
Akte Rheinland· Staffel 10· Folge 10
Schutzbefohlen: Missbrauch eines Heimkindes
Montag, 8. Juni 2026 · 41 min
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Shownotes
+++ Inhaltswarnung: In dieser Episode geht es um sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen in einer stationären Jugendhilfeeinrichtung. +++
Eine Erzieherin wird wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen in 19 Fällen zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Das Urteil fällt am Landgericht Bonn – und wird Anfang 2025 vom Bundesgerichtshof bestätigt. Es ist rechtskräftig. In dieser Episode sprechen wir darüber, wie es zu dieser Konstellation kommen konnte: über eine Wohngruppe der stationären Jugendhilfe, über Bezugsbetreuung, über Nähe und Distanz – und über die Frage, warum „Einvernehmen“ in einem Schutzverhältnis kein Argument ist. Wir rekonstruieren das Verfahren anhand des Urteils und ordnen ein, welche Strukturen in Einrichtungen nötig sind, damit Schutzkonzepte nicht nur auf dem Papier existieren.
Wenn ihr selbst betroffen seid oder Hilfe sucht: Wendet euch an Beratungsstellen gegen sexualisierte Gewalt oder an den Weißen Ring.
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• Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch (Beratungsstellensuche & Online-Beratung): hilfe-portal-missbrauch.de
• WEISSER RING (Opferhilfe, bundesweit, Außenstellen): weisser-ring.de/standorte
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In akuten Notfällen: 110.
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Akte Rheinland. Ein Podcast des Bonner Generalanzeigers über wahre Verbrechen. Generalanzeiger Bonn, 2. Juli 2024. Die 33-Jährige verzog keine Miene, als der vorsitzende Richter das Urteil verkündete. Und das, obwohl es die Richter der 2. Großen Strafkammer am Bonner Landgericht entgegen gleichlautende Anträge von Verteidigung, Anklage und Nebenklage nicht bei einer Bewährungsstrafe beließen.
Zweieinhalb Jahre Freiheitsstrafe wegen sexuellen Missbrauchs eines Schutzbefohlenen in 19 Fällen lautete das Urteil. Anklage und Verteidigung hatten zwei Jahre auf Bewährung gefordert. Hallo zusammen, da sind wir wieder mit einer neuen Episode von Akte Rheinland. Bei uns geht es um Verbrechen und Kriminalfälle aus dem Rheinland, speziell aus der Bonner Region.
Und neue Folgen gibt es an jedem zweiten Montag. Bei Spotify und YouTube könnt ihr uns auch als Videopodcast sehen. Mein Name ist Anna-Maria Bekes und bei mir ist mal wieder meine Kollegin Marie Schneider. Hallo. Hi Marie. Bis dahin also auch nichts Neues. Du bist ja inzwischen schon Dauergästin hier und auch unser Setting. Hier ist noch dasselbe, wie du siehst.
Genau wie der Sound, mit dem wir immer noch zu kämpfen haben durch die räumlichen Gegebenheiten. Hier kurz im Hintergrund, wir sind vergangenes Jahr umgezogen mit dem ganzen Generalanzeiger. Und wir sind sehr froh in unseren neuen Büros, aber fürs Podcast aufnehmen, ja, herrschen nicht ganz besonders ideale Bedingungen.
Und da müssen wir noch ein bisschen nacharbeiten. Jetzt aber die gute Nachricht. Das hier ist, wenn alles gut geht, eine der letzten Episoden, die wir aus diesem, genau diesem Setting heraus veröffentlichen werden. Und in unserer Sommerpause, das sind nämlich die schlechten Nachrichten dann an viele, da werden wir versuchen, die Bedingungen hier zu verbessern in mehrerer Hinsicht.
Und dann kommst du auch in den Genuss von etwas mehr Gemütlichkeit. Ja, cool. Ich bin gespannt, wie das dann hier aussehen wird. Ich auch. Freue mich schon. Ich mich auch, auf jeden Fall. So, jetzt müssen wir aber ernst werden. Und bei dem Fall, den wir jetzt besprechen, ist auch eine Inhaltswarnung angemessen.
Wir werden in dieser Episode das Thema sexueller Missbrauch schutzbefohlener besprechen. Genau, deshalb sollte euch das Thema belasten. Hört die Folge nur, wenn ihr euch dazu mental gerade wirklich in der Lage seht. Wir fangen diesmal ausnahmsweise mit dem Ende dieses Falls an. Sicher wird er damit für die Beteiligten noch nicht am Ende gewesen sein, aber für uns stellt ja so ein Gerichtsurteil immer eine Art Schlusspunkt dar.
Genau, und in diesem Fall fällt das Urteil am 2. Juli 2024. Wir haben das zu Beginn schon von Daniel nämlich gehört. Die Angeklagte wird zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Und das war vorher nicht erwartbar, oder? Nee, sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft hatten nämlich Bewährungsstrafen gefordert. Und zwar beide zwei Jahre auf Bewährung.
Also das Letzte, was eben noch zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Ja, und wenn Anklage und Verteidigung sich so einig sind, ist das üblicherweise eigentlich ein Zeichen dafür, dass die Dinge einigermaßen klar auf der Hand liegen. Nicht so in diesem Fall. Die Strafkammer hat sich dazu entschieden, in ihrem Urteil über die Forderungen beider Plädoyers hinauszugehen und eine Haftstrafe zu verhängen, die mit zweieinhalb Jahren eben nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden kann.
Wir können eins hier auch schon vorwegnehmen. Das damals gefallene Urteil ist inzwischen auch rechtskräftig. Es ist nämlich Anfang 2025 vom Bundesgerichtshof bestätigt worden. Richtig, die Verurteilte bzw. Deren Anwalt hatte Revision eingelegt, die aber abgewiesen wurde. Ganz kurz zum Urteilsspruch an sich. Das war ja dann offensichtlich eine Art Schock im Gerichtshof.
Ja, das kann man so sagen. Damit hatten auf jeden Fall die wenigsten gerechnet und auch die Angeklagte natürlich nicht, wobei sie sich das in diesem Moment, das haben wir auch anfangs schon gehört, nicht hat anmerken lassen. Also sie saß da sehr ruhig und hat das sozusagen über sich ergehen lassen dann.
Verurteilt wird sie dann wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen in 19 Fällen nach § 174 StGB Absatz 2 Nummer 1. Und eine Besonderheit gibt es noch in diesem Urteil, ich zitiere mal. Es wird festgestellt, dass wegen rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung zwei Monate der erkannten Gesamtfreiheitsstrafe als vollstreckt gelten.
