Indizien weisen darauf hin, dass Herr X das Verbrechen begangen hat. Diese eine Ermittlungshypothese wurde gleichsam als Tatsache dargestellt und andere Hypothesen wurden monatelang gar nicht geprüft.
Weißt du, wie es Herrn X heute geht? Ich habe den Eindruck, ihr habt Kontakt. Oder hast du noch Kontakt zu einem seiner Angehörigen? Nachdem der Mann jetzt wieder frei ist, ist er seitdem sehr einsam. Eine offizielle Rehabilitation hat es hier niemals gegeben. Ein persönlicher Freund, mit dem Herr X 30 Jahre lang jedes Jahr eine einwöchige Fahrradtour unternommen hat, äußerte sich nach meinen Informationen über die Haftentlassung von Herrn X folgendermaßen.
Danke für die Nachricht, auf einen weiteren Kontakt lege ich keinen Wert. Also, ich habe es ja schon gesagt, wenn man längere Zeit im Knast gesessen hat, dann ist man hinterher schon sehr einsam. Also dieser langjährige persönliche Freund, mit dem er da regelmäßig Fahrradtouren unternommen hat, wenn der wirklich so reagiert hat, danke für die Nachricht, auf einen weiteren Kontakt lege ich keinen Wert.
Also ich würde sagen, ein wahrer, echter Freund hätte wahrscheinlich anders reagiert, nämlich empathischer. Ja, es geht noch weiter, Bettina, andere ehemalige Freunde Da haben Herrn X auch nach seiner Haftentlassung ausdrücklich von gemeinsamen Feiern ausgeladen. Was bleibt? Eine immense Traumatisierung des zu Unrecht Beschuldigten sowie die schwer auszugleichende Verunsicherung der Personen in seinem Umfeld, die die monatelange Untersuchungshaft realisiert haben.
Ja, es resultieren somit psychische Verletzungen, die auf beiden Seiten heilen müssen. Das dauert lange Zeit. Narben werden immer bleiben, trotz guten Willens. Und deine Bilanz des Falles aus dem Blickwinkel der Rechtsmedizin? Ja, noch einmal, das ist natürlich vor allen Dingen die Schwierigkeit bei der Diagnosestellung zum gewaltsamen mechanischen Ersticken.
Das ist ein sehr prinzipielles Problem in der Rechtsmedizin. Es hat dazu schon spektakuläre andere Prozesse ergeben. Sprichwörtlich ist der sogenannte Fall Hetzel, den kennen alle Rechtsmediziner. Bei der rechtsmedizinischen Untersuchung von Todesfällen ist der Nachweis des Todes durch Ersticken immer wieder von herausragender Bedeutung.
Quantitativ stellen diese Fälle, durchaus einen relevanten Anteil der rechtsmedizinischen Obduktionen dar. Man muss also immer wieder die Ergebnisse einer Untersuchung eines Falls, bei dem es um Ersticken gehen könnte, hinterfragen? Ja, das Einholen einer Zweitmeinung erscheint mir durchaus angebracht.
Ganz allgemein, es müssen immer unterschiedliche Hypothesen geprüft werden. Also die Polizei darf sich da nicht zu frühzeitig festlegen und vor allen Dingen muss auch Entlastendes ermittelt werden und es müssen wirklich alle Untersuchungsmöglichkeiten ausgeschöpft werden. Die Beweisführung in diesem Fall war im ersten Gutachten sicher nicht ausreichend.
Das zweite und das dritte Gutachten sowie die Überzeugung des Schwurgerichts, haben letztlich dann dazu geführt, dass der 75-Jährige wieder in Freiheit gekommen ist. Es entsteht die Frage, ob nicht durch weitergehende Supervisionen, Fortbildungsmaßnahmen, regelhafte Zweitbegutachtungen, derartige diagnostische Fallstricke besser vermeidbar sind.
Und dieser Fall steht aus meiner Schwäche schon für gewisse strukturelle Probleme und methodische Schwächen in der Beweisführung. Das gilt für alle, für Rechtsmedizin, aber auch Polizei und Staatsanwaltschaft. Manchmal ist es eben doch anders, als Polizei und Rechtsmedizin es zunächst ermitteln. Und noch einmal, auch Entlastendes muss unbedingt berücksichtigt werden.
Denn unterschiedliche Hypothesen sind zu prüfen. Auch Rechtsmediziner sind letztlich nicht unfehlbar. Klaus, eine kleine Sache. Ich glaube, dir ist im Eifer des Gefechts ein kleiner Fehler unterlaufen. Du sprachst von der Schwäche, aber du meinst doch sicher Stärke. Du sprichst immer von meiner Stärke. Ja, absolut.
Also ganz klar, noch einmal, weil man muss. In einer solchen Situation extrem sorgfältig arbeiten. Es geht natürlich um die Freiheit eines Menschen, um eine Verurteilung. Lebenslänglich stand hier im Raum. Und das bedarf nun wirklich des Einsatzes aller. Und die Unschuldsvermutung, ist erst mal das, was da im Raum steht und was unbedingt berücksichtigt werden muss.
Also mit anderen Worten, jeder muss besonders sorgfältig arbeiten. Gut, sollte man ohnehin grundsätzlich tun, aber in dem Fall ist es auch gut, dass da eben eine zweite und dritte Meinung eingeholt wurde und dass dann letztlich, so verstehe ich das jetzt, so verstehe ich dich und so verstehe ich unseren Podcast, ein Unschuldiger vor einem noch längeren Haft bewahrt worden ist. Genau.
Gut, dann danke ich dir wie immer dafür, dass du hier so viel beigetragen hast, für diesen interessanten Fall. Wieder mal denke ich, dass der eine oder andere oder vielleicht auch ganz, ganz viele Leute daraus lernen können. Und ja, ich freue mich auf ein weiteres Mal, wenn es bei uns dann wieder heißt, dem Tod auf der Spur. Danke dir.
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