Das müssen wir, glaube ich, einmal erklären. Ich glaube auch, ja. Juristisch ist das eine Kompensation dafür, dass ein Verfahren zu lange gedauert hat, obwohl das nicht hätte passieren dürfen. Richtig, das heißt ganz einfach gesagt, die Ermittlungsbehörden, in diesem Fall insbesondere die Staatsanwaltschaft, haben warum auch immer in Teilen zu langsam gearbeitet und das Verfahren dadurch verzögert.
Jetzt weiß man natürlich, dass Behörden auch oft überlastet sind, aber es gibt nun mal da auch rechtsstaatliche Bedingungen, an die sie sich eigentlich halten müssen. Und wenn sie das nicht tun, dann kommt das dann in so einem Fall der Angeklagten zugute. Da werden dann deshalb zwei Monate ihre Haftstrafe quasi erlassen, also präziser.
Die werden als bereits abgesessen betrachtet. Kommen wir doch jetzt mal genauer auf die Angeklagte zu sprechen. Wer ist sie überhaupt? Ja, ich sage es an der Stelle direkt schon mal vorweg. In diesem Fall sagen wir nicht besonders viel über die Täterin und auch vor allem nicht über das Opfer, weil es hier ganz besonders wichtig ist, die Persönlichkeitsrechte zu schützen und zwar von beiden.
Wir können in dem Fall außerdem nur sehr begrenzt sichere Schlüsse ziehen, was die Motivlage und die Hintergründe betrifft. Und deshalb werden wir auch nicht versuchen, Schlüsse zu ziehen. Stattdessen wollen wir auf bestimmte mögliche Zusammenhänge eher auf der Metaebene eingehen und uns auf belegbare Zahlen und Fakten stützen eigentlich.
Wie so oft, wie immer. So ist es. Also ihr werdet später noch verstehen, was genau wir damit meinen. Was wir wissen ist, oder was wir sagen ist, wir sprechen über eine Frau aus Bonn, die zum Zeitpunkt dieses Prozesses 33 Jahre alt ist. Wir nennen sie hier Cara. Natürlich ist das wie fast immer nicht ihr echter Name. Sie ist mit ihren Eltern und einer jüngeren Schwester aufgewachsen, hat nach der Grundschule zunächst die Hauptschule und dann noch die Gesamtschule besucht, einen Realschulabschluss und schließlich auf dem Berufskolleg noch die Fachhochschulreife gemacht.
Also sie hat sich da schon wirklich nach oben gearbeitet, danach erfolgreich eine Ausbildung zur Erzieherin absolviert und in diesem Beruf hat sie bis 2024 gearbeitet und zwar bis 2022 in einer Wohngruppe einer stationären Jugendhilfeeinrichtung. Also in einem Kinderheim? Ja, man vermeidet den Begriff heute in der Jugendhilfe eher, weil er mit vielen negativen Klischees behaftet ist.
Aber ja, in stationären Jugendhilfeeinrichtungen wohnen Kinder und Jugendliche, die aus unterschiedlichen Gründen in Obhut genommen worden sind. Das heißt, die vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr bei ihren Eltern leben können. Und Gründe dafür haben oft, aber nicht immer mit dem Kindeswohl zu tun.
In Obhutnamen werden zum Beispiel auch durchgeführt bei unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten oder eben wenn Eltern verstorben sind und niemand sonst sich um die Kinder kümmern kann. So ist es. Kurz noch abschließend zu unserer Angeklagten. Zum Zeitpunkt, über den wir hier sprechen, ist sie verheiratet, lebt mit ihrem Mann.
Also die beiden führen zum Tatzeitpunkt, über den wir gleich sprechen, seit ungefähr neun Jahren eine Beziehung. Sie heiraten dann 2021. Also die sind da noch gar nicht so lange verheiratet gewesen und mit den beiden Hunden wohnen die eben zusammen in einer Wohnung. 2020 erlebt Cara einen Schicksalsschlag. Ihr Vater stirbt im Alter von nur 56 Jahren nach einer kurzen, schweren Krankheit und das erschüttert sie wirklich nachhaltig.
Auf der Arbeit ist sie sowohl bei Kolleginnen und Kollegen als auch bei den Kindern und Jugendlichen total beliebt. Und das liegt vor allem daran, dass sie halt regelmäßig Ausflüge organisiert, die für die Kinder ganz besonders toll sind. Und aufgrund ihrer guten Arbeit und ihres Engagements wird sie schließlich recht bald auch stellvertretende Gruppenleiterin.
Also man kann schon sagen, dass sie ziemlich Karriere macht in ihrem Bereich. Ja, das klingt auf jeden Fall so. Was ist das denn genau für eine Wohngruppe? Also in der Gruppe sind regelmäßig acht bis zehn Kinder und Jugendliche untergebracht, für die insgesamt sechs Betreuerinnen und Betreuer zuständig sind, allerdings jetzt nicht immer alle gleichzeitig. Das wäre ein sehr guter Betreuungsschlüssel.
Die teilen sich natürlich in Schichten auf. Im Tagesdienst von 11 bis 18 Uhr sind zwei Erzieherinnen und Erzieher in der Gruppe, die Nachtdienste, die werden so genannt, die gehen aber von 14 Uhr bis 12 Uhr am nächsten Tag. Und die Wochenenddienste macht jeweils nur eine Person, also nachts und Wochenends ist nur eine Person zuständig.
Und das überschneidet sich dann logischerweise in den Nachmittagsstunden, wo vermutlich auch am meisten zu tun ist, weil die Kinder dann eben nicht mehr in der Schule sind. Und Cara, die macht recht viele dieser Nacht- und Wochenendschichten, nämlich pro Monat zwischen sechs und acht. Und das wird später nochmal wichtig, dass du das so genau jetzt erklärst, welche Schichten es da gibt. Da kommen wir gleich nochmal drauf zu sprechen.
Sie wirkt auf jeden Fall wie jemand, der seinen Job liebt und auch sehr gut macht. Absolut. Stichwort Beruf und Berufung. Umso schlimmer, muss man sagen, ist die Tat, die Cara begeht und für die sie dann schließlich verurteilt wird. Und damit sind wir auch bei dem Punkt, an dem wir jetzt über das Opfer sprechen müssen.
Und das tun wir ebenfalls anonymisiert. Ja, wir nennen den Jugendlichen hier Noah. Auch das ist nicht sein echter Name. Noah kommt Ende 2013 in diese Wohngruppe im Alter von sechs Jahren. Also es ist wirklich noch ein kleines Kind damals. Er kommt gemeinsam mit seinem jüngeren Bruder in die Einrichtung.
Und hier haben wir so einen, ja, lapidar gesagt klassischen Fall eigentlich. Der Inobhutnahme-Hintergrund ist, dass die Mutter der beiden Brüder nicht in der Lage war, sich ausreichend um die Kinder zu kümmern und sie zu versorgen. Sie selbst war alkoholkrank und in ihrer damaligen Beziehung gab es Gewalt.
Ob die sich in Anführungszeichen nur gegen die Mutter richtete oder auch gegen die Kinder, wissen wir nicht, aber definitiv kein Umfeld, in dem ein Kind groß werden sollte. Ein Familiengericht entscheidet der Mutter, das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu entziehen und eine Ergänzungspflegschaft zu bestellen.
Ich glaube, auch hier müssen wir noch mal kurz erklären, weil der Begriff so technisch im Raum steht. Sonst eine Ergänzungspflegschaft heißt, dass den Eltern bestimmte Teile der elterlichen Sorge entzogen werden. Nicht zwingend alle. Sondern eben einzelne Bereiche. Und für genau diese Bereiche wird dann eine andere Stelle eingesetzt, die das Kind rechtlich vertritt.
In unserem Fall übernimmt das Jugendamt diese Ergänzungspflege. Das heißt, eine Mitarbeiterin des Jugendamtes übernimmt diesen Teil der elterlichen Sorge. Ganz genau. Und so kommen Noah und sein kleiner Bruder eben 2013 in diese Wohngruppe, in der Kara arbeitet. Und Kara wird dann auch für beide Jungs die Bezugsbetreuerin.
Das heißt diejenige, die in besonderem Maß für die Kinder verantwortlich ist. So ist es. Noah wird als höflich, unkompliziert, unproblematisch beschrieben, was auch immer das dann am Ende heißt. Das ist ja meistens so eine Fremdzuweisung, dass der eben für die Menschen, die mit ihm umgehen, unproblematisch und unkompliziert ist.
Ob es für ihn unproblematisch ist, das wissen wir nicht. Wir wissen, dass er leichte kognitive Einschränkungen hat, vor allem betrifft das sein Sprachvermögen und deshalb besucht er auch eine Förderschule. Und was leider bei seiner Vorgeschichte auch wenig überraschend ist, er hat eine Bindungsstörung, eine diagnostizierte.
Cara trägt also für Noah eine besondere Verantwortung, das kann man so sagen und sie baut zu dem Jungen auch eine sehr enge Bindung auf. Ja, richtig. Die beiden verbringen sehr viel Zeit miteinander und Noah bindet sich sehr eng an Cara. Das ist ja oftmals bei Kindern, die eine Bindungsstörung haben.
Das kann sich ja auf unterschiedliche Arten und Weisen äußern. Bei ihm ist es eben so, dass er sich dann sehr, sehr, sehr stark auf sie fokussiert und an sie bindet und da wirklich sich eigentlich auch an sie klammert, um vielleicht da auch irgendwas zu kompensieren, unbewusst, dass... Wird dann auch noch enger, als er älter wird. Da gehen die beiden viel gemeinsam spazieren, auch mit Karas Hunden.
Und sie schreiben sich auch privat über WhatsApp viele Nachrichten. Ist das denn für irgendwen dann auffällig? Also zu dem Zeitpunkt, jedenfalls sicherlich nicht für Außenstehende, entsteht eher so ein Eindruck einer Mutter-Kind-Beziehung. Das ist ja auch klar, sie ist ja nun wirklich auch deutlich, deutlich älter als er, als er dahin kommt, sechs Jahre alt.
Und es gibt sogar Überlegungen von Kara und ihrem späteren Ehemann. Damals sind die ja noch nicht verheiratet, diese beiden Brüder zu adoptieren. Davon rät allerdings diese Ergänzungspflegerin, also die vom Jugendamt, ab. Ja und das Problem ist eben, was hier nach außen wie Fürsorge aussieht, verändert sich spätestens 2020 drastisch zu etwas anderem.
Vorher kommt es zu einem sehr harten Einschnitt in Noas Biografie. 2019 kehren er und sein Bruder nach einem Besuchskontakt bei der Mutter nicht in die Wohngruppe zurück. Die Mutter hat die Kinder ins Ausland verbracht und zwar in ihrer Heimat Polen. Hintergrund ist, dass die Mutter da zu diesem Zeitpunkt schwanger mit einem dritten Kind ist und Angst hat, dass das Amt, könnt ihr dann auch dieses Kind wegnehmen, wenn es auf die Welt kommt.
Ihre Lösung dafür ist, mit den Söhnen abzuhauen. Sie kommt übrigens auch später nicht mehr wieder. Also sie bleibt in Polen wahrscheinlich, um da eben dem Zugriff des Jugendamtes zu entgehen. und die Jungs haben danach also in Deutschland niemanden mehr außer ihren Großeltern, die sie besuchen können.
Und die beiden werden dann erst im Juni oder Juli 2020 nach Deutschland zurückgeführt und kommen wieder in die Wohngruppe zurück. Und ab diesem Zeitpunkt verändert sich laut Urteil auch das Verhältnis zwischen Kara und Noah. Das Gericht schreibt, Noah, der inzwischen fast 14 Jahre alt ist, entwickelt romantische Gefühle für Kara und beginnt ihr das auch zu zeigen.
Ja und hier müssen wir schon mal ganz klar sagen, selbst wenn ein Jugendlicher solche Gefühle entwickelt, Der Klassiker ist ja auch die Schülerin, die sich in den Lehrer verliebt oder andersrum. Selbst wenn sowas passiert, das ist natürlich nicht die Verantwortung des Jugendlichen. Ich glaube, das ist für Teenager erstmal völlig normal so zu empfinden.
Und das ist eine Situation, die Erwachsene professionell einordnen und auch natürlich begrenzen müssten. Und ganz sicher, wenn es um einen Jugendlichen geht, der eine Bindungsstörung hat und schon so viel durchmachen musste. Was wir wissen ist, dass der Kontakt zwischen Kara und Noah nach seiner Rückkehr noch enger wird. dass er sie auch in ihrer Wohnung besuchen darf und dass es während eines gemeinsamen Spaziergangs dann zu einem Kuss kommt.
Richtig, und zwar geht dieser Kuss von Noah aus. Das ist also auch wirklich unbestritten. Er küsst Kara auf den Mund. Und was sie tut, ist weder eine professionelle Einordnung noch eine Begrenzung dieser Situation. Sie erwidert den Kuss. Also selbst wenn sie bis dahin noch nicht gemerkt haben sollte, dass hier etwas vor sich geht, das eigentlich in eine falsche Richtung führt, Und dieser Kuss muss sie ja jetzt eigentlich ganz klar vor Augen führen.
Das denke ich auch. Selbst wenn wir jetzt hier mal davon ausgehen, dass sie total überrumpelt von diesem Kuss gewesen wäre und das jetzt quasi nur mitgemacht hätte, um Noah in dem Moment nicht vor den Kopf zu stoßen. Spätestens im Nachhinein hätte ihr meiner Meinung nach klar werden müssen, was da passiert ist.
Und sie hätte das mit dem Jungen zusammen aufarbeiten und auch ganz klar einordnen müssen. Aber das passiert eben nicht. Und so geht es weiter. Danach fängt Noah an, Kara zu fragen, ob er während eines Nachtdienstes bei ihr im Betreuerzimmer übernachten darf. Da geht ja wie gesagt über Nacht und dann gibt es natürlich ein Zimmer, wo die Betreuerinnen und Betreuer übernachten können.
Es ist ja wie gesagt nur einer dann im Einsatz oder eine. Sie lehnt diesen Wunsch von ihm dann zunächst ab und nach einer Weile erlaubt sie das aber doch. Und ab da ist dann eben auch die Grenze überschritten. Absolut. Und ich sage es nochmal, Cara ist Erzieherin, also eine gelernte Pädagogin, die den Umgang mit Heimkindern, sag ich mal in Anführungsstrichen, gewohnt ist und die Noahs Geschichte ganz genau kennt.
Sie ist ja seine Bezugsbetreuerin. Wir wissen hingegen nicht viel Konkretes über Noahs Leben vor der Wohngruppe, aber es dürfte auf der Hand liegen, dass ein Leben mit einer suchtkranken Mutter und einem gewalttätigen Stiefvater für ein Kind potenziell traumatisierend sein kann. Und dass dieses Kind nach Halt und Geborgenheit und Liebe suchen könnte und dann vielleicht auch keinen gesunden Weg kennengelernt hat, diese Liebe zu finden, das finde ich jetzt nicht ganz fernliegend.
Wir sprechen hier von einem 13 Jahre alten Jungen, dann 14 Jahre alt. Ja, tatsächlich ein wichtiger Punkt, dass du hier das Alter erwähnst. Der rechtliche Hintergrund ist nämlich folgender. In Deutschland sind sexuelle Handlungen mit Kindern unter 14 immer und grundsätzlich strafbar. Ab 14 wird es dann etwas komplizierter und bei Noah befinden wir uns ja hier genau an der Grenze.
Entscheidend ist nämlich die Konstellation, wenn ein Abhängigkeits- oder Schutzverhältnis besteht, dann ist das für die erwachsene Person strafbar. Auch ab 14 eben. Und genau darum geht es hier. Kara war Erzieherin und Bezugsbetreuerin in einer Jugendhilfe-Wohngruppe. Noah war 14 und schutzbefohlen. Deshalb lautet die Verurteilung auf sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen nach § 174 StGB, um das hier nochmal klarzustellen.
Also danke für die klare Einordnung, dass es wirklich wichtig in unserem Fall ist, dass tatsächlich auch ein Schlüsselmoment, denn anders als zunächst angenommen, gibt es später keinen klaren Hinweis darauf, dass Cara schon vor Noas 14. Geburtstag mit ihm intim geworden ist. Dieser erste Kuss, der passiert auf jeden Fall vor dem 14.
Geburtstag. Was später kommt, ist dann aller Wahrscheinlichkeit nach, nach dem 14. Geburtstag. Ja, wir sind da auch so ein bisschen drüber geflogen vorhin. Aber um es noch mal deutlich zu sagen, es kommt dann, als Noah eben bei Cara im Zimmer übernachten darf, zum ersten Mal zum Geschlechtsverkehr zwischen den beiden. So ist es.
Das Landgericht stellt später fest, dass es nach Noas 14. Geburtstag im Jahr 2021 zu sexuellen Handlungen und vollendetem Geschlechtsverkehr zwischen Kara und Noah kommt. Und zwar mindestens 19 Mal. Die vor Gericht festgestellten Taten sind dabei nur ein Ausschnitt eines Gesamtgeschehens. Das heißt, es dürfte noch öfter passiert sein und es bleibt auch nicht bei Situationen innerhalb dieser Wohngruppe.
Das Urteil beschreibt auch Treffen außerhalb dieser Einrichtung, unter anderem in Karas privater Wohnung und in ihrem Auto. Und es gab auch einen Ausflug in ein Schwimmbad mit der Wohngruppe, bei dem laut Urteil auch ein sexueller Kontakt in einer Umkleide stattfindet. Und jetzt kommt ein Punkt, der juristisch und gesellschaftlich immer wieder diskutiert wird und der auch im Urteil eine Rolle spielt.
Das Gericht stellt fest, dass die Initiative zu sexuellen Handlungen in der Regel von NOA ausging. Und das ist genau die Stelle, an der Leute dann gerne sagen, ja, aber wenn er das ja so wollte. Dann ist die Antwort, es ist völlig egal. Es ist wirklich egal, weil es hier um einen Schutzbefohlenen geht.
Es geht um eine Erzieherin, um eine Bezugsbetreuerin und um eine 14-jährige Person in einer Wohngruppe. Diese Konstellation ist nicht gleichberechtigt. Es gibt ein deutliches Machtgefälle und er mag dann gesetzlich sexuell selbstbestimmt sein. Aber wie sexuell selbstbestimmt bist du kurz nach deinem 14. Geburtstag?
Deshalb ist das auch, und das muss man auch wirklich ganz klar sagen, keine Affäre, die hier passiert ist. Und das belegt ja dann auch endgültig das Urteil sexueller Missbrauch. Auch eben wenn die Initiative von Noah ausging und er somit freiwillig Sex mit Kara hatte. Trotzdem stellt sich da natürlich die Frage, wie kommt das Ganze überhaupt ans Licht?
Ja, irgendwann kommt ein ehemaliger Bewohner dieser Wohngruppe, also ein Jugendlicher, der auch mal da gelebt hat, der inzwischen 18 Jahre alt ist, der kommt zu Besuch. Er besucht Cara, seine frühere Betreuerin. Und auch mit diesem jungen Mann hat Cara Sex. Das wiederum kriegt Noah mit. Also der kommt da hin und sie hat dann mit diesem anderen Mann Sex.
Und er hört das tatsächlich, wird dann eifersüchtig. Und jetzt beschließt er, sich einer Jahrespraktikantin, die in dieser Wohngruppe arbeitet, anzuvertrauen. Dieser Praktikantin war tatsächlich auch schon vorher aufgefallen, dass das Verhältnis zwischen Kara und Noah sehr innig oder intim ist. Sie berichtet später, dass Noah öfter auf Karas Schoß gesessen habe zum Beispiel.
Definitiv auffälliges Verhalten für einen 14-Jährigen, ja. Ja, und als die Praktikantin einmal Noas Bett neu bezieht, findet sie darin Unterwäsche von Kara. Was ich auch noch finde, wenn er so oft, dass er auf dem Schoß sitzt, finde ich, zeigt auch noch mal dieses Abhängigkeitsverhältnis und dieses Machtgefälle.
Absolut. Es ist ja insgesamt ungewöhnlich und spricht eher für eine Mutter. Kindbeziehung, wobei das Kind dann normalerweise deutlich kleiner ist. Noah erzählt der Praktikantin dann jedenfalls, dass es diese sexuellen Kontakte gegeben hat und sie kündigt an, das zu melden. Sie ist sich aber noch nicht sicher, was sie irgendwie mit dieser Information anfangen soll, weil er auch natürlich mit dazu sagt, direkt, das ging auch von mir aus.
Und er kriegt jetzt auch Angst und sorgt sich um Konsequenzen einerseits, und das finde ich wirklich interessant, weil er sorgt sich irgendwie gar nicht um sich selbst, Sondern darum, dass sein Bruder jetzt allein sein könnte, weil er ahnt schon, dass er dann eventuell da weg muss aus dieser Wohngruppe, dass er den Bruder nicht mehr sehen könnte.
Aber er hat auch Angst, dass Kara Probleme bekommt, wenn das rauskommt. Ja, die Praktikantin überlegt dann einige Tage und meldet es dann tatsächlich. Sie wendet sich an den Gruppenleiter, nämlich der spricht mit Noah. Noah bestätigt das Geschehen, sagt aber auch, es sei einvernehmlich gewesen. Betont das hier nochmal.
Ja, Cara ist übrigens zu diesem Zeitpunkt im Urlaub. Sie wird dann nach diesem Urlaub zur Rede gestellt und sie streitet erstmal alles ab. Und was ich auch spannend finde an dieser Stelle, der Gruppenleiter, also es ist ja ihr Chef, ihr direkter Vorgesetzter, der glaubt erstmal jetzt ihr und nicht dem Jungen.
Gleichzeitig werden aber die Bereichsleitung und das Jugendamt informiert und die tun dann das einzig Richtige und Cara wird dann zunächst vorübergehend vom Dienst freigestellt. Man darf sich aber nicht ausmalen, was gewesen wäre, wenn Noah sich jetzt diesem Gruppenleiter nur anvertraut hätte, ob das dann vielleicht gar nicht ans Licht gekommen wäre.
Ja, und für Noah geht es dann so weiter, dass er erst mal vorläufig in einer anderen Wohngruppe untergebracht wird und dann dauerhaft in eine andere Einrichtung verlegt. Sein Bruder bleibt in der alten Wohngruppe, das belastet Noah natürlich sehr. Das war ja genau die Sorge, die er hatte, dass die beiden getrennt werden.
Richtig, es ist genau das passiert, was er befürchtet hatte. Und dann wird ihm auch noch von diesem Gruppenleiter, der auch eine Vertrauensperson für ihn sein sollte, nicht geglaubt. Es ist dann am Ende die Ergänzungspflegerin, das heißt die Jugendamtsmitarbeiterin, die Strafanzeige gegen Cara erstattet.
Und so landet der Fall dann eben auch vor Gericht. Richtig. Und wir haben jetzt quasi den Punkt erreicht, an dem wir darüber sprechen müssen, wie kommt denn ein Gericht jetzt in so einem Fall überhaupt zu seinen Feststellungen? Wem wird geglaubt und was wird geglaubt oder was wird auch nicht geglaubt und warum?
Und das ist hier eben auch deshalb relevant, weil Cara nicht alles gesteht. Das ist so. Also sie leugnet jetzt nicht mehr komplett. Sie gibt zu, Sex mit Noah gehabt zu haben und zu den meisten dieser Taten legt sie ein detailliertes Geständnis ab. Das deckt sich auch mit dem, was Noah selbst berichtet und geschildert hat.
Bei einigen Fällen leugnet sie aber, nämlich den Fällen, bei denen sie auf der Terrasse der Wohngruppe, in dieser Umkleide des Schwimmbads bei diesem Ausflug und in ihrem privaten Badezimmer, also bei ihr zu Hause, Sex gehabt haben sollen. Das Gericht nimmt ihr das aber nicht ab. Warum nicht? Ja, ganz einfach gesagt, weil es Noas Aussage glaubt.
Und zwar nicht einfach so. Das wird schon ganz genau überprüft. Zu Noas Aussagen ist nämlich ein Aussagepsychologisches Gutachten erstellt worden. Eine renommierte Aussagepsychologin, die kennen wir auch aus anderen Fällen, die hat im Juli 2023 ein ausführliches Explorationsgespräch mit Noah geführt.
Im November 2021, also wirklich kurz nachdem das Ganze rauskam, war Noah außerdem ausführlich bei der Polizei vernommen worden. Und vor Gericht muss er im Sommer 2024 schließlich auch wieder Aussagen. Und seine Aussagen, die sind konsistent, die sind in sich schlüssig. Er hat auch Detailwissen, das er nicht haben könnte, wenn das nicht wirklich so passiert wäre.
Und das wird als durch und durch glaubhaft beschrieben. Und was eben auch für Noas Ehrlichkeit spricht, ist die Tatsache, dass er selbst seine frühere Betreuerin ja gar nicht angezeigt hätte und besorgt war, dass sie negative Konsequenzen erfahren könnte. Es wäre also einfach nicht logisch, wenn er sie fälschlicherweise belasten würde. Das ist so.
Wenn ich ganz kurz noch einschieben darf. Ich habe das Gefühl, sie leugnet die Fälle, bei denen das so sehr in ihren Privatbereich eingeht. Das wirkt so, ja. Das stimmt. Als ob es das irgendwie besser machen würde, wenn es nur in der Wohngruppe selbst passiert. Ist das vielleicht für sie auch nochmal was anderes, wenn es bei ihr zu Hause war oder eben in diesen Schwimmbad.
Ich sage es einmal ganz kurz, wir schildern diese Taten bei weitem nicht so ausführlich, wie sie im Gerichtsurteil geschildert werden. Denn das wird da wirklich mit allen Details dargelegt, weil es eben auch wichtig ist, diese Details abzugleichen. Das machen wir hier bewusst nicht. Nur ganz kurz im Schwimmbad passiert es dann tatsächlich, dass die in dieser Umkleidekabine Sex haben.
Ein Mädchen an die Umkleidekabinentür klopft und mit der Cara sprechen möchte. Und sie öffnet dann tatsächlich die Tür so einen Spalt und spricht mit dem Mädchen. Und dann machen die aber einfach weiter. Also das zeigt schon, dass das eine sehr, sehr bewusste Handlung war. Ja, warum sie das leugnet, können wir jetzt nicht abschließend sagen.
Wie begegnen sich die beiden denn eigentlich im Gerichtssaal? Kara übergibt während dieser Hauptverhandlung 4000 Euro an Noah, Zitat, im Urteil zum Zwecke der Wiedergutmachung und sie bittet ihn um Entschuldigung. Noah nimmt diese Entschuldigung auch an und er nimmt auch das Geld an und das Gericht sagt, damit liegen die Voraussetzungen für den sogenannten Täter-Opfer-Ausgleich vor und die Kammer nimmt ihn dann eben auch zu Karas Gunsten an.
Das mag jetzt erst mal merkwürdig oder lapidar klingen. Rechtlich ist es aber ein einigermaßen normaler Vorgang. Nicht, dass Geld irgendwie sexuellen Missbrauch wiedergutmachen könnte. Aber es wird zumindest als Versuch gewertet, das wiedergutzumachen. So ist es. Ganz lapidar könnte man sagen, es ist besser als gar nichts.
Umso mehr als 4.000 Euro für Cara eben nicht gar nichts und auch nicht wenig sind. In ihrem neuen Job als Erzieherin in einer anderen Einrichtung, also sie hat dann selbst gekündigt, als sie freigestellt worden war und das alles rauskam. In dieser Einrichtung ist sie in eine andere Einrichtung, hat da als Erzieherin angefangen.
Da hat sie zuletzt 2.400 Euro netto verdient, also 4.000 Euro sind da wirklich nicht wenig. Und als ihr Arbeitgeber dann von dem gegen sie laufenden Strafverfahren erfahren hat, hat er ihr fristlos gekündigt. Sie hat also wirklich beruflich, ja, steckt sie in einer ziemlich ausweglosen Situation. Sie ist also in dem Beruf, den sie gelernt hat und den sie liebt, arbeitslos.
Und da ist es natürlich dann schon ein Schritt, diese 4000 Euro da abzuknapsen und ihm zu übergeben. Ein symbolischer Schritt, aber ja. Was mich auch zu einer anderen Frage bringt. Sexuellen Missbrauch von Kindern bringen wir in erster Linie mit Pädophilie in Verbindung. Können wir über Karas Motivlage irgendetwas sagen?
Also gesichert, das ist ganz klar, können wir gar nichts sagen. Aus dem, was wir wissen, können wir keinerlei sichere Rückschlüsse ziehen. Aus diesem Strafverfahren heraus sind für mich jedenfalls keinerlei Hinweise erkennbar, die auf eine bestimmte sexuelle Präferenz, das sage ich jetzt mal ganz neutral, schließen lassen könnten.
Nur kurz als Einschub dazu. Pädophilie meint ein sexuelles Interesse an vorpubertären Kindern und für ein Interesse an pubertierenden Kindern im frühen Teenageralter, also in dem Alter, in dem Noah damals war, wird in der Fachliteratur der Begriff Hebephilie verwendet. Im Prozess kommt dieser Begriff jedoch gar nicht zur Sprache.
Wir wissen, dass Cara mit einem Mann in ihrem Alter verheiratet war. Ich sage übrigens wahr, weil er sie nach Bekanntwerden der Vorwürfe verlassen hat. Und dass sie Sex mit einem 14-Jährigen und ja auch einem 18-Jährigen hatte, wissen wir auch. Letzteres ist zumindest nicht strafbar, auch wenn man ganz sicher darüber diskutieren kann und meiner Meinung nach auch sollte, ob solche Altersabstände nicht generell ein Problem sind. Also wenn du mich fragst, sind sie das?
Ja, vielleicht nicht unbedingt, wenn zum Beispiel eine 80-Jährige irgendwie mit einem 60-Jährigen zusammenkommt. Aber ich glaube, das ist nochmal ein anderes Thema. In der Tat, ja. Also wie gesagt, wir können und werden über Caras mögliche sexuelle Präferenz keine Aussagen treffen. Erst recht nicht darüber, ob es da irgendetwas Pathologisches gibt, weil es schlichtweg keine entsprechenden Belege gibt.
Ich würde es aber auch deshalb für falsch halten, weil es dann irgendwie plötzlich um Neigung geht. Und juristisch und meiner Meinung nach vor allem moralisch geht es hier um was ganz anderes, nämlich um Machtabhängigkeit und um ein Schutzverhältnis, das sie da ausnutzt. Eben, Cara war Erzieherin und Bezugsbetreuerin, Noah war 14, lebt in einer Wohngruppe und genau deshalb ist das strafbar und wurde eben nach Paragraf 174 Strafgesetzbuch verurteilt.
Und das ist auch der Grund, warum dieses, aber er hat das doch initiiert und auch so gewollt, kein Argument ist. Selbst wenn das so war, das Gericht stellt das ja sogar fest. Bleibt die Verantwortung eben bei der erwachsenen Person in der professionellen Rolle. Ja, so ist es. Gleichwohl berücksichtigt das Gericht bei seinem Urteil zugunsten der Angeklagten, dass die Initiative von Noah ausging. Das hatte ich eben schon mal kurz angedeutet.
Und dass dieser das Geschehen gut verarbeitet hat. Außerdem wird zu ihren Gunsten unter anderem ausgelegt, dass sie die meisten Taten gestanden hat, nicht vorbestraft ist und dass sie als Erstverbüßerin und eben aufgrund der Art der Delikte besonders haftempfindlich ist. Und strafschärfend wird allerdings ebenfalls berücksichtigt, dass es sich in allen festgestellten Fällen um massive sexuelle Handlungen handelt und dass der Geschädigte, also Noah, nah am unteren Rand der Schutzaltersgrenze war.
14 war genau ja die Grenze. Genau, und das finde ich wirklich einen extrem wichtigen Punkt. Man kann ja nicht ernsthaft annehmen, dass jemand quasi über Nacht, wenn er oder sie 14 oder auch 18 wird, plötzlich einen völlig anderen Reifegrad erhält. Also Noah war, das wird auch im Urteil erwähnt, sexuell unerfahren und selbst wenn diese Initiative von ihm ausging, sie ist ja die Erfahrene in diesem Fall und da ist völlig klar, dass das absolut nicht in Ordnung ist, ganz gelinde gesagt. Ja, ganz genau.
Das Strafmaß wird also, wie gesagt, auf zwei Jahre und sechs Monate festgesetzt. Was bedeutet, Cara muss die Gefängnisstrafe antreten. Ob sie je wieder in ihrem Beruf arbeiten wird, können wir nicht sagen. Ein Berufsverbot hat sie zumindest nicht erhalten. Ja, aus juristischer Sicht ist der Fall damit abgeschlossen.
Wir haben ja schon gehört, die Revision wird vom BGH abgewiesen. Die Frage, die für mich dann trotzdem bleibt, ist, was sagt dieser Fall über Strukturen, über Dynamiken, über Macht und Abhängigkeit in der Jugendhilfe aus? Das ist insgesamt ein extrem schwieriges, sensibles Thema. Ich habe mich ja durch einen wirklich völlig anders gearteten Fall, den Fall Michael Winterhoff.
Sehr lange und sehr intensiv mit dem Thema Jugendhilfe und vor allem stationäre Jugendhilfe auseinandergesetzt und immer wieder gesehen, dass es da mal gut läuft und mal schlecht läuft. Aber eins, so gut wie immer, stimmt aus meiner Sicht. Wir haben es da mit der vielleicht vulnerabelsten Gruppe unserer Bevölkerung zu tun, die man sich überhaupt vorstellen kann.
Kinder sind sowieso vulnerable, weil sie eben noch, ja, im Grunde haben sie weniger Rechte de facto. Sie sind abhängiger von anderen sowieso schon. Und Kinder, die in solchen Einrichtungen leben müssen, denn das ist ja nun mal in erster Linie ein Müssen. Die wenigsten suchen sich das aus und wenn sie es sich aussuchen, das gibt es ja auch, dann weil es in der Herkunftsfamilie so schrecklich ist, dass es überall sonst nur besser sein kann.
Diese Kinder also haben oft schlimmste Zustände erlebt. Nicht selten sind sie schwer traumatisiert oder tragen psychische Erkrankungen und Störungen davon. Und vor allem haben diese Kinder aus meiner Sicht in unserer Gesellschaft kaum eine Lobby. Nur die wenigsten interessieren sich für diese Kinder.
Sie werden von vielen Menschen und an vielen Stellen abgestempelt und sozusagen wegsortiert. Das hat man ja leider in dem Winterhoff-Fall, jetzt völlig unabhängig von der juristischen Dimension, leider immer wieder vor Augen geführt bekommen. Und die Kinder sind dadurch eben viel gefährdeter als andere.
Das denke ich schon genau. Dafür, dass ihr Leben keine gute Wendung nimmt. Dafür, dass sie nicht auf die richtige Bahn kommen. Weil die sind ja schon, wenn man das ganz doof sagt, die sind von vornherein immer auf der falschen Bahn. Die sind auf der falschen Bahn geboren. Und da können sie überhaupt nichts für.
Und viele bekommen dann gar nicht die Chance, diese Bahn zu wechseln. Und ja, auch diese Kinder sind erwiesenermaßen auch gefährdeter Missbrauch zu erleben und Gewalt zu erleben. Weil eben weniger hingeschaut wird. Ich bin fest davon überzeugt, dass wir bei der Jugendhilfe noch viel genauer hinschauen müssen, als wir es tun.
Und ich möchte damit weder Einrichtungen noch Jugendämter noch Gerichte pauschal verurteilen. Da arbeiten Menschen und es ist immer von Menschen abhängig, wie das dann funktioniert. Aber all diese Stellen sind ebenso erwiesenermaßen total überlastet. Ja, und da ist die Gefahr ja grundsätzlich höher, dass etwas übersehen wird oder schief läuft. Ja, absolut.
In unserem Fall haben wir vermutlich dazu noch eine besonders perfide Konstellation, nämlich enge Bezugsbetreuung, Nacht- und Wochenenddienste mit eben nur einer Fachkraft, ein Jugendlicher mit besonderer Schutzbedürftigkeit und eine Beziehung, die nach außen lange als Mutter-Kind-Verhältnis gelesen werden konnte.
Ja, das war sicher schwer zu erkennen. Und wie wir schon gesagt haben, die Gefahr ist hier besonders groß, dass es dann heißt, ja, der wollte das aber doch. Vielleicht sogar höher, müsste man auch mal statistisch überprüfen. Aber meine Vermutung wäre, dass es vielleicht sogar die Gefahr höher sein könnte, als wenn es hier um einen Betreuer und ein junges Mädchen gegangen wäre.
Ich weiß nicht, ob da nicht die Alarmsirenen einfach aus guten Gründen früher schrillen. Aber man sieht, man muss immer genau hingucken. Und es geht hier eben nicht um Mann, Frau, Junge, Mädchen, sondern es geht hier um Machtgefälle. Und dieses Machtgefälle, das gibt es eben genauso, wenn die Betreuung eine Frau und der Schutzbefohlene ein Junge ist.
Was umso mehr zeigt, Einrichtungen brauchen Schutzkonzepte, die im Alltag funktionieren. Und zwar nicht als Dokument, das einmal geschrieben wird und dann irgendwie in der Schublade landet, sondern als klare Regeln und Routinen, also zum Beispiel klare Grenzen bei privater Kommunikation und bei Kontakten außerhalb des institutionellen Rahmens, was ja hier auch eine Rolle gespielt hat.
Richtig, also kein privates WhatsApp, keine Privatbesuche, das muss einfach untersagt sein grundsätzlich. Genau, und wenn eine Einrichtung so etwas in Ausnahmefällen zulässt, dann nur transparent, dokumentiert und abgesichert. Aber der Normalfall sollte sein, dienstliche Kanäle, dienstliche Räume und eben klare Zuständigkeiten zu haben.
Was würdest du sagen, was ist denn mit diesen Nacht- und Wochenenddiensten? Das spielt ja hier wirklich eine große Rolle. Ohne die hätte das ja so nicht passieren können. Ja, ich glaube, das ist hier zentral. Also im Urteil steht, dass während Nacht- und Wochenenddiensten jeweils nur eben, wie schon gesagt, ein Betreuer für die gesamte Wohngruppe zuständig war oder eine Betreuerin und im Betreuerschlafzimmer übernachtete.
Die Angeklagte hatte monatlich mehrere solcher Schichten. Wenn man so arbeitet, braucht es zusätzliche Schutzmechanismen. Weil man sonst genau diese Situation schafft, in denen ein Kind oder Jugendlicher allein mit einer erwachsenen Bezugsperson ist, ohne unmittelbare Kontrolle oder ohne jegliche Zeuginnen und Zeugen.
Aber was kann man überhaupt machen? Ich meine, man kann ja jetzt nicht anfangen, überall Kameras aufzuhängen, wie in so einem Big Brother Container. Das auf keinen Fall, aber man kann Strukturen einziehen, klare Regeln, dass Jugendliche nachts nicht im Betreuerzimmer sind, zum Beispiel Dokumentationspflichten, feste Abläufe, das Vier-Augen-Prinzip, wo es eben möglich ist und vor allem Supervision und Teamkultur in der Grenzverschiebung angesprochen werden.
Also dieses, das kommt mir komisch vor, muss sagbar sein. Genau. Diese Praktikantin, die hat was gesehen und die hat gedacht, ey, das ist doch komisch. Aber sie hat gezögert. Sie hat sogar Unterwäsche von Kara im Bett von Noah gefunden. Ich denke, das wäre auch ein Punkt, wo man sagen müsste, hallo, hier stimmt auf jeden Fall irgendwas nicht.
Das hat sie nicht gemacht. Sie war natürlich auch jetzt nicht gerade überhaupt nicht in der Machtposition. Sie war wahrscheinlich das kleinste Rad im Gefüge. Und wenn man dann hört, dass der Gruppenleiter auch erstmal dem Jungen gar nicht glaubt. Dann kann man sich vorstellen, dass es schwierig ist, da überhaupt den Schritt zu gehen, sowas auszusprechen. Genau, also es muss eben sagbar bleiben.
Und im Urteil sieht man auch, wie wichtig es ist, dass Hinweise ernst genommen werden. Nur hat sich einer Jahrespraktikantin, die wir ja schon gesagt haben, hat sie sich ja anvertraut. Und die hat dann letztendlich es gemeldet. Aber sie hat tagelang überlegt. Genau, genau. Und ja, wie wir schon gesagt haben, wie es dann weiterging mit dem Gruppenleiter, dass er das nicht geglaubt hat.
Ja, also eigentlich ist es ein super GAU, wenn man es aus Präventionssicht sieht. Es gibt einen Hinweis und dann hängt mal wieder alles daran, wem mehr geglaubt wird. Genau und deshalb braucht es Verfahren, die nicht auf Sympathie oder Bauchgefühl beruhen. Also was passiert bei Verdacht, wer wird informiert, wie wird dokumentiert, wie schützt man die Person, die meldet, gerade wenn es eine Praktikantin wie in unserem Fall ist. Diese Fragen muss man beantworten. Das ist so.
Und vor allem, wie schützt man eben diesen Jugendlichen? Genau. Noah hatte ja Angst vor den Konsequenzen und befürchtete auch, dass seinen Bruder nicht mehr sehen zu können. Er wurde am Ende aus der Einrichtung genommen. Der Bruder blieb dort. Das zeigt, wie hoch die Hürde ist, überhaupt zu sprechen.
Weil genau das eingetreten ist, was er befürchtet hat. Und wenn Kinder und Jugendliche erwarten, dass sie am Ende selbst diejenigen sind, die gehen müssen, dann entscheiden sich wahrscheinlich viele dafür, lieber zu schweigen. Ja, das kann man ja übertragen. Es ist ja oft so, dass Opfern eben erstmal nicht geglaubt wird und dass Opfer oft diejenigen sind.
Das kann man ja, das ist ja tatsächlich, da gibt es ja Studien ohne Ende zu, dass Opfer oft diejenigen sind, die dann am Ende gehen müssen. Sei es auch bei sexuellem Missbrauch in Betrieben oder ähnlichem. Und das ist natürlich wirklich bitter. Also man kann wirklich immer nur wieder sagen, man sollte Opfern Glauben schenken.
Denn es ist sehr, sehr, sehr, sehr selten, dass Opfer nicht die Wahrheit sagen. Also man braucht Beschwerdewege, die wirklich niedrigschwellig sind, Ansprechpersonen, die am besten nicht Teil dieser unmittelbaren Hierarchie sind. Und man braucht eine klare Haltung. Also Meldungen dieser Art sind jetzt kein Ärger, den man sich dann irgendwie vom Hals schaffen muss, sondern die sind eben Teil so eines Schutzkonzeptes.
Und vielleicht auch noch, nicht jede besondere Nähe ist automatisch missbraucht. Das will ich auch nochmal dazu sagen. aber es muss immer professionell eingeordnet werden. Absolut. Also das Fazit ist am Ende klar. Professionelle Distanz ist jetzt keine Frage des persönlichen Stils. Die ist Pflicht und der Rahmen, der Schutz überhaupt erst möglich macht.
Aber du hast natürlich recht, gerade solche Kinder brauchen natürlich auch Nähe und Bindung. Aber da ist es eben wichtig, die Distanz trotzdem zu wahren. Und ich glaube, das ist natürlich für Erzieherinnen und Erzieher auch nicht immer einfach, da den richtigen Grad zu finden. Und damit meine ich jetzt nicht Kawa, wohlgemerkt. Ja, genau.
Ja, hier nochmal der Hinweis, wenn ihr selbst betroffen seid oder jemanden kennt, der betroffen ist, es gibt Beratungsangebote, zum Beispiel den Weißen Ring und spezialisierte Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt. Wir werden euch Anlaufstellen in der Folgenbeschreibung verlinken. Genau, und jetzt danken wir euch fürs Zuhören und möchten wir immer eure Meinung zu diesem Fall wissen, schreibt uns bei Spotify, YouTube oder auch auf Instagram unter atakterreinland.
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